Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Hechingen (Zollernalbkreis)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt 
im 19. und 20. Jahrhundert (bis nach 1933)   
  
Hier: Berichte zu den Rabbinern in Hechingen
Berichte zu den Lehrern und Kantoren sowie weiterer Kultusbeamten und Bericht aus der jüdischen Schule  

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Hechingen wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.   
    
    
Übersicht:

bulletBerichte zu den Rabbinern in Hechingen  
-  Beitrag von Rabbiner Dr. Samuel Mayer zu den Rabbinerversammlungen (1844)   
-  Über den Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts - Beitrag von Rabbiner Dr. Samuel Mayer (1844) 
-  Anzeige von Rabbiner Dr. Samuel Mayer: Stellensuche für einen jungen Lehrer (1846)   
-  Erfolgreich abgeschlossene Staatsdienstprüfung von Dr. Samuel Mayer (1849)  
-  Über eine Publikation von Dr. Samuel Mayer (1862) 
Anzeigen von Publikationen von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1862 / 1866)  
Verkauf der Bibliothek von Rabbiner Löb Aach (1866)  
Beitrag von Rabbiner Dr. Samuel Mayer über "Pfändung und Verpfändung" nach biblischen Quellen (1872)  
Zum Tod von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)  
Nekrolog auf Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)          
Zum Tod der Frau von Lehrer und Rabbiner Nathan Reichenberger (1895)        
bulletBerichte zu den Lehrern und Kantoren sowie zu anderen Kultusbeamten der Gemeinde
-  Über Lehrer Sigmund Lichtenstein (1846)    
-  Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen (1851)  
-  Kantor Sigmund Lichtenstein hat das Handelsgeschäft von Benjamin Moses Roth für Zedern und Palmen übernommen (1851)  
-  Ausschreibung der Lehrerstelle (1856)   
-  Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen (1858) 
Lehrer Benjamin Moses Roth bietet eine Tora-Rolle, Judaica-Bücher und andere Publikationen an (1860)   
Ausschreibung einer Lehrerstelle an der israelitischen Schule (1860) 
Baruch Frank ist 1860 bis 1874 Lehrer in Hechingen (1875)     
-  Zum Tod von Lehrer Benjamin Moses Roth (1861)     
-  Ausschreibung der Lehrerstelle (1874)   
Zum Tod von Kantor Sigmund Lichtenstein (1874)      
-  Publikation von Lehrer Louis Levi (1877)  
-  Religions- und Konfirmandenbuch von Lehrer Louis Levi (1880)    
-  Besprechung von Lewandowski's Synagogenmusik-Werk durch Lehrer Louis Levi (1882)  
-  Ausschreibung der Stelle des Hilfsvorbeters und Schochet (1892)   
-  Gesangskonferenz der Lehrer des Bezirks Hechingen mit Ehrung des Lehrers Louis Levi (1893)    
Brief aus Malaga von Lehrer Louis Levi (1900)   
-  Briefe aus Tanger von Lehrer Louis Levi (1900)    
-  Ausschreibung der Lehrerstelle an der israelitischen Volksschule (1900)    
-  25-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer Louis Levi in Hechingen (1900)   
-  Lehrer Louis Levi verlässt Hechingen - sein Nachfolger wird Lehrer Felix Wolf (1900)    
Kantor Gutmann rettet ein 8-jähriges Mädchen vor dem Ertrinken (1901)   
-  Über Julius Levi (Julio Levi) in Madrid, Sohn des Lehrers Louis Levi (1901) 
Vortrag von Lehrer Felix Wolff (1903) 
Ausschreibung der Stelle des Lehrers und Vorbeters (1908)  
Rabbinatsverweser Levi Adler verlässt Hechingen - sein Nachfolger wird Leo Schmalzbach (1908)  
Beachtlicher Erfolg von Leon Schmalzbach als Komponist (1927)    
Zum Tod von Berta Guttmann, Frau des Kultusbeamten Guttmann in Hechingen (gest. in Haigerloch 1933)     
bulletBerichte aus dem jüdischen Schulwesen      
-  Inspektion der höheren Bürgerschule Hechingen durch den Geheimen Oberregierungsrat Dr. Stauder aus Berlin (1883)    
-  Besuch von Kultusminister von Goßler und Regierungspräsident Freiherr von Frank in der israelitischen Schule (1890)   
-  Die israelitische Schule besteht 100 Jahre (1925)    

   
   
Berichte zu den Rabbinern in Hechingen      
Beitrag von Dr. Samuel Mayer zu den Rabbinerversammlungen (1844)  
Anmerkung zur Biographie des Rabbiners: Samuel Mayer (geb. 1807 in Hechingen geboren, gest. 1875 in Hechingen): lernte an der von der Familie Kaulla gestiftete Talmudschule; studierte in Mannheim, Würzburg und Tübingen (Promotion zum Dr. phil. mit 22 Jahren); seit 1834 Rabbiner in Hechingen, prägte die Gemeinde in Richtung eines gemäßigten reformierten Judentums; seit 1849 auch als Rechtsanwalt tätig. Mayer war Herausgeber eines "Israelitischen Samstagsblattes" und veröffentlichte eine "Geschichte der Israeliten in Hohenzollern-Hechingen". Zum Tod der Fürstin Eugenie 1847 hielt er eine Trauerrede; er war Sekretär und Bibliothekar der Museumsgesellschaft. Im Revolutionsjahr 1848 erhob er seine Stimme mit der Parabel vom Schlangenkopf und Schlangenschweif (der Rabbiner riet dem bedrängten Fürsten, den Forderungen der Aufrührer zu widerstehen; als preußische Truppen das Fürstentum besetzten, überreichte er ihren Offizieren sein Gedicht "Gruß an die Preußen"; zur Feier der Übergabe der hohenzollerischen Fürstentümer 1850 an Preußen hielt Mayer in der Synagoge eine wegweisende Festrede mit dem Titel "Der Stein und das Bild, oder Preußens Zukunft"). Samuel Mayer war Verfasser des Werkes  "Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer". Er wurde im jüdischen Friedhof in Hechingen beigesetzt. Der letzte Satz auf seinem Grabstein lautet: "Wer den Besten seiner Zeit genug gethan hat, der hat gelebt für alle Zeit.""   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. April 1844: "Magdeburg, den 8. April (1844). 
Jährliche Rabbinerversammlungen. 
Zu der diesjährigen Versammlung haben ferner ihre Zusage eingesandt: Herr Tempelprediger Dr. Mich. Sachs zu Prag, Herr Prediger der israelitischen Gemeinde zu Marienwerder, Herr Dr. Jolowicz. 
- Wir erklären hiermit, was freilich aus unserm Artikel wohl von selbst hervorleuchtet: dass wir im leitenden Artikel Nr. 13 nur unsere unmaßgebliche Meinung über den Gang der Rabbinerversammlung haben abgegeben, und dass der Versammlung völlige Freiheit ist, diese Meinung zu verwerfen und einen andern Weg einzuschlagen. Nur Orts- und Zeitbestimmung mussten wir uns das erste Mal erlauben, und haben auch die meisten Teilnehmer ausdrücklich diese brieflich uns überlassen. Diese Erklärung geben wir ab, weil uns auch in dieser Sache von gewisser Seite Verkennung droht. Dass übrigens die Versammlung nicht bloß zum Essen, Trinken und Privatplaudern stattfindet, versteht sich von selbst. - Ohne daher Weiteres im Plane zu haben, als die vielen Materien anzudeuten, die einer solchen Versammlung vorlägen, teilen wir folgendes Schreiben eines geehrten Amtsbruders mit.   
Hechingen, 27. März 1844. Nach meiner Ansicht sollte das erste Ziel unseres Strebens und Wirkens die Emanzipation unserer Kirche sein. Israel ist das wunderbarste Volk in der Geschichte. Ohne eigene Könige, ohne Hohepriester, ohne Sanhedrin, hat es sich seit achtzehn Jahrhunderten zerstreut unter alle Völker der Erde, durch seine theokratische Verfassung erhalten, denn Gott war sein Regent, sein Hoherpriester, sein Synhedrium; das schriftliche und mündliche Gesetz regierte allein; es war das heilige Band, welches die Zerstreuten, Verbannten und Unterdrückten umschlang und als Religionsgesellschaft erhielt, ohne dass Sekten entstanden, denn es gab nur Gelehrte und Ungelehrte, aber alle waren sie frommgläubig. Doch diese ideal-theokratische Verfassung genügt in unserer Zeit so wenig als zur Zeit des Propheten Samuel, denn es schleicht ein Geist des Unglaubens durch Israel und ergreift Städte- und Dörferbewohner, man weiß nicht, mit kontagiöser oder miasmatischer Gewalt.           
Hechingen AZJ 15041844b.jpg (385484 Byte) Von außen aber will man uns das Recht einer Kirche in Abrede stellen. So zum Beispiel behauptet Walter (Lehrbuch des Kirchenrechtes, Bonn 1833 § 1 Rot. b), dass man den Ausdruck 'jüdische Kirche' vermeide, weil die Religionen des Altertums so enge in die bürgerlichen Einrichtungen verflochten waren, dass der religiöse Stoff von dem bürgerlichen Volksleben nicht abgesondert werden konnte, während er (§ 6) zugibt, dass in dem mosaischen Rechte der Keim mehrerer kirchlichen Einrichtungen enthalten sei. In Preußen wird die Bezeichnung der Synagoge als 'israelitische Kirche' nicht gestattet. In Bayern werden die Rabbiner nicht als geistliche Beamte anerkannt, dürfen keine Amtssiegel führen, und genießen in Dienstsachen keine Portofreiheit. In dem Großherzogtum Baden haben sie weder in Synagogen- noch Schulangelegenheiten eine entscheidende Stimme abzugeben, wenn sie nicht besonders von den Gemeinde-Vorstehern requiriert werden. In Württemberg ist ihnen zwar der Rang der christlichen Ortsgeistlichen zugewiesen, jedoch mit der Einschränkung, dass sie in allen Fällen, so sie mit solchen Geistlichen zusammen zu erscheinen haben, diesen ohne Rücksicht auf Dienstalter nachgehen (Regierungsblatt 1836 No. 30). Nur die christlichen Ortsgeistlichen dürfen die israelitischen Familien-Register führen; nur ihnen steht die Lokalaufsicht über die israelitischen Schulen zu; nur die christliche, nicht die israelitische Oberkirchen-Behörde hat den Schulplan vorzuschreiben, die Lehrer zu prüfen und zu ernennen, und überhaupt das Recht und die Pflicht der Leitung und Oberaufsicht des israelitischen Schulwesens. Kann das gute Folgen haben? Ist das nicht eine Entwürdigung unseres Standes, nicht eine persönliche Beleidigung, nicht eine Kränkung unserer Rechte, wenn man überdies erwägt, dass die Gegenstände der Rabbiner-Prüfungen alle Zweige einer wissenschaftlichen Bildung umfassen? Die Führung der Familienregister ist von gewichtiger Bedeutung. Besonders aber ist die Schule diejenige Anstalt, durch welche am meisten auf die religiöse Ausbildung gewirkt werden kann. Die jetzige Kultur der Israeliten haben wir den Schulen, und beziehungsweise den Lehrern zu verdanken. Es gab sehr viele wohl unterrichte Lehrer, bevor es wissenschaftlich gebildete Rabbiner gab; aber es ist anders geworden, denn es gibt nur wenige israelitische Gemeinden in Deutschland, welchen die Aufsicht über das Schulwesen nicht anvertraut werden könnte und sollte. Zwar ist es eine Schwäche der Israeliten, dass sie mehr den christlichen als den israelitischen Vorgesetzten huldigen, vielleicht nach dem talmudischen Grundsatze..., in Folge dessen ach viele Lehrer wünschen, dass die Pfarrer, und nicht die Rabbiner Lokal-Schulinspektoren sein sollen, aber es handelt sich hier nicht so sehr um die Amtsrechte einerseits, und die subjektiven Gefühle andererseits, als um den wohltätigen Einfluss auf die Anstalten, ob derselbe mehr durch die Mitwirkung des christlichen oder des israelitischen Geistlichen erzielt werden kann? Zwar will sich die Schule überhaupt von der Kirche trennen, und möchte selbstständig auftreten; so lange aber dieses nicht geschehen ist, wird jeder Unbefangene zugestehen, dass die Pflichten der Lokal-Schulinspektion mit weit besserem Erfolge von einem Rabbiner, als von einem Pfarrer erfüllt werden konnte, denn 1) hat dieser zu viele Amtsgeschäfte in seiner Kirche und Schule zu besorgen, als dass er auch der israelitischen Schule eine große Aufmerksamkeit widmen könnte. 2) Seine Teilnahme kann unmöglich so herzlich sein, wie der Anteil, den der Rabbiner vermöge seiner amtlichen Stellung und seiner Glaubensverwandtschaft an dem intellektuellen und religiösen Wohle seiner ihm anvertrauten Gemeinde nehmen muss. 3) Hat der Pfarrer nie Gelegenheit, über die Wichtigkeit der Erziehung und des Unterrichtes zu der zu gottesdienstlichen Zwecken versammelten Gemeinde öffentlich zu sprechen; 4) kennt er auch die Verhältnisse der einzelnen Familien nicht so genau und kann daher auch nicht so entscheidend auf die Eltern wirken. 5) Erhalten die Rabbiner dadurch, dass sie ihre Aufmerksamkeit auf das Schulwesen zu richten, den Schullehrer-Konferenzen beizuwohnen und pädagogische Schriften zu lesen haben, eine geeignete Gelegenheit, sich mit dem Volkserziehungswesen überhaupt zu beschäftigen. Schon bei einem andern Anlass habe ich bemerkt, dass mir die Rechte und Pflichten eines Lokal-Schulinspektors von der diesseitigen Regierung längst übertragen sind, und wurde mir unterm 20. November vorigen Jahres von der Fürstlichen Oberschulkommission bezeugt, dass ich diese Dienstobliegenheiten zur vollkommenen Zufriedenheit meiner Vorgesetzten 'erfüllt habe;' ich bin also bei der Realisierung dieses Antrages nicht selbst beteiligt, sondern wünsche dieselbe nur im allgemeinen Religions-Interesse. Die Nichtgläubigen mögen von den Rabbinerversammlungen nicht erwarten, dass man ihnen erlauben werde, was in dem geoffenbarten Gesetze verboten ist, und die Frommgläubigen mögen nicht fürchten, dass durch solche Würden das Judentum in seinen Grundsäulen erschüttert werde; im Gegenteile wird dasselbe, in seiner formellen Konstruktion, als eine durch die Tradition festgestellte Anstalt allmählich sich herausstellen, mit       
Hechingen AZJ 15041844c.jpg (98542 Byte) allen Pflichten und Rechten einer vom Staate anerkannten Kirche. Was soll man denken, wenn selbst frommgläubige Israeliten behaupten, dass zum Beispiel unser Gottesacker, auf welchem doch gottesdienstliche Gebete und Vorträge gehalten werden, bei Beerdigungen, oder am Zerstörungstage Jerusalems, oder an den Vortagen des Neujahrsfestes oder des Versöhnungstages, oder in Zeichen besonderer Not, nicht den kirchenrechtlichen Anspruch auf Heilighaltung habe, während selbst die heidnischen Römer (Cap. 9. X de Judaeis 1.f.) die israelitischen Friedhöfe pro locis religiosis erklärten, und auf deren Entweihung die poena selpulchri violati setzten? Daher erlaube ich mir, unmaßgeblich folgenden  Wunsch auszusprechen. 
Es wollen diejenigen Rabbiner, welche zur Versammlung kommen werden, eine Kommission mit der Ausarbeitung des Entwurfes eines innern und äußern Kirchenrechtes beauftragen, welcher besonders die Tendenz habe, 
a) dass die Synagoge als israelitische Kirche, d.h. als eine der Gottesverehrung bestimmte, durch gleichen Lehrbegriff verbundene und durch eine äußere Ordnung befestigte Gemeinschaft der Israeliten konstatiert werde, und 
b) dass die Rabbiner alle Rechte der christlichen Ortsgeistlichen, den israelitischen Gemeinden und Schulen gegenüber, erhalten.  
Dr. Samuel Mayer, Rabbiner".     

   
 Über den Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts - Beitrag von Rabbiner Dr. Samuel Mayer (1844)      

Hechingen AZJ 09091844.jpg (192025 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. September 1844:  "Leitender Artikel.
Magdeburg, den 2. September.   Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts.
So eben kommt uns folgende Einsendung des Herrn Rabbiner Dr. Samuel Mayer in Hechingen zu. Wir stehen nicht an, sie dem Abdruck zu übergeben, und zwar wörtlich, wie sie uns zugekommen, aus folgendem Grunde. Wir halten den folgenden Entwurf für unpraktisch, weil er sich auf eine israelitische Oberkirchenbehörde für ganz Deutschland stützt, die nach den obwaltenden politischen Verhältnissen schwerlich jemals das Licht der Welt erblickt. Wir halten den Entwurf für viel zu skizzenhaft, um schon als eine gründliche Vorlage angesehen zu werden. Wir stimmen endlich mit vielen Hauptprinzipien nicht überein, z. B. dass das Sanhedrin die für die Israeliten geltenden Glaubens-Wahrheiten zu bestimmen haben soll, dass der israelitischen Kirche das Recht der Strafgewalt zustehen soll. Im Gegensätze aber sind doch in dem Entwurfe Streben und Ideen von Organisierung vorhanden, und diese sind in unsrer Zeit überall sorgfältig zu pflegen und zu nähren, und Keime derselben nicht unbeachtend bei Seite zu schieben. In der Presse solche ungehindert her­anbringen und besprechen zu lassen, ist um so notwendiger. Die Redaktion.

Die Rabbinerversammlung betreffend
.  Hechingen, 22. Juli.  
Geehrter Herr Rabbiner!
Sie berichteten in No. 26 Ihrer Allg. Zeitung unter Ziffer 5. der bei der ersten Rabbinerversammlung zur Beratung vorgekommenen Gegenstände, dass der von mir unterm 26. März dieses Jahres gestellte und in No. 13 Ihrer Zeitung abgedruckte Antrag über Ausarbeitung eines jüdischen Kirchenrechts abgewiesen wurde. In No. 27 bemerkten Sie, dass es zur Charakteristik der Versammlung gehöre, dass sie meinen Antrag über Emanzipation der jüdischen Kirche gänzlich abgewiesen habe. Es ist jedoch mein Grundsatz, Pläne und Vorstellungen, die ich in Erwägung gezogen und deren Verwirklichung als möglich erscheint, nicht gänzlich aufzugeben, sondern mit Beharrlichkeit zu verfolgen. Zwar ist es in unserer Zeit der Entwicklung und des gährenden Verstandes eine Unmöglichkeit, alle Glaubensgenossen zu veranlassen, dass sie sich nur von Einer religiösen Maxime leiten lassen sollen, denn teils verhöhnt man die scheinbar fruchtlosen Bemühungen, die Religion erhalten und veredeln zu wollen, und teils kann man die Hülfe nicht verzeihen und sagt mit Jochmann: 'Nicht eingreifen wollt Ihr in die Reli-        
Hechingen AZJ 09091844a.jpg (327789 Byte)'gion, Ihr wollt sie nur aufrecht halten? Aber Ihr könnt auch das nicht, ohne sie anzugreifen. Jede ist wie die Bundeslade, die Niemand nur berühren durfte, auch nicht einmal, um sie zu stützen!' Gleichwohl dürfen wir bei dem Kampfe der Parteien den Mut der ruhigen Besonnenheit nicht verlieren, sondern müssen vor allen Dingen ein festes und leitendes Prinzip aufstellen, um zu wissen, von welchen Grundsätzen eine Glaubensgemeinschaft, als eine organische Einheit, auszugehen, und bis zu welchem Ziele sie zu schreiten habe, denn sonst steuern wir planlos auf dem Ozean herum, wie ein Schiff ohne bestimmten Reisezweck. Es lässt sich auch denken, dass die Staaten nicht so bald unsre Kirche emanzipieren werden, denn — ... . Je mehr man aber das Prinzip des Staates als ein christliches darstellen, und die Regierungen, nichtchristliche Religionen der christlichen gleichstellen wollen, der Gleichgültigkeit beschuldigen möchte, desto mehr ist es unsre heilige Pflicht, solchen Ansichten, die raschen Anklang finden, kräftig entgegen zu wirken. Soll die Zeit Früchte bringen, so müssen Keime in sie geworfen werden, und sie wird sie mütterlich ausbrüten. Auch die Emanzipation der Israeliten in staatsbürgerlichem Betreff wurde Anfangs für unausführbar gehalten, und doch haben tätige Bestrebungen manche erfreuliche Erscheinung hervorgebracht. So kann auch, bei fortgesetztem Eifer der Theologen, die israelitische Kirche allmählich eine allgemeine Verfassung, und dadurch eine selbstständige Stellung und die ihr gebührende Achtung und Würde erhalten. Eine ecclesia pressa muss wenigstens das ihr zustehende Recht des freien Wortes gebrauchen, und da sich die Versammlung für unbedingte Öffentlichkeit ausgesprochen hat, so sei es auch mir gestattet, meinen Entwurf allgemeiner Grundsätze eines israelitischen Kirchenrechts öffentlich mitzuteilen, damit man nicht glaube, dass ich den Antrag ohne Vorarbeiten gestellt hatte.

Entwurf eines israelitischen Kirchenrechts.
Art. I. Die Grundlagen der israelitischen Kirche.
§ 1. Unter einer israelitischen Kirche (Knessset Jisrael) wird die der Gottesverehrung bestimmte, durch gleichen Lehrbegriff verbundene und durch eine äußere Ordnung befestigte Gemeinschaft der israelitischen Glaubensgenossen verstanden.
§. 2. Die israelitische Kirche beruht 1) auf der Offenbarung Gottes, 2) auf der Tradition, und 3) den Satzungen der Rabbiner.
§. 3. Die Offenbarung Gottes ist durch die heiligen Schriften gegeben.
§. 4. Die heiligen Schriften, aus 24 Büchern bestehend, sind:
1) die fünf Bücher Moses, 2) die Bücher der Propheten, und 3) die Hagiographen.
§. 5. Die fünf Bücher Moses sind unmittelbar von Gott, die Prophetenbücher durch den Prophetengeist, und die Hagiographen durch den heiligen Geist gegeben.
§. 6. Die Tradition enthält Erklärungen und nähere Bestimmungen der mosaischen Gesetze, welche durch mündliche Überlieferungen von Moses herrühren.
§. 7. Die Satzungen der Rabbiner (§. 2) sind die von denselben gefassten Beschlüsse, welche von der israelitischen Kirche angenommen sind (§. 16).

Art. II. Verfassung der israelitische Kirche.
§. 8. Die Verfassung der israelitische Kirche ist theokratisch, denn nur Gott ist ihr Oberhaupt.
§. 9. Im Reiche Gottes (§. 60) ist Messias, Sohn Davids, ihr sichtbares Oberhaupt.
§. 10. Die israelitische Kirche in Deutschland wird von einer Oberkirchenbehörde, bestehend aus einem von dem deutschen Bunde (§.55) zu ernennenden Ober-Regierungskommissar für israelitische Kirchenangelegenheiten, zwei Theologen und vier weltlichen Mitgliedern, unter welchen der Sekretär, regiert.
§. 11. Die zwei Theologen werden von den Kreiskirchenbehörden (§. 12) gewählt, und von dem Oberregierungskommissär bestätigt, welcher auch die weltlichen Oberkirchenvorsteher, auf Vorschlag der Oberkirchenbehörde, zu ernennen hat.
§. 12. In den einzelnen Staaten werden Kreiskirchenbehörden eingerichtet, bestehend aus einem von der betreffenden Staatsbehörde zu ernennenden Regierungskommissär, einem Theologen und drei weltlichen Mitgliedern. Der Theologe wird von den Rabbinern des Kreises aus ihrer eigenen Mitte gewählt, und von der Ober­kirchenbehörde bestätigt, welche auch die weltlichen Mitglieder, auf Vorschlag der Kreiskirchenbehörde, zu ernennen hat.
§. 13. Die Rabbiner (§. 30) sind 1) die geistlichen Beamten der ihnen anvertrauten Gemeinden (§. 29 ff.), und 2) die Mitglieder der gesetzgebenden Kirchenverwaltung (§. 17).
§. 14. Als geistliche Beamte haben die Rabbiner 1) die Religion in Synagoge und Schule zu lehren (§. 19),   
Hechingen AZJ 09091844b.jpg (325725 Byte) 2) in der religiösen Kasuistik Auskunft zu erteilen (§. 43); 3) die üblichen Kirchenfunktionen zu üben (§.37); 4) die Familien- oder Kirchenregister zu führen; 5) die Geschäftsverhandlungen in Synagogenangelegenheiten zu leiten (§. 33); 6) für die Armen und Hilflosen tätig zu wirken (§. 51); 7) das Geschäft der Seelsorge, und 8) die Pflichten der Lokalschulinspektion bei den Elementar- und Religionsschulen (§. 53) zu übernehmen.
§. 15. Die Vorsänger sind die Stellvertreter der Rabbiner, in deren Abwesenheit oder Verhinderung sie zu predigen und katechisieren und die kirchlichen Funktionen zu versehen haben (§§. 19 u. 29).
§. 16. Zum Zwecke der Vornahme geeigneter Abänderungen (§. 54), sowie zum Behufe des Erlasses neuer Beschlüsse oder der Einführung kirchlicher Einrichtungen, welche für die israelitische Kirche von allgemeiner Bedeutung sind, beruft die Oberkirchenbehörde ein Sanhedrium, welchen die Theologen der Kreiskirchenbehörde beizuwohnen haben.
§. 17. Die Gegenstände der Beschlussnahmen sind von der Oberkirchenbehörde an die Theologen der Kreiskirchenbehörden bei der Berufung mitzutheilen, welche die Rabbiner des Kreises (§. 13) zu versammeln, deren Ansichten, Wünsche und Anträge zu vernehmen, und bei dem Sanhedrin vorzutragen haben.

Art. III. Erhaltung der Kirche.
§. 18. Die israelitische Lehre wird durch das Sanhedrin (§. 16) erhalten. Dasselbe bestimmt:
1) die für die Israeliten geltenden Glaubenswahrheiten,
2) die Ritualgesetze, welche im religiösen Leben Anwendung finden (§. 48), und
3) erhält es die Einheit und den Frieden der Kirche durch Entscheidungen in Glaubensstreitigkeiten.
§.19. Der Glaube wird in Israel verbreitet (§.59),
1) durch das Predigen und Katechisieren (§.15), und
2) durch Verbreitung a) der heiligen Schriften in der Ursprache und in richtigen Übersetzungen in deutscher Sprache, und b) belehrender und erbauender Religionsschriften.
§. 29. Eine kritische und hermeneutische Forschung ist auf dem Gebiete der Wissenschaft zulässig.
§. 21. Die gesetzgebende Gewalt in den Sachen der höhern und allgemeinen Disziplin steht der Oberkirchenbehörde und dem Sanhedrin, für die Landes- und Gemeindebedürfnisse aber den Kreiskirchenbehörden und Kreisrabbinerversammlungen zu.
§. 22. Privilegien und Dispensationen in besonderen Fällen können nur, so weit sie durch die Kirchengesetze, z. B. in Notfällen gestattet sind, erteilt werden. Eine Dispensation von der Erfüllung rechtlicher oder moralischer Pflichten findet nie statt.
§. 23. Die israelitische Kirche hat das Recht der Strafgewalt, welche darin besteht, dass sie ihre ungehorsamen Mitglieder (§§. 43 u. 59) ermahnen und bestrafen kann (§. 45).
§. 24. Die für die israelitische Kirche zur Bestreitung ihrer Verwaltungskosten, sowie zum Unterhalt des Gottesdienstes und ihrer Geistlichen erforderlichen Einkünfte werden, insoweit es an Stiftungen fehlt und keine Staatsbeiträge bewilligt sind, von den Kirchenmitgliedern beigeschafft, teils durch regelmäßige Steuern und teils durch Abgaben bei besonderen Vorfällen (jura stolae).

Art. IV. Das Beamtenwesen.
§. 25. Die israelitische Geistlichen (§.14) werden in den öffentlichen Schulen gebildet, wenn nicht besondere Erziehungs- und Studienanstalten für sie errichtet sind (§. 53).
§. 26. Sie besuchen an den Universitäten die philosophischen Fakultäten, bei welchen sie ihre Prüfungen in den allgemeinen Wissenschaften abzulegen haben.
§. 27. So lange keine israelitisch-theologischen Fakultäten oder Institute errichtet sind, bestimmen die Kreiskirchenbehörden diejenigen Rabbiner, welche die Kandidaten in den theologischen Wissenschaften zu unterrichten haben.
§. 28. Eine Ordination (smicha) findet nicht statt, sondern es haben die Kandidaten ihre theologischen Prüfungen bei den von den Kreiskirchenbehörden zu ernennenden Prüfungskommission abzulegen. Durch die mit Erfolg erstandene Prüfung erhalten sie den Grad der Rabbiner und das Recht des Anspruchs auf Ernennung als Rabbiner (§. 36).
§. 29. Die Gegenstände der Studien und der mit den Rabbinern und Vorsängern (§. 17) vorzunehmenden Prüfungen, sowie die Methode des Verfahrens bei derselben, hat die Oberkirchenbehörde zu bestimmen.
Dieselbe hat auch 1) allgemeine Dienstinstruktionen für die Geistlichen zu erlassen, und 2) deren Standesrechte zu bestimmen.
§. 30. Rabbiner und Vorsänger werden von den Kreiskirchenbehörden ernannt. Bei ihrer Anstellung wer- 
Hechingen AZJ 09091844c.jpg (301117 Byte) den sie auf die Kirchen- und Staatsgesetze verpflichtet, und dass sie im Widerspruche mit diesen nichts lehren wollen. Die eidliche Ablegung einer professio fidei wird nicht erfordert (§. 40).
§. 31. Die Absetzung oder Entlassung eines Geistlichen sieht denjenigen Behörden zu, welchen, die Ernennung und Bestätigung zukommt (§. 10 ff. u. 30), was jedoch nur aus gemein staatsrechtlichen Grundsätzen geschehen kann.
§. 32. Ein Kirchenamt kann jederzeit niedergelegt, jedoch muss die Entlassung von der zuständigen Kirchenbehörde erteilt werden, welche sie in dem Falle, dass es an Geistlichen fehlen, und der Renuntiant noch zum Dienste tauglich sein sollte, verweigern kann.
§. 33. Die Kirchengemeinden werden von den aus ihrer Mitte gewählten Vorstehern verwaltet. Der israelitische Schullehrer wird ihnen als Gemeindeschreiber beigegeben.
Die Kirchenvorstände sind den Kreiskirchenbehörden untergeordnet.
In allen Synagogen-Angelegenheiten hat der Rabbiner, und in dessen Abwesenheit der Vorsänger den Vorsitz und die Leitung der Geschäfte zu übernehmen.

Art. V. Von den heiligen Stätten.
§. 34. Die Synagogen sind, als Gotteshäuser, zur Abhaltung des regelmäßigen, gemeinschaftlichen Gottesdienstes bestimmt.
Der Gottesdienst darf nur in solchen Synagogen abgehalten werden, welche von der zuständigen Kreiskirchenbehörde anerkannt und bestätigt sind.
§. 35. Zu den heiligen Stätten (loca religiosarum) gehören
1) die Synagogen, und in denselben besonders die heiligen Laden (sc. Toraschreine mit den Torarollen), und
2) die Begräbnisplätze, als Stätten der Gebete und Betrachtungen (§. 47).
§. 36. Die heiligen Stätten haben wegen ihrer ehrwürdigen Bestimmung die Vorrechte (jura sacrorum):
1) dass weltliche und lärmende Vergnügungen und Beschäftigungen in ihrer Nähe nicht geduldet, und
2) dass ihre Entwürdigung durch Beraubung, Zerstörung oder unanständiges Benehmen besonders hart bestraft werden sollen.

Art. VI. Von dem kirchlichen Leben.
§. 37. Form und Inhalt eines gemeinschaftlichen Gottesdienstes wird durch eine allgemeine Synagogenordnung °) bestimmt werden. Doch ist eine unbedingte Übereinstimmung aller Gemeinden in dem Ritus nicht notwendig, sondern es sind unwesentliche Modifikationen je nach den Bedürfnissen zulässig.
§. 38. Die israelitische Kirche feiert die Erinnerung an wichtige Begebenheiten durch regelmäßige Gedächtnistage, welche mit gemeinschaftlichem Gottesdienste begangen werden. Die Gedächtnistage sind, je nach ihrem freudigem oder traurigem Anlasse, Sabbat- und Festtage, oder Fast- und Bußtage.
§. 39. Die israelitische Kirche kann ausnahmsweise in besonderen Fällen sowohl für ganz Israel als auch für einzelne Kirchenmitglieder Buß- und Fasttage anordnen.
§. 40. Der Israelite hat außerhalb der Synagoge religiös im innern Glauben, und kirchlich nach den Ritualgesetzen zu leben (§. 19).
§. 41. Besonders ist die Ehe eine Anstalt für das häuslich kirchliche Leben. Sie beruht zwar auf einem von der Staatsbehörde zu bestätigenden Vertragsverhältnisse, aber die eheliche Verbindung selbst wird durch die Vornahme der kirchlichen Trauung geheiligt.
§. 42. Die israelitische Kirche hat daher ein Eherecht festzustellen, und Verordnungen zu erlassen
1) über die Verlöbnisse, hinsichtlich der Bedingungen der Eingehung und ihrer Wirkungen;
2) über die regelmäßigen und außerregelmäßigen Erfordernisse zur Eingehung der Ehe und ihrer Wirkungen, und
3) über die Gründe, welche eine Auflösung der Ehe zulässig machen, über die Formalitäten, welche bei der Vornahme der Scheidung zu beachten sind, und über die Wirkungen der Ehescheidung.
§. 43. Der Eintritt in die israelitische Kirche geschieht mit der Geburt (§. 59). Knaben erhalten am achten Tage durch die an ihnen vorzunehmende Beschneidung das Zeichen des Bundes.
§. 44. Knaben und Mädchen werden im dreizehnten Lebensjahre in dem durch die Geburt erworbenen Glauben konfirmiert.
§. 45. Wer als Israelite geboren ist, kann aus dem Verbände der israelitischen Kirche weder freiwillig austreten, noch zur Strafe aus demselben ausgeschlossen werden (§.23). Wer dennoch zu einer andern Kirche übertritt, wird als ein Abtrünniger betrachtet, und steht ihm, als Sünder, der Rücktritt in die Gemeinschaft der Israeliten nach abgelegter Buße, jederzeit offen.
*) Eine Synagogenordnung kann nicht als Liturgie bezeichnet werden, da nur der Dienst der Messe Liturgie genannt wird. Korr..
  
  
Hechingen AZJ 09091844d.jpg (275077 Byte) Art. VII. Von dem Tode.
§. 46. Der Sterbende ist zu ersuchen, dass er vor dem Tode ein allgemeines Sündenbekenntnis ablege.
§. 47. Der Tod wird als ein Schlaf, und die Verstorbenen werden noch als Mitglieder der israelitischen Kirche betrachtet. Ihre Ruhe darf daher auf keine Weise gestört, und ihre Gebeine dürfen nie aus den Gräbern genommen werden (§. 35).
§. 48. Keinem Israeliten kann ein Begräbnis verweigert werden; jedoch soll die kirchliche Begehung desselben in besonderen Fällen ausnahmsweise modifiziert sein.
§. 49. Der Begräbnisplatz ist eine Stätte des Gebetes und der Betrachtung (§. 47); doch dürfen die Seelen der Verstorbenen so wenig als Engel in den Gebeten um Fürbitten angerufen werden.

Art. VIII. Von kirchlichen Anstalten.
§. 50. Die israelitische Kirche sorgt ganz besonders mit Milde und Barmherzigkeit für ihre Mitglieder.
H. 51. Sie hat daher ihre beständige Aufmerksamkeit auf die Errichtung wohltätiger Anstalten für Arme, Kranke, Witwen, Waisen und Greise zu richten (§. 14. Z. 5).
§. 52. Zu diesem Behufe hat sie zur Begründung zweckmäßiger Vereine, sowie zur Errichtung frommer Stiftungen aufzufordern, und dieselben zu überwachen.
§. 53. Alle Unterrichtsanstalten der Israeliten (§. 25) sind der israelitischen Kirche untergeordnet, welcher das Recht und die Pflicht der Oberaufsicht und Leitung des ganzen Schulwesens zusteht (§. 14, Z. 8).

Art. IX. Verhältnis zum Staate und zu anderen Glaubensgenossen.
§. 54. Das Verhältnis der israelitische Kirche zum Staate ist dreifach. Die Regierung hat, wie bei jeder andern Kirche,
1) die Pflicht der Schirmvogtei (advocatio ecclesiae, §. 55),
2) das Recht der Aufsicht (jus inspectionis saecularis, §. 10 ),
3) das Recht des Anspruchs auf Vornahme von Abänderungen zeitentfremdeter Einrichtungen (§. 16), soweit dieselben
a) nur durch die Beschlüsse der Rabbiner eingeführt worden sind (§. 7), und
b) bei der fortschreitenden Entwicklung des bürgerlichen Lebens als unumgänglich notwendig erscheinen.
§. 55. Daher sind die Institutionen des Kirchenrechts, welche für die israelitische Glaubensgenossen in den deutschen Bundesstaaten festgestellt werden sollen, sowohl in Ansehung der Grundsätze, welche sich auf die Verfassung und Regierung des kirchlichen Körpers beziehen, und die Bestimmungen von den Verhältnissen, die für die einzelnen Mitglieder aus der kirchlichen Verbindung hervorgehen, als auch bezüglich der Vorschriften über das Verhältnis der israelitische Kirche zum Staate, in welchem sie besteht und mit welchem sie in Berührung kommt, dem Durchlauchtigsten deutschen Bunde zur Genehmigung vorzulegen.
§. 56. Die Israeliten haben auf Verlangen der bürgerlichen Obrigkeit Eidschwüre vor derselben, nach dem von der israelitischen Kirche vorzuschreibenden Eidesformulare, zu leisten.
§. 57. Ein Eidschwur kann unter keinem Vorwand und durch kein Mittel von der israelitische Kirche aufgehoben werden.
§. 58. Die Israeliten betrachten alle Menschen als Kinder Gottes, gegen welche sie alle Pflichten des Rechtes und der Nächstenliebe zu erfüllen haben.
§. 59. Die israelitische Kirche sucht nur auf ihre Mitglieder (§. 43) durch die Lehre zu wirken (§§. 19 und 29), aber nicht auf die Nichtisraeliten, da sie außer ihrem Kreise stehen. Ihre Aufnahme in die Gemeinschaft der Israeliten ist nur nach sorgfältiger Belehrung und Prüfung gestattet.
§. 60, Die israelitische Kirche wird sich im Reiche Gottes (§. 9) in allen Weltteilen und Ländern von selbst verbreiten, wenn die Israeliten in rechtlicher, moralischer und religiöser Beziehung vollkommen sein werden.
Dr. Samuel Mayer, Rabbiner."  

    
Anzeige von Rabbiner Dr. Samuel Mayer: Stellensuche für einen jungen Lehrer (1846)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. März 1846: "Ein Jüngling, der eine Schullehrerbildungsanstalt besucht hat, gründliche musikalische Kenntnisse besitzt, auch als Schochet befähigt ist, wünscht als Lehrer, Vorsänger und Schochet eine Stelle zu erhalten. Gemeinden, welche hierauf reflektieren, wollen sich gefälligst in portofreien Briefen an mich wenden. 
Hechingen, im Februar 1846. Dr. S. Mayer, Rabbiner."  

 
Erfolgreich abgeschlossene Staatsdienstprüfung von Dr. Samuel Mayer (1849)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Oktober 1849: "Hechingen, 24. September (1849). Die Nr. 69 des Verordnungsblattes für das Fürstentum Hohenzollern-Hechingen enthält folgende Bekanntmachung:
 'Bei der stattgehabten Staatsdienstprüfung in der Rechtswissenschaft hat der Rechtskandidat Dr. Samuel Mayer (Rabbiner) die Note 'gut', und der Rechtskandidat Michael Pfister von hier die Note 'befriedigend' erhalten, und sind dieselben zum Staatsdienste für befähigt erkannt worden. 
Hechingen, den 28. August 1849. Fürstliche Landesregierung. von Frank."        

 
Über eine Publikation von Dr. Samuel Mayer (1862)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. Januar 1862: "Literarischer Wochenbericht. Magdeburg, 20. Januar (1862). Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen, in Parallelen dargestellt. Ein Beitrag zu einem Systeme und zu einer Geschichte des Universalrechts von Dr. Samuel Mayer, Rechtsanwalt in Hechingen. Erster Band: das öffentliche Recht. Leipzig, 1862. Der Verfasser besitzt bekanntlich nicht bloß den Beruf eines Rechtsanwalts, sondern auch das Amt des Rabbinen; und wenn diese eigentümlich Kombination einer verschiedenartigen Auffassung fähig ist, so hat sie doch bei Abfassung des vorliegenden Werkes den Vorzug herbeigeführt, dass selten ein Jurist so viele Kenntnis des mosaischen und talmudischen Rechts, selten ein Rabbiner so viele gründliche, ausgedehnte juridische Kenntnisse besitzen wird. Die Verbindung der beiderseitigen Studien machte daher den Verfasser ganz besonders zur Bearbeitung eines solchen Werkes fähig. Die Zusammenstellung des jüdischen, attischen und römischen Rechts bietet mehrfache Gesichtspunkte dar, die das größte Interesse erregen. Sie gibt einerseits den Rechtsinhalt des ganzen Altertums, da die Entwicklung des Rechts bei Ägyptern, Indern und Persern nur Vorstufen abgibt; sie bietet aber auch andererseits die Grundlage alles Rechts, sodass Mittelalter und neuere Zeit nur eben in einzelnen Teilen eine besondere und tiefere Entfaltung herbeiführten, und endlich charakterisieren sich in ihr die beiden großen, nebeneinanderlaufenden menschengeschlechtlichen Richtungen am deutlichsten, von denen die eine das       
Hechingen AZJ 28011862a.jpg (148666 Byte)Leben von der Religion aus, die andere in weltlicher Selbstständigkeit gestalten will. Dieses ist denn auch dem Verfasser überaus gelungen, wobei er eine außerordentliche Belesenheit erweist. Er hatte sich vorzugsweise zur Aufgabe gestellt, die Materie seines Gegenstandes in großer Fülle herbeizuschaffen, weniger den Gedankeninhalt prägnanter hervortreten zu lassen. Daher ist jedes einzelne Objekt Gegenstand eines durchaus konkreten Bildes geworden, und indem nun immerfort das jüdische, attische und römische Recht für jeden einzelnen Rechtspunkt nebeneinander gestellt ist, wurde sowohl ein ungeheures Material herbeigeschafft, als auch die Vergleichung ungemein erleichtert. Wir können also diese Arbeit mit bester Anerkennung begrüßen und sie für ihren Gegenstand als die bedeutendste bezeichnen, da jedenfalls den bisherigen Archäologen die Einsicht und Gründlichkeit betreffs der Jurisprudenz abging. Nur in einem Punkte war dem Verfasser der Jurist nachteilig: er zerstückelt seinen Gegenstand zu sehr, zerteilt ihn in zu kleine Teile, wo dann die synoptische Behandlung zur Folge hat, dass jedes der drei Rechte in seiner Totalität nicht zum Bewusstsein kommt. Wir hätten gewünscht, dass jede größere Partikel nach jüdischem, attischen und römischem Rechte gesondert besprochen worden wäre und nicht jedes spezielle Rechtsgebiet wieder in hundert kleinere geteilt und jedes dieser nach jüdischem, attischem und römischem Rechte nebeneinander behandelt worden wäre; der Faden wird dadurch allzu oft abgeschnitten, und je deutlicher die Vergleichen der Spezialitäten, desto unklarer wird die Vergleichung der Totalitäten. Wir wünschen das baldige Erscheinen des folgenden Bandes, der das Privatrecht behandeln wird."     

     
Anzeigen von Publikationen von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Meyer (1862 / 1866)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Oktober 1862:     
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Januar 1866:    

      
Verkauf der Bibliothek von Rabbiner Löb Aach (1866)   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. Januar 1866:       
 
Hechingen Israelit 24011866.jpg (75068 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Januar 1866:  

  
Beitrag von Rabbiner Dr. Samuel Mayer über "Pfändung und Verpfändung" nach biblischen Quellen (1872)     

Hechingen AZJ 15101872.jpg (323114 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. Oktober 1872: "Hechingen, 24. September.
Zur Exegese.  Pfändung und Verpfändung.

In Nr. 36 dieser Zeitung haben Sie in dem leitenden Artikel über die Nationalökonomie der Juden den Schluss des Herrn Du Mesnil-Marigny, aus den gesetzlichen Vorschriften über das Darlehen auf Pfänder die Nichtexistenz des Zinsverbotes zu folgern, mit Recht als falsch bezeichnet. Ich glaube noch nachweisen zu können, dass das Pfandrecht überhaupt mit dem Zinsrechte nicht in Verbindung steht, sondern aus dem Pfändungsrechte entstanden ist. Der Gläubiger durfte nämlich dem Schuldner, der nicht zur bestimmten Zeit die versprochene Zahlung leistete, eine Sache pfänden, d.h. sie zum Zwecke der Befriedigung wegnehmen; er konnte aber auch befürchten, dass der Schuldner, als Besitzer der Sache, Widerstand leisten werde, und lieh ihm kein Geld. Der Schuldner verpfändete daher eine Sache, er übergab sie ihm freiwillig oder vertragsmäßig schon bei dem Empfange des Darlehens, damit dieser, ohne Anwendung von Zwangsmaßregeln, Befriedigung aus dem Erlöse derselben erhalten könne. Diese Unterscheidung ist in den mosaischen Gesetzen vorgesehen.
I. Wenn du pfändest (...) das Kleid deines Nächsten , bis zum Sonnenuntergange sollst du es ihm zurückgeben etc. 2. Mose 22, 25. —
II. Man pfände (...) nicht die Mühlsteine, selbst nicht den obern Mühlstein, denn das Leben würde er pfänden. 5 Mose 24, 6. —
III. Wenn du leihest deinem Nächsten irgend ein Darlehen, so sollst du nicht in sein Haus gehen, dass er gebe sein Pfand (...). Draußen bleibe stehen, und der Mann, dem du leihest, bringe dir das Pfand heraus auf die Straße usw. 5. Mose 24, 10-13.
In der ersten und in der zweiten Stelle ist von der Pfändung einer Sache durch den Gläubiger die Rede, und die dritte Stelle spricht von der Übergabe einer Sache durch den Schuldner an den Gläubiger, also von einer freiwilligen Verpfändung, welche sowohl zur Zeit des Darlehens als zu der für die Rückzahlung bestimmten Zeit, wenn dieselbe nicht stattfindet, erfolgen kann. Die von Ihnen in Ihrem Bibelwerke, 2. Aufl. Bd. I. S. 938, ausgesprochene Ansicht, dass die zweite Stelle nach ihrem Inhalte zu der dritten Stelle gehöre, wird durch die alten Übersetzer bestätigt, denn Onkelos übersetzt in allen drei Stellen: maschcona, und die Vulgata: pignus; auch in der juristischen Sprache der Talmudisten Baba mezia 113 a. Mischna. Choschen hammischpot, C. 97, § 5) wird das Wort maschcon für Pfand' (Faustpfand) und für Pfändung unter gerichtlicher Leitung gebraucht; aber die absichtliche Trennung der Verse 6 und 10—13 lässt vermuten, dass V. 6 von der Pfändung, und V. 10 von der Verpfändung handelt. Auch die Wahl verschiedener Ausdrücke ist nicht absichtslos, denn chabol heißt binden mit einem Stricke, die Sache oder Person an sich bringen, wie das römische obligare ursprünglich auf das Binden und Fesseln des Schuldners sich bezogen haben kann, wogegen abot, dessen Grundlaute an das deutsche Pfand erinnern, nach 5. Mose 15, 6 das Darlehen gegen eine Pfandübergabe bedeutet. Auch aus der Geschichte der Rechte anderer Völker lässt sich die Entstehung der Verpfändung aus der Pfändung nachweisen (Meine Rechte der Israeliten, Athener und Römer Bd. II. S. 255 ff). Bemerkenswert ist auch, dass die gesetzliche Bestimmung, wonach gewisse dem Schuldner unentbehrliche Gegenstände von der Pfändung ausgeschlossen bleiben müssen, das so genannte beneficium competentiae, welches von allen neuern Exekutionsgesetzen den Schuldnern eingeräumt wird, zuerst in dem mosaischen Gesetze ausgesprochen wurde. Diese Bemerkungen rechtfertigen den Wunsch, dass die jüdische Rechtswissenschaft mehr gepflegt werden möge, als bisher geschehen ist, da sie zur Kenntnis der mosaischen Gesetze unumgänglich ist. Dr. Samuel Mayer."         

 
Zum Tod von Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)       

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. August 1875: "Hechingen, 1. August (1875). Heute früh vier Uhr verschied hier der vielverdiente und auch in weiteren Kreisen rühmlich bekannte Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer. Dieser Trauerfall erregt eine allgemeine, tiefe Teilnahme, da der Verstorbene sich ebenso durch seine Gelehrsamkeit, wie durch seinen humanen Charakter und sein echt religiöses Wesen auszeichnete. Die eigentümliche, sonst wohl nirgends vorgekommene Verbindung des Rabbinats mit der Rechtsanwaltschaft, die so leicht zu mancherlei Konflikten führen konnte, verstand der Heimgegangene mit viel Einsicht und sicherem Takte glücklich durchzuführen. Seinen literarischen Ruf begründete er besonders durch sein zweibändiges Werk: 'Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer, mit Rücksicht auf die neuen Gesetzgebungen', welches 1862 und 1866 bei Baumgärtner in Leipzig erschien, und das auch in den juristischen Kreisen vielfache Berücksichtigung gefunden hat. Mayer gehörte der Reformrichtung an, ging aber in seiner Gemeinde sehr vorsichtig und maßvoll vor. Die Beerdigung findet Dienstag, den 3. (August 1875), 8 Uhr Morgens statt. 
- Die Beerdigung fand am 3. (August 1875) statt und sprechen sich darüber die 'Hohenzoller'schen Blätter' und der 'Schwäbische Merkur' folgendermaßen aus: 'Die Beteiligung an dem Leichenzuge war eine allgemeine und sehr ehrenvolle. Ein sprechender Beweis dafür, in welch' hoher Achtung der Verstorbene hier in allen Kreisen gestanden. Viele folgten dem Sarge nach dem ziemlich entfernten Friedhofe, woselbst der Begräbnisakt durch den Herrn Kirchenrat und Oberrabbiner Dr. Wassermann aus Stuttgart vorgenommen wurde. Die vortreffliche Leichenrede gab ein Lebensbild des Hingeschiedenen getreu und ohne Schmuck, klar und wahr, wie der Grundzug im Charakter des Verstorbenen gewesen. Es war ein Leben des Kampfes und rastloser Tätigkeit von der Jugend bis zum Grabe. Die Rede, wie sie aus dem Munde des Freundes und Amtsbruders geflossen, machte einen tiefen Eindruck auf die Leidtragenden und übrigen Anwesenden. Unter den Teilnehmern befand sich auch das Richterkollegium des Kreisgerichtshofes und die Rabbiner aus Mannheim und Haigerloch. Der Verstorbene war seit 1849, wo er die Staatsprüfungen in der Rechtswissenschaft ablegte, bei dem hiesigen Gerichtshofe als tüchtiger Advokat wirksam. Er hinterlässt in allen Kreisen einen ausgezeichneten Ruf."        
 
Hechingen Friedhof 11048.jpg (180239 Byte)Links: Grabstein für Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer im jüdischen Friedhof in Hechingen.  

  
Nekrolog auf Rabbiner und Rechtsanwalt Dr. Samuel Mayer (1875)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. August 1875: "Dr. Samuel Mayer. Nekrolog. 
Samuel Mayer wurde geboren zu Hechingen den 3. Januar 1807, in einer Zeit, wo die Israeliten, um unbehelligt ihrem Erwerb nachgehen zu können, noch des besonderen 'Hochfürstlichen Schutzes' bedurften. Es mochten die frühe zutage getretenen geistigen Fähigkeiten des Knaben, die nicht mit Glückgütern besonders gesegneten Eltern bestimmt haben, denselben dem Studium zu widmen. Er trat zunächst in die von der Familie Kaulla gestiftete Talmud-Schule (in der 'Münz') ein. Mayer erhielt nebenbei von Privatlehrern noch Unterricht in der lateinischen und französischen Sprache. Im Frühjahr 1823, also 16 Jahre alt, begab er sich nach Mannheim zum Eintritt in das Lyzeum und zum Besuche des dortigen Bet-Hamidrasch, und im Frühjahr 1826 bezog er die Universität Würzburg, wo er neben den gewöhnlichen Vorlesungen an der Hochschule, die talmudischen Vorträge des Oberrabbiners Abraham Bing, besuchte. Drei Jahre verweilte er in Würzburg und mochte die reizende Umgebung der schönen Mainstadt in ihm auch die poetische Ader geweckt haben. Er erzählte später wenigstens gerne im Kreise junger Zöglinge, welche er in den Versformen unterwies, wie er einst in Würzburg einem Professor gegenüber, dem er seine poetischen Versuche zur Beurteilung übergab und von diesem wegen einiger Verstöße gegen die Metrik getadelt wurde, sich entschuldigend äußerte, Schiller habe es ebenso gemacht, und darauf von dem Lehrer die Antwort erhielt, wenn Sie einmal dichten können, wie Schiller, so dürfen Sie sich solcher Freiheiten auch bedienen, vorläufig aber sind Sie noch nicht so weit und müssen         
Hechingen AZJ 31081875a.jpg (427355 Byte)sie sich daher an die Regeln binden. Gleich einem echten Jünger der Wissenschaft gab sich Mayer in Würzburg ganz und gar seinen Studien hin. Ohne Unterstützung vom Elternhause, wo selbst die Entbehrung Einkehr genommen, musste er sich seinen Unterhalt durch Privatunterricht verdienen. Seine Lernbegierde erhielt ihn bei stets frischem Mut und ließ ihn das Gold der Wissenschaft um so reiner gewinnen, je schwerer es zu erringen war.
In Würzburg war es auch, wo Mayer in seiner wissenschaftlichen Strebsamkeit einen Kreis von Jünglingen, studierende Rabbinatskandidaten, um sich sammelte und einen Rednerverein bildete, dessen Mitglieder abwechselnd jeden Samstag eine Predigt zu halten hatten. Als Mitglieder dieses anregenden Vereins werden unter Andern genannt: N. Adler (später Oberrabbiner in London, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Nathan_Marcus_Adler), B. Levi (später Landrabbiner in Gießen, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_Levi), M. Heß (später Landrabbiner in Eisenach, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Mendel_Hess), H. Schwarz (später Rabbiner in Hürben, siehe https://hdbg.eu/biografien/detail/hayum-chaim-schwarz/10280), J. Löwenstein (welcher als Rabbiner in Bischofsheim starb, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_Löwenstein). Zur Vollendung seiner Studien begab sich Mayer nach Tübingen, wo er promovierte und wurde er bald darauf in Hechingen als Rabbiner angestellt. Letztere Stellung ließ ihm viel Zeit zu Studien und literarischen Arbeiten übrig. Er schrieb mehrere geschichtliche Erzählungen und Novellen, welche er in dem von ihm herausgegebenen israelitischen Samstagsblatt (1837) und in dem israelitischen Musenalmanach (Dinkelsbühl 1840) veröffentlichte. Außerdem erhielten aus seiner Feder verschiedene Zeitschriften, wie 'Allgemeine Zeitung des Judentums', 'Orient', 'Synagoge', 'Israelitische Annalen" etc. zahlreiche Beitrage. Ein fünfaktiges in Jamben verfasstes historisches Drama: 'Friedrich, genannt der Oettinger von Hohenzollern" blieb Manuskript. Noch verfasste er Gedichte bei verschiedenen Anlässen, die in dem hohenzollerischen Hechingen'schen Verordnungs- und Intelligenzblatt erschienen. Geringes Einkommen bei einer wachsenden Familie erregten wohl in ihm den Gedanken, sich weitere Erwerbsquellen zu offnen. Er begann mit dem ihm gewohnten Eifer die juridischen Studien und wurde es ihm möglich im Jahre 1849, noch unter der hohenzollerisch Hechingen'schen Regierung in der Rechtswissenschaft die Staatsdienstprüfung abzulegen; er wurde für den Staatsdienst für befähigt erklärt und als Anwalt zur Rechtspraxis legitimiert. Die hohenzollernschen Gerichte nahmen auf seinen Stand schonungsvolle Rücksicht, sodass er seiner Doppellaufbahn ungehindert genügen konnte. Selbst als Anwalt konnte er sich der Macht der Wissenschaft nicht entziehen. In Mußestunden, die allerdings spärlich gewährt waren, arbeitete er 12 Jahre lang an dem Werke: 'Die Rechte der Israeliten, Athener und Römer", welche Aufgabe jedenfalls bedeutende Studien erforderte. In diesem Werke (in den zwei ersten Bänden bei Baumgärtner in Leipzig 1802 und 1800 erschienen) wies er nach, wie die noch oft verkannten Talmudisten auf Grund des mosaischen Gesetzes ein Rechtssystem mit bewunderungswürdiger Schärfe und Konsequenz aufstellten, um das Gesetz aufrecht zu erhalten und dasselbe auch bei veränderten Zeitverhältnissen und Volksbedürfnissen zweckdienlich anwenden zu können. Der dritte Band dieses Werkes liegt druckfertig vor und zeugt nicht weniger, als die ersterschienenen Bände, von einem unermüdeten Fleiß und Studium.
Zu seiner Kanzelberedsamkeit legte er, wie wir oben erwähnt haben, den Grund in Würzburg, wo er in der jüdischen Homiletik sich übte. Später erschienen von ihm eine ganze Reihe Predigten im Druck, die sich durch Gedankenreichtum auszeichnen und ihrem Verfasser eine ehrenvolle Stelle in der Bibliothek jüdischer Kanzelredner, (Berlin, Julius Springer 1872) sicherten. Eine vortreffliche Predigt, die auf biblisch-politischer Grundlage beruht, trägt den Titel: 'Der Stein und das Bild oder Preußens Zukunft", gehalten 8. April 1850 bei Gelegenheit der Übergabe der Hohenzollerischen Fürstentümer an die Krone Preußen. In dieser Predigt legte der Redner seine eigene freimütige politische Gesinnung nieder und sprach mit wahrhaft prophetischem Geiste über die glorreiche Zukunft Preußens und seine Bedeutung und Aufgabe für Deutschland. 'So wagen wir es zu behaupten', sagt er, 'dass sich von unserm nahen Zollernberge ein Stein gelöst, der das Bild des deutschen Reiches im Norden zertrümmert hat, und er wird auch das Bild im Süden im Schwunge der Ereignisse beseitigen und er wird zum hohen Berge werden und die Erde erfüllen." Das war mit großer Zuversicht gesprochen in einer Zeit, wo die Einheitsbestrebungen von 1848 eben an der Reaktion Preußens gescheitert waren.
Dr. Mayer gehörte zu jenen Rabbinern der Gegenwart, welche auf dem Boden des positiven Judentums stehend, die Vergangenheit mit der Gegenwart auszusöhnen streben und in der Wissenschaft das einzige Regenerationsmittel des Judentums erblicken. Diesen Standpunkt offenbarte er auch in einem Toaste, ausgebracht bei Gelegenheit der Feier der Einweihung der restaurierten Synagoge in Hechingen (1852), wo er in einem passenden Bilde den möglichen Fortbestand des Alten neben dem Neuen in beredter Weise klarlegte. Diesen feinen Standpunkt hob auch Herr Rabbiner und Kirchenrat Dr. Wassermann in seiner trefflichen Grabrede hervor, indem er zugleich eine Würdigung des ehrenhaften Charakters des Hingeschiedenen und ein Bild seines rastlos tätigen Lebens gegeben.
Wegen seines vermittelnden Standpunktes zwischen den beiden im jetzigen Judentum sich heftig befehdenden Strömungen, der orthodoxen und der ultrareformistischen Richtung, hatte er vielfach Anfeindungen zu erleiden, die ihm nicht selten seine Lebenslage trübten und ihm sein Amt schwer machten. Indessen lehrte und handelte er stets, wie er glaubte, dass es zum Besten seiner Gemeinde und seine Pflicht war.
Seine Gemeinde geistig und materiell, und damit ihr Ansehen in einer Stadt verschiedener Konfessionen zu heben, war Dr. Mayer während der 45 Jahre seiner Wirksamkeit mit anerkennenswertem Eifer bestrebt. Sein Streben hat Früchte getragen. In seiner Eigenschaft als Lokalschulinspektor, war es   
Hechingen AZJ 31081875b.jpg (61360 Byte) ihm möglich, einen Schulfond zu gründen, dessen Vermögen auf ein verzinsliches Kapital von nahezu 16.000 fl angewachsen ist, woraus nun, neben den Beiträgen für die israelitischen Schulzwecke, noch regelmäßig Unterstützungen an die höhere Bürgerschule und die höhere Töchterschule zu Hechingen gewahrt werden können. Auch wurde durch den Verblichenen als Synagogenvorstand ein geregelter Gottesdienst mit Chorgesang und Orgelbegleitung hergestellt. Wenn er einstens am Schlusse einer Predigt sagte:
'Segne Alle, die im Rate und in der Verwaltung, im Kriege und im Frieden für das Vaterland wirken. In unseren Tagen blühe die Gerechtigkeit und des Friedens Fülle, bis die Monde schwinden. Die Berge mögen Heil tragen dem Volke und die Höhen Glück dem Vaterlande", so wird auch der von ihm ausgestreute Samen Früchte tragen, auch sein Andenken stets gesegnet bleiben. L. E."  

   
Zum Tod der Frau von Lehrer und Rabbiner Nathan Reichenberger (Lehrer von Berthold Auerbach, 1895)    
Anmerkung: Rabbiner Nathan Reichenberger (geb. als Sohn des Rabbi Samuel Reichenberger aus Schwabach, gest. 1853 in Hechingen): war seit 1816 als Lehrer an der Hechinger Talmudschule (Beth HaMidrasch) tätig. Als solcher war er u.a. Lehrer des Schriftstellers Berthold Auerbach.    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Juni 1895: "Hechingen, im Juni (1895). Vor Kurzem starb hier die hochbetagte Tochter des Lehrers Berthold Auerbachs - Frau Lehrer und Rabbiner Reichenberger. In den ersten zwei Dezennien dieses Jahrhunderts war Reichenberger eine der bedeutendsten Lehrkräfte des damals in der Blüte gestandenen Beth-Hamidrasch. Wie bekannt, war Berthold Auerbach von 1822 bis 1825 Zögling desselben und verkehrte als solcher täglich in der Familie seines Lehrers. Frl. Kahn, die Schwiegertochter des Letzteren - heute in ihrem 87. Jahre stehend - erzählt noch mit Begeisterung von dem begabten, freundlichen Auerbach, der aber auch manchen losen Streich ausführte. 'Mein Junge', mahnte oft Herr Reichenberger, wenn Du Dir Mühe gibst, wirst Du eine Gadol HaDor (= Kapazität, epochemachend). Und so blieb er im Munde der Hechinger der 'Godol-Hador'. - Damals ahnte man freilich noch nicht, dass dieses Epitheton ornans des Hechinger Schülers von der ganzen gebildeten Welt bestätigt werde. Als Auerbach einmal die Familie seines früh verstorbenen Lehrers hier besuchte, sah es das Bild desselben an der Wand hängen. Stumm und ergriffen blieb er vor demselben stehen. Nur die Worte 'Mein Freund! mein Lehrer' lispelte der Dichter vor sich hin. Nach einer Weile drehte er sich um und fragte Frau Reichenberger: 'Hat er noch meinen 'Spinoza' gelesen? Er wird wenig Freude daran gehabt haben!' Die Frau erwiderte, dass ihr Gatte mit voller Begeisterung an allen Werken seines ehemaligen Schülers hänge, wenn er auch mit der Tendenz nicht immer einverstanden sei. 'Ja', meinte der Dichter, 'es war mein Glaubensbekenntnis, er hat mich gewiss verstanden trotz seiner starren Orthodoxie. Er wird da auch eingesehen haben, warum ich nicht Rabbiner werden konnte, warum ich meinem Geiste diejenigen Fesseln nicht anlegen durfte, die vom Ornate des Geistlichen aller Konfessionen - auch der unsrigen - nun einmal nicht zu trennen sind. Es ist vielleicht so besser!' Von der Familie des Lehrers und Rabbiners Reichenberger lebt hier außer der bereits erwähnten Schwägerin auch eine Enkelin, Frl. Hannchen Reichenberger, die den Handarbeits-Unterricht in der israelitischen Schule leitet und in diesem Fache Vorzügliches leistet."             

     
     
Berichte zu den Lehrern und Kantoren sowie zu anderen Kultusbeamten der Gemeinde 
Über Lehrer Sigmund Lichtenstein (1846)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. November 1846: "Es sei gestattet, in diesem geschätzten Blatte, das jüngst unseres Herrn Julius Stern rühmlichst erwähnte, auch die Verdienste eines andern Mannes durch öffentliche Anerkennung zu lohnen. Der Vorsänger unsrer Gemeinde, Herr S. Lichtenstein, der zugleich Gesanglehrer der israelitischen obern Schule, sowie Violinspieler und Sänger der hiesigen Hofkapelle ist, leistet in allen diesen Beziehungen durchaus Tüchtiges und wie er der Achtung und Liebe aller Gemeindegenossen sich erfreut, so blieb ihm auch die Anerkennung und Zufriedenheit seiner Vorgesetzten, ja die Gunstbezeugung Seiner Durchlaucht unsres gnädigsten Landesfürsten nicht aus. Seine Durchlaucht schenkten jüngst in fürstlicher Huld Herrn Lichtenstein Sulzer's Synagogengesänge, eine wahrhaft fürstlich geschmückte Prachtausgabe; gewiss eine Auszeichnung, wie sie selten einem Vorsänger dürfte zuteil geworden sein. Die Leistungen Herrn Lichtensteins im Gesangunterricht, zu dem er Kraft seiner gründlichen musikalischen Bildung Befähigung und Beruf hat, finden in der Synagoge wie bei den öffentlichen Schulprüfungen, denen, neben der Schulbehörde, auch stets die höchsten Herrschaften beizuwohnen geruhen, ihren Ausdruck, und außer einem sehr günstigen Zeugnisse des Herrn Kapellmeisters Täglichsbeck über die Leitung des von Herrn Lichtenstein zugleich auch eingeführten Chorgesanges in der Synagoge, erntete dieser stets das Lob unseres gnädigsten Fürstenpaares sowie der des Herrn geistlichen Rates. Seine Gemeinde aber stellt ihm als Vorsänger in der Liebe und Aufmerksamkeit, mit der sie Herrn Lichtensteins klarem, volltönendem Vortrage zuhört, das Zeugnis der schönsten Befriedigung aus.  Hechingen, 5. November 1846."    

  
Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen (1851)   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Februar 1851:    

 
Kantor Sigmund Lichtenstein hat das Handelsgeschäft von Benjamin Moses Roth für Zedern und Palmen übernommen (1851)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. März 1851:        

 
Ausschreibung der Lehrerstelle (1856)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Juni 1856:    

 
Lehrer Benjamin Moses Roth wirbt für seine Zedern und Palmen (1858)   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. Mai 1858: "Der Unterzeichnete, der durch ein vieljähriges Geschäft in Zedern (Etrogim) und Palmen (Lulawim) in den Stand gesetzt ist, solche in ausgesucht schöner Qualität zu den billigsten Preisen ablassen zu können, macht hiermit die israelitischen Gemeindevorsteher, sowie die Kleinhändler in diesem Artikel hierauf aufmerksam und ersucht sie, sich brieflich an ihn zu wenden, worauf er ihnen die billigsten Preise sowohl von Corouer-, Korsikaner-, Genueser- und Kalabreser-Zedern, als auch von grünen und trockenen Palmen mitteilen wird. Und gewiss werden seine sämtlichen resp. Abnehmer in jeder Beziehung mit seinen Anerbietungen und Ablieferungen aufs Vollkommenste befriedigt werden. 
Hechingen (Hohenzoller'sche Lande), im April 1858. B. M. Roth."    

  
Lehrer Benjamin Moses Roth bietet eine Tora-Rolle, Judaica-Bücher und andere Publikationen an (1860)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Februar 1860: "Eine große Sefer Tora (Tora-Rolle) für 36 Thaler, ein Chumasch Tefilot, Moräh Derech, usw. Derech Selula Halbfrzbd Halblederbahn), wie neu erhalten, Fürth, 5 Bände, usw. usw., das Brockhaus'sche Konversations-Lexikon, 10 Bände, für 3 Thaler, und das Pfennig-Magazin, 4 Bände, für 1 Thaler, verkauft B. M. Roth in Hechingen, Hohenzoller'sche Lande. Briefe werden nur frei angenommen. Hechingen, den 23. Januar 1860."             

 
Ausschreibung einer Lehrerstelle an der israelitischen Schule (1860)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Mai 1860:  "Hechingen, 13. Mai (1860). Da ein Lehrer der hiesigen israelitischen Schule seine Stelle aus Gesundheitsrücksichten verlässt, so soll dieselbe bis zum 1. Oktober dieses Jahres wieder besetzt werden. Der anzustellende Lehrer oder Provisor soll vorerst den Unterricht in den Elementar-Lehrgegenständen an beiden Klassen erteilen, bezieht einen Gehalt von 350 Fl. nebst freier Wohnung und erhält auch Gelege3nheit zur Erteilung von Privatunterricht. Da die Zahl der Schüler gering ist, indem viele derselben die Realschule besuchen, so wird ihm dereinst auch der Unterricht in den hebräischen Lehrgegenständen gegen eine entsprechende Gehaltserhöhung übertragen werden. Bewerben wollen ihre Anträge mit Angabe ihrer persönlichen und Familienverhältnisse und unter Befügung ihrer Befähigungszeugnisse bis längstens zum 20. August dieses Jahres frankiert einsenden, um sie der Königlich Preußischen Regierung, welche den Lehrer ernennt, vorlegen zu können.  
Die israelitische Lokal-Schulkommission. Dr. Mayer".         

    
Baruch Frank ist 1860 bis 1874 Lehrer in Hechingen (1875)       

Mitteilung in der "Einladungsschrift zu der... öffentlichen Prüfung in der Real- und Volksschule der israelitischen Gemeinde" in Frankfurt am Main 1875 S. 2: "In das Lehrer-Kollegium eingetreten sind:
1. Mit dem Beginn des Schuljahrs: Herr B. Frank, bis dahin Lehrer in Hechingen. Baruch Frank wurde am 18. Januar 1840 zu Nonnenweier im Großherzogtum Baden geboren. Er besuchte die dortige Volksschule und wurde nebenbei von zwei Lehrern, bei denen er Real- und fremdsprachlichen Unterricht erhielt, für das Seminar in Karlsruhe, das er 1856 bezog, vorbereitet. Nach seiner Abiturientenprüfung 1858 bekleidete er die Religions-Schulstelle in Hörden-Gernsbach, bis er Ende 1860 an die Elementarschule nach Hechingen als erster Lehrer berufen wurde. 1862 bestand er zu Sigmaringen die Lehrer-Prüfung für Mittelschulen und war seitdem neben der Elementarschule auch als Lehrer an der höheren Töchterschule und als Translator bei dem Königl. Kreisgericht zu Hechingen tätig, bis er Ende März v. I. einem Rufe an die Realschule der israelitischen Gemeinde (sc. in Frankfurt am Main) folgte."      

   
Zum Tod von Lehrer Benjamin Moses Roth (1861)      

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. Januar 1861: "Todesanzeige.
Am 25. Dezember vorigen Jahres (1860) ist unser Gatte und Vater, Benjamin Moses Roth, seit 35 Jahren Lehrer an der israelitischen Schule dahier, in einem Alter von 60 Jahren nach einem kurzen Krankenlager in Gott sanft entschlafen. Wer ihn als Freund der Kinder, die ihm mit beispielloser Anhänglichkeit ergeben waren, wer ihn als Menschenfreund kennen lernte, wie er den Armen und Bedrängten, den Witwen und Waisen mit der innigsten Teilnahme beistand, wer es weiß, mit welcher aufopfernden Liebe er für seine Familie beständig sorgte - der wird die Größe unseres namenlosen Verlustes zu ermessen wissen, und uns seine stille Teilnahme nicht versagen. 
Hechingen, 2. Januar 1861. Lina Roth geb. Bikkart mit fünf Kindern."     

    
Ausschreibung der Lehrerstelle (1874)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Januar 1874: "An israelitische Lehrer. 
Die Stelle eines Lehrers an der hiesigen israelitischen Elementar- und Religionsschule soll bis zum 1. April dieses Jahres wieder besetzt werden. Jährlicher Gehalt 650 Gulden nebst freier Wohnung. Gelegenheit zu Nebenverdiensten ist gegeben. Bei musikalischer Bildung und Befähigung zur Versehung des Vorsängerdienstes kann eine entsprechende Gehaltszulage in Aussicht gestellt werden. Bewerber wollen beglaubigte Zeugnisse nebst Mitteilung ihres Lebenslaufes baldmöglichst franko einsenden. 
Hechingen, den 4. Januar 1874. Die israelitische Lokalschulkommission. Dr. Mayer."      

   
Zum Tod von Kantor Sigmund Lichtenstein (1874)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Oktober 1874:  "Hechingen, 26. September (1874). Gestatten Sie mir, einige Worte der Anerkennung einem Manne zu zollen, der sich um den Gottesdienst unserer Gemeinde unvergessliche Verdienste erworben.  
Am 26. dieses Monats verschied nach langem Leiden, Herr Kantor S. Lichtenstein im neunundfünfzigsten Lebens- und vierzigsten Dienstjahre, betrauert von Allen, die ihn kannten. Der Verstorbene, ein sehr begabter, musikalisch gebildeter Sänger, verwaltete sein Amt mit einem seltenen Eifer, und hat als Direktor des Gesangvereins vieles zur Erheiterung und Belebung unseres städtischen Lebens beigetragen. 
Sein Leichenzug war der sprechendste Beweis der Achtung und Verehrung, die er bei allen Ständen und Konfessionen genossen, und wird sein Andenken in unserer Gemeinde nicht erlöschen".      

 
Publikation von Lehrer Louis Levi (1877)    
Anmerkung: Louis Levi (geb. 1849 in Rexingen als Sohn von Isaias Levi und Gustel geb. Stein; war verheiratet mit Sara geb. Kocherthaler; nannte sich auch Levi-Kocherthaler oder mit Pseudonym Levi-Hechingen: studierte 1866-1868/69 am Lehrerseminar in Esslingen, war um 1873 Lehrer in Ernsbach, von 1875 bis 1900 als Lehrer und Rabbinatsverweser in Hechingen, lebte danach als Schriftsteller in Stuttgart, drei Kinder; gest. 1907 in Tübingen) 
Louis Levi verfasste auch: "Geographie und Geschichte von Hohenzollern für Schule und Haus. Nach amtlichen Quellen bearbeitet. Verlag: Hofbuchhandlung von E. Tappen. Sigmaringen 1883 (1. Auflage). Dieses Buch erschien in mehreren Auflagen, u.a. 4. Auflage Verlag Hechingen, Walther 1891. 54 S. Mit Abb. und 1 Karte.   Dieses Buch ist immer wieder antiquarisch erhältlich, vgl. zvab.com.

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Juni 1877: 
"Soeben erschien im Selbstverlage des Verfassers: 
Leitfaden für den israelitischen Religions-Unterricht, 
besonders geeignet zum Konfirmanden-Unterricht der israelitischen Jugend 
von L. Levi, Religionslehrer und Prediger der Synagogengemeinde Hechingen. 
Gr. 8. feinst Velin, gut gebunden à 90 Pfennige. Probe-Exemplare gratis und franko."     

  
Religions- und Konfirmandenbuch von Lehrer Louis Levi (1880)    

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Juni 1880: 
"Zu beziehen durch jede Buchhandlung sowie direkt vom Verfasser. 
Religions- und Konfirmandenbuch von L. Levi, Religionslehrer in Hechingen. 
Preis 40 Pf., bei Einführung bedeutenden Rabatt."     

 
Besprechung von Lewandowski's Synagogenmusik-Werk durch Lehrer Louis Levi (1882)    
Anmerkung: Es war nicht nur eine große Ehre für Lehrer Louis Levi in Hechingen, das Werk Lewandowski's in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" besprechen zu dürfen. Vielmehr zeigt dies auch, welche große Autorität er im deutschen Judentum seiner Zeit gewesen ist. Dies lag sicher auch an seinem weit verbreiteten "Religions- und Konfirmandenbuch" (s.o.) oder innerhalb Hohenzollerns an seiner o.g. Publikation über "Geographie und Geschichte von Hohenzollern".  Zu Lewandowski siehe u.a.:
Louis Lewandowski – Wikipedia  Zahlreiche Werke können u.a. über YouTube gehört werden.

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. September 1882: "Literarischer Wochenbericht.
Hechingen, im August. Lewandowski's neuestes Synagogenmusik-Werk. (Schluss.) Es folgt nunmehr der Morgengottesdienst für das Neujahrsfest und den Versöhnungstag ('ehrfurchtgebietende Tage'). Schon das Orgel-Präludium in Nr. 120 zu dem weltbekannten 'Hamelech' bringt uns in die richtige Jomim-noroim-Stimmung; Melodie und Begleitung sind korrekt und stilvoll gehalten sowohl bei dieser einleitenden Piece als auch bei den nachfolgenden Nummern, bei welchen durchweg das Charakteristische mit großer Geschicklichkeit und gelungener Interpretation festgehalten wurde. Außerordentlich gut gefiel mir das bekannte 'Kol schinanne schachak' (in Nr. 161), das überaus kunstvoll in der weichen und gefühlsinnigen phrygischen Tonart durchgeführt ist.
Sehr anzuerkennen ist in diesem Teil, die reichliche Bearbeitung der Rezitative für den Vorbeter, für welchen das Werk dadurch zum unentbehrlichen Handbuch wird. Für den Organisten seien hier noch die beiden Ritornelle in Nr. 173 und 174 — die dem größten Orgelkomponisten entstammen dürften — besonders erwähnt.
In ernsten, getragenen c-moll-Akkorden beginnt dann in Nr. 180 das Mussaf mit dem die Signatur dieses hochheiligen — das Zentrum des Tages bildenden — Gebets herauskehrenden Kaddisch, dem dann ein phantasievoller und mit interessanten, zum Teil alt-ehrwürdigen Wendungen durchwirkter Boruch atoh etc. folgt. Auch die sich hieran anschließenden weiteren Piecen zeigen dem Musikkenner manches Überraschende, dem Laien manchen anheimelnden alten Bekannten, verflochten in harmonischem Gewebe. Dies gilt besonders von Nr. 187 und 188 (Un'sanneh tokef usw.). In Nr. 190 und 191 bereiten den Beter zwei höchst gelungene Chöre: Assel'maan zu der 'Keduschah" vor, während Nr. 193: W'jeesoju wiederum ein wahres Juwel der Sammlung genannt werden darf und es ist für uns Süddeutsche nur zu bedauern, dass wir von diesem außergewöhnlich tief empfundenen Tonstück keinen Gebrauch machen können, indem das betreffende Gebet in unseren Synagogen nicht gesprochen wird. Nr. 194 bringt die antike Awodah, wie sie vielleicht schon zur Zeit des zweiten Tempels gesungen worden sein mag. Störend wirkt ein allzu häufig vorkommender Druck- resp. Stichfehler, indem statt des richtigen 'r' fälschlicher Weise immer ein 'z' getreten ist. Dieser kleine Übelstand will aber nichts heißen gegenüber der außerordentlichen Korrektheit des Textes im Allgemeinen. — Wir sind mit der Awodah im Zenith der Jomim-noroim-Musik augelangt; dies sagt uns auch die, eine ganz bedeutende Kunstleistung darstellende Nummer 195: 'Heje im Pifijos', in welchem das herrliche Tenor- und Baßsolo: 'Horem ma schejomru" von hinreißender Wirkung ist; auch die höchst geist- und gemütreiche Interpretation von 'ette amcho' etc. darf nicht übersehen werden, wie auch der imposante Schluss: w'ato tischma min haschomajim!
Mit Nr. 196 beginnen die ausschließlich für Rosch-Haschanah bestimmten Chöre und Rezitative, worunter sich ein schöner Männerchor: Socharti loch" befindet; drei Hajom haras olom und zwei Hallalujoh (deutscher und hebräischer Text) wetteifern miteinander an Großartigkeit der Erfindung wie der Struktur. Der Kantor ist durch die reichlich beigegebenen Rezitativs und Soli in diesem Teil der Sammlung ganz besonders berücksichtigt. Ein die charakteristischen Leitmotive des Tages in sich tragendes 'Seder duchan" (Priestersegen) und ein — fast etwas zu ernster und düsterer — 'Hajom t'amzenu' schließt das Mussaf von Rosch Haschanah, um mit Nr. 207—217 die Sätze des Schacharis von Jom Kippur zu bringen, soweit sie nicht schon vorher dagewesen. Recht hübsch und melodienreich ist Nr. 212: Al towo bamischpot und besonders interessant gestaltet sich die Durcharbeitung des Hoaderes-Motiv in Nr. 213.
Oschamnu in Nr. 217 dürfte denn doch, dem Charakter, des Gebetsstücks entsprechend, weniger bewegt, dabei aber ernster und ruhiger gehalten sein. Die nächstfolgenden neun Nummern bringen die das Mussafgebet von Jom Kippur ergänzenden Piecen, unter welchen das W'hakohanim-Andante durch die meisterhafte Bearbeitung des uralten Awodah-Motivs von hohem musikalischen Wert und von nicht minder tief ergreifender Wirkung ist.
Nr. 227—253 behandeln nunmehr noch die Seelenfeier und das N'ilah-Gebet; in ersterer haben wir hier das israelitische Requiem vor uns; den Text bilden die hoch ernsten Worte des Psalm 103, Vers 15—17: 'Enosch, k'chozir jomow"! die von dem Komponisten geschickt interpretiert und illustriert werden, um dann im Schluss-Satz in den erlösenden Worten des Psalm 16, 9—11: 'Lochen somach libi' etc. die Glückseligkeitsperspektive zu eröffnen, die in überaus melodie- und harmoniereichen Wendungen gemalt ist. Ungern vermisse ich in der Seelenfeier den deutschen Text, da eben doch die große Menge nur diesen versteht und zu würdigen weiß. Ferner dürfte zwischen dem Eingang und dem Schlusschor ein passendes Solo für Sopran oder Tenor von einiger Wirkung sein.
Das 'Joh schimcho" von dem Dichterfürsten Rabbi Jehuda Halewi, das Lewandovski für die neue Synagoge in Berlin komponierte und nun in Nr. 229 seiner Sammlung der Öffentlichkeit im weiteren Sinne übergeben wird, ist für den Kantor eine anerkennenswerte Gabe, die allenthalben Beifall erringen wird. — Hierauf folgt das N'ilah-Gebet mit seinem uralten, den Charakter des Finale nicht verleugnenden Kaddisch und Boruch atoh. Hervorzuheben sind in diesem Teil ganz besonders: die deutsche Keduschah in Nr. 235, die von majestätischer Wirkung und wohl geeignet     
Hechingen AZJ 05091882a.jpg (174618 Byte)ist, die Heiligkeit des Tages noch einmal in ihrem hellsten Licht zu zeigen und ferner die Bearbeitung der Pisman-Anfangssätze in Nr. 242—248. Von bedeutender Wirkung sind auch die drei Schlusssätze Schma Jisrael, Boruch und Adonai hu hoelohim.
Damit wäre die Festtags-Synagogenmusik zu Ende.
Es kommt nun noch eine Reihe von Chören und Soli für Chanukka, Purim, 9. Ab, für Trauungen, Beerdigungen, patriotische und Nationalfeste, Einsegnungen und ein Anhang - enthaltend Präludien und Ritornelle.
Ohne auf die Besprechung einzelner Nummern einzugehen, darf ich getrost das bisherige Urteil auch hierauf anwenden: überall eine Fülle von glücklichen Inspirationen, ein ganz außergewöhnlicher Melodienreichtum verbunden mit eminentem kontrapunktischem Geschick, die Harmonisierung auf das Künstlerischste zu gestalten. In besonderem Maß tritt dies hervor in den Nummern 257, 268, 269, 271, 272, 273 und 274. Die beiden letzteren — Einsegnungsmotette - beweisen ganz besonders wie gerade diese Art der Kirchenmusik von L. bemeistert wird.
Dies veranlasst mich auch auf seine früher erschienenen 18 liturgischen Psalmen (Leipzig, Breitkopf & Härtel; Preis 8 Mark) zurückzukommen, aus welchen am deutlichsten zu ersehen ist, wie tief der Komponist in das Studium der alten Klassiker eingedrungen ist und wie anderseits sein Schaffensgeist noch so rüstig und produktiv ist.
Um wieder auf mein Hauptthema zurückzukommen, so sei mir gestattet auf einige kleine Verstöße in demselben aufmerksam zu machen. Die konsequente Verwechslung des 'r' mit 'z' habe ich bereits oben erwähnt; Seite 141 soll das Vorzeichen durchweg statt 'Kreuzzeichen' richtiger 'b-Zeichen' heißen. Seite 44 im 4. Takt geht der Sopran mit dem Alt in Quinten; allerdings ist die zweite Quinte eine kleine, also der Lapsus ein geringerer, aber ein nichts desto weniger zu rügender.
Nr. 146 beginnt in g moll und schließt inkorrekterweise in einer anderen Tonart (d Moll). Das sind aber alles Unregelmäßigkeiten, die dem großartigen monumentalen Ganzen gegenüber auch nicht im Entferntesten ins Gewicht fallen können. Das Werk ist mit großem ausdauerndem Fleiß ausgearbeitet und zusammengestellt, sodass die spätesten Geschlechter dem Komponisten noch Dank dafür wissen werden.
Lewandowski hat sich aufs Neue ein ewig währendes Denkmal gesetzt und so lange es ein Judentum gibt, wird der Name Lewandowski nicht vergessen werden. — Auch die Ausstattung des Werkes ist eine vortreffliche und der Preis ein äußerst mäßiger; denn dasselbe kostet trotz seines 338 Folio-Seiten starken Umfangs nicht mehr als 30 Mark — ein winziger Betrag für all das Schöne, Gute und Erhabene, das in dem Werk geboten wird. L. Levi."  

  
Ausschreibung der Stelle des Hilfsvorbeters und Schochet (1892)      

Hechingen Israelit 11071892.jpg (65609 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Juli 1892:       

  
Gesangskonferenz der Lehrer des Bezirks Hechingen mit Ehrung des Lehrers Louis Levi (1893)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 26. Mai 1893: "Hechingen, 18. Mai (Original-Korrespondenz) Die 'Hohenzollerischen Blätter' schreiben: 'Im Gasthof zum Adler in Stettrn bei Hechingen fanden sich gestern die Lehrer des Bezirks Hechingen zu einer Gesangskonferenz zusammen. Nach derselben haben die Lehrer ihrem Kollegen Herrn L. Levi, Lehrer und Rabbinatsverweser in Hechingen, der sein 25-jähriges Dienstjubiläum letzten Sonntag in aller Stille feierte, eine kleine Ovation dargebracht. Reden und Gesangsvorträge wechselten ab. Der Gefeierte dankte seinen Kollegen in eindringlicher, herzlicher Ansprache für die ihm gezollte Aufmerksamkeit. Vom Vorstande des Hohenzollerischen Lehrervereins war ein herzliches Gratulationstelegramm eingetroffen. Einen recht angenehmen Eindruck machte das aus dem Kabinett Seiner Königlichen Hoheit den Fürsten Leopold von Hohenzollern dem Jubilar zugegangene schmeichelhafte Gratulationsschreiben, das der Herr Jubilar in seiner Bescheidenheit nicht bloß für seine Person, sondern auch für den ganzen Hohenzollerischen Lehrerstand als geltend bezeichnete.' —
Bei der heutigen Zeitströmung ist es doppelt erfreulich, zu sehen, wie ein Lehrerverein, der unter 200 Mitgliedern nur 2 Israeliten zählt, auch gegen diese kollegialisch und freundschaftlich gesinnt ist. Es ist dies für beide Teile ein ehrendes Zeichen. — Nicht minder bemerkenswert ist das Gratulationsschreiben Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern, der unseres Wissens zum ersten Mal einem Lehrer anlässlich seines 25-jährigen Dienstjubiläums solche Ehre erwiesen. Allerdings hat sich Herr Levi speziell um Hohenzollern verdient gemacht und zwar durch Herausgabe eines Schulbuchs ('Geographie und Geschichte von Hohenzollern'), das in Regierungs- und Schulkreisen große Anerkennung gefunden hat. Den Reinertrag hat der Verfasser der Lehrervereinskasse zugewiesen. Auch existiert von Herrn Levi ein Leitfaden für den israelitischen Religionsunterricht, der in vielen Schulen Anklang gefunden hat. Möge es dem Jubilar gegönnt sein, noch eine lange Reihe von Jahren in ungeschwächter Kraft weiter zu wirken. I..."        

       
Brief aus Malaga von Lehrer Louis Levi (1900)      
Anmerkung: Louis Levi ist auf den Spuren der jüdischen Geschichte in Malaga und Sevilla, sammelt interessante Eindrücke und erlebt besondere Begegnungen.    

Hechingen AZJ 16021900.jpg (338645 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Februar 1900: "Brief aus Malaga.  Von L. Levi - Hechingen.
Ende Januar. 
Der kalte Hauch des nordischen Winters hat mich hierher geblasen. Zuerst Biarritz, dann Madrid, Sevilla und jetzt Malaga, sollen meiner brüchig gewordenen Gesundheit wieder einigermaßen auf die Beine helfen. In Sevilla kam ich an einem Freitag Abend an. Der stämmige Portier des Hotel de Madrid, eine imposante Erscheinung, und mit seinem Kneifer auf der Nase eher einem pensionierten Major ähnlich als einem Hotelportier, lud mich aus dem Omnibus aus und besorgte mein Gepäck. Ich gab ihm meine Karte und bat um ein gutes Zimmer. Der Mann schien mir etwas erregt geworden zu sein, lief ins Bureau, jagte mir gleich zwei Kellner auf den Hals, die mich durch den Lichthof in den ersten Stock brachten, just in das gleiche Gemach, das kurz vorher Prinz Albrecht von Braunschweig (siehe
Albrecht von Preußen (1837–1906) – Wikipedia)  bewohnt hatte. Der Abend war kühl.
Ich ließ mir im Kamin Feuer machen; denn ich liebe die Behaglichkeit nur bei einer gewissen Temperaturhöhe. Der Diener warf einige Olivenklötze darauf, so dass der große Salon bald ganz 'mollig' durchwärmt war. Am anderen Morgen kam ich in den Lichthof hinunter und wollte eben den Portier nach meiner Post fragen. Eilig legte er ein dickes Buch, in welchem er, an seinem Pult sitzend, gelesen zu haben schien, weg, nachdem er dasselbe diskret geküsst hatte. Ich bat ihn um seine geliebte Lektüre, und siehe da, es war eine Tefila, ein Gebetbuch nach sephardischem Ritus. Daneben lag noch eine hebräische Bibel mit arabischer Übersetzung. Die Sabbat-Psalmen waren noch aufgeschlagen. Ich war so betroffen, dass ich den Mann eine Zeit lang stumm anblickte. Um mich zu legitimieren, zitierte ich ihm einige Verse aus der Sabbat-Sidrah. natürlich in portugiesischer Aussprache. Der Mann strahlte vor Vergnügen, und als ich ihm den Mismor schir lejom haSchabbat(Psalm 92) auswendig ohne Fehler vortrug, da konnte ich den Mann nicht mehr zurückhalten. Er fiel mir um den Hals und vergoss Tränen der Freude. Er hatte noch nie einen Glaubensgenossen aus 'Aschkenas" kennen gelernt. Es entspann sich nun ein Dialog zwischen uns in hebräischer Sprache, die der Portier mit großer Gewandtheit beherrschte. Und da erfuhr ich, dass er Jose Levi heiße (deshalb seine Überraschung, als er meine Karte las), aus Mogador in Marokko stamme und schon 23 Jahre seinen Posten in dem Hotel bekleide, Weib und Kind habe und - treu dem Glauben der Väter - seine Mußestunden oder vielmehr -Minuten den heiligen Schriften widme. Ich hatte es sehr gut in dem Hotel, denn Don José sorgte für alles, was mich betraf, mit rührender Treue und Aufmerksamkeit. Als am anderen Abend der Generalgouverneur mit seiner Familie, an die ich von Verwandten empfohlen war, bei mir im Hotel dinierte, da war mein Don José nicht wenig stolz darauf. Er meinte, so etwas sei ihm in seiner langen Praxis nicht passiert. Mir auch nicht.
Sevilla, die Perle Andalusiens, vereinigt eine seltene Fülle der glänzendsten Kulturdenkmäler mit einem reichen, vielfarbigen Volksleben, geschmückt mit der südlichen Fruchtbarkeit einer entzückenden Landschaft. In den Gärten des Alcázar glaubte ich mich in die Märchen von Tausend und eine Nacht versetzt. Ich würde eine ganze Nummer der 'Allgemeinen Zeitung des Judentums' dazu brauchen, um die Schönheiten alle gebührend zu schildern. 
'Les extremes se touchent“ — unweit davon ist das Ghetto! Welch jämmerliche Hütten! Die Gässchen sind so eng, dass zwei Menschen neben einander nicht gehen können. An einigen alten Türpfosten sah ich noch Vertiefungen, in welchen einst Mesusot angebracht waren.
Leider musste ich Sevilla bald verlassen, da es für mich mich hier zu kühl geworden war. Ich wanderte weiter nach Malaga. Hier schützt die Sierra vor dem kalten Nordwind und das Meer gleicht die Temperaturschwankungen angenehm aus. Der Name der Stadt soll von Melach = salzen herkommen, weil hier die Phönizier einen Stapelplatz für gesalzene Fische anlegten. Ich dachte auch an Malak = abknicken, weil die alte Phönizierstadt eben an dem abgehauenen, abgeknickten Felsvorsprung der Alcazába angelegt wurde.
Malaga erfreut sich des mildesten Klimas von ganz Europa. Die mittlere Tageswärme beträgt jetzt, in den kältesten Wochen 12—14° C.; Mittags hatten wir 17—20° C., Abends und Morgens 9—12° C. Die Vegetation ist die von Nordafrika, Kreta, Cypern und Palästina.
Dieser Tage besichtigte ich den Cementerio Ingles (englischen Friedhof), der von dem britischen Konsul William Mark im Jahre 1830 nach langen Kämpfen mit Kirche und Regierung angelegt wurde. Hier liegen sie, in fremde Erde gebettet, die fern von der Heimat die Augen schlossen, Engländer, Deutsche, Skandinavier, ohne Unterschied der Nation und des Glaubens. Bis 1830 wurden nicht-katholische Leichen am Meere im Sande verscharrt. Jetzt haben sie ein ewiges Heim gefunden, dort draußen im Villenviertel, am Bergabhang, unter Palmen, Zypressen und Pinien, wie es idyllischer und erhebender nicht sein könnte. Die Gräber sind vorzüglich gepflegt. Da las ich auf einem schönen Marmor-Denkmal:
Hier ruht
MAX GRÜNWALD aus Krotoschin, Preußen. geboren 28. Februar 1866, gestorben 31. Dezember 1889.
Wie viele Tränen mag das Mutterauge dort draußen im kalten Norden vergossen haben um den Sohn, der hier im Glanze der südlichen Sonne sein frühes Ende gefunden! Ich legte einen frisch gepflückten Blumenstrauß als stummen Gruß auf das Grab, und nur die sinkende Sonne vertrieb mich von der wunderbar schönen Ruhestatt der Toten."       

   
Briefe aus Tanger von Lehrer Louis Levi (1900)   
Anmerkung: Louis Levi ist auf den Spuren der jüdischen Geschichte in Tanger (um 1900 noch etwa 10.000 jüdische Einwohner), besucht Synagogen und den jüdischen Friedhof, sammelt interessante Eindrücke und erlebt besondere Begegnungen.    
 

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. März 1900: "Brief aus Tanger.   Von L. Levi - Hechingen.
Mitte Februar.   Es war ein herrlicher Morgen. Die Sonne war eben über dem Felsen von Gibraltar aufgegangen, als unser Schiff in großem Bogen die Bucht von Algerien durchfuhr, um den Kurs nach Südwesten zu nehmen. Während die Hügelzüge des europäischen Festlandes mit dem Punta d'Europa und dem Cap Tarifa sich immer mehr zurückschoben und kleiner schienen, trat der afrikanische Kontinent mit der himmelhohen Sierra Bullones immer näher heran, Eine ausgedehnte Gruppe schneeweißer Häuser, aus deren Mitte Kuppeln und Minaretts hervorragten, malerisch an den Berg gelehnt, erschien mit Horizont und kam immer näher und näher: Tanger, das Ziel meiner Reise. Das Schiff hielt weit außen in der großen Bucht. Da kamen schon wie der Blitz vier, fünf Boote, deren Bedienungsmannschaften in ihrer Kleidung ein Bild der Bevölkerung von Tanger geben: Juden im Kaftan und schwarzem Käppchen, das tief im Nacken sitzt, Araber mit Fez und Turban in weißen und grauen Burnussen. 
Unter großem Geschrei wurden wir von der Schiffstreppe mit den kräftigen Armen eines martialischen Glaubensgenossen in das Boot herübergehoben, was namentlich den fünf amerikanischen Damen, die meine Reisegefährtinnen waren, viel Spaß machte. Obwohl die Taxe für die Bootüberfahrt nur 1 bis 1 1/2 Pesetas beträgt, verlangte man mir das Doppelte ab. Erst als ich in hebräischer Sprache dagegen Protest erhob, gab sich der überraschte Bootsführer mit einem Zwei-Pesetenstück zufrieden. Meine beiden arabischen Führer, Mahomed Handuschi und Achmed ben Hamed Susi, die ich telegraphisch benachrichtigte, erwarteten mich an der Landungsbrücke. Sie brachten mich in das komfortable Hotel Cecil, wo ich ausgezeichnete Unterkunft und Verpflegung fand. Meine Führer wichen von da an nicht mehr von mir. Wie zwei treue Hunde hielten sie die ganze Zeit, die ich in Tanger zubrachte, bei mir aus.
Tanger zählt über 10.000 Juden. Viele von ihnen treiben Gewerbe oder arbeiten als Tagelöhner, Bootführer, Guias (Fremdenführer). Einige sehr reiche Juden, vor allen Bankier Nahon, bewohnen schöne, komfortabel eingerichtete Häuser. Die Mehrzahl aber fristet ein recht bescheidenes, zum Theil kümmerliches Leben.
Im Judenviertel, wo die Gässchen so eng und die Häuschen so klein sind, wimmelt es von Männern, Frauen und Kindern — ein herrlicher Menschenschlag, groß, breitschulterig, stämmig gebaut, mit rabenschwarzen Haaren und tief dunklen Augen, lebhaften Temperaments und doch ruhigen und gemessenen Benehmens. Mädchen stehen unter der offenen Türe, durch die man in den Lichthof blickt — orientalische Schönheiten. Staunend blicken sie dem Fremden nach, der ihnen einen höflichen Gruß zugerufen hat. Männer im Kaftan, aus dem das reich gestickte Hemd und Wamms hervorsieht, blickten mich misstrauisch an, bis ich sie in hebräischer Sprache anredete und ihnen sagte, dass ich ein deutscher Glaubensgenosse sei. Da strahlte ihr Gesicht vor Vergnügen, es bildeten sich Gruppen, Frauen, Mädchen und Jünglinge kommen herbei, eines ruft das andere: 'Ein deutscher Glaubensgenosse ist da!' Die Umgangssprache ist die spanische. Es ist rührend, wie dieses Märtyrervolk seit 400 Jahren treu an der Sprache seines früheren"       
Hechingen AZJ 23031900b.jpg (382576 Byte)Vaterlandes hängt. Von den Gebildeteren sprechen viele ein gutes Hebräisch. Die Leute waren überglücklich, als ich mich mit ihnen in der 'heiligen Sprache" unterhielt. Da kam um die Ecke ein ehrwürdiger Greis mit langem, weißem Bart in dunkelrotem Kaftan. Neben ihm schritten zwei schwarzgekleidete alte Herren — es war der Oberrabbiner Rabbi Mordechai. Ich wurde ihm vorgestellt und wir unterhielten uns lange über Tanger und sein Ghetto. Der alte Chacham sprach ein klassisches Hebräisch mit einer Sicherheit und Feinheit, dass ich staunen musste.
Am Freitag Mittag machte ich dem Judenquartier wieder meinen Besuch. Aus den Häusern wurden große Töpfe mit dem Sabbatessen zum arabischen Bäcker getragen, wo sie im großen Ofen 'gesetzt* wurden. Die Handwerksleute räumten in ihren Buden auf, die Bootsleute kamen vom Hafen her, die Händler und Trödler schlossen ihr 'Warenlager" und legten starke Hängeschlösser an — alles rannte und tat sehr geschäftig, um dem Sabbat den Empfang zu bereiten. In den zehn Synagogen, von welchen ich drei der Reihe nach besuchte, wurden eine Menge Lichter angezündet — Öllichter in großen hängenden Glasschalen; in der Nahon'schen Synagoge war alles elektrisch beleuchtet. Das Innere ist höchst einfach, stillos, bescheiden wie der Gottesdienst selbst, dem jede Spur ästhetischen Empfindens fehlt. Irgendein Mann besteigt die Empore, tritt an das darauf befindliche Gebetpult und leiert die Gebete her, nicht viel anders als da drüben im Araberviertel heute Vormittag — am Sabbat der Muhammedaner — ein Derwisch die Koransprüche 'gesungen' hat.
Die Sabbat-Psalmen wurden dagegen in hübschem Gemeindechor rezitiert, wobei die altspanischen uralten Melodien in interessanter Weise plastisch hervortraten. Lecho dodi gefiel mir nicht. Überhaupt das Ganze ist unverkennbar durch den Jahrhunderte langen Druck verkümmert — degeneriert.
Nach dem Gottesdienst wurde ich von verschiedenen Familien zu Tisch geladen. Ich lehnte höflich ab, da ich an eine bestimmte strenge Diät gebunden bin, die nicht die leiseste Störung duldet. Doch musste ich in einem Hause, in das ich trat, die eben aufgetragene Speise wenigstens verkosten. Sie schmeckte sehr gut. Am Tische saßen Großvater, Großmutter, Mann, Frau, Tochter und deren Bräutigam und noch drei Kinder des Hauses. Die Braut war reich geschmückt, besonders mit schweren Armbändern. Ihr Haupthaar war von einem seidenen Tuch verhüllt, das über den Nacken hinunter hing. Dieses Tuch ist bei den meisten Frauen grün. Jetzt wurde es mir klar, warum man heute noch in Madrid und im übrigen Spanien grüne Bohnen Judias nennt.
Als ich an dem Nahon'schen Hause vorbei kam, standen die Damen — in modernsten Pariser Roben — auf dem Balkon des Hauses und hielten dort ihre Sabbat-Siesta. Mittags erging sich die Jugend draußen an der Plaija (Strand). Die Jünglinge waren im feinen Kaftan mit roter breiter Schärpe gekleidet, das sorgfältig frisierte Haar hing vorn unter dem Rand des Käppchens hervor. Die bildschönen Mädchen standen in Gruppen, führten zum Teil jüngere Geschwister an der Hand spazieren, scherzten und lachten und erwiderten sehr freundlich das 'buen Schabbat'! das ich ihnen zurief.
Droben im Gefängniß in der Kasaba oder Kasba, wohin auch meine Führer mich brachten, begegnete ich einigen älteren Glaubensgenossen, die den gefangen sitzenden Unglücklichen den Sabbattrost bringen wollten. Durch ein kopfgroßes Guckloch sah ich einen jungen Mann, der mir als Jude bezeichnet wurde. Auf meine Frage: 'Ma asita?' (= was hast du gemacht) schlug er seine Augen nieder; sein Kamerad antwortete für ihn: ganaw hu (= er hat gestohlen)'
Im Allgemeinen leben Juden, Christen und Araber sehr friedlich nicht nur hier im Gefängnis, sondern auch draußen in der Freiheit beisammen. Jeder gönnt dem andern freien Raum und Bewegung, und wenn nicht gerade gewissenlose Hetzer das Volk aufreizen, wie ja dies auch anderswo der Fall ist, so lebt das Volk hier zufrieden, bescheiden und genügsam beisammen. Dem jüdischen Friedhof machte ich auch einen Besuch. Er bietet aber nichts besonderes, als die herrliche Aussicht auf das Meer und das Gebirge. Die Grabsteine liegen alle flach auf der Erde. Die Inschriften sind bei den älteren Monumenten, die aber nicht über dieses Jahrhundert zurückgehen, nur hebräisch. Die neueren haben auch Zusätze in spanischer und einige auch in englischer Sprache.
Der ganze Eindruck, den ich von Tanger bekam, war und ist für mich unauslöschlich. Es kam mir vor, als wäre die Bibel mit ihren Gestalten vor mir lebendig geworden. Das ganze Leben und Treiben in seiner orientalischen Vielfarbigkeit und unverfälschten Originalität, dazu das prachtvollste Frühlingswetter in der Mitte des Februar, die blühenden Bäume, das in die Ähren schießende Getreide, das herrliche Grün der Gärten und Wiesen, die Wipfel der Palmen, die über die Kuppeln und Minaretts hervorragen — das alles wirkt sinnverwirrend und berückend auf den europäischen Besucher ein.
Als ich einige Tage später von meinen treuen Führern wieder aufs Schiff gebracht wurde, um nach Cadix zu fahren, da hatte ich nur den einen Wunsch: Auf Wiedersehen!". 

     
Ausschreibung der Lehrerstelle an der israelitischen Volksschule (1900)       

Hechingen Israelit 05041900.jpg (122226 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. April 1900: "Hechingen, Hohenzollern.
Die Lehrerstelle an der hiesigen israelitischen öffentlichen Volksschule wird demnächst wegen Pensionierung des bisherigen Inhabers vakant. Mit der Stelle ist der Kantor- und Rabbinatsdienst organisch verbunden. Auch hat der Angestellte den obligatorischen israelitischen Religionsunterricht an der vollberechtigten Königlichen Realschule gegen besondere Remuneration zu erteilen. Das gesamte feste Einkommen beziffert sich nahezu M. 3500 neben freier Dienstwohnung und einigen Emolumenten.
Ferner erhält der Stelleninhaber die nach dem Gesetz vom 3. März 1897 normierte staatliche Alterszulage mit dem steigenden Einheitssatz von 140 Mk. und ist pensionsberechtigt nach dem Gesetz vom 6. Juli 1885.
Qualifizierte, staatlich geprüfte Bewerber, welche genügende musikalische Bildung zur Leitung eines den Anforderungen der Neuzeit entsprechenden Gottesdienstes aufweisen und im Stande sind, die Rabbinerfunktionen zu versehen, auch einige Erfahrung im Gemeindeverwaltungswesen besitzen, wollen sich längstens bis 30. d. Mts. unter Einsendung beglaubigter Abschriften ihrer Zeugnisse über Befähigung und bisherige Dienstführung melden bei dem
Vorstand der isr. Gemeinde."        
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. April 1900: Text wie oben in der Zeitschrift "Der Israelit".
Anmerkung: die zeitgleiche Ausschreibung sowohl in der konservativ geprägten Zeitschrift "Der Israelit" wie auch in der liberal geprägten "Allgemeinen Zeitung des Judentums" zeigt, dass die Gemeinde in Hechingen nicht auf eine bestimmte Richtung festgelegt war.

     
25-jähriges Ortsjubiläum von Lehrer Louis Levi in Hechingen (1900)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. September 1900: "Hechingen lHohenzollern), 2. September. Ein festlicher Tag liegt hinter uns, dessen Feier in gleicher Weise Gefühle der Freude und des Schmerzes in uns hervorrief. Am gestrigen Sabbat waren es 25 Jahre, dass Herr Rabbinatsverweser und Lehrer L. Levi sein Amt in der hiesigen israelitischen Gemeinde angetreten. Aber der Jubiläumstag wurde zugleich zum Tag des Abschieds. Denn körperliche Leiden hatten Herrn Levi gezwungen, in einem Alter, da andere noch auf der Höhe des Schaffens stehen, um seine Pensionierung nachzusuchen, die ihm seitens der Königlichen Regierung auch gewährt wurde. Die Feier begann schon mit dem Gottesdienst am Freitag Abend, wo der Jubilar im Verein mit dem von ihm geleiteten, trefflich geschulten Synagogenchor seine schönsten Weisen ertönen ließ, die ihren tiefen Eindruck auf die Zuhörer nicht verfehlten. Die eigentliche Feier aber fand gestern statt. In ungewohnter Zahl fanden sich die Andächtigen im festlich geschmückten Gotteshause ein; unter den Anwesenden befand sich als Vertreter der Regierung der Königliche Kreisschulinspektor Schulrat Dr. Schwitz sowie mehrere Freunde des Scheidenden aus christlichen Kreisen. Nachdem die Klänge eines feierlichen Chorals verrauscht waren, bestieg Herr Levi die Kanzel, um ein Abschiedswort an die Gemeinde zu richten, mit der er ein Vierteljahrhundert redlich Freud und Leid geteilt hatte. In einer meisterhaften Rede hielt er einen Rückblick auf seine vierfache Tätigkeit als Lehrer, Prediger, Vorbeter und Verwaltungsbeamter, und wies mit bewegten Worten darauf hin, ihm ihm von der Vorsehung ein unerbittliches Halt zugerufen wurde, das ihn zwinge, seine Tätigkeit einzustellen. Mit einer Fürbitte für die Gemeinde und einem letzten Segen schloss die ergreifende Ansprache, die eine tiefe Wirkung ausübte und allen gefühlvollen Zuhörern Tränen der Rührung entlockte. Nach Schluss des Gottesdienstes überreichte Herr Ad. Baruch im Namen des Vorstandes und der Gemeinde dem Jubilar in dessen Wohnung einen kunstvoll gearbeiteten Tafelaufsatz, indem er in bewegten Worten die Pflichttreue und die erfolgreiche Tätigkeit des Herrn Levi hervorhob. Inzwischen hatten sich im Schulzimmer nebenan die Schüler sowie eine große Zahl ehemaliger Schülerinnen versammelt. Bei seinem Eintritt in dasselbe wurde Herr Levi durch den Herrn Schulrat begrüßt und ihm von demselben der Dank ausgesprochen für seine überaus ersprießliche Tätigkeit in der Schule, worauf eine Schülerin einen für diesen Zweck verfassten poetischen Gruß an den scheidenden Lehrer richtete. Auf sämtliche Ansprachen antwortete Herr Levi und übergab der Schule als Andenken das Bildnis unseres Kaisers. Tags zuvor war ihm durch den Vertreter der Regierung der ihm vom Kaiser verliehene Hohenzollerische Hausorden überreicht worden. Das Provinzialschulkollegium in Koblenz erkannte in einem Dankschreiben seine langjährige pflichttreue Tätigkeit an der Realschule an; von dem israelitischen Gemeindebund, von der Alliance israélite, von Freunden und Kollegen, nah und fern, von ehemaligen Schülern liefen Glückwünsche in großer Zahl ein und nicht minder groß war die Zahl derer, die sich zur persönlichen Beglückwünschung einfanden. Am Abend fand zu Ehren des Jubilars und seiner Gattin eine festliche Vereinigung des Synagogenchors statt, wobei auch einige Herren des Vorstandes sowie der Pfarrer der evangelischen Gemeinde, Herr Stadtpfarrer Damm, anwesend waren. Die Reihe der Toaste eröffnete Herr Flehinger, der Namens des Synagogenchors den Jubilar feierte, Herr Lehrer Wolff, der Nachfolger des Herrn Levi, gedachte der Gattin desselben, die er als Vorbild einer Hausfrau und Mutter pries, und der Herr Stadtpfarrer hob das freundschaftliche Verhältnis hervor, das ihn seit über 20 Jahren mit dem Scheidenden verband, dessen Wissen ihn stets lnit Bewunderung erfüllt habe; in gewohnter trefflicher Weise erwiderte Herr Levi alle Ansprachen. Ernste und heitere, Lieder-, Klavier- und poetische Vorträge seitens einiger Mitglieder des Synagogenchors erhöhten die behagliche Stimmung, so dass der Abend einen gemütlichen, zwanglosen Verlauf nahm. — Herr Levi wird Ende September nach Stuttgart übersiedeln, und es begleiten ihn dorthin die besten Wünsche der hiesigen Gemeinde und seiner Freunde. Mögen ihm noch viele Jahre des ungestörten Familienglücks beschieden sein."       

     
Lehrer Louis Levi verlässt Hechingen - sein Nachfolger wird Lehrer Felix Wolf (1900)     

Hechingen Israelit 17091900.jpg (55871 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. September 1900: "Aus Süddeutschland, 12. Sept. Mit dem Beginn dieses Monats verließ Lehrer Levi von Hechingen seine Stelle, die er seit 25 Jahren innehatte; aus Gesundheitsrücksichten musste er um seine Pensionierung nachsuchen. Die israelitische Gemeinde widmete dem beliebten Lehrer, der auch als Vorbeter, Sekretär und Rendant funktionierte. eine schöne Jubiläums- und Abschiedsfeier und überreichte ihm als Angebinde einen kostbaren Tafelaufsatz. Von Seiner Majestät dem Kaiser erhielt der Gefeierte den Hohenzollern'schen Hausorden. Zum Nachfolger Levi's wurde Lehrer Wolf, bisher in Wiesbaden, gewählt."     

    
Kantor Gutmann rettet ein 8-jähriges Mädchen vor dem Ertrinken (1901)    

Hechingen Israelit 02041901.jpg (39082 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. April 1901: "Hechingen. Vor einigen Tagen lief ein 8jähriges Mädchen am Flußbette der Starzel in der Nähe der Friedrichstraße seinem Spielball nach und fiel dabei ins Wasser, das es fortschwemmte Herr Kantor Gutmann. der gerade des Weges kam, sprang ihm nach und errettete das hilflose Kind, als es nahe daran war, in ein durch eine Mauer hergestelltes starkes Gefälle zu geraten, vor dem sichern Tode."       

     
Über Julius Levi (Julio Levi-Kocherthaler) in Madrid, Sohn des Lehrer Louis Levi (1901)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. August 1901: "Aus Süddeutschland, Ende Juli (1901). Die 'Hohenzollerischen Blätter' schreiben: Spanische Blätter bringen das Bild eines jungen Hechingers (Herrn Julius Levi in Madrid) mit erklärendem, für diesen höchst schmeichelhaftem Text. So schreibt die 'Espanna Industrial'. 'Wir haben die Ehre, heute in unserer Revue das Bild des jungen und tüchtigen Direktors der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin zu veröffentlichen, der die Succursale für Spanien hier (Madrid) leitet. Obgleich er nur kurze Zeit die Direktion dieses sehr bedeutenden Hauses in Händen hat, arbeitete er in derselben seit seiner frühen Jugend. Heute liegt er seiner schwierigen Mission ob mit wahrhaftem Talent und großer Intelligenz, wie dies hier genügend bekannt ist. Die königlich spanische Regierung hat Herrn Julio-Levi Kocherthaler (in Spanien trägt man auch den mütterlichen Familienamen neben dem väterlichen) mit dem Militärverdienstkreuz erster Klasse dekoriert und ihm erst kürzlich nichts geringeres als das Komturkreuz des Ordens Isabella der Katholischen verliehen. Es ist anzunehmen, dass bei der Jugend des Herrn Julio Levi, bei seiner Tatkraft und Intelligenz, er immer mehr ein bedeutender Faktor des großen industriellen Geschäftslebens Spaniens werden und bleiben wird.' Herr Julius Levi ist seit elf Jahren in Spanien. Er besuchte die israelitische Volksschule und die königliche Realschule hier in Hechingen, wo sein Vater bis zu seiner voriges Jahr erfolgten Pensionierung und Übersiedlung nach Stuttgart tätig war. - Wir bemerken hierzu, dass Herr Julio Levi derselbe ist, welcher seinerzeit das in der 'Allgemeinen Zeitung des Judentums' veröffentliche Feuilleton 'Eine Postfahrt in Südspanien' verfasst hat. Sein Vater, früherer Rabbiner, der jetzt als Schriftsteller in Stuttgart lebt, ist der Verfasser der von uns veröffentlichten 'Briefe aus Malaga, Tanger, Cordoba, Toledo'. Eine Fortsetzung der interessanten Reiseschilderungen wird demnächst erfolgen."         

      
Vortrag von Lehrer Felix Wolf (1903)  
Anmerkung: zum Assyriologen Friedrich Delitzsch (1850-1922) siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Delitzsch; seine Vorträge über "Babel und Bibel" (1902 bis 1905) entzündeten den "Babel-Bibel-Streit" siehe  https://de.wikipedia.org/wiki/Babel-Bibel-Streit.          
  

Hechingen Israelit 23031903.jpg (115855 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. März 1903: "Hechingen (Hohenzollern), 19. März (1903). (Ein Anhänger von Delitzsch). Der 'Schwäbische Merkur' vom 16. dieses Monats bringt von hier folgende Mitteilung: Der Lehrer und Rabbinatsverweser der hiesigen israelitischen Gemeinde sprach gestern Abend im Kaufmännischen Verein über das Thema 'Babel und Bibel' im Sinne des Delitzsch'schen Standpunktes und erntete mit seinen wissenschaftlichen Ausführungen reichen Beifall.   -
In der hiesigen israelitischen Gemeinde wirkten noch vor 50 Jahren ein Rabbiner (Dr. Samuel Mayer, Verfasser der 'Gesetze der Römer, Griechen und Israeliten'), der zugleich ein Rechtsanwalt war, ferner zwei Lehrer (Eppstein und Roth), ein Vorsänger (Lichtenstein); auch bestand noch ein von der Familie Kaulla gegründetes Beth Hamidrasch, an dem Rabbiner Nathan Reichenberger als Lehrer und K. Jakob Rexinger als Vorbeter wirkten. Heute sind alle Funktionen in der Person des Lehrers (Felix Wolf) vereinigt, das Beth Hamidrasch ist eine Fabrik und die Schule zählt die wenigsten Schüler in Hohenzollern."         

     
Ausschreibung der Stelle des Lehrers und Vorbeters (1908)       

Ausschreibungen im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 24. Juli 1908: "Aus der Lehrerwelt. 
Frankfurt am Main. Vakanzen.
- Lambsheim in der Pfalz (4300 Einwohner, 19 jüdische Familien), Lehrer, Vorbeter und Schächter per sofort oder später, 700 Mark, freie Wohnung, 800 bis 1000 Mark Nebenverdienst. - Trabelsdorf bei Bamberg (500 Einwohner, 15 jüdische Familien), Lehrer, Vorbeter und Schächter per bald, 700 Mark, freie Wohnung und Heizung, 3-400 Mark Nebenverdienst. - Eberbach in Baden, Hilfsvorbeter für die hohen Feiertage, - Braunfels an der Lahn (1500 Einwohner), 1300 Mark Gehalt. - Hechingen in Hohenzollern (4400 Einwohner, 82 jüdische Familien), Lehrer und Vorbeter, 1400 Mark Anfangsgehalt (2400 Mark Höchstgehalt), freie Wohnung, 1000 Mark Nebeneinkommen. - Nordheim a.d. Rhön (1200 Einwohner, 15 jüdische Familien), 1100 Mark Gehalt."              

      
Rabbinatsverweser Levi Adler verlässt Hechingen - sein Nachfolger wird Leo Schmalzbach (1908)    
Anmerkung: Leo(pold, Levi) Adler (geb. 1884 in Braunsbach, gest. 1966 in New York-Brooklyn): studierte 1901 bis 1904 am Lehrerseminar in Esslingen, war 1904 bis 1905 Lehrer am Israelitischen Waisenhaus "Wilhelmspflege" in Esslingen; 1906 bis 1908 in Hechingen; 1908 bis 1939 Religionslehrer und Oberkantor in Stuttgart; 1939 in die USA emigriert, wo er Inhaber eines Uhrengeschäftes wurde.  

Hechingen Ost und West Oktober 1908.jpg (45559 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Ost und West" vom Oktober 1908: "Hechingen. Der seitherige hiesige Rabbinatsverweser Herr Levi Adler ist nach Stuttgart berufen worden. Herr Adler hat in seinem bisherigen Wirkungskreis die Alliance Israélite Universelle mit erfolgreichem Eifer vertreten. wofür wir ihm auch an dieser Stelle herzlichen Dank sagen. Unsere besten Wünsche begleiten ihn in sein neues Amt. Seinen Nachfolger im Rabbinat, Herrn Leo Schmalzbach, der ebenso sein Nachfolger in der Vertretung der Alliance ist, begrüßen wir mit freundlichem Willkomm."           

       
Beachtlicher Erfolg von Leon Schmalzbach als Komponist (1927)      

Artikel in der "Gemeindezeitung für die Israelitischen Gemeinden Württembergs" vom  1. August 1927: "Hechingen. Einen beachtlichen Erfolg als Komponist hat vor kurzem der Lehrer der Gemeinde Hechingen, Leon Schmalzbach errungen. War schon am 12. Juni auf dem Bundessängerfest des Hohenzollern-Schalksburg-Gaus zum ersten Mal ein Lied von ihm vor der breiteren Öffentlichkeit vorgetragen und mit rauschendem Beifall aufgenommen worden, so konnte er nunmehr auf der 'Deutschen Sängerwoche' in Nürnberg vor einem Kreis von Fachmännern eine Komposition zur Vorführung bringen und sich mit einem Schlage einen Namen als Komponist für Männerchöre schaffen.
Die 'Deutsche Sängerwoche', die alljährlich stattfinden soll, hat sich die Hebung des deutschen Männergesanges und vor allem der deutschen Männerchor-Komposition zum Ziel gesetzt. Es wurden von den besten Vereinen des Deutschen Sängerbunds neue Chorwerke zum Vortrag gebracht und damit zur Diskussion gestellt.
Da nun unter den 1600 eingereichten Werken nur etwa 50 zur Vorführung ausgewählt wurden, so bedeutet es schon eine hohe Bewertung, dass Schmalzbachs Lied für Männerchor: 'Was haben denn wir Schneider auch groß für ein Gewicht!" in das Programm der Sängerwoche aufgenommen wurde. Auf der Sängerwoche selbst fand dann das Lied, vorgetragen vom Quartettverein Dresden, eine warme, begeisterte Aufnahme. Der Berichterstatter der Vossischen Zeitung schreibt über das Gesamtergebnis der Veranstaltung: Wertvolles in a-capella-Chören sei neben 5 andere Komponisten — von Schmalzbach geboten worden. Gewiss ein ehrenvolles Zeugnis.
Dir jüdische Gemeinde und die Stadtgemeinde Hechingen haben es sich denn auch nicht nehmen lassen, den erfolgreichen Komponisten bei seiner Rückkehr aus Nürnberg feierlich zu Empfängen und in besonderer Weise zu ehren. Wer — wie der Schreiber dieser Zeilen, Schmalzbachs noch unaufgeführte Kompositionen kennt, weiß, dass er seinen Weg erst begonnen und noch vieles Wertvolle zu bieten hat. G.Sp." (vermutlich Gustav Spier)            

  
Zum Tod von Berta Guttmann, Frau des Kultusbeamten Guttmann in Hechingen (gest. in Haigerloch 1933)    

Artikel in der "Gemeindezeitung für die Israelitischen Gemeinden Württembergs" vom 8. November 1933: "Haigerloch. Am Vorabend des Schmini-Azeret starb im hiesigen Krankenhause die von hier gebürtige Frau Berta Guttmann, Gattin des Kultusbeamten Guttmann in Hechingen. Sie wurde wunschgemäß auf dem hiesigen Friedhof beigesetzt. Nach einem Gebete des Rabbinatsverwesers Spier sprach Rabbinatsverweser Schmalzbach, Hechingen. herzliche Worte der Teilnahme und des Trostes. Die Beteiligung an dem Leichenbegängnis zeugte für die große Beliebtheit der Verstorbenen."            

  
  
Berichte aus dem jüdischen Schulwesen
Inspektion der höheren Bürgerschule Hechingen durch den Geheimen Oberregierungsrat Dr. Stauder aus Berlin (1883)     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Juli 1883: "Hechingen, 19. Juni (1883). Vorigen Freitag traf Herr Geheimer Oberregierungsrat Dr. Stauder, vortragender Rat im Kultusministerium zu Berlin, hier ein, um die hiesige höhere Bürgerschule (Realschule II. Ordnung) zu inspizieren. Unter ca. 70 Schülern der genannten Anstalt befinden sich 17 Israeliten. Seit 6 Jahren erhalten die israelitischen Zöglinge derselben auf Veranlassung des hiesigen Gemeindevorstandes, welcher damals wiederholt geeignete Schritte tun musste, vom israelitischen Religionslehrer der Gemeinde, der durch Dekret des Kultusministeriums, respektive des Provinzialschulkollegiums zu Koblenz als kommissarischer Religionslehrer an der Realschule mit der Verpflichtung zu 2 zu erteilenden Wochenstunden angestellt ist, einen planmäßigen, gediegenen Religionsunterricht. Den Gehalt zahlt die Stadtgemeinde, respektive der Staat. 
Nebenbei sei bemerkt, dass außer diesen zwei offiziellen Religionsstunden noch drei weitere von Seilten der öffentlichen Gemeindeschule erteilt werden, die von sämtlichen Zöglingen der Realschule besucht sind; hierzu kommt noch die Sabbatnachmittags-Katechese, sodass man mit der Sorgfalt, welche hier auf die religiöse Erziehung und Bildung verwendet wird, zufrieden sein kann. Eltern und Lehrer arbeiten in schönster Harmonie Hand in Hand, sodass reicher Segen nciht ausbleiben kann. Davon überzeugte sich auch der Herr Geheime Oberregierungsrat, welcher unvermutet in der Klasse des israelitischen Religionslehrers erschien, und diesen freundlich begrüßte mit dem Ersuchen, im Unterrichte weiter fortzufahren. Mit regem Anteil folgte er dem Unterrichtsgange und drückte sich bei der Schlusskonferenz über die Leistungen 'im katholischen, evangelischen und israelitischen Religionsunterricht' recht zufriedengestellt aus.   
Die Sache an und für sich geht nicht über den Rahmen der lokalen Bedeutung einer unvermuteten Schulvisitation in irgendeinem Winkel Deutschlands hinaus. Allein für uns Israeliten ist dieser unscheinbare Vorhang in dem kleinen Hohenzollern dahinten dennoch in mehrfacher Beziehung von Interesse und nicht zu unterschätzender Bedeutung. Unseres Wissens hat sich die Unterrichtsverwaltung in Preußen nie um den israelitischen Religionsunterricht in der Weise gekümmert, dass ihre Inspektions- oder Prüfungskommissare sich von dem Wissensstand in der israelitischen Religionsunterrichtsklasse zu überzeugenden Auftrag erhalten hätten. Die Falk'schen 'Allgemeinen Bestimmungen' vom Jahr 1872 schließen bei Prüfungen in höheren Lehranstalten die israelitische Religion als Prüfungsgegenstand absolut aus.   
Umso freudiger begrüßen wir die Tatsache, dass der Herr Geheime Oberregierungsrat - und dies gewiss im Sinne seines Chefs, des Herrn Kultusministers Goßler - bei der erwähnten Visitation seine Aufmerksamkeit auch dem israelitischen Religionsunterrichte wie dem der beiden anderen Konfessionen geschenkt hat. Vivat sequens!"           

 
Besuch von Kultusminister von Goßler und Regierungspräsident Freiherr von Frank in der Israelitischen Schule (1890)      

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Juli 1890: "Tübingen, im Juli (1890). Wir entnehmen dem Schwarzwälder Boten folgende Mitteilung aus Hechingen. Minister von Goßler kam Samstag Abend in Begleitung des Regierungspräsidenten Freiherrn von Frank hier an. Am Sonntag Vormittag besuchten die Herren die Kirchen, Spitäler und Schulen der Stadt. In der israelitischen Schule waren die Kinder noch versammelt, als der Minister kam. Ein 9-jähriges Mädchen übergab ein prächtiges Rosenbouquet mit folgender Widmung, die die Kleine vortrug: 
Hoher, edler Herr Minister,  Willkommen hier in diese Haus! 
Namens meiner Schulgeschwister  Bring ich diesen Blumenstrauß. 
Gleichen Kinder doch den Blüten,  Ihr, als Vater für uns wacht. 
Möge Gott Euch stets behüten.  Erhalten uns'res Königs Macht.  
Gerührt nahm der Minister das Bouquet entgegen, dankte den Schülern und dem Lehrer und erkundigte sich eingehend nach den Verhältnissen der israelitischen Schule und Gemeinde. Mit einem herzlichen 'Adieu, liebe Kinder! Werdet gute Preußen!' verabschiedete sich der hohe Herr. Hieran anschließend dürfte es die geehrten Leser gewiss interessieren, auch Einiges über die Verhältnisse der dortigen israelitischen Gemeinde zu erfahren. Die früher unter fürstlich hohenzollern'schem Schutze gestandene Synagogen-Gemeinde zählt heute nur noch ca. 350 Seelen. Früher war dieselbe indes doppelt so stark. Diese bedeutende Abnahme rührt einesteils von dem Überschuss der Todesfälle über die Geburten her, andernteils hat sich die Gemeinde durch Wegzug bedeutend gelichtet. Die Mitglieder der Gemeinde, die es fast alle zu einem gewissen Wohlstand gebracht haben, zeichnen sich durch große kaufmännische Tüchtigkeit aus. In politischer Beziehung liegen die Verhältnisse noch sehr im Argen. Die Hechinger Juden dürfen wohl Steuern zahlen, haben aber für die städtische Verwaltungsvertretung (Stadtverordnete) weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie gehören mit den zugezogenen Protestanten und Katholiken, zu den sogenannten Hintersassen und müssen noch - im 19. Jahrhundert - die Ehesteuer entrichten!! Alle Anstrengungen, hier Wandel zu schaffen, sind bis jetzt leider vergeblich und erfolglos geblieben. Die Gemeinde, als deren Rabbinatsverweser der als vortrefflicher Redner bekannte Herr L. Levy fungiert, besitzt eine ganz schöne Synagoge, in der ein recht erbauender und zeitgemäßer Gottesdienst abgehalten wird. Die Religionsschule steht unter der Leitung des schon genannten Herrn Levy. Derselbe erteilt, wie wir aus der letzten Prüfung seiner Zöglinge mit großer Freude wahrgenommen haben, einen auf der Höhe des aufgeklärten Judentums stehenden Religionsunterricht, wie wir ihn überall unseren heranwachsenden, viel zu wenig mit der erhabenen Religion ihrer Väter vertrauten Jugend wünschen möchten."        
 
Hechingen Israelit 14071890.jpg (30328 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Juli 1890: "Hechingen im Juli. Kultusminister von Goßler besuchte bei seinem jüngsten Aufenthalte dahier auch die hiesige jüdische Schule. Er prüfte die Schüler und sprach Herrn Lehrer Levi gegenüber seine volle Zufriedenheit über die Leistungen derselben aus."    

   
Die israelitische Schule besteht 100 Jahre (1925)    

Hechingen JuedlibZtg 20031925.jpg (83228 Byte)Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 20. März 1925: "Hechingen. Die hiesige israelitische Schule kann in diesem Jahr auf ein Jahrhundert ihres Bestehens als öffentliche Schule zurückblicken, nachdem sie bis dahin nur als Privatschule bestanden. Sowohl die Schüler- als Seelenzahl der hiesigen israelitischen Gemeinde ist übrigens in den letzten Jahrzehnten bedeutend zurückgegangen. Die Zahl der Volksschüler dürfte kaum ein Dutzend betragen. Die Stelle des israelitischen Lehrers und Rabbiners ist in einer Person vereinigt. Desgleichen ist ein Jahrhundert verflossen, seit der aus Nordstetten gebürtige nachmalige bekannte Schriftstelle Berthold Auerbach (gestorben 1882) an der 1803 von den Geschwistern Jakob und Karoline Kaulla (deren Nachkommen noch in Stuttgart leben) für jüdische Theologen errichteten Talmudschule seine Studien begann".        

     

     

     

     

 

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Stand: 02. April 2026