Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Aarau (Kanton Aargau, CH) 
Jüdische Geschichte
  

Übersicht:

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer   
Aus dem jüdischen Gemeindeleben   
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Fotos / Darstellungen
Links und Literatur   

   

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   

In Aarau lebten Juden zunächst im Mittelalter. Zur Zeit des Schwarzen Todes (Judenverfolgungen in der Pestzeit) versuchte Herzog Albert von Österreich die Juden in seinen Städten, darunter auch Aarau, vor den Verfolgern zu schützen und ließ 330 von ihnen in seine Festung Kyburg bringen, gab dann aber dem Drängen der Städte nach und ließ sie am 18. September 1349 verbrennen.   
  
Im 19./20. Jahrhundert bestand nur nach 1870 für einige Jahre eine kleine jüdische Gemeinde. Sie hatte nicht lange Bestand. Bereits in der Zeit des Ersten Weltkrieges findet sich in den Verzeichnissen der jüdischen Gemeinden in der Schweiz (in den "Jüdischen Jahrbüchern für die Schweiz"), möglicherweise wurde die Gemeinde jedoch bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung um 1870 wieder aufgegeben. Nur in den Ausschreibungen der Lehrerstelle von 1871 und 1872 wird im Blick auf Aarau von einer "hiesigen" jüdischen Gemeinde gesprochen.      
   
Die jüdischen Familien waren vor allem aus den Dörfern des Surbtales zugezogen (Lengnau und Endingen). 1862 gab es eine jüdische Familie auf einem Gut in der Nähe von Aarau, für die Rabbiner Dr. Kayerling (Endingen) einen Hauslehrer suchte (siehe Anzeige unten). Im selben Jahr betrieb Hermann Guggenheim bereits ein Manufakturwarengeschäft in Aarau (siehe Anzeige unten). 1871 gab es acht jüdische Familien in der Stadt, 1872 sieben. Bei der Beerdigung eines jüdischen Kindes 1874 wird ein Schächter in der Gemeinde genannt (siehe Bericht unten).
  
Unter den jüdischen Einwohnern Aaraus war 1895/96 als Schüler der Alten Kantonsschule Aaron auch der spätere Physiker Albert Einstein (1879-1955), der hier seine Matura (Abitur) nachmachte, um am Zürcher Polytechnikum studieren zu können. Am Wohnhaus Einsteins in Aarau ist eine Gedenktafel angebracht mit der Inschrift: "In diesem Hause wohnte / 1895/96 der Kantonsschüler / Albert Einstein  / 1879-1955  / der berühmte Physiker". Vgl. Wikipedia-Artikel zu Albert Einstein. Seit März 2011 erinnert eine große Einstein-Bronzetafel an der Einstein-Passage, die von der Haupthalle des neuen Bahnhofs Aarau in Richtung Postgebäude führt. Als Vorlage für die Darstellung auf der Bronzetafel diente ein Klassenfoto aus der Alten Kantonsschule von 1896. Aus der Aarauer Zeit ist ein erstes Gedankenexperiment Einsteins überliefert, das mit der speziellen Relativitätstheorie zu tun hat.     
   
1888 wurden 55 jüdische Einwohner gezählt.           
   
An Einrichtungen bestand ein Betraum, der vermutlich in einem der jüdischen Häuser eingerichtet wurde, und eventuell kurzzeitig eine jüdische Religionsschule (mit Unterricht durch den jüdischen Lehrer). Die Toten der jüdischen Gemeinde wurden auf dem Friedhof zwischen Lengnau und Endingen beigesetzt. Um 1870 bestanden die Behörden in Aarau jedoch auf eine Beisetzung in Aarau, weswegen es auch zur Beisetzung von jüdischen Toten auf dem allgemeinen städtischen Friedhof gekommen ist (siehe Bericht von 1874 unten).   
  
In der Dokumentation des jüdischen Friedhofes Endingen-Lengnau (s.Lit.) werden folgende Personen mit Wohn-/Sterbeort Aarau genannt (es ist jedoch möglich, dass einige der Personen nicht in Aarau wohnhaft waren, sondern hier nur gestorben sind): 
  
-  Emanuel Guggenheim (1820-1879), ursprünglich aus Lengnau. 
-  Magdalena  Guggenheim geb. Bollag (1832-1893), ursprünglich aus Endingen. 
-  Malwine Guggenheim (gest. 1898), ursprünglich aus Lenganu
-  Karl Dreifus (1834-1905), ursprünglich aus Endingen. 
-  Rachael Dreifus geb. Wyler (1836-1914), ursprünglich aus Endingen. 
-  Mina Bloch (Kind, 1923-1923), ursprünglich aus Endingen
-  Wilhelm Wyler (1853-1929), ursprünglich aus Endingen.
-  Therese Wyler geb. Bolag (1856-1932), ursprünglich aus Endingen. 
-  Sigi Wyler (1884-1938), ursprünglich aus Endingen.   
-  Moritz Dreyfuss (1866-1943), ursprünglich aus Endingen
-  Marcel Wyler (1925-1944), ursprünglich aus Endingen.
-  Melanie Weil geb. Wyler (1883-1952), ursprünglich aus Endingen.  
-  Saly Geismar (1905-1956), ursprünglich aus Derby (England).  
-  Germaine Bloch (1902-1961), ursprünglich aus Endingen.  
-  Hermann Bloch (1904-1973), ursprünglich aus Endingen.
-  und ca. fünf weitere Personen bis Anfang der 1990er-Jahre  
 
Über die weitere Geschichte einzelner jüdischer Familien liegen keine Informationen vor. Hinweise bitte gegebenenfalls als den Webmaster (Adresse siehe Eingangsseite).     
  
          
   

Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
 
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer  
Ausschreibungen der Stelle eines Hauslehrers (1862), später eines Religionslehrers / Vorbeters / Schochet

Aarau AZJ 28011862.jpg (50070 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. Januar 1862: "Für eine streng religiöse Familie auf einem Gute in der Nähe von Aarau suche ich einen Hauslehrer, der in den Elementargegenständen, besonders aber im Hebräischen gründlichen Unterricht erteilen und womöglich auch die Schechita versehen kann. Gehalt außer völlig freier Station 500 Frcs. Die hierauf Reflektierenden belieben ihre Zeugnisse baldigst portofrei einzureichen. 
Rabbiner Dr. Kayserling in Endingen."        
 
Aarau AZJ 21111871.jpg (41433 Byte) Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. November 1871: "Die hiesige Gemeinde aus acht israelitischen Familien bestehend, sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Lehrer, Schochet und Bal Kore mit einem jährlichen Gehalt von 800 bis 900 Frcs.  
Reisekosten werden nicht vergütet. Anmeldungen nimmt bis Mitte Dezember dieses Jahres entgegen  
Meyer-Wyler in Aarau (Schweiz).      
 
Aarau Israelit 01051872.jpg (48748 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Mai 1872: "Inserat
Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt einen unverheirateten Religionslehrer, Schochet, Bal Kore und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Franken nebst freier Kost und Logis. Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit übrig. Anmeldungen bis Ende Mai dieses Jahres nimmt entgegen  
Meyer Wyler
in Aarau (Schweiz)."      
  
Aarau Israelit 24071872.jpg (65710 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1872: "Inserat.  
Da die in der Nr. 18 und 19 des 'Israelit' ausgeschriebene Stelle in hiesiger Gemeinde noch unbesetzt ist, wird dieselbe neuerdings wieder ausgeschrieben, nämlich: Die hiesige Gemeinde (aus sieben israelitischen Familien bestehend) sucht zum sofortigen Antritt, einen unverheirateten Religionslehrer, Kantor und Bal Kore, Schächter und Borscher mit einem jährlichen Gehalt von 600 Frcs. nebst freier Kost und Logis, sowie Vergütung der Reisekosten. 
Zum Betriebe eines Nebengeschäftes bleibt genügend freie Zeit übrig. 
Anmeldungen, sowie Einsendungen der erforderlichen Zeugnisse bis Mitte August dieses Jahres nimmt franco entgegen Meier-Wyler in Aarau (Schweiz)."       

   
   
Aus dem jüdischen Gemeindeleben  
Schwierigkeiten bei der Beisetzung von zwei jüdischen Kindern (1874)   

Aarau AZJ 24021874.jpg (94087 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Februar 1874: "St. Gallen, im Februar (1874). Als vor Kurzem sich hier das Gerücht verbreitete, dass in Aarau, wo nur wenige jüdische Familien wohnen und kein jüdischer Begräbnisplatz vorhanden ist, den Eltern zweiter rasch aufeinander verstorbener israelitischer Kinder der Transport der Leichen nach der Heimatgemeinde Endingen von der Ortsbehörde untersagt, und sonach die Beerdigung auf dem dortigen christlichen Friedhof angeordnet worden, wollten wir ihm kaum Glauben schenken. Vor Jahren, dachten wir, würde es noch Kämpfe gekostet haben, um für eine jüdische Leiche ein Plätzchen auf einem christlich geweihten Kirchhof zu erringen, und heute sollte man förmlich danach fahnden? - Möglicherweise konnte hier aber auch die noch nicht sehr lange datierte schweizerische Toleranz gegen die Juden in ihrem jugendlichen Eifer zu weit gegangen sein und sich Übergriffe erlaubt haben, wodurch sie gerade in ihr Gegenteil umgeschlagen und zurückgefallen sein durfte. Wir wandten uns daher an die betreffende Behörde mit der Bitte um gefällige Auskunft über fraglichen Sachverhalt und respektive Motivierung ihrer Verfahrungsweise, und erhielten folgende amtliche Mitteilungen:   
'Beantwortend Ihre geehrte gestrige Zuschrift, so ist es allerdings richtig, dass dem hier seit längerer Zeit niedergelassenen Israeliten M.W. untersagt worden, die Beerdigung     
Aarau AZJ 24021874a.jpg (383105 Byte)zweier rasch aufeinander verstorbener Kinder anderwärts als da, wo derselbe niedergelassen, anzuordnen. Das Beerdigungsrecht steht dahier unter den Polizeibehörden. Der Ortspolizei ist sofort von jedem Todesfalle Anzeige zu machen, dieselbe trifft sodann alle Anordnungen für die Beerdigung, und den Anverwandten eines Verstorbenen liegt nur ob, sofern sie die Beiwohnung eines Geistlichen bei der Beerdigung wünschen, einen solchen hierfür zu suchen. 
Bis zum Jahre 1870 wurde jede Konfession auf einer besonderen Abteilung des Beerdigungsplatzes beerdigt, die Katholiken namentlich auf ihrer hierfür besonders geweihten Abteilung. Von da an, und weil auf der letzteren kein Raum für fernere Bestattungen sich mehr fand, im Einverständnis der Kirchenpfleger beider christlichen Konfessionen, wurde zu den Beerdigungen nur noch eine Abteilung bestimmt und die Toten ohne weitere Rücksicht in der chronologischen Reihenfolge bestattet.   
Vor ca. 2 1/2 Jahren wurde einem hier etablierten Israeliten ein Kind geboren, welches einige Wochen nach der Geburt starb und ohne weitere Anzeige an die Ortspolizeibehörde nach Endingen zur Beerdigung transportiert wurde. Diese Gelegenheit benutzte die Ortsbehörde, den hier niedergelassenen Israeliten zu notifizieren, dass die Beerdigung ihrer Angehörigen hier am Niederlassungsorte stattzufinden habe, welche Schlussnahme in Folge dagegen erhobener Beschwerde, vom Regierungsrate bestätigt wurde.   
Aus diesem Grunde wurde Herr M. verhalten, seine Kinder auf hiesigem Platze und zwar auf der Abteilung für die Kinder beerdigen zu lassen, dabei aber ausdrücklich bemerkt, den Israeliten werde volle Freiheit in Beobachtung ihrer rituellen Vorschriften gelassen. So fand denn die Beerdigung statt, der Transport der Leiche nach Vorschrift, aber gefolgt von einer großen Zahl Teilnehmer aller Konfessionen; Gebet und Würde beim Grabe unter Assistenz von Glaubensgenommen und Christen vom Schächter gehalten. 
Ich muss hierbei noch namentlich bemerken, dass die beiden Kinder an einer unter den Kindern damals herrschenden Epidemie verstorben sind, und schon aus sanitätspolizeilichem Grunde ein Forttransport der Leichen unter keinen Umständen gestattet werden konnte.  
Ergänzend sei noch ferner hinzugefügt, dass der Beschluss des Gemeinderates, wonach alle hier sich Aufhaltenden und Niedergelassenen auf hiesigem Beerdigungsplatze beerdigt werden sollen, alle Konfessionen beschlägt, und dass auch auf der Durchreise hier Verstorbene nur in Ausnahmsfällen, in epidemischen Fällen aber gar nicht, gegen bestimmte Vorschriften von hier wegtransportiert werden dürfen.  
Was übrigens unsere israelitischen Glaubensgenossen betrifft, so haben sich dieselben nachträglich, nachdem sich bei erwähnter Beerdigung eine allseitige Teilnahme gezeigt und ihnen bezüglich ihrer Kultusvorschriften keinerlei Hindernisse gemacht worden sind, mit der Beschlussnahme der Behörde ausgesöhnt und mit dem Vorgehen derselben einverstanden erklärt.' 
Mit vollkommener Hochachtung etc. Der Gemeindeammann.   
Wie aus Obigem zu ersetzen, war das Verfahren der Aarauer Ortsbehörde durchaus kein willkürliches, vielmehr ein von den dort allgemein gültigen Bestimmungen gebotenes, ein Verfahren, auf das unsere dortigen Glaubensgenossen nach dem abschläglichen Bescheid von Seiten des Regierungsrates schon Jahre lang gefasst sein mussten. Ob die periodischen Ausgrabungen der Gebeine auch auf dem dortigen Friedhofe üblich, und in diesem Falle, ob auch die jüdischen Gräber diesem Gebrauche unterworfen sind, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Möglich, dass eventuell die Unverletzlichkeit letzterer von betreffender Behörde noch nachträglich garantiert wird, wenn es ihr in Wirklichkeit, und wir zweifeln keinen Augenblick daran - darum zu tun ist, die Gleichstellung der Juden auch im Begräbniswesen strikt durchzuführen, ohne die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu beeinträchtigen.  
Sollte übrigens das Verbot, Leichen wegzutransportieren, auch in anderen Kantonen Nachahmung finden, so dürften wohl Fälle, wie wir sie hier und in Zürich wahrzunehmen Gelegenheit haben, dass nämlich Juden an Orten, wo eine israelitische Gemeinde existiert, sich niederlassen, ohne dem Gemeindeverbande beizutreten, weit seltener werden. Rabbiner Dr. Engelbert. 
(Es versteht sich von Selbst, dass vor sanitären Rücksichten alle anderen schweigen müssen, wie z.B. in epidemischen Fällen. Sonst aber sieht man, zerschneidet die Aarauer Regierung die Begräbnisfrage mit einem Striche, nämlich durch den Zwang des Gesetzes, der kleinen Minoritäten gegenüber leicht ausführbar ist. Man erklärt den Begräbnisplatz und die Beerdigung der Toten für lediglich polizeiliche Sache, und man ist fertig. Die Polizei hat niemals nach der Konfession und deren Bedürfnis zu fragen, wie z.B. in den Gefängnissen. Übrigens steht hierin der Kanton Aarau bis jetzt allein da, indem überall den Juden die Erlaubnis auf ihre Kosten einen gesonderten Begräbnisplatz herzustellen, nciht verkümmert wird. Kostete es doch auch hier vor einigen Jahren große Anstrengungen, um das Verbot, Tiere rituell zu schlachten, zu verhindern. Die Redaktion".    

 
    
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe  
Anzeige des Manufakturwaren-Geschäftes Hermann Guggenheim (1862)   

Aarau AZJ 06051862.jpg (26177 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. Mai 1862: "Für mein Manufakturwaren-Geschäft suche ich zum baldigen Antritt einen jungen Mann, der mit der Buchführung vertraut ist und einige Zeit in einem Garderobe-Geschäft gearbeitet hat. An Sabbath- und Festtagen ist geschlossen. Meldungen portofrei. 
Hermann Guggenheim in Aarau."   

 
  
        

Zur Geschichte des Betsaales  

Als 1871/72 für die am Ort entstandene Gemeinde ein Lehrer und Vorbeter gesucht wurde, war sicher ein Betraum vorhanden. Er wird in einem der jüdischen Wohnhäuser eingerichtet worden sein. Nähere Informationen liegen nicht vor.    
   

Adresse/Standort des Betsaales: unbekannt   

Fotos

Zur jüdischen Geschichte in Aarau liegen noch keine Fotos oder Abbildungen vor.  
     

   
    

Links und Literatur

Links:

Website der Stadt Aarau     

Literatur:  

Germania Judaica II,1 S. 2.    
Endingen Lengnau Friedhof Buch 01.jpg (102543 Byte)Verein für die Erhaltung der Synagogen und des Friedhofs Endingen-Lengnau (Hrsg.): Der Judenfriedhof Endingen - Lengnau. Gräberverzeichnis. 2 Bände. Baden (CH) 1993.
Herbert Hunziger: Der jugendliche Einstein und Aarau. Birkhäuser Verlag Basel u.a. 2005.  ISBN 978-3-7643-7444-0.
Zum Inhalt (nach Verlagsinformationen): Es darf als gesichert gelten, dass Einstein bereits 1895-1896, während er sich an der Aargauischen Kantonsschule auf die Maturitätsprüfung vorbereitete, erste Ideen zur Relativitätstheorie entwickelte. Die Publikation befasst sich eingehend mit der Aarauer Zeit des später zu Weltruhm gelangten Physikers und bespricht die grundlegenden Ideen seiner Arbeiten von 1905, die diesen Weltruhm begründeten. 
Aus dem Inhalt:- Kommentierte Originalabdrucke dreier vom siebzehnjährigen Einstein verfasster Maturitätsprüfungsarbeiten- Spezielle Relativitätstheorie: Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung- Einstein und die Begründung der Quantentheorie- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne. Beitragsautoren: Domenico Giulini, Herbert Hunziker, Walter Pfeifer, Heinrich Staehelin, Norbert Straumann. 
Inhaltsverzeichnis von "Der jugendliche Einstein und Aarau":
Vorwort.- Albert Einstein an der Aargauischen Kantonsschule Aarau.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Mathematik 1896 mit Kommentar.- Albert Einsteins Maturitätsprüfung in Physik 1896 mit Kommentar.- Spezielle Relativitätstheorie. Eine Übung im Überwinden von Denkgewohnheiten.- Über die Herkunft der Speziellen Relativitätstheorie.- Einsteins Analyse der Brownschen Bewegung.- "Es lebe die Unverfrorenheit!" Albert Einstein und die Begründung der Quantentheorie.- Relativitätstheorie und der Friedhof der Sterne.   

                    

   

       
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Stand: 23. März 2011