Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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St. Gallen (Kanton St. Gallen/SG, Schweiz) 
Alter und neuer jüdischer Friedhof
   

Zur Geschichte der jüdischen Friedhöfe in St. Gallen    
      
Bis 1867 wurden die Verstorbenen der jüdischen Gemeinde St. Gallen in Hohenems/Vorarlberg beigesetzt. Nachdem der Große Rat der Stadt St. Gallen 1865 trotz heftiger Opposition die Konstituierung einer Israelitischen Kultusgemeinde in der Stadt beschlossen hatte, wurde zugleich die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes gestattet. So konnte 1867 in St. Gallen der jüdische Friedhof Hagenbuch angelegt werden. 1868 wurde er mit einer Einfriedung umgeben (siehe Artikel unten). Die Einweihung des Friedhofes war anlässlich der ersten Beisetzung am 2. März 1869. Auch in den 1870er-Jahren war der Weiterbestand des Friedhofes bedroht. 1876 und 1877 war es im Großen Rat der Stadt sehr umstritten, ob der jüdischen Gemeinde das Sonderrecht auf einen eigenen Friedhof weiterhin gewährt werden könne (siehe Bericht unten).   
  
Um 1915
war der alte Friedhof voll belegt. Danach wurde mit der Planung und Neuanlage eines neuen jüdischen Friedhofes als Teil des Ostfriedhofes begonnen. Er ist vom übrigen Teil des Ostfriedhofes abgetrennt. Der Friedhof im Hagenbuch (Hagenbuchstrasse, zwischen Falkenstein- und Rappensteinstrasse) enthält ca. 140 Gräber, der jüdische Teil des Ostfriedhofes (Kesselhaldenstrasse) 670 Gräber.
    
   
  
Aus der Geschichte der jüdischen Friedhöfe  

Die Genehmigung zur Anlage eines jüdischen Friedhofes (1865)       
St Gallen AZJ 10011865.jpg (154403 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die Kommission der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt, dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, ‚den Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen Gottesdienstes gestattet.’
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben.
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Die Einfriedung des Friedhofsgrundstückes (1868)       
St Gallen AZJ 01011868.jpg (83523 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1868: "St. Gallen, 9. Dezember (1867). Die Opferwilligkeit unserer jungen Gemeinde hat sich neuerdings wieder in glänzender Weise bewährt. Es handelte sich neulich um eine würdige zweckentsprechende Einfriedung des unlängst angekauften Begräbnisplatzes, nachdem der hierzu bestimmte Fonds schon durch betreffenden Ankauf völlig erschöpft war. Nach dem eingeholten Kostenanschlag war eine Summe erforderlich, die der Gemeinde-Verwaltung in Anbetracht der ohnedies schon bedeutenden Ausgaben im ersten Etatjahr ziemlich bedenklich erscheinen mochte, die aber in Folge einer Generalversammlung bald und ohne Schwierigkeiten aufgebracht wurde. Mit der Herstellung des Friedhofs treten (auf Anregung und Veranlassung des hiesigen Rabbinen Dr. Engelbert) auch zwei Wohltätigkeitsvereine, ein Männer- und ein Frauen-Verein zum Zwecke erforderlicher Unterstützung in Krankheits- und Sterbefällen ins Leben". 
 
Die erste Beisetzung und die Einweihung des Friedhofes (1869)      
St Gallen AZJ 23031869.jpg (84144 Byte)Artikel in der 'Allgemeinen Zeitung des Judentums“ vom 23. März 1869 über die Einweihung und erste Beisetzung im jüdischen Friedhof: 
'St. Gallen, 3. März (1869). Die 'Schweiz' berichtet: 'Gestern Nachmittag 2 Uhr fand hier das erste israelitische Leichenbegängnis statt. Ein sehr ansehnliches Trauergeleit aus allen Klassen der Bevölkerung folgte dem Sarge des dahin geschiedenen jungen Lebens, eines 1 ½ jährigen Mädchens des Herrn B. Burgauer, Kaufmann, trotz des schlechten Wetters den weiten Weg bis auf den neuen israelitischen Gottesacker. Mit dieser Bestattung fand zugleich die Inauguration des Gottesackers statt.' Das Blatt rühmt die Grab- und Weiherede des Herrn Rabbiner Dr. Engelbert, und gibt eine Analyse derselben. Dann fügt es hinzu: ‚Mit der Einsenkung dieser Leiche in St. Gallischen Boden ist die Ansiedelung der Israeliten in unserer Stadt zu einer dauerhaften und bleibenden, damit denselben als Religionsgenossenschaft auch die volle Gleichberechtigung mit den christlichen Konfessionen betreffend Niederlassung und öffentliches Leben anerkannt worden, während vor wenigen Jahren noch sie weder Eigentum noch Niederlassung im Kanton erwerben konnten. Freuen wir uns mit ihnen dieses schönen Fortschrittes, dieses Triumphes der Humanität.'".  
 

   
Beisetzung von Kaufmann Adolf Netter (auf dem jüdischen Friedhof in St. Gallen, 1875)
    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. März 1875: "Straßburg, 20. März (1875). Die Nachricht vom Tode des Kaufmanns Adolf Netter, der am 17. dieses Monats im 46. Lebensjahre nach schwerem Leiden starb, hat in den weitesten Kreisen tief erschütternd gewirkt. Mit ihm ist ein Mann dahingegangen, dessen Herzensgüte bekannt war, der im Wohltun eine linde, segensreiche Hand hatte, und der Teilhaber einer Firma, die unter dem Namen Wolf Netter und Jacobi einen guten Klang weit über die Grenzen unseres Landes hinaus besitzt. Das Begräbnis dieses Menschenfreundes war eine so große Kundgebung der Teilnahme und Verehrung, wie wir sie in unsern Mauern noch selten gesehen haben. Nach Tausenden zählte das Trauergefolge, in dem alle Berufsstände vertreten waren. In endlosem Zuge ging es zum Israelitischen Friedhofe bei St. Gallen und hier ward der Gute zur letzten Ruhe gebettet. Am Sarge ertönte ein Trauergesang und dann wurden dem Toten nach den Gebeten des Herrn Oberrabbiners Ury ehrende und herzliche Nachrufe gewidmet. Ein Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde sagte in seinem Nachruf: 'Die Verwaltung kann seinen Tod nicht tief genug beklagen, denn wir verlieren in ihm einen guten, treuen Kollegen, einen hervorragenden Mitarbeiter. Allgemein war der Schmerz in der ganzen Gemeinde, als die Trauerkunde vom Tode Adolf Netter, den alle, die ihn kannten, schützten, zu uns drang, war er doch immer an erster Stelle, da, wo es galt, Werke der Nächstenliebe zu betätigen'. Sodann ergriff Herr Prokurist Menges das Wort im Namen der Beamten und Arbeiter der Firma Wolf Netter und Jacobi, Straßburg, Straßburg-Königshofen, Rheinhafen, Hausach, Bühl, Finnentropp, Berlin, Adlershof und Hannover-Kleefeld. Professor Gustav Köhler sprach im Namen der Loge, deren brüderlicher, humanitärer Charakter in seiner Rede glänzend zum Ausdruck kam. Im Namen der Vereinigung ehemaliger Schüler und Freunde des Straßburger Lyreums sprach deren 1. Vorsitzender. Der Bürgermeister von Bühl legte im Namen der dankbaren Vaterstadt des Verewigten einen Kranz nieder. Im Namen des Männergesangvereins Bühl sprach ein Vorstandsmitglied. Bald schloss sich die Gruft über den Sarg eines Mannes, der mit reichen Gütern gesegnet war, sein reichstes aber war sein lauteres Herz, und seine größte Kunst war die des Wohltuns! Er ruhe in Frieden!"       

     
Diskussion um eine Aufhebung des alten jüdischen Friedhofes (1877)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1877: "St. Gallen. Bericht der Kommission betreffend Aufhebung des israelitischen Friedhofs im Tablat. Berichterstatter: Dr. Lanter. Nach sehr einlässlichem Rapporte beantragt die Kommission, den Israeliten, in Abweichung von einem letztes Jahr gefassten Beschlusse des Großen Rates, die Fortbenützung ihres Friedhofes zu gestatten. 
Kantonsrat Künzle ergreift das Wort, um namens des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Bürger vor dem Gesetze gegen diesen Antrag zu protestieren. Entweder soll das Begräbnisgesetz ganz aufgehoben oder nach allen Richtungen gehandhabt werden; es soll kein Gesetz vorhanden sein, nur um die Katholiken und Protestanten zu schikanieren und den Israeliten alles zu gestatten.
K.-R. Kuhn (Degersh.) ergeht sich in Details über die Lage des Friedhofs, über die Quellen und Wasserleitungen, über die Privatspekulationen etc. Dekan Ruggle hat nicht gezweifelt, dass die Kommission den Israeliten Recht geben werde - denn diese gehen immer siegreich aus dem Kampfe hervor, wie z.B. beim Schächten.  
Kantonsrat Künzle tritt nochmals für die Interessen der betreffenden Gutsbesitzer in die Schranken - wogegen Dr. Lanter und Oberst Brändli den Standpunkt der Kommission verteidigen.  
Auch Ingenieur Engster ist der Ansicht, die Hauptfrage sei diejenige des Grundsatzes. Es frage sich, ob solche separate Friedhöfe gestattet werden können oder nicht, hoffentlich werde der Große Rat heute an der Grundsätzlichkeit nicht Schiffbruch leiden wollen. Noch sprechen Regierungsrat Keel, Regierungsrat Curti, Dr. Lanter; schließlich wird der Antrag der Kommission angenommen."     

  
        

 Karten

 st-gallen.gif (23594 Byte)   
Übersichtskarte St. Gallen mit der Lage der
 beiden Friedhöfe Hagenbuch und Ostfriedhof
  
   
hagenbuch.gif (20114 Byte) ostfriedhof.gif (14996 Byte)
Lage des jüdischen Friedhofes Hagenbuch in 
St. Gallen an der Falkensteinstraße
(Karte kann durch Anklicken vergrößert werden)
Lage des jüdischen Friedhofes im Ostfriedhof 
St. Gallen an der Kesselhaldenstraße 

(Karte kann durch Anklicken vergrößert werden) 


Fotos

Fotos vom Friedhof Hagenbuch 
 
hagenbuch-1.jpg (48981 Byte) hagenbuch-2.jpg (41576 Byte)

 

Fotos vom jüdischen Teil des Ostfriedhofes 
ostfriedhof-1.jpg (46471 Byte) ostfriedhof-2.jpg (39218 Byte) ostfriedhof-3.jpg (22066 Byte)
  Blick über den 
Friedhof
Teilansicht des 
Friedhofes
 Gedenktafel für die in der 
NS-Zeit Umgekommenen 
     
ostfriedhof-4.jpg (27355 Byte) ostfriedhof-5.jpg (42081 Byte) ostfriedhof-6.jpg (45054 Byte)
Friedhofshalle Grabstein für Rabbiner Dr. Lothar Rothschild (1909-1974) und seine Frau Thea Rothschild-Katz (1920-2000) Teilansicht des 
Friedhofes
 

Für die Informationen, Karten und Fotos herzlichen Dank an Peet Lenel, St. Gallen (www.lenel.ch)! 
Auch die Seite zum Friedhof in Hohenems wurde unter Mithilfe von Peet Lenel erstellt.   
  

    

Links und Literatur

Links:

  Homepage Stadt St. Gallen: hier anklicken  
Zur Geschichte der Juden in St. Gallen (Infoseite der VJSSG, Verband Jüdischer Studenten und Studentinnen St. Gallen):  hier anklicken 
Zur jüdischen Gemeinde St. Gallen (gleichfalls vom VJSSG): Infoseite hier anklicken 

Literatur:

   

                   
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Stand: 17. Januar 2011