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Endingen und
Lengnau (Kanton
Aargau, Schweiz)
Texte/Berichte zur Geschichte des Rabbinates an den beiden Orten
An dieser Seite wird noch gearbeitet - bitte schauen
Sie bei Gelegenheit wieder vorbei
Zur Geschichte der Rabbinate / beziehungsweise des Rabbinates in Endingen und
Lengnau
Bis um 1730/40 hatten die jüdischen Gemeinden in Endingen und Lengnau noch
keinen eigenen, fest an einem dieser Orte tätigen Rabbiner. Gemeinsam mit den
nördlich des Rheins liegenden jüdischen Gemeinden in Stühlingen
und Tiengen unterstand man vielmehr einem
gemeinsamen Rabbiner, der in einem dieser Orte seinen Sitz hatte. Als erster
wird ein Rabbiner Matitjahu (Sohn des Rabbiners Adonijah Israel, Enkel
des großen Gelehrten (Gaon) Rabbiner Isaak Heppenheim) genannt, der
Rabbiner und Rechtsprecher (More zedek) "im Lande Schweiz" war. Er
hatte seinen Sitz in Tiengen und Stühlingen und für auch für die
"angeschlossenen Gemeinden" zuständig, womit vor allem auch Endingen und
Lengnau gemeint war. Rabbiner Matitjahu verstarb 1639 oder 1653/54.
1699 wird ein "Rabbi Löb von Endingen" genannt, der in
diesem Jahr gemeinsam mit Rabbiner Götsch von Hechingen
und Haigerloch nach Donaueschingen zur
Ausarbeitung eines Reglements berufen wurde; er war vermutlich identisch mit
Rabbiner Arje Jehuda Löb Theomim (genannt Lob Schnapper), der Rabbiner in Breisach
und später Rabbinatsassessor in Frankfurt war. Ob Rabbi Löb aus Endingen
stammte oder zeitweise dort residierte, ist nicht bekannt.
Der erste ständig im Surbtal residierende Rabbiner war vermutlich Jehuda
Löb ben Abraham von Pintschoff. Er wird erstmals in einer Urkunde von 1746
genannt, in der er als "Rabbiner in Lengnau und Endingen" unterzeichnete.
Er starb um 1750 und wurde mit seiner Frau auf dem Judenäule (alter
jüdischer Friedhof der Surbtalgemeinden auf der Judeninsel bei Koblenz)
beigesetzt. Sein Nachfolger war von etwa 1750 bis 1758 Rabbi Jakob Levi von Schnaittach,
gefolgt von Rabbiner Jakob ben Isserle Schweich aus Metz, der etwa 30
Jahre lang in den beiden Orten tätig war. Unter ihm galt die Bestimmung dass,
dass der Surbtaler Rabbiner abwechselnd jeweils drei Jahre lang in Lengnau, danach drei
Jahre in Endingen zu residieren hatte. Rabbiner Schweich weihte 1764 die neue
Endinger Synagoge ein. 1786 verließ er das Surbtal, um noch bis
1812 (das heißt bis zu seinem 97. Lebensjahr) in Nancy als Rabbiner zu
wirken.
1788 bis 1813 war Raphael Ries aus Hagenthal
(Hagenthal-le-Bas) im Elsass Rabbiner in Endingen und Lengnau. Er hatte in Hagenthal
erfolgreich eine Jeschiwa
geleitet. Auch im Surbtal genoss er auf Grund seiner großen Gelehrsamkeit und
tiefen Frömmigkeit hohes Ansehen. Er war weiterhin zuständig für die
Gemeinde Tiengen: um 1800 nennt er sich in
einer Publikation "Raphael ben Abraham, amtierend in Endingen, Lengnau und
Tiengen". Nachfolger von Raphael Ries war von 1815 bis 1834 sein
Sohn Abraham Ries. Er war 1763/64 in Hagenthal-le-bas geboren, wurde 1793
Rabbiner in Mühringen, seit 1797
Landesrabbiner für den Schwarzwaldkreis des Deutschen Ordens mit Sitz in Mühringen
beziehungsweise 1803-1806 mit Sitz in Nordstetten.
1812 kam er als Rabbinatsgehilfe seines Vaters nach Lengnau und Endingen. Wie sein Vater war
er noch einige Zeit auch der für Tiengen
zuständige Rabbiner, bis 1827 im Zuge der Neuordnung der Synagogenverhältnisse
im Großherzogtum Baden Tiengen dem Bezirksrabbinat in Gailingen
zugeordnet wurde. Über die Tätigkeiten der Rabbiner Schweich sowie Vater und
Sohn Ries - liegen zahlreiche Dokumente vor. Bei schwierigen Entscheidungen
holten sich die Rabbiner Auskünfte bei anderen rabbinischen Autoritäten
ein.
Die folgenden Rabbiner waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts - in Endingen und Lengnau -
tätig: noch während der Zeit
von Rabbiner Raphael Ries: Anschel Levi aus Rosheim;
er war 1805 bis 1811 als Oberlehrer und Rabbinatsgehilfe in Endingen und Lengnau
tätig; von 1815 bis 1818 Abraham Isak Luntenschütz aus Romansweiler im
Elsass (vgl. unten Grabinschrift).
Zwischen ca. 1820 und 1860 gab es zwei Rabbinate, eines in Lengnau, eines
in Endingen:
1824 bis 1860 war Wolf Dreyfus Rabbiner in Lengnau. An seiner
Seite hatte er seit 1858 Rabbinatsverweser David Josua Guggenheim.
Guggenheim sprach neben Oberlehrer Bernheim eine Trauerrede bei der Beisetzung
von Rabbiner Dreyfus Ende Mai 1860 auf dem jüdischen Friedhof (siehe Bericht
unten). Guggenheim verließ Lengnau 1861.
1835 bis 1851 Leopold Wyler Rabbiner in Endingen. Sein Nachfolger
war als Rabbiner in Endingen von 1854 bis 1858 Rabbiner Dr. Julius Fürst.
Dieser ist 1826 in Mannheim geboren als Sohn des vor allem in Heidelberg tätigen
Rabbiners Salomon Fürst. Nach seiner Zeit in Endingen war Dr. Fürst kurzzeitig
in Merchingen tätig, danach in Bayreuth,
Mainz und Aub;
zuletzt von 1880 bis 1899 an der Klaus in Mannheim.
Nach dem Tod von Rabbiner Wolf Dreyfus im Mai 1860 beschlossen die beiden
Gemeinden Lengnau und Endingen, das Rabbinat wieder gemeinsam für beide Gemeinden
auszuschreiben. Die Besetzung gestaltete sich schwierig, zumal im Blick auf die
Besetzung Spannungen zwischen orthodox und liberal Gesinnten in den Gemeinden
auftraten. Doch konnte die Stelle schließlich (1861) mit Rabbiner Dr.
Meyer Kayserling aus Hannover besetzt werden, der bis 1870 in Endingen
und Lengnau geblieben ist.
1872 bis 1880 war Rabbiner Salomon Bamberger
(geb. 1835 in Wiesenbronn als Sohn des
"Würzburger Raw" Seligmann Bar Bamberger, gest. 1918 in Würzburg) in beiden Orten
tätig, 1880 wurde er Rabbiner in Niederhagenthal
(Hagenthal-le-Bas) und 1886 in Sennheim (Cernay).
In Lengnau ist 1875 seine Frau Lea geb. Adler (geb. 1844 als Tochter von
Rabbiner Abraham Adler [seit 1845 Rabbiner in Aschaffenburg],
gest. 1875 in Lengnau) nach der Geburt ihres achten Kindes gestorben; Rabbiner
Salomon Bamberger hat nicht wieder geheiratet.
 Meldung
in der "Frankfurter Israelitischen Gemeindezeitung vom 27. März
1918: "Würzburg. Salomon Bamberger, bis zum Ausbruch des Krieges
Rabbiner in Sennheim (Elsass), eine von hohem jüdischen Idealismus
getragene Persönlichkeit, ist hier im Alter von 83 Jahren verschieden. Er
war einer der letzten, die die so schwer heimgesuchte Ortschaft
verließen."
Foto von Rabbiner Salomon Bamberger und seiner Frau Lea Adler aus einem französischen
Artikel über ihn und seine Zeit in Cernay. |
1885 wurde das Rabbinat in Endingen und Lengnau nicht mehr besetzt. In
diesem Jahr wurde es nach Baden verlegt, wo als erster Rabbiner Dr. Heinz
Ehrmann aus Michelstadt eingesetzt wurde. Er blieb in Baden bis 1903 und
war von hier aus auch für Endingen und Lengnau zuständig. Bei der Betreuung
der in den beiden Orten noch lebenden jüdischen Personen durch auswärtige
Rabbiner blieb es auch in der Folgezeit.
Als für Endingen und Lengnau zuständige auswärtige Rabbiner werden genannt:
von 1896 - 1936 der Rabbiner der Israelitischen Cultusgemeinde in Zürich
Dr. Martin Littmann aus Elbing (1864-1946 (Link
zum Historischen Lexikon der Schweiz); von 1908 bis 1915 der Rabbiner
der Israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich Armin Kornfein Link zur Seite der
Israelitischen Religionsgesellschaft in Zürich Link
zum Historischen Lexikon der Schweiz sowie von 1908 bis 1951 der
Prediger und Lehrer
Meier Schnitzer.
Texte zur Geschichte des Rabbinates in Endingen und
Lengnau
Übersicht
Über
die Grabinschrift des 1818 verstorbenen Rabbi Abraham Luntenschütz im
Friedhof der Gemeinden (Artikel von 1924)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. September 1924: "Das
Grab des Rabbi Abraham Luntenschütz.
Endingen und Lengnau - die beiden Stamm- und Muttergemeinden der
schweizerischen Judenheit besitzen seit nahezu 200 Jahren einen
gemeinschaftlichen Friedhof (Beit HaKewarot), welches dem heutigen
Besucher wie eine Totenstadt mit über zweitausend Bewohnern vorkommt.
Dieser alte, ehrwürdige Friedhof (Beit Olam) ist der
schweizerischen Juden schönstes Kulturdenkmal, das ihnen - aber auch uns
Fernstehenden - Vieles und Interessantes aus vergangenen Zeiten
erzählt.
Manche Großen des Geschlechtes liegen da begraben, unter denen
auch der berühmte Rabbi Luntenschütz - das Andenken an den Gerechten
ist zum Segen -, über welchen der in Frankfurt in bester Erinnerung
stehende Herr Lehrer Michael Neuberger in Lengnau im 'Jüdischen
Wochenblatt' der Schweiz einiges mitteilt: Die Grabstein-Inschrift des vor
106 Jahren heimgegangenen großen Gelehrten Reb Awrohom Jizchok
Luntenschütz, Rabbiner von Endingen-Lengnau in den Jahren 1813-1819,
lautet wörtlich: ...
Hierzu noch einige Bemerkungen: Auffällig und besonders gekennzeichnet
ist obige Inschrift schon durch das erste Wort, das hübsch umrandete Hajom
('heute'). Man fühlt gleichsam, wie wenn der Tod dieses
Geistesfürsten (hebräisch und deutsch) eine schützende Sühne
für alle seine Zeitgenossen war. Fast alle 2.000 Grabsteine
auf diesem ehrwürdigen Friedhof tragen obenan die üblichen
Buchstaben respektive Wortabkürzungen 'Hier ruht' oder auch wie
auf den ganz alten Steinen 'Hier wurde begraben', oder 'Hier
liegt aufbewahrt'. Der biblische Ausdruck (hebräisch und deutsch), 'Wagen
Jisroels und seine Reiter', den der Prophet Elischa seinem in
Himmelshöhen scheidenden Lehrer Elia nachrief, wird heute noch vielfach
in den Nekrologen für verstorbene Rabbiner angewandt. Dies soll uns
belehren, dass zu jeder Zeit unsere Geisteshelden ihrem Volke soviel
Schutz und Waffe waren, wie eine ganze Heeresmacht mit Roß und Reitern.
Wenn die Memor-Bücher der elsässischen Gemeinden Balbronn und Westhofen
nur einen Eisik Lundeschütz rühmlichst erwähnen, so ist dies doch der
Obgenannte. Sehr häufig bezeichnen die Grabsteine auf diesem Friedhof
(hebräisch und deutsch) Isaak genannt Eisik. Den Vornamen Awrohom
erhielt Luntenschütz beim Gebet anlässlich seiner schweren Krankheit,
die er glücklich überstand. - Der angegebene Wirkungskreis durch das
Wort Medinateinu ('unsere LänderÄ) in der Pluralform lässt die
Möglichkeit zu, dass Luntenschütz etwelche rabbinische Funktionen auch
noch von Endingen-Lengnau aus im benachbarten Elsass ausübte. Zum
Schlusse sei noch erwähnt, dass man der Geistesgröße Luntenschütz auch
in der Wahl seiner Grabesstätte gerecht wurde. In 18. Reihe rechts die
unvergesslichen Rabbiner Raphael und dessen Sohn Abraham Ris; links Reb
Jehuda Arie, Sohn des Judele Wyler; dazwischen liegt Luntenschütz
begraben - sein Verdienst komme uns zugute." |
Zur Ausschreibung der Rabbinatsstelle in Endingen (1852)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. August 1852:
"Ober-Endingen, 15. Juli (1852). Die durch Abberufung
erledigte hiesige Rabbinatsstelle wird durch den tit. Kantonsschulrat
nächstens ausgeschrieben. Zu diesem Behufe wurde die hiesige
israelitische Vorsteherschaft von der hohen Regierung aufgefordert, ein
Regulativ über Requisiten, Pflichten und Leistungen des Rabbiners zu
entwerfen, welchem hohen Auftrage Letztere unverzögert nachgekommen ist.
Es ist gewiss nicht gleichgültig, was für ein Mann an diese Stelle
kommt. Bis hierher waren unsere Schulen die einzigen Stätten, worin etwas
für Bildung und Aufklärung geschah. Die Synagoge blieb teilnahmslos für
die Bildungsinteressen und stabil in ihrer ganzen Haltung. Mit dem
Austritt aus der Schule war für die Jugend aller Bildungsprozess
abgeschnitten. - Das soll anders werden! - Soll die Einwirkung der Schule
nachhaltig sein und nicht ein Indifferentismus für höhere Interessen und
wahre Religiosität die besseren Elemente verzehren, so muss ein
tüchtiger Rabbi durch Predigt, Lehre und Beispiel Bildung und Religiosität
fördern und heben. Darum wünscht die große Mehrzahl unserer Gemeinde
einen wackern, wissenschaftlich gebildeten, natürlich auch und vor allem
in den jüdischen Fächern bewanderten Prediger und Volkslehrer, der
vorzüglich durch seinen würdigen Charakter der Gemeinde imponieren
könnte. Ein solcher würde der Unterstützung der Gemeinde und der hohen
Regierung gewiss sein und auch bei der christlichen Schweiz zur Achtung
des Judentums beitragen." |
Eingabe der israelitischen Vorsteherschaft Endingen an den
Regierungsrat (1853)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21.
Februar 1853: "Oberendingen, 8. Februar (1853). Der
'Schweizerbote' bringt folgenden Artikel, den ich in der Allgemeinen
Zeitung des Judentums mitzuteilen bitte.
Bereits zu Mitte des vorigen Jahres überreichte die israelitische
Vorsteherschaft zu Oberendingen namens ihrer Gemeinde dem Regierungsrate
den Entwurf eines besonderen Regulativs für einen jeweiligen Rabbiner mit
dem Gesuche, demselben seine hoheitliche Sanktion erteilen zu wollen. Es
folgten indessen diesem Regulative bald, mit Berufung auf die
vortreffliche Rabbinatsverordnung für das Königreiche Württemberg vom
Jahre 1841, mehrere abweichende Wünsche von gebildeten Israeliten, und
eine nähere Untersuchung des Gegenstandes durch den damaligen
Kantonsschulrat stellte den Entwurf der Vorsteherschaft wirklich auch als
durchaus ungenügend dar, indem derselbe sowohl die wissenschaftliche
Berufsbildung als das Lehramt der Rabbiner in einem viel zu engen und
obsoleten kreise beschrieb. Der Referent des Schulrats - Herr
Seminardirektor Keller - arbeitete hierauf das Ganze an der Hand
hierseitiger Gesetze und Verordnungen für Theologie, sowie in Benutzung
anderwärts bestehender Rabbinatsinstruktionen und in besonderer
Berücksichtigung diesseitiger Verhältnisse vollständig um, und es wurde
das in dieser Weise umgearbeitete Regulativ nun auch der israelitischen
Vorsteherschaft zur beförderlichen Abgabe ihrer Ansichten und weiteren
Wünsche in der Sache mitgeteilt.
Wie man vernimmt, wurde der Gegenstand mit großem Interesse aufgenommen
und namentlich von den Gebildeten beider Gemeinden einlässlich
besprochen, indem man auch in Lengnau das Heilsame, ja Notwendige einer
solchen Rabbinatsverordnung einsah und für sich eine ähnliche
wünschte.
Nachdem nun auch den Wünschen und Ansichten derer, die als billig und
verständig erscheinen, Rechnung getragen worden - ist der Regierungsrat
in die endliche Beratung des Ganzen eingetreten, hat das nach dem Urteile
gebildeter und wohldenkender Israeliten den gegenwärtigen
Zeitverhältnissen Rechnung tragende Regulativ unverändert gut geheißen
und zu einer förmlichen Regierungsverordnung für die beiden
israelitischen Rabbinate von Oberendingen und Lengnau
erhoben.
Gleichzeitig wurde die Erziehungsdirektion ermächtigt, die Ausschreibung
der erledigten Rabbinatsstelle in Oberendingen nach Mitgabe dieser
Verordnung zu formulieren und der Vorsteherschaft daselbst zur
gutfindenden Veröffentlichung zuzustellen. Wir werden demnächst
kurzmöglichst auf die Hauptgrundzüge dieses auch für ein größeres
Publikum Interesse darbietenden Regulativs zurückkommen.
So weit der Schweizerbote.
Sie sehen aus verschiedenen neuesten Verordnungen unserer hohen Regierung,
in welcher Männer sitzen, die auf der Höhe der Zeit stehen, dass
dieselbe gründlich und besonnen die Emanzipation der aargauischen Israeliten
anbahnt. Mehrere öffentliche Blätter besprachen die Verordnung, wonach
die Israeliten Militärdienst leisten müssen, in einem sehr günstigen
Tone für die Israeliten und das Schweizervolk sagt: Wenn sie d'Laste hend,
müend sie au d'Rechte ha." |
Ausschreibung des Rabbinats
in Endingen (1853)
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1853:
"Ausschreibung der Rabbinatsstelle in Endingen.
Diejenigen Rabbiner, welche sich um das Rabbinat der israelitischen
Gemeinde Endingen, Kantons Aargau in der Schweiz bewerben wollen, haben
sich bis zum 31. Mai nächsthin bei der Tit. Erziehungsdirektion in Aarau
dafür anzumelden und ihrer Anmeldung beizulegen:
a) befriedigende Zeugnisse über einen makellosen, religiösen
Lebenswandel von anerkannten Rabbinern und Behörden;
b) genügende Ausweise über ein mindestens dreijähriges Studium der
mosaischen Theologie auf einer Hochschule;
c) ein ordnungsgemäß erworbenes Rabbinatsdiplom von einem anerkannte gelehrten
Rabbiner.
Außerdem hat jeder Angemeldete entweder durch die gesetzlichen Prüfungen
oder durch sonst genügende Ausweise sich von der Staatsbehörde ein
Maturitäts- und ein förmliches Wahlfähigkeitszeugnis zu erwerben, und,
wenn er gewählt wird, die ihm zu hierseitiger Niederlassung notwendigen
Schriften beizubringen.
Mit der ausgeschriebenen Stelle ist, nebst freier Wohnung und einigen
Akzidenzien, eine fixe, jährliche Besoldung von wenigstens 1.200 Franken
verbunden.
Endingen, am 14. März 1853.
Namens der Vorsteherschaft: Der erste Vorsteher: Gustav Dreyfuß.
Der Gemeindeschreiber: Salomon Wyler." |
Zum Tod des Lengnauer Rabbiners Wolf Dreifuß (1860)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. Juni 1860: "Aargau.
Lengnau, 31. Mai (1860). Heute, am letzten Tag des Frühlingsmonats,
trugen wir unsern verewigten Religionsvater, Rabbiner Dreifuß zu Grabe.
Das Leichenbegängnis war Beweis der Liebe und Achtung, in der er
gestanden. Mehr als 500 Menschen nahmen Teil, und von allen
Glaubensgenossen, die außerhalb der Heimatgemeinde wohnen, fehlte
niemand. Der Tote war dessen würdig; 76 Jahre alt geworden, hat er 40
Jahre in voller Pflichttreue der Gemeinde gewidmet. Zu einer Zeit geschult
und gebildet, da noch vieles im Wege und hinter unserer Zeit stand, hat er
sich einen Grad von Menschenkenntnis und wissenschaftlicher Bildung
erworben, der bewundernswert war. Man muss den Talmud kennen, um dies zu
beurteilen; es bedarf hier nicht nur Begabung, scharf und tiefe
Auffassung, sondern auch strenges, wissenschaftliches Studium, und der
Verblichene hat es hierin so weit gebracht, dass er allen denen
Hochachtung einflößte, welche ihn in dieser Beziehung näher kennen
lernten. Mit dieser seiner religiösen Wissenschaft, der er bis zu seinem
Tode gelebt, ist sein tadelloser Lebenswandel Hand in Hand gegangen;
tugendhaft in jeder Beziehung, freundlich gegen jedermann, tolerant für
jede Geistesrichtung im Stillen wohltätig, gewissenhaft und pflichttreu -
das waren die Eigenschaften, die ihm jedes Herz gewannen, sodass niemand
bei uns ist, der sich durch seinen Tod nicht verwaist fühlte. Das
Weltliche hat er nur, soweit immer notwendig, besorgt und seinem ideellen
geistigen Beruf gelebt, zurückgezogen, anspruchslos bei einem Wert und
innern Gehalt, der nicht leicht ersetzt sein wird.
Das Gepräge dieser Gefühle trug auch der Leichenzug ernste und tiefe
Trauer auf allen Gesichtern, starke Männer weinten Tränen kindlichen Schmerzes.
Ergreifend und allen aus der Seele gesprochen waren die Worte, die unser
verehrter Oberlehrer Bernheim beim ersten Ruhepunkt des
Leichenzuges sprach, ebenso der auf dem Gottesacker vom Rabbinatsgelehrten
D. Guggenheim gesprochene Nachklang: die unaufhaltsam rinnenden
Tränen - er war Freund und Gefährte des Verstorbenen, ja dessen rechte
Hand gewesen - erstickten oft seine Rede. Beiden Rednern gebührt
öffentlicher Dank, ihre Worte sind uns unvergesslich. Möge der
Verblichene im Jenseits alle die Ruhe und Glückseligkeit finden, die eine
makellose Tugend in diesem Leben versprochen. (Aargauer
Nachrichten.)." |
1860 beschlossen die Gemeinden Endingen und Lengnau die
Verbindung ihrer beiden Rabbinate zu einem gemeinsamen Rabbinat:
Die Gemeinden Endingen und Lengnau bilden ein
gemeinsames Rabbinat (1860)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. September 1860:
"Endingen, Kanton Aargau. Die Kreierung des Rabbiners beschäftigt
jetzt alles Gemüter. Wir werden mit unserer Nachbargemeinde Lengnau
nunmehr ein Rabbinat bilden. Beide Gemeinden, mit 240 jüdischen Familien,
gehören der streng orthodoxen Richtung (bis auf verschwindend wenige
Ausnahmen) an und da die letzte Entscheidung den Gemeinden zusteht, so
werden wir nur solch einen Rabbinen aufnehmen, auf dessen Gesetzestreue
auch nicht der Schatten eines Verdachts fällt. Dreimal wurden der
Gemeinde Endingen (vor der Vereinigung mit Lengnau) Neologen von der
Regierung vorgeschlagen, und dreimal wurde die Annahme derselben
refüsiert; unsere Schwestergemeinde ist von denselben Gesinnungen
durchdrungen. ...n." |
Ausschreibung der Rabbinatsstelle
Endingen-Lengnau (1860)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. September 1860:
"Das vereinigte Rabbinat der eine halbe Stunde voneinander gelegenen
israelitischen Gemeinden Endingen und Lengnau, hierseitigen Kantons, wird
hiermit nach Anleitung der Regierungsverordnung vom 4. Hornung (= Februar)
1853 zur Besetzung ausgeschrieben. Die Bewerbung haben ihre Anmeldung bis
zum 27. Weinmonat (= Oktober) bei der Erziehungsdirektion einzureichen,
und derselben, nebst einer kurzen Darstellung ihres Lebens- und
Bildungsganges, beizulegen:
a. befriedigende Zeugnisse über einen makellosen, religiösen
Lebenswandel von anerkannten Rabbinern und Behörden!
b. ein Maturitätszeugnis, welches sie sich von der Erziehungsdirektion
entweder durch die gesetzliche Maturitätsprüfung oder aber durch
genügende Ausweise über eine gründliche, wissenschaftliche Vorbildung
zu erwerben haben;
c. akademische Zeugnisse darüber, dass sie die allgemeinen wie besonderen
Vorbereitungswissenschaften zum Studium der mosaischen Theologie
wenigstens drei Jahre auf einer Hochschule mit Erfolg und gutem Betragen
studiert haben;
d. ein Rabbinatsdiplom von einem anerkannt gelehrten Rabbiner, womit sie
sich über ihre gründliche wissenschaftliche Bildung in der mosaischen
Theologie, sowie auch über die ordnungsgemäß erworbene Rabbinatswürde
ausweisen.
Nach Maßgabe dieser Ausweise wird die Behörde den Bewerbern entweder
sofort ein förmliches Kompetenz- oder Wahlfähigkeitszeugnis erteilen und
sie der Gemeinde zur Wahl präsentieren, oder aber mit den nicht gehörig
Ausgewiesenen eine besondere Konkursprüfung anordnen. Der Gewählte hat,
wenn er ein Landesfremder ist, vor der hoheitlichen Bestätigung die ihm
zur hierseitigen Niederlassung notwendigen Schriften beizubringen.
Mit der Stelle ist nebst freier Wohnung und den vorschriftsgemäßen
Akzidenzien eine fixe jährliche Besoldung von wenigstens 2.400 Franken,
in vierteljährlichen Raten, verbunden. Die näheren Obliegenheiten sind
bei der unterzeichneten Behörde zu erfahren.
Die Erziehungsdirektion." |
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Dieselbe Anzeige erschien in
der Zeitschrift "Jeschurun" vom Oktober 1860 S. 64-65 (links)
und in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. September
1860 (Mitte). |
Vier Rabbiner werden von der Regierung vorgelegt (1860)
Zur Situation um die Besetzung des Rabbinates
(1861)
Streit um die Berufung von Rabbiner Dr. Wassermann aus Mühringen
(1861)
Spannungen zwischen Orthodoxen und Liberalen im Blick auf die
Rabbinerwahl (1861)
Wahl von Rabbiner Dr. Meyer Kayserling (1861)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. September
1861: "Aarau, 28. August (1861). Der 'Schweizerbote', das
Organ der hiesigen Regierung, bringt unter dem 27. August folgende
Mitteilung: 'Nachdem die israelitischen Gemeinden Endingen-Lengnau die
Wahl eines Rabbiners für dieses Mal dem Regierungsrate überlassen und
abgetreten, so hat die Behörde auf den Vorschlag der Erziehungsdirektion
den Herrn Rabbiner Dr. M. Kayserling aus Gredingen in Hannover, wohnhaft
gegenwärtig in Berlin, zum Rabbiner der gedachten Gemeinden gewählt. Da
der Gewählte sich nicht nur als Gelehrter durch treffliche Schriften
über die Geschichte und Literatur seines Volkes bekannt gemacht hat,
sondern auch, auf vielseitig eingezogene Erkundigungen bei anerkannten
Gewährsmännern, von Seite seines Charakters und seiner übrigen
Persönlichkeit einstimmig bestens empfohlen worden ist, so darf die Wahl
eine glückliche und der Wohlfahrt der beiden Gemeinden, wie wir hoffen,
segensreiche genannt werden.'
Wie wir hören, hat Herr Dr. Kayserling die Wahl angenommen. Das Rabbinat
ist bekanntlich durch die Vereinigung der beiden früher geteilten
Rabbinate Endingen und Lengnau zu einem ansehnlichen gewachsen. Die
Annahme der Wahl hat hier im Kanton umso mehr Freude gemacht, als Herr Dr.
Kayserling auch von der Gemeinderepräsentanz in Frankfurt an der Oder
gewählt worden war, dort aber abgelehnt hat." |
Amtseinführung von Rabbiner Dr. Meyer Kayserling (1862)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. Januar 1862:
"Endingen, im Dezember (1861). Der 7. Dezember, Schabbat
Paraschat Wajigasch (= Sabbat mit der Toralesung Wajigasch = 1.
Mose 44,18-47,27) war für die israelitische Gemeinde Endingen ein
freudiger und erhebender Tag. Trotz der schlechten Witterung und der seit
dem Krawall vom 28. Oktober hier herrschenden Missstimmung brachte dieser
Tag der Amtseinführung unseres vielverehrten Herrn Rabbiners Dr.
Kayserling Heiterkeit in die Gemüter. - Morgens 10 Uhr, eine halbe Stunde
nach dem Gottesdienste, wurde Herr Dr. Kayserling in einem festlichen Zuge
von seiner Wohnung nach der Synagoge geführt. Das Bezirksamt mit
Schreiber und Weibel, die Vorsteherschaften zu Endingen und Lengnau, die
Schulpflege, die Lomdim, die Schuljugend, von ihren drei Lehrern geführt.
Die Mädchen waren mit Kränzen geschmückt. Am Portal der Synagoge und an
der Kanzel waren schöne Kränze mit passenden Inschriften angebracht. In
der Synagoge nahmen Bezirksamt, Rabbinat und die ersten Vorsteher ihren
Platz auf der Tribüne. Der gemischte Sängerchor, zum größten Teil aus
der Schuljugend bestehend, stellte sich auf die Terrasse beim Tabernakel.
Feierliche Eröffnung durch einen deutschen Choral. Der Amtsschreiber
verlas den regierungsrätlichen Erlass über die Wahl des Herrn Dr.
Kayserling. In einer gut gehaltenen Rede empfahl der Bezirksamtmann dem
Rabbiner die nun seiner Leitung unterstellten Gemeinden. Der Chor sang ein
sehr passendes Weihelied. Der Rabbiner bestieg die Kanzel. Tief ergriffen
setzte er in einer dreiviertelstündigen Rede die ihm gewordene Aufgabe
auseinander und in welchem Sinne und Geiste er sie zu lösen sich
vornehme. Die ebenso klare und bündige als tief gefühlte Rede verfehlte
ihren Eindruck nicht und wirkte erhebend und begeisternd auf die Zuhörer.
Nach der Predigt wurde abermals ein Choral und Le Keelohenu gesungen.
Nachmittags ein Festessen, das auch die Frau Rabbiner, Tochter des Herrn
Dr. Philippson, mit ihrer Gegenwart beehrte, wo es sehr gemütlich
herging. Die Trinksprüche der Heiterkeit verliehen den Gemütern
Ausdruck. Lehrer Dreifus sprach von Nacht und Licht, wie die
Rabbinatswirren die Gemeinde in ein dunkles Labyrinth geführt und wie der
Regierungsrat den Ariadnefaden zum Ausgang gefunden, wie der Name
Kayserling gleich einem Zauberworte die beunruhigten Geister
beschwichtigt. die bisherigen Vorgänge deuten auf ein segensreiches
Wirken des neu eingeführten Rabbiners. Oberlehrer Bollag sprach von der
Vereinigung der Gemeinden, die es möglich gemacht, einen würdigen
Rabbiner zu erwerben, und empfahl fernere Vereinigung zur Erreichung so
edlen Zweckes. Das Mahl wurde gewürzt durch die Toaste der Herren
Bezirksamtmann, Rabbinat, Vorster etc. -
Der Tag ist als ein heiter, ernster, wohltuender würdig, in die Annalen
von Endingen-Lengnau eingetragen zu werden mit dem Schlusssatze, der den
Wunsch unserer Gemeinde ausspricht: Möge der Herr unsern würdigen
Rabbiner Dr. Kayserling zum segensreichen Wirken inmitten unserer Gemeinde
erhalten!" |
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