|
Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia Judaica
Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und bestehende) Synagogen
Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale
in der Region
Bestehende jüdische Gemeinden
in der Region
Jüdische Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur und Presseartikel
Adressliste
Digitale Postkarten
Links
| |
Zurück zur Seite über die Jüdische Geschichte/Synagoge
in Hechingen
Zu weiteren Hechinger Seiten:
- Allgemeine Berichte sowie Berichte aus
dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben
- Berichte zu den Rabbinern,
Lehrern und weiteren Kultusbeamten der Gemeinde sowie Berichte zur
jüdischen Schule (diese Seite)
- Berichte zu einzelnen Personen aus
der jüdischen Gemeinde
- Seite zum jüdischen Friedhof in
Hechingen
Hechingen (Zollernalbkreis)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt
im 19. und 20. Jahrhundert (bis nach 1933)
Hier: Berichte zu den Rabbinern in
Hechingen
Berichte zu den Lehrern und Kantoren sowie weiterer Kultusbeamten und Bericht
aus der jüdischen Schule
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Hechingen wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht:
Berichte zu den Rabbinern in Hechingen
Beitrag von Dr. Samuel Mayer zu den Rabbinerversammlungen
(1844)
Anmerkung zur Biographie des Rabbiners: Samuel Mayer (geb. 1807 in Hechingen geboren,
gest. 1875 in Hechingen): lernte an der von der Familie Kaulla gestiftete Talmudschule;
studierte in Mannheim, Würzburg und Tübingen (Promotion zum Dr. phil. mit 22
Jahren); seit 1834 Rabbiner in Hechingen, prägte die Gemeinde in Richtung eines gemäßigten reformierten Judentums;
seit 1849 auch als Rechtsanwalt tätig. Mayer war Herausgeber eines
"Israelitischen Samstagsblattes" und veröffentlichte eine "Geschichte der Israeliten in Hohenzollern-Hechingen". Zum Tod der Fürstin Eugenie 1847 hielt er eine
Trauerrede; er war Sekretär und Bibliothekar der Museumsgesellschaft. Im Revolutionsjahr 1848 erhob er seine Stimme mit der Parabel vom Schlangenkopf und
Schlangenschweif (der Rabbiner riet dem bedrängten Fürsten, den Forderungen der Aufrührer zu
widerstehen; als preußische Truppen das Fürstentum besetzten, überreichte er ihren Offizieren sein Gedicht "Gruß an die Preußen";
zur Feier der Übergabe der hohenzollerischen Fürstentümer 1850 an Preußen hielt Mayer in der Synagoge eine wegweisende Festrede mit dem Titel "Der Stein und das Bild, oder Preußens
Zukunft"). Samuel Mayer war Verfasser des Werkes "Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer".
Er wurde im jüdischen Friedhof in Hechingen beigesetzt. Der letzte Satz auf seinem Grabstein lautet:
"Wer den Besten seiner Zeit genug gethan hat, der hat gelebt für alle
Zeit.""
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 15. April 1844: "Magdeburg, den 8. April
(1844).
Jährliche Rabbinerversammlungen.
Zu der diesjährigen Versammlung haben ferner ihre Zusage eingesandt: Herr
Tempelprediger Dr. Mich. Sachs zu Prag, Herr Prediger der
israelitischen Gemeinde zu Marienwerder, Herr Dr. Jolowicz.
- Wir erklären hiermit, was freilich aus unserm Artikel wohl von selbst
hervorleuchtet: dass wir im leitenden Artikel Nr. 13 nur unsere
unmaßgebliche Meinung über den Gang der Rabbinerversammlung haben
abgegeben, und dass der Versammlung völlige Freiheit ist, diese Meinung
zu verwerfen und einen andern Weg einzuschlagen. Nur Orts- und
Zeitbestimmung mussten wir uns das erste Mal erlauben, und haben auch die
meisten Teilnehmer ausdrücklich diese brieflich uns überlassen.
Diese Erklärung geben wir ab, weil uns auch in dieser Sache von gewisser
Seite Verkennung droht. Dass übrigens die Versammlung nicht bloß zum
Essen, Trinken und Privatplaudern stattfindet, versteht sich von selbst. -
Ohne daher Weiteres im Plane zu haben, als die vielen Materien anzudeuten,
die einer solchen Versammlung vorlägen, teilen wir folgendes Schreiben
eines geehrten Amtsbruders mit.
Hechingen, 27. März 1844. Nach meiner Ansicht sollte das erste
Ziel unseres Strebens und Wirkens die Emanzipation unserer Kirche sein.
Israel ist das wunderbarste Volk in der Geschichte. Ohne eigene Könige,
ohne Hohepriester, ohne Sanhedrin, hat es sich seit achtzehn Jahrhunderten
zerstreut unter alle Völker der Erde, durch seine theokratische
Verfassung erhalten, denn Gott war sein Regent, sein Hoherpriester, sein
Synhedrium; das schriftliche und mündliche Gesetz regierte allein; es war
das heilige Band, welches die Zerstreuten, Verbannten und Unterdrückten
umschlang und als Religionsgesellschaft erhielt, ohne dass Sekten
entstanden, denn es gab nur Gelehrte und Ungelehrte, aber alle waren sie
frommgläubig. Doch diese ideal-theokratische Verfassung genügt in
unserer Zeit so wenig als zur Zeit des Propheten Samuel, denn es schleicht
ein Geist des Unglaubens durch Israel und ergreift Städte- und
Dörferbewohner, man weiß nicht, mit kontagiöser oder miasmatischer
Gewalt. |
Von
außen aber will man uns das Recht einer Kirche in Abrede stellen. So zum
Beispiel behauptet Walter (Lehrbuch des Kirchenrechtes, Bonn 1833 § 1
Rot. b), dass man den Ausdruck 'jüdische Kirche' vermeide, weil die
Religionen des Altertums so enge in die bürgerlichen Einrichtungen
verflochten waren, dass der religiöse Stoff von dem bürgerlichen
Volksleben nicht abgesondert werden konnte, während er (§ 6) zugibt,
dass in dem mosaischen Rechte der Keim mehrerer kirchlichen Einrichtungen
enthalten sei. In Preußen wird die Bezeichnung der Synagoge als
'israelitische Kirche' nicht gestattet. In Bayern werden die Rabbiner
nicht als geistliche Beamte anerkannt, dürfen keine Amtssiegel führen,
und genießen in Dienstsachen keine Portofreiheit. In dem Großherzogtum
Baden haben sie weder in Synagogen- noch Schulangelegenheiten eine
entscheidende Stimme abzugeben, wenn sie nicht besonders von den
Gemeinde-Vorstehern requiriert werden. In Württemberg ist ihnen zwar der
Rang der christlichen Ortsgeistlichen zugewiesen, jedoch mit der Einschränkung,
dass sie in allen Fällen, so sie mit solchen Geistlichen zusammen zu
erscheinen haben, diesen ohne Rücksicht auf Dienstalter nachgehen
(Regierungsblatt 1836 No. 30). Nur die christlichen Ortsgeistlichen
dürfen die israelitischen Familien-Register führen; nur ihnen steht die
Lokalaufsicht über die israelitischen Schulen zu; nur die christliche,
nicht die israelitische Oberkirchen-Behörde hat den Schulplan
vorzuschreiben, die Lehrer zu prüfen und zu ernennen, und überhaupt das Recht
und die Pflicht der Leitung und Oberaufsicht des israelitischen
Schulwesens. Kann das gute Folgen haben? Ist das nicht eine Entwürdigung
unseres Standes, nicht eine persönliche Beleidigung, nicht eine Kränkung
unserer Rechte, wenn man überdies erwägt, dass die Gegenstände der
Rabbiner-Prüfungen alle Zweige einer wissenschaftlichen Bildung umfassen?
Die Führung der Familienregister ist von gewichtiger Bedeutung. Besonders
aber ist die Schule diejenige Anstalt, durch welche am meisten auf die
religiöse Ausbildung gewirkt werden kann. Die jetzige Kultur der
Israeliten haben wir den Schulen, und beziehungsweise den Lehrern zu
verdanken. Es gab sehr viele wohl unterrichte Lehrer, bevor es wissenschaftlich
gebildete Rabbiner gab; aber es ist anders geworden, denn es gibt nur
wenige israelitische Gemeinden in Deutschland, welchen die Aufsicht über
das Schulwesen nicht anvertraut werden könnte und sollte. Zwar ist es
eine Schwäche der Israeliten, dass sie mehr den christlichen als den
israelitischen Vorgesetzten huldigen, vielleicht nach dem talmudischen
Grundsatze..., in Folge dessen ach viele Lehrer wünschen, dass die
Pfarrer, und nicht die Rabbiner Lokal-Schulinspektoren sein sollen, aber
es handelt sich hier nicht so sehr um die Amtsrechte einerseits, und die
subjektiven Gefühle andererseits, als um den wohltätigen Einfluss auf
die Anstalten, ob derselbe mehr durch die Mitwirkung des christlichen oder
des israelitischen Geistlichen erzielt werden kann? Zwar will sich die
Schule überhaupt von der Kirche trennen, und möchte selbstständig
auftreten; so lange aber dieses nicht geschehen ist, wird jeder
Unbefangene zugestehen, dass die Pflichten der Lokal-Schulinspektion mit
weit besserem Erfolge von einem Rabbiner, als von einem Pfarrer erfüllt
werden konnte, denn 1) hat dieser zu viele Amtsgeschäfte in seiner Kirche
und Schule zu besorgen, als dass er auch der israelitischen Schule eine
große Aufmerksamkeit widmen könnte. 2) Seine Teilnahme kann unmöglich
so herzlich sein, wie der Anteil, den der Rabbiner vermöge seiner
amtlichen Stellung und seiner Glaubensverwandtschaft an dem
intellektuellen und religiösen Wohle seiner ihm anvertrauten Gemeinde
nehmen muss. 3) Hat der Pfarrer nie Gelegenheit, über die Wichtigkeit der
Erziehung und des Unterrichtes zu der zu gottesdienstlichen Zwecken
versammelten Gemeinde öffentlich zu sprechen; 4) kennt er auch die
Verhältnisse der einzelnen Familien nicht so genau und kann daher auch
nicht so entscheidend auf die Eltern wirken. 5) Erhalten die Rabbiner
dadurch, dass sie ihre Aufmerksamkeit auf das Schulwesen zu richten, den Schullehrer-Konferenzen
beizuwohnen und pädagogische Schriften zu lesen haben, eine geeignete
Gelegenheit, sich mit dem Volkserziehungswesen überhaupt zu
beschäftigen. Schon bei einem andern Anlass habe ich bemerkt, dass mir
die Rechte und Pflichten eines Lokal-Schulinspektors von der diesseitigen
Regierung längst übertragen sind, und wurde mir unterm 20. November
vorigen Jahres von der Fürstlichen Oberschulkommission bezeugt, dass ich
diese Dienstobliegenheiten zur vollkommenen Zufriedenheit meiner
Vorgesetzten 'erfüllt habe;' ich bin also bei der Realisierung dieses
Antrages nicht selbst beteiligt, sondern wünsche dieselbe nur im
allgemeinen Religions-Interesse. Die Nichtgläubigen mögen von den Rabbinerversammlungen
nicht erwarten, dass man ihnen erlauben werde, was in dem geoffenbarten
Gesetze verboten ist, und die Frommgläubigen mögen nicht fürchten, dass
durch solche Würden das Judentum in seinen Grundsäulen erschüttert
werde; im Gegenteile wird dasselbe, in seiner formellen Konstruktion, als
eine durch die Tradition festgestellte Anstalt allmählich sich
herausstellen, mit |
allen
Pflichten und Rechten einer vom Staate anerkannten Kirche. Was soll man
denken, wenn selbst frommgläubige Israeliten behaupten, dass zum Beispiel
unser Gottesacker, auf welchem doch gottesdienstliche Gebete und Vorträge
gehalten werden, bei Beerdigungen, oder am Zerstörungstage Jerusalems,
oder an den Vortagen des Neujahrsfestes oder des Versöhnungstages, oder
in Zeichen besonderer Not, nicht den kirchenrechtlichen Anspruch
auf Heilighaltung habe, während selbst die heidnischen Römer
(Cap. 9. X de Judaeis 1.f.) die israelitischen Friedhöfe pro locis
religiosis erklärten, und auf deren Entweihung die poena
selpulchri violati setzten? Daher erlaube ich mir, unmaßgeblich
folgenden Wunsch auszusprechen.
Es wollen diejenigen Rabbiner, welche zur Versammlung kommen werden, eine
Kommission mit der Ausarbeitung des Entwurfes eines innern und äußern
Kirchenrechtes beauftragen, welcher besonders die Tendenz habe,
a) dass die Synagoge als israelitische Kirche, d.h. als eine der
Gottesverehrung bestimmte, durch gleichen Lehrbegriff verbundene und durch
eine äußere Ordnung befestigte Gemeinschaft der Israeliten konstatiert
werde, und
b) dass die Rabbiner alle Rechte der christlichen Ortsgeistlichen, den
israelitischen Gemeinden und Schulen gegenüber, erhalten.
Dr. Samuel Mayer, Rabbiner". |
Über den Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts - Beitrag von
Rabbiner Dr. Samuel Mayer
(1844)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 9. September 1844: "Leitender Artikel.
Magdeburg, den 2. September. Entwurf eines israelitischen
Kirchenrechts.
So eben kommt uns folgende Einsendung des Herrn Rabbiner Dr. Samuel Mayer
in Hechingen zu. Wir stehen nicht an, sie dem Abdruck zu übergeben, und
zwar wörtlich, wie sie uns zugekommen, aus folgendem Grunde. Wir halten den
folgenden Entwurf für unpraktisch, weil er sich auf eine israelitische
Oberkirchenbehörde für ganz Deutschland stützt, die nach den obwaltenden
politischen Verhältnissen schwerlich jemals das Licht der Welt erblickt. Wir
halten den Entwurf für viel zu skizzenhaft, um schon als eine gründliche
Vorlage angesehen zu werden. Wir stimmen endlich mit vielen Hauptprinzipien
nicht überein, z. B. dass das Sanhedrin die für die Israeliten geltenden
Glaubens-Wahrheiten zu bestimmen haben soll, dass der israelitischen
Kirche das Recht der Strafgewalt zustehen soll. Im Gegensätze aber
sind doch in dem Entwurfe Streben und Ideen von Organisierung vorhanden, und
diese sind in unsrer Zeit überall sorgfältig zu pflegen und zu nähren, und
Keime derselben nicht unbeachtend bei Seite zu schieben. In der Presse
solche ungehindert heranbringen und besprechen zu lassen, ist um so
notwendiger. Die Redaktion.
Die Rabbinerversammlung betreffend. Hechingen, 22. Juli.
Geehrter Herr Rabbiner!
Sie berichteten in No. 26 Ihrer Allg. Zeitung unter Ziffer 5. der bei der
ersten Rabbinerversammlung zur Beratung vorgekommenen Gegenstände, dass der
von mir unterm 26. März dieses Jahres gestellte und in No. 13 Ihrer Zeitung
abgedruckte Antrag über Ausarbeitung eines jüdischen Kirchenrechts
abgewiesen wurde. In No. 27 bemerkten Sie, dass es zur Charakteristik der
Versammlung gehöre, dass sie meinen Antrag über Emanzipation der jüdischen
Kirche gänzlich abgewiesen habe. Es ist jedoch mein Grundsatz, Pläne und
Vorstellungen, die ich in Erwägung gezogen und deren Verwirklichung als
möglich erscheint, nicht gänzlich aufzugeben, sondern mit Beharrlichkeit zu
verfolgen. Zwar ist es in unserer Zeit der Entwicklung und des gährenden
Verstandes eine Unmöglichkeit, alle Glaubensgenossen zu veranlassen, dass
sie sich nur von Einer religiösen Maxime leiten lassen sollen, denn teils
verhöhnt man die scheinbar fruchtlosen Bemühungen, die Religion erhalten und
veredeln zu wollen, und teils kann man die Hülfe nicht verzeihen und sagt
mit Jochmann: 'Nicht eingreifen wollt Ihr in die Reli- |
'gion,
Ihr wollt sie nur aufrecht halten? Aber Ihr könnt auch das nicht, ohne sie
anzugreifen. Jede ist wie die Bundeslade, die Niemand nur berühren durfte,
auch nicht einmal, um sie zu stützen!' Gleichwohl dürfen wir bei dem
Kampfe der Parteien den Mut der ruhigen Besonnenheit nicht verlieren,
sondern müssen vor allen Dingen ein festes und leitendes Prinzip aufstellen,
um zu wissen, von welchen Grundsätzen eine Glaubensgemeinschaft, als eine
organische Einheit, auszugehen, und bis zu welchem Ziele sie zu schreiten
habe, denn sonst steuern wir planlos auf dem Ozean herum, wie ein Schiff
ohne bestimmten Reisezweck. Es lässt sich auch denken, dass die Staaten
nicht so bald unsre Kirche emanzipieren werden, denn — ... . Je mehr man
aber das Prinzip des Staates als ein christliches darstellen, und die
Regierungen, nichtchristliche Religionen der christlichen gleichstellen
wollen, der Gleichgültigkeit beschuldigen möchte, desto mehr ist es unsre
heilige Pflicht, solchen Ansichten, die raschen Anklang finden, kräftig
entgegen zu wirken. Soll die Zeit Früchte bringen, so müssen Keime in sie
geworfen werden, und sie wird sie mütterlich ausbrüten. Auch die
Emanzipation der Israeliten in staatsbürgerlichem Betreff wurde Anfangs für
unausführbar gehalten, und doch haben tätige Bestrebungen manche erfreuliche
Erscheinung hervorgebracht. So kann auch, bei fortgesetztem Eifer der
Theologen, die israelitische Kirche allmählich eine allgemeine Verfassung,
und dadurch eine selbstständige Stellung und die ihr gebührende Achtung und
Würde erhalten. Eine ecclesia pressa muss wenigstens das ihr
zustehende Recht des freien Wortes gebrauchen, und da sich die Versammlung
für unbedingte Öffentlichkeit ausgesprochen hat, so sei es auch mir
gestattet, meinen Entwurf allgemeiner Grundsätze eines israelitischen
Kirchenrechts öffentlich mitzuteilen, damit man nicht glaube, dass ich den
Antrag ohne Vorarbeiten gestellt hatte.
Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts.
Art. I. Die Grundlagen der israelitischen Kirche.
§ 1. Unter einer israelitischen Kirche (Knessset Jisrael) wird
die der Gottesverehrung bestimmte, durch gleichen Lehrbegriff verbundene und
durch eine äußere Ordnung befestigte Gemeinschaft der israelitischen
Glaubensgenossen verstanden.
§. 2. Die israelitische Kirche beruht 1) auf der Offenbarung Gottes, 2) auf
der Tradition, und 3) den Satzungen der Rabbiner.
§. 3. Die Offenbarung Gottes ist durch die heiligen Schriften gegeben.
§. 4. Die heiligen Schriften, aus 24 Büchern bestehend, sind:
1) die fünf Bücher Moses, 2) die Bücher der Propheten, und 3) die
Hagiographen.
§. 5. Die fünf Bücher Moses sind unmittelbar von Gott, die Prophetenbücher
durch den Prophetengeist, und die Hagiographen durch den heiligen Geist
gegeben.
§. 6. Die Tradition enthält Erklärungen und nähere Bestimmungen der
mosaischen Gesetze, welche durch mündliche Überlieferungen von Moses
herrühren.
§. 7. Die Satzungen der Rabbiner (§. 2) sind die von denselben gefassten
Beschlüsse, welche von der israelitischen Kirche angenommen sind (§. 16).
Art. II. Verfassung der israelitische Kirche.
§. 8. Die Verfassung der israelitische Kirche ist theokratisch, denn nur
Gott ist ihr Oberhaupt.
§. 9. Im Reiche Gottes (§. 60) ist Messias, Sohn Davids, ihr sichtbares
Oberhaupt.
§. 10. Die israelitische Kirche in Deutschland wird von einer
Oberkirchenbehörde, bestehend aus einem von dem deutschen Bunde (§.55) zu
ernennenden Ober-Regierungskommissar für israelitische
Kirchenangelegenheiten, zwei Theologen und vier weltlichen Mitgliedern,
unter welchen der Sekretär, regiert.
§. 11. Die zwei Theologen werden von den Kreiskirchenbehörden (§. 12)
gewählt, und von dem Oberregierungskommissär bestätigt, welcher auch die
weltlichen Oberkirchenvorsteher, auf Vorschlag der Oberkirchenbehörde, zu
ernennen hat.
§. 12. In den einzelnen Staaten werden Kreiskirchenbehörden eingerichtet,
bestehend aus einem von der betreffenden Staatsbehörde zu ernennenden
Regierungskommissär, einem Theologen und drei weltlichen Mitgliedern. Der
Theologe wird von den Rabbinern des Kreises aus ihrer eigenen Mitte gewählt,
und von der Oberkirchenbehörde bestätigt, welche auch die weltlichen
Mitglieder, auf Vorschlag der Kreiskirchenbehörde, zu ernennen hat.
§. 13. Die Rabbiner (§. 30) sind 1) die geistlichen Beamten der ihnen
anvertrauten Gemeinden (§. 29 ff.), und 2) die Mitglieder der gesetzgebenden
Kirchenverwaltung (§. 17).
§. 14. Als geistliche Beamte haben die Rabbiner 1) die Religion in Synagoge
und Schule zu lehren (§. 19), |
2)
in der religiösen Kasuistik Auskunft zu erteilen (§. 43); 3) die üblichen
Kirchenfunktionen zu üben (§.37); 4) die Familien- oder Kirchenregister zu
führen; 5) die Geschäftsverhandlungen in Synagogenangelegenheiten zu leiten
(§. 33); 6) für die Armen und Hilflosen tätig zu wirken (§. 51); 7) das
Geschäft der Seelsorge, und 8) die Pflichten der Lokalschulinspektion bei
den Elementar- und Religionsschulen (§. 53) zu übernehmen.
§. 15. Die Vorsänger sind die Stellvertreter der Rabbiner, in deren
Abwesenheit oder Verhinderung sie zu predigen und katechisieren und die
kirchlichen Funktionen zu versehen haben (§§. 19 u. 29).
§. 16. Zum Zwecke der Vornahme geeigneter Abänderungen (§. 54), sowie zum
Behufe des Erlasses neuer Beschlüsse oder der Einführung kirchlicher
Einrichtungen, welche für die israelitische Kirche von allgemeiner Bedeutung
sind, beruft die Oberkirchenbehörde ein Sanhedrium, welchen die Theologen
der Kreiskirchenbehörde beizuwohnen haben.
§. 17. Die Gegenstände der Beschlussnahmen sind von der Oberkirchenbehörde
an die Theologen der Kreiskirchenbehörden bei der Berufung mitzutheilen,
welche die Rabbiner des Kreises (§. 13) zu versammeln, deren Ansichten,
Wünsche und Anträge zu vernehmen, und bei dem Sanhedrin vorzutragen haben.
Art. III. Erhaltung der Kirche.
§. 18. Die israelitische Lehre wird durch das Sanhedrin (§. 16)
erhalten. Dasselbe bestimmt:
1) die für die Israeliten geltenden Glaubenswahrheiten,
2) die Ritualgesetze, welche im religiösen Leben Anwendung finden (§. 48),
und
3) erhält es die Einheit und den Frieden der Kirche durch Entscheidungen in
Glaubensstreitigkeiten.
§.19. Der Glaube wird in Israel verbreitet (§.59),
1) durch das Predigen und Katechisieren (§.15), und
2) durch Verbreitung a) der heiligen Schriften in der Ursprache und in
richtigen Übersetzungen in deutscher Sprache, und b) belehrender und
erbauender Religionsschriften.
§. 29. Eine kritische und hermeneutische Forschung ist auf dem Gebiete der
Wissenschaft zulässig.
§. 21. Die gesetzgebende Gewalt in den Sachen der höhern und allgemeinen
Disziplin steht der Oberkirchenbehörde und dem Sanhedrin, für die Landes-
und Gemeindebedürfnisse aber den Kreiskirchenbehörden und
Kreisrabbinerversammlungen zu.
§. 22. Privilegien und Dispensationen in besonderen Fällen können nur, so
weit sie durch die Kirchengesetze, z. B. in Notfällen gestattet sind,
erteilt werden. Eine Dispensation von der Erfüllung rechtlicher oder
moralischer Pflichten findet nie statt.
§. 23. Die israelitische Kirche hat das Recht der Strafgewalt, welche darin
besteht, dass sie ihre ungehorsamen Mitglieder (§§. 43 u. 59) ermahnen und
bestrafen kann (§. 45).
§. 24. Die für die israelitische Kirche zur Bestreitung ihrer
Verwaltungskosten, sowie zum Unterhalt des Gottesdienstes und ihrer
Geistlichen erforderlichen Einkünfte werden, insoweit es an Stiftungen fehlt
und keine Staatsbeiträge bewilligt sind, von den Kirchenmitgliedern
beigeschafft, teils durch regelmäßige Steuern und teils durch Abgaben bei
besonderen Vorfällen (jura stolae).
Art. IV. Das Beamtenwesen.
§. 25. Die israelitische Geistlichen (§.14) werden in den öffentlichen
Schulen gebildet, wenn nicht besondere Erziehungs- und Studienanstalten für
sie errichtet sind (§. 53).
§. 26. Sie besuchen an den Universitäten die philosophischen Fakultäten, bei
welchen sie ihre Prüfungen in den allgemeinen Wissenschaften abzulegen
haben.
§. 27. So lange keine israelitisch-theologischen Fakultäten oder Institute
errichtet sind, bestimmen die Kreiskirchenbehörden diejenigen Rabbiner,
welche die Kandidaten in den theologischen Wissenschaften zu unterrichten
haben.
§. 28. Eine Ordination (smicha) findet nicht statt, sondern es haben
die Kandidaten ihre theologischen Prüfungen bei den von den
Kreiskirchenbehörden zu ernennenden Prüfungskommission abzulegen. Durch die
mit Erfolg erstandene Prüfung erhalten sie den Grad der Rabbiner und das
Recht des Anspruchs auf Ernennung als Rabbiner (§. 36).
§. 29. Die Gegenstände der Studien und der mit den Rabbinern und Vorsängern
(§. 17) vorzunehmenden Prüfungen, sowie die Methode des Verfahrens bei
derselben, hat die Oberkirchenbehörde zu bestimmen.
Dieselbe hat auch 1) allgemeine Dienstinstruktionen für die Geistlichen zu
erlassen, und 2) deren Standesrechte zu bestimmen.
§. 30. Rabbiner und Vorsänger werden von den Kreiskirchenbehörden ernannt.
Bei ihrer Anstellung wer- |
den
sie auf die Kirchen- und Staatsgesetze verpflichtet, und dass sie im
Widerspruche mit diesen nichts lehren wollen. Die eidliche Ablegung einer
professio fidei wird nicht erfordert (§. 40).
§. 31. Die Absetzung oder Entlassung eines Geistlichen sieht denjenigen
Behörden zu, welchen, die Ernennung und Bestätigung zukommt (§. 10 ff. u.
30), was jedoch nur aus gemein staatsrechtlichen Grundsätzen geschehen kann.
§. 32. Ein Kirchenamt kann jederzeit niedergelegt, jedoch muss die
Entlassung von der zuständigen Kirchenbehörde erteilt werden, welche sie in
dem Falle, dass es an Geistlichen fehlen, und der Renuntiant noch zum
Dienste tauglich sein sollte, verweigern kann.
§. 33. Die Kirchengemeinden werden von den aus ihrer Mitte gewählten
Vorstehern verwaltet. Der israelitische Schullehrer wird ihnen als
Gemeindeschreiber beigegeben.
Die Kirchenvorstände sind den Kreiskirchenbehörden untergeordnet.
In allen Synagogen-Angelegenheiten hat der Rabbiner, und in dessen
Abwesenheit der Vorsänger den Vorsitz und die Leitung der Geschäfte zu
übernehmen.
Art. V. Von den heiligen Stätten.
§. 34. Die Synagogen sind, als Gotteshäuser, zur Abhaltung des
regelmäßigen, gemeinschaftlichen Gottesdienstes bestimmt.
Der Gottesdienst darf nur in solchen Synagogen abgehalten werden, welche von
der zuständigen Kreiskirchenbehörde anerkannt und bestätigt sind.
§. 35. Zu den heiligen Stätten (loca religiosarum) gehören
1) die Synagogen, und in denselben besonders die heiligen Laden (sc.
Toraschreine mit den Torarollen), und
2) die Begräbnisplätze, als Stätten der Gebete und Betrachtungen (§. 47).
§. 36. Die heiligen Stätten haben wegen ihrer ehrwürdigen Bestimmung die
Vorrechte (jura sacrorum):
1) dass weltliche und lärmende Vergnügungen und Beschäftigungen in ihrer
Nähe nicht geduldet, und
2) dass ihre Entwürdigung durch Beraubung, Zerstörung oder unanständiges
Benehmen besonders hart bestraft werden sollen.
Art. VI. Von dem kirchlichen Leben.
§. 37. Form und Inhalt eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes wird durch
eine allgemeine Synagogenordnung °) bestimmt werden. Doch ist eine
unbedingte Übereinstimmung aller Gemeinden in dem Ritus nicht notwendig,
sondern es sind unwesentliche Modifikationen je nach den Bedürfnissen
zulässig.
§. 38. Die israelitische Kirche feiert die Erinnerung an wichtige
Begebenheiten durch regelmäßige Gedächtnistage, welche mit
gemeinschaftlichem Gottesdienste begangen werden. Die Gedächtnistage sind,
je nach ihrem freudigem oder traurigem Anlasse, Sabbat- und Festtage, oder
Fast- und Bußtage.
§. 39. Die israelitische Kirche kann ausnahmsweise in besonderen Fällen
sowohl für ganz Israel als auch für einzelne Kirchenmitglieder Buß- und
Fasttage anordnen.
§. 40. Der Israelite hat außerhalb der Synagoge religiös im innern Glauben,
und kirchlich nach den Ritualgesetzen zu leben (§. 19).
§. 41. Besonders ist die Ehe eine Anstalt für das häuslich kirchliche Leben.
Sie beruht zwar auf einem von der Staatsbehörde zu bestätigenden
Vertragsverhältnisse, aber die eheliche Verbindung selbst wird durch die
Vornahme der kirchlichen Trauung geheiligt.
§. 42. Die israelitische Kirche hat daher ein Eherecht festzustellen, und
Verordnungen zu erlassen
1) über die Verlöbnisse, hinsichtlich der Bedingungen der Eingehung und
ihrer Wirkungen;
2) über die regelmäßigen und außerregelmäßigen Erfordernisse zur Eingehung
der Ehe und ihrer Wirkungen, und
3) über die Gründe, welche eine Auflösung der Ehe zulässig machen, über die
Formalitäten, welche bei der Vornahme der Scheidung zu beachten sind, und
über die Wirkungen der Ehescheidung.
§. 43. Der Eintritt in die israelitische Kirche geschieht mit der Geburt (§.
59). Knaben erhalten am achten Tage durch die an ihnen vorzunehmende
Beschneidung das Zeichen des Bundes.
§. 44. Knaben und Mädchen werden im dreizehnten Lebensjahre in dem durch die
Geburt erworbenen Glauben konfirmiert.
§. 45. Wer als Israelite geboren ist, kann aus dem Verbände der
israelitischen Kirche weder freiwillig austreten, noch zur Strafe aus
demselben ausgeschlossen werden (§.23). Wer dennoch zu einer andern Kirche
übertritt, wird als ein Abtrünniger betrachtet, und steht ihm, als Sünder,
der Rücktritt in die Gemeinschaft der Israeliten nach abgelegter Buße,
jederzeit offen.
*) Eine Synagogenordnung kann nicht als Liturgie bezeichnet werden, da nur
der Dienst der Messe Liturgie genannt wird. Korr..
|
Art.
VII. Von dem Tode.
§. 46. Der Sterbende ist zu ersuchen, dass er vor dem Tode ein allgemeines
Sündenbekenntnis ablege.
§. 47. Der Tod wird als ein Schlaf, und die Verstorbenen werden noch als
Mitglieder der israelitischen Kirche betrachtet. Ihre Ruhe darf daher auf
keine Weise gestört, und ihre Gebeine dürfen nie aus den Gräbern genommen
werden (§. 35).
§. 48. Keinem Israeliten kann ein Begräbnis verweigert werden; jedoch soll
die kirchliche Begehung desselben in besonderen Fällen ausnahmsweise
modifiziert sein.
§. 49. Der Begräbnisplatz ist eine Stätte des Gebetes und der Betrachtung
(§. 47); doch dürfen die Seelen der Verstorbenen so wenig als Engel in den
Gebeten um Fürbitten angerufen werden.
Art. VIII. Von kirchlichen Anstalten.
§. 50. Die israelitische Kirche sorgt ganz besonders mit Milde und
Barmherzigkeit für ihre Mitglieder.
H. 51. Sie hat daher ihre beständige Aufmerksamkeit auf die Errichtung
wohltätiger Anstalten für Arme, Kranke, Witwen, Waisen und Greise zu richten
(§. 14. Z. 5).
§. 52. Zu diesem Behufe hat sie zur Begründung zweckmäßiger Vereine, sowie
zur Errichtung frommer Stiftungen aufzufordern, und dieselben zu überwachen.
§. 53. Alle Unterrichtsanstalten der Israeliten (§. 25) sind der
israelitischen Kirche untergeordnet, welcher das Recht und die Pflicht der
Oberaufsicht und Leitung des ganzen Schulwesens zusteht (§. 14, Z. 8).
Art. IX. Verhältnis zum Staate und zu anderen Glaubensgenossen.
§. 54. Das Verhältnis der israelitische Kirche zum Staate ist dreifach. Die
Regierung hat, wie bei jeder andern Kirche,
1) die Pflicht der Schirmvogtei (advocatio ecclesiae, §. 55),
2) das Recht der Aufsicht (jus inspectionis saecularis, §. 10 ),
3) das Recht des Anspruchs auf Vornahme von Abänderungen zeitentfremdeter
Einrichtungen (§. 16), soweit dieselben
a) nur durch die Beschlüsse der Rabbiner eingeführt worden sind (§. 7), und
b) bei der fortschreitenden Entwicklung des bürgerlichen Lebens als
unumgänglich notwendig erscheinen.
§. 55. Daher sind die Institutionen des Kirchenrechts, welche für die
israelitische Glaubensgenossen in den deutschen Bundesstaaten festgestellt
werden sollen, sowohl in Ansehung der Grundsätze, welche sich auf die
Verfassung und Regierung des kirchlichen Körpers beziehen, und die
Bestimmungen von den Verhältnissen, die für die einzelnen Mitglieder aus der
kirchlichen Verbindung hervorgehen, als auch bezüglich der Vorschriften über
das Verhältnis der israelitische Kirche zum Staate, in welchem sie besteht
und mit welchem sie in Berührung kommt, dem Durchlauchtigsten deutschen
Bunde zur Genehmigung vorzulegen.
§. 56. Die Israeliten haben auf Verlangen der bürgerlichen Obrigkeit
Eidschwüre vor derselben, nach dem von der israelitischen Kirche
vorzuschreibenden Eidesformulare, zu leisten.
§. 57. Ein Eidschwur kann unter keinem Vorwand und durch kein Mittel von der
israelitische Kirche aufgehoben werden.
§. 58. Die Israeliten betrachten alle Menschen als Kinder Gottes, gegen
welche sie alle Pflichten des Rechtes und der Nächstenliebe zu erfüllen
haben.
§. 59. Die israelitische Kirche sucht nur auf ihre Mitglieder (§. 43) durch
die Lehre zu wirken (§§. 19 und 29), aber nicht auf die Nichtisraeliten, da
sie außer ihrem Kreise stehen. Ihre Aufnahme in die Gemeinschaft der
Israeliten ist nur nach sorgfältiger Belehrung und Prüfung gestattet.
§. 60, Die israelitische Kirche wird sich im Reiche Gottes (§. 9) in allen
Weltteilen und Ländern von selbst verbreiten, wenn die Israeliten in
rechtlicher, moralischer und religiöser Beziehung vollkommen sein werden.
Dr. Samuel Mayer, Rabbiner." |
Anzeige von Rabbiner Dr. Samuel Mayer: Stellensuche für einen jungen Lehrer
(1846)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
9. März 1846: "Ein Jüngling, der eine
Schullehrerbildungsanstalt besucht hat, gründliche musikalische
Kenntnisse besitzt, auch als Schochet befähigt ist, wünscht als Lehrer,
Vorsänger und Schochet eine Stelle zu erhalten. Gemeinden, welche hierauf
reflektieren, wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an
mich wenden.
Hechingen, im Februar 1846. Dr. S. Mayer, Rabbiner." |
Erfolgreich abgeschlossene Staatsdienstprüfung von
Dr. Samuel Mayer (1849)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 29. Oktober 1849: "Hechingen, 24. September (1849).
Die Nr. 69 des Verordnungsblattes für das Fürstentum
Hohenzollern-Hechingen enthält folgende Bekanntmachung:
'Bei der stattgehabten Staatsdienstprüfung in der
Rechtswissenschaft hat der Rechtskandidat Dr. Samuel Mayer
(Rabbiner) die Note 'gut', und der Rechtskandidat Michael
Pfister von hier die Note 'befriedigend' erhalten, und sind
dieselben zum Staatsdienste für befähigt erkannt worden.
Hechingen, den 28. August 1849. Fürstliche Landesregierung. von Frank." |
Über eine Publikation von Dr. Samuel Mayer
(1862)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 28. Januar 1862: "Literarischer Wochenbericht.
Magdeburg, 20. Januar (1862). Die Rechte der Israeliten, Athener und
Römer mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen, in Parallelen
dargestellt. Ein Beitrag zu einem Systeme und zu einer Geschichte des
Universalrechts von Dr. Samuel Mayer, Rechtsanwalt in Hechingen. Erster
Band: das öffentliche Recht. Leipzig, 1862. Der Verfasser besitzt
bekanntlich nicht bloß den Beruf eines Rechtsanwalts, sondern auch das
Amt des Rabbinen; und wenn diese eigentümlich Kombination einer
verschiedenartigen Auffassung fähig ist, so hat sie doch bei Abfassung
des vorliegenden Werkes den Vorzug herbeigeführt, dass selten ein Jurist
so viele Kenntnis des mosaischen und talmudischen Rechts, selten ein
Rabbiner so viele gründliche, ausgedehnte juridische Kenntnisse besitzen
wird. Die Verbindung der beiderseitigen Studien machte daher den Verfasser
ganz besonders zur Bearbeitung eines solchen Werkes fähig. Die
Zusammenstellung des jüdischen, attischen und römischen Rechts bietet
mehrfache Gesichtspunkte dar, die das größte Interesse erregen. Sie gibt
einerseits den Rechtsinhalt des ganzen Altertums, da die Entwicklung des Rechts
bei Ägyptern, Indern und Persern nur Vorstufen abgibt; sie bietet aber
auch andererseits die Grundlage alles Rechts, sodass Mittelalter und
neuere Zeit nur eben in einzelnen Teilen eine besondere und tiefere
Entfaltung herbeiführten, und endlich charakterisieren sich in ihr die
beiden großen, nebeneinanderlaufenden menschengeschlechtlichen Richtungen
am deutlichsten, von denen die eine das |
Leben
von der Religion aus, die andere in weltlicher Selbstständigkeit
gestalten will. Dieses ist denn auch dem Verfasser überaus gelungen,
wobei er eine außerordentliche Belesenheit erweist. Er hatte sich vorzugsweise
zur Aufgabe gestellt, die Materie seines Gegenstandes in großer Fülle
herbeizuschaffen, weniger den Gedankeninhalt prägnanter hervortreten zu
lassen. Daher ist jedes einzelne Objekt Gegenstand eines durchaus
konkreten Bildes geworden, und indem nun immerfort das jüdische, attische
und römische Recht für jeden einzelnen Rechtspunkt nebeneinander
gestellt ist, wurde sowohl ein ungeheures Material herbeigeschafft, als
auch die Vergleichung ungemein erleichtert. Wir können also diese Arbeit
mit bester Anerkennung begrüßen und sie für ihren Gegenstand als die
bedeutendste bezeichnen, da jedenfalls den bisherigen Archäologen die Einsicht
und Gründlichkeit betreffs der Jurisprudenz abging. Nur in einem
Punkte war dem Verfasser der Jurist nachteilig: er zerstückelt seinen
Gegenstand zu sehr, zerteilt ihn in zu kleine Teile, wo dann die
synoptische Behandlung zur Folge hat, dass jedes der drei Rechte in seiner
Totalität nicht zum Bewusstsein kommt. Wir hätten gewünscht, dass jede
größere Partikel nach jüdischem, attischen und römischem Rechte
gesondert besprochen worden wäre und nicht jedes spezielle Rechtsgebiet
wieder in hundert kleinere geteilt und jedes dieser nach jüdischem,
attischem und römischem Rechte nebeneinander behandelt worden wäre; der
Faden wird dadurch allzu oft abgeschnitten, und je deutlicher die
Vergleichen der Spezialitäten, desto unklarer wird die Vergleichung der
Totalitäten. Wir wünschen das baldige Erscheinen des folgenden Bandes,
der das Privatrecht behandeln wird." |
Anzeigen
von Publikationen von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Meyer (1862 / 1866)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14.
Oktober 1862: |
| |
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16.
Januar 1866: |
Verkauf der Bibliothek von Rabbiner Löb Aach
(1866)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
23. Januar 1866: |
| |
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Januar
1866: |
Beitrag
von Rabbiner Dr. Samuel Mayer über "Pfändung und Verpfändung" nach
biblischen Quellen (1872)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 15. Oktober 1872: "Hechingen, 24. September.
Zur Exegese. Pfändung und Verpfändung.
In Nr. 36 dieser Zeitung haben Sie in dem leitenden Artikel über die
Nationalökonomie der Juden den Schluss des Herrn Du Mesnil-Marigny, aus den
gesetzlichen Vorschriften über das Darlehen auf Pfänder die Nichtexistenz
des Zinsverbotes zu folgern, mit Recht als falsch bezeichnet. Ich glaube
noch nachweisen zu können, dass das Pfandrecht überhaupt mit dem Zinsrechte
nicht in Verbindung steht, sondern aus dem Pfändungsrechte entstanden ist.
Der Gläubiger durfte nämlich dem Schuldner, der nicht zur bestimmten Zeit
die versprochene Zahlung leistete, eine Sache pfänden, d.h. sie zum Zwecke
der Befriedigung wegnehmen; er konnte aber auch befürchten, dass der
Schuldner, als Besitzer der Sache, Widerstand leisten werde, und lieh ihm
kein Geld. Der Schuldner verpfändete daher eine Sache, er übergab sie ihm
freiwillig oder vertragsmäßig schon bei dem Empfange des Darlehens, damit
dieser, ohne Anwendung von Zwangsmaßregeln, Befriedigung aus dem Erlöse
derselben erhalten könne. Diese Unterscheidung ist in den mosaischen
Gesetzen vorgesehen.
I. Wenn du pfändest (...) das Kleid deines Nächsten , bis zum
Sonnenuntergange sollst du es ihm zurückgeben etc. 2. Mose 22, 25. —
II. Man pfände (...) nicht die Mühlsteine, selbst nicht den obern Mühlstein,
denn das Leben würde er pfänden. 5 Mose 24, 6. —
III. Wenn du leihest deinem Nächsten irgend ein Darlehen, so sollst du nicht
in sein Haus gehen, dass er gebe sein Pfand (...). Draußen bleibe stehen,
und der Mann, dem du leihest, bringe dir das Pfand heraus auf die Straße
usw. 5. Mose 24, 10-13.
In der ersten und in der zweiten Stelle ist von der Pfändung einer Sache
durch den Gläubiger die Rede, und die dritte Stelle spricht von der Übergabe
einer Sache durch den Schuldner an den Gläubiger, also von einer
freiwilligen Verpfändung, welche sowohl zur Zeit des Darlehens als zu der
für die Rückzahlung bestimmten Zeit, wenn dieselbe nicht stattfindet,
erfolgen kann. Die von Ihnen in Ihrem Bibelwerke, 2. Aufl. Bd. I. S. 938,
ausgesprochene Ansicht, dass die zweite Stelle nach ihrem Inhalte zu der
dritten Stelle gehöre, wird durch die alten Übersetzer bestätigt, denn
Onkelos übersetzt in allen drei Stellen: maschcona, und die Vulgata: pignus;
auch in der juristischen Sprache der Talmudisten Baba mezia 113 a. Mischna.
Choschen hammischpot, C. 97, § 5) wird das Wort maschcon für Pfand'
(Faustpfand) und für Pfändung unter gerichtlicher Leitung gebraucht; aber
die absichtliche Trennung der Verse 6 und 10—13 lässt vermuten, dass V. 6
von der Pfändung, und V. 10 von der Verpfändung handelt. Auch die Wahl
verschiedener Ausdrücke ist nicht absichtslos, denn chabol heißt binden mit
einem Stricke, die Sache oder Person an sich bringen, wie das römische
obligare ursprünglich auf das Binden und Fesseln des Schuldners sich bezogen
haben kann, wogegen abot, dessen Grundlaute an das deutsche Pfand erinnern,
nach 5. Mose 15, 6 das Darlehen gegen eine Pfandübergabe bedeutet. Auch aus
der Geschichte der Rechte anderer Völker lässt sich die Entstehung der
Verpfändung aus der Pfändung nachweisen (Meine Rechte der Israeliten,
Athener und Römer Bd. II. S. 255 ff). Bemerkenswert ist auch, dass die
gesetzliche Bestimmung, wonach gewisse dem Schuldner unentbehrliche
Gegenstände von der Pfändung ausgeschlossen bleiben müssen, das so genannte
beneficium competentiae, welches von allen neuern Exekutionsgesetzen den
Schuldnern eingeräumt wird, zuerst in dem mosaischen Gesetze ausgesprochen
wurde. Diese Bemerkungen rechtfertigen den Wunsch, dass die jüdische
Rechtswissenschaft mehr gepflegt werden möge, als bisher geschehen ist, da
sie zur Kenntnis der mosaischen Gesetze unumgänglich ist. Dr. Samuel
Mayer." |
Zum
Tod von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 17. August 1875: "Hechingen, 1. August (1875). Heute früh
vier Uhr verschied hier der vielverdiente und auch in weiteren Kreisen
rühmlich bekannte Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer.
Dieser Trauerfall erregt eine allgemeine, tiefe Teilnahme, da der
Verstorbene sich ebenso durch seine Gelehrsamkeit, wie durch seinen
humanen Charakter und sein echt religiöses Wesen auszeichnete. Die
eigentümliche, sonst wohl nirgends vorgekommene Verbindung des Rabbinats
mit der Rechtsanwaltschaft, die so leicht zu mancherlei Konflikten führen
konnte, verstand der Heimgegangene mit viel Einsicht und sicherem Takte
glücklich durchzuführen. Seinen literarischen Ruf begründete er
besonders durch sein zweibändiges Werk: 'Die Rechte der Israeliten,
Athener und Römer, mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen', welches
1862 und 1866 bei Baumgärtner in Leipzig erschien, und das auch in den
juristischen Kreisen vielfache Berücksichtigung gefunden hat. Mayer
gehörte der Reformrichtung an, ging aber in seiner Gemeinde sehr
vorsichtig und maßvoll vor. Die Beerdigung findet Dienstag, den 3. (August
1875), 8 Uhr Morgens statt.
- Die Beerdigung fand am 3. (August 1875) statt und sprechen sich
darüber die 'Hohenzoller'schen Blätter' und der 'Schwäbische Merkur'
folgendermaßen aus: 'Die Beteiligung an dem Leichenzuge war eine
allgemeine und sehr ehrenvolle. Ein sprechender Beweis dafür, in welch'
hoher Achtung der Verstorbene hier in allen Kreisen gestanden. Viele
folgten dem Sarge nach dem ziemlich entfernten Friedhofe,
woselbst der Begräbnisakt durch den Herrn Kirchenrat und Oberrabbiner Dr.
Wassermann aus Stuttgart vorgenommen wurde. Die vortreffliche Leichenrede
gab ein Lebensbild des Hingeschiedenen getreu und ohne Schmuck, klar und
wahr, wie der Grundzug im Charakter des Verstorbenen gewesen. Es war ein
Leben des Kampfes und rastloser Tätigkeit von der Jugend bis zum Grabe.
Die Rede, wie sie aus dem Munde des Freundes und Amtsbruders geflossen,
machte einen tiefen Eindruck auf die Leidtragenden und übrigen
Anwesenden. Unter den Teilnehmern befand sich auch das Richterkollegium
des Kreisgerichtshofes und die Rabbiner aus Mannheim und Haigerloch. Der
Verstorbene war seit 1849, wo er die Staatsprüfungen in der
Rechtswissenschaft ablegte, bei dem hiesigen Gerichtshofe als tüchtiger
Advokat wirksam. Er hinterlässt in allen Kreisen einen ausgezeichneten
Ruf." |
| |
Links:
Grabstein für Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer im jüdischen
Friedhof in Hechingen. |
Nekrolog
auf Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 31. August 1875: "Dr. Samuel Mayer. Nekrolog.
Samuel Mayer wurde geboren zu Hechingen den 3. Januar 1807, in einer
Zeit, wo die Israeliten, um unbehelligt ihrem Erwerb nachgehen zu können,
noch des besonderen 'Hochfürstlichen Schutzes' bedurften. Es mochten die
frühe zutage getretenen geistigen Fähigkeiten des Knaben, die nicht mit
Glückgütern besonders gesegneten Eltern bestimmt haben, denselben dem Studium
zu widmen. Er trat zunächst in die von der Familie Kaulla gestiftete
Talmud-Schule (in der 'Münz') ein. Mayer erhielt nebenbei von
Privatlehrern noch Unterricht in der lateinischen und französischen
Sprache. Im Frühjahr 1823, also 16 Jahre alt, begab er sich nach
Mannheim
zum Eintritt in das Lyzeum und zum Besuche des dortigen Bet-Hamidrasch,
und im Frühjahr 1826 bezog er die Universität
Würzburg, wo er neben den
gewöhnlichen Vorlesungen an der Hochschule, die talmudischen Vorträge
des Oberrabbiners Abraham Bing, besuchte. Drei Jahre verweilte er in
Würzburg und mochte die reizende Umgebung der schönen Mainstadt in ihm
auch die poetische Ader geweckt haben. Er erzählte später wenigstens
gerne im Kreise junger Zöglinge, welche er in den Versformen unterwies,
wie er einst in Würzburg einem Professor gegenüber, dem er seine
poetischen Versuche zur Beurteilung übergab und von diesem wegen einiger
Verstöße gegen die Metrik getadelt wurde, sich entschuldigend äußerte,
Schiller habe es ebenso gemacht, und darauf von dem Lehrer die Antwort
erhielt, wenn Sie einmal dichten können, wie Schiller, so dürfen Sie
sich solcher Freiheiten auch bedienen, vorläufig aber sind Sie noch nicht
so weit und müssen |
sie
sich daher an die Regeln binden. Gleich einem echten Jünger der Wissenschaft
gab sich Mayer in Würzburg ganz und gar seinen Studien hin. Ohne
Unterstützung vom Elternhause, wo selbst die Entbehrung Einkehr genommen,
musste er sich seinen Unterhalt durch Privatunterricht verdienen. Seine
Lernbegierde erhielt ihn bei stets frischem Mut und ließ ihn das Gold der
Wissenschaft um so reiner gewinnen, je schwerer es zu erringen war.
In Würzburg war es auch, wo Mayer in seiner wissenschaftlichen Strebsamkeit
einen Kreis von Jünglingen, studierende Rabbinatskandidaten, um sich
sammelte und einen Rednerverein bildete, dessen Mitglieder abwechselnd jeden
Samstag eine Predigt zu halten hatten. Als Mitglieder dieses anregenden
Vereins werden unter Andern genannt: N. Adler (später Oberrabbiner in
London, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Nathan_Marcus_Adler), B. Levi (später Landrabbiner in
Gießen, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_Levi), M. Heß (später
Landrabbiner in Eisenach, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Mendel_Hess), H. Schwarz (später Rabbiner in
Hürben, siehe
https://hdbg.eu/biografien/detail/hayum-chaim-schwarz/10280), J.
Löwenstein (welcher als Rabbiner in
Bischofsheim starb, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_Löwenstein). Zur Vollendung
seiner Studien begab sich Mayer nach Tübingen, wo er promovierte und wurde
er bald darauf in Hechingen als Rabbiner angestellt. Letztere
Stellung ließ ihm viel Zeit zu Studien und literarischen Arbeiten übrig. Er
schrieb mehrere geschichtliche Erzählungen und Novellen, welche er in dem
von ihm herausgegebenen israelitischen Samstagsblatt (1837) und in dem
israelitischen Musenalmanach (Dinkelsbühl 1840) veröffentlichte. Außerdem
erhielten aus seiner Feder verschiedene Zeitschriften, wie 'Allgemeine
Zeitung des Judentums', 'Orient', 'Synagoge', 'Israelitische Annalen" etc.
zahlreiche Beitrage. Ein fünfaktiges in Jamben verfasstes historisches
Drama: 'Friedrich, genannt der Oettinger von Hohenzollern" blieb Manuskript.
Noch verfasste er Gedichte bei verschiedenen Anlässen, die in dem hohenzollerischen
Hechingen'schen Verordnungs- und Intelligenzblatt erschienen. Geringes
Einkommen bei einer wachsenden Familie erregten wohl in ihm den Gedanken,
sich weitere Erwerbsquellen zu offnen. Er begann mit dem ihm gewohnten Eifer
die juridischen Studien und wurde es ihm möglich im Jahre 1849, noch unter
der hohenzollerisch Hechingen'schen Regierung in der Rechtswissenschaft die
Staatsdienstprüfung abzulegen; er wurde für den Staatsdienst für befähigt
erklärt und als Anwalt zur Rechtspraxis legitimiert. Die hohenzollernschen
Gerichte nahmen auf seinen Stand schonungsvolle Rücksicht, sodass er seiner
Doppellaufbahn ungehindert genügen konnte. Selbst als Anwalt konnte er sich
der Macht der Wissenschaft nicht entziehen. In Mußestunden, die allerdings
spärlich gewährt waren, arbeitete er 12 Jahre lang an dem Werke: 'Die Rechte
der Israeliten, Athener und Römer", welche Aufgabe jedenfalls bedeutende
Studien erforderte. In diesem Werke (in den zwei ersten Bänden bei
Baumgärtner in Leipzig 1802 und 1800 erschienen) wies er nach, wie die noch
oft verkannten Talmudisten auf Grund des mosaischen Gesetzes ein
Rechtssystem mit bewunderungswürdiger Schärfe und Konsequenz aufstellten, um
das Gesetz aufrecht zu erhalten und dasselbe
auch bei veränderten Zeitverhältnissen und Volksbedürfnissen zweckdienlich anwenden zu können. Der dritte Band dieses Werkes liegt
druckfertig vor und zeugt nicht weniger, als die ersterschienenen Bände,
von einem unermüdeten Fleiß und Studium.
Zu seiner Kanzelberedsamkeit legte er, wie wir oben erwähnt haben, den
Grund in Würzburg, wo er in der jüdischen Homiletik sich übte. Später
erschienen von ihm eine ganze Reihe Predigten im Druck, die sich durch
Gedankenreichtum auszeichnen und ihrem Verfasser eine ehrenvolle Stelle in
der Bibliothek jüdischer Kanzelredner, (Berlin, Julius Springer 1872)
sicherten. Eine vortreffliche Predigt, die auf biblisch-politischer
Grundlage beruht, trägt den Titel: 'Der Stein und das Bild oder Preußens
Zukunft", gehalten 8. April 1850 bei Gelegenheit der Übergabe der Hohenzollerischen
Fürstentümer an die Krone Preußen. In dieser Predigt legte der Redner seine
eigene freimütige politische Gesinnung nieder und sprach mit wahrhaft
prophetischem Geiste über die glorreiche Zukunft Preußens und seine
Bedeutung und Aufgabe für Deutschland. 'So wagen wir es zu behaupten',
sagt er, 'dass sich von unserm nahen Zollernberge ein Stein gelöst, der das Bild
des deutschen Reiches im Norden zertrümmert hat, und er wird auch das Bild
im Süden im Schwunge der Ereignisse beseitigen und er wird zum hohen Berge
werden und die Erde erfüllen." Das war mit großer Zuversicht gesprochen in
einer Zeit, wo die Einheitsbestrebungen von 1848 eben an der Reaktion
Preußens gescheitert waren.
Dr. Mayer gehörte zu jenen Rabbinern der Gegenwart, welche auf dem Boden des
positiven Judentums stehend, die Vergangenheit mit der Gegenwart
auszusöhnen streben und in der Wissenschaft das einzige Regenerationsmittel
des Judentums erblicken. Diesen Standpunkt offenbarte er auch in einem
Toaste, ausgebracht bei Gelegenheit der Feier der Einweihung der
restaurierten Synagoge in Hechingen (1852), wo er in einem passenden Bilde den
möglichen Fortbestand des Alten neben dem Neuen in beredter Weise klarlegte.
Diesen feinen Standpunkt hob auch Herr Rabbiner und Kirchenrat Dr.
Wassermann in seiner trefflichen Grabrede hervor, indem er zugleich eine
Würdigung des ehrenhaften Charakters des Hingeschiedenen und ein Bild seines
rastlos tätigen Lebens gegeben.
Wegen seines vermittelnden Standpunktes zwischen den beiden im jetzigen
Judentum sich heftig befehdenden Strömungen, der orthodoxen und der
ultrareformistischen Richtung, hatte er vielfach Anfeindungen zu erleiden,
die ihm nicht selten seine Lebenslage trübten und ihm sein Amt schwer
machten. Indessen lehrte und handelte er stets, wie er glaubte, dass es zum
Besten seiner Gemeinde und seine Pflicht war.
Seine Gemeinde geistig und materiell, und damit ihr Ansehen in einer Stadt
verschiedener Konfessionen zu heben, war Dr. Mayer während der 45 Jahre
seiner Wirksamkeit mit anerkennenswertem Eifer bestrebt. Sein Streben hat
Früchte getragen. In seiner Eigenschaft als Lokalschulinspektor, war es
|
ihm
möglich, einen Schulfond zu gründen, dessen Vermögen auf ein verzinsliches
Kapital von nahezu 16.000 fl angewachsen ist, woraus nun, neben den
Beiträgen für die israelitischen Schulzwecke, noch regelmäßig
Unterstützungen an die höhere Bürgerschule und die höhere Töchterschule zu
Hechingen gewahrt werden können. Auch wurde durch den Verblichenen als
Synagogenvorstand ein geregelter Gottesdienst mit Chorgesang und
Orgelbegleitung hergestellt. Wenn er einstens am Schlusse einer Predigt
sagte:
'Segne Alle, die im Rate und in der Verwaltung, im Kriege und im Frieden für
das Vaterland wirken. In unseren Tagen blühe die Gerechtigkeit und des
Friedens Fülle, bis die Monde schwinden. Die Berge mögen Heil tragen dem
Volke und die Höhen Glück dem Vaterlande", so wird auch der von ihm
ausgestreute Samen Früchte tragen, auch sein Andenken stets gesegnet
bleiben. L. E." |
Zum Tod der Frau von Lehrer und Rabbiner Nathan Reichenberger (Lehrer von
Berthold Auerbach, 1895)
Anmerkung: Rabbiner Nathan Reichenberger (geb. als Sohn des Rabbi Samuel
Reichenberger aus Schwabach, gest. 1853 in
Hechingen): war seit 1816 als Lehrer an der Hechinger Talmudschule (Beth
HaMidrasch) tätig. Als solcher war er u.a. Lehrer des Schriftstellers Berthold
Auerbach.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 21. Juni 1895: "Hechingen, im Juni (1895). Vor Kurzem
starb hier die hochbetagte Tochter des Lehrers Berthold Auerbachs -
Frau Lehrer und Rabbiner Reichenberger. In den ersten zwei Dezennien
dieses Jahrhunderts war Reichenberger eine der bedeutendsten Lehrkräfte
des damals in der Blüte gestandenen Beth-Hamidrasch. Wie bekannt, war
Berthold Auerbach von 1822 bis 1825 Zögling desselben und verkehrte als
solcher täglich in der Familie seines Lehrers. Frl. Kahn, die
Schwiegertochter des Letzteren - heute in ihrem 87. Jahre stehend -
erzählt noch mit Begeisterung von dem begabten, freundlichen Auerbach,
der aber auch manchen losen Streich ausführte. 'Mein Junge', mahnte oft
Herr Reichenberger, wenn Du Dir Mühe gibst, wirst Du eine Gadol HaDor (=
Kapazität, epochemachend). Und so blieb er im Munde der Hechinger der 'Godol-Hador'.
- Damals ahnte man freilich noch nicht, dass dieses Epitheton ornans des
Hechinger Schülers von der ganzen gebildeten Welt bestätigt werde. Als
Auerbach einmal die Familie seines früh verstorbenen Lehrers hier
besuchte, sah es das Bild desselben an der Wand hängen. Stumm und
ergriffen blieb er vor demselben stehen. Nur die Worte 'Mein Freund! mein
Lehrer' lispelte der Dichter vor sich hin. Nach einer Weile drehte er sich
um und fragte Frau Reichenberger: 'Hat er noch meinen 'Spinoza' gelesen?
Er wird wenig Freude daran gehabt haben!' Die Frau erwiderte, dass ihr
Gatte mit voller Begeisterung an allen Werken seines ehemaligen Schülers
hänge, wenn er auch mit der Tendenz nicht immer einverstanden sei. 'Ja',
meinte der Dichter, 'es war mein Glaubensbekenntnis, er hat mich
gewiss verstanden trotz seiner starren Orthodoxie. Er wird da auch
eingesehen haben, warum ich nicht Rabbiner werden konnte,
warum ich meinem Geiste diejenigen Fesseln nicht anlegen durfte, die vom
Ornate des Geistlichen aller Konfessionen - auch der unsrigen - nun einmal
nicht zu trennen sind. Es ist vielleicht so besser!' Von der Familie des
Lehrers und Rabbiners Reichenberger lebt hier außer der bereits
erwähnten Schwägerin auch eine Enkelin, Frl. Hannchen Reichenberger, die
den Handarbeits-Unterricht in der israelitischen Schule leitet und in
diesem Fache Vorzügliches leistet." |
Berichte zu den Lehrern und Kantoren sowie zu anderen
Kultusbeamten der Gemeinde
Über Lehrer Sigmund Lichtenstein
(1846)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
16. November 1846: "Es sei gestattet, in diesem geschätzten Blatte,
das jüngst unseres Herrn Julius Stern rühmlichst erwähnte, auch die
Verdienste eines andern Mannes durch öffentliche Anerkennung zu lohnen. Der
Vorsänger unsrer Gemeinde, Herr S. Lichtenstein, der zugleich
Gesanglehrer der israelitischen obern Schule, sowie Violinspieler und Sänger
der hiesigen Hofkapelle ist, leistet in allen diesen Beziehungen durchaus
Tüchtiges und wie er der Achtung und Liebe aller Gemeindegenossen sich
erfreut, so blieb ihm auch die Anerkennung und Zufriedenheit seiner
Vorgesetzten, ja die Gunstbezeugung Seiner Durchlaucht unsres gnädigsten
Landesfürsten nicht aus. Seine Durchlaucht schenkten jüngst in fürstlicher
Huld Herrn Lichtenstein Sulzer's Synagogengesänge, eine wahrhaft fürstlich
geschmückte Prachtausgabe; gewiss eine Auszeichnung, wie sie selten einem
Vorsänger dürfte zuteil geworden sein. Die Leistungen Herrn Lichtensteins im
Gesangunterricht, zu dem er Kraft seiner gründlichen musikalischen Bildung
Befähigung und Beruf hat, finden in der Synagoge wie bei den öffentlichen
Schulprüfungen, denen, neben der Schulbehörde, auch stets die höchsten
Herrschaften beizuwohnen geruhen, ihren Ausdruck, und außer einem sehr
günstigen Zeugnisse des Herrn Kapellmeisters Täglichsbeck über die
Leitung des von Herrn Lichtenstein zugleich auch eingeführten Chorgesanges
in der Synagoge, erntete dieser stets das Lob unseres gnädigsten
Fürstenpaares sowie der des Herrn geistlichen Rates. Seine Gemeinde aber
stellt ihm als Vorsänger in der Liebe und Aufmerksamkeit, mit der sie Herrn
Lichtensteins klarem, volltönendem Vortrage zuhört, das Zeugnis der
schönsten Befriedigung aus. Hechingen, 5. November 1846." |
Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen
(1851)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
24. Februar 1851: |
Kantor Sigmund Lichtenstein hat das Handelsgeschäft von Benjamin Moses Roth für Zedern und Palmen übernommen (1851)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
19. März 1851: |
Ausschreibung der Lehrerstelle (1856)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9.
Juni 1856: |
Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen (1858)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3.
Mai 1858: "Der Unterzeichnete, der durch ein vieljähriges Geschäft
in Zedern (Etrogim) und Palmen (Lulawim) in
den Stand gesetzt ist, solche in ausgesucht schöner Qualität zu den
billigsten Preisen ablassen zu können, macht hiermit die israelitischen
Gemeindevorsteher, sowie die Kleinhändler in diesem Artikel hierauf
aufmerksam und ersucht sie, sich brieflich an ihn zu wenden, worauf er
ihnen die billigsten Preise sowohl von Corouer-, Korsikaner-, Genueser-
und Kalabreser-Zedern, als auch von grünen und trockenen Palmen mitteilen
wird. Und gewiss werden seine sämtlichen resp. Abnehmer in jeder Beziehung
mit seinen Anerbietungen und Ablieferungen aufs Vollkommenste befriedigt
werden.
Hechingen (Hohenzoller'sche Lande), im April 1858. B. M. Roth."
|
Lehrer
Benjamin Moses Roth bietet eine Tora-Rolle, Judaica-Bücher und andere
Publikationen an (1860)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 7. Februar 1860: "Eine große Sefer Tora (Tora-Rolle)
für 36 Thaler, ein Chumasch Tefilot, Moräh Derech, usw.
Derech Selula Halbfrzbd Halblederbahn), wie neu erhalten, Fürth, 5
Bände, usw. usw., das Brockhaus'sche Konversations-Lexikon, 10 Bände,
für 3 Thaler, und das Pfennig-Magazin, 4 Bände, für 1 Thaler, verkauft B.
M. Roth in Hechingen, Hohenzoller'sche Lande. Briefe werden nur
frei angenommen. Hechingen, den 23. Januar
1860." |
Ausschreibung
einer Lehrerstelle an der israelitischen Schule (1860)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 29. Mai 1860: "Hechingen, 13. Mai (1860). Da
ein Lehrer der hiesigen israelitischen Schule seine Stelle aus
Gesundheitsrücksichten verlässt, so soll dieselbe bis zum 1. Oktober
dieses Jahres wieder besetzt werden. Der anzustellende Lehrer oder
Provisor soll vorerst den Unterricht in den Elementar-Lehrgegenständen an
beiden Klassen erteilen, bezieht einen Gehalt von 350 Fl. nebst freier
Wohnung und erhält auch Gelege3nheit zur Erteilung von Privatunterricht.
Da die Zahl der Schüler gering ist, indem viele derselben die Realschule
besuchen, so wird ihm dereinst auch der Unterricht in den hebräischen
Lehrgegenständen gegen eine entsprechende Gehaltserhöhung übertragen
werden. Bewerben wollen ihre Anträge mit Angabe ihrer persönlichen und
Familienverhältnisse und unter Befügung ihrer Befähigungszeugnisse bis
längstens zum 20. August dieses Jahres frankiert einsenden, um sie der
Königlich Preußischen Regierung, welche den Lehrer ernennt, vorlegen zu
können.
Die israelitische Lokal-Schulkommission. Dr. Mayer". |
Baruch Frank
ist 1860 bis 1874 Lehrer in Hechingen (1875)
Mitteilung
in der "Einladungsschrift zu der... öffentlichen Prüfung in der Real- und
Volksschule der israelitischen Gemeinde" in Frankfurt am Main 1875 S. 2: "In
das Lehrer-Kollegium eingetreten sind:
1. Mit dem Beginn des Schuljahrs: Herr B. Frank, bis dahin Lehrer in
Hechingen. Baruch Frank wurde am 18. Januar 1840 zu
Nonnenweier im Großherzogtum Baden
geboren. Er besuchte die dortige Volksschule und wurde nebenbei von zwei
Lehrern, bei denen er Real- und fremdsprachlichen Unterricht erhielt, für
das Seminar in Karlsruhe, das er 1856 bezog, vorbereitet. Nach seiner
Abiturientenprüfung 1858 bekleidete er die Religions-Schulstelle in
Hörden-Gernsbach, bis er Ende 1860
an die Elementarschule nach Hechingen als erster Lehrer berufen
wurde. 1862 bestand er zu Sigmaringen die Lehrer-Prüfung für Mittelschulen
und war seitdem neben der Elementarschule auch als Lehrer an der höheren
Töchterschule und als Translator bei dem Königl. Kreisgericht zu Hechingen
tätig, bis er Ende März v. I. einem Rufe an die Realschule der
israelitischen Gemeinde (sc. in Frankfurt am Main) folgte." |
Zum Tod von Lehrer Benjamin Moses Roth
(1861)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15.
Januar 1861: "Todesanzeige.
Am 25. Dezember vorigen Jahres (1860) ist unser Gatte und Vater, Benjamin
Moses Roth, seit 35 Jahren Lehrer an der israelitischen Schule dahier,
in einem Alter von 60 Jahren nach einem kurzen Krankenlager in Gott sanft
entschlafen. Wer ihn als Freund der Kinder, die ihm mit beispielloser
Anhänglichkeit ergeben waren, wer ihn als Menschenfreund kennen lernte,
wie er den Armen und Bedrängten, den Witwen und Waisen mit der innigsten
Teilnahme beistand, wer es weiß, mit welcher aufopfernden Liebe er für
seine Familie beständig sorgte - der wird die Größe unseres namenlosen
Verlustes zu ermessen wissen, und uns seine stille Teilnahme nicht
versagen.
Hechingen, 2. Januar 1861. Lina Roth geb. Bikkart mit fünf
Kindern." |
Ausschreibung der Lehrerstelle (1874)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13.
Januar 1874: "An israelitische Lehrer.
Die Stelle eines Lehrers an der hiesigen israelitischen Elementar- und
Religionsschule soll bis zum 1. April dieses Jahres wieder besetzt werden.
Jährlicher Gehalt 650 Gulden nebst freier Wohnung. Gelegenheit zu
Nebenverdiensten ist gegeben. Bei musikalischer Bildung und Befähigung
zur Versehung des Vorsängerdienstes kann eine entsprechende Gehaltszulage
in Aussicht gestellt werden. Bewerber wollen beglaubigte Zeugnisse nebst
Mitteilung ihres Lebenslaufes baldmöglichst franko einsenden.
Hechingen, den 4. Januar 1874. Die israelitische
Lokalschulkommission. Dr. Mayer." |
Zum
Tod von Kantor Sigmund Lichtenstein (1874)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 13. Oktober 1874: "Hechingen, 26. September
(1874). Gestatten Sie mir, einige Worte der Anerkennung einem Manne zu
zollen, der sich um den Gottesdienst unserer Gemeinde unvergessliche
Verdienste erworben.
Am 26. dieses Monats verschied nach langem Leiden, Herr Kantor S.
Lichtenstein im neunundfünfzigsten Lebens- und vierzigsten
Dienstjahre, betrauert von Allen, die ihn kannten. Der Verstorbene, ein
sehr begabter, musikalisch gebildeter Sänger, verwaltete sein Amt mit
einem seltenen Eifer, und hat als Direktor des Gesangvereins vieles zur
Erheiterung und Belebung unseres städtischen Lebens beigetragen.
Sein Leichenzug war der sprechendste Beweis der Achtung und Verehrung, die
er bei allen Ständen und Konfessionen genossen, und wird sein Andenken in
unserer Gemeinde nicht erlöschen". |
Publikation von Lehrer Louis Levi (1877)
Anmerkung: Louis Levi (geb. 1849 in Rexingen als Sohn von Isaias Levi und
Gustel geb. Stein; war verheiratet mit Sara geb. Kocherthaler; nannte sich auch
Levi-Kocherthaler oder mit Pseudonym Levi-Hechingen: studierte
1866-1868/69 am Lehrerseminar in Esslingen, war um 1873 Lehrer in
Ernsbach, von
1875 bis 1900 als Lehrer und Rabbinatsverweser in Hechingen, lebte danach als Schriftsteller in Stuttgart,
drei Kinder; gest. 1907 in Tübingen)
Louis Levi verfasste auch: "Geographie und Geschichte von Hohenzollern für
Schule und Haus. Nach amtlichen Quellen bearbeitet. Verlag: Hofbuchhandlung von
E. Tappen. Sigmaringen 1883 (1. Auflage). Dieses Buch erschien in mehreren
Auflagen, u.a. 4. Auflage Verlag Hechingen, Walther 1891. 54 S. Mit Abb. und 1
Karte. Dieses Buch ist immer wieder antiquarisch erhältlich, vgl.
zvab.com.
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Juni
1877:
"Soeben erschien im Selbstverlage des Verfassers:
Leitfaden für den israelitischen Religions-Unterricht,
besonders geeignet zum Konfirmanden-Unterricht der israelitischen
Jugend
von L. Levi, Religionslehrer und Prediger der Synagogengemeinde
Hechingen.
Gr. 8. feinst Velin, gut gebunden à 90 Pfennige. Probe-Exemplare gratis
und franko." |
Religions- und Konfirmandenbuch von Lehrer Louis Levi
(1880)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom
22. Juni 1880:
"Zu beziehen durch jede Buchhandlung sowie direkt vom
Verfasser.
Religions- und Konfirmandenbuch von L. Levi, Religionslehrer in
Hechingen.
Preis 40 Pf., bei Einführung bedeutenden Rabatt." |
Besprechung von Lewandowski's Synagogenmusik-Werk durch Lehrer Louis Levi
(1882)
Anmerkung: Es war nicht nur eine große Ehre für Lehrer Louis Levi in Hechingen,
das Werk Lewandowski's in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" besprechen zu
dürfen. Vielmehr zeigt dies auch, welche große Autorität er im deutschen
Judentum seiner Zeit gewesen ist. Dies lag sicher auch an seinem weit
verbreiteten "Religions- und Konfirmandenbuch" (s.o.) oder innerhalb
Hohenzollerns an seiner o.g. Publikation über "Geographie und Geschichte von
Hohenzollern". Zu Lewandowski siehe u.a.:
Louis
Lewandowski – Wikipedia Zahlreiche Werke
können u.a. über YouTube gehört werden.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 5. September 1882: "Literarischer Wochenbericht.
Hechingen, im August. Lewandowski's neuestes
Synagogenmusik-Werk. (Schluss.) Es folgt nunmehr der Morgengottesdienst für
das Neujahrsfest und den Versöhnungstag ('ehrfurchtgebietende Tage').
Schon das Orgel-Präludium in Nr. 120 zu dem weltbekannten 'Hamelech' bringt
uns in die richtige Jomim-noroim-Stimmung; Melodie und Begleitung sind
korrekt und stilvoll gehalten sowohl bei dieser einleitenden Piece als auch
bei den nachfolgenden Nummern, bei welchen durchweg das Charakteristische
mit großer Geschicklichkeit und gelungener Interpretation festgehalten
wurde. Außerordentlich gut gefiel mir das bekannte 'Kol schinanne schachak'
(in Nr. 161), das überaus kunstvoll in der weichen und gefühlsinnigen
phrygischen Tonart durchgeführt ist.
Sehr anzuerkennen ist in diesem Teil, die reichliche Bearbeitung der
Rezitative für den Vorbeter, für welchen das Werk dadurch zum
unentbehrlichen Handbuch wird. Für den Organisten seien hier noch die beiden
Ritornelle in Nr. 173 und 174 — die dem größten Orgelkomponisten entstammen
dürften — besonders erwähnt.
In ernsten, getragenen c-moll-Akkorden beginnt dann in Nr. 180 das Mussaf
mit dem die Signatur dieses hochheiligen — das Zentrum des Tages bildenden —
Gebets herauskehrenden Kaddisch, dem dann ein phantasievoller und mit
interessanten, zum Teil alt-ehrwürdigen Wendungen durchwirkter Boruch atoh
etc. folgt. Auch die sich hieran anschließenden weiteren Piecen zeigen dem
Musikkenner manches Überraschende, dem Laien manchen anheimelnden alten
Bekannten, verflochten in harmonischem Gewebe. Dies gilt besonders von Nr.
187 und 188 (Un'sanneh tokef usw.). In Nr. 190 und 191 bereiten den Beter
zwei höchst gelungene Chöre: Assel'maan zu der 'Keduschah" vor, während Nr.
193: W'jeesoju wiederum ein wahres Juwel der Sammlung genannt werden darf
und es ist für uns Süddeutsche nur zu bedauern, dass wir von diesem
außergewöhnlich tief empfundenen Tonstück keinen Gebrauch machen können,
indem das betreffende Gebet in unseren Synagogen nicht gesprochen wird. Nr.
194 bringt die antike Awodah, wie sie vielleicht schon zur Zeit des zweiten
Tempels gesungen worden sein mag. Störend wirkt ein allzu häufig
vorkommender Druck- resp. Stichfehler, indem statt des richtigen 'r'
fälschlicher Weise immer ein 'z' getreten ist. Dieser kleine Übelstand will
aber nichts heißen gegenüber der außerordentlichen Korrektheit des Textes im
Allgemeinen. — Wir sind mit der Awodah im Zenith der Jomim-noroim-Musik
augelangt; dies sagt uns auch die, eine ganz bedeutende Kunstleistung
darstellende Nummer 195: 'Heje im Pifijos', in welchem das herrliche Tenor-
und Baßsolo: 'Horem ma schejomru" von hinreißender Wirkung ist; auch die
höchst geist- und gemütreiche Interpretation von 'ette amcho' etc. darf
nicht übersehen werden, wie auch der imposante Schluss: w'ato tischma min
haschomajim!
Mit Nr. 196 beginnen die ausschließlich für Rosch-Haschanah bestimmten Chöre
und Rezitative, worunter sich ein schöner Männerchor: Socharti loch"
befindet; drei Hajom haras olom und zwei Hallalujoh (deutscher und
hebräischer Text) wetteifern miteinander an Großartigkeit der Erfindung wie
der Struktur. Der Kantor ist durch die reichlich beigegebenen Rezitativs und
Soli in diesem Teil der Sammlung ganz besonders berücksichtigt. Ein die
charakteristischen Leitmotive des Tages in sich tragendes 'Seder duchan"
(Priestersegen) und ein — fast etwas zu ernster und düsterer — 'Hajom
t'amzenu' schließt das Mussaf von Rosch Haschanah, um mit Nr. 207—217 die
Sätze des Schacharis von Jom Kippur zu bringen, soweit sie nicht schon
vorher dagewesen. Recht hübsch und melodienreich ist Nr. 212: Al towo
bamischpot und besonders interessant gestaltet sich die Durcharbeitung des
Hoaderes-Motiv in Nr. 213.
Oschamnu in Nr. 217 dürfte denn doch, dem Charakter, des Gebetsstücks
entsprechend, weniger bewegt, dabei aber ernster und ruhiger gehalten sein.
Die nächstfolgenden neun Nummern bringen die das Mussafgebet von Jom Kippur
ergänzenden Piecen, unter welchen das W'hakohanim-Andante durch die
meisterhafte Bearbeitung des uralten Awodah-Motivs von hohem musikalischen
Wert und von nicht minder tief ergreifender Wirkung ist.
Nr. 227—253 behandeln nunmehr noch die Seelenfeier und das N'ilah-Gebet; in
ersterer haben wir hier das israelitische Requiem vor uns; den Text bilden
die hoch ernsten Worte des Psalm 103, Vers 15—17: 'Enosch, k'chozir jomow"!
die von dem Komponisten geschickt interpretiert und illustriert werden, um
dann im Schluss-Satz in den erlösenden Worten des Psalm 16, 9—11: 'Lochen
somach libi' etc. die Glückseligkeitsperspektive zu eröffnen, die in überaus
melodie- und harmoniereichen Wendungen gemalt ist. Ungern vermisse ich in
der Seelenfeier den deutschen Text, da eben doch die große Menge nur diesen
versteht und zu würdigen weiß. Ferner dürfte zwischen dem Eingang und dem
Schlusschor ein passendes Solo für Sopran oder Tenor von einiger Wirkung
sein.
Das 'Joh schimcho" von dem Dichterfürsten Rabbi Jehuda Halewi, das
Lewandovski für die neue Synagoge in Berlin komponierte und nun in Nr. 229
seiner Sammlung der Öffentlichkeit im weiteren Sinne übergeben wird, ist für
den Kantor eine anerkennenswerte Gabe, die allenthalben Beifall erringen
wird. — Hierauf folgt das N'ilah-Gebet mit seinem uralten, den Charakter des
Finale nicht verleugnenden Kaddisch und Boruch atoh. Hervorzuheben sind in
diesem Teil ganz besonders: die deutsche Keduschah in Nr. 235, die von
majestätischer Wirkung und wohl geeignet |
ist,
die Heiligkeit des Tages noch einmal in ihrem hellsten Licht zu zeigen und
ferner die Bearbeitung der Pisman-Anfangssätze in Nr. 242—248. Von
bedeutender Wirkung sind auch die drei Schlusssätze Schma Jisrael, Boruch
und Adonai hu hoelohim.
Damit wäre die Festtags-Synagogenmusik zu Ende.
Es kommt nun noch eine Reihe von Chören und Soli für Chanukka, Purim, 9. Ab,
für Trauungen, Beerdigungen, patriotische und Nationalfeste, Einsegnungen
und ein Anhang - enthaltend Präludien und Ritornelle.
Ohne auf die Besprechung einzelner Nummern einzugehen, darf ich getrost das
bisherige Urteil auch hierauf anwenden: überall eine Fülle von glücklichen
Inspirationen, ein ganz außergewöhnlicher Melodienreichtum verbunden mit
eminentem kontrapunktischem Geschick, die Harmonisierung auf das
Künstlerischste zu gestalten. In besonderem Maß tritt dies hervor in den
Nummern 257, 268, 269, 271, 272, 273 und 274. Die beiden letzteren —
Einsegnungsmotette - beweisen ganz besonders wie gerade diese Art der
Kirchenmusik von L. bemeistert wird.
Dies veranlasst mich auch auf seine früher erschienenen 18 liturgischen
Psalmen (Leipzig, Breitkopf & Härtel; Preis 8 Mark) zurückzukommen, aus
welchen am deutlichsten zu ersehen ist, wie tief der Komponist in das
Studium der alten Klassiker eingedrungen ist und wie anderseits sein
Schaffensgeist noch so rüstig und produktiv ist.
Um wieder auf mein Hauptthema zurückzukommen, so sei mir gestattet auf
einige kleine Verstöße in demselben aufmerksam zu machen. Die konsequente
Verwechslung des 'r' mit 'z' habe ich bereits oben erwähnt; Seite 141 soll
das Vorzeichen durchweg statt 'Kreuzzeichen' richtiger 'b-Zeichen'
heißen. Seite 44 im 4. Takt geht der Sopran mit dem Alt in Quinten;
allerdings ist die zweite Quinte eine kleine, also der Lapsus ein
geringerer, aber ein nichts desto weniger zu rügender.
Nr. 146 beginnt in g moll und schließt inkorrekterweise in einer anderen
Tonart (d Moll). Das sind aber alles Unregelmäßigkeiten, die dem großartigen
monumentalen Ganzen gegenüber auch nicht im Entferntesten ins Gewicht fallen
können. Das Werk ist mit großem ausdauerndem Fleiß ausgearbeitet und
zusammengestellt, sodass die spätesten Geschlechter dem Komponisten noch
Dank dafür wissen werden.
Lewandowski hat sich aufs Neue ein ewig währendes Denkmal gesetzt und so
lange es ein Judentum gibt, wird der Name Lewandowski nicht vergessen
werden. — Auch die Ausstattung des Werkes ist eine vortreffliche und der
Preis ein äußerst mäßiger; denn dasselbe kostet trotz seines 338
Folio-Seiten starken Umfangs nicht mehr als 30 Mark — ein winziger Betrag
für all das Schöne, Gute und Erhabene, das in dem Werk geboten wird. L.
Levi." |
Ausschreibung der Stelle des Hilfsvorbeters und Schochet
(1892)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Juli
1892: |
Gesangskonferenz der Lehrer des Bezirks Hechingen mit
Ehrung des Lehrers Louis Levi (1893)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 26. Mai 1893: "Hechingen, 18. Mai (Original-Korrespondenz) Die
'Hohenzollerischen Blätter' schreiben: 'Im Gasthof zum Adler in Stettrn bei
Hechingen fanden sich gestern die Lehrer des Bezirks Hechingen zu einer
Gesangskonferenz zusammen. Nach derselben haben die Lehrer ihrem Kollegen
Herrn L. Levi, Lehrer und Rabbinatsverweser in Hechingen, der sein
25-jähriges Dienstjubiläum letzten Sonntag in aller Stille feierte, eine
kleine Ovation dargebracht. Reden und Gesangsvorträge wechselten ab. Der
Gefeierte dankte seinen Kollegen in eindringlicher, herzlicher Ansprache für
die ihm gezollte Aufmerksamkeit. Vom Vorstande des Hohenzollerischen
Lehrervereins war ein herzliches Gratulationstelegramm eingetroffen. Einen
recht angenehmen Eindruck machte das aus dem Kabinett Seiner Königlichen
Hoheit den Fürsten Leopold von Hohenzollern dem Jubilar zugegangene
schmeichelhafte Gratulationsschreiben, das der Herr Jubilar in seiner
Bescheidenheit nicht bloß für seine Person, sondern auch für den ganzen
Hohenzollerischen Lehrerstand als geltend bezeichnete.' —
Bei der heutigen Zeitströmung ist es doppelt erfreulich, zu sehen, wie ein
Lehrerverein, der unter 200 Mitgliedern nur 2 Israeliten zählt, auch gegen
diese kollegialisch und freundschaftlich gesinnt ist. Es ist dies für beide
Teile ein ehrendes Zeichen. — Nicht minder bemerkenswert ist das
Gratulationsschreiben Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern,
der unseres Wissens zum ersten Mal einem Lehrer anlässlich seines
25-jährigen Dienstjubiläums solche Ehre erwiesen. Allerdings hat sich Herr
Levi speziell um Hohenzollern verdient gemacht und zwar durch Herausgabe
eines Schulbuchs ('Geographie und Geschichte von Hohenzollern'), das in
Regierungs- und Schulkreisen große Anerkennung gefunden hat. Den Reinertrag
hat der Verfasser der Lehrervereinskasse zugewiesen. Auch existiert von
Herrn Levi ein Leitfaden für den israelitischen Religionsunterricht, der in
vielen Schulen Anklang gefunden hat. Möge es dem Jubilar gegönnt sein, noch
eine lange Reihe von Jahren in ungeschwächter Kraft weiter zu wirken. I..." |
Brief aus Malaga von Lehrer Louis Levi
(1900)
Anmerkung: Louis Levi ist auf den Spuren der jüdischen Geschichte in Malaga und
Sevilla, sammelt interessante Eindrücke und erlebt besondere Begegnungen.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 16. Februar 1900: "Brief aus Malaga. Von L. Levi -
Hechingen.
Ende Januar.
Der kalte Hauch des nordischen Winters hat mich hierher geblasen. Zuerst
Biarritz, dann Madrid, Sevilla und jetzt Malaga, sollen meiner brüchig
gewordenen Gesundheit wieder einigermaßen auf die Beine helfen. In Sevilla
kam ich an einem Freitag Abend an. Der stämmige Portier des Hotel de Madrid,
eine imposante Erscheinung, und mit seinem Kneifer auf der Nase eher einem
pensionierten Major ähnlich als einem Hotelportier, lud mich aus dem Omnibus
aus und besorgte mein Gepäck. Ich gab ihm meine Karte und bat um ein gutes
Zimmer. Der Mann schien mir etwas erregt geworden zu sein, lief ins Bureau,
jagte mir gleich zwei Kellner auf den Hals, die mich durch den Lichthof in
den ersten Stock brachten, just in das gleiche Gemach, das kurz vorher Prinz
Albrecht von Braunschweig (siehe
Albrecht von Preußen (1837–1906) – Wikipedia)
bewohnt hatte. Der Abend war kühl.
Ich ließ mir im Kamin Feuer machen; denn ich liebe die Behaglichkeit nur bei
einer gewissen Temperaturhöhe. Der Diener warf einige Olivenklötze darauf,
so dass der große Salon bald ganz 'mollig' durchwärmt war. Am anderen Morgen
kam ich in den Lichthof hinunter und wollte eben den Portier nach meiner
Post fragen. Eilig legte er ein dickes Buch, in welchem er, an seinem Pult
sitzend, gelesen zu haben schien, weg, nachdem er dasselbe diskret geküsst
hatte. Ich bat ihn um seine geliebte Lektüre, und siehe da, es war eine
Tefila, ein Gebetbuch nach sephardischem Ritus. Daneben lag noch eine
hebräische Bibel mit arabischer Übersetzung. Die Sabbat-Psalmen waren noch
aufgeschlagen. Ich war so betroffen, dass ich den Mann eine Zeit lang stumm
anblickte. Um mich zu legitimieren, zitierte ich ihm einige Verse aus der
Sabbat-Sidrah. natürlich in portugiesischer Aussprache. Der Mann strahlte
vor Vergnügen, und als ich ihm den Mismor schir lejom haSchabbat(Psalm
92) auswendig ohne Fehler vortrug, da konnte ich den Mann nicht mehr
zurückhalten. Er fiel mir um den Hals und vergoss Tränen der Freude. Er
hatte noch nie einen Glaubensgenossen aus 'Aschkenas" kennen gelernt. Es
entspann sich nun ein Dialog zwischen uns in hebräischer Sprache, die der
Portier mit großer Gewandtheit beherrschte. Und da erfuhr ich, dass er Jose
Levi heiße (deshalb seine Überraschung, als er meine Karte las), aus Mogador
in Marokko stamme und schon 23 Jahre seinen Posten in dem Hotel bekleide,
Weib und Kind habe und - treu dem Glauben der Väter - seine Mußestunden oder
vielmehr -Minuten den heiligen Schriften widme. Ich hatte es sehr gut in dem
Hotel, denn Don José sorgte für alles, was mich betraf, mit rührender Treue
und Aufmerksamkeit. Als am anderen Abend der Generalgouverneur mit seiner
Familie, an die ich von Verwandten empfohlen war, bei mir im Hotel dinierte,
da war mein Don José nicht wenig stolz darauf. Er meinte, so etwas sei ihm
in seiner langen Praxis nicht passiert. Mir auch nicht.
Sevilla, die Perle Andalusiens, vereinigt eine seltene Fülle der
glänzendsten Kulturdenkmäler mit einem reichen, vielfarbigen Volksleben,
geschmückt mit der südlichen Fruchtbarkeit einer entzückenden Landschaft. In
den Gärten des Alcázar glaubte ich mich in die Märchen von Tausend und eine
Nacht versetzt. Ich würde eine ganze Nummer der 'Allgemeinen Zeitung des
Judentums' dazu brauchen, um die Schönheiten alle gebührend zu schildern.
'Les extremes se touchent“ — unweit davon ist das Ghetto! Welch
jämmerliche Hütten! Die Gässchen sind so eng, dass zwei Menschen neben
einander nicht gehen können. An einigen alten Türpfosten sah ich noch
Vertiefungen, in welchen einst Mesusot angebracht waren.
Leider musste ich Sevilla bald verlassen, da es für mich mich hier zu kühl
geworden war. Ich wanderte weiter nach Malaga. Hier schützt die
Sierra vor dem kalten Nordwind und das Meer gleicht die
Temperaturschwankungen angenehm aus. Der Name der Stadt soll von Melach
= salzen herkommen, weil hier die Phönizier einen Stapelplatz für gesalzene
Fische anlegten. Ich dachte auch an Malak = abknicken, weil die alte
Phönizierstadt eben an dem abgehauenen, abgeknickten Felsvorsprung der
Alcazába angelegt wurde.
Malaga erfreut sich des mildesten Klimas von ganz Europa. Die
mittlere Tageswärme beträgt jetzt, in den kältesten Wochen 12—14° C.;
Mittags hatten wir 17—20° C., Abends und Morgens 9—12° C. Die Vegetation ist
die von Nordafrika, Kreta, Cypern und Palästina.
Dieser Tage besichtigte ich den Cementerio Ingles (englischen
Friedhof), der von dem britischen Konsul William Mark im Jahre 1830 nach
langen Kämpfen mit Kirche und Regierung angelegt wurde. Hier liegen sie, in
fremde Erde gebettet, die fern von der Heimat die Augen schlossen,
Engländer, Deutsche, Skandinavier, ohne Unterschied der Nation und des
Glaubens. Bis 1830 wurden nicht-katholische Leichen am Meere im Sande
verscharrt. Jetzt haben sie ein ewiges Heim gefunden, dort draußen im
Villenviertel, am Bergabhang, unter Palmen, Zypressen und Pinien, wie es
idyllischer und erhebender nicht sein könnte. Die Gräber sind vorzüglich
gepflegt. Da las ich auf einem schönen Marmor-Denkmal:
Hier ruht
MAX GRÜNWALD aus Krotoschin, Preußen. geboren 28. Februar 1866, gestorben
31. Dezember 1889.
Wie viele Tränen mag das Mutterauge dort draußen im kalten Norden vergossen
haben um den Sohn, der hier im Glanze der südlichen Sonne sein frühes Ende
gefunden! Ich legte einen frisch gepflückten Blumenstrauß als stummen Gruß
auf das Grab, und nur die sinkende Sonne vertrieb mich von der wunderbar
schönen Ruhestatt der Toten." |
Briefe aus Tanger von Lehrer Louis Levi
(1900)
Anmerkung: Louis Levi ist auf den Spuren der jüdischen Geschichte in Tanger (um
1900 noch etwa 10.000 jüdische Einwohner), besucht Synagogen und den jüdischen
Friedhof, sammelt interessante Eindrücke und erlebt besondere Begegnungen.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 23. März 1900: "Brief aus Tanger. Von L. Levi
- Hechingen.
Mitte Februar. Es war ein herrlicher Morgen. Die Sonne war eben
über dem Felsen von Gibraltar aufgegangen, als unser Schiff in großem Bogen
die Bucht von Algerien durchfuhr, um den Kurs nach Südwesten zu nehmen.
Während die Hügelzüge des europäischen Festlandes mit dem Punta d'Europa und
dem Cap Tarifa sich immer mehr zurückschoben und kleiner schienen, trat der
afrikanische Kontinent mit der himmelhohen Sierra Bullones immer näher
heran, Eine ausgedehnte Gruppe schneeweißer Häuser, aus deren Mitte Kuppeln
und Minaretts hervorragten, malerisch an den Berg gelehnt, erschien mit
Horizont und kam immer näher und näher: Tanger, das Ziel meiner
Reise. Das Schiff hielt weit außen in der großen Bucht. Da kamen schon wie
der Blitz vier, fünf Boote, deren Bedienungsmannschaften in ihrer Kleidung
ein Bild der Bevölkerung von Tanger geben: Juden im Kaftan und schwarzem
Käppchen, das tief im Nacken sitzt, Araber mit Fez und Turban in weißen und
grauen Burnussen.
Unter großem Geschrei wurden wir von der Schiffstreppe mit den kräftigen
Armen eines martialischen Glaubensgenossen in das Boot herübergehoben, was
namentlich den fünf amerikanischen Damen, die meine Reisegefährtinnen waren,
viel Spaß machte. Obwohl die Taxe für die Bootüberfahrt nur 1 bis 1 1/2
Pesetas beträgt, verlangte man mir das Doppelte ab. Erst als ich in
hebräischer Sprache dagegen Protest erhob, gab sich der überraschte
Bootsführer mit einem Zwei-Pesetenstück zufrieden. Meine beiden arabischen
Führer, Mahomed Handuschi und Achmed ben Hamed Susi, die ich telegraphisch
benachrichtigte, erwarteten mich an der Landungsbrücke. Sie brachten mich in
das komfortable Hotel Cecil, wo ich ausgezeichnete Unterkunft und
Verpflegung fand. Meine Führer wichen von da an nicht mehr von mir. Wie zwei
treue Hunde hielten sie die ganze Zeit, die ich in Tanger zubrachte, bei mir
aus.
Tanger zählt über 10.000 Juden. Viele von ihnen treiben Gewerbe oder
arbeiten als Tagelöhner, Bootführer, Guias (Fremdenführer). Einige sehr
reiche Juden, vor allen Bankier Nahon, bewohnen schöne, komfortabel
eingerichtete Häuser. Die Mehrzahl aber fristet ein recht bescheidenes, zum
Theil kümmerliches Leben.
Im Judenviertel, wo die Gässchen so eng und die Häuschen so klein sind,
wimmelt es von Männern, Frauen und Kindern — ein herrlicher Menschenschlag,
groß, breitschulterig, stämmig gebaut, mit rabenschwarzen Haaren und tief
dunklen Augen, lebhaften Temperaments und doch ruhigen und gemessenen
Benehmens. Mädchen stehen unter der offenen Türe, durch die man in den
Lichthof blickt — orientalische Schönheiten. Staunend blicken sie dem
Fremden nach, der ihnen einen höflichen Gruß zugerufen hat. Männer im
Kaftan, aus dem das reich gestickte Hemd und Wamms hervorsieht, blickten
mich misstrauisch an, bis ich sie in hebräischer Sprache anredete und ihnen
sagte, dass ich ein deutscher Glaubensgenosse sei. Da strahlte ihr Gesicht
vor Vergnügen, es bildeten sich Gruppen, Frauen, Mädchen und Jünglinge
kommen herbei, eines ruft das andere: 'Ein deutscher Glaubensgenosse ist
da!' Die Umgangssprache ist die spanische. Es ist rührend, wie dieses
Märtyrervolk seit 400 Jahren treu an der Sprache seines früheren" |
Vaterlandes
hängt. Von den Gebildeteren sprechen viele ein gutes Hebräisch. Die Leute
waren überglücklich, als ich mich mit ihnen in der 'heiligen Sprache"
unterhielt. Da kam um die Ecke ein ehrwürdiger Greis mit langem, weißem Bart
in dunkelrotem Kaftan. Neben ihm schritten zwei schwarzgekleidete alte
Herren — es war der Oberrabbiner Rabbi Mordechai. Ich wurde ihm vorgestellt
und wir unterhielten uns lange über Tanger und sein Ghetto. Der alte Chacham
sprach ein klassisches Hebräisch mit einer Sicherheit und Feinheit, dass ich
staunen musste.
Am Freitag Mittag machte ich dem Judenquartier wieder meinen Besuch. Aus den
Häusern wurden große Töpfe mit dem Sabbatessen zum arabischen Bäcker
getragen, wo sie im großen Ofen 'gesetzt* wurden. Die Handwerksleute räumten
in ihren Buden auf, die Bootsleute kamen vom Hafen her, die Händler und
Trödler schlossen ihr 'Warenlager" und legten starke Hängeschlösser an —
alles rannte und tat sehr geschäftig, um dem Sabbat den Empfang zu bereiten.
In den zehn Synagogen, von welchen ich drei der Reihe nach besuchte, wurden
eine Menge Lichter angezündet — Öllichter in großen hängenden Glasschalen;
in der Nahon'schen Synagoge war alles elektrisch beleuchtet. Das Innere ist
höchst einfach, stillos, bescheiden wie der Gottesdienst selbst, dem jede
Spur ästhetischen Empfindens fehlt. Irgendein Mann besteigt die Empore,
tritt an das darauf befindliche Gebetpult und leiert die Gebete her, nicht
viel anders als da drüben im Araberviertel heute Vormittag — am Sabbat der
Muhammedaner — ein Derwisch die Koransprüche 'gesungen' hat.
Die Sabbat-Psalmen wurden dagegen in hübschem Gemeindechor rezitiert, wobei
die altspanischen uralten Melodien in interessanter Weise plastisch
hervortraten. Lecho dodi gefiel mir nicht. Überhaupt das Ganze ist
unverkennbar durch den Jahrhunderte langen Druck verkümmert — degeneriert.
Nach dem Gottesdienst wurde ich von verschiedenen Familien zu Tisch geladen.
Ich lehnte höflich ab, da ich an eine bestimmte strenge Diät gebunden bin,
die nicht die leiseste Störung duldet. Doch musste ich in einem Hause, in
das ich trat, die eben aufgetragene Speise wenigstens verkosten. Sie
schmeckte sehr gut. Am Tische saßen Großvater, Großmutter, Mann, Frau,
Tochter und deren Bräutigam und noch drei Kinder des Hauses. Die Braut war
reich geschmückt, besonders mit schweren Armbändern. Ihr Haupthaar war von
einem seidenen Tuch verhüllt, das über den Nacken hinunter hing. Dieses Tuch
ist bei den meisten Frauen grün. Jetzt wurde es mir klar, warum man heute
noch in Madrid und im übrigen Spanien grüne Bohnen Judias nennt.
Als ich an dem Nahon'schen Hause vorbei kam, standen die Damen — in
modernsten Pariser Roben — auf dem Balkon des Hauses und hielten dort ihre
Sabbat-Siesta. Mittags erging sich die Jugend draußen an der Plaija
(Strand). Die Jünglinge waren im feinen Kaftan mit roter breiter Schärpe
gekleidet, das sorgfältig frisierte Haar hing vorn unter dem Rand des
Käppchens hervor. Die bildschönen Mädchen standen in Gruppen, führten zum
Teil jüngere Geschwister an der Hand spazieren, scherzten und lachten und
erwiderten sehr freundlich das 'buen Schabbat'! das ich ihnen zurief.
Droben im Gefängniß in der Kasaba oder Kasba, wohin auch meine Führer mich
brachten, begegnete ich einigen älteren Glaubensgenossen, die den gefangen
sitzenden Unglücklichen den Sabbattrost bringen wollten. Durch ein
kopfgroßes Guckloch sah ich einen jungen Mann, der mir als Jude bezeichnet
wurde. Auf meine Frage: 'Ma asita?' (= was hast du gemacht) schlug er
seine Augen nieder; sein Kamerad antwortete für ihn: ganaw hu (= er hat
gestohlen)'
Im Allgemeinen leben Juden, Christen und Araber sehr friedlich nicht nur
hier im Gefängnis, sondern auch draußen in der Freiheit beisammen. Jeder
gönnt dem andern freien Raum und Bewegung, und wenn nicht gerade
gewissenlose Hetzer das Volk aufreizen, wie ja dies auch anderswo der Fall
ist, so lebt das Volk hier zufrieden, bescheiden und genügsam beisammen. Dem
jüdischen Friedhof machte ich auch einen Besuch. Er bietet aber
nichts besonderes, als die herrliche Aussicht auf das Meer und das Gebirge.
Die Grabsteine liegen alle flach auf der Erde. Die Inschriften sind
bei den älteren Monumenten, die aber nicht über dieses Jahrhundert
zurückgehen, nur hebräisch. Die neueren haben auch Zusätze in spanischer und
einige auch in englischer Sprache.
Der ganze Eindruck, den ich von Tanger bekam, war und ist für mich
unauslöschlich. Es kam mir vor, als wäre die Bibel mit ihren Gestalten vor
mir lebendig geworden. Das ganze Leben und Treiben in seiner orientalischen
Vielfarbigkeit und unverfälschten Originalität, dazu das prachtvollste
Frühlingswetter in der Mitte des Februar, die blühenden Bäume, das in die
Ähren schießende Getreide, das herrliche Grün der Gärten und Wiesen, die
Wipfel der Palmen, die über die Kuppeln und Minaretts hervorragen — das
alles wirkt sinnverwirrend und berückend auf den europäischen Besucher ein.
Als ich einige Tage später von meinen treuen Führern wieder aufs Schiff
gebracht wurde, um nach Cadix zu fahren, da hatte ich nur den einen
Wunsch: Auf Wiedersehen!". |
Ausschreibung der Lehrerstelle an der israelitischen
Volksschule (1900)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. April
1900: "Hechingen, Hohenzollern.
Die Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen öffentlichen
Volksschule wird demnächst wegen Pensionierung des bisherigen Inhabers
vakant. Mit der Stelle ist der Kantor- und Rabbinatsdienst organisch
verbunden. Auch hat der Angestellte den obligatorischen israelitischen
Religionsunterricht an der vollberechtigten Königlichen Realschule gegen
besondere Remuneration zu erteilen. Das gesamte feste Einkommen
beziffert sich nahezu M. 3500 neben freier Dienstwohnung und einigen
Emolumenten.
Ferner erhält der Stelleninhaber die nach dem Gesetz vom 3. März 1897
normierte staatliche Alterszulage mit dem steigenden Einheitssatz von 140 Mk.
und ist pensionsberechtigt nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885.
Qualifizierte, staatlich geprüfte Bewerber, welche genügende
musikalische Bildung zur Leitung eines den Anforderungen der Neuzeit
entsprechenden Gottesdienstes aufweisen und im Stande sind, die
Rabbinerfunktionen zu versehen, auch einige Erfahrung im
Gemeindeverwaltungswesen besitzen, wollen sich längstens bis 30. d. Mts.
unter Einsendung beglaubigter Abschriften ihrer Zeugnisse über Befähigung
und bisherige Dienstführung melden bei dem
Vorstand der isr. Gemeinde." |
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. April 1900: Text wie oben
in der Zeitschrift "Der Israelit".
Anmerkung: die zeitgleiche Ausschreibung sowohl in der konservativ geprägten
Zeitschrift "Der Israelit" wie auch in der liberal geprägten "Allgemeinen
Zeitung des Judentums" zeigt, dass die Gemeinde in Hechingen nicht auf eine
bestimmte Richtung festgelegt war. |
25-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer Louis Levi in Hechingen
(1900)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 7. September 1900: "Hechingen lHohenzollern), 2. September. Ein
festlicher Tag liegt hinter uns, dessen Feier in gleicher Weise Gefühle der
Freude und des Schmerzes in uns hervorrief. Am gestrigen Sabbat waren es 25
Jahre, dass Herr Rabbinatsverweser und Lehrer L. Levi sein Amt in der
hiesigen israelitischen Gemeinde angetreten. Aber der Jubiläumstag wurde
zugleich zum Tag des Abschieds. Denn körperliche Leiden hatten Herrn Levi
gezwungen, in einem Alter, da andere noch auf der Höhe des Schaffens stehen,
um seine Pensionierung nachzusuchen, die ihm seitens der Königlichen
Regierung auch gewährt wurde. Die Feier begann schon mit dem Gottesdienst am
Freitag Abend, wo der Jubilar im Verein mit dem von ihm geleiteten,
trefflich geschulten Synagogenchor seine schönsten Weisen ertönen ließ, die
ihren tiefen Eindruck auf die Zuhörer nicht verfehlten. Die eigentliche
Feier aber fand gestern statt. In ungewohnter Zahl fanden sich die
Andächtigen im festlich geschmückten Gotteshause ein; unter den Anwesenden
befand sich als Vertreter der Regierung der Königliche Kreisschulinspektor
Schulrat Dr. Schwitz sowie mehrere Freunde des Scheidenden aus christlichen
Kreisen. Nachdem die Klänge eines feierlichen Chorals verrauscht waren,
bestieg Herr Levi die Kanzel, um ein Abschiedswort an die Gemeinde zu
richten, mit der er ein Vierteljahrhundert redlich Freud und Leid geteilt
hatte. In einer meisterhaften Rede hielt er einen Rückblick auf seine
vierfache Tätigkeit als Lehrer, Prediger, Vorbeter und Verwaltungsbeamter,
und wies mit bewegten Worten darauf hin, ihm ihm von der Vorsehung ein
unerbittliches Halt zugerufen wurde, das ihn zwinge, seine Tätigkeit
einzustellen. Mit einer Fürbitte für die Gemeinde und einem letzten Segen
schloss die ergreifende Ansprache, die eine tiefe Wirkung ausübte und allen
gefühlvollen Zuhörern Tränen der Rührung entlockte. Nach Schluss des
Gottesdienstes überreichte Herr Ad. Baruch im Namen des Vorstandes
und der Gemeinde dem Jubilar in dessen Wohnung einen kunstvoll gearbeiteten
Tafelaufsatz, indem er in bewegten Worten die Pflichttreue und die
erfolgreiche Tätigkeit des Herrn Levi hervorhob. Inzwischen hatten sich im
Schulzimmer nebenan die Schüler sowie eine große Zahl ehemaliger
Schülerinnen versammelt. Bei seinem Eintritt in dasselbe wurde Herr Levi
durch den Herrn Schulrat begrüßt und ihm von demselben der Dank
ausgesprochen für seine überaus ersprießliche Tätigkeit in der Schule,
worauf eine Schülerin einen für diesen Zweck verfassten poetischen Gruß an
den scheidenden Lehrer richtete. Auf sämtliche Ansprachen antwortete Herr
Levi und übergab der Schule als Andenken das Bildnis unseres Kaisers. Tags
zuvor war ihm durch den Vertreter der Regierung der ihm vom Kaiser
verliehene Hohenzollerische Hausorden überreicht worden. Das
Provinzialschulkollegium in Koblenz erkannte in einem Dankschreiben seine
langjährige pflichttreue Tätigkeit an der Realschule an; von dem
israelitischen Gemeindebund, von der Alliance israélite, von Freunden und
Kollegen, nah und fern, von ehemaligen Schülern liefen Glückwünsche in
großer Zahl ein und nicht minder groß war die Zahl derer, die sich zur
persönlichen Beglückwünschung einfanden. Am Abend fand zu Ehren des Jubilars
und seiner Gattin eine festliche Vereinigung des Synagogenchors statt, wobei
auch einige Herren des Vorstandes sowie der Pfarrer der evangelischen
Gemeinde, Herr Stadtpfarrer Damm, anwesend waren. Die Reihe der
Toaste eröffnete Herr Flehinger, der Namens des Synagogenchors den
Jubilar feierte, Herr Lehrer Wolff, der Nachfolger des Herrn Levi,
gedachte der Gattin desselben, die er als Vorbild einer Hausfrau und Mutter
pries, und der Herr Stadtpfarrer hob das freundschaftliche Verhältnis
hervor, das ihn seit über 20 Jahren mit dem Scheidenden verband, dessen
Wissen ihn stets lnit Bewunderung erfüllt habe; in gewohnter trefflicher
Weise erwiderte Herr Levi alle Ansprachen. Ernste und heitere, Lieder-,
Klavier- und poetische Vorträge seitens einiger Mitglieder des
Synagogenchors erhöhten die behagliche Stimmung, so dass der Abend einen
gemütlichen, zwanglosen Verlauf nahm. — Herr Levi wird Ende September nach
Stuttgart übersiedeln, und es begleiten ihn dorthin die besten Wünsche der
hiesigen Gemeinde und seiner Freunde. Mögen ihm noch viele Jahre des
ungestörten Familienglücks beschieden sein." |
Lehrer Louis Levi verlässt Hechingen - sein Nachfolger wird
Lehrer Felix Wolf (1900)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. September
1900: "Aus Süddeutschland, 12. Sept. Mit dem Beginn dieses
Monats verließ Lehrer Levi von Hechingen seine Stelle, die er
seit 25 Jahren innehatte; aus Gesundheitsrücksichten musste er um seine
Pensionierung nachsuchen. Die israelitische Gemeinde widmete dem beliebten
Lehrer, der auch als Vorbeter, Sekretär und Rendant funktionierte. eine
schöne Jubiläums- und Abschiedsfeier und überreichte ihm als Angebinde einen
kostbaren Tafelaufsatz. Von Seiner Majestät dem Kaiser erhielt der Gefeierte
den Hohenzollern'schen Hausorden. Zum Nachfolger Levi's wurde Lehrer
Wolf, bisher in Wiesbaden,
gewählt." |
Kantor Gutmann rettet ein 8-jähriges Mädchen vor dem
Ertrinken (1901)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. April
1901: "Hechingen. Vor einigen Tagen lief ein 8jähriges Mädchen
am Flußbette der Starzel in der Nähe der Friedrichstraße seinem Spielball
nach und fiel dabei ins Wasser, das es fortschwemmte Herr Kantor Gutmann.
der gerade des Weges kam, sprang ihm nach und errettete das hilflose Kind,
als es nahe daran war, in ein durch eine Mauer hergestelltes starkes Gefälle
zu geraten, vor dem sichern Tode." |
Über Julius Levi (Julio Levi-Kocherthaler) in Madrid, Sohn des
Lehrer Louis Levi (1901)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 9. August 1901: "Aus Süddeutschland, Ende Juli (1901).
Die 'Hohenzollerischen Blätter' schreiben: Spanische Blätter bringen das
Bild eines jungen Hechingers (Herrn Julius Levi in Madrid) mit
erklärendem, für diesen höchst schmeichelhaftem Text. So schreibt die 'Espanna
Industrial'. 'Wir haben die Ehre, heute in unserer Revue das Bild des
jungen und tüchtigen Direktors der Allgemeinen
Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin zu veröffentlichen, der die
Succursale für Spanien hier (Madrid) leitet. Obgleich er nur kurze Zeit
die Direktion dieses sehr bedeutenden Hauses in Händen hat, arbeitete er
in derselben seit seiner frühen Jugend. Heute liegt er seiner schwierigen
Mission ob mit wahrhaftem Talent und großer Intelligenz, wie dies hier
genügend bekannt ist. Die königlich spanische Regierung hat Herrn
Julio-Levi Kocherthaler (in Spanien trägt man auch den mütterlichen
Familienamen neben dem väterlichen) mit dem Militärverdienstkreuz erster
Klasse dekoriert und ihm erst kürzlich nichts geringeres als das Komturkreuz
des Ordens Isabella der Katholischen verliehen. Es ist anzunehmen, dass
bei der Jugend des Herrn Julio Levi, bei seiner Tatkraft und Intelligenz,
er immer mehr ein bedeutender Faktor des großen industriellen
Geschäftslebens Spaniens werden und bleiben wird.' Herr Julius Levi ist
seit elf Jahren in Spanien. Er besuchte die israelitische Volksschule und
die königliche Realschule hier in Hechingen, wo sein Vater bis zu seiner
voriges Jahr erfolgten Pensionierung und Übersiedlung nach Stuttgart
tätig war. - Wir bemerken hierzu, dass Herr Julio Levi derselbe ist,
welcher seinerzeit das in der 'Allgemeinen Zeitung des Judentums'
veröffentliche Feuilleton 'Eine Postfahrt in Südspanien' verfasst hat.
Sein Vater, früherer Rabbiner, der jetzt als Schriftsteller in Stuttgart
lebt, ist der Verfasser der von uns veröffentlichten 'Briefe aus Malaga,
Tanger, Cordoba, Toledo'. Eine Fortsetzung der interessanten
Reiseschilderungen wird demnächst erfolgen." |
Vortrag von Lehrer Felix Wolf (1903)
Anmerkung: zum Assyriologen Friedrich Delitzsch (1850-1922) siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Delitzsch; seine Vorträge über
"Babel und Bibel" (1902 bis 1905) entzündeten den "Babel-Bibel-Streit" siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Babel-Bibel-Streit.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. März
1903: "Hechingen (Hohenzollern), 19. März (1903). (Ein
Anhänger von Delitzsch). Der 'Schwäbische Merkur' vom 16. dieses
Monats bringt von hier folgende Mitteilung: Der Lehrer und
Rabbinatsverweser der hiesigen israelitischen Gemeinde sprach gestern
Abend im Kaufmännischen Verein über das Thema 'Babel und Bibel' im Sinne
des Delitzsch'schen Standpunktes und erntete mit seinen wissenschaftlichen
Ausführungen reichen Beifall. -
In der hiesigen israelitischen Gemeinde wirkten noch vor 50 Jahren
ein Rabbiner (Dr. Samuel Mayer, Verfasser der 'Gesetze der Römer,
Griechen und Israeliten'), der zugleich ein Rechtsanwalt war, ferner zwei
Lehrer (Eppstein und Roth), ein Vorsänger (Lichtenstein);
auch bestand noch ein von der Familie Kaulla gegründetes Beth Hamidrasch,
an dem Rabbiner Nathan Reichenberger als Lehrer und K. Jakob
Rexinger als Vorbeter wirkten. Heute sind alle Funktionen in der
Person des Lehrers (Felix Wolf) vereinigt, das Beth Hamidrasch ist
eine Fabrik und die Schule zählt die wenigsten Schüler in
Hohenzollern." |
Ausschreibung
der Stelle des Lehrers und Vorbeters (1908)
Ausschreibungen im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 24. Juli 1908: "Aus der Lehrerwelt.
Frankfurt am Main. Vakanzen. - Lambsheim
in der Pfalz (4300 Einwohner, 19 jüdische Familien), Lehrer, Vorbeter
und Schächter per sofort oder später, 700 Mark, freie Wohnung, 800 bis
1000 Mark Nebenverdienst. - Trabelsdorf
bei Bamberg (500 Einwohner, 15 jüdische Familien), Lehrer, Vorbeter und
Schächter per bald, 700 Mark, freie Wohnung und Heizung, 3-400 Mark
Nebenverdienst. - Eberbach in Baden,
Hilfsvorbeter für die hohen Feiertage, - Braunfels
an der Lahn (1500 Einwohner), 1300 Mark Gehalt. - Hechingen
in Hohenzollern (4400 Einwohner, 82 jüdische Familien), Lehrer und
Vorbeter, 1400 Mark Anfangsgehalt (2400 Mark Höchstgehalt), freie
Wohnung, 1000 Mark Nebeneinkommen. - Nordheim
a.d. Rhön (1200 Einwohner, 15 jüdische Familien), 1100 Mark
Gehalt." |
Rabbinatsverweser Levi Adler verlässt Hechingen -
sein Nachfolger wird Leo Schmalzbach (1908)
Anmerkung: Leo(pold, Levi) Adler (geb. 1884 in
Braunsbach, gest. 1966 in New
York-Brooklyn): studierte 1901 bis 1904 am Lehrerseminar in Esslingen, war 1904
bis 1905 Lehrer am Israelitischen Waisenhaus "Wilhelmspflege" in
Esslingen; 1906 bis 1908 in Hechingen; 1908 bis 1939 Religionslehrer und
Oberkantor in Stuttgart; 1939 in die USA emigriert, wo er Inhaber eines
Uhrengeschäftes wurde.
Artikel
in der Zeitschrift "Ost und West" vom Oktober
1908: "Hechingen. Der seitherige hiesige Rabbinatsverweser
Herr Levi Adler ist nach Stuttgart berufen worden. Herr Adler hat
in seinem bisherigen Wirkungskreis die Alliance Israélite Universelle mit
erfolgreichem Eifer vertreten. wofür wir ihm auch an dieser Stelle
herzlichen Dank sagen. Unsere besten Wünsche begleiten ihn in sein neues
Amt. Seinen Nachfolger im Rabbinat, Herrn Leo Schmalzbach, der
ebenso sein Nachfolger in der Vertretung der Alliance ist, begrüßen wir
mit freundlichem Willkomm." |
Beachtlicher
Erfolg von Leon Schmalzbach als Komponist (1927)
Artikel in der "Gemeindezeitung für die Israelitischen Gemeinden
Württembergs"
vom 1. August 1927: "Hechingen. Einen beachtlichen Erfolg
als Komponist hat vor kurzem der Lehrer der Gemeinde Hechingen, Leon
Schmalzbach errungen. War schon am 12. Juni auf dem Bundessängerfest des
Hohenzollern-Schalksburg-Gaus zum ersten Mal ein Lied von ihm vor der
breiteren Öffentlichkeit vorgetragen und mit rauschendem Beifall aufgenommen
worden, so konnte er nunmehr auf der 'Deutschen Sängerwoche' in Nürnberg vor
einem Kreis von Fachmännern eine Komposition zur Vorführung bringen und sich
mit einem Schlage einen Namen als Komponist für Männerchöre schaffen.
Die 'Deutsche Sängerwoche', die alljährlich stattfinden soll, hat sich die
Hebung des deutschen Männergesanges und vor allem der deutschen
Männerchor-Komposition zum Ziel gesetzt. Es wurden von den besten Vereinen
des Deutschen Sängerbunds neue Chorwerke zum Vortrag gebracht und damit zur
Diskussion gestellt.
Da nun unter den 1600 eingereichten Werken nur etwa 50 zur Vorführung
ausgewählt wurden, so bedeutet es schon eine hohe Bewertung, dass
Schmalzbachs Lied für Männerchor: 'Was haben denn wir Schneider auch groß
für ein Gewicht!" in das Programm der Sängerwoche aufgenommen wurde. Auf der
Sängerwoche selbst fand dann das Lied, vorgetragen vom Quartettverein
Dresden, eine warme, begeisterte Aufnahme. Der Berichterstatter der
Vossischen Zeitung schreibt über das Gesamtergebnis der Veranstaltung:
Wertvolles in a-capella-Chören sei neben 5 andere Komponisten — von
Schmalzbach geboten worden. Gewiss ein ehrenvolles Zeugnis.
Dir jüdische Gemeinde und die Stadtgemeinde Hechingen haben es sich denn
auch nicht nehmen lassen, den erfolgreichen Komponisten bei seiner Rückkehr
aus Nürnberg feierlich zu Empfängen und in besonderer Weise zu ehren. Wer —
wie der Schreiber dieser Zeilen, Schmalzbachs noch unaufgeführte
Kompositionen kennt, weiß, dass er seinen Weg erst begonnen und noch vieles
Wertvolle zu bieten hat. G.Sp." (vermutlich Gustav Spier) |
Zum
Tod von Berta Guttmann, Frau des Kultusbeamten Guttmann in Hechingen (gest. in
Haigerloch 1933)
Artikel in der "Gemeindezeitung für die Israelitischen Gemeinden
Württembergs"
vom 8. November 1933: "Haigerloch. Am Vorabend des
Schmini-Azeret starb im hiesigen Krankenhause die von hier gebürtige Frau
Berta Guttmann, Gattin des Kultusbeamten Guttmann in Hechingen. Sie
wurde wunschgemäß auf dem hiesigen Friedhof beigesetzt. Nach einem Gebete
des Rabbinatsverwesers Spier sprach Rabbinatsverweser Schmalzbach,
Hechingen. herzliche Worte der Teilnahme und des Trostes. Die Beteiligung an
dem Leichenbegängnis zeugte für die große Beliebtheit der Verstorbenen." |
Berichte aus dem jüdischen Schulwesen
Inspektion der höheren Bürgerschule Hechingen durch
den Geheimen Oberregierungsrat Dr. Stauder aus Berlin
(1883)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 10. Juli 1883: "Hechingen, 19. Juni (1883).
Vorigen Freitag traf Herr Geheimer Oberregierungsrat Dr. Stauder,
vortragender Rat im Kultusministerium zu Berlin, hier ein, um die hiesige
höhere Bürgerschule (Realschule II. Ordnung) zu inspizieren. Unter ca.
70 Schülern der genannten Anstalt befinden sich 17 Israeliten. Seit 6
Jahren erhalten die israelitischen Zöglinge derselben auf Veranlassung
des hiesigen Gemeindevorstandes, welcher damals wiederholt geeignete Schritte
tun musste, vom israelitischen Religionslehrer der Gemeinde, der durch
Dekret des Kultusministeriums, respektive des Provinzialschulkollegiums zu
Koblenz als kommissarischer Religionslehrer an der Realschule mit der
Verpflichtung zu 2 zu erteilenden Wochenstunden angestellt ist, einen
planmäßigen, gediegenen Religionsunterricht. Den Gehalt zahlt die
Stadtgemeinde, respektive der Staat.
Nebenbei sei bemerkt, dass außer diesen zwei offiziellen Religionsstunden
noch drei weitere von Seilten der öffentlichen Gemeindeschule erteilt
werden, die von sämtlichen Zöglingen der Realschule besucht sind; hierzu
kommt noch die Sabbatnachmittags-Katechese, sodass man mit der Sorgfalt,
welche hier auf die religiöse Erziehung und Bildung verwendet wird,
zufrieden sein kann. Eltern und Lehrer arbeiten in schönster Harmonie
Hand in Hand, sodass reicher Segen nciht ausbleiben kann. Davon
überzeugte sich auch der Herr Geheime Oberregierungsrat, welcher unvermutet
in der Klasse des israelitischen Religionslehrers erschien, und diesen
freundlich begrüßte mit dem Ersuchen, im Unterrichte weiter fortzufahren.
Mit regem Anteil folgte er dem Unterrichtsgange und drückte sich bei der
Schlusskonferenz über die Leistungen 'im katholischen, evangelischen
und israelitischen Religionsunterricht' recht zufriedengestellt
aus.
Die Sache an und für sich geht nicht über den Rahmen der lokalen
Bedeutung einer unvermuteten Schulvisitation in irgendeinem Winkel
Deutschlands hinaus. Allein für uns Israeliten ist dieser unscheinbare
Vorhang in dem kleinen Hohenzollern dahinten dennoch in mehrfacher
Beziehung von Interesse und nicht zu unterschätzender Bedeutung. Unseres
Wissens hat sich die Unterrichtsverwaltung in Preußen nie um den
israelitischen Religionsunterricht in der Weise gekümmert, dass ihre
Inspektions- oder Prüfungskommissare sich von dem Wissensstand in der
israelitischen Religionsunterrichtsklasse zu überzeugenden Auftrag
erhalten hätten. Die Falk'schen 'Allgemeinen Bestimmungen' vom Jahr 1872
schließen bei Prüfungen in höheren Lehranstalten die israelitische
Religion als Prüfungsgegenstand absolut aus.
Umso freudiger begrüßen wir die Tatsache, dass der Herr Geheime
Oberregierungsrat - und dies gewiss im Sinne seines Chefs, des Herrn
Kultusministers Goßler - bei der erwähnten Visitation seine
Aufmerksamkeit auch dem israelitischen Religionsunterrichte wie dem der
beiden anderen Konfessionen geschenkt hat. Vivat
sequens!" |
Besuch von Kultusminister von Goßler und Regierungspräsident Freiherr von
Frank in der Israelitischen Schule (1890)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 11. Juli 1890: "Tübingen, im Juli (1890). Wir
entnehmen dem Schwarzwälder Boten folgende Mitteilung aus Hechingen.
Minister von Goßler kam Samstag Abend in Begleitung des
Regierungspräsidenten Freiherrn von Frank hier an. Am Sonntag
Vormittag besuchten die Herren die Kirchen, Spitäler und Schulen der
Stadt. In der israelitischen Schule waren die Kinder noch versammelt, als
der Minister kam. Ein 9-jähriges Mädchen übergab ein prächtiges
Rosenbouquet mit folgender Widmung, die die Kleine vortrug:
Hoher, edler Herr Minister, Willkommen hier in diese Haus!
Namens meiner Schulgeschwister Bring ich diesen Blumenstrauß.
Gleichen Kinder doch den Blüten, Ihr, als Vater für uns wacht.
Möge Gott Euch stets behüten. Erhalten uns'res Königs
Macht.
Gerührt nahm der Minister das Bouquet entgegen, dankte den Schülern und
dem Lehrer und erkundigte sich eingehend nach den Verhältnissen der
israelitischen Schule und Gemeinde. Mit einem herzlichen 'Adieu, liebe Kinder!
Werdet gute Preußen!' verabschiedete sich der hohe Herr. Hieran
anschließend dürfte es die geehrten Leser gewiss interessieren, auch
Einiges über die Verhältnisse der dortigen israelitischen Gemeinde zu
erfahren. Die früher unter fürstlich hohenzollern'schem Schutze
gestandene Synagogen-Gemeinde zählt heute nur noch ca. 350 Seelen.
Früher war dieselbe indes doppelt so stark. Diese bedeutende Abnahme
rührt einesteils von dem Überschuss der Todesfälle über die Geburten
her, andernteils hat sich die Gemeinde durch Wegzug bedeutend gelichtet.
Die Mitglieder der Gemeinde, die es fast alle zu einem gewissen Wohlstand
gebracht haben, zeichnen sich durch große kaufmännische Tüchtigkeit
aus. In politischer Beziehung liegen die Verhältnisse noch sehr im
Argen. Die Hechinger Juden dürfen wohl Steuern zahlen, haben aber für
die städtische Verwaltungsvertretung (Stadtverordnete) weder aktives noch
passives Wahlrecht. Sie gehören mit den zugezogenen Protestanten
und Katholiken, zu den sogenannten Hintersassen und müssen noch -
im 19. Jahrhundert - die Ehesteuer entrichten!! Alle Anstrengungen,
hier Wandel zu schaffen, sind bis jetzt leider vergeblich und erfolglos
geblieben. Die Gemeinde, als deren Rabbinatsverweser der als
vortrefflicher Redner bekannte Herr L. Levy fungiert, besitzt eine
ganz schöne Synagoge, in der ein recht erbauender und zeitgemäßer
Gottesdienst abgehalten wird. Die Religionsschule steht unter der Leitung
des schon genannten Herrn Levy. Derselbe erteilt, wie wir aus der
letzten Prüfung seiner Zöglinge mit großer Freude wahrgenommen haben,
einen auf der Höhe des aufgeklärten Judentums stehenden Religionsunterricht,
wie wir ihn überall unseren heranwachsenden, viel zu wenig mit der
erhabenen Religion ihrer Väter vertrauten Jugend wünschen
möchten." |
| |
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Juli
1890: "Hechingen im Juli. Kultusminister von Goßler
besuchte bei seinem jüngsten Aufenthalte dahier auch die hiesige
jüdische Schule. Er prüfte die Schüler und sprach Herrn Lehrer Levi
gegenüber seine volle Zufriedenheit über die Leistungen derselben
aus." |
Die israelitische Schule besteht 100 Jahre
(1925)
Artikel
in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 20. März
1925: "Hechingen. Die hiesige israelitische Schule
kann in diesem Jahr auf ein Jahrhundert ihres Bestehens als öffentliche
Schule zurückblicken, nachdem sie bis dahin nur als Privatschule
bestanden. Sowohl die Schüler- als Seelenzahl der hiesigen israelitischen
Gemeinde ist übrigens in den letzten Jahrzehnten bedeutend
zurückgegangen. Die Zahl der Volksschüler dürfte kaum ein Dutzend
betragen. Die Stelle des israelitischen Lehrers und Rabbiners ist in einer
Person vereinigt. Desgleichen ist ein Jahrhundert verflossen, seit der aus
Nordstetten gebürtige nachmalige
bekannte Schriftstelle Berthold Auerbach (gestorben 1882) an der
1803 von den Geschwistern Jakob und Karoline Kaulla (deren Nachkommen noch
in Stuttgart leben) für jüdische Theologen errichteten Talmudschule
seine Studien begann". |
|