|
Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia
Judaica
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und
bestehende) Synagogen
Übersicht:
Jüdische Kulturdenkmale in der Region
Bestehende
jüdische Gemeinden in der Region
Jüdische
Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur
und Presseartikel
Adressliste
Digitale
Postkarten
Links
| |
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Region"
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Schweiz"
St. Gallen (Kanton St.
Gallen / SG, Schweiz)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
(english version)
In St. Gallen bestand
eine jüdische Gemeinde bereits im Mittelalter. Seit dem 13. Jahrhundert sind
Juden in der Stadt nachweisbar. Namentlich wird erstmals 1268 der Jude Simon in
St. Gallen genannt. 1292 wohnten Juden in zwei Häusern der Gasse, die später
"Hinter der Brotlaube" hieß ("beziehungsweise 'Judengaß'). Bei der
Judenverfolgung in der Pestzeit
wurden die Juden der Stadt am 23. Februar 1349 verbrannt. Erst 1377 lebten Juden
wieder in der Stadt. 1380 wurde ein Jude mit seiner Schwester in St. Gallen
eingebürgert. Weitere Juden zogen im Laufe der folgenden Jahrzehnte zu. In der ersten
Hälfte des 15. Jahrhunderts lebten jüdische Familien an der Spisergasse
(1411) und vor dem Spisertor (1415). Die Juden lebten überwiegend vom
Geldverleih. Auch die Stadt lieh von ihnen u.a. während der Appenzellerkriege
(1403-08) größere Summen. Nach der Ausweisung der Juden aus St. Gallen 1470 lebten mit Ausnahme weniger Jahre vor 1527
keine Juden mehr in der Stadt. Es ist nicht bekannt, ob im Mittelalter eigene
Einrichtungen der Juden in St. Gallen bestanden. Die in St. Gallen verstorbenen
Juden wurden vermutlich in Überlingen
beigesetzt.
Etwa 50 Schüler erhielten um 1925 Religionsunterricht.
An Vereinen waren ein Wohltätigkeitsverein, ein Frauenverein, der "Verein
Erholung" usw. vorhanden.
Seit 1917 (Gründung am 25. Januar 1917) bestand neben der Israelitischen
Kultusgemeinde die Jüdische Gemeinde Adass Jisroel. Sie entstand als
Zusammenschluss der osteuropäischen Juden, die seit Ende des 19. Jahrhunderts,
verstärkt nach 1905, auf der Flucht vor Pogromen auch nach St. Gallen kamen.
Adass Jisroel hatte um 1920, nachdem weitere Ostjuden durch den Zusammenbruch
der österreichisch-ungarischen Monarchie zugewandert waren, etwa 500
Gemeindemitglieder in 105 Haushaltungen. Ein eigener Kantor und Religionslehrer
war angestellt (um 1920 M. Arkin). Neben der eigenen Synagoge (s.u.) waren auch
eine Religionsschule und ein rituelles Bad vorhanden. Um 1925 war Präsident der
Gemeinde M. Mirlemann.
Bereits 1866 hatte die jüdische Gemeinde St. Gallen in Hermann Engelbert einen
eigenen Rabbiner. Er blieb bis zu seinem Tod 1900 in der Stadt. Seine
Nachfolger wurden Dr. Emil Schlesinger und M. Rosenthal. Seit 1968 ist Rabbiner Hermann I.
Schmelzer für die Gemeinde zuständig. Von 1939 bis 1944 war St. Gallen
ein Zentrum zur Vorbereitung jüdischer Flüchtlingskinder auf die Einwanderung
in Palästina / Erez Jisrael. 1944 kamen 1.386 ungarische Juden aus dem
Konzentrationslager Bergen-Belsen nach St. Gallen. 1945 kamen 1.200 überlebende
Juden aus Theresienstadt nach St. Gallen.
Von den in St.
Gallen geborenen und/oder
längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem): Moritz Hauser (1898), Berthold Knoller (starb nach der
Befreiung aus Bergen-Belsen am 27.6.1945 in St. Gallen), Noemi Levi geb.
Stegmann (1914), Ernst Lichtenstein (1903), Rega Neuberger geb. Feller (1904),
Isidor Selczer (1911), Kurt Singer (1886), Elsa van der Sluis geb. Wolffers
(1893), Leon Wolffers (1886), Hedwig Wolfferts (1887).
Gegenwart
(2009): Die jüdische Gemeinde in St. Gallen zählte derzeit etwa 130
Gemeindemitglieder, darunter nur noch zehn Kinder.
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Die
Entstehung der jüdischen Gemeinde in St. Gallen in
den 1850er und 1860er-Jahren
Erste
Veränderungen um 1850
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 13. Januar 1851:
"St. Gallen, 31. Dezember (1850). Gegen Ende des Jahres 1845 nahmen Sie einen
Artikel in der St. Galler-Zeitung in Ihr geschätztes Blatt auf, welcher sich über
die ‚Judenbeschränkungen* im Kanton St. Gallen bitter beschwerte. Wie Sie und
alle der echten Humanität Huldigenden diese Nachricht betrüben musste, ebenso
sehr wird es Sie freuen zu vernehmen, dass es sich in St. Gallen in dieser
Beziehung bedeutend gebessert hat. Eine Petition an den Großen Rat wenigstens
so viel bewirkt, dass der Kleine Rat der Stadtbehörde (Gemeinderat von St.
Gallen) die Befugnis eingeräumt hat, den sich hier aufhaltenden Juden, ohne
weitere Fragen bei der Staatsbehörde über den Aufenthalt in hiesiger Stadt,
Erleichterungen zu gewähren, insoweit der Gemeinderat dieses für zweckdienlich
erachtet. Es hat nun diese Behörde seitdem auf loyale Weise nacheinander
mehreren jüdischen Familien das Wohnrecht gestattet, so z.B. einer Familie aus
Bayern, zwei Familien aus dem benachbarten Hohenems, zwei Familien aus dem
Badischen, einer Familie aus Berlin, und zwei Familien aus Frankfurt am Main.
Es ist zu hoffen, dass der immer vorschreitende Geist der Zeit die Vorurteile
gegen die Juden nach und nach ganz verschwinden mache. Die in St. Gallen
wohnenden Familien zeichnen sich aber auch durch ihr ruhiges und musterhaftes
Familienleben, durch ihren Geschäftsfleiß, durch ihre Solidität und
Rechtlichkeit rühmlich aus, sodass selbe bei allen Gebildeten und rechtlichen Bürgern
St. Gallens die volle Anerkennung und Achtung genießen. Ebenso macht man die
erfreuliche Bemerkung, dass auch bei den sich momentan hier aufhaltenden Juden
ein reges moralisches Streben sich kund gibt. Dies ist die beste Waffe gegen die
uralten Vorurteile. Wir sind überzeugt, dass wenn die Gebildeteren des jüdischen
Volkes auf die Masse durch gutes Beispiel wirken, die dicke Mauer der Intoleranz
trotz dem Eifer der christlichen Zeloten nach und nach einstürzen wird, und
dass der schöne talmudische Spruch, welcher bei Anlass der Feierlichkeit zu
Ehren des zum Kardinal erhobenen Erzbischofs von Köln an der illuminierten
Synagoge angebracht war, und der lautet: ‚die Frommen aller Nationen werden
der Seligkeit teilhaft’, in der Folge aller Gemüter erfassen und den
gegenseitigen Glaubens- und Meinungshass verdrängen wird.
Kein Jude, aber ein Freund aller Guten aller Bekenntnisse."
|
1852 lebten bereits 63 Juden in St. Gallen
-
1860 waren es 107
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 22. März 1852: "Die neuesten Beschlüsse der St. Galler
Regierung in Bezug auf die Juden sind in einer früheren Nummer dieses Blattes
bereits mitgeteilt; es dürfte wohl am Platze sein, über die Motive derselben
einige Erläuterungen zu geben. Die St. Gallischen Gesetze entziehen den Juden
die Möglichkeit, sich das Bürgerrecht, oder sogar nur die jedem nicht gerade
missliebigen Ausländer ohne besonderen Anstand bewilligte Niederlassung zu
erlangen; sie haben nur Aussicht auf eine in kurzen Terminen stets zu erneuernde
Aufenthaltsbewilligung, mit der die Berechtigung ‚eigenen Rauch zu führen’
nicht verbunden ist. Der wackere, vorurteilsfreie Gemeinderat der Stadt St.
Gallen suchte nun die Stellung der hiesigen Juden dadurch zu erleichtern, dass
er einzelnen gutbeleumdeten Familien ausnahmsweise gestattete, eigene
Haushaltung zu führen. Der Wunsch, auch in Bezug auf Handelsverhältnisse den
Juden einige Erleichterungen zu verschaffen, brachte den Gemeinderat mit dem
Polizeidepartement in einen Konflikt, der dann von der Regierung in der
bemerkten Weise beseitigt wurde. – Der trotzige Satz ...es folgt ein hebräisches
Bibelzitat – hat sich inzwischen auch hier aufs Freudigste bewährt. Noch vor
wenigen Jahren durften nur zwei Familien in der angedeuteten Weise hier wohnen,
jetzt hat sich diese Zahl bis auf sieben, die jüdische Bevölkerung der Stadt
St. Gallen im Allgemeinen auf 50 Seelen vermehrt. In geselliger Beziehung sind
die Juden hier mit den christlichen Einwohnern völlig gleichberechtigt, in alle
Gesellschaften zugelassen, und in den meisten verhältnismäßig sehr stark
vertreten. Niemand kann ihnen die
Anerkennung versagen, dass sie weder in ihrem Benehmen, noch im geschäftlichen
Verkehre die Voraussetzungen rechtfertigen, auf die jene beschränkenden
Verordnungen sich stützen, und so lässt sich denn die gegründete Hoffnung
aussprechen, dass die Zeit nicht mehr ferne ist, dass die Zeit nicht mehr ferne
ist, in der eine Scheidewand fällt, die mit den Grundprinzipien einer Republik
in so schneidenden Widerspruche steht."
Es folgt eine Statistik, aus der
hervorgeht, dass von den 1852 in der Schweiz lebenden 3.125 Juden 63 in St.
Gallen gezählt wurden. |
| |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 17. April 1860:
"St. Gallen. 5. März (1860). Nach der neuesten Volkszählung
befinden sich in unserem Kantone bei einer Gesamtbevölkerung von 179.100
Einwohnern 107 Juden."
|
Gleichstellung für alle Konfessionen
im Kanton St. Gallen 1861
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 10. Dezember 1861: "St. Gallen, im November (1861). Die Volksabstimmung hat sich in großer Majorität
für den vorgelegten Verfassungsentwurf entschieden, und ist somit die
Gleichstellung für alle Konfessionen im Kanton St. Gallen ausgesprochen." |
Rechtliche Neuregelungen 1863
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 28. April 1863 über die entscheidenden Verhandlungen im "Großen
Rat" des Kantons St. Gallen zur rechtlichen Neuregelung im Blick auf die Juden
im Kanton und der Stadt St. Gallen:
"St. Gallen, im April (1863).
Lassen Sie mich auf die Verhandlungen des Großen Rates noch einmal zurückkommen.
Um den bisherigen Stand der Dinge in St. Gallen, einem für die Israeliten sehr
wichtigen Kantone, zu kennzeichnen, führen wir die Worte der ‚St.Galler-Zeitung’
vom 1. April an: ‚Bisher beschränkte sich unsere Gesetzgebung darauf, die
|
Juden als Geduldete zu behandeln. Sie hatten kein gesetzliches Recht der
Niederlassung, sondern nur Aufenthaltsbewilligung und mussten die Gewerbsausübung
durch Patente erkaufen. Grundbesitz durften sie keinen erwerben. Einzelne
Gemeinden wie Rapperschwyl, Lichtensteig, St. Gallen, Tablat hatten
schweizerischen Israeliten die Niederlassung durch Gemeindsbeschluss erteilt und
so die gesetzliche Härte faktisch gemildert.
Der regierungsrätliche Vorschlag nun geht nicht weiter, als Dem, was die
Gemeinden getan, eine gesetzliche Livrée zu geben. Er setzt fest, dass die
Niederlassung der Israeliten nur durch Gemeindebeschluss erteilt werden könne
– ohne Unterschied, ob die Israeliten Schweizerbürger oder Bürger
vergegenrechteter Staaten oder aber nicht vergegenrechtete Ausländer seien.
Zudem verlangte der Gesetzesvorschlag noch die Genehmigung des Regierungsrates
in allen Fällen.
Ebenso setzte er fest, dass der Erwerb von Grundbesitz durch Israeliten in allen
Fällen an die Genehmigung des Regierungsrates gebunden sei.
Der Kommissionalvorschlag ruht auf liberaler Grundlage und stützt sich auf den
einfachen Grundsatz, dass die Israeliten wie die Bekenner der christlichen
Konfession zu behandeln seien: Die israelitischen Schweizerbürger gleich den
christlichen Schweizerbürgern, die Israeliten vergegenrechteter Staaten gleich
den Christen vergegenrechteter Staaten, die Israeliten nicht vergegenrechteter
Staaten gleich den christlichen Angehörigen solcher Staaten. Demnach sollen die
schweizerischen Israeliten das freie Niederlassungsrecht genießen wie jeder
andere Schweizer und nicht an die Gemeinde gelangen müssen, um die
Niederlassung zu erhalten, vorausgesetzt, dass sie in bürgerlichen Ehren und
Rechten stehen; ebenso die Israeliten vergegenrechteter Staaten Frankreich,
England, Nordamerika, Italien’.
Dem gegenüber heben wir hervor, dass der Artikel 6 der St. Galler Verfassung
ausspricht: ‚die Ausübung der bürgerlichen Rechte soll an keine Konfession
gebunden sein’!!! – Der vorzüglichste Redner in der zweitägigen Debatte
war:
Oberst Bernold. ‚Ich weiß nicht, wie man’s nennen soll: Ein Muttermal oder
ein Brandmal oder sonst ein Mal, das uns Christen anklebt in der Art und Weise,
wie wir das israelitische Volk behandeln, wir Christen, die wir doch unsere
Kirche secundum ordinem Melchisedech eingerichtet haben. Wir Christen,
die wir uns bemühen, für unser Interesse Handels- und Freundschaftsverträge
mit Türken und Heiden, mit den Bekennern aller möglichen Religionen, mit den
Anbetern des Buddha, des Manu, des Mohammed, des Ahriman, des Guten und Bösen
anzuschließen, wir finden, dass es eine Schande, ein Unglück, eine Gefahr für
unsere Religion sei, wenn wir ein Volk, das den gleichen Gott mit uns verehrt,
wie unsereins behandeln sollen, wir zaudern noch immer und schützen das eine
Mal dies, das andere Mal etwas Anderes vor, fürchten uns vor diesem oder jenem
Vorurteile. So kann es nicht immer gehen. Man muss einmal wollen und es nicht
machen wie Landammann Hungerbühler. Er will, aber er will nicht. Es geht, aber
es geht nicht. Er ist im Zweifel, aber er ist doch nicht im Zweifel. Heraus müssen
wir einmal aus der Sache, oder wollen wir immer hinter Österreich zurückbleiben?
In dem gutkatholischen Österreich haben die Israeliten Bürgerrecht. Ein Jude
sitzt im Ministerium, ein Jude im Reichsrat, ein Jude ist Platzkommandant von
Venedig. Jüngst ernannte der Kaiser vor allem Volk einen Juden zum Hauptmann,
und wir wollen ihm nicht einmal die Niederlassung geben.
Man redet von verschiedenen Standpunkten. Der einzige Standpunkt ist der, jedem
rechten Menschen die Niederlassung zu gewähren. Man argumentiert mit dem
Aargau. Ich lasse dieses Argument nicht gelten. Die Judenfrage war dort nur das
Mittel zum Zweck für die Bestrebungen eines gewissen finstern Wesens, das dort
herumschleicht. Es ist Zeit, dass einzelne Kantone aus dieser Finsternis
heraustreten – in ein milderes Licht der Humanität und einem ehrenwerten
Volke endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen. Ja, dieses altorientalische Volk
ist ein ehrenwertes, und wenn es Schwächen hat, so mögen wir bedenken, dass
die Juden das geworden sind, was sie sind, durch die Jahrhunderte andauernden
Verfolgungen derselben von Seiten der Christen. Was würden wir in dieser Lage
werden? Würden wir nicht auch hinten und vorn ausschlagen?
Es gibt Ausnahmen unter jener ehrenwerten Menschenklasse. Wir haben auch
Ausnahmen. Aber dies Volk verdient ebenso große Achtung als jedes christliche
Volk. Viel große Männer sind aus ihm hervorgegangen: große Dichter, große
Philosophen, große Staats- und Finanzmänner.
Sage man nicht: Es gehe nicht! Es geht, wenn man will und wenn man sein Herz und
seinen freien Geist walten lässt!’ (Großer Beifall.)
|
Mit dieser ausgezeichneten Rede hatte die Sache der Humanität ihren moralischen
Sieg errungen.
Herr Kommandant Kirchhofer: Die Frage sei für den Kanton und namentlich für
die Stadt St. Gallen von großer Bedeutung. Es sei besonders der
Baumwolle-Exporthandel, der hier in Berührung kommt. Was die israelitische
Handelschaft überhaupt betreffe, so habe es in St- Gallen Häuser gehabt, die
geschadet haben, aber auch solche, die enormen Nutzen gebracht und eine Zierde
der St. Gallischen Handelschaft gewesen und noch sind. Er glaube im Namen der
ganzen Handelschaft der Stadt zu sprechen, wenn er erkläre, dass sie keinen
Schutz wolle auf Kosten der Humanität.
Herr Gemeinde-Amtmann Kuhn: Er habe die Juden seit vielen Jahren als eine sehr
ehrenwerte Klasse von Leuten kennen gelernt, ebenso ehrenwert als die Christen.
Ihre Gleichstellung sei unbedingt geboten durch die Kantonsverfassung. Warum
sollten sie sich nicht auch einbürgern können? Er würde sich gar nicht fürchten,
wenn einmal ein Israelit Chef des Erziehungsdepartements würde; die Juden
erziehen unter Umständen ihre Kinder ebenso gut und noch besser als die
Christen. Gebe man ihnen endlich, was man ihnen vor Jahrzehnten schon hätte
geben sollen.
Das mit 103 gegen 6 Stimmen angenommene Gesetz lautet nun:
Artikel 1: Israeliten, welche im Kanton St. Gallen nur vorübergehend Verkehr
treiben oder Aufenthalt in demselben nehmen, sind, je nach ihrer Staatsangehörigkeit
als Schweizer oder Ausländer, gleich den andern handeltreibenden Aufenthaltern
den diesfalls bestehenden Gesetzesbestimmungen unterworfen; d.h. schweizerische
Israeliten werden den andern Schweizern, ausländische Israeliten den übrigen
Ausländern aus dem nämlichen Staat gleichgehalten.
Artikel 2: Israeliten, welche ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Kantons
nehmen wollen, eigene Haushaltung führen, einen Beruf oder ein Gewerbe auf
eigene Rechnung treiben, haben unter Abgabe der Heimat-, Leumund- und
Familienscheine die Niederlassung nachzusuchen.
Artikel 3: Die Niederlassung in einer Gemeinde wird von der betreffenden
politischen Bürgerversammlung erteilt.
Artikel 4: In denjenigen Gemeinden, in welchen, in welchen den Israeliten der
Aufenthalt oder die Niederlassung gewährt wird, haben die Gemeinderäte eigene
Register über die Geburts-, Ehe- und Sterbefälle derselben zu führen, und von
den hiebei vorkommenden Veränderungen den betreffenden Heimatsbehörden amtlich
Kenntnis zu geben.
Artikel 5: Durch gegenwärtiges Gesetz sind aufgehoben: folgen die früheren
Verordnungen.
|
Allen
Niederlassungsgesuchen von Juden wird entsprochen (1863)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 14. Juli 1863: "St. Gallen, im Juli (1863). Die Stadt St.
Gallen hat 27 israelitischen Niederlassungsgesuchen samt und sonders
entsprochen. Die Bürgerschaft von St. Gallen (solche Gesuche werden vor die
Gemeinde gebracht) hat damit gründlich mit mittelalterlichen Vorurteilen
gebrochen und gerade der Umstand, dass alle Angemeldeten ohne Unterschied
angenommen wurden, bezeugt, dass sie deutlich zu erkennen geben wollte, dass es
sich bei ihr diesmal weniger um die Personen als eine Demonstration für den
Grundsatz der Toleranz und einer freuen Lebensanschauung handelte." |
Die Gemeinde wird gegründet (1864/65)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 10. Mai 1864: "St. Gallen, im April. Unterm 30. März abhin haben
22 in St.-Gallen niedergelassene Israeliten an den Regierungsrat das Gesuch
gestellt, zur Errichtung einer eigenen israelitischen Kultusgemeinde die
erforderliche Genehmigung erteilen, beziehungsweise auswirken zu wollen. Um die
konstitutiven Statuten erlassen und zur Genehmigung einsenden zu können, wünschen
die Petenten, der Regierungsrat möchte die Frage entscheiden, ob, wenn die
Mehrheit der niedergelassenen Glaubensgenossen sich für die Statuten und die Gründung
einer Kultusgemeinde, den diesfälligen finanziellen Haushalt usw.
ausgesprochen, die Minderheit pflichtig sei und angehalten werden könne, zu den
diesfallsigen Unterhaltskosten beizutragen. Der Regierungsrat erteilte am 8.
dieses Monats den Bescheid: er nehme keinen Anstand, zu erklären, dass, wenn
die Mehrheit der in St. Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung
einer Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche
die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minderheit gehalten sei, sich
solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen. Bevor die Regierung aber die
Anerkennung einer israelitischen Kultgemeinde in St.-Gallen nach Artikel 6 der
Verfassung dem Großen Rate zur Genehmigung vorlegen könne, müssen die
Statuten von den in St.-Gallen niedergelassenen Israeliten erlassen und der
Regierung zur Prüfung eingesandt werden. Es liegt in dieser Tatsache ein höchst
erfreulicher Beweis für den Fortschritt auf dem Felde konfessioneller Toleranz." |
| |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die Kommission
der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das
Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule
und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu
bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde
beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt,
dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für
Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt
Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität
gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und
von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem
Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, ‚den
Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat
den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen
Gottesdienstes gestattet.’
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der
israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen
Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen
Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung
eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer
Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher
auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen
Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich
nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben."
|
| |
 |
1867 war der Prozess der Gemeindegründung
abgeschlossen. In einem Artikel der Zeitschrift "Der Israelit" (Artikel vom 25.
September 1867) konnte rückblickend zusammengefasst werden:
"St.
Gallen, 12. Juni (1867): Nach den Vorschriften unserer Kantonsverfassung kann,
außer den Katholiken und Reformierten, auch anderen Religionsgenossenschaften
vom Großen Rate die freie Ausübung des Gottesdiensts gestattet werden. In
Folge dieser Bestimmung erhielten denn auch die im Kanton wohnenden Baptisten
und Israeliten die Ermächtigung, ihren Gottesdienst frei auszuüben. Die
Israeliten haben seither eine Gemeinde gebildet, ein Lokal für ihren
Gottesdienst gemietet, einen Begräbnisplatz erworben und einen eigenen Rabbiner
angestellt, der regelmäßig Gottesdienst hält und der israelitischen Jugend
den Religionsunterricht erteilt. Sie werden in allen ihren religiösen Gebräuchen
geschützt und wir haben ihnen daher auch das Schächten nach ihrem Ritus
gestattet."
Aus der Geschichte
der Rabbiner
25jähriges
Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Dr. Hermann Engelbrecht
(1891)
Die prägende Persönlichkeit des jüdischen
Gemeindelebens der ersten Jahrzehnte nach Gründung der Gemeinde war Rabbiner
Dr. Hermann Engelbrecht. Er war selbst liberal geprägt, dennoch wurde in einem
Artikel zu seinem 25jährigen Rabbinatsjubiläum auch in der
konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" (Artikel vom 28. Oktober 1891)
betont, wie beliebt und geachtet er in St. Gallen war: "St. Gallen, 6. Oktober
(1891). Gestern und vorgestern feierte Herr Dr. Engelbert unter freudiger
Beteiligung der hiesigen Gemeinde sein 25jähriges Rabbinatsjubiläum.
Zahlreiche Gratulationszuschriften und Ansprachen, sowie namentlich ein
kostbares Ehrengeschenk, das die Vorsteherschaft ihm bei diesem Anlass überreichte,
legten Zeugnis ab von der Achtung und Liebe, die sich der Jubilar in der
Gemeinde erworben hat."
|
Zum Tod des Rabbiners Dr. Hermann
Engelberg (geb. 1830 in Gudensberg, gest.
1900 in St. Gallen)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Februar 1900: "St.
Gallen, 10. Februar (1900). Die hiesige israelitische Religionsgesellschaft hat
einen schweren Verlust durch den Tod ihres Seelsorgers, Rabbiner Dr. Engelbert,
erlitten, der nah ganz kurzer Krankheit am 5. einer heftigen Lungenentzündung
erlag. Im Jahre 1830 geboren, machte der Verewigte seine Studien in Würzburg,
Marburg und Berlin, und wurde nach Beendigung derselben als Rabbiner nach
Elberfeld gewählt. Im Jahre 1866, als die hiesige israelitische Gemeinde gegründet
wurde und man das Bedürfnis nach einem Seelsorger fühlte, der der neuen
aufgeklärten Richtung huldigte, wurde derselbe nach St. Gallen berufen und hat
bis zu seinem Tode mit seltener Hingebung seinem Berufe obgelegen und durch
seinen Einfluss und seine Liebenswürdigkeit, sowie durch die schöne Tugend,
jede religiöse Überzeugung zu achten, den Frieden der Gemeinde gefördert und
sich allgemeiner Achtung und Ehrerbietung erfreut. Durch seine Anregung gab es
Anlass zur Schaffung verschiedener Wohltätigkeitsvereine in der Gemeinde und
war stets auf seinem Posten, wenn es galt, Armen und Bedrängten beizustehen.
Aber nicht nur in seiner Not zu lindern suchen, sondern auch in unserer Stadt beteiligte er sich an ähnlichen
Bestrebungen und war ein tätiges Kommissionsmitglied der Gemeinnützigen
Gesellschaft des Hilfsvereins und des Kinderhorts, an deren Gedeihen er regen
Anteil nahm. Sein liebenswürdiges und bescheidenes Auftreten verschaffte ihm
die Achtung aller, die ihn kannten, und viele Freunde und Bekannte werden ihn
noch lange vermissen und sein Andenken in Ehren halten. – Engelbert hat in früheren
Jahren vielfach literarisch sich betätigt. Von ihm erschienen: ‚Das negative
Verdienst des Alten Testaments um die Unsterblichkeitslehre’, ‚Ist das Schächten
der Tiere nach jüdischem Ritus wirklich Tierquälerei?’, ‚Statistik des
Judentums im Deutschen Reiche’ usw. Er war in seiner Gemeinde sehr beliebt und
gehörte der freisinnigen Richtung innerhalb des Judentums an. Er ruhe in
Frieden." |
Kritische Würdigung
von Rabbiner Dr. Engelbert
Anmerkung:
erschienen in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der
Israelit"
Eine
kritische Würdigung von Rabbiner Dr. Engelbert findet sich in der konservativ-orthodoxen
Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Februar 1900: "Der Rabbiner der hiesigen
Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, ist im Alter von 71 Jahren gestorben. Seine langjährige
hiesige Wirksamkeit hat dem religiösen Verfall der hiesigen Gemeinde nicht zu
steuern vermocht; ja, sie hat denselben noch vielfach gefördert. Vor ca. 16
Jahren hat derselbe die Mitglieder seiner Gemeinde zur Abschaffung des zweiten
Feiertags aufgefordert; einer Aufforderung, welcher jedoch die Gemeinde nicht
entsprach. Als Anfang der sechziger Jahre (1860er-Jahre) der Ausübung der
Schechita hier Schwierigkeiten bereitet wurden, ist er in zwei verschiedenen
Broschüren für diese Institution mit Eifer und nicht ohne Erfolg eingetreten.
Die Leichenrede hielt der Rabbiner der Züricher Reformgemeinde Herr Dr.
Littmann".
|
Berichte
zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
Zum Tod von Fanny Gut geb. Rothschild (1893)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Mai 1893: "Wangen
(Baden), 24. April (1893). Vorigen Donnerstag fand in Gailingen
unter großer Teilnahme von Nah und Fern die Beerdigung von Frau Fanny Gut
statt. Mancher Leser des "Israelit" wird mit Wehmut ihrer
gedenken. Denn die Wohnstätte der Verblichenen wurde in ihrem früheren
Aufenthaltsorte St. Gallen von gesetzestreuen Glaubensgenossen seinerzeit
gerne aufgesucht, wo sie als wahrhaft fromme Priesterin des Hauses
waltete. Unbemittelten war zu jeder Zeit diese gastfreundliche Stätte
geöffnet. Manche haben daselbst Labung für den Körper, Trost und
Aufmunterung für die Seele gefunden. Für das Wohl der Ihrigen war der
Verstorbenen kein Opfer zu schwer und kein Mittel zu groß. Mit recht
konnte der Herr Rabbiner am Schlusse seiner Rede sagen: 'Mit ihr wurde ein
Stück echt jüdischen Lebens und Strebens zu Grabe
getragen.'" |
| Nach Friedhofsdokumentation Bamberger zu
Friedhof Gailingen Nd. II S. 188 Grab Nr. 281 ist Fanny Gut geb.
Rothschild am 18. April 1893 im Alter von 75 Jahren gestorben. Sie ist
geboren in Worblingen als Tochter
des Handelsmannes Baruch Rothschild und seiner Frau Rachel geb. Ochs. Sie
war verheiratet mit Daniel Gut. Ihr Grab in Gailingen ist
erhalten. |
Zur Geschichte der
Synagogen
Mittelalterliche Synagoge
Ob es im Mittelalter einen Betsaal oder eine Synagoge gab, ist
anzunehmen, jedoch nicht aus den Quellen zu entnehmen.
19./20. Jahrhundert
Die Einweihung der ersten Synagoge am Sonntag, 9. September
1866
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 2. Oktober 1866:
"St. Gallen, 13. September (1866). Am Tage vor dem Rosch-haschana-Feste (sc.
jüdisches Neujahrsfest am 1./2. Tischri 5627 = 10./11. September 1866) wurde
hier die neue Synagoge eingeweiht. Ohne hier auf die oft beschriebenen
Zeremonien einzugehen, wollen wir nur die Äußerungen eines hier erscheinenden
Blattes ‚Der Säntis’ wiedergeben. Er sagt: ‚Letzten Sonntag wurde die
hiesige Synagoge zum ersten Mal besucht. Gleichzeitig feierten die Israeliten
ihren Jahreswechsel 5626-5627. Außer den festfeiernden Israeliten waren auch
Katholiken und Protestanten anwesend, welche von dem Vortrag des Rabbiners sehr
befriedigt waren und den Wunsch nicht unterdrücken konnten, dass alle ihre
Geistlichkeit beider Konfessionen ihre Religionsbegriffe mit ebensoviel Humanität
ihren Kirchangehörigen vortragen möchten, wie dieser Priester einer in der
Welt zerstreuten Nation, die seit Jahrhunderten in ihren Rechten beschränkt und
verhindert war, in freier Weise ihren kirchlichen Anforderungen zu genügen.
Zu verwundern ist, dass in einem christlichen und freien Staate, wie die
Schweiz, die vollständige Glaubensfreiheit sich nicht längst Bahn gebrochen
hat. Das Jahr 5627 hat den hiesigen Israeliten in kirchlicher Beziehung eine schöne
Errungenschaft gebracht. Möge diese sich im Geiste der Zeit, ferne vom zöpfischen
Judentum, glücklich entwickeln.’"
|
Kurz nach der Einweihung der Synagoge: der
eidgenössische Bettag wird auch in der Synagoge begangen (1866)
"Eidgenössischer Bettag" in der Synagoge:
Artikel in der „Allgemeinen Zeitung des
Judentums“ vom 16. Oktober 1866: St. Gallen, 21. September (1866). Der am
letzten Sonntag abgehaltene Bettag zeichnete sich nach Sch.B. dieses Jahr in St-
Gallen durch ein Ereignis aus, das der Erwähnung verdient, weil der tiefere
Sinn desselben von wesentlicher Bedeutung ist. Die hiesigen Israeliten, welche
vor etwa 8 Tagen an ihrem Neujahrsfeste ihren Gottesdienst eröffneten, haben am
Sonntag Vormittag ebenfalls und zwar ausschließlich zu Ehren des eidgenössischen
Bettages einen Gottesdienst abgehalten. Die Feier desselben entbehrte jeder
konfessionellen Form und war fast durchgehends in deutscher Sprache gehalten und
so auch jedem Nicht-Israeliten verständlich und erbauend. Als Rabbiner fungiert
der aus München hierher berufene Herr Dr. Hermann Engelbert, über dessen
Predigt zur Einweihung der Synagoge die „St. Galler Zeitung“ sich sehr
lobend ausspricht.
|
Die Grundsteinlegung im Juni 1880 und
Einweihung der neuen Synagoge am 21.
September 1880
Eine neue Synagoge wurde 1880/81 durch die
Architekten Chiodera und Tschudy aus Zürich erbaut. Der Grundriss der Synagoge
ist ein regelmäßiges, in ein Quadrat eingepasstes griechisches Kreuz. Die
Fassade an der Frongartenstraße ist in zwei Geschosse gegliedert, ein
niedrigeres Untergeschoss und ein höheres Obergeschoss, die mit einem Gesims
voneinander getrennt sind. Beide Eingangstore und die Fenster sind mit
hufeisenförmigen Bögen versehen ("maurische" bzw. neu-islamische
Architektur) bestimmt. Ursprünglich war die Fassade bunt bemalt und mit
Streifen verziert. Prächtig verziert zeigt sich heute noch die Innenausstattung
der Synagoge, deren zentrale Kuppel von hufeisenförmigen Bögen getragen wird.
Um den Toraschrein finden sich Wandfelder mit maurischen Schuppenmustern
Kurzbericht in der "Allgemeinen Zeitung
des Judentums" zur Grundsteinlegung der neuen Synagoge im Juni 1880: "Wie man
uns aus St. Gallen berichtet, wurde daselbst vergangenen Donnerstag die
feierliche Grundsteinlegung zur hiesigen neuen Synagoge vollzogen. Rabbiner Dr.
Engelbert hielt die mit großem Beifall aufgenommene Ansprache, welche auch das
‚Tageblatt der Stadt St. Gallen’ wortgetreu mitteilt und in der besonders
die Gleichberechtigung hervorgehoben wird, welche gegenwärtig in der Schweiz
allen Kulten gewährt ist." |
| |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 11. Oktober 1881 zur Einweihung der Synagoge am 21. September
1881:
"... Indem wir heute über die Einweihung von vier Synagogen zu berichten haben,
nämlich zu St. Gallen in der Schweiz, zu Göppingen in Württemberg...., werden
wir der ersteren eine größere Aufmerksamkeit zuwenden, weil dieselbe in der
Ostschweiz die erste Synagoge ist und die Einweihung die Teilnahme der
christlichen Bevölkerung ungewöhnlich in Anspruch nahm. Wir geben daher hier
die Urteile wieder, welche der Referent des ‚Tageblatt der Stadt St. Gallen vom 23. September abgab, noch dazu,
da die Feier an sich hier wie überall dieselbe war.
’Auf Mittwoch, Abends 6 Uhr war die Einweihung der von der hiesigen
israelitischen Gemeinde neu erbauten Synagoge angekündigt und fand unter
Teilnahme nicht nur von Angehörigen der Gemeinde, sondern auch einer ziemlichen
Anzahl eingeladener Gäste nicht-israelitischer Konfession statt.
Es war in der Tat eine recht erhebende, echt religiöse Feier. War schon das prächtige,
in edlen Formen und stimmungsvollen Farben ausgeführte Innere des neuen
Gotteshauses dazu angetan, den Eintretenden weihevoll zu stimmen, so wurde die
religiöse Empfindung noch mehr gehoben und getragen durch die Feier selbst.
Nach einem ernsten, edlen Choralgesand einer Anzahl Mitglieder des
‚Frohsinn’ schritten die Träger der Toras (der Mosaischen Gesetzestafeln)
durch den Tempel, und unter den üblichen Gebeten und Gesängen geschah sodann
das Öffnen der Lade und das Einheben der Toras in dieselbe. Weitere Choralgesänge
folgten, abwechselnd mit Dank- und Weihegebeten.
Die Festpredigt, mit welcher der Rabbiner der Gemeinde, Herr Dr. Engelbert, die
Feier krönte, war ein von solch erleuchtetem, wahrhaft religiösem Geiste
getragener Vortrag, dass wir hätten wünschen mögen, es wäre einem noch größeren
konfessionell gemischten Auditorium vergönnt gewesen, denselben anzuhören; es
würde jeder Zuhörer reich erbaut und belehrt über die vielverkannte jüdische
Lehre von dannen gegangen sein. Der Vortragende gab den Nachweis, dass der
israelitische Kultus ebenso weit entfernt sei von dem ihm so vielfach
imputierten verknöcherten Formalismus, wie sein Bekenntnis fern von
engherziger, beschränkter Intoleranz. Die Synagoge könnte nach dem
tiefinnersten Geist des Judentums ebenso gut ein Gotteshaus sein für alle Völker,
in welchem sie alle ihr Gebet zu Einem und demselben höchsten Wesen empor
sendeten. In begeisterter formvollendeter Sprache schilderte der Redner die
Religion seines Volkes als die Religion der Herzensbelebung, der
Geisteserleuchtung und der Verbrüderung. Die Worte des Vortragenden waren so
durchdrungen vom Gefühle eines wahrhaft religiösen Bekenntnisses, so weit
erhaben über jeden Geist engherziger konfessioneller Schablone, dass die Zuhörer
mit gespanntester Aufmerksamkeit an jedem seiner Worte hingen und wohl alle mit
dem Gedanken schieden: der israelitischen Gemeinde in St. Gallen, wenn sie von
solchem Geistes ihres derzeitigen Vorstehers beseelt ist, soll eine heimische Stätte
in unserer Stadt gewährt bleiben, und sie soll erfahren, dass sie im Hort
unserer freiheitlichen Institutionen und Gesetze wohl geboren und geschützt
ist.
|
Die Feier fand einen würdigen Abschluss in einigen dem Anlasse entsprechenden
Dankes- und Segensworten des Herrn Engelbert: für die Eidgenossenschaft, die
Schützerin und Mehrerin der religiösen Toleranz für die Gehrden und die Bevölkerung
von St. Gallen, in deren Obhut und Mitte die Israeliten nach verhältnismäßig
kurzer Zeit zur Bildung einer Gemeinde und zum Bau eines Tempels gelang sind, für
die Erbauer und Donatoren des letztern, für die verstorbenen Mitglieder der
Gemeinde, denen nicht mehr beschieden war, das herrliche Gotteshaus zu schauen
und endlich für die Häupter und Vorsteher der israelitischen Gemeinde.
Um halb 8 Uhr war die schöne Feier zu Ende.
Für heute noch zum Schlusse die Mitteilung, dass die Mitglieder der
israelitischen Gemeinde es sich zur Ehre anrechneten, anlässlich der so
wohlgelungenen Feier der Einweihung der Synagoge auch einen schönen Akt der Nächstenliebe
gegen die Unglücklichen von Elm zu begehen, indem sie zu deren Gunsten eine
Kollekte aufnahmen, welche die erkleckliche Summe von 1265 Franken ergab – ein
Resultat, das sprechendes Zeugnis davon ablegt, dass die hiesige israelitische
Gemeinde nicht abgeschlossen und engherzig bloß ihren religiösen Gebräuchen
obliegt, sondern dass sie weitherzig und opferfreudig auch ihrer christlichen Brüder
gedenkt und die Lehrer ihrer Religion in einer Weise ins praktische Leben überträgt,
die auch den Bekennern des christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen
muss."
|
Über die neue Synagoge - Kritik von orthodoxer Seite
(1881)
Über die Einweihung der Synagoge St.
Gallen wurde in der konservativ-orthodoxen Zeitschrift "Der Israelit" (Ausgabe
vom 5. Oktober 1881) sehr kritisch berichtet: "St. Gallen, 23. September (1881).
Verflossenen Mittwoch fand die Einweihung der hiesigen, neuerbauten Synagoge
statt. Herr Rabbiner Dr. Engelbert hielt die Festrede und fand nicht nur bei den
jüdischen, sondern auch bei den zahlreich erschienenen nicht-israelitischen Zuhörern,
großen Beifall. Am Schlusse der Feier fand eine Kollekte zum Besten der Unglücklichen
von Elm statt, welche die erkleckliche Summe von 1.265 Franken ergab.
’Die hiesige israelitische Gemeinde,’ schreibt das Tagblatt von St. Gallen,
‚hat hierdurch ein Zeugnis davon abgelegt, dass sie weitherzig und
opferfreudig ihrer christlichen Brüder gedenkt und die Lehren ihrer Religion in
einer Weise ins praktische Leben überträgt, die auch den Bekennern des
christlichen Glaubens ungeteilte Sympathie abringen muss.
Am Abend desselben Tages wurden bei einem Bankette gar sonderbare Toaste
ausgebracht. Herr Rabbiner Dr. Kisch aus Zürich erwarb sich die Sympathien
seiner nichtjüdischen Hörer durch begeistert Worte über den Stifter der
christlichen Religion. Wir wollen hier nicht wiederholen, was Herr Kisch nach
dem Berichte des Tagblatts von St. Gallen alles gesagt haben soll; nur das
wollen wir hervorheben, dass der Berichterstatter des genannten Blattes sich
unwillkürlich oft fragen musste: ‚Sind das Juden oder Christen?’ -
Noch schlimmer trieb es Herr Dr. Gutmann, Rabbiner zu Hohenems. Er sprach gegen
die alten Formen und Satzungen des Judentums und forderte dazu auf, die
talmudische Auslegung zu verwerfen, von der die mosaischen Gesetzgebung nur die
ewigen Wahrheiten festzuhalten, die Formen zu zerbrechen und die Schalen
wegzuwerfen etc. etc. Schöne
Rabbinen!"
|
Kritik an der Kritik - Beitrag von Rabbiner Dr. Kisch
(1881)
Anmerkung: Rabbiner Dr. Kisch kritisierte den obigen Bericht der Zeitschrift "Der
Israelit" in der Ausgabe derselben vom 19. Oktober 1881: "Zürich, 16. Oktober
(1881). Sie haben in Ihrem geschätzten Blatte den Bericht des Tageblattes der
Stadt St. Gallen über die dortige Synagogen-Einweihung abgedruckt, in welchem
mir eine für einen Israeliten, insbesondere aber für einen Rabbiner unpassende
Äußerung über den Stifter der christlichen Religion in den Mund gelegt wird.
Da jener Bericht wohlwollend geschrieben war, unterließ ich aus naheliegenden
Gründen jede Berichtigung. Auch von Ihnen, verehrter Herr Redakteur, erbitte
ich mir die Berichtigung erst heute, nachdem Ihnen der Wortlaut meiner Tischrede
von meinem Verleger zugeht. Sie ersehen daraus nicht nur, dass ich jene Worte
nicht gesprochen, sondern dass ich im Gegensatze zu den sehr unjüdischen Worten
des Herrn Guttmann das Festhalten an den Gebräuchen betont habe. Wenn Sie jene
Stelle meiner Rede veröffentlichen, wird Ihnen zu großem Danke verpflichtet
sein Ihr ergebenster Dr. Kisch".
|
Die Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel
Die osteuropäischen Juden, die seit den 1880er-Jahren auf der Flucht vor
Pogromen auch in St. Gallen zugewandert waren, trafen sich zunächst in kleinen
Betstuben, bis am 11. Februar 1919 eine Synagoge in Kapellenstraße 3 eingeweiht
werden könnte. In dieser Synagoge wurden bis zur Fusionierung der beiden
jüdischen Gemeinden in St. Gallen 1952 Gottesdienste gefeiert.
Adressen/Standorte der Synagogen:
 | Frongartenstraße 16 |
 | Kapellenstraße 3 (Synagoge der Gemeinde Adass Jisroel) |
Fotos
 |
 |
|
| Die Synagoge in der
Frongartenstraße Quelle |
Quelle |
|
| |
|
|
 |
 |
|
Die Synagoge der Gemeinde
Adass Jisroel |
Jüdische Überlebende aus
Theresienstadt 1945 in St. Gallen
(United States Holocaust Museum Quelle) |
|
Links und Literatur
Links:
Literatur:
 | Germania Judaica II,2 S. 733f; III,2 S. 1298-1300. |
 | Karl Heinz Burmeister: Dokumente zur Geschichte der
Juden im Vorarlberg, Dornbirn, 1988. |
 | ders.: medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am
Bodensee, Band 1, 1200-1349, Konstanz 1996. |
 | ders.: medinat bodase, Zur Geschichte der Juden am
Bodensee, Band 2, 1350-1448, Konstanz 1996. |
 | ders.: Spuren jüdischer Geschichte und Kultur in der
Grafschaft Montfort, Langenargen 1994. |
 | ders.: Geschichte der Juden im Kanton St. Gallen bis
zum Jahre 1918, St. Gallen, 2001. |
 |
Jörg Kummenacher: Flüchtiges Glück.
Die Flüchtlinge im Grenzkanton St. Gallen zur Zeit des Nationalsozialismus.
2005, 416 Seiten, ISBN 3 85791 480 7. |
 |
Manfred Flügge: Rettung ohne
Retter oder: Ein Zug aus Theresienstadt. 2004. dtv Taschenbuch Nr. 24416.
Best. Nr. 12437516. ISBN 3 42324 416 X. |
 | Sabine Schreiber: Jüdinnen und Juden in der Stadt
St. Gallen 1803-1880, Lizentiatsarbeit der Philosophischen Fakultät I der
Universität Zürich, St. Gallen, April 1998. |
 | dies.:
Hirschfeld, Strauss, Malinsky. Jüdisches Leben in St. Gallen 1803 bis 1933.
Reihe: Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz.
Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes Bd. 11.
2006. ISBN 3-0340-0777-9 (32.-- €, 48.-- SFr). Informationen. |
 | Ron
Epstein-Mil: Die Synagogen der Schweiz. Bauten zwischen Emanzipation, Assimilation und
Akkulturation.
Fotografien von Michael Richter
Beiträge zur Geschichte und Kultur der Juden in der Schweiz. Schriftenreihe des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, Band 13.
2008. S. 130-141. (hier auch weitere Quellen und
Literatur) - die Ergebnisse aus dieser Publikation
konnten noch nicht eingearbeitet werden. |
Article
in "Encyclopedia Judaica"
Keter Publishing House Jerusalem Vol 14 p. 659:
Saint Gall (St. Gallen),
canton and its capital city in N.E. Switzerland. The first document mentioning
Jews in St. Gall is dated in 1268; in 1292 two houses in the town were inhabited
by Jews. On February 23, 1349, during the Black Death, the Jewish inhabitants
were burned or driven out. Jews were not allowed to settle in St. Gall again
until the 19th century. The first synagogue, in a private home, was founded in
1866 and a permanent synagogue built in 1881. In 1870 the Jewish population was
158. In 1919 refugees from Eastern Europe settled in St. Gall, forming a
separate community. German and Austrian Jewish refugees began crossing the
border into the canton in 1938, and a refugee care organization was set up there.
From 1939 to 1944 the town was the center for preparing Jewish refugee children
for Youth Alijah to Palestina. In 1944, 1.350 Jews (mostly Hungarian) from
Bergen-Belsen concentration camp, were brought to St. Gall ("Kasztner
Transport") and a year later 1.200 Jews form Theresienstadt camp arrived
there. In 1952 the two Jewish communities united and in 1969 had about 100
members. The community takes care of the Jewish cemetery in nearby Hohenems (Austria).
Weiterer englischer Artikel zu "Saint Gall" von Gotthard Deutsch und
Emil Schlesinger vom Anfang des 20. Jahrhunderts in der Jewish
Encyclopedia: "Chief town of the canton of the same name in the
northeast of Switzerland. The first information concerning its Jewish
inhabitants dates from the year 1349, when the Jews, who then lived in a special
quarter, the "Hinterlauben" or "Brotlauben," were accused of
having poisoned the wells. St. Gall followed the example of other towns near the
Lake of Constance, imprisoning the Jews, burning them alive, or at best
expelling them and confiscating their property. For a long time after this event
no Jews lived in St. Gall; and in modern times also the right of settlement was
granted only very exceptionally to a few Jews, who had to pay heavily for the
concession. Even after the wars of independence the St. Gall "Jews' Law"
of May 15, 1818, though it was not strictly enforced by the government, placed
the Jews under severe restrictions. These exceptional laws remained on the
statute-books until the emancipation of the Jews of Switzerland in Feb., 1863.
On April 8, 1864, the present Jewish community was constituted, the members
having removed to St. Gall from the neighboring town of
Hohenems
. Religious services were organized, and Hebrew and religious classes founded.
Soon afterward the cemetery was laid out; the dead had previously been conveyed
probably to one of the neighboring communities.
The Jewish inhabitants of St. Gall increased numerically in the course of time
through frequent migrations from the communities of Endingen and Lengnau,
Gailingen (Baden), Laupheim (Württemberg), and from other places.
On, Sept. 21, 1881, the present (1905) synagogue was consecrated. The first
rabbi of the existing community was Hermann Engelbert, who was succeeded in 1900
by the present incumbent, Emil Schlesinger.
The Jews of St. Gall exceed 500 in a total population of 33,087

vorherige Synagoge zur ersten Synagoge nächste Synagoge
diese Links sind noch nicht aktiviert
|