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Jahrestagungen von Alemannia Judaica Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Frühere und bestehende) Synagogen Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale in der Region Bestehende jüdische Gemeinden in der Region
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Kuppenheim (Landkreis
Rastatt) Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde Siehe Seite zur Synagoge in
Kuppenheim
Zur Geschichte dieses Friedhofes Im 17. Jahrhundert (1694 erstmals genannt) wurde in Kuppenheim ein jüdischer
Verbandsfriedhof angelegt, auf dem auch die Toten der umliegenden jüdischen
Gemeinden beigesetzt wurden (zeitweise aus Baden-Baden,
Bodersweier, Bühl, Kehl,
Lichtenau, (Neu-)Freistett,
Muggensturm, Rastatt,
Rheinbischofsheim, Stollhofen;
bis zum 20.Jh. vor allem noch Ettlingen, Gernsbach,
Hörden, Malsch; Fläche
104,0 ar). Eine - 1938 zerstörte - Friedhofshalle war 1889 erbaut worden. Der
Friedhof liegt außerhalb des Ortes an der Stadtwaldstraße, auf ihm befindet
sich auch ein Gedenkstein für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs.
Fotos
Text Theodor Humpert schrieb in einem Beitrag in der "Rastatter Zeitung" 1925 über die Entstehung des jüdischen Friedhofes in Kuppenheim: (Anmerkung: Theodor Humpert wird an dieser Stelle mit einem gewissen Vorbehalt zitiert, da er in seinen nach 1933 erschienen Publikationen eine deutlich antijüdische Haltung eingenommen hat. U.a. erschien 1939 im Verlag "Der Alemanne" Freiburg die Todtnauer Chronik "Todtnau - vom Wesen und Werden einer Schwarzwaldgemeinde" veröffentlicht. Im Kapitel "Todtnauer Sippen" schreibt er: "Bis 1875 wohnte in Todtnau kein Jude; 1909 wurden 5 Juden gezählt, die aber keinen wirtschaftlichen Einfluss besaßen. Heute ist Todtnau judenrein." In der zweiten Auflage aus dem Jahr 1959 steht im gleichen Kapitel unter neuem Namen "Todtnauer Bürgerfamilien" das gleiche, ohne den letzten Satz. Sonst Kommentarlos. Der "Heimatforscher und Pädagoge" war sicherlich kein Parteigänger, hat sich aber, - um seine umfangreiche Heimatforschung des Südwestens (vor allem Bodensee und oberes Wiesental) auch in dieser Zeit publizieren zu können - dem Regime angedient. Selbst in der zweiten Auflage, die seiner Meinung nach nur nötig wurde, weil die erste Auflage aus dem Jahr 1939 (mit dem Bürgermeister Aßmus in Parteiuniform und dem Bild des Tags der Arbeit am 1. Mai 1933 ) allmählich zur Neige ging. Die zweite ist zwar ausführlicher als die erste, aber die Zeit zwischen 1933 und 1945 ist sehr zurückhaltend beschrieben, vor allem Ungerechtigkeiten der Entnazifizierung werden beklagt. Danke für die Anmerkung zu Humpert an Walter Riedl, Neuss) Über die Entstehung des Kuppenheimer Judenfriedhofes verlautet nichts
Bestimmtes. Aus dem 'Grabsteinverzeichnis des israelitischen Friedhofes in
Kuppenheim', das mir der damalige Kantor der jüdischen Gemeinde Kuppenheim,
Grünebaum, in liebenswürdiger Weise zur Verfügung stellte, ist nur
ersichtlich, dass das älteste Begräbnis im Jahr 1692 stattfand. Für jede Leiche mussten die Juden ein sogenanntes Begräbnisgeld an die Landesherrschaft entrichten, das für einen Erwachsenen 3 Gulden, für ein Kind 1 Gulden 30 Kreuzer betrug. Im Jahr 1694 starb dem Juden Israel in Gernsbach sein Dienstbote. Er ließ ihn in Kuppenheim begraben. Die Gernsbacher Beamten wussten nicht, wie sie es mit dem Begräbnisgeld halten sollten. Sie zogen für den Dienstboten 10 und für den im Jahr 1689 verstorbenen Schwiegervater Israels 20 Reichstaler Begräbnisgeld ein. Das schien dem Israel zu hoch zu sein, weswegen er Beschwerde einlegte. Mit welchem Erfolg ist unbekannt. Später verlangte die Herrschaft an Begräbnisgeldern 5 Gulden für eine männliche Leiche, 4 Gulden 30 Kreuzer für eine weibliche und 2 Gulden für eine Kindesleiche. Die Personen, die die Leiche begleiteten, hatten beim Passieren der Zollstätte - in Kuppenheim war eine markgräflich-baden-badische Zollstätte - 24 Kreuzer Zoll pro Person zu entrichten. Die Kuppenheimer Juden entrichteten neben dem Begräbnisgeld noch alljährlich den Bodenzins für den Friedhof. Man verlangte sogar anstatt Begräbnisgebühr den sogenannten Todfall wie bei den christlichen Untertanen, also das beste Stück Vieh beim Tode des Mannes oder das beste Kleid beim Tode der Frau oder als Surrogat einen gewissen Prozentsatz des Vermögens. Doch wehrten sich die Juden gegen eine solche unbegründete Forderung, da sie keine Vollbürger, sondern nur geduldete Hintersassen seien. Als Markgraf Karl Friedrich im Jahr 1783 die Leibeigenschaft ins seinen vereinigten baden-durlachischen Landen aufhob, fand auch diese Forderung durch das Wegfallen des 'Todfalls' überhaupt ihr Ende. Der Judenfriedhof in Kuppenheim bildete lange Zeit die gemeinsame Begräbnisstätte für die Juden der Amtsbezirke Ettlingen, Rastatt, Bühl und Kehl. Wenn man das Grabsteinverzeichnis durchliest, kehren die Judengemeinden Malsch, Muggensturm, Rastatt, Hörden, Baden, Bühl, Stollhofen, Rheinbischofsheim, Kehl und Neufreistett immer wieder. Man findet auch die Namen von jüdischen Kurgästen, sogar aus fremden Weltteilen, die in Baden-Baden Genesung gesucht und den Tod fern der Heimat gefunden haben. Frühzeitig, wohl um 1850, lösten sich schon die Judengemeinden Ettlingen und diejenigen des Hanauerlandes (Kehl, Neufreistett, Rheinbischofsheim) vom Friedhof Kuppenheim los. Bühl gründete im Jahr 1855 einen eigenen jüdischen Friedhof, Rastatt im Jahr 1880 und Baden-Baden im Jahr 1918".
Links und Literatur Links:
Literatur: Direkter Link zum Verlag Regionalkultur: hier anklicken
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