Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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St. Gallen (Kanton St. Gallen / SG, Schweiz) 
Jüdische Geschichte / Synagoge

Übersicht:

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Die Entstehung der jüdischen Gemeinde St. Gallen in den 1850er-und 1860er-Jahren   
Aus der Geschichte der Rabbiner   
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde    
Zur Geschichte der Synagoge   
Fotos / Darstellungen
Links und Literatur   

  

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english version)

In St. Gallen bestand eine jüdische Gemeinde bereits im Mittelalter. Seit dem 13. Jahrhundert sind Juden in der Stadt nachweisbar. Namentlich wird erstmals 1268 der Jude Simon in St. Gallen genannt. 1292 wohnten Juden in zwei Häusern der Gasse, die später "Hinter der Brotlaube" hieß ("beziehungsweise 'Judengaß'). Bei der Judenverfolgung in der Pestzeit wurden die Juden der Stadt am 23. Februar 1349 verbrannt. Erst 1377 lebten Juden wieder in der Stadt. 1380 wurde ein Jude mit seiner Schwester in St. Gallen eingebürgert. Weitere Juden zogen im Laufe der folgenden Jahrzehnte zu. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts lebten jüdische Familien an der Spisergasse (1411) und vor dem Spisertor (1415). Die Juden lebten überwiegend vom Geldverleih. Auch die Stadt lieh von ihnen u.a. während der Appenzellerkriege (1403-08) größere Summen. Nach der Ausweisung der Juden aus St. Gallen 1470 lebten mit Ausnahme weniger Jahre vor 1527 keine Juden mehr in der Stadt. Es ist nicht bekannt, ob im Mittelalter eigene Einrichtungen der Juden in St. Gallen bestanden. Die in St. Gallen verstorbenen Juden wurden vermutlich in Überlingen beigesetzt.   
      
Etwa 50 Schüler erhielten um 1925 Religionsunterricht. An Vereinen waren ein Wohltätigkeitsverein, ein Frauenverein, der "Verein Erholung" usw. vorhanden.  
      
Seit 1917 (Gründung am 25. Januar 1917) bestand neben der Israelitischen Kultusgemeinde die Jüdische Gemeinde Adass Jisroel. Sie entstand als Zusammenschluss der osteuropäischen Juden, die seit Ende des 19. Jahrhunderts, verstärkt nach 1905, auf der Flucht vor Pogromen auch nach St. Gallen kamen. Adass Jisroel hatte um 1920, nachdem weitere Ostjuden durch den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie zugewandert waren, etwa 500 Gemeindemitglieder in 105 Haushaltungen. Ein eigener Kantor und Religionslehrer war angestellt (um 1920 M. Arkin). Neben der eigenen Synagoge (s.u.) waren auch eine Religionsschule und ein rituelles Bad vorhanden. Um 1925 war Präsident der Gemeinde M. Mirlemann.    
      
Bereits 1866 hatte die jüdische Gemeinde St. Gallen in Hermann Engelbert einen eigenen Rabbiner. Er blieb bis zu seinem Tod 1900 in der Stadt. Seine Nachfolger wurden Dr. Emil Schlesinger und M. Rosenthal. Seit 1968 ist Rabbiner Hermann I. Schmelzer für die Gemeinde zuständig. Von 1939 bis 1944 war St. Gallen ein Zentrum zur Vorbereitung jüdischer Flüchtlingskinder auf die Einwanderung in Palästina / Erez Jisrael. 1944 kamen 1.386 ungarische Juden aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen nach St. Gallen. 1945 kamen 1.200 überlebende Juden aus Theresienstadt nach St. Gallen.   
  
Von den in St. Gallen geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem): Moritz Hauser (1898), Berthold Knoller (starb nach der Befreiung aus Bergen-Belsen am 27.6.1945 in St. Gallen), Noemi Levi geb. Stegmann (1914), Ernst Lichtenstein (1903), Rega Neuberger geb. Feller (1904), Isidor Selczer (1911), Kurt Singer (1886), Elsa van der Sluis geb. Wolffers (1893), Leon Wolffers (1886), Hedwig Wolfferts (1887).  
   

Gegenwart (2009): Die jüdische Gemeinde in St. Gallen zählte derzeit etwa 130 Gemeindemitglieder, darunter nur noch zehn Kinder.  
    
   
  

Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
   
Die Entstehung der jüdischen Gemeinde in St. Gallen in den 1850er und 1860er-Jahren      

Erste Veränderungen um 1850  

St Gallen AZJ 13011851.JPG (176115 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 13. Januar 1851: "St. Gallen, 31. Dezember (1850). Gegen Ende des Jahres 1845 nahmen Sie einen Artikel in der St. Galler-Zeitung in Ihr geschätztes Blatt auf, welcher sich über die ‚Judenbeschränkungen* im Kanton St. Gallen bitter beschwerte. Wie Sie und alle der echten Humanität Huldigenden diese Nachricht betrüben musste, ebenso sehr wird es Sie freuen zu vernehmen, dass es sich in St. Gallen in dieser Beziehung bedeutend gebessert hat. Eine Petition an den Großen Rat wenigstens so viel bewirkt, dass der Kleine Rat der Stadtbehörde (Gemeinderat von St. Gallen) die Befugnis eingeräumt hat, den sich hier aufhaltenden Juden, ohne weitere Fragen bei der Staatsbehörde über den Aufenthalt in hiesiger Stadt, Erleichterungen zu gewähren, insoweit der Gemeinderat dieses für zweckdienlich erachtet. Es hat nun diese Behörde seitdem auf loyale Weise nacheinander mehreren jüdischen Familien das Wohnrecht gestattet, so z.B. einer Familie aus Bayern, zwei Familien aus dem benachbarten Hohenems, zwei Familien aus dem Badischen, einer Familie aus Berlin, und zwei Familien aus Frankfurt am Main.
Es ist zu hoffen, dass der immer vorschreitende Geist der Zeit die Vorurteile gegen die Juden nach und nach ganz verschwinden mache. Die in St. Gallen wohnenden Familien zeichnen sich aber auch durch ihr ruhiges und musterhaftes Familienleben, durch ihren Geschäftsfleiß, durch ihre Solidität und Rechtlichkeit rühmlich aus, sodass selbe bei allen Gebildeten und rechtlichen Bürgern St. Gallens die volle Anerkennung und Achtung genießen. Ebenso macht man die erfreuliche Bemerkung, dass auch bei den sich momentan hier aufhaltenden Juden ein reges moralisches Streben sich kund gibt. Dies ist die beste Waffe gegen die uralten Vorurteile. Wir sind überzeugt, dass wenn die Gebildeteren des jüdischen Volkes auf die Masse durch gutes Beispiel wirken, die dicke Mauer der Intoleranz trotz dem Eifer der christlichen Zeloten nach und nach einstürzen wird, und dass der schöne talmudische Spruch, welcher bei Anlass der Feierlichkeit zu Ehren des zum Kardinal erhobenen Erzbischofs von Köln an der illuminierten Synagoge angebracht war, und der lautet: ‚die Frommen aller Nationen werden der Seligkeit teilhaft’, in der Folge aller Gemüter erfassen und den gegenseitigen Glaubens- und Meinungshass verdrängen wird.
Kein Jude, aber ein Freund aller Guten aller Bekenntnisse."
 

   
1852 lebten bereits 63 Juden in St. Gallen - 1860 waren es 107

St Gallen AZJ 22031852.JPG (196465 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. März 1852: "Die neuesten Beschlüsse der St. Galler Regierung in Bezug auf die Juden sind in einer früheren Nummer dieses Blattes bereits mitgeteilt; es dürfte wohl am Platze sein, über die Motive derselben einige Erläuterungen zu geben. Die St. Gallischen Gesetze entziehen den Juden die Möglichkeit, sich das Bürgerrecht, oder sogar nur die jedem nicht gerade missliebigen Ausländer ohne besonderen Anstand bewilligte Niederlassung zu erlangen; sie haben nur Aussicht auf eine in kurzen Terminen stets zu erneuernde Aufenthaltsbewilligung, mit der die Berechtigung ‚eigenen Rauch zu führen’ nicht verbunden ist. Der wackere, vorurteilsfreie Gemeinderat der Stadt St. Gallen suchte nun die Stellung der hiesigen Juden dadurch zu erleichtern, dass er einzelnen gutbeleumdeten Familien ausnahmsweise gestattete, eigene Haushaltung zu führen. Der Wunsch, auch in Bezug auf Handelsverhältnisse den Juden einige Erleichterungen zu verschaffen, brachte den Gemeinderat mit dem Polizeidepartement in einen Konflikt, der dann von der Regierung in der bemerkten Weise beseitigt wurde. – Der trotzige Satz ...es folgt ein hebräisches Bibelzitat – hat sich inzwischen auch hier aufs Freudigste bewährt. Noch vor wenigen Jahren durften nur zwei Familien in der angedeuteten Weise hier wohnen, jetzt hat sich diese Zahl bis auf sieben, die jüdische Bevölkerung der Stadt St. Gallen im Allgemeinen auf 50 Seelen vermehrt. In geselliger Beziehung sind die Juden hier mit den christlichen Einwohnern völlig gleichberechtigt, in alle Gesellschaften zugelassen, und in den meisten verhältnismäßig sehr stark vertreten.  Niemand kann ihnen die Anerkennung versagen, dass sie weder in ihrem Benehmen, noch im geschäftlichen Verkehre die Voraussetzungen rechtfertigen, auf die jene beschränkenden Verordnungen sich stützen, und so lässt sich denn die gegründete Hoffnung aussprechen, dass die Zeit nicht mehr ferne ist, dass die Zeit nicht mehr ferne ist, in der eine Scheidewand fällt, die mit den Grundprinzipien einer Republik in so schneidenden Widerspruche steht." 
Es folgt eine Statistik, aus der hervorgeht, dass von den 1852 in der Schweiz lebenden 3.125 Juden 63 in St. Gallen gezählt wurden.  
  
St Gallen AZJ 17041860.jpg (13791 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. April 1860: "St. Gallen. 5. März (1860). Nach der neuesten Volkszählung befinden sich in unserem Kantone bei einer Gesamtbevölkerung von 179.100 Einwohnern 107 Juden."  

     
Gleichstellung für alle Konfessionen im Kanton St. Gallen 1861    

St Gallen AZJ 10121861.jpg (21765 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Dezember 1861: "St. Gallen, im November (1861). Die Volksabstimmung hat sich in großer Majorität für den vorgelegten Verfassungsentwurf entschieden, und ist somit die Gleichstellung für alle Konfessionen im Kanton St. Gallen ausgesprochen." 

Rechtliche Neuregelungen 1863  

St Gallen AZJ 28041863a.jpg (26165 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. April 1863 über die entscheidenden Verhandlungen im "Großen Rat" des Kantons St. Gallen zur rechtlichen Neuregelung im Blick auf die Juden im Kanton und der Stadt St. Gallen:
"St.  Gallen, im April (1863). Lassen Sie mich auf die Verhandlungen des Großen Rates noch einmal zurückkommen. Um den bisherigen Stand der Dinge in St. Gallen, einem für die Israeliten sehr wichtigen Kantone, zu kennzeichnen, führen wir die Worte der ‚St.Galler-Zeitung’ vom 1. April an: ‚Bisher beschränkte sich unsere Gesetzgebung darauf, die 
 
St Gallen AZJ 28041863b.jpg (318941 Byte)Juden als Geduldete zu behandeln. Sie hatten kein gesetzliches Recht der Niederlassung, sondern nur Aufenthaltsbewilligung und mussten die Gewerbsausübung durch Patente erkaufen. Grundbesitz durften sie keinen erwerben. Einzelne Gemeinden wie Rapperschwyl, Lichtensteig, St. Gallen, Tablat hatten schweizerischen Israeliten die Niederlassung durch Gemeindsbeschluss erteilt und so die gesetzliche Härte faktisch gemildert.  
Der regierungsrätliche Vorschlag nun geht nicht weiter, als Dem, was die Gemeinden getan, eine gesetzliche Livrée zu geben. Er setzt fest, dass die Niederlassung der Israeliten nur durch Gemeindebeschluss erteilt werden könne – ohne Unterschied, ob die Israeliten Schweizerbürger oder Bürger vergegenrechteter Staaten oder aber nicht vergegenrechtete Ausländer seien. Zudem verlangte der Gesetzesvorschlag noch die Genehmigung des Regierungsrates in allen Fällen.
Ebenso setzte er fest, dass der Erwerb von Grundbesitz durch Israeliten in allen Fällen an die Genehmigung des Regierungsrates gebunden sei.
Der Kommissionalvorschlag ruht auf liberaler Grundlage und stützt sich auf den einfachen Grundsatz, dass die Israeliten wie die Bekenner der christlichen Konfession zu behandeln seien: Die israelitischen Schweizerbürger gleich den christlichen Schweizerbürgern, die Israeliten vergegenrechteter Staaten gleich den Christen vergegenrechteter Staaten, die Israeliten nicht vergegenrechteter Staaten gleich den christlichen Angehörigen solcher Staaten. Demnach sollen die schweizerischen Israeliten das freie Niederlassungsrecht genießen wie jeder andere Schweizer und nicht an die Gemeinde gelangen müssen, um die Niederlassung zu erhalten, vorausgesetzt, dass sie in bürgerlichen Ehren und Rechten stehen; ebenso die Israeliten vergegenrechteter Staaten Frankreich, England, Nordamerika, Italien’.
Dem gegenüber heben wir hervor, dass der Artikel 6 der St. Galler Verfassung ausspricht: ‚die Ausübung der bürgerlichen Rechte soll an keine Konfession gebunden sein’!!! – Der vorzüglichste Redner in der zweitägigen Debatte war:
Oberst Bernold. ‚Ich weiß nicht, wie man’s nennen soll: Ein Muttermal oder ein Brandmal oder sonst ein Mal, das uns Christen anklebt in der Art und Weise, wie wir das israelitische Volk behandeln, wir Christen, die wir doch unsere Kirche secundum ordinem Melchisedech eingerichtet haben. Wir Christen, die wir uns bemühen, für unser Interesse Handels- und Freundschaftsverträge mit Türken und Heiden, mit den Bekennern aller möglichen Religionen, mit den Anbetern des Buddha, des Manu, des Mohammed, des Ahriman, des Guten und Bösen anzuschließen, wir finden, dass es eine Schande, ein Unglück, eine Gefahr für unsere Religion sei, wenn wir ein Volk, das den gleichen Gott mit uns verehrt, wie unsereins behandeln sollen, wir zaudern noch immer und schützen das eine Mal dies, das andere Mal etwas Anderes vor, fürchten uns vor diesem oder jenem Vorurteile. So kann es nicht immer gehen. Man muss einmal wollen und es nicht machen wie Landammann Hungerbühler. Er will, aber er will nicht. Es geht, aber es geht nicht. Er ist im Zweifel, aber er ist doch nicht im Zweifel. Heraus müssen wir einmal aus der Sache, oder wollen wir immer hinter Österreich zurückbleiben? In dem gutkatholischen Österreich haben die Israeliten Bürgerrecht. Ein Jude sitzt im Ministerium, ein Jude im Reichsrat, ein Jude ist Platzkommandant von Venedig. Jüngst ernannte der Kaiser vor allem Volk einen Juden zum Hauptmann, und wir wollen ihm nicht einmal die Niederlassung geben.
Man redet von verschiedenen Standpunkten. Der einzige Standpunkt ist der, jedem rechten Menschen die Niederlassung zu gewähren. Man argumentiert mit dem Aargau. Ich lasse dieses Argument nicht gelten. Die Judenfrage war dort nur das Mittel zum Zweck für die Bestrebungen eines gewissen finstern Wesens, das dort herumschleicht. Es ist Zeit, dass einzelne Kantone aus dieser Finsternis heraustreten – in ein milderes Licht der Humanität und einem ehrenwerten Volke endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ja, dieses altorientalische Volk ist ein ehrenwertes, und wenn es Schwächen hat, so mögen wir bedenken, dass die Juden das geworden sind, was sie sind, durch die Jahrhunderte andauernden Verfolgungen derselben von Seiten der Christen. Was würden wir in dieser Lage werden? Würden wir nicht auch hinten und vorn ausschlagen?
Es gibt Ausnahmen unter jener ehrenwerten Menschenklasse. Wir haben auch Ausnahmen. Aber dies Volk verdient ebenso große Achtung als jedes christliche Volk. Viel große Männer sind aus ihm hervorgegangen: große Dichter, große Philosophen, große Staats- und Finanzmänner.
Sage man nicht: Es gehe nicht! Es geht, wenn man will und wenn man sein Herz und seinen freien Geist walten lässt!’ (Großer Beifall.)
 
St Gallen AZJ 28041863c.jpg (176569 Byte)Mit dieser ausgezeichneten Rede hatte die Sache der Humanität ihren moralischen Sieg errungen.  
Herr Kommandant Kirchhofer: Die Frage sei für den Kanton und namentlich für die Stadt St. Gallen von großer Bedeutung. Es sei besonders der Baumwolle-Exporthandel, der hier in Berührung kommt. Was die israelitische Handelschaft überhaupt betreffe, so habe es in St- Gallen Häuser gehabt, die geschadet haben, aber auch solche, die enormen Nutzen gebracht und eine Zierde der St. Gallischen Handelschaft gewesen und noch sind. Er glaube im Namen der ganzen Handelschaft der Stadt zu sprechen, wenn er erkläre, dass sie keinen Schutz wolle auf Kosten der Humanität.  
Herr Gemeinde-Amtmann Kuhn: Er habe die Juden seit vielen Jahren als eine sehr ehrenwerte Klasse von Leuten kennen gelernt, ebenso ehrenwert als die Christen. Ihre Gleichstellung sei unbedingt geboten durch die Kantonsverfassung. Warum sollten sie sich nicht auch einbürgern können? Er würde sich gar nicht fürchten, wenn einmal ein Israelit Chef des Erziehungsdepartements würde; die Juden erziehen unter Umständen ihre Kinder ebenso gut und noch besser als die Christen. Gebe man ihnen endlich, was man ihnen vor Jahrzehnten schon hätte geben sollen.  
Das mit 103 gegen 6 Stimmen angenommene Gesetz lautet nun:  
Artikel 1: Israeliten, welche im Kanton St. Gallen nur vorübergehend Verkehr treiben oder Aufenthalt in demselben nehmen, sind, je nach ihrer Staatsangehörigkeit als Schweizer oder Ausländer, gleich den andern handeltreibenden Aufenthaltern den diesfalls bestehenden Gesetzesbestimmungen unterworfen; d.h. schweizerische Israeliten werden den andern Schweizern, ausländische Israeliten den übrigen Ausländern aus dem nämlichen Staat gleichgehalten.
Artikel 2: Israeliten, welche ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons nehmen wollen, eigene Haushaltung führen, einen Beruf oder ein Gewerbe auf eigene Rechnung treiben, haben unter Abgabe der Heimat-, Leumund- und Familienscheine die Niederlassung nachzusuchen.
Artikel 3: Die Niederlassung in einer Gemeinde wird von der betreffenden politischen Bürgerversammlung erteilt.
Artikel 4: In denjenigen Gemeinden, in welchen, in welchen den Israeliten der Aufenthalt oder die Niederlassung gewährt wird, haben die Gemeinderäte eigene Register über die Geburts-, Ehe- und Sterbefälle derselben zu führen, und von den hiebei vorkommenden Veränderungen den betreffenden Heimatsbehörden amtlich Kenntnis zu geben.
Artikel 5: Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben: folgen die früheren Verordnungen. 
 

     
Allen Niederlassungsgesuchen von Juden wird entsprochen (1863)

St Gallen AZJ 14071863.JPG (42818 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Juli 1863: "St. Gallen, im Juli (1863). Die Stadt St. Gallen hat 27 israelitischen Niederlassungsgesuchen samt und sonders entsprochen. Die Bürgerschaft von St. Gallen (solche Gesuche werden vor die Gemeinde gebracht) hat damit gründlich mit mittelalterlichen Vorurteilen gebrochen und gerade der Umstand, dass alle Angemeldeten ohne Unterschied angenommen wurden, bezeugt, dass sie deutlich zu erkennen geben wollte, dass es sich bei ihr diesmal weniger um die Personen als eine Demonstration für den Grundsatz der Toleranz und einer freuen Lebensanschauung handelte." 

  
Die Gemeinde wird gegründet (1864/65)  

St Gallen AZJ 10051864.JPG (119706 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Mai 1864: "St. Gallen, im April. Unterm 30. März abhin haben 22 in St.-Gallen niedergelassene Israeliten an den Regierungsrat das Gesuch gestellt, zur Errichtung einer eigenen israelitischen Kultusgemeinde die erforderliche Genehmigung erteilen, beziehungsweise auswirken zu wollen. Um die konstitutiven Statuten erlassen und zur Genehmigung einsenden zu können, wünschen die Petenten, der Regierungsrat möchte die Frage entscheiden, ob, wenn die Mehrheit der niedergelassenen Glaubensgenossen sich für die Statuten und die Gründung einer Kultusgemeinde, den diesfälligen finanziellen Haushalt usw. ausgesprochen, die Minderheit pflichtig sei und angehalten werden könne, zu den diesfallsigen Unterhaltskosten beizutragen. Der Regierungsrat erteilte am 8. dieses Monats den Bescheid: er nehme keinen Anstand, zu erklären, dass, wenn die Mehrheit der in St. Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung einer Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minderheit gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen. Bevor die Regierung aber die Anerkennung einer israelitischen Kultgemeinde in St.-Gallen nach Artikel 6 der Verfassung dem Großen Rate zur Genehmigung vorlegen könne, müssen die Statuten von den in St.-Gallen niedergelassenen Israeliten erlassen und der Regierung zur Prüfung eingesandt werden. Es liegt in dieser Tatsache ein höchst erfreulicher Beweis für den Fortschritt auf dem Felde konfessioneller Toleranz."
  
St Gallen AZJ 10011865.jpg (154403 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die Kommission der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt, dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, ‚den Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen Gottesdienstes gestattet.’
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben."
    
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1867 war der Prozess der Gemeindegründung abgeschlossen. In einem Artikel der Zeitschrift "Der Israelit" (Artikel vom 25. September 1867) konnte rückblickend zusammengefasst werden:  "St. Gallen, 12. Juni (1867): Nach den Vorschriften unserer Kantonsverfassung kann, außer den Katholiken und Reformierten, auch anderen Religionsgenossenschaften vom Großen Rate die freie Ausübung des Gottesdiensts gestattet werden. In Folge dieser Bestimmung erhielten denn auch die im Kanton wohnenden Baptisten und Israeliten die Ermächtigung, ihren Gottesdienst frei auszuüben. Die Israeliten haben seither eine Gemeinde gebildet, ein Lokal für ihren Gottesdienst gemietet, einen Begräbnisplatz erworben und einen eigenen Rabbiner angestellt, der regelmäßig Gottesdienst hält und der israelitischen Jugend den Religionsunterricht erteilt. Sie werden in allen ihren religiösen Gebräuchen geschützt und wir haben ihnen daher auch das Schächten nach ihrem Ritus gestattet."   

    
    
Aus der Geschichte der Rabbiner 
25jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Dr. Hermann Engelbrecht (1891) 

St Gallen Israelit 28101891.jpg (27487 Byte)Die prägende Persönlichkeit des jüdischen Gemeindelebens der ersten Jahrzehnte nach Gründung der Gemeinde war Rabbiner Dr. Hermann Engelbrecht. Er war selbst liberal geprägt, dennoch wurde in einem Artikel zu seinem 25jährigen Rabbinatsjubiläum auch in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" (Artikel vom 28. Oktober 1891) betont, wie beliebt und geachtet er in St. Gallen war: "St. Gallen, 6. Oktober (1891). Gestern und vorgestern feierte Herr Dr. Engelbert unter freudiger Beteiligung der hiesigen Gemeinde sein 25jähriges Rabbinatsjubiläum. Zahlreiche Gratulationszuschriften und Ansprachen, sowie namentlich ein kostbares Ehrengeschenk, das die Vorsteherschaft ihm bei diesem Anlass überreichte, legten Zeugnis ab von der Achtung und Liebe, die sich der Jubilar in der Gemeinde erworben hat."  

   
Zum Tod des Rabbiners Dr. Hermann Engelberg (geb. 1830 in Gudensberg, gest. 1900 in St. Gallen)    

St Gallen AZJ 16021900.jpg (136988 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Februar 1900: "St. Gallen, 10. Februar (1900). Die hiesige israelitische Religionsgesellschaft hat einen schweren Verlust durch den Tod ihres Seelsorgers, Rabbiner Dr. Engelbert, erlitten, der nah ganz kurzer Krankheit am 5. einer heftigen Lungenentzündung erlag. Im Jahre 1830 geboren, machte der Verewigte seine Studien in Würzburg, Marburg und Berlin, und wurde nach Beendigung derselben als Rabbiner nach Elberfeld gewählt. Im Jahre 1866, als die hiesige israelitische Gemeinde gegründet wurde und man das Bedürfnis nach einem Seelsorger fühlte, der der neuen aufgeklärten Richtung huldigte, wurde derselbe nach St. Gallen berufen und hat bis zu seinem Tode mit seltener Hingebung seinem Berufe obgelegen und durch seinen Einfluss und seine Liebenswürdigkeit, sowie durch die schöne Tugend, jede religiöse Überzeugung zu achten, den Frieden der Gemeinde gefördert und sich allgemeiner Achtung und Ehrerbietung erfreut. Durch seine Anregung gab es Anlass zur Schaffung verschiedener Wohltätigkeitsvereine in der Gemeinde und war stets auf seinem Posten, wenn es galt, Armen und Bedrängten beizustehen. Aber nicht nur in seiner Not zu lindern suchen, sondern auch in unserer Stadt beteiligte er sich an ähnlichen Bestrebungen und war ein tätiges Kommissionsmitglied der Gemeinnützigen Gesellschaft des Hilfsvereins und des Kinderhorts, an deren Gedeihen er regen Anteil nahm. Sein liebenswürdiges und bescheidenes Auftreten verschaffte ihm die Achtung aller, die ihn kannten, und viele Freunde und Bekannte werden ihn noch lange vermissen und sein Andenken in Ehren halten. – Engelbert hat in früheren Jahren vielfach literarisch sich betätigt. Von ihm erschienen: ‚Das negative Verdienst des Alten Testaments um die Unsterblichkeitslehre’, ‚Ist das Schächten der Tiere nach jüdischem Ritus wirklich Tierquälerei?’, ‚Statistik des Judentums im Deutschen Reiche’ usw. Er war in seiner Gemeinde sehr beliebt und gehörte der freisinnigen Richtung innerhalb des Judentums an. Er ruhe in Frieden."    

    
Kritische Würdigung von Rabbiner Dr. Engelbert 
Anmerkung: erschienen in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" 

St Gallen Israelit 15021900.jpg (50434 Byte)Eine kritische Würdigung von Rabbiner Dr. Engelbert findet sich in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Februar 1900: "Der Rabbiner der hiesigen Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Seine langjährige hiesige Wirksamkeit hat dem religiösen Verfall der hiesigen Gemeinde nicht zu steuern vermocht; ja, sie hat denselben noch vielfach gefördert. Vor ca. 16 Jahren hat derselbe die Mitglieder seiner Gemeinde zur Abschaffung des zweiten Feiertags aufgefordert; einer Aufforderung, welcher jedoch die Gemeinde nicht entsprach. Als Anfang der sechziger Jahre (1860er-Jahre) der Ausübung der Schechita hier Schwierigkeiten bereitet wurden, ist er in zwei verschiedenen Broschüren für diese Institution mit Eifer und nicht ohne Erfolg eingetreten. Die Leichenrede hielt der Rabbiner der Züricher Reformgemeinde Herr Dr. Littmann".      

         
     
Berichte zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde  

Zum Tod von Fanny Gut geb. Rothschild (1893)
  

Wangen Israelit 04051893.jpg (77874 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Mai 1893: "Wangen (Baden), 24. April (1893). Vorigen Donnerstag fand in Gailingen unter großer Teilnahme von Nah und Fern die Beerdigung von Frau Fanny Gut statt. Mancher Leser des "Israelit" wird mit Wehmut ihrer gedenken. Denn die Wohnstätte der Verblichenen wurde in ihrem früheren Aufenthaltsorte St. Gallen von gesetzestreuen Glaubensgenossen seinerzeit gerne aufgesucht, wo sie als wahrhaft fromme Priesterin des Hauses waltete. Unbemittelten war zu jeder Zeit diese gastfreundliche Stätte geöffnet. Manche haben daselbst Labung für den Körper, Trost und Aufmunterung für die Seele gefunden. Für das Wohl der Ihrigen war der Verstorbenen kein Opfer zu schwer und kein Mittel zu groß. Mit recht konnte der Herr Rabbiner am Schlusse seiner Rede sagen: 'Mit ihr wurde ein Stück echt jüdischen Lebens und Strebens zu Grabe getragen.'"   
Nach Friedhofsdokumentation Bamberger zu Friedhof Gailingen Nd. II S. 188 Grab Nr. 281 ist Fanny Gut geb. Rothschild am 18. April 1893 im Alter von 75 Jahren gestorben. Sie ist geboren in Worblingen als Tochter des Handelsmannes Baruch Rothschild und seiner Frau Rachel geb. Ochs. Sie war verheiratet mit Daniel Gut. Ihr Grab in Gailingen ist erhalten.  

       
       
    
Zur Geschichte der Synagogen  

Mittelalterliche Synagoge

Ob es im Mittelalter einen Betsaal oder eine Synagoge gab, ist anzunehmen, jedoch nicht aus den Quellen zu entnehmen.

  
19./20. Jahrhundert  

Die Einweihung der ersten Synagoge am Sonntag, 9. September 1866 

St Gallen AZJ 02101866.jpg (102369 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Oktober 1866: "St. Gallen, 13. September (1866). Am Tage vor dem Rosch-haschana-Feste (sc. jüdisches Neujahrsfest am 1./2. Tischri 5627 = 10./11. September 1866) wurde hier die neue Synagoge eingeweiht. Ohne hier auf die oft beschriebenen Zeremonien einzugehen, wollen wir nur die Äußerungen eines hier erscheinenden Blattes ‚Der Säntis’ wiedergeben. Er sagt: ‚Letzten Sonntag wurde die hiesige Synagoge zum ersten Mal besucht. Gleichzeitig feierten die Israeliten ihren Jahreswechsel 5626-5627. Außer den festfeiernden Israeliten waren auch Katholiken und Protestanten anwesend, welche von dem Vortrag des Rabbiners sehr befriedigt waren und den Wunsch nicht unterdrücken konnten, dass alle ihre Geistlichkeit beider Konfessionen ihre Religionsbegriffe mit ebensoviel Humanität ihren Kirchangehörigen vortragen möchten, wie dieser Priester einer in der Welt zerstreuten Nation, die seit Jahrhunderten in ihren Rechten beschränkt und verhindert war, in freier Weise ihren kirchlichen Anforderungen zu genügen.
Zu verwundern ist, dass in einem christlichen und freien Staate, wie die Schweiz, die vollständige Glaubensfreiheit sich nicht längst Bahn gebrochen hat. Das Jahr 5627 hat den hiesigen Israeliten in kirchlicher Beziehung eine schöne Errungenschaft gebracht. Möge diese sich im Geiste der Zeit, ferne vom zöpfischen Judentum, glücklich entwickeln.’"   

    
Kurz nach der Einweihung der Synagoge: der eidgenössische Bettag wird auch in der Synagoge begangen (1866)  

St Gallen AZJ 16101866.jpg (66412 Byte)"Eidgenössischer Bettag" in der Synagoge: Artikel in der „Allgemeinen Zeitung des Judentums“ vom 16. Oktober 1866: St. Gallen, 21. September (1866). Der am letzten Sonntag abgehaltene Bettag zeichnete sich nach Sch.B. dieses Jahr in St- Gallen durch ein Ereignis aus, das der Erwähnung verdient, weil der tiefere Sinn desselben von wesentlicher Bedeutung ist. Die hiesigen Israeliten, welche vor etwa 8 Tagen an ihrem Neujahrsfeste ihren Gottesdienst eröffneten, haben am Sonntag Vormittag ebenfalls und zwar ausschließlich zu Ehren des eidgenössischen Bettages einen Gottesdienst abgehalten. Die Feier desselben entbehrte jeder konfessionellen Form und war fast durchgehends in deutscher Sprache gehalten und so auch jedem Nicht-Israeliten verständlich und erbauend. Als Rabbiner fungiert der aus München hierher berufene Herr Dr. Hermann Engelbert, über dessen Predigt zur Einweihung der Synagoge die „St. Galler Zeitung“ sich sehr lobend ausspricht.

  
Die Grundsteinlegung im Juni 1880 und Einweihung der neuen Synagoge am 21. September 1880  
Eine neue Synagoge wurde 1880/81 durch die Architekten Chiodera und Tschudy aus Zürich erbaut. Der Grundriss der Synagoge ist ein regelmäßiges, in ein Quadrat eingepasstes griechisches Kreuz. Die Fassade an der Frongartenstraße ist in zwei Geschosse gegliedert, ein niedrigeres Untergeschoss und ein höheres Obergeschoss, die mit einem Gesims voneinander getrennt sind. Beide Eingangstore und die Fenster sind mit hufeisenförmigen Bögen versehen ("maurische" bzw. neu-islamische Architektur) bestimmt. Ursprünglich war die Fassade bunt bemalt und mit Streifen verziert. Prächtig verziert zeigt sich heute noch die Innenausstattung der Synagoge, deren zentrale Kuppel von hufeisenförmigen Bögen getragen wird. Um den Toraschrein finden sich Wandfelder mit maurischen Schuppenmustern

St Gallen AZJ 29061880.jpg (29828 Byte)Kurzbericht in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" zur Grundsteinlegung der neuen Synagoge im Juni 1880: "Wie man uns aus St. Gallen berichtet, wurde daselbst vergangenen Donnerstag die feierliche Grundsteinlegung zur hiesigen neuen Synagoge vollzogen. Rabbiner Dr. Engelbert hielt die mit großem Beifall aufgenommene Ansprache, welche auch das ‚Tageblatt der Stadt St. Gallen’ wortgetreu mitteilt und in der besonders die Gleichberechtigung hervorgehoben wird, welche gegenwärtig in der Schweiz allen Kulten gewährt ist."
  
St Gallen AZJ 11101881a.jpg (148188 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Oktober 1881 zur Einweihung der Synagoge am 21. September 1881
"... Indem wir heute über die Einweihung von vier Synagogen zu berichten haben, nämlich zu St. Gallen in der Schweiz, zu Göppingen in Württemberg...., werden wir der ersteren eine größere Aufmerksamkeit zuwenden, weil dieselbe in der Ostschweiz die erste Synagoge ist und die Einweihung die Teilnahme der christlichen Bevölkerung ungewöhnlich in Anspruch nahm. Wir geben daher hier die Urteile wieder, welche der Referent des ‚Tageblatt der Stadt St. Gallen vom 23. September abgab, noch dazu, da die Feier an sich hier wie überall dieselbe war.
’Auf Mittwoch, Abends 6 Uhr war die Einweihung der von der hiesigen israelitischen Gemeinde neu erbauten Synagoge angekündigt und fand unter Teilnahme nicht nur von Angehörigen der Gemeinde, sondern auch einer ziemlichen Anzahl eingeladener Gäste nicht-israelitischer Konfession statt.
Es war in der Tat eine recht erhebende, echt religiöse Feier. War schon das prächtige, in edlen Formen und stimmungsvollen Farben ausgeführte Innere des neuen Gotteshauses dazu angetan, den Eintretenden weihevoll zu stimmen, so wurde die religiöse Empfindung noch mehr gehoben und getragen durch die Feier selbst. Nach einem ernsten, edlen Choralgesand einer Anzahl Mitglieder des ‚Frohsinn’ schritten die Träger der Toras (der Mosaischen Gesetzestafeln) durch den Tempel, und unter den üblichen Gebeten und Gesängen geschah sodann das Öffnen der Lade und das Einheben der Toras in dieselbe. Weitere Choralgesänge folgten, abwechselnd mit Dank- und Weihegebeten.
Die Festpredigt, mit welcher der Rabbiner der Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, die Feier krönte, war ein von solch erleuchtetem, wahrhaft religiösem Geiste getragener Vortrag, dass wir hätten wünschen mögen, es wäre einem noch größeren konfessionell gemischten Auditorium vergönnt gewesen, denselben anzuhören; es würde jeder Zuhörer reich erbaut und belehrt über die vielverkannte jüdische Lehre von dannen gegangen sein. Der Vortragende gab den Nachweis, dass der israelitische Kultus ebenso weit entfernt sei von dem ihm so vielfach imputierten verknöcherten Formalismus, wie sein Bekenntnis fern von engherziger, beschränkter Intoleranz. Die Synagoge könnte nach dem tiefinnersten Geist des Judentums ebenso gut ein Gotteshaus sein für alle Völker, in welchem sie alle ihr Gebet zu Einem und demselben höchsten Wesen empor sendeten. In begeisterter formvollendeter Sprache schilderte der Redner die Religion seines Volkes als die Religion der Herzensbelebung, der Geisteserleuchtung und der Verbrüderung. Die Worte des Vortragenden waren so durchdrungen vom Gefühle eines wahrhaft religiösen Bekenntnisses, so weit erhaben über jeden Geist engherziger konfessioneller Schablone, dass die Zuhörer mit gespanntester Aufmerksamkeit an jedem seiner Worte hingen und wohl alle mit dem Gedanken schieden: der israelitischen Gemeinde in St. Gallen, wenn sie von solchem Geistes ihres derzeitigen Vorstehers beseelt ist, soll eine heimische Stätte in unserer Stadt gewährt bleiben, und sie soll erfahren, dass sie im Hort unserer freiheitlichen Institutionen und Gesetze wohl geboren und geschützt ist.
 
St Gallen AZJ 11101881b.jpg (137429 Byte)Die Feier fand einen würdigen Abschluss in einigen dem Anlasse entsprechenden Dankes- und Segensworten des Herrn Engelbert: für die Eidgenossenschaft, die Schützerin und Mehrerin der religiösen Toleranz für die Gehrden und die Bevölkerung von St. Gallen, in deren Obhut und Mitte die Israeliten nach verhältnismäßig kurzer Zeit zur Bildung einer Gemeinde und zum Bau eines Tempels gelang sind, für die Erbauer und Donatoren des letztern, für die verstorbenen Mitglieder der Gemeinde, denen nicht mehr beschieden war, das herrliche Gotteshaus zu schauen und endlich für die Häupter und Vorsteher der israelitischen Gemeinde. 
Um halb 8 Uhr war die schöne Feier zu Ende. 
Für heute noch zum Schlusse die Mitteilung, dass die Mitglieder der israelitischen Gemeinde es sich zur Ehre anrechneten, anlässlich der so wohlgelungenen Feier der Einweihung der Synagoge auch einen schönen Akt der Nächstenliebe gegen die Unglücklichen von Elm zu begehen, indem sie zu deren Gunsten eine Kollekte aufnahmen, welche die erkleckliche Summe von 1265 Franken ergab – ein Resultat, das sprechendes Zeugnis davon ablegt, dass die hiesige israelitische Gemeinde nicht abgeschlossen und engherzig bloß ihren religiösen Gebräuchen obliegt, sondern dass sie weitherzig und opferfreudig auch ihrer christlichen Brüder gedenkt und die Lehrer ihrer Religion in einer Weise ins praktische Leben überträgt, die auch den Bekennern des christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen muss."  

  
Über die neue Synagoge - Kritik von orthodoxer Seite (1881)  

St Gallen Israelit 05101881s.jpg (114261 Byte)Über die Einweihung der Synagoge St. Gallen wurde in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" (Ausgabe vom 5. Oktober 1881) sehr kritisch berichtet: "St. Gallen, 23. September (1881). Verflossenen Mittwoch fand die Einweihung der hiesigen, neuerbauten Synagoge statt. Herr Rabbiner Dr. Engelbert hielt die Festrede und fand nicht nur bei den jüdischen, sondern auch bei den zahlreich erschienenen nicht-israelitischen Zuhörern, großen Beifall. Am Schlusse der Feier fand eine Kollekte zum Besten der Unglücklichen von Elm statt, welche die erkleckliche Summe von 1.265 Franken ergab.
’Die hiesige israelitische Gemeinde,’ schreibt das Tagblatt von St. Gallen, ‚hat hierdurch ein Zeugnis davon abgelegt, dass sie weitherzig und opferfreudig ihrer christlichen Brüder gedenkt und die Lehren ihrer Religion in einer Weise ins praktische Leben überträgt, die auch den Bekennern des christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen muss.
Am Abend desselben Tages wurden bei einem Bankette gar sonderbare Toaste ausgebracht. Herr Rabbiner Dr. Kisch aus Zürich erwarb sich die Sympathien seiner nichtjüdischen Hörer durch begeistert Worte über den Stifter der christlichen Religion. Wir wollen hier nicht wiederholen, was Herr Kisch nach dem Berichte des Tagblatts von St. Gallen alles gesagt haben soll; nur das wollen wir hervorheben, dass der Berichterstatter des genannten Blattes sich unwillkürlich oft fragen musste: ‚Sind das Juden oder Christen?’ -
Noch schlimmer trieb es Herr Dr. Gutmann, Rabbiner zu Hohenems. Er sprach gegen die alten Formen und Satzungen des Judentums und forderte dazu auf, die talmudische Auslegung zu verwerfen, von der die mosaischen Gesetzgebung nur die ewigen Wahrheiten festzuhalten, die Formen zu zerbrechen und die Schalen wegzuwerfen etc. etc.   Schöne Rabbinen!" 

  
Kritik an der Kritik - Beitrag von Rabbiner Dr. Kisch (1881)    

St Gallen Israelit 19101881.jpg (58671 Byte)Anmerkung: Rabbiner Dr. Kisch kritisierte den obigen Bericht der Zeitschrift "Der Israelit" in der Ausgabe derselben vom 19. Oktober 1881: "Zürich, 16. Oktober (1881). Sie haben in Ihrem geschätzten Blatte den Bericht des Tageblattes der Stadt St. Gallen über die dortige Synagogen-Einweihung abgedruckt, in welchem mir eine für einen Israeliten, insbesondere aber für einen Rabbiner unpassende Äußerung über den Stifter der christlichen Religion in den Mund gelegt wird. Da jener Bericht wohlwollend geschrieben war, unterließ ich aus naheliegenden Gründen jede Berichtigung. Auch von Ihnen, verehrter Herr Redakteur, erbitte ich mir die Berichtigung erst heute, nachdem Ihnen der Wortlaut meiner Tischrede von meinem Verleger zugeht. Sie ersehen daraus nicht nur, dass ich jene Worte nicht gesprochen, sondern dass ich im Gegensatze zu den sehr unjüdischen Worten des Herrn Guttmann das Festhalten an den Gebräuchen betont habe. Wenn Sie jene Stelle meiner Rede veröffentlichen, wird Ihnen zu großem Danke verpflichtet sein Ihr ergebenster Dr. Kisch".    

  
   

Die Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel

Die osteuropäischen Juden, die seit den 1880er-Jahren auf der Flucht vor Pogromen auch in St. Gallen zugewandert waren, trafen sich zunächst in kleinen Betstuben, bis am 11. Februar 1919 eine Synagoge in Kapellenstraße 3 eingeweiht werden könnte. In dieser Synagoge wurden bis zur Fusionierung der beiden jüdischen Gemeinden in St. Gallen 1952 Gottesdienste gefeiert. 
   

Adressen/Standorte der Synagogen

Frongartenstraße 16
Kapellenstraße 3 (Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel)

 

Fotos

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Die Synagoge in der Frongartenstraße Quelle  Quelle     
         
St Gallen Adass Jisroel 01.jpg (57203 Byte) St Gallen Hadwigschulhaus 10.jpg (100778 Byte)   
Die Synagoge der Gemeinde 
Adass Jisroel
Jüdische Überlebende aus Theresienstadt 1945 in St. Gallen 
(United States Holocaust Museum Quelle)
  

  

  

   

Links und Literatur

Links:

Zur Seite über die jüdischen Friedhöfe in St. Gallen (interner Link) 

Literatur:  

Germania Judaica II,2 S. 733f; III,2 S. 1298-1300.
Karl Heinz Burmeister: Dokumente zur Geschichte der Juden im Vorarlberg, Dornbirn, 1988.
ders.:  medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am Bodensee, Band 1, 1200-1349, Konstanz 1996.
ders.:  medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am Bodensee, Band 2, 1350-1448, Konstanz 1996.
ders.:  Spuren jüdischer Geschichte und Kultur in der Grafschaft Montfort, Langenargen 1994.
ders.:  Geschichte der Juden im Kanton St. Gallen bis zum Jahre 1918, St. Gallen, 2001.

Jörg Kummenacher: Flüchtiges Glück. Die Flüchtlinge im Grenzkanton St. Gallen zur Zeit des Nationalsozialismus. 2005,  416 Seiten, ISBN 3 85791 480 7.

Manfred Flügge: Rettung ohne Retter oder: Ein Zug aus Theresienstadt. 2004. dtv Taschenbuch Nr. 24416. Best. Nr. 12437516. ISBN 3 42324 416 X.

Sabine Schreiber: Jüdinnen und Juden in der Stadt St. Gallen 1803-1880, Lizentiatsarbeit der Philosophischen Fakultät I der Universität Zürich, St. Gallen, April 1998.
St Gallen Buch.jpg (98243 Byte)dies.: Hirschfeld, Strauss, Malinsky. Jüdisches Leben in St. Gallen 1803 bis 1933. Reihe: Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz. Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes Bd. 11. 2006. ISBN 3-0340-0777-9 (32.-- €, 48.-- SFr). Informationen
Ron Epstein-Mil:   Die Synagogen der Schweiz. Bauten zwischen Emanzipation, Assimilation und Akkulturation. Fotografien von Michael Richter  
Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz. Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, Band 13. 2008. S. 130-141.    (hier auch weitere Quellen und Literatur)   -  die Ergebnisse aus dieser Publikation konnten noch nicht eingearbeitet werden. 
   

     

Article in "Encyclopedia Judaica" Keter Publishing House Jerusalem Vol 14 p. 659:   

Saint Gall (St. Gallen), canton and its capital city in N.E. Switzerland. The first document mentioning Jews in St. Gall is dated in 1268; in 1292 two houses in the town were inhabited by Jews. On February 23, 1349, during the Black Death, the Jewish inhabitants were burned or driven out. Jews were not allowed to settle in St. Gall again until the 19th century. The first synagogue, in a private home, was founded in 1866 and a permanent synagogue built in 1881. In 1870 the Jewish population was 158. In 1919 refugees from Eastern Europe settled in St. Gall, forming a separate community. German and Austrian Jewish refugees began crossing the border into the canton in 1938, and a refugee care organization was set up there. From 1939 to 1944 the town was the center for preparing Jewish refugee children for Youth Alijah to Palestina. In 1944, 1.350 Jews (mostly Hungarian) from Bergen-Belsen concentration camp, were brought to St. Gall ("Kasztner Transport") and a year later 1.200 Jews form Theresienstadt camp arrived there. In 1952 the two Jewish communities united and in 1969 had about 100 members. The community takes care of the Jewish cemetery in nearby Hohenems (Austria). 
   
Weiterer englischer Artikel zu "Saint Gall" von Gotthard Deutsch und Emil Schlesinger vom Anfang des 20. Jahrhunderts in der Jewish Encyclopedia: "Chief town of the canton of the same name in the northeast of Switzerland. The first information concerning its Jewish inhabitants dates from the year 1349, when the Jews, who then lived in a special quarter, the "Hinterlauben" or "Brotlauben," were accused of having poisoned the wells. St. Gall followed the example of other towns near the Lake of Constance, imprisoning the Jews, burning them alive, or at best expelling them and confiscating their property. For a long time after this event no Jews lived in St. Gall; and in modern times also the right of settlement was granted only very exceptionally to a few Jews, who had to pay heavily for the concession. Even after the wars of independence the St. Gall "Jews' Law" of May 15, 1818, though it was not strictly enforced by the government, placed the Jews under severe restrictions. These exceptional laws remained on the statute-books until the emancipation of the Jews of Switzerland in Feb., 1863. On April 8, 1864, the present Jewish community was constituted, the members having removed to St. Gall from the neighboring town of Hohenems . Religious services were organized, and Hebrew and religious classes founded. Soon afterward the cemetery was laid out; the dead had previously been conveyed probably to one of the neighboring communities. The Jewish inhabitants of St. Gall increased numerically in the course of time through frequent migrations from the communities of Endingen and Lengnau, Gailingen (Baden), Laupheim (Württemberg), and from other places. On, Sept. 21, 1881, the present (1905) synagogue was consecrated. The first rabbi of the existing community was Hermann Engelbert, who was succeeded in 1900 by the present incumbent, Emil Schlesinger. The Jews of St. Gall exceed 500 in a total population of 33,087

    

    

                   
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Stand: 07. November 2009