Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


Eingangsseite

Aktuelle Informationen

Jahrestagungen von Alemannia Judaica

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft

Jüdische Friedhöfe 

(Frühere und bestehende) Synagogen

Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale in der Region

Bestehende jüdische Gemeinden in der Region

Jüdische Museen

FORSCHUNGS-
PROJEKTE

Literatur und Presseartikel

Adressliste

Digitale Postkarten

Links

 

   
Zurück zur Seite über die Jüdische Geschichte / Synagoge in Endingen   
 
Zurück zur Seite über die Jüdische Geschichte / Synagoge in Lengnau   
    

Endingen und Lengnau (Kanton Aargau, Schweiz)
Texte/Berichte zur Geschichte des Rabbinates an den beiden Orten

    
An dieser Seite wird noch gearbeitet - bitte schauen Sie bei Gelegenheit wieder vorbei  

Zur Geschichte der Rabbinate / beziehungsweise des Rabbinates in Endingen und Lengnau   
  
Bis um 1730/40 hatten die jüdischen Gemeinden in Endingen und Lengnau noch keinen eigenen, fest an einem dieser Orte tätigen Rabbiner. Gemeinsam mit den nördlich des Rheins liegenden jüdischen Gemeinden in Stühlingen und Tiengen unterstand man vielmehr einem gemeinsamen Rabbiner, der in einem dieser Orte seinen Sitz hatte. Als erster wird ein Rabbiner Matitjahu (Sohn des Rabbiners Adonijah Israel, Enkel des großen Gelehrten (Gaon) Rabbiner Isaak Heppenheim) genannt, der Rabbiner und Rechtsprecher (More zedek) "im Lande Schweiz" war. Er hatte seinen Sitz in Tiengen und Stühlingen und für auch für die "angeschlossenen Gemeinden" zuständig, womit vor allem auch Endingen und Lengnau gemeint war. Rabbiner Matitjahu verstarb 1639 oder 1653/54

1699
wird ein "Rabbi Löb von Endingen" genannt, der in diesem Jahr gemeinsam mit Rabbiner Götsch von Hechingen und Haigerloch nach Donaueschingen zur Ausarbeitung eines Reglements berufen wurde; er war vermutlich identisch mit Rabbiner Arje Jehuda Löb Theomim (genannt Lob Schnapper), der Rabbiner in Breisach und später Rabbinatsassessor in Frankfurt war. Ob Rabbi Löb aus Endingen stammte oder zeitweise dort residierte, ist nicht bekannt.
 
Der erste ständig im Surbtal residierende Rabbiner war vermutlich Jehuda Löb ben Abraham von Pintschoff. Er wird erstmals in einer Urkunde von 1746 genannt, in der er als "Rabbiner in Lengnau und Endingen" unterzeichnete. Er starb um 1750 und wurde mit seiner Frau auf dem Judenäule (alter jüdischer Friedhof der Surbtalgemeinden auf der Judeninsel bei Koblenz) beigesetzt. Sein Nachfolger war von etwa 1750 bis 1758 Rabbi Jakob Levi von Schnaittach, gefolgt von Rabbiner Jakob ben Isserle Schweich aus Metz, der etwa 30 Jahre lang in den beiden Orten tätig war. Unter ihm galt die Bestimmung dass, dass der Surbtaler Rabbiner abwechselnd jeweils drei Jahre lang in Lengnau, danach drei Jahre in Endingen zu residieren hatte. Rabbiner Schweich weihte 1764 die neue Endinger Synagoge ein. 1786 verließ er das Surbtal, um noch bis 1812 (das heißt bis zu seinem 97. Lebensjahr) in Nancy als Rabbiner zu wirken. 
 
1788 bis 1813 war Raphael Ries aus Hagenthal (Hagenthal-le-Bas) im Elsass Rabbiner in Endingen und Lengnau. Er hatte in Hagenthal erfolgreich eine Jeschiwa geleitet. Auch im Surbtal genoss er auf Grund seiner großen Gelehrsamkeit und tiefen Frömmigkeit hohes Ansehen. Er war weiterhin zuständig für die Gemeinde Tiengen: um 1800 nennt er sich in einer Publikation "Raphael ben Abraham, amtierend in Endingen, Lengnau und Tiengen". Nachfolger von Raphael Ries war von 1815 bis 1834 sein Sohn Abraham Ries. Er war 1763/64 in Hagenthal-le-bas geboren, wurde 1793 Rabbiner in Mühringen, seit 1797 Landesrabbiner für den Schwarzwaldkreis des Deutschen Ordens mit Sitz in Mühringen beziehungsweise 1803-1806 mit Sitz in Nordstetten. 1812 kam er als Rabbinatsgehilfe seines Vaters nach Lengnau und Endingen. Wie sein Vater war er noch einige Zeit auch der für Tiengen zuständige Rabbiner, bis 1827 im Zuge der Neuordnung der Synagogenverhältnisse im Großherzogtum Baden Tiengen dem Bezirksrabbinat in Gailingen zugeordnet wurde. Über die Tätigkeiten der Rabbiner Schweich sowie Vater und Sohn Ries - liegen zahlreiche Dokumente vor. Bei schwierigen Entscheidungen holten sich die Rabbiner Auskünfte bei anderen rabbinischen Autoritäten ein.    
 
Die folgenden Rabbiner waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts - in Endingen und Lengnau - tätig: noch während der Zeit von Rabbiner Raphael Ries: Anschel Levi aus Rosheim; er war 1805 bis 1811 als Oberlehrer und Rabbinatsgehilfe in Endingen und Lengnau tätig; von 1815 bis 1818 Abraham Isak Luntenschütz aus Romansweiler im Elsass (vgl. unten Grabinschrift). 
 
Zwischen ca. 1820 und 1860 gab es zwei Rabbinate, eines in Lengnau, eines in Endingen: 

1824 bis 1860 war Wolf Dreyfus Rabbiner in Lengnau. An seiner Seite hatte er seit 1858 Rabbinatsverweser David Josua Guggenheim. Guggenheim sprach neben Oberlehrer Bernheim eine Trauerrede bei der Beisetzung von Rabbiner Dreyfus Ende Mai 1860 auf dem jüdischen Friedhof (siehe Bericht unten). Guggenheim verließ Lengnau 1861.     

1835 bis 1851 Leopold Wyler Rabbiner in Endingen. Sein Nachfolger war als Rabbiner in Endingen von 1854 bis 1858 Rabbiner Dr. Julius Fürst. Dieser ist 1826 in Mannheim geboren als Sohn des vor allem in Heidelberg tätigen Rabbiners Salomon Fürst. Nach seiner Zeit in Endingen war Dr. Fürst kurzzeitig in Merchingen tätig, danach in Bayreuth, Mainz und Aub; zuletzt von 1880 bis 1899 an der Klaus in Mannheim
 
Nach dem Tod von Rabbiner Wolf Dreyfus im Mai 1860 beschlossen die beiden Gemeinden Lengnau und Endingen, das Rabbinat wieder gemeinsam für beide Gemeinden auszuschreiben. Die Besetzung gestaltete sich schwierig, zumal im Blick auf die Besetzung Spannungen zwischen orthodox und liberal Gesinnten in den Gemeinden auftraten. Doch konnte die Stelle schließlich (1861) mit Rabbiner Dr. Meyer Kayserling aus Hannover besetzt werden, der bis 1870 in Endingen und Lengnau geblieben ist.    
 
1872 bis 1880 war Rabbiner Salomon Bamberger (geb. 1835 in Wiesenbronn als Sohn des "Würzburger Raw" Seligmann Bar Bamberger, gest. 1918 in Würzburg) in beiden Orten tätig, 1880 wurde er Rabbiner in Niederhagenthal (Hagenthal-le-Bas) und 1886 in Sennheim (Cernay). In Lengnau ist 1875 seine Frau Lea geb. Adler (geb. 1844 als Tochter von Rabbiner Abraham Adler [seit 1845 Rabbiner in Aschaffenburg], gest. 1875 in Lengnau) nach der Geburt ihres achten Kindes gestorben; Rabbiner Salomon Bamberger hat nicht wieder geheiratet. 

Cernay Bamberger 01.jpg (40521 Byte)Cernay FrfIsrFambl 27031918.jpg (29358 Byte)Meldung in der "Frankfurter Israelitischen Gemeindezeitung vom 27. März 1918: "Würzburg. Salomon Bamberger, bis zum Ausbruch des Krieges Rabbiner in Sennheim (Elsass), eine von hohem jüdischen Idealismus getragene Persönlichkeit, ist hier im Alter von 83 Jahren verschieden. Er war einer der letzten, die die so schwer heimgesuchte Ortschaft verließen." 
Foto von Rabbiner Salomon Bamberger und seiner Frau Lea Adler aus einem französischen Artikel über ihn und seine Zeit in Cernay.   

  
1885 wurde das Rabbinat in Endingen und Lengnau nicht mehr besetzt. In diesem Jahr wurde es nach Baden verlegt, wo als erster Rabbiner Dr. Heinz Ehrmann aus Michelstadt eingesetzt wurde. Er blieb in Baden bis 1903 und war von hier aus auch für Endingen und Lengnau zuständig. Bei der Betreuung der in den beiden Orten noch lebenden jüdischen Personen durch auswärtige Rabbiner blieb es auch in der Folgezeit.  
  
Als für Endingen und Lengnau zuständige auswärtige Rabbiner werden genannt: von 1896 - 1936 der Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde in Zürich Dr. Martin Littmann aus Elbing (1864-1946 (Link zum Historischen Lexikon der Schweiz); von 1908 bis 1915 der Rabbiner der Israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich Armin Kornfein Link zur Seite der Israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich   Link zum Historischen Lexikon der Schweiz sowie von 1908 bis 1951 der Prediger und Lehrer 
Meier Schnitzer.  
  
  
   
  
Texte zur Geschichte des Rabbinates in Endingen und Lengnau
  
Übersicht  

 Über die Grabinschrift des 1818 verstorbenen Rabbi Abraham Luntenschütz im Friedhof der Gemeinden (Artikel von 1924)
 Zur Ausschreibung der Rabbinatsstelle in Endingen (1852)  
 Eingabe der israelitischen Vorsteherschaft Endingen an den Regierungsrat (1853)   
 Ausschreibung des Rabbinats in Endingen (1853)   
 Zum Tod des Lengnauer Rabbiners Wolf Dreifuß (1860)   
 Die Gemeinden Endingen und Lengnau bilden ein gemeinsames Rabbinat (1860)  
 Ausschreibung der Rabbinatsstelle Endingen - Lengnau (1860)  
    ...
Wahl von Rabbiner Dr. Meyer Kayserling (1862)   
Amtseinführung von Rabbiner Dr. Meyer Kayserlin (1862)  

    
  
Über die Grabinschrift des 1818 verstorbenen Rabbi Abraham Luntenschütz im Friedhof der Gemeinden (Artikel von 1924)  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. September 1924: "Das Grab des Rabbi Abraham Luntenschütz
Endingen und Lengnau - die beiden Stamm- und Muttergemeinden der schweizerischen Judenheit besitzen seit nahezu 200 Jahren einen gemeinschaftlichen Friedhof (Beit HaKewarot), welches dem heutigen Besucher wie eine Totenstadt mit über zweitausend Bewohnern vorkommt.
Dieser alte, ehrwürdige Friedhof (Beit Olam) ist der schweizerischen Juden schönstes Kulturdenkmal, das ihnen - aber auch uns Fernstehenden - Vieles und Interessantes aus vergangenen Zeiten erzählt.  
Manche Großen des Geschlechtes liegen da begraben, unter denen auch der berühmte Rabbi Luntenschütz - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen -, über welchen der in Frankfurt in bester Erinnerung stehende Herr Lehrer Michael Neuberger in Lengnau im 'Jüdischen Wochenblatt' der Schweiz einiges mitteilt: Die Grabstein-Inschrift des vor 106 Jahren heimgegangenen großen Gelehrten Reb Awrohom Jizchok Luntenschütz, Rabbiner von Endingen-Lengnau in den Jahren 1813-1819, lautet wörtlich:    ... 
Hierzu noch einige Bemerkungen: Auffällig und besonders gekennzeichnet ist obige Inschrift schon durch das erste Wort, das hübsch umrandete Hajom ('heute'). Man fühlt gleichsam, wie wenn der Tod dieses Geistesfürsten (hebräisch und deutsch) eine schützende Sühne für alle seine Zeitgenossen war. Fast alle 2.000 Grabsteine auf diesem ehrwürdigen Friedhof tragen obenan die üblichen Buchstaben respektive Wortabkürzungen 'Hier ruht' oder auch wie auf den ganz alten Steinen 'Hier wurde begraben', oder 'Hier liegt aufbewahrt'. Der biblische Ausdruck (hebräisch und deutsch), 'Wagen Jisroels und seine Reiter', den der Prophet Elischa seinem in Himmelshöhen scheidenden Lehrer Elia nachrief, wird heute noch vielfach in den Nekrologen für verstorbene Rabbiner angewandt. Dies soll uns belehren, dass zu jeder Zeit unsere Geisteshelden ihrem Volke soviel Schutz und Waffe waren, wie eine ganze Heeresmacht mit Roß und Reitern. Wenn die Memor-Bücher der elsässischen Gemeinden Balbronn und Westhofen nur einen Eisik Lundeschütz rühmlichst erwähnen, so ist dies doch der Obgenannte. Sehr häufig bezeichnen die Grabsteine auf diesem Friedhof (hebräisch und deutsch) Isaak genannt Eisik. Den Vornamen Awrohom erhielt Luntenschütz beim Gebet anlässlich seiner schweren Krankheit, die er glücklich überstand. - Der angegebene Wirkungskreis durch das Wort Medinateinu ('unsere LänderÄ) in der Pluralform lässt die Möglichkeit zu, dass Luntenschütz etwelche rabbinische Funktionen auch noch von Endingen-Lengnau aus im benachbarten Elsass ausübte. Zum Schlusse sei noch erwähnt, dass man der Geistesgröße Luntenschütz auch in der Wahl seiner Grabesstätte gerecht wurde. In 18. Reihe rechts die unvergesslichen Rabbiner Raphael und dessen Sohn Abraham Ris; links Reb Jehuda Arie, Sohn des Judele Wyler; dazwischen liegt Luntenschütz begraben - sein Verdienst komme uns zugute."    


  
  
Zur Ausschreibung der Rabbinatsstelle in Endingen (1852)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. August 1852: "Ober-Endingen, 15. Juli (1852). Die durch Abberufung erledigte hiesige Rabbinatsstelle wird durch den tit. Kantonsschulrat nächstens ausgeschrieben. Zu diesem Behufe wurde die hiesige israelitische Vorsteherschaft von der hohen Regierung aufgefordert, ein Regulativ über Requisiten, Pflichten und Leistungen des Rabbiners zu entwerfen, welchem hohen Auftrage Letztere unverzögert nachgekommen ist. Es ist gewiss nicht gleichgültig, was für ein Mann an diese Stelle kommt. Bis hierher waren unsere Schulen die einzigen Stätten, worin etwas für Bildung und Aufklärung geschah. Die Synagoge blieb teilnahmslos für die Bildungsinteressen und stabil in ihrer ganzen Haltung. Mit dem Austritt aus der Schule war für die Jugend aller Bildungsprozess abgeschnitten. - Das soll anders werden! - Soll die Einwirkung der Schule nachhaltig sein und nicht ein Indifferentismus für höhere Interessen und wahre Religiosität die besseren Elemente verzehren, so muss ein tüchtiger Rabbi durch Predigt, Lehre und Beispiel Bildung und Religiosität fördern und heben. Darum wünscht die große Mehrzahl unserer Gemeinde einen wackern, wissenschaftlich gebildeten, natürlich auch und vor allem in den jüdischen Fächern bewanderten Prediger und Volkslehrer, der vorzüglich durch seinen würdigen Charakter der Gemeinde imponieren könnte. Ein solcher würde der Unterstützung der Gemeinde und der hohen Regierung gewiss sein und auch bei der christlichen Schweiz zur Achtung des Judentums beitragen."   

  
Eingabe der israelitischen Vorsteherschaft Endingen an den Regierungsrat (1853)  

Endingen AZJ 21021853.jpg (228349 Byte) Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Februar 1853: "Oberendingen, 8. Februar (1853). Der 'Schweizerbote' bringt folgenden Artikel, den ich in der Allgemeinen Zeitung des Judentums mitzuteilen bitte.  
Bereits zu Mitte des vorigen Jahres überreichte die israelitische Vorsteherschaft zu Oberendingen namens ihrer Gemeinde dem Regierungsrate den Entwurf eines besonderen Regulativs für einen jeweiligen Rabbiner mit dem Gesuche, demselben seine hoheitliche Sanktion erteilen zu wollen. Es folgten indessen diesem Regulative bald, mit Berufung auf die vortreffliche Rabbinatsverordnung für das Königreiche Württemberg vom Jahre 1841, mehrere abweichende Wünsche von gebildeten Israeliten, und eine nähere Untersuchung des Gegenstandes durch den damaligen Kantonsschulrat stellte den Entwurf der Vorsteherschaft wirklich auch als durchaus ungenügend dar, indem derselbe sowohl die wissenschaftliche Berufsbildung als das Lehramt der Rabbiner in einem viel zu engen und obsoleten kreise beschrieb. Der Referent des Schulrats - Herr Seminardirektor Keller - arbeitete hierauf das Ganze an der Hand hierseitiger Gesetze und Verordnungen für Theologie, sowie in Benutzung anderwärts bestehender Rabbinatsinstruktionen und in besonderer Berücksichtigung diesseitiger Verhältnisse vollständig um, und es wurde das in dieser Weise umgearbeitete Regulativ nun auch der israelitischen Vorsteherschaft zur beförderlichen Abgabe ihrer Ansichten und weiteren Wünsche in der Sache mitgeteilt.  
Wie man vernimmt, wurde der Gegenstand mit großem Interesse aufgenommen und namentlich von den Gebildeten beider Gemeinden einlässlich besprochen, indem man auch in Lengnau das Heilsame, ja Notwendige einer solchen Rabbinatsverordnung einsah und für sich eine ähnliche wünschte.  
Nachdem nun auch den Wünschen und Ansichten derer, die als billig und verständig erscheinen, Rechnung getragen worden - ist der Regierungsrat in die endliche Beratung des Ganzen eingetreten, hat das nach dem Urteile gebildeter und wohldenkender Israeliten den gegenwärtigen Zeitverhältnissen Rechnung tragende Regulativ unverändert gut geheißen und zu einer förmlichen Regierungsverordnung für die beiden israelitischen Rabbinate von Oberendingen und Lengnau erhoben.   
Gleichzeitig wurde die Erziehungsdirektion ermächtigt, die Ausschreibung der erledigten Rabbinatsstelle in Oberendingen nach Mitgabe dieser Verordnung zu formulieren und der Vorsteherschaft daselbst zur gutfindenden Veröffentlichung zuzustellen. Wir werden demnächst kurzmöglichst auf die Hauptgrundzüge dieses auch für ein größeres Publikum Interesse darbietenden Regulativs zurückkommen.  
So weit der Schweizerbote. 
Sie sehen aus verschiedenen neuesten Verordnungen unserer hohen Regierung, in welcher Männer sitzen, die auf der Höhe der Zeit stehen, dass dieselbe gründlich und besonnen die Emanzipation der aargauischen Israeliten anbahnt. Mehrere öffentliche Blätter besprachen die Verordnung, wonach die Israeliten Militärdienst leisten müssen, in einem sehr günstigen Tone für die Israeliten und das Schweizervolk sagt: Wenn sie d'Laste hend, müend sie au d'Rechte ha." 

      
Ausschreibung des Rabbinats in Endingen (1853)  

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1853: "Ausschreibung der Rabbinatsstelle in Endingen
Diejenigen Rabbiner, welche sich um das Rabbinat der israelitischen Gemeinde Endingen, Kantons Aargau in der Schweiz bewerben wollen, haben sich bis zum 31. Mai nächsthin bei der Tit. Erziehungsdirektion in Aarau dafür anzumelden und ihrer Anmeldung beizulegen:  
a) befriedigende Zeugnisse über einen makellosen, religiösen Lebenswandel von anerkannten Rabbinern und Behörden; 
b) genügende Ausweise über ein mindestens dreijähriges Studium der mosaischen Theologie auf einer Hochschule;  
c) ein ordnungsgemäß erworbenes Rabbinatsdiplom von einem anerkannte gelehrten Rabbiner.  
Außerdem hat jeder Angemeldete entweder durch die gesetzlichen Prüfungen oder durch sonst genügende Ausweise sich von der Staatsbehörde ein Maturitäts- und ein förmliches Wahlfähigkeitszeugnis zu erwerben, und, wenn er gewählt wird, die ihm zu hierseitiger Niederlassung notwendigen Schriften beizubringen. 
Mit der ausgeschriebenen Stelle ist, nebst freier Wohnung und einigen Akzidenzien, eine fixe, jährliche Besoldung von wenigstens 1.200 Franken verbunden.  
Endingen, am 14. März 1853.  
Namens der Vorsteherschaft: Der erste Vorsteher: Gustav Dreyfuß.  Der Gemeindeschreiber: Salomon Wyler."  

  
Zum Tod des Lengnauer Rabbiners Wolf Dreifuß (1860)  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. Juni 1860: "Aargau. Lengnau, 31. Mai (1860). Heute, am letzten Tag des Frühlingsmonats, trugen wir unsern verewigten Religionsvater, Rabbiner Dreifuß zu Grabe. Das Leichenbegängnis war Beweis der Liebe und Achtung, in der er gestanden. Mehr als 500 Menschen nahmen Teil, und von allen Glaubensgenossen, die außerhalb der Heimatgemeinde wohnen, fehlte niemand. Der Tote war dessen würdig; 76 Jahre alt geworden, hat er 40 Jahre in voller Pflichttreue der Gemeinde gewidmet. Zu einer Zeit geschult und gebildet, da noch vieles im Wege und hinter unserer Zeit stand, hat er sich einen Grad von Menschenkenntnis und wissenschaftlicher Bildung erworben, der bewundernswert war. Man muss den Talmud kennen, um dies zu beurteilen; es bedarf hier nicht nur Begabung, scharf und tiefe Auffassung, sondern auch strenges, wissenschaftliches Studium, und der Verblichene hat es hierin so weit gebracht, dass er allen denen Hochachtung einflößte, welche ihn in dieser Beziehung näher kennen lernten. Mit dieser seiner religiösen Wissenschaft, der er bis zu seinem Tode gelebt, ist sein tadelloser Lebenswandel Hand in Hand gegangen; tugendhaft in jeder Beziehung, freundlich gegen jedermann, tolerant für jede Geistesrichtung im Stillen wohltätig, gewissenhaft und pflichttreu - das waren die Eigenschaften, die ihm jedes Herz gewannen, sodass niemand bei uns ist, der sich durch seinen Tod nicht verwaist fühlte. Das Weltliche hat er nur, soweit immer notwendig, besorgt und seinem ideellen geistigen Beruf gelebt, zurückgezogen, anspruchslos bei einem Wert und innern Gehalt, der nicht leicht ersetzt sein wird. 
Das Gepräge dieser Gefühle trug auch der Leichenzug ernste und tiefe Trauer auf allen Gesichtern, starke Männer weinten Tränen kindlichen Schmerzes. Ergreifend und allen aus der Seele gesprochen waren die Worte, die unser verehrter Oberlehrer Bernheim beim ersten Ruhepunkt des Leichenzuges sprach, ebenso der auf dem Gottesacker vom Rabbinatsgelehrten D. Guggenheim gesprochene Nachklang: die unaufhaltsam rinnenden Tränen - er war Freund und Gefährte des Verstorbenen, ja dessen rechte Hand gewesen - erstickten oft seine Rede. Beiden Rednern gebührt öffentlicher Dank, ihre Worte sind uns unvergesslich. Möge der Verblichene im Jenseits alle die Ruhe und Glückseligkeit finden, die eine makellose Tugend in diesem Leben versprochen. (Aargauer Nachrichten.)."     

   
    
1860 beschlossen die Gemeinden Endingen und Lengnau die Verbindung ihrer beiden Rabbinate zu einem gemeinsamen Rabbinat:  
        
Die Gemeinden Endingen und Lengnau bilden ein gemeinsames Rabbinat (1860) 

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. September 1860: "Endingen, Kanton Aargau. Die Kreierung des Rabbiners beschäftigt jetzt alles Gemüter. Wir werden mit unserer Nachbargemeinde Lengnau nunmehr ein Rabbinat bilden. Beide Gemeinden, mit 240 jüdischen Familien, gehören der streng orthodoxen Richtung (bis auf verschwindend wenige Ausnahmen) an und da die letzte Entscheidung den Gemeinden zusteht, so werden wir nur solch einen Rabbinen aufnehmen, auf dessen Gesetzestreue auch nicht der Schatten eines Verdachts fällt. Dreimal wurden der Gemeinde Endingen (vor der Vereinigung mit Lengnau) Neologen von der Regierung vorgeschlagen, und dreimal wurde die Annahme derselben refüsiert; unsere Schwestergemeinde ist von denselben Gesinnungen durchdrungen.  ...n."  

   
Ausschreibung der Rabbinatsstelle Endingen-Lengnau (1860)  

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. September 1860: "Das vereinigte Rabbinat der eine halbe Stunde voneinander gelegenen israelitischen Gemeinden Endingen und Lengnau, hierseitigen Kantons, wird hiermit nach Anleitung der Regierungsverordnung vom 4. Hornung (= Februar) 1853 zur Besetzung ausgeschrieben. Die Bewerbung haben ihre Anmeldung bis zum 27. Weinmonat (= Oktober) bei der Erziehungsdirektion einzureichen, und derselben, nebst einer kurzen Darstellung ihres Lebens- und Bildungsganges, beizulegen:  
a. befriedigende Zeugnisse über einen makellosen, religiösen Lebenswandel von anerkannten Rabbinern und Behörden! 
b. ein Maturitätszeugnis, welches sie sich von der Erziehungsdirektion entweder durch die gesetzliche Maturitätsprüfung oder aber durch genügende Ausweise über eine gründliche, wissenschaftliche Vorbildung zu erwerben haben; 
c. akademische Zeugnisse darüber, dass sie die allgemeinen wie besonderen Vorbereitungswissenschaften zum Studium der mosaischen Theologie wenigstens drei Jahre auf einer Hochschule mit Erfolg und gutem Betragen studiert haben; 
d. ein Rabbinatsdiplom von einem anerkannt gelehrten Rabbiner, womit sie sich über ihre gründliche wissenschaftliche Bildung in der mosaischen Theologie, sowie auch über die ordnungsgemäß erworbene Rabbinatswürde ausweisen.  
Nach Maßgabe dieser Ausweise wird die Behörde den Bewerbern entweder sofort ein förmliches Kompetenz- oder Wahlfähigkeitszeugnis erteilen und sie der Gemeinde zur Wahl präsentieren, oder aber mit den nicht gehörig Ausgewiesenen eine besondere Konkursprüfung anordnen. Der Gewählte hat, wenn er ein Landesfremder ist, vor der hoheitlichen Bestätigung die ihm zur hierseitigen Niederlassung notwendigen Schriften beizubringen. 
Mit der Stelle ist nebst freier Wohnung und den vorschriftsgemäßen Akzidenzien eine fixe jährliche Besoldung von wenigstens 2.400 Franken, in vierteljährlichen Raten, verbunden. Die näheren Obliegenheiten sind bei der unterzeichneten Behörde zu erfahren.  
Die Erziehungsdirektion.
   
        Dieselbe Anzeige erschien in der Zeitschrift "Jeschurun" vom Oktober 1860 S. 64-65 (links) und in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. September 1860 (Mitte).

       
Vier Rabbiner werden von der Regierung vorgelegt (1860)    

  
Zur Situation um die Besetzung des Rabbinates (1861)  

  
Streit um die Berufung von Rabbiner Dr. Wassermann aus Mühringen (1861)  

  
Spannungen zwischen Orthodoxen und Liberalen im Blick auf die Rabbinerwahl (1861) 

  
Wahl von Rabbiner Dr. Meyer Kayserling (1861)  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. September 1861: "Aarau, 28. August (1861). Der 'Schweizerbote', das Organ der hiesigen Regierung, bringt unter dem 27. August folgende Mitteilung: 'Nachdem die israelitischen Gemeinden Endingen-Lengnau die Wahl eines Rabbiners für dieses Mal dem Regierungsrate überlassen und abgetreten, so hat die Behörde auf den Vorschlag der Erziehungsdirektion den Herrn Rabbiner Dr. M. Kayserling aus Gredingen in Hannover, wohnhaft gegenwärtig in Berlin, zum Rabbiner der gedachten Gemeinden gewählt. Da der Gewählte sich nicht nur als Gelehrter durch treffliche Schriften über die Geschichte und Literatur seines Volkes bekannt gemacht hat, sondern auch, auf vielseitig eingezogene Erkundigungen bei anerkannten Gewährsmännern, von Seite seines Charakters und seiner übrigen Persönlichkeit einstimmig bestens empfohlen worden ist, so darf die Wahl eine glückliche und der Wohlfahrt der beiden Gemeinden, wie wir hoffen, segensreiche genannt werden.' 
Wie wir hören, hat Herr Dr. Kayserling die Wahl angenommen. Das Rabbinat ist bekanntlich durch die Vereinigung der beiden früher geteilten Rabbinate Endingen und Lengnau zu einem ansehnlichen gewachsen. Die Annahme der Wahl hat hier im Kanton umso mehr Freude gemacht, als Herr Dr. Kayserling auch von der Gemeinderepräsentanz in Frankfurt an der Oder gewählt worden war, dort aber abgelehnt hat."   

  
Amtseinführung von Rabbiner Dr. Meyer Kayserling (1862)  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Januar 1862: "Endingen, im Dezember (1861). Der 7. Dezember, Schabbat Paraschat Wajigasch (= Sabbat mit der Toralesung Wajigasch = 1. Mose 44,18-47,27) war für die israelitische Gemeinde Endingen ein freudiger und erhebender Tag. Trotz der schlechten Witterung und der seit dem Krawall vom 28. Oktober hier herrschenden Missstimmung brachte dieser Tag der Amtseinführung unseres vielverehrten Herrn Rabbiners Dr. Kayserling Heiterkeit in die Gemüter. - Morgens 10 Uhr, eine halbe Stunde nach dem Gottesdienste, wurde Herr Dr. Kayserling in einem festlichen Zuge von seiner Wohnung nach der Synagoge geführt. Das Bezirksamt mit Schreiber und Weibel, die Vorsteherschaften zu Endingen und Lengnau, die Schulpflege, die Lomdim, die Schuljugend, von ihren drei Lehrern geführt. Die Mädchen waren mit Kränzen geschmückt. Am Portal der Synagoge und an der Kanzel waren schöne Kränze mit passenden Inschriften angebracht. In der Synagoge nahmen Bezirksamt, Rabbinat und die ersten Vorsteher ihren Platz auf der Tribüne. Der gemischte Sängerchor, zum größten Teil aus der Schuljugend bestehend, stellte sich auf die Terrasse beim Tabernakel. Feierliche Eröffnung durch einen deutschen Choral. Der Amtsschreiber verlas den regierungsrätlichen Erlass über die Wahl des Herrn Dr. Kayserling. In einer gut gehaltenen Rede empfahl der Bezirksamtmann dem Rabbiner die nun seiner Leitung unterstellten Gemeinden. Der Chor sang ein sehr passendes Weihelied. Der Rabbiner bestieg die Kanzel. Tief ergriffen setzte er in einer dreiviertelstündigen Rede die ihm gewordene Aufgabe auseinander und in welchem Sinne und Geiste er sie zu lösen sich vornehme. Die ebenso klare und bündige als tief gefühlte Rede verfehlte ihren Eindruck nicht und wirkte erhebend und begeisternd auf die Zuhörer. Nach der Predigt wurde abermals ein Choral und Le Keelohenu gesungen. Nachmittags ein Festessen, das auch die Frau Rabbiner, Tochter des Herrn Dr. Philippson, mit ihrer Gegenwart beehrte, wo es sehr gemütlich herging. Die Trinksprüche der Heiterkeit verliehen den Gemütern Ausdruck. Lehrer Dreifus sprach von Nacht und Licht, wie die Rabbinatswirren die Gemeinde in ein dunkles Labyrinth geführt und wie der Regierungsrat den Ariadnefaden zum Ausgang gefunden, wie der Name Kayserling gleich einem Zauberworte die beunruhigten Geister beschwichtigt. die bisherigen Vorgänge deuten auf ein segensreiches Wirken des neu eingeführten Rabbiners. Oberlehrer Bollag sprach von der Vereinigung der Gemeinden, die es möglich gemacht, einen würdigen Rabbiner zu erwerben, und empfahl fernere Vereinigung zur Erreichung so edlen Zweckes. Das Mahl wurde gewürzt durch die Toaste der Herren Bezirksamtmann, Rabbinat, Vorster etc. -  
Der Tag ist als ein heiter, ernster, wohltuender würdig, in die Annalen von Endingen-Lengnau eingetragen zu werden mit dem Schlusssatze, der den Wunsch unserer Gemeinde ausspricht: Möge der Herr unsern würdigen Rabbiner Dr. Kayserling zum segensreichen Wirken inmitten unserer Gemeinde erhalten!"     

    
  
  

   

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an Alemannia Judaica (E-Mail-Adresse auf der Eingangsseite)
Copyright © 2003 Alemannia Judaica - Arbeitsgemeinschaft für die Erforschung der Geschichte der Juden im süddeutschen und angrenzenden Raum
Stand: 19. März 2010