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Aarau (Kanton
Aargau, CH)
Jüdische Geschichte
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In Aarau lebten Juden zunächst im Mittelalter. Zur Zeit
des Schwarzen Todes (Judenverfolgungen in der Pestzeit) versuchte Herzog
Albert von Österreich die Juden in seinen Städten, darunter auch Aarau, vor
den Verfolgern zu schützen und ließ 330 von ihnen in seine Festung Kyburg
bringen, gab dann aber dem Drängen der Städte nach und ließ sie am 18.
September 1349 verbrennen.
Im 19./20. Jahrhundert bestand nur nach 1870 für einige Jahre eine
kleine jüdische
Gemeinde. Sie hatte nicht lange Bestand. Bereits in der Zeit des Ersten
Weltkrieges findet sich in den Verzeichnissen der jüdischen Gemeinden in der
Schweiz (in den "Jüdischen Jahrbüchern für die Schweiz"),
möglicherweise wurde die Gemeinde jedoch bereits kurze Zeit nach ihrer
Gründung um 1870 wieder aufgegeben. Nur in den Ausschreibungen der Lehrerstelle
von 1871 und 1872 wird im Blick auf Aarau von einer "hiesigen"
jüdischen Gemeinde gesprochen.
Die jüdischen Familien waren vor allem aus den Dörfern des Surbtales zugezogen
(Lengnau und Endingen).
1862 gab es eine jüdische Familie auf einem Gut in der Nähe von Aarau, für
die Rabbiner Dr. Kayerling (Endingen) einen Hauslehrer suchte (siehe Anzeige
unten). Im selben Jahr betrieb Hermann Guggenheim bereits ein
Manufakturwarengeschäft in Aarau (siehe Anzeige unten). 1871 gab es acht
jüdische Familien in der Stadt, 1872 sieben. Bei der Beerdigung eines
jüdischen Kindes 1874 wird ein Schächter in der Gemeinde genannt (siehe
Bericht unten).
Unter den jüdischen Einwohnern Aaraus war 1895/96 als Schüler der Alten
Kantonsschule Aaron auch der spätere Physiker Albert Einstein
(1879-1955), der hier seine Matura (Abitur) nachmachte, um am Zürcher
Polytechnikum studieren zu können. Am Wohnhaus Einsteins in Aarau ist eine
Gedenktafel angebracht mit der Inschrift: "In diesem Hause wohnte / 1895/96
der Kantonsschüler / Albert Einstein / 1879-1955 / der berühmte
Physiker". Vgl. Wikipedia-Artikel
zu Albert Einstein. Seit März 2011 erinnert eine große Einstein-Bronzetafel
an der Einstein-Passage, die von der Haupthalle des neuen Bahnhofs Aarau in
Richtung Postgebäude führt. Als Vorlage für die Darstellung auf der
Bronzetafel diente ein Klassenfoto aus der Alten Kantonsschule von 1896. Aus der
Aarauer Zeit ist ein erstes Gedankenexperiment Einsteins überliefert, das mit
der speziellen Relativitätstheorie zu tun hat.
1888 wurden 55 jüdische Einwohner
gezählt.
An Einrichtungen bestand ein Betraum, der vermutlich in einem der
jüdischen Häuser eingerichtet wurde, und eventuell kurzzeitig eine jüdische
Religionsschule (mit Unterricht durch den jüdischen Lehrer). Die Toten der
jüdischen Gemeinde wurden auf dem Friedhof
zwischen Lengnau und Endingen beigesetzt. Um 1870 bestanden die Behörden in
Aarau jedoch auf eine Beisetzung in Aarau, weswegen es auch zur Beisetzung von
jüdischen Toten auf dem allgemeinen städtischen Friedhof gekommen ist (siehe
Bericht von 1874 unten).
In der Dokumentation des jüdischen
Friedhofes Endingen-Lengnau (s.Lit.) werden folgende Personen mit Wohn-/Sterbeort
Aarau genannt (es ist jedoch möglich, dass einige der Personen nicht in
Aarau wohnhaft waren, sondern hier nur gestorben sind):
- Emanuel Guggenheim (1820-1879), ursprünglich aus Lengnau.
- Magdalena Guggenheim geb. Bollag (1832-1893), ursprünglich aus
Endingen.
- Malwine Guggenheim (gest. 1898), ursprünglich aus Lenganu
- Karl Dreifus (1834-1905), ursprünglich aus Endingen.
- Rachael Dreifus geb. Wyler (1836-1914), ursprünglich aus
Endingen.
- Mina Bloch (Kind, 1923-1923), ursprünglich aus Endingen
- Wilhelm Wyler (1853-1929), ursprünglich aus Endingen.
- Therese Wyler geb. Bolag (1856-1932), ursprünglich aus Endingen.
- Sigi Wyler (1884-1938), ursprünglich aus Endingen.
- Moritz Dreyfuss (1866-1943), ursprünglich aus Endingen
- Marcel Wyler (1925-1944), ursprünglich aus Endingen.
- Melanie Weil geb. Wyler (1883-1952), ursprünglich aus
Endingen.
- Saly Geismar (1905-1956), ursprünglich aus Derby (England).
- Germaine Bloch (1902-1961), ursprünglich aus Endingen.
- Hermann Bloch (1904-1973), ursprünglich aus Endingen.
- und ca. fünf weitere Personen bis Anfang der 1990er-Jahre
Über die weitere Geschichte einzelner jüdischer Familien liegen keine
Informationen vor. Hinweise bitte gegebenenfalls als den Webmaster (Adresse
siehe Eingangsseite).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte der
jüdischen Lehrer
Ausschreibungen der Stelle eines Hauslehrers (1862), später eines Religionslehrers / Vorbeters / Schochet
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. Januar 1862:
"Für eine streng religiöse Familie auf einem Gute in der Nähe von Aarau
suche ich einen Hauslehrer, der in den Elementargegenständen, besonders
aber im Hebräischen gründlichen Unterricht erteilen und womöglich auch
die Schechita versehen kann. Gehalt außer völlig freier Station 500 Frcs.
Die hierauf Reflektierenden belieben ihre Zeugnisse baldigst portofrei
einzureichen.
Rabbiner Dr. Kayserling in
Endingen." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. November 1871:
"Die hiesige Gemeinde aus acht israelitischen Familien bestehend,
sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Lehrer, Schochet und
Bal Kore mit einem jährlichen Gehalt von 800 bis 900 Frcs.
Reisekosten werden nicht vergütet. Anmeldungen nimmt bis Mitte Dezember
dieses Jahres entgegen
Meyer-Wyler in Aarau (Schweiz). |
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Mai 1872: "Inserat.
Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht
zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Religionslehrer, Schochet,
Bal Kore und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Franken nebst
freier Kost und Logis. Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt
genügend freie Zeit übrig. Anmeldungen bis Ende Mai dieses Jahres nimmt
entgegen
Meyer Wyler in Aarau
(Schweiz)." |
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1872:
"Inserat.
Da die in der Nr. 18 und 19 des 'Israelit' ausgeschriebene Stelle in
hiesiger Gemeinde noch unbesetzt ist, wird dieselbe neuerdings wieder
ausgeschrieben, nämlich: Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen
Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt, einen unverheirateten
Religionslehrer, Kantor und Bal Kore, Schächter und Borscher mit einem
jährlichen Gehalt von 600 Frcs. nebst freier Kost und Logis, sowie
Vergütung der Reisekosten.
Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit
übrig.
Anmeldungen, sowie Einsendungen der erforderlichen Zeugnisse bis Mitte
August dieses Jahres nimmt franco entgegen Meier-Wyler in Aarau
(Schweiz)." |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Schwierigkeiten bei der Beisetzung von zwei jüdischen
Kindern (1874)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Februar 1874:
"St. Gallen, im Februar (1874). Als vor Kurzem sich hier das
Gerücht verbreitete, dass in Aarau, wo nur wenige jüdische
Familien wohnen und kein jüdischer Begräbnisplatz vorhanden ist, den
Eltern zweiter rasch aufeinander verstorbener israelitischer Kinder der
Transport der Leichen nach der Heimatgemeinde Endingen von der
Ortsbehörde untersagt, und sonach die Beerdigung auf dem dortigen
christlichen Friedhof angeordnet worden, wollten wir ihm kaum Glauben
schenken. Vor Jahren, dachten wir, würde es noch Kämpfe gekostet haben,
um für eine jüdische Leiche ein Plätzchen auf einem christlich
geweihten Kirchhof zu erringen, und heute sollte man förmlich danach
fahnden? - Möglicherweise konnte hier aber auch die noch nicht sehr lange
datierte schweizerische Toleranz gegen die Juden in ihrem jugendlichen
Eifer zu weit gegangen sein und sich Übergriffe erlaubt haben, wodurch
sie gerade in ihr Gegenteil umgeschlagen und zurückgefallen sein durfte.
Wir wandten uns daher an die betreffende Behörde mit der Bitte um
gefällige Auskunft über fraglichen Sachverhalt und respektive
Motivierung ihrer Verfahrungsweise, und erhielten folgende amtliche
Mitteilungen:
'Beantwortend Ihre geehrte gestrige Zuschrift, so ist es allerdings
richtig, dass dem hier seit längerer Zeit niedergelassenen Israeliten M.W.
untersagt worden, die Beerdigung |
zweier
rasch aufeinander verstorbener Kinder anderwärts als da, wo derselbe
niedergelassen, anzuordnen. Das Beerdigungsrecht steht dahier unter den
Polizeibehörden. Der Ortspolizei ist sofort von jedem Todesfalle Anzeige
zu machen, dieselbe trifft sodann alle Anordnungen für die Beerdigung,
und den Anverwandten eines Verstorbenen liegt nur ob, sofern sie die
Beiwohnung eines Geistlichen bei der Beerdigung wünschen, einen solchen
hierfür zu suchen.
Bis zum Jahre 1870 wurde jede Konfession auf einer besonderen Abteilung
des Beerdigungsplatzes beerdigt, die Katholiken namentlich auf ihrer
hierfür besonders geweihten Abteilung. Von da an, und weil auf der
letzteren kein Raum für fernere Bestattungen sich mehr fand, im
Einverständnis der Kirchenpfleger beider christlichen Konfessionen, wurde
zu den Beerdigungen nur noch eine Abteilung bestimmt und die Toten ohne
weitere Rücksicht in der chronologischen Reihenfolge
bestattet.
Vor ca. 2 1/2 Jahren wurde einem hier etablierten Israeliten ein Kind
geboren, welches einige Wochen nach der Geburt starb und ohne weitere
Anzeige an die Ortspolizeibehörde nach Endingen zur Beerdigung
transportiert wurde. Diese Gelegenheit benutzte die Ortsbehörde, den hier
niedergelassenen Israeliten zu notifizieren, dass die Beerdigung ihrer
Angehörigen hier am Niederlassungsorte stattzufinden habe, welche
Schlussnahme in Folge dagegen erhobener Beschwerde, vom Regierungsrate
bestätigt wurde.
Aus diesem Grunde wurde Herr M. verhalten, seine Kinder auf hiesigem
Platze und zwar auf der Abteilung für die Kinder beerdigen zu lassen,
dabei aber ausdrücklich bemerkt, den Israeliten werde volle Freiheit in
Beobachtung ihrer rituellen Vorschriften gelassen. So fand denn die
Beerdigung statt, der Transport der Leiche nach Vorschrift, aber gefolgt
von einer großen Zahl Teilnehmer aller Konfessionen; Gebet und Würde
beim Grabe unter Assistenz von Glaubensgenommen und Christen vom Schächter
gehalten.
Ich muss hierbei noch namentlich bemerken, dass die beiden Kinder an einer
unter den Kindern damals herrschenden Epidemie verstorben sind, und schon
aus sanitätspolizeilichem Grunde ein Forttransport der Leichen unter
keinen Umständen gestattet werden konnte.
Ergänzend sei noch ferner hinzugefügt, dass der Beschluss des
Gemeinderates, wonach alle hier sich Aufhaltenden und Niedergelassenen auf
hiesigem Beerdigungsplatze beerdigt werden sollen, alle Konfessionen
beschlägt, und dass auch auf der Durchreise hier Verstorbene nur in
Ausnahmsfällen, in epidemischen Fällen aber gar nicht, gegen bestimmte
Vorschriften von hier wegtransportiert werden dürfen.
Was übrigens unsere israelitischen Glaubensgenossen betrifft, so haben
sich dieselben nachträglich, nachdem sich bei erwähnter Beerdigung eine
allseitige Teilnahme gezeigt und ihnen bezüglich ihrer Kultusvorschriften
keinerlei Hindernisse gemacht worden sind, mit der Beschlussnahme der
Behörde ausgesöhnt und mit dem Vorgehen derselben einverstanden
erklärt.'
Mit vollkommener Hochachtung etc. Der Gemeindeammann.
Wie aus Obigem zu ersetzen, war das Verfahren der Aarauer Ortsbehörde
durchaus kein willkürliches, vielmehr ein von den dort allgemein
gültigen Bestimmungen gebotenes, ein Verfahren, auf das unsere dortigen
Glaubensgenossen nach dem abschläglichen Bescheid von Seiten des
Regierungsrates schon Jahre lang gefasst sein mussten. Ob die periodischen
Ausgrabungen der Gebeine auch auf dem dortigen Friedhofe üblich, und in
diesem Falle, ob auch die jüdischen Gräber diesem Gebrauche unterworfen
sind, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Möglich, dass eventuell die
Unverletzlichkeit letzterer von betreffender Behörde noch nachträglich
garantiert wird, wenn es ihr in Wirklichkeit, und wir zweifeln keinen
Augenblick daran - darum zu tun ist, die Gleichstellung der Juden auch im
Begräbniswesen strikt durchzuführen, ohne die Glaubens- und Gewissensfreiheit
zu beeinträchtigen.
Sollte übrigens das Verbot, Leichen wegzutransportieren, auch in anderen
Kantonen Nachahmung finden, so dürften wohl Fälle, wie wir sie hier und
in Zürich wahrzunehmen Gelegenheit haben, dass nämlich Juden an Orten,
wo eine israelitische Gemeinde existiert, sich niederlassen, ohne dem
Gemeindeverbande beizutreten, weit seltener werden. Rabbiner Dr.
Engelbert.
(Es versteht sich von Selbst, dass vor sanitären Rücksichten alle
anderen schweigen müssen, wie z.B. in epidemischen Fällen. Sonst aber
sieht man, zerschneidet die Aarauer Regierung die Begräbnisfrage mit
einem Striche, nämlich durch den Zwang des Gesetzes, der kleinen
Minoritäten gegenüber leicht ausführbar ist. Man erklärt den
Begräbnisplatz und die Beerdigung der Toten für lediglich polizeiliche
Sache, und man ist fertig. Die Polizei hat niemals nach der Konfession und
deren Bedürfnis zu fragen, wie z.B. in den Gefängnissen. Übrigens steht
hierin der Kanton Aarau bis jetzt allein da, indem überall den Juden die
Erlaubnis auf ihre Kosten einen gesonderten Begräbnisplatz herzustellen,
nciht verkümmert wird. Kostete es doch auch hier vor einigen Jahren
große Anstrengungen, um das Verbot, Tiere rituell zu schlachten, zu
verhindern. Die Redaktion". |
Anzeigen jüdischer
Gewerbebetriebe
Anzeige des Manufakturwaren-Geschäftes Hermann Guggenheim
(1862)
Anzeige
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Mai 1862:
"Für mein Manufakturwaren-Geschäft suche ich zum baldigen
Antritt einen jungen Mann, der mit der Buchführung vertraut ist und
einige Zeit in einem Garderobe-Geschäft gearbeitet hat. An Sabbath- und
Festtagen ist geschlossen. Meldungen portofrei.
Hermann Guggenheim in Aarau." |
Zur Geschichte des Betsaales
Als 1871/72 für die am Ort entstandene Gemeinde ein Lehrer
und Vorbeter gesucht wurde, war sicher ein Betraum vorhanden. Er wird in einem
der jüdischen Wohnhäuser eingerichtet worden sein. Nähere Informationen
liegen nicht vor.
Adresse/Standort des Betsaales: unbekannt
Fotos
| Zur jüdischen
Geschichte in Aarau liegen noch keine Fotos oder Abbildungen vor. |
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Links und Literatur
Links:
Literatur:
 | Germania Judaica II,1 S. 2. |
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Verein für die Erhaltung der Synagogen und des Friedhofs
Endingen-Lengnau (Hrsg.): Der Judenfriedhof Endingen - Lengnau.
Gräberverzeichnis. 2 Bände. Baden (CH) 1993. |
 | Herbert Hunziger: Der jugendliche Einstein und
Aarau. Birkhäuser Verlag Basel u.a. 2005. ISBN 978-3-7643-7444-0.
Zum Inhalt (nach Verlagsinformationen): Es darf als gesichert gelten, dass Einstein bereits 1895-1896, während er sich an der Aargauischen Kantonsschule auf die Maturitätsprüfung vorbereitete, erste Ideen zur Relativitätstheorie entwickelte. Die Publikation befasst sich eingehend mit der Aarauer Zeit des später zu Weltruhm gelangten Physikers und bespricht die grundlegenden Ideen seiner Arbeiten von 1905, die diesen Weltruhm begründeten.
Aus dem Inhalt:- Kommentierte Originalabdrucke dreier vom siebzehnjährigen Einstein verfasster Maturitätsprüfungsarbeiten- Spezielle Relativitätstheorie: Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung- Einstein und die Begründung der Quantentheorie- Relativitätstheorie und der Friedhof der
Sterne. Beitragsautoren: Domenico Giulini, Herbert Hunziker, Walter Pfeifer, Heinrich Staehelin, Norbert Straumann.
Inhaltsverzeichnis von "Der jugendliche Einstein und Aarau":
Vorwort.- Albert Einstein an der Aargauischen Kantonsschule Aarau.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Mathematik 1896 mit Kommentar.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Physik 1896 mit Kommentar.- Spezielle Relativitätstheorie. Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten.- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie.- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung.- "Es lebe die Unverfrorenheit!" Albert Einstein und die Begründung der Quantentheorie.- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne. |

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