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Zürich
Jüdischer Friedhof - Unterer Friesenberg
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinden in Zürich
Vgl. Seite zur Synagoge
der Israelitischen Cultusgemeinde in Zürich (interner Link)
Zur Geschichte des Friedhofes
Am Unteren Friesenberg erwarb die - nach der Ausweisung im
Mittelalter - in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wieder entstandene
jüdische Gemeinde im Sommer 1865 einen Acker zur Anlage eines
Friedhofes. In den folgenden Monaten wurde das Gelände hergerichtet und am 31.
Mai 1866 mit der ersten Beisetzung einer jüdischen Frau durch den Lengnauer
Rabbiner Dr. Meyer Kayserling eingeweiht. 1892 wurde eine Friedhofshalle
in maurischem Stil erbaut. Nach mehreren Erweiterungen (ein großes zweites
Grundstück wurde seit 1916 belegt), beträgt die Friedhofsfläche heute
17.354 m².
Seit der Anlage des Friedhofes am Oberen
Friesenberg 1952 wurden immer weniger Beisetzungen im unteren
Friedhof vorgenommen.
An bekannten Persönlichkeiten wurden auf dem Friedhof beigesetzt:
Artikel zur Geschichte des Friedhofes
Der Kauf des Friedhofgeländes im Sommer
1865
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. August 1865:
"Zürich, den 5. Juli (1865). Die hiesige Kultusgemeinde, welche
jetzt gegen 30 Mitglieder zählt und seit vergangenen Herbst ein ihr von
dem Stadtrat in sehr freundlicher Weise überlassenes Lokal als Synagoge
benutzt, hat nun auch einen Acker zur Anlegung eines Friedhofs
angekauft." |
Die Einweihung des Friedhofes anlässlich der ersten Beisetzung durch Rabbiner
Dr. Kaiserling
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. Juni 1866:
"Zürich, den 31. Mai (1866). Der hiesige israelitische
Kultus-Verein, gegenwärtig 28 Mitglieder zählend, ist schon seit
längerer Zeit im Besitze eines eigenen Gottesackers, welcher durch das
Ableben einer unserer Glaubensschwestern heute zum ersten Male
zweckentsprechend benutzt wurde. Zur Abhaltung einer Leichenrede und
Einweihungsfeierlichkeit war der Herr Rabbiner Dr. Kaiserling von Lengnau
berufen. Der Redner hob unter Anderem hervor, dass, trotzdem wir uns an
einer ernsten traurigen Stätte befänden, dennoch freudige Gefühle in
uns aufsteigen müssen, wenn wir erwägen, dass an einer Stelle, wo vor
circa 400 Jahren die schrecklichste Verfolgungssucht gegen uns herrscht,
jetzt die Vorurteile zu schwinden beginnen und ein Geist der Liebe und der
Duldung einziehe! Und wahrlich, wer sollte sich auch nicht zum Danke gegen
unsern himmlischen Vater veranlasst fühlen, darob, dass man jetzt im
Juden auch den Menschen ehrt! - Ferner beruhigte der Redner die Anwesenden
über das Erbeben und den Schrecken vor einem Gottesacker durch die
Erklärung der verschiedenen Benennungen für denselben, indem er
bemerkte, nur der rohe Mensch nennt diesen Platz Beit Hakewarot
("Gräberhaus"), der denkende höhere hingegen nennt in Beit
Alman, Beit Chaijim ein Haus für die Ewigkeit, ein Haus zum
neuen Leben! Endlich noch ermahnte der Redner das anwesende jüdische
Publikum - es waren nämlich nicht nur Juden, sondern auch eine große
Menge aus allen Konfessionen zugegen - dass auch sie dahin streben mögen,
jedes Vorurteil und jeden Aberglauben aus ihrer Mitte zu entfernen, um dem
wahren Glauben Eingang zu verschaffen. - Gehoben und befriedigt
verließ Alles die Ruhestätte. -" |
Hinweis auf die 1892 erbaute Abdankungshalle
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 23. Mai 1913.
"Der Friedhof ist 1865 angelegt worden; Verhandlungen mit der Stadt
betreffen Beteiligung am allgemeinen städtischen Friedhof wurden im Jahre
1877 von der Generalversammlung endgültig angelehnt: 1892 wurde die
Abdankungshalle errichtet." |
Kann der Wert eines jüdischen Friedhofes vermehrt werden ? - eine Diskussion
aus dem Jahr 1927
Artikel
in der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung vom 19. September 1927:
"Mehrwert eines jüdischen Friedhofes. Die neuerstellte
Wohnkolonie am Friesenberg in Zürich erforderte den Ausbau des Straßennetzes,
vor allem der Friesenbergstraße zwischen der Uetlibergbahn und der
Schweighofstraße durch Anlage eines Trottoirs. An der Friesenbergstraße
liegt der Friedhof der israelitischen Kultusgemeinde. Von ihrem
Grundstück musste diese einen 134 Meter langen und 2 Meter breiten
Landstreifen für das Trottoir abtreten; außerdem forderte die Stadt von
der israelitischen Kultusgemeinde eine Leistung von 8.155 Franken für den
durch die Korrektion der Friesenbergstraße entstandenen Mehrwert der
Friedhofliegenschaft. Die Gemeinde verweigerte die Zahlung dieses
Mehrwertbeitrages unter Hinweis darauf, dass durch die Straßenkorrektion
eine Wertvermehrung des Friedhofgebäudes nicht eingetreten sei und sie
daher auch nicht zu Beitragsleistung an den Kosten der Straßenherstellung
herbeigezogen werden könne. Sowohl die kantonale Schützungskommission
des I. Kreises als auch das Bezirksgericht Zürich wiesen jedoch die
Einsprache der israelitischen Kultusgemeinde ab und erklärten sie
grundsätzlich als beitragspflichtig, indem sie von der Erwägung
ausgingen, dass die objektive Wertsteigerung maßgebend sei, und dass
weder rechtliche noch tatsächliche Gründe die Gemeinde hindern, den aus
der Straßenkorrektion erwachsenen Vorteil früher oder später
auszunützen. Unerheblich sei insbesondere das religiöse Dogma, das den
Juden das Ausgraben von Leichen und die Verwendung von Friedhofland für
profane Zwecke verbiete; denn es handle sich dabei um Beschlüsse einer
privatrechtlichen juristischen Person, denen keine stärkere Rechtswirkung
beizumessen sei als anderen privaten Willenserklärungen. Dagegen hat nun,
wie Dr. Charles Bollag im 'Israelitischen Wochenblatt' ausführt, das
Obergericht einstimmig den Standpunkt der Gemeinde geschützt und die
Klage der Stadt auf Zahlung eines Mehrwertbeitrages kostenfällig
abgewiesen. In der Begründung des Urteils hat die Eigentümlichkeit der
jüdischen Lehre hinsichtlich des Friedhofes als einer 'ewigen',
unantastbaren Ruhestätte der Toten mittelbar eine Sanktion durch die
kantonale Gerichtsinstanz erfahren. Nach einem schriftlichen Gutachten von
Rabbiner Dr. Littmann ist es nämlich allen Juden in der Welt verboten,
'Leichen ohne Zwang auszugraben oder einen Friedhof für ein anderes Feld
einzutauschen', also auch der jüdischen Kultusgemeinde in Zürich.
Diese jüdische Überlieferung und Glaubenslehre müsse bei der Frage, ob
ein Friedhof einen ökonomischen Wert besitze, geachtet werden, dies um so
mehr, als die Stadt Zürich selbst es war, die das zweite Grundstück, das
im Jahre 1926 erstmals mit Gräbern belegt wurde, an die Gemeinde vorbehaltlos
zu Friedhofzwecken verkauft habe. Wenn die Gemeinde, so führt das
Gutachten nach den Mitteilungen von Dr. Bollag weiter aus, mit großen
Kosten einen eigenen Friedhof unterhalte, obwohl es ihr frei stünde, die
städtischen Friedhöfe mitzubenützen, so müsse daraus gefolgert werden,
dass es ihr eben im Gegensatz zur christlichen Auffassung, die in
wiederholten Fällen ein Aufgeben von Friedhöfen als statthaft erklärt
habe, darum zu tun sei, dem jüdischen Religionsgesetz dauernd und strenge
nachzuleben. Folgerichtig könne in Würdigung der besonderen
Verhältnisse des Falles nicht davon gesprochen werden, dass die Gemeinde
jetzt oder in der Zukunft aus der Neuerstellung der Friesenbergstraße
irgendwelche Vorteile ökonomischer Art, sei es durch Überbauung oder
Veräußerung ihres Friedhofes erlange, und deshalb könne ihr auch nicht
ein Kostenbeitrag auferlegt werden. Der Referent der Obergerichtes
erinnerte übrigens an die Tatsache, dass die Stadt Zürich den alten
Judenfriedhof am Wolfbach, der 1424 infolge der Vertreibung der Juden aus
der Stadt eingegangen war, auf eigenem Grund und Boden hatte erstellen
lassen und deshalb ohne weiteres über ihre Liegenschaft verfügen konnte,
wogegen heute das Eigentum am Friedhofland der jüdischen Gemeinde
zustehe." |
Lage des Friedhofes:
Am
Fuß des Uetliberges - Friesenbergstraße 147
Link
zu den Google-Maps
Öffnungszeiten: Sonntag - Donnerstag 8.00 Uhr - 17.00
Uhr; Freitag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr; an Schabbat und jüdischen Feiertagen ist der
Friedhof geschlossen.
Fotos
(Fotos Anfang 2007 - Quelle: UAP - Urs Albisser Pictures, CH-8500 Frauenfeld, www.ressibla.com)
| Eingangsbereich und Friedhofshalle |
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| Blick vom Eingang zur
Friedhofshalle |
Hinweistafel am Eingang |
Orientierungsplan |
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| Eingangstor |
"Der Geist kehrt zu Gott
zurück,
der ihn gegeben hat" |
Vordach
mit dem Wasserbecken |
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Wasserbecken zur
vorgeschriebenen Händewaschung |
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| Glasfenster im
inneren der Friedhofshalle |
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| Eingangstor von innen |
Wasserbecken |
Lampen |
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| Im Friedhof |
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Teilansichten |
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| Pflanzenornamentik |
Ungewöhnlich auf jüdischen
Friedhöfen: Porträt des Verstorbenen |
Die Weinende |
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