Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Bretten (Kreis Karlsruhe)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Bretten wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt. Neueste Einstellung vom 29.6.2020.        
    
Übersicht der eingestellten Texte: 
        

bulletAus der Geschichte des Rabbinates in Bretten    
-  Zum Tod von Bezirksrabbiner Veit Flehinger (1855) 
Rabbinatsverweser Weil aus Eichstetten hält seine Antrittspredigt in der Synagoge Bretten (1855) 
Die jüdische Gemeinde Eichstetten bedauert den Weggang von Rabbiner Sigmund Weil (1855)    
A
usschreibung der Stelle des Bezirksrabbiners in Bretten (1855)  
Dienstantritt von Rabbiner Moses Elieser Liberles (1856)    
-  Todesanzeige für Bezirksrabbiner Moses Elieser Liberles (1872)      
-  Zum Tod von Bezirksrabbiner Moses Elieser Liberles (1872) 
-  Über die Umstände, die zu einer Nichtbesetzung des Rabbinates führten - oder: 
   ein religiöses Gemeindeglied bedauert die schwach ausgeprägten religiösen Interessen des Vorstandes (1872)
  
Bezirksrabbiner Lazarus Schlessinger lässt seine Reden in den Synagogen des Bezirks lesen (1889) 
Richtigstellung einer Pressemitteilung über Rabbiner Schlessinger (1889)    
Kritisches zu einigen Anordnungen des Bezirksrabbinates (1889)   
P
ublikation von Predigten des Bezirksrabbiners Schlessinger (1889)  
25-jähriges Amtsjubiläum von Bezirksrabbiner Schlessinger (1895)  
Publikation von Predigten des Bezirksrabbiners Dr. Schlessinger (1901) 
Zum Tod des 18-jährigen Sohnes von Rabbiner Dr. Schlessinger (1901) 
Zum Tod der Frau von Bezirksrabbiner Dr. Schlessinger (1902)  
Bezirksr
abbiner Dr. Schleßinger versorgt die Gemeinden seines Distriktes mit Vorträgen (1903)   
Bezirksrabbiner Schlessinger veröffentlicht weitere Predigten (1903)     
40-jähriges Amtsjubiläum von Bezirksrabbiner Dr. Schlessinger (1910)  
Zum Tod von Bezirksrabbiner Dr. Schlessinger (1924)                   
bulletAus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule
-  Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters / Schochet 1869 / 1881 / 1884 /1885 bzw. eines Aushilfvorbeters 1903 / 1904    
-  Konferenz der Israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1897) 
-  Konferenz der Israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1902)   
9. Lehrerkonferenz für die Israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1904)  
-  Kantor Simon Metzger von Sulzburg kommt nach Bretten (1905)    
-  Hauptlehrer Meier Moch wird nach Pforzheim berufen (1901)    
bulletAus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
-  Sonn- und Feiertagsregelungen für jüdische Gewerbetreibende (1847) 
Rabbiner Wälder (Berlichingen) dankt den Synagogenräten in Bretten (1847) 
Antisemitische Ausschreitungen (1892)  
50-jährige Jubelfeier des Großherzogs (1902)  
Gerichtsentscheidung gegen antisemitische Beleidigungen (1926)              
bulletBerichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde   
Isaak Ettlinger soll sich zum Kriegsdienst melden (1829)  
Der in Bretten inhaftierte Weber Michael Zimmermann von Mittelschefflenz hat vermutlich einen jüdischen Händler bestohlen (1829)   
S
eligmann Ettlinger aus Bretten soll sich zum Militärdienst melden (1844)   
-  Zum Tod von Marx Nathan Veis (1876)   
Über den Mord an dem Handelsmann Wertheimer aus Bretten (1883)    
-  Feuerwehrmann Emil Ettlinger stirbt bei einem Einsatz (1890)   
bulletAnzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen sowie weitere Dokumente      
-  Werbung für Schabbat- und Chanukka-Lampen (1865)   
-  Anzeigen des Tuch- und Modewaren-Geschäftes H.J. Rothschild (1868)  
Lehrlingssuchen des Aussteuer- und Modewarengeschäftes A.H. Rothschild (1889/90)   
-  Lehrlingssuche des Eisen- und Maschinengeschäftes M.A. Laemle (1891)  
Dazu eingestellt: eine Postkarte von M.A. Laemle von 1900   
-  vgl. Postkarte an die Eisenhandlung Leopold Lämmle (Bretten), zur Zeit bei J. Grünsfelder in Crailsheim (1897) 
Schreiben aus Bretten (Bezirksrabbiner Schlessinger?) an die Zichorienfabrik H. Frank Söhne in Ludwigsburg (1898)   
Lehrlingssuche der Eisen- und Glashandlung S. Wertheimer (1912) 
Lehrlingssuche der Ofen- und Herdfabrik M.A. Lämle (1922)  
A
nzeige der Metzgerei und Wurstlerei Ludwig Dreyfuß (1924)    
Verlobungs- und Hochzeitsanzeige von Max Reis und Gretel geb. Ettlinger (1928)  
Nach 1945: Todesanzeige für Selma Günzburger geb. Wertheimer (USA, 1949)   
bulletKennkarte aus der NS-Zeit       

    
    
    
Aus der Geschichte des Rabbinates in Bretten    
Zum Tod von Bezirksrabbiner Veit Flehinger (1855)     

Bretten AZJ 29011855.gif (150169 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Januar 1855: "Aus dem Badischen, im Januar (1855). Am 28. Dezember vorigen Jahres starb der Nestor der badischen Rabbinen, Bezirksrabbiner Veit Flehinger in Bretten. Mit ihm ging der letzte der badischen Rabbinen zu Grabe, welche, ohne geordnete Universitäts-Studien gemacht zu haben, als Rabbinen in Baden fungierten. Er bekleidete seine Stelle während einer Reihe von 48 Jahren bis zu seinem Lebensende bei fortwährend ungetrübter noch rüstiger Geisteskraft, sowie bei ungestörtem Gebrauche seiner äußeren Sinne, mit Ausnahme des Gehörsinnes, welchen er seit einiger Zeit allmählich ganz verloren hatte. Der Entschlafene hatte sich zwar mittelst eines mündlichen letzten Willens eine allzu rühmende Anerkennung und Preisung seiner Verdienste nach seinem einstigen Ableben verbeten. Trotzdem konnten es die bei seiner am 31. vorigen Monats unter zahlreicher Teilnahme seiner Rabbinats-Angehörigen stattgehabten Beerdigung anwesenden Amtsbrüder desselben, unter welchen drei seiner Schwiegersöhne waren, sich nicht versagen, ihm Worte der Verehrung und des Nachruhms nachzurufen. So hielten dessen Schwiegersöhne Rabbiner Grünwald von Freudental, Rabbiner Wälder von Laupheim, Klausrabbiner Ettlinger von Mannheim, sowie Oberratssekretär Altmann von Karlsruhe, teils im Sterbehause vor Abgang der Leiche, teils vor der Stadt, ehe dieselbe auf den 2 ½ Stunden entfernt liegenden Kirchhof verbracht wurde, teils auf dem Friedhofe selbst passende Reden. Da die Zeit bereits zu sehr vorgerückt war, so war es dem ebenfalls anwesenden Stadt- und Bezirks-Rabbiner B. Willstätter von Karlsruhe auf der Friedhofstätte nicht mehr möglich, ebenfalls zu sprechen, weshalb derselbe nach Rückkehr der Leichenbegleitung nach Bretten im Hause des Verstorbenen demselben noch einige Worte der Hochachtung und Anerkennung weihte, in welchen 
Bretten AZJ 29011855a.gif (108390 Byte)derselbe den dem Verstorbenen im hohen Grade eigenen edlen Zug liebender Duldung und Freundlichkeit gegen Andersdenkende auf dem Gebiete religiöser Überzeugung mit Zugrundelegung der auf die Bedeutung jenes Tages (den 10. Tebet) passenden Prophetenstelle Sacharja 8,19 in begeisterter Rede besonders hervorhob. Schließlich halten wir noch die Tatsache der Mitteilung und der öffentlichen Verbreitung wert, dass der Verstorbene mittelst mündlichen festen Willens ausdrücklich verordnete, dass derselbe nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach seinem Ableben (der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit) beerdigt werden dürfe. Eine ähnliche Bestimmung hatte auch der im Jahre 1837 verstorbene rühmlichst bekannte Ascher Löw zu Karlsruhe getroffen. Möge das belehrende Wort des eigenen Beispiels, das aus den Gräbern dieser beiden als streng orthodox und talmudgelehrt rühmlichst bekannten Rabbinen der ältern Zeit hervortönt, von nachhaltigem belehrendem Einflusse sein zur endlichen allseitigen Abstellung des hier und da noch, und zwar als ein Erzeugnis vermeintlicher Orthodoxie, in Israel herrschenden Missbrauchs eines ungebührlichen Drängens auf Beerdigung Verstorbener vor Ablauf der gesetzlichen Frist!"    

     
Rabbinatsverweser Weil hält seine Antrittspredigt in der Synagoge Bretten (1855)    
Anmerkung: Rabbiner Siegmund Weil ist als Sohn des Vorsängers Josef Weil 1814 in Eichstetten geboren und 1886 in Mosbach gestorben. Nach seinem Studium war er von 1843 bis 1855 in Eichstetten tätig; von hier hat er sich u.a. 1847 als Rabbiner in Krotoszyn Prov. Posen beworben, 1855 hielt er eine Antrittspredigt in Bretten, doch war er hier nur wenige Monate (Neuausschreibung der Stelle unten im August 1855), um anschließend in Mosbach als Rabbiner tätig zu sein. 1856 Heirat mit Caroline geb. Thalheimer aus Merchingen.     

Artikel in der "Karlsruher Zeitung" vom 8. Februar 1855: "Bretten. Jüngsten Samstag hielt Herr Rabbinatsverweser Weil aus Eichstetten vor einer großen Zuhörermenge, aus sämtlichen Konfessionen und Ständen bestehend, in der hiesigen Synagoge seine Antrittspredigt. Der Ruf, der diesem Geistlichen voranging, berechtigte schon zu schönen Erwartungen, und in der Tat, sie wurden erfüllt. Denn diese Predigt war äußerst sinnreich und gehaltvoll; reine Gottesverehrung und allumfassende Menschenliebe waren die edlen Grundzüge, die daraus hervorleuchteten. Dabei war sein Vortrag bei angenehmem Organ klar und seelenanregend. Möge dieser Geistliche, von dessen amtlichem Wirken wir uns für seine Gemeinden noch vieles Gute und Veredelnde versprechen, dem Bezirk Bretten erhalten bleiben."  

   
Die jüdische Gemeinde Eichstetten bedauert den Weggang von Rabbiner Sigmund Weil (1855)    

Anzeige in der "Karlsruher Zeitung" vom 11. Februar 1855: "Eichstetten. Nachruf. Ende vorigen Monats verließ uns nach 12jährigem Aufenthalt hier Herr Rabbiner Sigmund Weil, um, dem Rufe des großherzoglichen Oberrates zufolge, die Verwaltung des Rabbinates Bretten anzutreten. Derselbe hat während dieser Zeit durch seine gehaltvollen Predigten die israelitische Gemeinde erbaut, durch seinen Wandel ein Vorbild gegeben, und allenthalten Rat und Trost erteilt, wo man dessen bedurfte; sodass wir uns gedrungen fühlen, dem Herrn Rabbiner Weil auch öffentlich unsere Anerkennung zu zollen und unsern Dank auszusprechen. Möge der Allmächtige ihm ferner und lange Gesundheit und Kraft verleihen, dass er treu und in Ehren arbeite und wirke zum Heile der ihm anvertrauten Gemeinden!
Eichstetten, den 4. Februar 1855.
Der Synagogenrat. A. Weil. Schmay L. Burger. L. Epstein. Herz Bickert. Adolf Weil." 

         
Ausschreibung der Stelle des Bezirksrabbiners in Bretten (1855)        

Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis" vom 18. August 1855 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Bekanntmachung.
(Nr. 531). Das Bezirksrabbinat Bretten, mit welchem ein fixer Gehalt von 300 fl., ferner 75 fl. für Wohnung, sowie die üblichen Rabbinatsgefälle verbunden sind, ist in Erledigung gekommen. 
Die berechtigten Bewerber um diese Stelle haben ihre desfallsigen Gesuche binnen 14 Tagen bei Großherzoglichem Oberrate der Israeliten einzureichen.  Karlsruhe, den 10. August 1855.  
Großherzoglicher badischer Oberrat der Israeliten. Der Ministerial-Kommissär: Schmitt. vdt. Mos. Heimerdinger."   

  
Dienstantritt von Rabbiner Moses Elieser Liberles (1856) 
Anmerkung: Moses Elieser Liberles ist als "Süßmann Lieberles" am 22. Mai 1824 in Kirchen geboren. Er war ein Sohn von Elias Lieberles (Lieberleß, Liberles, geb. 1765 als Sohn von Tias Lieberles und der Esther geb. Weil, gest. 1833), der bis 1822 als Vorsänger und Lehrer in Rust, danach bis 1833 in derselben Stellung in Kirchen tätig war. Elias Lieberles war in erster Ehe verheiratet mit Sara geb. Günzburger (geb. um 1783 als Tochter des Rabbiners Günzburger in Schmieheim, gest. 20.5.1821), mit der er fünf Kinder hatte: Samuel (1810-1887, war als Webermeister und Judenwirt in Kirchen tätig), Pfeiffer (1812-1874, war als Trödler, später als Eisenbahnarbeiter tätig), Bernhard (war später als Drehermeister tätig), David (1818), Resta (Esther, geb./gest. 1818). In zweiter Ehe war Elias Lieberles verheiratet mit Lina geb. Sussmann (1797-1856) mit der er vier Kinder hatte: Süßmann (1824), Joseph (1825-1876), Bärle (1827) und Vögele (1829-1832). Süßmann Lieberles wird im Revolutionsjahr 1849 als Mitglieder der Bürgerwehr in Kirchen genannt. Seit 1848 studierte er am jüdischen Seminar und an der Universität in Würzburg; in dieser Zeit hat er wohl als Vornamen Moses Elieser angenommen. 1855 wurde er Bezirksrabbiner in Bretten, wo er 1872 starb.   

Artikel in der "Karlsruher Zeitung" vom 22. Februar 1856: "Bretten, 20. Februar (1856). Am vergangenen Dienstag traf Herr Rabbiner Liberles, am Bahnhof freundlichst empfangen, hier ein, um das ihm vom großherzoglichen Ministerium übertragene hiesige Bezirksrabbinat sofort anzutreten. War ihm durch den Ruf, der ihm vorausgegangen, schon im voraus das Vertrauen zugewendet, so wurde dasselbe in hohem Grade gesteigert und befestigt durch die am darauf folgenden Samstag in der Synagoge zu Bretten abgehaltene Antrittspredigt, zu der sich eine sehr ansehnliche Zuhörerschaft aus allen Konfessionen und Ständen, insbesondere auch unser Herr Amtsvorstand und die Geistlichen der beiden christlichen Konfessionen eingefunden hatten. Der gehaltvolle, von der wärmsten und aufrichtigsten Glaubenstreue durchwehte Vortrag über die Aufgabe eines israelitischen Geistlichen hatte die Bibelworte 3. Mose 21,6 und 8 zum Texte und machte sowohl durch seinen lehrreichen Inhalt, als durch die ansprechende Form nach allen Seiten hin einen wahrhaft wohltuenden Eindruck, sodass man nur wünschen muss, der Redner möchte mit seiner begeisterten, uns begeisternden Rede recht oft von der geweihten Stätte herab die Gemeinde belehren und erbauten. Wir haben hierbei die wohlbegründete Überzeugung gewonnen, in welche gute Hände unsere Behörde die Leitung der religiösen Angelegenheiten unseres Bezirks gelegt hat. Möge sie dafür des Dankes des ganzen Rabbinatsbezirks versichert sein."  

 
Todesanzeige für Bezirksrabbiner Moses Elieser Liberles (1872)  

Bretten Israelit 03071872.gif (44619 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. Juli 1872: "Todesanzeige. Verwandten, Freunden und Bekannten widmen wir die traurige Nachricht, dass es dem Allmächtigen gefallen hat, unserem teueren Vater, Gatten, Bruder und Schwager, Herrn Bezirksrabbiner S. Liberles, heute früh 7 Uhr nach längerem Leiden in ein besseres Jenseits zu sich zu rufen. Es bitten um stille Teilnahme 
die trauernden Hinterbliebenen
. Bretten (Baden), 30. Juni 1872."
 
Anmerkung: S. Liberles meint seinen Geburtsnamen "Süßmann Liberles".

  
Zum Tod von Bezirksrabbiner Moses Elieser Liberles (1872)   

Bretten Israelit 10071872.gif (77545 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Juli 1872: "Wiesloch, 3. Juli (1872). Heute wird mir die traurige Pflicht, von dem Dahinscheiden eines Mannes zu berichten, der eine Zierde seiner Gemeinden sowohl als der ganzen Judenheit, ein wackerer Charakter in jeder Beziehung war. Herr Moses Elieser Liberles, Bezirksrabbiner in Bretten, ist nicht mehr unter den Lebenden. Nach mehr als 2 Jahre langem Leiden hauchte derselbe am Sonntag, 1. Juli früh 7 Uhr seine Seele in einem Alter von 45 Jahren, aus. Nachdem mir die so betrübende Nachricht wurde, eilte ich als Schüler des Verblichenen nach Bretten, um meinem teuren Lehrer die letzte Ehre zu erweisen. Das Leichenbegängnis fand gestern Vormittag 10 Uhr statt, an welchem sich die Gemeindeglieder des Bezirks sehr zahlreich beteiligten; es fehlten aber auch nicht das Amtspersonal, die Gemeindebehörden, die Geistlichen, die Lehrer und noch verschiedene Bürger der Amtsstadt. Herr Bezirksrabbiner Schleßinger aus Bruchsal wusste in sehr beredter Weise das Leben des Dahingeschiedenen zu schildern und ganz besonders wies er darauf hin, dass der Heimgegangene nur dann im Andenken seiner Bezirksangehörigen bleibt, wenn sie sich der leider zu früh verwitweten Frau und ihrer noch kleinen, hilfslosen und unmündigen 5 Kinder annehmen, mit allen Kräften unterstützen und so das verwaiste Leben der Hinterbliebenen angenehm machen.   
Auf dem Friedhofe in Flehingen (es war des Verstorbenen Wunsch, dort beerdigt zu werden) angelangt, sprach Rabbiner Schleßinger nochmals, worauf ein Verwandter des Verstorbenen, Herr Stiftsrabbiner Weil aus Karlsruhe, ebenfalls eine ergreifende und vom Herzen kommende Rede hielt. Die Krone unseres Hauptes ist gefallen (hebräisch dasselbe). Wir verlieren an dem Verblichenen im wahren Sinne des Wortes einen vollkommenen Jehudi. Wie war ihm das Studium unserer heiligen Tora so lieb, wie war sein Unterricht ein so klarer und deutlicher, wie war er doch ein liebevoller Gatte, ein tüchtiger Erzieher seiner Kinder, ein tüchtiger Staats- und Gemeindebürger!   So möge denn sein Geist aufsteigen zu dem, der tötet und belegt; seine verklärte Seele möge aufgenommen werden unter den Lebenden im Jenseits. Beten möge er dort für das Wohlergehen seiner so schwer heimgesuchten Hinterbliebenen, aber auch für uns, die wir von ihm sagen: das Andenken an den Gerechten ist zum Segen.  Ackermann, Lehrer."  
 

   
Über die Umstände, die zu einer Nichtbesetzung des Rabbinates führten – oder: ein religiöses Gemeindeglied bedauert die schwach ausgeprägten religiösen Interessen des Vorstandes (1872)   

Bretten Israelit 27111872.gif (101910 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. November 1872: "Bretten, den 15. November (1872). Wenn bisher die religiösen Interessen unseres Kreises für allgemeine Besprechung wenig Anlass boten, so dürften sie doch im Augenblick recht geeignet sein, sie der Beurteilung eines weiteren Publikums zugänglich zu machen. Vor einigen Monaten brachten diese Blätter die Kunde von dem Hinscheiden unseres Rabbiners Liberles – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen, eines Mannes, der wie Wenige mit voller Kraft für die ungeschmälerte Aufrechterhaltung des glaubenstreuen Judentums, für den Fortbestand echt religiösen Lebens in seinem Kreise eingestanden war. Während er in diesen Bestrebungen in der Gemeinde Flehingen kräftige Unterstützung fand, wurde dem Erfolg in der hiesigen Gemeinde durch unausgesetzte kleinliche Plackereien, durch kleinere und größere Rücksichtslosigkeiten, in die sich der Vorstand und der größere Teil der Gemeindemitglieder redlich teilten, völlig illusorisch gemacht. Doch war es ihm wenigstens möglich, wenn auch unter Kämpfen, die seine Gesundheit immer mehr untergruben, der Zanksucht durch charakterfeste Autorität erfolgreichen Widerstand zu bieten. Mit seinem Hinscheiden begann aber auch die religiöse Lage recht trostlos zu werden. Ein Rabbiner schien der Gemeindevertretung ein  
Bretten Israelit 27111872a.gif (223252 Byte)sehr entbehrlicher Luxus und in edler Fürsorge für das Seelenheil der Gemeinde hatte ein weiser Vorstand nichts Eiligeres zu tun, als sich durch Aufhebung des dortigen Rabbinatssitzes zu verewigen. Böse Gemüter meinten zwar, das Vermögen der Gemeindevorsteher und ihrer meisten Pflegebefohlenen würden durch Wohltätigkeit geben und ähnliche Gemeinnützigkeiten so wenig angegriffen und der Pensionsgehalt, den sie der Witwe des verstorbenen Rabbiners und ihren unerwachsenen Kindern ausgesetzt, sei ein so unanständig geringer, dass der finanzielle Bestand der Gemeinde nicht erschüttert worden wäre, wenn man dem Drängen der Flehinger, einen eigenen Rabbiner zu berufen, Folge gegeben hätte. Hatte ja ohnedies der im Geldsparen unermüdliche Vorstand in rührender Aufopferung für das Wohl seiner Gemeinde vor circa 4 Jahren die Auflösung der jüdischen Elementarschule und die Abdankung des Elementarlehrers, eines bejahrten Gemeindebeamten, dekretiert. Doch im Bewusstsein der edeln Tat unterließ trotz alledem der höchst fürsorgliche Vorstand die Wiederbesetzung und schloss sich dem Rabbinate Bruchsal an. Wir sind weit entfernt, die anerkannten Fähigkeiten und religiöse Gesinnungstüchtigkeit des dortigen Rabbiners Schleßinger in Zweifel zu ziehen. Aber die Pflicht, wenn irgend möglich den religiösen Mittelpunkt, den geistigen Führer auch weiter an unsere Gemeinde zu fesseln, die Rücksicht auf die Gemeindemitglieder, welche abweichend von den Ansichten des Vorstandes noch einiges Bedürfnis nach religiöser Belehrung empfanden, die Aufforderungen der so lange mit Bretten vereinigten Flehinger Gemeinde, welche durch die Lostrennung der Letzteren außer Stande ist, einen eigenen Rabbiner anzustellen, hätte einen skrupulösen Vorstand vielleicht dazu vermocht, auch auf die Interessen derer Rücksicht zu nehmen, deren Religion und jüdisches Leben höher als Geldcoupons stehen. Welche Früchte die religiöse Zerfahrenheit seit dem Tode des Rabbiners schon getragen, lehrt folgende verbürgte Tatsache, die uns von einem Ohrenzeugen mitgeteilt wurde. An der Mikwe war eine Stufe zerbrochen, sodass eine Person beim Besuche sich nicht unerheblich verletzte. Als hierauf der Vorsteher von einer Dame aufgefordert wurde, es doch wieder reparieren zu lassen, erklärt er, der Mikwe-Besuch seit etwas, das vor zweihundert Jahren in Mode gewesen sei, heute aber werde er sich hüten, dafür Geld herzugeben. Die Frau hat, glaube ich, zu erwidern vergessen, dass wohl vor zweihundert Jahren so - - pflichtgetreue Vorsteher 'Mode gewesen' sein mögen, die rücksichtslos genug waren, ihre 
Bretten Israelit 27111872b.gif (94057 Byte)Gewissenlosigkeit auch ihren Gemeindemitgliedern aufzwängen zu wollen, dass aber heutzutage die Gemeinde sich selbst genug brandmarkt, deren 'Auserlesene' es wagen dürfen, solche Brutalitäten zur Schau zu tragen. Wer die fortwährenden Zänkereien, denen die jüdischen Gemeindebeamten preisgegeben sind, erkennt, wundert sich nicht, dass der jüdische Religionslehrer, ein sehr fleißiger und gewissenhafter junger Mann, der in seinen freien Stunden auch noch den Religionsunterricht der Nachbargemeinde Diedelsheim, erteilte, wegen dieser Freveltat von den missgünstigen Gemeindemitgliedern schikaniert wird. Weiß man doch, dass gewisse Leute, welche keine Kinder haben, auch die natürlich auf Gemeindekosten erhaltene Religionsschule aufgehoben sehen möchten, und zu diesen Leuten, welche keine Kinder haben, gehört – unser erster Vorsteher. Hinc illae lacrimae. Unser Rabbinatsstuhl ist verwaist, unsere Religionsschule, die heilige Erziehungsstätte unserer Kinder, ist vom Untergang bedroht, unsere heiligen Einrichtungen, werden verhöhnt, nur eins bleibt uns zu unserem Heile: - unser Vorsteher."  

    
Bezirksrabbiner Lazarus Schlessinger lässt seine Reden in den Synagogen des Bezirks lesen (1889)  

Bretten AZJ 03011889.gif (33685 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Januar 1889: "Der Bezirksrabbiner L. Schleßinger in Bretten (Baden) hat die löbliche Einführung getroffen, an den Festtagen in den Synagogen der Gemeinden seines Sprengels, welche des Predigers entbehren, kleine von ihm verfasste Reden und Ansprachen verlesen zu lassen. Die Rede für das Wochenfest, und ‚Tischrifesthalle’, Predigt für Neujahr und Versöhnungstag, liegen gedruckt vor (Bretten 1888); besonders letztere ist bei aller Kürze schön und inhaltsreich. Auch die tief empfundene Leichenrede, welche Herr Bezirksrabbiner Schleßinger am Grabe des im kräftigen Mannesalter plötzlich verstorbenen Herrn Jacob Koppel in Bretten den 22. Oktober dieses Jahres gehalten hat, ist im Druck erschienen (Bretten 1888)."  

  
Richtigstellung einer Pressemitteilung über Rabbiner Schlessinger (1889)  

Bretten AZJ 25011889.gif (87094 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Januar 1889: "Aus Baden, im Januar (Berichtigung). In Nr. 1 Ihres geschätzten Blattes brachten Sie eine Notiz, die der Richtigstellung bedarf. So wenig ich wünsche, dass Herrn Bezirksrabbiner Schleßinger in Bretten ein ungerechter Tadel durch die Presse gegeben wird, ebenso unlieb wäre mir, schon im Interesse der Wahrheit, wenn demselben ein unverdientes Lob gespendet wird. Die in der Notiz erwähnte Einrichtung, wonach Herr Bezirksrabbiner Schleßinger den Gemeinden seines Rabbinats an den Festtagen Festreden zusendet, ist keineswegs eine von Herrn Bezirksrabbiner Schleßinger selbständig getroffene. Vielmehr hat der Großherzogliche Oberrat der Israeliten im Jahre 1886 die Bezirksrabbiner Badens angewiesen, den israelitischen Gemeinden jeweils an den Festtagen Festpredigten zuzusenden. Ich war mehrere Jahre im Bezirk Bretten angestellt und kann konstatieren, dass Bezirksrabbiner Schleßinger im ersten Jahre der Einrichtung nur 3, während andere Rabbiner 6-7 Reden sandten. Herr Schleßinger kann sich also nicht rühmen lassen, der einzige Rabbiner Badens zu sein, der seinen Gemeinden die Festreden zukommen lässt. Dies zur Steuer der Wahrheit.   L….e." 

  
Kritisches zu einigen Anordnungen des Bezirksrabbinates (1889)  

Bretten Israelit 28011889.gif (86214 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Januar 1889: "Aus Baden. In Nr. 4 des 'Israelit' wird aus Baden von der Maßregel des Großherzoglichen Oberrats berichtet, Predigten von den Bezirksrabbinern ausarbeiten und sie durch den Lehrer oder Kantor in denjenigen Gemeinden, welche keine Prediger haben, vortragen zu lassen. Es wird die segensvolle Wirkung dieser schönen Einrichtung zuerst anerkannt, aber am Ende nichts destoweniger der Wunsch beigefügt, dass die Reden nicht nur Worte bleiben, sondern auch zur segensreichen Tat übergehen mögen.    
In diesem Zwiespalt jener Korrespondenz muss ich mich auf Grund meiner Erfahrungen für die zweiten Version entscheiden. Es ist mir nicht eine einzige gute Tat bekannt, die seit dem neuen Predigtverfahren mehr geübt, und nicht ein einziges Unrecht, das weniger begangen wurde. Dagegen ließen sich außer den in jener Korrespondenz angedeuteten Missständen, noch manches Moment für das Bedenkliche dieser neuen Einrichtung geltend machen; ich will mich jedoch heute nur auf eins beschränken. - Ihr Korrespondent feier die homiletische Meisterschaft des Herrn Bezirksrabbiners Schleßinger in Bretten, an der ich gewiss nicht zu zweifeln wage. Wenn aber trotz dieser Meisterschaft, die Reden bisher nur Worte geblieben und nicht in segensreiche Taten übergegangen sind, so muss man, die Schönheit der ganzen Einrichtung vorausgesetzt, ein wenig nach der Ursache suchen.   
Ich glaube zum Beispiel, dass die Worte des Herrn Bezirksrabbiners Schleßinger viel nachdrucksvoller wirkten, wenn in dem Tun und Lassen ihres Führers den Bezirksgemeinden nicht manches widerspruchsvoll oder doch rätselhaft erscheinen würde.    
In Bretten hat der Herr Bezirksrabbiner einem sonst unbescholtenen Manne untersagt, vor der Gemeinde vorzubeten, weil derselbe am Feiertag auf dem Wochenmarkte Einkäufe machte. - Gut. -    
In Flehingen, der Vaterstadt des Herrn Bezirksrabbiners Schleßinger, muss jeder, der als (ehrenamtlicher) Vorbeter fungieren will, sich vorher bei dem Rabbiner in Bretten einer Probe unterziehen. - Auch gut. -   
Aber in Eppingen darf ein Metzger, der an Schabbat und Feiertag Fleisch aushackt und verkauft und dasselbe sogar, wie mir mitgeteilt wird, durch seine schulpflichtigen Kinder austragen lässt, der ferner in seinem Schlachthaus Kälber stechen, sich im unjüdischen Wirtshaus Fleischspeisen auftischen lässt, dieser Metger darf an Kol Nidre, am Mussafgebet von Jom Kippur und an anderen Tagen als ehrenamtlicher Vorbeter fungieren! - Der betreffende Metzger ist allerdings – Gemeindevorstand!   
Es begreift sich, dass man schon ein guter Prediger sein muss, um diesen Widerspruch einigermaßen plausibel zu machen."
  
Bretten Israelit 04041889.gif (96174 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. April 1889: "Aus Baden. In Nr. 4 Ihres geschätzten Blattes wird von einer Anordnung Großherzoglichen Oberrats gesprochen, wonach die badischen Rabbiner Predigten für die Feiertage abzufassen haben, die an den Orten, welche keine Rabbinatssitze sind, von den Vorbetern vorzulesen sind. Zugleich wird die Meisterschaft des Herrn Rabbiner Schleßinger in Bretten, die in den vom ihm verfassten Predigten zutrage tritt, gerühmt.   Schreiber dieser Zeilen kann die Predigten des Herrn Rabbiner Schleßinger als sehr gut gefasst und zu Herzen gehend empfehlen, nachdem er selbst alle gelesen.   In Nr. 8 Ihres Blattes hingegen wird hervorgehoben, dass die Predigten des Herrn Rabbiner mehr wirken würden, wenn, wie ich wenigstens den Inhalt dieses Artikels verstehe, Herr Rabbiner Schleßinger in seinen Anordnungen mehr konsequent und weniger parteiisch wäre. Die Gründe, wodurch der betreffende Herr seinen Angriff auf Herr Rabbiner Schleßinger rechtfertigen zu können glaubt, sind aber bei genauerer Betrachtung hinfällig.     
In Bretten hat der Herr Rabbiner einem Manne das Vorbeten mit vollem Rechte vorboten, weil derselbe am Feiertag auf dem Heimwege von der Synagoge Lulaw und Etrog tragend, um einen Hahn auf öffentlichem Markte feilschte, denselben auch kaufte, was allgemeinen Anstoß erregte. Ich glaube, dass man dieser Verfahren des Herrn Rabbinen billigen muss.  -  Dass der Herr Bezirksrabbiner diejenigen prüft, welche als (ehrenamtliche) Vorbeter fungieren wollen, wenn dieselbe noch nie als solche fungiert haben, daran sehe ich durchaus nichts Tadelnswertes; ich muss diese Maßregel vielmehr loben.   
Dagegen soll Herr Schleßinger einem Manne in Eppingen, der Fleisch am Schabbat und Feiertag verkauft, das Vorbete an den ehrfurchtgebietenden Tagen nur deshalb nicht verboten haben, weil derselbe Gemeindevorstand ist.   Diese Anschuldigung entspricht nicht der Wahrheit. Herr Rabbiner Schleßinger hat vor circa 1 ½ Jahren den Betreffenden vor dem Synagogenrat zur Rede gestellt und ihm eröffnet, dass er den Fleischverkauf am Schabbat und Feiertag, sowie alles Sonstige in Nr. 8 Ihres Blattes Gerügte unterlassen müsse, widrigenfalls er nicht mehr vorbeten dürfe. Der Getadelte versprach, nicht mehr als Vorbeter zu fungieren, worauf der Gemeinde mitgeteilt wurde, dass der Herr Vorsteher nicht mehr vorbeten dürfte. Könnte der Herr Rabbiner mehr tun? Wenn die Gemeinde ihren Vorstand doch wieder veranlasst vorzubeten und derselbe Folge leistete, - kann dies dann dem Herrn Schleßinger zur Last gelegt werden?   
Aus diesen Ausführungen wird der betreffende Herr ersehen, dass der Herr Rabbiner in allen von ihm angeführten Fällen konsequent und gerecht verfahren ist, und möchte ich dem Schreiber jener Zeilen raten, in Zukunft vor einem derartigen Angriffe seine Waffen zu prüfen."

       
Publikation von Predigten des Rabbiners Schlessinger (1889)       

Hinweis in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. Mai 1889: "Herr Bezirksrabbiner L. Schlessinger in Bretten hat jüngst eine 'Pessach- und Schawuosrede' veröffentlicht."          


25-jähriges Amtsjubiläum von Bezirksrabbiner Schlessinger (1895)  

Bretten AZJ 29111895.gif (121390 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. November 1895: "Bretten, 20. November (1894). Am 9. vorigen Monats erschienen der gesamte Synagogenrat und der Bezirksälteste unserer Gemeinde nach Schluss des Morgengottesdienstes in der Wohnung des Herrn Bezirks-Rabbiners Schleßinger, um demselben zu seinem 25-jährigen Amtsjubiläum ihre Glückwünsche darzubringen. Vorsteher Herzberger hielt eine ergreifende Rede und gratulierte im Namen der ganzen Gemeinde. Anknüpfend an das Wort aus den Sprüchen der Väter: 'Wer lernt, in der Absicht zu lehren, dem gelingt es zu lernen und zu lehren; wer aber lernt, um auszuüben, dem gelingt es zu lernen, zu lehren und auszuüben,' schilderte er das dienstliche und private Leben des Herrn Rabbiners als ein segensreiches. Sein Wirken in der hiesigen Gemeinde sei kein vergebliches; das bezeuge die große Anhänglichkeit und Dankbarkeit, welche hierbei alle Gemeindeglieder bekundeten, als es galt, ihrem Rabbiner unter Glückwünschen eine Feier zu veranstalten. Hier überreichte der Vorsteher im Namen der Gemeinde ein kostbares Geschenk. Sodann ergriff der Bezirksälteste Rothschild das Wort: Er glaube im Namen des gesamten Bezirkes zu sprechen, wenn er für den bewiesenen Fleiß und die Berufstreue des Jubilars seinen tief gefühlten Dank ausdrücke; auch er bitte den Allgütigen, dass es dem Herrn Rabbiner noch lange vergönnt sein möge, zur Verbreitung unserer Religion kräftigst beizutragen. Hierauf dankte der Jubilar überrascht und sichtlich ergriffen den anwesenden Herren, sowie der ganzen Gemeinde." 

   
Publikation von Predigten des Bezirksrabbiners Dr. Schlessinger (1901)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. Mai 1901: "Aus Baden. Von Herrn Bezirksrabbiner Dr. Schleßinger in Bretten, der sich auf dem Gebiete der Kanzelberedsamkeit ergebliche Verdienste erworben hat und dessen 23 Festpredigten weite Verbreitung gefunden haben, ist eine neue Sammlung von homiletischen Vorträgen unter der Presse, welche durch die Buchhandlungen bald beziehbar sein wird. 
Die Sammlung wird außer den Sabbatpredigten mehrere für Peßach, Schobuot, zehn Sukkotvorträge, für Rosch Haschana, Jom Kippur, Schmini Aseret und Simchat Tora etc. enthalten. 
Sehr zu begrüßen sind die Vorträge für Bar Mizwa, für Kaisers- und Großherzogs-Geburtstage, für die Literatur nur wenige aufzuweisen hat. Wir haben von einigen gedruckten Bogen Einsicht genommen und können dadurch bezeugen, dass der Inhalt auf echt jüdischer Basis beruht. Bibel, Talmud, Midrasch und religiöse Philosophie sind Hauptmomente der Vorträge. Möchten die Predigten weitere Verbreitung finden. H."     
  
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. August 1901: "Aus dem Rabbinatsbezirk Bretten. Die bereits in diesen Blättern angekündigte Herausgabe von Kanzelreden von Herrn Bezirksrabbiner Schleßinger in Bretten, liegt nun im Drucke vollständig vor uns, und ist im Kommissionsverlag bei A.J. Hofmann in Frankfurt am Main zu beziehen. Ich habe sämtliche 24 Fest-, Sabbat- und Gelegenheits-Reden durchgelesen und gefrunden, dass sie von biblischen, talmudischen und midraschischen Stellen durchwebt, also von echt jüdischem Geiste getragen sind. Die Darstellung der Reden sind nach Form und Inhalt gediegen, was jeder rabbinisch und allgemein wissenschaftlich Gebildete offen gestehen muss. Sie sind daher Rabbinern, Predigern und Laien, besonders auch zu Hochzeits- und Geburtsangebinden, sowie Barmizwa-Geschenken etc. bestens zu empfehlen."     

   
Zum Tod des 18-jährigen Sohnes von Rabbiner Dr. Schlessinger (1901)
   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. August 1901: "Aus dem Rabbinatsbezirk Bretten. Es ist ein trauriges Ereignis, welches ich Ihnen heute mitzuteilen habe. Unser hochverehrter Herr Bezirksrabbiner Dr. Schleßinger, nebst seinen Angehörigen, wurden in tiefe Trauer versetzt. Sein einziger, hoffnungsvoller Sohn ist in dem jugendlichen Alter von 18 Jahren aus diesem Leben geschieden. Der Verblichene absolvierte das Gymnasium in Karlsruhe und kurz vor dem Abiturium hatte eine heimtückische Krankheit ihn überfallen, der er trotz ärztlicher Kunst und Bemühung, erlegen ist. Am Dienstag, 14. Aw, hat unter zahlreicher Beteiligung seine Beerdigung in Bretten stattgefunden. Herr Rabbiner Dr. Posener aus Karlsruhe hat als Lehrer und Freund des Dahingeschiedenen die Trauerrede gehalten. In erhebenden und tröstenden Worten schilderte er, wie der Verblichene durch sein Talent und Fleiß, sein rühmliches Betragen, seltene Bescheidenheit und aufrichtige Religiosität der Liebling seiner Lehrer und Schüler war.  
Tief ergreifend war es, als auch der trauernde Vater unter Tränen und in rührenden Worten von seinem teuren, unvergesslichen Sohne Abschied nahm. 
Auch wir fühlen und empfinden mit der tief trauernden Familie diesen herben Verlust. Der Verblichene war, obgleich noch ein Jüngling an Jahren, doch schon ein Soken (ein Alter) an Weisheit. 
Wenn geteilter Schmerz, halber Schmerz, und Teilnahme ein Trost ist, dann kann es unserem verehrten Herrn Rabbiner nebst seiner geschätzten Familie ein beruhigender Trost sein, da nicht allein der Schmerz geteilt, sondern auch die Teilnahme bei Nah und Fern groß ist. Dem so früh Dahingeschiedenen wird in allen seinen Bekanntenkreisen ein ehrendes, dauerndes Andenken bewahrt werden. Der Allgütige, der in seinem Frühling dahinschwand, des ewigen süßen Friedens teilhaftig sein. Friede, Friede gib ihm. Josef Herz.   

 
Zum Tod der Frau von Bezirksrabbiner Dr. Schleßinger (1902)  

Bretten Israelit 23011902.gif (130354 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Januar 1902: "Aus dem Rabbinatsbezirk Bretten, 19. Januar (1902). Schon wieder ist unser hoch verehrter Herr Bezirksrabbiner Dr. Schleßinger in tiefe Trauer versetzt worden. Noch sind nicht sechs Monate verflossen, da der Tod ihm den einzigen hoffnungsvollen Sohn entrissen; noch ist diese große Wunde nicht vernarbt, noch fließt manche stille Träne um diesen Verlust, und heute ist schon wiederum von ihm, wie von seinen Kindern, ein teures Leben zu beweinen. Am Sonntag, 5. Schewat, ist seine hochedle Gattin nach langer, schmerzvoller Krankheit, in dem kräftigsten und besten Lebensalter von 44 Jahren, aus diesem Dasein geschieden. Am Dienstag, 7. Schewat, fand unter großer Beteiligung die Beerdigung der Verblichenen statt. Aus Nah und Fern waren Verwandte und Bekannte herbeigeeilt, um der so früh Dahingeschiedenen die letzte Ehre zu erweisen. Die zahlreiche Trauerversammlung war der sichtlichste Beweis, welche Liebe sie sich erworben und welch große Teilnahme unserem verehrten Herrn Rabbiner für diesen herben Verlust sich kund gab. Am Grabe gab Herr Bezirksrabbiner Dr. Doktor aus Bruchsal in erhebenden und tröstenden Worten ein getreues Lebensbild von der Entschlafenen. Rührend war es und kein Auge blieb tränenleer, als der      
trauernde Gatte in seinem und im Namen seiner Kinder von der treuen Lebensgefährtin Abschied nahm und das letzte Lebewohl ihr zurief. 
Auch wir müssen an dieser Stelle noch besonders hervorgeben, dass unser Herr Rabbiner eine Perle weiblicher Tugend an seiner Gattin verloren. Man kann von ihr gleichsam wie von der Stammmutter Sara sagen (hebräisch und deutsch:) 'sie wirkte im Zelte.' Ihr ganzes Streben entsprach nur dem Gedanken, welches der König Salomon in seinem Liede von dem Biederweibe singt: (hebräisch und deutsch:)  'sie tat nur Gutes und nie Böses'. Es wird ihr auch in allen ihren Bekanntenkreisen ein ehrendes und bleibendes Andenken bewahrt bleiben. Möge daher auch der (hebräisch und deutsch:) gute Name, den die edle Verblichene zurückgelassen, unserem Herr Rabbiner und seinen trauernden Kindern ein beruhigender und sanfter Trost sein. Ihre Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens."   

    
Rabbiner Dr. Schleßinger versorgt die Gemeinden seines Distriktes mit Vorträgen (1903)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Juni 1903: "Aus dem Bezirk Bretten. Herr Bezirksrabbiner Dr. Schleßinger in Bretten hat diesmal wieder auf die Schowuausfeiertage an die Gemeinden seines Rabbinats-Distrikts eine zum Vortrag in den Synagogen bestimmte Rede gesendet, deren Inhalt viele in letzter Zeit in der Welt geschehene und in der Öffentlichkeit besprochene Tatsachen vom Standpunkte der israelitischen Religion aus philosophisch beleuchtet. Die angeführten Zitate aus Bibel, Talmud und Midrasch geben dem Vortrag ein echt-jüdisches Gepräge. Wir sprechen dem Herrn Rabbiner für seinen nie ermüdenden Fleiß den wohlverdienten Dank aus."         

 
Bezirksrabbiner Schleßinger veröffentlicht weitere Predigten (1903)  

Bretten Israelit 21091903.gif (100430 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September 1903: "Bezirk Bretten. Mit unermüdlichem Fleiße hat Herr Bezirksrabbiner Schleßinger zwei Festreden verfasst, davon eine für Jom Kipur, und eine für Sukkot an die Gemeinden seines Rabbinatssprengels zum Vortrage beim öffentlichen Gottesdienste gesandt. In sinniger Weise sind die Stellen im Pentateuch von 'Und Jakob zog aus von Beer Scheba' bis 'und sie erkannten den Laban' auf den Versöhnungstag bezogen, in der ersten Rede dargelegt und auf die wahre Rückkehr zu Gott hingewiesen. Recht schön knüpft sich die Sukkotrede daran mit Erörterung des mehrseitigen Zweckes dieses Herbstfestes. In passender Weise wurde die talmudische Geschichte von der Armut, Bescheidenheit und Genügsamkeit des Rabbi Jehuda bar Ilai mit eingeflochten. Möge der Zweck der Reden, Gottesfurcht und Liebe zu Gottes Geboten zu verbreiten, in Erfüllung gehen."

  
40-jähriges Amtsjubiläum von Bezirksrabbiner Dr. Schlessinger (1910)  

Bretten AZJ 23091910.gif (22432 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. September 1910: "Anlässlich des 40-jährigen Amtsjubiläums des Bezirksrabbiner Dr. Schlesinger in Bretten fand hier ein Bankett statt, dem Dr. Appel als Vertreter der israelitischen Kirchenbehörde, Oberamtmann Hofmann und Oberamtsrichter Dr. Strobel als Vertreter der Staatsbehörde, die Stadtpfarrer Wurth und Dreher als Vertreter der beiden Kirchengemeinden, Vertreter der israelitischen Gemeinden des Bezirks usw. beiwohnten."
    
Bretten FrfIsrFambl 16091910.gif (61884 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 16. September 1910: derselbe Text wie in der AZJ s.o.  

         
Zum Tod von Bezirksrabbiners Lazarus Schleßinger (1924)    

Flehingen Israelit 24071924.jpg (113605 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1924: "Karlsruhe, 15. Juli (1924). Am Mittwoch, den 9. Juli wurde in Bretten die sterbliche Hülle des Bezirksrabbiners L. Schleßinger zu Grabe getragen. Mit ihm ist der älteste unter den Rabbinern der jüdischen Religionsgemeinschaft in Baden aus dem Leben geschieden. Seine Beerdigung gestaltete sich demgemäss zu einer großen Trauerkundgebung. Freunde aus vielen Orten beteiligten sich daran, die Behörden Brettens, die Synagogenräte und Lehrer seiner Bezirksgemeinden. Der Sarg wurde zunächst in die Synagoge gebracht, und hier bot der Schwiegersohn, Bezirksrabbiner Dr. Grzymisch - Bruchsal in seiner ergreifenden Gedenkrede eine groß angelegte Darstellung von dem Charakter und der priesterlichen Wirksamkeit des Verblichenen in Amt und Familie. Auf dem Friedhofe bekundete Rabbiner Dr. Unna - Mannheim die warme Wertschätzung des Oberrates der badischen Israeliten, Bezirksrabbiner Dr. Pinkus - Heidelberg gab der treuen Teilnahme der badischen Rabbiner Ausdruck, und Lehrer Herz - Ittlingen betonte die herzliche Anhänglichkeit der Religionslehrer des Bezirks. Synagogenrat Bernhard Kauffmann - Bruchsal gedachte namens der dortigen Gemeinde mit Anerkennung der Tätigkeit des Verewigten im Bezirk Bruchsal, und der Schwager, Rechtsanwalt Dr. Gunzenhauser - Stuttgart, Mitglied des Oberkirchenrats, legte für die Familie von der Liebe zu dem Dahingeschiedenen Zeugnis ab. Bezirksrabbiner Schleßinger, geboren und gestorben in Flehingen, erreichte ein Alter von 81einhalb Jahren und war von 1870 bis 1920, also 50 Jahre, im Amte."

 
    
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule     
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters / Schochet 1869 / 1881 / 1884 / 1885 / bzw. eines Aushilfsvorbeters 1903 / 1904   

Anzeige in der "Karlsruher Zeitung" vom 17. März 1869: "Auskündigung einer Religionsschulstelle. Bretten. Die israelitische Religionsschulstelle Bretten - Synagogenbezirk Bretten - ist bis zum 23. April dieses Jahres durch einen Lehrer ledigen Standes zu besetzen. Einkommen: 265 fl. festen Gehalt, 1 fl. 12 kr. Schulgeld für jedes die Religionsschule besuchende Kind, freie Wohnung für einen Unverheirateten. Anmeldungen sind binnen 14 Tagen bei der Bezirkssynagoge Bretten durch das betreffende Bezirksrabbinat einzureichen.
Bretten, den 12. März 1869. Großherzoglich badische Bezirkssynagoge. Liberles, Bezirks-Rabbiner. A.H. Rothschild."  
 
Bretten Israelit 18051881.gif (95059 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881: "Lehrerstelle vakant! Die Religionslehrer-, Vorsänger- und Schächterstelle soll in hiesiger Gemeinde auf den 1. Juli dieses Jahres wieder durch einen tüchtigen, geprüften Mann besetzt werden. Fixer Gehalt bei freier, geräumiger Wohnung Mark 800-1000, Nebeneinkünfte ca. Mark 1.300. Reflektanten wollen sich unter Beschreibung ihres bisherigen Wirkungskreises an den Unterzeichneten wenden, und erhalten Diejenigen, die ein badisches Seminar absolviert, den Vorzug. Bretten, 1. Mai 1881. G. Reis, Vorsteher."    
   
Bretten Israelit 08041884.gif (48202 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. April 1884: "Die unterm 8. März ausgeschriebene Religionsschul-, Kantor- und Schächterstelle zu Bretten ist dem bisherigen Inhaber wieder übertragen worden. Die Großherzogliche Bezirkssynagoge in Bretten."   
  
Bretten Israelit 16041885.gif (26758 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. April 1885: "Die Religionslehrer-, Kantor- und Schächterstelle der Synagogen-Gemeinde zu Bretten, mit einem jährlichen Gehalt ein Eintausend Mark, mindestens 900 bis 1.000 Mark Gefällen, sowie geräumige, freie Dienstwohnung, ist bis Mitte Mai zu besetzen. Qualifizierte Bewerber haben ihre frankierte Anmeldung – belegt mit beglaubigten Zeugnisabschriften über Befähigung und sittlich-religiöse Führung – baldmöglichst an das Großherzogliche Bezirksrabbinat in Bretten zu senden. Die Großherzogliche Bezirkssynagoge: L. Schleßinger, Bezirksrabbiner. A.H. Rothschild."
  
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. August 1903
"Bretten (Baden)
Für die heiligen Festtage suchen ein Vorbeter
Offerten erbeten an Isidor Laemle, Synagogenrat".   
 
Bretten Israelit 25071904.gif (59648 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Juli 1904: "Für die beiden hohen Festtage suchen einen Aushilfsvorbeter.
Offerten zu richten an Synagogenrat Isidor Laemle, Bretten (Baden)."
  

  
Konferenz der Israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1897)  

Bretten Israelit 16091897.gif (69065 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. September 1897: "Aus dem Bezirksrabbinate Bretten. Unter dem Vorsitze des Herrn Bezirksrabbiners Dr. Schleßinger fand am verflossenen Sonntag die amtliche Konferenz der Religionslehrer des Rabbinats in Bretten statt. Nachdem der Vorsitzende die Anwesenden in passenden Worten begrüßt hatte und die Herren Eichstetter in Eppingen und Geismar in Gemmingen zu Sekretären ernannt worden waren, ging man zur Verhandlung der Tagesordnung 'Unterricht im Gebetübersetzen der oberen Schuljahre' über. Die Reihenfolge der Besprechung der vier eingelaufenen Arbeiten der Herren Liberles - Grötzingen, Kahn - Jöhlingen, Eichstetter - Eppingen und Rothschild - Bretten wurde durch das Los bestimmt. Diese ausführlichen Arbeiten, welche den Stoff (bis im günstigsten Falle die Durchnahme des ganzen Gebetbuches) und die verschiedenen Methoden des Unterrichts behandelten, wurden als gut anerkannt. Die wenigen Einsprachen einer vom Vortrage abweichenden Methode wurde durch gegenseitige Auseinandersetzungen gehoben. Eine längere Verhandlung nahm die Sache in Anspruch, ob vor oder nach dem Übersetzen eine sachliche Erklärung des Stückes vorzunehmen sei. Die Mehrzahl entschied sich für das Erstere. Während der Konferenz zeigte sich wieder neuerdings, wie sehr Herr Rabbiner Schleßinger mit pädagogischem und didaktischem Wissen gebildet ist. Gemeindevorsteher und Synodalmitglied Herr Herzberger, welcher den Verhandlungen von Anfand bis Ende beigewohnt hat, bat die Lehrer, schon bei den Kindern auf Handhabung der so notwendigen Synagogenordnung hinzusehen, damit die Jugend schon daran gewöhnt werde. Zum Schlusse legte der Bibliothekar, Herr Eichstetter - Eppingen Rechenschaftsbericht über die gegründete Lehrerbibliothek ab. Man schied mit dem Bewusststein, durch den kollegialischen Gedankenaustausch wieder Vieles gelernt zu haben."    

  
Konferenz der israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1903)  

Bretten Israelit 02111903.gif (127851 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. November 1903: "Bretten, 28. Oktober (1903). Heute fand im Schulsaal der israelitischen Gemeinde dahier eine Konferenz der Lehrer des Synagogenbezirks Bretten unter dem Vorsitze des Herrn Bezirksrabbiners Schleßinger statt. In der einleitenden Rede des Vorsitzenden wurde hauptsächlich der geschäftliche Teil der Konferenz besprochen und zu den Themas ausführlich Stellung genommen, dabei die Freude wegen Anwesenheit des in Ruhe gesetzten Ehrengastes, Herrn Lehrer Eichstetter in Karlsruhe, früher in Eppingen, mit dem Wunsche ausgesprochen, derselbe möchte nicht nur einen vergnügten Lebensabend, sondern sogar einen vergnügten Lebensnachmittag noch genießen. Hierauf wurden die zwei jüngsten Lehrer, Präger – Menzingen und Ottenheimer – Gemmingen, zu Protokollführern ernannt. Zu den gegebenen Themas wurden viele Arbeiten geliefert, aber zu je einem Thema nur zwei Arbeiten zum Vortrag gebracht. De erste Aufgabe 'Hebräisches Leben und hebräische Grammatik' fanden durch die Vorträge der Herren Referenten, in Verbindung mit den belehrenden Bemerkungen des als tüchtigen Schulmannes bekannten Herrn Vorsitzenden, die beste Lösung. Ebenso das zweite Thema: 'Davids Flucht und Absaloms Untergang, Ursache, Wirkung und daraus sich ergebende Lehren.   Nach dieser amtlichen Konferenz kam der gemütliche Teil im Gasthause 'Zur Blume', bei welchem Herr Bezirksrabbiner Schlessinger auf die Lehrer, und der Ehrengast, Herr Eichstetter aus Karlsruhe, auf den Herrn Rabbiner toastierten. Man trennte sich mit dem Bewusststein, heute wieder Vieles und Gutes gelernt zu haben."    

   
9. Lehrerkonferenz für die Israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirkes (1904) 

Bretten Israelit 28071904.gif (171868 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. Juli 1904: "Aus Baden. Im Monat Juni dieses Jahres fand im israelitischen Sitzungssaale in Bretten, unter dem Vorsitz des Bezirksrabbiners Schleßinger, die 9. Lehrerkonferenz statt. Von den 13 Religionsunterricht erteilenden Lehrern waren 12 anwesend.   Nach Begrüßung der Versammlung und Bekanntgabe des Zwecks der Einberufung durch den Vorsitzenden hielt derselbe einen einleitenden Vortrag über Religionsschule, Unterricht, Zahl der Schüler und Ferientage, betonte, dass die Eltern eigentlich die geborenen Religionslehrer in Vorbild und religiöser Erziehung sein sollten, ging zu den namentlich von Samuel gestifteten Prophetenschulen über und besprach unter Darlegung des Lebensganges des mit dem Hasmonäerhause verwandten Simon ben Schetach, dessen segensreiche Wirksemkeit für den religiösen Jugendunterricht und die diesbezgliche spätere Erweiterung und Verbreitung durch den Hohenpriester Jusua ben Hamla. Diese beiden großen Männer, der erste vor ca. 2.000 Jahren lebend, sind als die eigentlichen Begründer der Religionsschulen anzusehen!    Zwei Konferenzthemata waren seinerzeit hinausgegeben, die von vier beziehungsweise drei Mitgliedern eingeliefert wurden: 1. Missbrauch der physischen Kraft unter dem Spiegelbilde der biblischen Geschichte: Simon und Goliat und den Propheten Jeremias: Motto 'nicht rühme sich der Starke seiner Stärke', und 2. grammatikalische und exegetische Berarbeitung des Psalms 8.    Erstes wurde von den Herren Herz – Ettlingen, Levy – Berwangen, Ottenheimer – Gemmingen,  Rothschild – Bretten bearbeitet und die Reihenfolge der Vortragenden durchs Los bestimmt. Die bald umfangreicheren, bald kürzeren Aufsätze betonten, dass der Geist höher stehen müsse als der Körper, und dass an Stelle von Ruhmsucht und Prahlerei, Demut und Gottvertrauen (wie bei David) am Platze sei! Nach kurzer Diskussion über Allgemeines und Spezielles, ward die Behandlung des 2. Gegenstandes aufgenommen, den sich die Lehrer Hecht – Gondelsheim, Prager – Menzingen – Münzesheim und abermals Levy unterzogen hatten. Der Vorsitzende erwähnte noch kurz die verschiedenen Verfasser und Überschriften des Tehillimbuchs (Psalmenbuches), sowie die talmudische Einteilung in 147 Kapitel und die spezielle Benennung der drei zusammengelegten Kapitel, gab gelegentliche Erklärung, warum und dass wir – den auch vom Hohenpriester in Jerusalem nur ein Mal im Jahre, am heiligsten Tage und am allerheiligsten Orte auszusprechenden vierbuchstabigen Gottesnamen mit 'Adonai' hörbar bezeichnen bis zu den messianischen Zeiten, bis keine Trübung des Gottesbegriffs und seiner Lehre mehr möglich: er wird sein einzig und sein Name Echad, der 'Ewig-Einzige'!     Schließlich empfahl derselbe bei passenden Gelegenheiten auf das im Großherzogtum Baden vor Jahren gegründete jüdische Lehrlingsheim hinzuweisen."      

  
Kantor Simon Metzger von Sulzburg kommt nach Bretten (1905)
  

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 8. Dezember 1905: "Karlsruhe: "Das neueste Verordnungsblatt des Großherzoglichen Oberrates der Israeliten meldet folgende Veränderungen in der Besetzung der Religionsschullehrerstellen: Jakob Lewin seither in Lorsch nach Randegg, Sally Rosenfelder in Eubigheim nach Buchen, Nathan Adler von Külsheim nach Eubigheim, Kantor Simon Metzger von Sulzburg nach Bretten, Samuel Strauß von Berlichingen nach Sulzburg, Jakob Schloß von Talheim nach Malsch bei Ettlingen. Auf Ansuchen wurden von ihren Stellen enthoben: Kantor Weiß in Gailingen und Religionslehrer Jakob Lorch in Untergrombach, letzterer behufs Übernahme der Verwalterstelle der M.A. d. Rothschild'schen Lungenheilstätte in Nordrach."   

    
Hauptlehrer Meier Moch wird nach Pforzheim berufen (1911)  

Bretten Israelit 27071911.gif (56608 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. Juli 1911: "Bretten, 20. Juli (1911). Herr Hauptlehrer Moch, welcher seit sechs Jahren an der hiesigen Volksschule tätig gewesen, ist nach Pforzheim berufen worden. Als Mensch und Lehrer hat sich Herr Moch während seines Hierseins die Hochachtung und Wertschätzung aller Einwohner ohne Unterschied der Konfession erworben. Seine berufliche Wirksamkeit wurde seitens seiner vorgesetzten Behörde stets anerkannt, und Schule und Gemeinde verlieren diese tüchtige und erprobte Lehrkraft mit größtem Bedauern."   

    
Über Kantor und Schochet Leo Aach (1919-1938 in Bretten tätig)    

Anmerkung: Lehrer Leo Aach ist am 20. Dezember 1889 in Trier geboren. Er war verheiratet mit Irma geb. Blum, die am 13. März 1889 in Hagenbach geboren ist. Leo Aach war seit 1913 Lehrer in Gernsheim (zuvor vermutlich in Wickrath) und wechselte von hier am 1. Dezember 1919 nach Bretten. Er starb in Bretten am 31.7.1938 im Alter von erst 49 Jahren und wurde auf dem dortigen Friedhof beigesetzt.      

  Leo Aach (1889-1938) mit Frau Irma geb. Blum (1889-
und Sohn Hans Aach (geb. 1920, 1937 in die USA emigriert,
seit 1948 in New Haven, Conn. verheiratet
mit Ruth geb. Salmon aus Wiesbaden-Dotzheim)  
Aach Leo Dok 023.jpg (77667 Byte)  Weitere Fotos aus der Sammlung von
Lehrer Leo Aach siehe auf Seite zur Synagoge

   
    
Aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben   
Sonn- und Feiertagsregelungen für jüdische Gewerbetreibende (1847)  

Bretten AZJ 25011847.gif (90741 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Januar 1847: "Großherzogliches Bezirksamt Bretten, 11. November (1847). Da es wiederholt von Seiten der geistlichen Behörden zur Anzeige kam, dass den längst bestehenden Verboten ungeachtet an Sonn- und Feiertagen die Israeliten, namentlich aber die so genannten Schacherjuden sich in den Orten einfinden und Geschäfte aller Art vorzunehmen sich erlauben, wodurch nicht allein die Sonn- und Feiertagsfeier entheiligt, sondern auch die christlichen Einwohner in ihren religiösen Handlungen gestört und gehindert werden, so sieht man sich unter Hinweisung auf die bereits bestehenden polizeilichen Verordnungen veranlasst, Folgendes speziell zu verfügen:   1) An Sonn- und Feiertagen ist das Handeln der Israeliten mit den Christen, sowie überhaupt die Vornahme aller Art Geschäfte der Ersteren in den Orten des Amtsbezirks vor beendigtem Nachmittagsgottesdienst bei Vermeidung von 5-15 Gulden Strafe oder angemessenen Arreste für jeden Dawiderhandelnden verboten.   
2) Es darf sich kein Israelit aus einem anderen Ort vor beendigtem Nachmittagsgottesdienst in einem anderen Orte einfinden, bei Vermeidung der von dem Bürgermeister innerhalb der Grenzen seiner Kompetenz zu erkennenden Strafe und im Wiederholungsfalle bei Vermeidung der Arretierung und Vorführung bei Amt, woselbst er sodann gebührend bestraft werden soll.    
3) Israeliten, welche gegen das ad 1-2 erlassene
Bretten AZJ 25011847a.gif (154425 Byte)Verbot handeln, sind zudem sogleich aus dem Orte, in welchem sie betreten und nicht wohnen, auszuweisen.   
4) Der Viehtransport an Sonn- und Feiertagen wird ebenfalls wiederholt unter Strafandrohung verboten, insonderheit aber während des Gottesdienstes bezüglich auf die diesseitige Verfügung vom 15. August 1836 und unter Hinweisung auf die desfallsige Verordnung im Anzeigeblatt No. 63 von 1836.   
5)  Die Bürgermeister haben dieses zu verkünden, insonderheit aber die Israeliten, welche auswärtigen Handel treiben hiervon speziell, in Kenntnis setzen zu lassen, sodann aber auch das Polizeipersonal und jene zur genauen Beaufsichtigung darnach zu verständigen, welche an Sonn- und Feiertagen während des Gottesdienstes die Wache im Orte zu versehen haben.   gez. Pfister.      
Hiernach ist im Amtsbezirk Bretten Folgendes rechtens: Der Viehtransport ist an Sonn- und Feiertagen den Juden und den Christen untersagt. Hingegen sind die Juden, welche doch nach § 7 der Verfassung, in jeder Hinsicht, wo dieses Grundgesetz nicht namentlich und ausdrücklich eine Ausnahme macht, ihren christlichen Mitbürgern gleichberechtigt sind, im Amte Bretten noch weiter folgenden Beschränkungen unterworfen. Sie dürfen kein Geschäft irgendeiner Art vor Beendigung des Nachmittagsgottesdienstes vornehmen, also, kein Jude darf bei einem christlichen Bäcker und kein Christ bei einem jüdischen (Bäcker) Brot kaufen und umgekehrt Etwas in Verwahrung gehen; keiner darf bei dem andern irgendeine Arbeit, ein Paar Schuhe, einen Rock bestellen, keiner dem andern einen Auftrag geben.   Noch mehr: Kein Israelit darf sich vor beendigtem Nachmittagsgottesdienst in einen Ort des Amtsbezirks Bretten begeben, er würde sonst hinausgewiesen, im Wiederholungsfalle sogar arretiert, vor Amt geführt und bestraft. Kein Israelit darf daher in jener Zeit zu seinem christlichen oder jüdischen Freunde oder Verwandten in einen Ort des Amts Bretten kommen; keiner dahin auch bloß spazieren gehen und ein jüdischer Arzt muss warten, bis der Nachmittagsgottesdienst beendigt ist, wenn er einen Kranken im Amte Bretten zu besuchen hat. Ein durchreisender Jude muss sich an einem Feiertage vor dem Amtsbezirk Bretten wohl hüten; hoffentlich werden jedoch die Reisenden durch Abweissteine gehörig gewarnt werden.
Bretten AZJ 25011847b.gif (123919 Byte)Und glauben Sie nicht, dass diese Verordnung, zu deren Vollzug eine vollendete Inquisition erforderlich ist, bloß auf dem Papiere steht; ich kann Ihnen verschiedene Fälle nennen, wo sie mit aller Strenge zur Anwendung kam. Ein Heidelsheimer Jude führte den verbrecherischen Gedanken aus, an einem Sonntage nach Neibsheim zu gehen und im Lamm ein Glas Wein zu trinken; er wurde auf der Tat ertappt und um 5 Gulden gestraft. Ein Jude kam an einem Sonntage von Bretten her nach Gondelsheim, um von da weiter zu gehen, er wurde hier aber aufgegriffen und hatte diesen ungesetzlichen Schritt mit 15 Kreuzer zu büßen. Zwei christliche Landleute von Zaisenhausen wurden an einem Sonntage in der Wohnstube eines Juden zu Gondelsheim getroffen; sie wurden von dem Polizeidiener fortgeführt und für ihren Frevel um 15 Kreuzer gestraft.    Der Jude, in dessen Zimmer diese Tat verübt wurde, begab sich hierauf am Amtstage zu dem Herrn Oberamtmann  Pflister, um sich zu beschweren, aber der Herr Oberamtmann hatte keine Zeit, ihn anzuhören. Die gesetzgeberische Weisheit und der Sinn für Gerechtigkeit und freie Bewegung der Bürger, welche in jenem Erzeugnisse der Polizeigewalt waltet, verdient gewiss alle Bewunderung. Schade nur, dass der Einfall nicht ein origineller ist. Denn nicht allein hat es in den finstersten Zeiten des Mittelalters manche Städte gegeben, in welchen ähnliche Verordnungen galten, sondern Herr Dr. Fauth hatte auch einmal, als er noch in Mosbach amtierte, eine lange, in viele Paragraphen gegliederte Verordnung von ähnlichem Schlage erlassen und bereits in seinem Amtsblatte bekannt gemacht; allein die großherzliche Regierung des Unterrheinkreises ließ sie, sobald sie davon Kenntnis erhielt, nicht in Wirksamkeit treten. Wir wollen sehen, ob die großherzogliche Regierung des Mittelrheinkreises, an deren Spitze nun Herr Regierungsdirektor Rettig steht, das gleiche Verfahren einhalten wird."     

  
Rabbiner Wälder (Berlichingen) dankt den Synagogenräten in Bretten (1847)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 4. Oktober 1847: "Danksagung
Den verehrlichen Synagogenräten, den Herren Vorstehern B. Herzberger, S. Reis und J. Lämmle, sowie auch dem Herrn Bezirksvorsteher, Amtsaktuar Heinsheimer in Bretten, Großherzogtum Baden, welche mich zur Veranstaltung des solennen Erntedankfestes am 22. August dieses Jahres mit der Abhaltung eines religiösen Vortrags beauftragten, sage ich für die Überreichung eines silbernen Ehrenpokals in Begleitung einer herzlich ansprechenden Adresse im Namen der Gemeinde, auf diesem Wege meinen verbindlichsten Dank, und wird mir beides, Pokal und Adresse, Zeit meines Lebens zum ewigen Angedenken bleiben. 
Berlichingen
(im Königreich Württemberg), den 2. September 1847. Rabbiner Wälder".     

 
Antisemitische Ausschreitungen (1892)  

Bretten Israelit 25011892.gif (64167 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 25. Januar 1892: "Bretten (Baden), 13. Januar (1892). Vorgestern Nacht war hier ein großer Skandal, der damit endigte, dass jüdischen Einwohnern die Fenster eingeworfen wurden. Es handelt sich also wieder um eine Heldentat der Antisemiten. Die Polizei hat Erhebungen gemacht, deren Ergebnis man mit Spannung entgegensieht. Dieses bedauernswerte Ereignis ist nur eine Wiederholung von Rohheiten der hiesigen Antisemiten, welche sich im vorigen Monate bei einem Viehmarkte abwickelten. Die Folge davon war, dass wie bereits berichtet, die fremden jüdischen Viehhändler beim gestrigen Viehmarkte vollständig fehlten, sodass der Verkehr zum großen Ärger der hiesigen Geschäftsleute ein sehr schwacher gewesen und die Bahnverwaltung fast keinen Transport zu machen hatte. Und das geschieht in Bretten, wo vor zwei Jahren ein jüdischer Bürger bei einem ausgebrochenen Brande sich so hervortat, dass der Unglückliche, der kurz vorher sich erst verheiratet hatte, sein Leben dabei einbüßte. Es ist noch in jedermanns Erinnerung, wie damals der Großherzog der Witwe des Verunglückten seine Teilnahme aussprechen ließ. So schnell vergessen die Antisemiten die edlen Taten ihrer jüdischen Mitbürger. - Inzwischen erfahre ich, dass der Bürgermeister von Bretten an verschiedene jüdische Vorstände geschrieben und sie gebeten, ihren Gemeinden doch mitzuteilen, dass er für die Folge jede Verantwortung übernehme, und dass man doch den Viehmarkt wieder beschicke. So muss es kommen."  

  
50-jährige Jubelfeier des Großherzogs (1902)  

Bretten Israelit 07051902.gif (128682 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. Mai 1902: "Aus dem Bezirk Bretten. Die Festrede, welche Herr Bezirksrabbiner Schleßinger zur 50-jährigen Jubelfeier der Regierung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs verfasst und an alle Gemeinden seines Rabbinatssprengels zum Vortrag in der Synagoge versandt hat, verbindet in schöner Weise die Bedeutung des Pessachfestes mit der in ganz Baden stattfindenden Jubelfeier. In der Rede werden in kernigen Worten die Hauptpunkte der tatenreichen, segensvollen und glorreichen Regierung unseres Landesvaters hervorgehoben und ebenso der Großherzogin gedacht, welche als Vorbild für die Frauen des Landes ein Muster jeder Art von Wohltätigkeit und Nächstenliebe überall segensvoll wirkt. Eine Sache des Edelmutes und Elternverehrung, welche die Rede enthält, darf hier nicht verschwiegen werden. Während die Großherzogin ihren kaiserlichen Vater mit Mannesmut und eigener Lebensgefahr bei einem Attentat geschätzt, hat der Großherzog beim Kranksein seines Vaters, als dieser ihm die Hand reichte und dabei einschlief, eine Stunde stehend gewartet, um den Vater nicht zu wecken, und erst nach dem Erwachen des Vaters wurde die Hand des Sohnes frei.  

  
Gerichtsentscheidung gegen antisemitische Beleidigungen (1926)   

Bretten CV 19021926.gif (158672 Byte)Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 19. Februar 1926: "Um die Frage der Kollektivbeleidigung. Eine wichtige Gerichtsentscheidung. In der alten Melanchthon-Stadt Bretten (Baden), deren jüdische und christliche Mitbürger immer in friedlichem Einvernehmen lebten, war anlässlich der Reichstagswahl vom 4. Mai 1924 ein von Beleidigungen der jüdischen Bürger Brettens strotzendes Flugblatt der Völkischen Partei ausgegeben und verteilt worden, dessen Hersteller und Verbreiter nun endlich nach vielerlei Hin und Her verdientermaßen bestraft wurden. Fünf Brettener Jünglinge, deren Mut jedenfalls im umgekehrten Verhältnis zur Größe ihres Mundwerkes stand, erhielten zunächst wegen des überaus beleidigenden Inhaltes jenes Machwerkes einen Strafbefehl über 150 Mark, gegen den sie jedoch Berufung einlegten, weil sie sich die bekannte Ausrede zu eigen machten, sie hätten die Brettener jüdischen Bürger nicht persönlich beleidigen wollen. Tatsächlich fand sich ein Richter, der ihnen das glaubte und sie auf ihre eingelegte Revision hin freisprach. Die Begründung des Urteils, das von dem Amtsgericht Bretten am 9. Januar 1925 gefällt wurde, besagte ausdrücklich, dass 'sich die Beleidigungen nicht gegen einen bestimmt begrenzten Personenkreis richten, da das Judentum in seiner Gesamtheit getroffen sei'. Als die Sache dann vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur abermaligen Verhaltung kam, stellte die Revisionsinstanz fest, dass 'die Beleidigung sich inhaltlich gegen jeden einzelnen in Bretten wohnenden Israeliten richte'. Das amtsgerichtliche Urteil wurde also aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung dem Amtsgericht Pforzheim überwiesen. Diese neue Verhandlung fand am 28. Januar 1926 statt. Die einzelnen Angeklagten suchten sich nach Schulbubenart herauszureden; telefonische und andere Missverständnisse sollten ihr Verhalten zu erklären suchen. In der einen Druckerei wurde das Flugblatt gesetzt, in einer anderen dann gedruckt, weil die erste schließlich ein Haar in der Suppe fand. Schon diese Art der Entstehung des Flugblattes kennzeichnet die Güte der Sache und den Mut der jungen Deutschland-Erretter zur Genüge. Das Amtsgericht verstand denn auch keinen Spaß und verurteilte die einzelnen Angeklagten zu Geldstrafen zwischen 50 und 120 Mark sowie zuz den wesentlich höheren Kosten; außerdem muss das Urteil innerhalb zwei Monaten im 'Süddeutschen Volksblatt', dem deutschnationalen Lokalblatt, und der 'Brettener Zeitung' veröffentlicht werden. Diese letzte Bestimmung ist wohl die schmerzlichste von allen, weil ohne sie die teutschen Leser natürlich nie etwas von der Blamage dieser Heldenjünglinge erfahren hätten. In der Begründung des Urteils heißt es ausdrücklich, dass der Wahrheitsbeweis misslungen sei, und dass mit der somit festgestellten Beleidigung tatsächlich jeder der in Bretten ansässigen jüdischen Bürger sich habe getroffen fühlen müssen. Dr. A. Kuntzemüller (Freiburg im Breisgau)."     

   
   
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
  
 
Isaak Ettlinger soll sich zum Kriegsdienst melden (1829)      

Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis" von 1829 S. 428 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Vorladung. Isaak Ettlinger von Bretten wird hiermit aufgefordert, sich unfehlbar binnen 6 Wochen bei diesseitiger Stelle zu sistieren, um die ihm wegen Versuchs sich zum Kriegsdienst untauglich zu machen, zuerkannte Strafe zu erstehen, und sich wegen böslicher Entfernung zu rechtfertigen, widrigens die gesetzliche Strafe gegen ihn ausgesprochen werden wird. 
Bretten, den 9. Juni 1829. Großherzoglich Badisches Bezirksamt. Ertel."              

   
Der in Bretten inhaftierte Weber Michael Zimmermann von Mittelschefflenz hat vermutlich einen jüdischen Händler bestohlen (1829)      

Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis" von 1829 S. 546  (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Bei dem gestern Abends dahier eingebrachten Weber Michael Zimmermann von Mittelschefflenz, Bezirksamts Mosbach fanden sich die unten näher bezeichneten Tücher, welche derselbe zwischen Basel und Riechen von einem Juden um 3 Gulden gekauft haben will, die aber ihrer Beschaffenheit nach gestohlen zu sein scheinen. 
Dieses wird anmit zur öffentlichen Kenntnis mit dem Bemerken gebracht, dass Zimmermann nach Ausweis seines Wanderbuchs seit April dieses Jahres Freiburg, Gundelfingen, Villingen, Urloffen, Karlsruhe, Sinsheim, Neckargemünd, Gernsbach, Wolfach, Bonndorf, Alt Breisach, und Achern passiert und in einigen von diesen Orten in Arbeit gestanden ist.  
Der rechtmäßige Eigentümer dieser Tücher wird anmit aufgefordert, unter Beibringung seiner Ausweise sich dahier zu melden. 
Beschreibung der Tücher: 
2 Stücke gebleichte Leinwand, jedes von 7 Ellen lang, 5/4 Ellen breit. 
1 Stück gebleichten Zwillig von stark 3 Ellen lang und 7/4 breit. Dann 
1 Stück Zwillich von 3 1/2 Ellen lang und 1/2 Elle breit, wahrscheinlich eine Handzwehle. 
Bretten, den 7. August 1ß28. 
Großherzoglich badisches Bezirksamt. Ertel."          

   
Seligmann Ettlinger aus Bretten soll sich zum Militärdienst melden (1844)    

Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den See-Kreis" vom 23. März 1844 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen): "Bretten [Konskriptionspflichtiger]. Der pro 1844 Konskriptionspflichtige Seligmann Ettlinger aus Bretten erschien bei der Assentierung nciht. Er wurde mit Nr. 41 assentiert, und soll zum Militär einrücken. Es wird daher derselbe aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen umso gewisser dahier zu sistieren und über sein Ausbleiben zu rechtfertigen, andernfalls er als Refraktär behandelt und das weiters Gesetzliche über ihn verfügt werden wird. 
Bretten, den 18. März 1844. Großherzogliches Bezirksamt."     

 
Zum Tod von Marx Nathan Veis (1876)  

Bretten Israelit 24051876.gif (50612 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Mai 1876: "Bretten (Großherzogtum Baden). Vor wenigen Tagen – 8. Ijjar – wurde dahier ein Mann zu seiner letzten Ruhestätte begleitet, der als guter Jehudi und Torakundiger es wohl verdient hat, dass ihm in diesem Blatte ein ehrender Nachruf gewidmet werde. Herr Marx Nathan Veis hier starb am 30. April nach kurzem Krankenlager im Alter von 77 Jahren. Es hat sich an ihm bewahrheitet, dass 'ein guter Name...' wovon die sehr zahlreiche Leichenbegleitung, an der sich Freunde und Bekannte aller Konfessionen von hier und Umgegend beteiligten, einen ehrenvollen Beweis lieferte. Als langjähriger Mohel (Beschneider) für hier und Umgegend war es ihm vergönnte, eine den Zahlenwert seines Namens Jaakow Mordechai weit übersteigende Zahl von Israeliten in den Abrahamsbund einzuführen. Ebenso segensreich wirkte er als Mitbegründer und vieljähriger Vorstand und Kassenverwalter des dahier bestehenden Vereins für Brautausstattung. Mit seiner innigen, keine Opfer scheuenden Hingabe an seinen Gauben verband er einen für seine beruflichen Verhältnisse als Geschäftsmann seltenen Fleiß zum Studium der Tora, sowie er überhaupt alle Pflichten übte, die auf Wohltätigkeit und Frömmigkeit abzielen. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens." 

   
Über den Mord an dem Handelsmann Wertheimer aus Bretten (1883)    

Stuttgart Kaltental AZJ 27031883.jpg (344406 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 27. März 1883:"'Es kommt Alles an das Licht der Sonnen.'  Man schreibt aus Kaltental (Württemberg) vom 19. Februar. Der Leichnam des vor etwa 2 Jahren verschwundenen israelitischen Handelsmanns Wertheimer ist bei Gelegenheit eines Brandes hier aufgefunden worden. Die näheren Umstände hierbei sind folgende: Vergangenen Freitag früh morgens gegen halb 3 Uhr entstand im Hause des Steinschlägers Jakob Götz, Küferssohn, hier ein Brand, der zuerst vom Schäfer, welcher eben zum Pferch gehen wollte, bemerkt wurde und, da sofort Hilfe zur Hand war, nur den Dachstock des Hauses zerstörte. Der besonderen bei Entstehung des Brandes beobachteten Umstände wegen und weil es bei Götz vor 10 Jahren unter ähnlichen Umständen ebenfalls gebrannt hatte, wurde derselbe bald allgemein durch den Volksmund als Brandstifter bezeichnet und auf Anzeige des Schultheißenamts nahm die Königliche Staatsanwaltschaft Veranlassung, die Verhaftung des Götz anzuordnen, welche am Freitag Nachts 10 Uhr erfolgte. Bald nach dieser Verhaftung wurden auch wieder Stimmen laut, welche an das Verschwinden des Wertheimer erinnerten, wegen dessen Götz als des Mords verdächtig seinerzeit eingezogen worden war, aber auf die Aussage von 4 Zeugen aus Vaihingen auf der Filder, welche den Wertheimer am Tage, nachdem Götz mit ihm verkehrt hatte, noch gesehen haben wollten, wieder in Freiheit gesetzt wurde. Namentlich scheint Landjäger Wieland von Vaihingen, der seit 2 Jahren den Götz unausgesetzt beobachtet hat, die Bitte gestellt zu haben, bei Gelegenheit des Abräumens des Brandschuttes das Haus nochmals einer eingehenden Durchsuchung unterwerfen zu dürfen. In Folge dieser Bitte erschien denn auch heute früh mit Wieland Herr Polizeiinspektor Kern von Stuttgart und nahm diese Durchsuchung vor. Mitanwesend war Gemeinderat Bertsch von hier. Als nun dieser im Keller des Hauses mit dem Stock mehrmals auf den Boden stieß, glaubte er einen dumpfen Laut zu vernehmen, der einen hohlen Raum anzeigte. man grub alsbald nach und kam auf eine Dohle, die Götz voriges Jahr angelegt hatte, und als man neben derselben zu beiden Seiten weiter grub, fiel es auf, dass plötzlich der Boden nicht mehr durchwachsen, sondern durch senkrecht führende Spatenstiche glatt abgestochen war. Indem man diesen Stichen folgte, wurde von einem der Grabenden plötzlich ein Stück Filz zutage gefördert, und als man sodann mit äußerster Vorsicht die Arbeit fortsetzte, wurde bald in einer Tiefe von etwa 4 Fuß der vollständig bekleidete Leichnam des Wertheimer bloßgelegt, der in einem förmlichen Grabe lang ausgestreckt, das Gesicht mit dem Filzhut, den der Arbeiter getroffen hatte, bedeckt, dalag. Die Heute Mittag von der Staatsanwaltschaft, dem Untersuchungsrichter und den Gerichtsärzten vorgenommene Feststellung des Tatbestandes ergab, dass sämtliche Taschen des Wertheimer geleert, dagegen die Uhr und ein Ring am Leichnam gelassen worden waren. Am Leichnam fanden sich folgende Verletzungen: an der linken Seite des Vorderhauptes eine 3 cm lange, von einem scharfen Beilhieb herrührende klaffende Wunde, an der linken Kopfseite mehrere Hiebe, die von dem stumpfen Teil eines Beiles herrührten, der Kehlkopf war zu, die 5., 6. und 7. Rippe der rechten Seite eingedrückt. Daraus lässt sich annehmen, dass der Täten, als welcher nach der ganzen Sachlage Götz bezeichnet werden muss, zuerst durch die Schläge auf den Kopf sein Opfer betäubt und dann vollends erdrosselt hat. Die Vornahme der Sektion war deshalb noch vollständig möglich, weil der Leichnam durch das Stickwasser der Dohle noch vollständig erhalten war und keine Spur von Verwesung zeigte. Nahezu unglaublich ist die Rohheit und Gewissenlosigkeit des Mörders, der den Leichnam an einem Orte eingrub, den er seit 2 Jahren fast täglich betrat, ja über den er, so oft er sich einen Trunk auf dem Keller holte, weggehen musste; der Leichnam lag genau in der Richtung von der Kellerstaffel zum Mostfasse. Drei der Zeugen aus Vaihingen, auf deren Aussagen hin Götz seinerzeit wieder in Freiheit gesetzt wurde, sind gleichfalls eingezogen. Von der Auffindung des Leichnams weiß Götz noch nichts und wähnt sich nur wegen Brandstiftung verhaftet. Wertheimer soll zur Zeit seiner Ermordung gegen 5.000 Mark bei sich geführt haben. Wahrscheinlich wurde er, während er im Stalle mit Götz handelte, von diesem ermordet, von dort in den nahen Keller geschleppt und eingegraben. - Die Frau des verhafteten Götz hat sich vergangene Nacht erhängt. (N.T.)."         
 
Bretten AZJ 09101883.jpg (35577 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Oktober 1883": "Der Prozess gegen den Mörder des israelitischen Handelsmannes Wertheimer aus Bretten, den Bauern Götz von Kaltental, der vom hiesigen Schwurgericht zum Tode verurteilt wurde, wird, da das Reichsgericht auf die Berufung des Verteidigers das Urteil aufgehoben hat, noch einmal hier zur Verhandlung kommen."           

    
Feuerwehrmann Emil Ettlinger stirbt bei einem Einsatz (1890)  

Bretten Israelit 24021890.gif (81070 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Februar 1890: "Bretten, 31. Januar (1890). Welch große Teilnahme unser Landesvater, der Großherzog, an dem Wohl und Weg seiner Untertanen, ohne Unterschied der Konfession nimmt, haben wir hier erst jüngst wieder erfahren. Der in allen hiesigen Kreisen beliebte Herr Emil Ettlinger fand bei einem ausgebrochenen großen Brande, bei welchem er als Feuerwehrmann tätig war, durch einen herabgestützten brennenden Balken seinen Tod. Sämtliche Einwohner der Stadt waren von dem Unglücksfall schmerzlich berührt und die tiefste Teilnahme wurde der noch jungen Witwe bezeugt. Auch der Großherzog ließ Frau Ettlinger durch seinen Geheimsekretär Freiherrn von Ungern-Sternberg ein Trostschreiben zugehen, welches folgenden Wortlaut hat: 'Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist von dem schweren Verluste unterrichtet worden, der Sie am 19. dieses Monats durch den Tod Ihres Ehegatten, des Herrn Emil Ettlinger, betroffen hat. In opferwilliger und mutiger Ausübung seiner Pflicht als Feuerwehrmann ist derselbe verunglückt und in Folge dessen seiner Familie, seinem Berufe und seinen Mitbürgern in frühem Alter und in der Fülle jugendlicher Lebenskraft entrissen worden. Seine Königliche Hoheit nehmen den herzlichsten Anteil an der Trauer über das plötzliche Hinscheiden Ihres Ehegatten, der durch seine trefflichen Charaktereigenschaften und durch die in seiner Familie, seinem Berufe und im öffentlichen Leben bewährten Tugenden sich die Liebe und Anerkennung seiner Mitbürger in hohem Grade erworben hat. Seine Königliche Hoheit wünschen, dass Sie in der allgemeinen Teilnahme, welche Ihnen entgegengebracht wird, und in dem ehrenden Andenken, das dem frühzeitig Geschiedenen seine Mitbürger bewahren, Trost und Kraft finden möchten, Ihr herbes Leid zu tragen. Durch die vorstehende Mitteilung entspreche ich dem mir erteilten höchsten Auftrage. Freiherr von Ungern-Sternberg."  

    
   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen sowie weitere Dokumente   
Werbung für Schabbat- und Chanukka-Lampen (1865)   

Bretten Israelit 01111865.gif (48696 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. November 1865: "Lampen für Schabbat und Chanukka
Die Unterzeichneten empfehlen ihre für alle Sorten Mineralöle eingerichteten Chanukka-Lampen mit einer Beracha (Segenswort) in Goldschrift, in feiner und ordinärer Ausstattung. Schabbat-Lampen in Messing und Bronze mit 3 bis 6 Flammen. Muster stehen gegen Nachnahme zu Diensten. Wiederverkäufer erhalten Rabatt. 
Bretten, im Großherzogtum Baden. C. Beuttenmüller & Comp."   
 

   
Anzeigen des Tuch- und Modewaren-Geschäftes H. J. Rothschild (1868)  

Bretten Israelit 03061868.gif (37084 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. Juni 1868: "Offene Lehrlingsstelle. In meinem Tuch- und Modewaren-Geschäft ist für einen mit den nötigen Vorkenntnissen versehenen jungen Menschen eine Lehrlingsstelle offen. Auch ist daselbst eine Commisstele frei. An Sabbat- und Feiertagen ist das Geschäft geschlossen. 
Bretten, 24. Mai 1868. H. J. Rothschild."
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. April 1868: "H.J. Rothschild in Bretten. 
sucht einen im Manufakturwaren-Geschäft wohlerfahrenen Commis; der Eintritt könnte sogleich geschehen; am Sabbat ist das Geschäft geschlossen."     

  
Lehrlingssuchen des Aussteuer- und Modewarengeschäftes A. H. Rothschild (1889/90)  

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. Juni 1889: 
"In meinem Modewaren- und Aussteuergeschäft ist eine Lehrlingsstelle 
offen. Kost und Logis werden im Hause gegeben. Sabbat und Feiertage ist das Geschäft geschlossen. 
Bretten, im Mai. 
A. H. Rothschild
".   
 
 
Bretten Israelit 16041890.gif (40548 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. April 1890: "In meinem Aussteuer- und Modewarengeschäft, ist eine Lehrlingsstelle offen. Kost und Logis im Hause, an Sabbat und Festtagen ist das Geschäft geschlossen. 
A. H. Rothschild, Bretten (Baden)."

      
Lehrlingssuche des Eisen- und Maschinengeschäftes M.A. Laemle (1891)  

Bretten Israelit 14051891.gif (48306 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Mai 1891: Bretten. Für mein Eisen- und Maschinengeschäft suche einen jungen Mann als Commis und für kleinere Reisen. Nur solche, welche schon in ähnlicher Stellung tätig waren, wollen Offerten nebst Gehaltsansprüche einreichen an M.A. Laemle."   
 
Dazu zwei Karten aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim / Ries (mit Anmerkungen von Peter Karl Müller):   
Postkarte von M.A. Laemle von 1900  Bretten Dok 201208.jpg (157914 Byte) Bretten Dok 201208a.jpg (144606 Byte)
Es handelt sich hier um eine vorgedruckte Postkarte des Eisen- und Maschinengeschäfts beziehungsweise der Ofen- und Herdfabrik M. A. Laemle aus Bretten. Die Karte wurde am 12.2.1900 an den Gerichtsvollzieher König in Durlangen versandt. Vermutlich kam es des Öfteren vor, dass Kunden von M. A. Laemle bei der Bezahlung ihrer Einkäufe nicht zahlen konnten oder nicht zahlen wollten. 
Im Buch "Bretten. - Erinnerungsblätter aus 2000 Jahren" gesammelt von Bürgermeister F. Withum aus dem Jahr 1902 finden sich im Kapitel "Straßen und Hausbesitzer am 1. Januar 1902" folgende Einträge.
Melanchthonstraße Nr. 18 - Lämle M. A., ( Firma) Eisenwarengeschäft ( zu Nr.94)
Melanchthonstraße Nr. 90 - Lämle M. A., ( zu Nr. 94 )
Melanchthonstraße Nr. 94 - Lämle M. A., Ofen - und Herdfabrik ( Nr. 18 und Nr. 90 ).  
     
 vgl. Postkarte an die Eisenhandlung Leopold Lämmle (Bretten), 
zur Zeit bei J. Grünsfelder in Crailsheim (1897)
  
 Crailsheim Dok Gruensfelder 010.jpg (183817 Byte)  Crailsheim Dok Gruensfelder 010a.jpg (144240 Byte)

Die obige Postkarte war ursprünglich nach Bretten adressiert, um dann als Nachsendung in Crailsheim anzukommen (versandt am 27. August 1897). Empfänger war Leopold Lämmle, der nach Adressenangabe in Bretten eine Eisenhandlung betrieb (Inhaber von M.A. Laemle?), sich seinerzeit aber in Crailsheim bei J. Grünsfelder (Crailsheim, Seiler Straße) aufhielt. 
Text auf der Rückseite: "Loffenau, den 27. August 1897. Geehrter Herr Lämle. Theile Ihnen mit, daß ich unmöglich am 29. August nicht kommen kann. Indem daß ich krank nach Hause gekommen bin werde ich gleich keine Stelle annehmen, denn ich muß wenigstens einige Woche zu Hause bleiben und mich wieder erholen. Es grüßt Sie ergebenst - Maril Adam."   

 
 Schreiben aus Bretten (Bezirksrabbiner Schlessinger?) an die Zichorienfabrik H. Frank Söhne in Ludwigsburg (1898) 
(aus der Sammlung von D. Silbermann, Berlin)  
 
     
Im Schreiben geht es um die Frage der Überwachung der Koscher-Zichorien der Firma H. Frank Söhne in Ludwigsburg. Die Fabrikation der Zichorien war zuvor (zeitweise?) in Lahr (Firma Daniel Volker) unter Aufsicht des Schmieheimer Bezirksrabbiners Rawicz. Rabbiner Schlessinger ist bereit, die Aufsicht zu übernehmen und die rituelle Zubereitung zu bescheinigen. Die mit hebräischen Buchstaben geschriebenen (deutschen) Worte sind: "Koscher Zigorie unter (unter) Aufsicht des Bezirksrabbiners Bretten".

  
Lehrlingssuche der Eisen- und Glashandlung S. Wertheimer (1912)   

Bretten FrfIsrFambl 21061912.gif (45467 Byte)Anzeige im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 21. Juni 1906: 
"Lehrling gesucht per Juli oder später mit guter Schulbildung. Kost und Logis im Hause.   
S. Wertheimer   Eisen- und Glashandlung   Bretten in Baden."   
 

  
Lehrlingssuche der Ofen- und Herdfabrik M.A. Lämle (1922)  

Bretten Israelit 24081922.gif (72389 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. August 1922: "Wir suchen kaufmännischen Lehrling, Israelit, mit Mittelschulbildung, aus guter Familie, oder jungen Mann, Israelit, möglichst aus der Eisenbranche, mit guten Zeugnissen per sofort oder später. M.A. Lämle A.-G., Ofen- und Herdfabrik, Bretten (Baden)." 

  
Anzeige der Metzgerei und Wurstlerei Ludwig Dreyfuß (1924)        

Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des "Central-Vereins") vom 10. April 1924: "Gegründet 1893 - Koscher - Gegründet 1993.  Was Sie suchen, finden Sie stets bei mir in allererster Qualität: 
die altbekannten Brettener Wurst- und Fleischwaren. 
Zu horrend billigen Preisen empfehle Ihnen.  
Ia Cervelat  pro Pfund 1,20 Mark.  Ia Lyoner  pro Pfund  1,40 Mark  Ia Kochwurst (Krakauer)  pro Pfund 1,80 Mark. 
sowie I a Pökel-, Rauchfleisch und Zungen zum billigsten Tagespreis. Wiederverkäufer erhalten Preisermäßigung. 
Ludwig Dreyfuß, Metzgerei und Wurstlerei  Bretten (Baden)."    

   
Verlobungs- und Hochzeitsanzeige von Max Reis und Gretel geb. Ettlinger (1928)  

Bretten Israelit 01111928.jpg (22702 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. November 1928: 
"Gretel Ettlinger - Max Reis. Verlobte.  
Bretten - Heilbronn. Oktober 1928."  
  
Bretten Israelit 20121928.jpg (36507 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. Dezember 1928: 
"Max Reis - Gretel Reis geb. Ettlinger. Vermählte.  
Heilbronn - Bretten in Baden.  26. Dezember 1928 / 13 Teweth 5689. 
Trauung: Hotel Nassauer Hof, Karlsruhe i.B."    

   
Nach 1945: Todesanzeige für Selma Günzburger geb. Wertheimer (USA, 1949)     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Aufbau" vom 22. April 1949: "Unsere herzensgute Mutter und Schwiegermutter, Frau
Selma Günzburger geb. Wertheimer (früher Bretten - Karlsruhe) 
ist uns plötzlich entrissen worden.  In tiefstem Schmerze: 
Erich Gunzburger  1419 S. Florence, Tulsa, Oklahoma.  Marianne Gunzburger geb. Rothschild".      

     

Kennkarte aus der NS-Zeit            
               
Am 23. Juli 1938 wurde durch den Reichsminister des Innern für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die Kennkartenpflicht eingeführt. Die Kennkarten jüdischer Personen waren mit einem großen Buchstaben "J" gekennzeichnet. Wer als "jüdisch" galt, hatte das Reichsgesetzblatt vom 14. November 1935 ("Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz") bestimmt. 
Hinweis: für die nachfolgenden Kennkarten ist die Quelle: Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: Bestände: Personenstandsregister: Archivaliensammlung Frankfurt: Abteilung IV: Kennkarten, Mainz 1939" http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/STANDREG/FFM1/117-152.htm. Anfragen bitte gegebenenfalls an zentralarchiv@uni-hd.de       
 
 Kennkarte für die in Bretten 
geborene Elisabeth Lämmle  
BrettenKK MZ Laemmle Elisabeth.jpg (94591 Byte)   
  Kennkarte (ausgestellt in Mainz 1939) für Elisabeth (Elly, Lisette) Lämmle 
(geb. 11. Mai 1881 in Bretten), wohnhaft in Mainz, am 4. März 1942 verhaftet und in das 
KZ Ravensbrück verschleppt, später in das Vernichtungslager Auschwitz, am 11. Oktober 1942 ermordet.  
 

       

      

 

   

  

  

    

 

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Stand: 30. Juni 2020