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Friedhöfe in der Region"
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"Jüdische Friedhöfe in der Schweiz"
St. Gallen (Kanton St.
Gallen/SG, Schweiz)
Alter und neuer jüdischer Friedhof
Zur Geschichte der jüdischen Friedhöfe in St. Gallen
Bis 1867 wurden die Verstorbenen der jüdischen Gemeinde St. Gallen in
Hohenems/Vorarlberg beigesetzt. Nachdem der Große Rat der Stadt St. Gallen
1865 trotz heftiger Opposition die Konstituierung einer Israelitischen
Kultusgemeinde in der Stadt beschlossen hatte, wurde zugleich die Ausübung des
jüdischen Gottesdienstes, die Errichtung einer Religionsschule und die Anlegung
eines Begräbnisplatzes gestattet. So konnte 1867 in St. Gallen der jüdische Friedhof
Hagenbuch angelegt werden. 1868 wurde er mit einer Einfriedung umgeben
(siehe Artikel unten). Die Einweihung des Friedhofes war anlässlich der
ersten Beisetzung am 2. März 1869. Auch in den 1870er-Jahren war der
Weiterbestand des Friedhofes bedroht. 1876 und 1877 war es im Großen Rat der
Stadt sehr umstritten, ob der jüdischen Gemeinde das Sonderrecht auf einen
eigenen Friedhof weiterhin gewährt werden könne (siehe Bericht unten).
Um 1915 war der alte Friedhof voll belegt. Danach wurde
mit der Planung und Neuanlage eines neuen jüdischen Friedhofes als Teil des
Ostfriedhofes begonnen. Er ist vom übrigen Teil des Ostfriedhofes abgetrennt. Der Friedhof im Hagenbuch (Hagenbuchstrasse, zwischen
Falkenstein- und Rappensteinstrasse) enthält ca. 140 Gräber, der jüdische
Teil des Ostfriedhofes
(Kesselhaldenstrasse) 670 Gräber.
Aus
der
Geschichte der jüdischen Friedhöfe
| Die Genehmigung zur
Anlage eines jüdischen Friedhofes (1865) |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des
Judentums" vom 10. Januar 1865: "St. Gallen, im Dezember (1865). Die Kommission
der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde konstituiert habe, und damit das
Gesuch verbunden, nicht allein die Gründung einer Gemeinde mit Religionsschule
und die Anlegung eines Begräbnisplatzes zu bewilligen, sondern auch zu
bestimmen, dass sämtliche in der Stadt niedergelassenen Israeliten der Gemeinde
beitreten. In seiner Sitzung vom 8. April hat der Regierungsrat auch erklärt,
dass er, wenn die Mehrheit der in St- Gallen niedergelassenen Israeliten sich für
Gründung einer israelitischen Kultusgemeinde ausspreche und darauf gestützt
Statuten entwerfe, welche die obrigkeitliche Genehmigung erhalten, die Minorität
gehalten sei, sich solchen konstitutiven Statuten zu unterziehen.
Infolge dieses regierungsrätlichen Bescheides wurden die Statuten entworfen und
von der israelitischen Kultusgemeinde angenommen, auch alsbald dem
Regierungsrate zur Genehmigung übermacht. Dieser stellte den Antrag, ‚den
Statuten die regierungsrätliche Genehmigung zu erteilen und an den Großen Rat
den Antrag zu bringen, es sei den Petenten die freie Ausübungen des jüdischen
Gottesdienstes gestattet.’
Inzwischen erhob sich eine entschiedene Opposition gegen die Anerkennung der
israelitischen Kultusgemeinde und zwar von Juden selbst, welche aus materiellen
Rücksichten der Gemeinde sich nicht anschließen wollten.
In seiner jüngsten Sitzung hat der Große Rat nun die Ausübung des jüdischen
Gottesdienstes, die Errichtung einer jüdischen Religionsschule und die Anlegung
eines Begräbnisplatzes, also mit einem Worte die Konstituierung einer
Kultusgemeinde beschlossen, den Antrag der Kommissionsminderheit – welcher
auch besonders gedruckt erschien – alle in St. Gallen niedergelassenen
Israeliten zum Beitritt zu verhalten, jedoch verworfen. Ob die Gemeinde sich
nichtsdestoweniger konstituieren wird, muss der Zukunft überlassen bleiben.": |
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| Die Einfriedung des
Friedhofsgrundstückes (1868) |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar
1868: "St. Gallen, 9. Dezember (1867). Die Opferwilligkeit
unserer jungen Gemeinde hat sich neuerdings wieder in glänzender Weise
bewährt. Es handelte sich neulich um eine würdige zweckentsprechende
Einfriedung des unlängst angekauften Begräbnisplatzes, nachdem der
hierzu bestimmte Fonds schon durch betreffenden Ankauf völlig erschöpft
war. Nach dem eingeholten Kostenanschlag war eine Summe erforderlich, die
der Gemeinde-Verwaltung in Anbetracht der ohnedies schon bedeutenden
Ausgaben im ersten Etatjahr ziemlich bedenklich erscheinen mochte, die
aber in Folge einer Generalversammlung bald und ohne Schwierigkeiten
aufgebracht wurde. Mit der Herstellung des Friedhofs treten (auf Anregung
und Veranlassung des hiesigen Rabbinen Dr. Engelbert) auch zwei
Wohltätigkeitsvereine, ein Männer- und ein Frauen-Verein zum Zwecke
erforderlicher Unterstützung in Krankheits- und Sterbefällen ins Leben". |
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| Die erste
Beisetzung und die Einweihung des Friedhofes (1869) |
Artikel in der
'Allgemeinen Zeitung des
Judentums“ vom 23. März 1869 über die Einweihung und erste
Beisetzung im jüdischen Friedhof:
'St. Gallen, 3. März (1869). Die 'Schweiz' berichtet: 'Gestern
Nachmittag 2 Uhr fand hier das erste israelitische Leichenbegängnis
statt. Ein sehr ansehnliches Trauergeleit aus allen Klassen der
Bevölkerung folgte dem Sarge des dahin geschiedenen jungen Lebens, eines
1 ½ jährigen Mädchens des Herrn B. Burgauer, Kaufmann, trotz des
schlechten Wetters den weiten Weg bis auf den neuen israelitischen
Gottesacker. Mit dieser Bestattung fand zugleich die Inauguration des
Gottesackers statt.' Das Blatt rühmt die Grab- und Weiherede des Herrn
Rabbiner Dr. Engelbert, und gibt eine Analyse derselben. Dann fügt es
hinzu: ‚Mit der Einsenkung dieser Leiche in St. Gallischen Boden ist die
Ansiedelung der Israeliten in unserer Stadt zu einer dauerhaften und
bleibenden, damit denselben als Religionsgenossenschaft auch die volle
Gleichberechtigung mit den christlichen Konfessionen betreffend
Niederlassung und öffentliches Leben anerkannt worden, während vor
wenigen Jahren noch sie weder Eigentum noch Niederlassung im Kanton
erwerben konnten. Freuen wir uns mit ihnen dieses schönen Fortschrittes,
dieses Triumphes der Humanität.'". |
Beisetzung von Kaufmann Adolf Netter (auf dem jüdischen Friedhof in St. Gallen,
1875)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. März 1875:
"Straßburg, 20. März (1875). Die Nachricht vom Tode des Kaufmanns
Adolf Netter, der am 17. dieses Monats im 46. Lebensjahre nach
schwerem Leiden starb, hat in den weitesten Kreisen tief erschütternd
gewirkt. Mit ihm ist ein Mann dahingegangen, dessen Herzensgüte bekannt
war, der im Wohltun eine linde, segensreiche Hand hatte, und der Teilhaber
einer Firma, die unter dem Namen Wolf Netter und Jacobi einen guten
Klang weit über die Grenzen unseres Landes hinaus besitzt. Das Begräbnis
dieses Menschenfreundes war eine so große Kundgebung der Teilnahme und
Verehrung, wie wir sie in unsern Mauern noch selten gesehen haben. Nach
Tausenden zählte das Trauergefolge, in dem alle Berufsstände vertreten
waren. In endlosem Zuge ging es zum Israelitischen Friedhofe bei St.
Gallen und hier ward der Gute zur letzten Ruhe gebettet. Am Sarge
ertönte ein Trauergesang und dann wurden dem Toten nach den Gebeten des
Herrn Oberrabbiners Ury ehrende und herzliche Nachrufe gewidmet. Ein
Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde sagte in seinem Nachruf: 'Die
Verwaltung kann seinen Tod nicht tief genug beklagen, denn wir verlieren
in ihm einen guten, treuen Kollegen, einen hervorragenden Mitarbeiter.
Allgemein war der Schmerz in der ganzen Gemeinde, als die Trauerkunde vom
Tode Adolf Netter, den alle, die ihn kannten, schützten, zu uns drang,
war er doch immer an erster Stelle, da, wo es galt, Werke der
Nächstenliebe zu betätigen'. Sodann ergriff Herr Prokurist Menges das
Wort im Namen der Beamten und Arbeiter der Firma Wolf Netter und Jacobi, Straßburg,
Straßburg-Königshofen, Rheinhafen, Hausach, Bühl,
Finnentropp, Berlin, Adlershof und Hannover-Kleefeld. Professor Gustav
Köhler sprach im Namen der Loge, deren brüderlicher, humanitärer
Charakter in seiner Rede glänzend zum Ausdruck kam. Im Namen der
Vereinigung ehemaliger Schüler und Freunde des Straßburger Lyreums
sprach deren 1. Vorsitzender. Der Bürgermeister von Bühl
legte im Namen der dankbaren Vaterstadt des Verewigten einen Kranz nieder.
Im Namen des Männergesangvereins Bühl
sprach ein Vorstandsmitglied. Bald schloss sich die Gruft über den Sarg
eines Mannes, der mit reichen Gütern gesegnet war, sein reichstes aber
war sein lauteres Herz, und seine größte Kunst war die des Wohltuns! Er
ruhe in Frieden!" |
Diskussion um eine Aufhebung des alten jüdischen
Friedhofes (1877)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1877: "St.
Gallen. Bericht der Kommission betreffend Aufhebung des israelitischen
Friedhofs im Tablat. Berichterstatter: Dr. Lanter. Nach sehr
einlässlichem Rapporte beantragt die Kommission, den Israeliten, in
Abweichung von einem letztes Jahr gefassten Beschlusse des Großen Rates,
die Fortbenützung ihres Friedhofes zu gestatten.
Kantonsrat Künzle ergreift das Wort, um namens des Grundsatzes der
Gleichberechtigung der Bürger vor dem Gesetze gegen diesen Antrag zu
protestieren. Entweder soll das Begräbnisgesetz ganz aufgehoben oder nach
allen Richtungen gehandhabt werden; es soll kein Gesetz vorhanden sein,
nur um die Katholiken und Protestanten zu schikanieren und den Israeliten
alles zu gestatten.
K.-R. Kuhn (Degersh.) ergeht sich in Details über die Lage des Friedhofs,
über die Quellen und Wasserleitungen, über die Privatspekulationen etc.
Dekan Ruggle hat nicht gezweifelt, dass die Kommission den Israeliten Recht
geben werde - denn diese gehen immer siegreich aus dem Kampfe hervor, wie
z.B. beim Schächten.
Kantonsrat Künzle tritt nochmals für die Interessen der betreffenden
Gutsbesitzer in die Schranken - wogegen Dr. Lanter und Oberst Brändli den
Standpunkt der Kommission verteidigen.
Auch Ingenieur Engster ist der Ansicht, die Hauptfrage sei diejenige des
Grundsatzes. Es frage sich, ob solche separate Friedhöfe gestattet werden
können oder nicht, hoffentlich werde der Große Rat heute an der
Grundsätzlichkeit nicht Schiffbruch leiden wollen. Noch sprechen
Regierungsrat Keel, Regierungsrat Curti, Dr. Lanter; schließlich wird der
Antrag der Kommission angenommen." |
Karten
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Übersichtskarte St. Gallen mit der Lage der
beiden
Friedhöfe Hagenbuch und Ostfriedhof |
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Lage des jüdischen Friedhofes Hagenbuch in
St. Gallen an der
Falkensteinstraße
(Karte kann durch Anklicken
vergrößert werden) |
Lage des jüdischen Friedhofes im Ostfriedhof
St. Gallen an der
Kesselhaldenstraße
(Karte kann durch Anklicken
vergrößert werden) |
Fotos
 | Fotos vom Friedhof Hagenbuch
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 | Fotos vom jüdischen Teil des Ostfriedhofes
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Blick über den
Friedhof |
Teilansicht des
Friedhofes |
Gedenktafel für die in der
NS-Zeit Umgekommenen |
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| Friedhofshalle |
Grabstein für Rabbiner Dr. Lothar Rothschild (1909-1974)
und seine Frau Thea Rothschild-Katz (1920-2000) |
Teilansicht des
Friedhofes |
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Für die Informationen, Karten und Fotos herzlichen Dank an Peet
Lenel, St. Gallen (www.lenel.ch)!
Auch
die Seite zum Friedhof in Hohenems wurde
unter Mithilfe von Peet Lenel erstellt.
Links und Literatur
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