Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Marktsteft (VG Marktbreit, Kreis Kitzingen)
Jüdische Geschichte / Synagoge

Übersicht:  

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Aus der Geschichte der jüdischen Schule und der Lehrer 
Berichte zu einzelnen Personen     
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletFotos / Darstellungen   
bulletLinks und Literatur   

   

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde       
   
In Marktsteft (Stadt seit 1819) bestand eine jüdische Gemeinde bis 1862. Ihre Entstehung geht in die Zeit des 18. Jahrhunderts zurück. 1668 wird mit Falck Jud einer erster "Schutzjude" in Steft aufgenommen (Markt seit 1729). 1729 gab es drei jüdische Familien in der Stadt. Nach Ausweisung der Juden aus Kitzingen 1763 ziehen mehrere Familien nach Marktsteft; die jüdische Gemeinde vergrößert sich auf insgesamt 14 Familien.    
   
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie folgt: 1813 56 jüdische Einwohner, 1840 75, 1910 3.  
   
Bei der Erstellung der Matrikellisten 1817 werden in Marktsteft auf insgesamt 12 Matrikelstellen die folgenden jüdischen Familienvorstände genannt (mit neuem Familiennamen und Erwerbszweig): Elias Lazarus Lindheim(er) (Ellenwaren und Weinhandel), Samuel Lazarus Suhler (Viehhandel), Jacob Joel Berg (Viehhandel), David Isaac Ikelheimer (Schmusen und Viehschlachten), Elias Meier Farrenbach (Viehhandel), Fradel, Witwe von Hayum Bennheim (Viehhandel), David Samuel Friedenheim (Schmusen), Lemlein Joseph Lemberger (Ellenwarenhandel), Moses Isaac Furchtheimer (Schmusen und Schächten), Sara Eisig Hollenbach (Handel mit kurzen Waren), Heja Vogel Willmers (weibliche Handarbeit), Salomon Meyer Farrenbach (Viehhandel und Schächten), Eduard Steinert (Weinhandel, seit 1818 auf der Matrikelstelle, die bisher seine Schwiegermutter Fradel Bennheim innehatte). 
   
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge (s.u.), eine Schule (Religionsschule) und ein rituelles Bad. Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof in Rödelsee beigesetzt. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein Lehrer angestellt, der zugleich als Vorbeter und Schochet tätig war. Als 1839 das große unterfränkische Rabbinat (Oberrabbinat Würzburg-Heidingsfeld) aufgelöst und in sechs kleinere Distrikte (Würzburg, Kissingen, Obbach, Gersfeld, Marktsteft und Aschaffenburg) aufgeteilt wurde, erhielt unter Rabbiner Faust Löb Thalheimer (1806-1867) Marktsteft für einige Jahre den Sitz eines unterfränkischen Distriktrabbinates, bis dieser nach Mainbernheim und 1871 nach Kitzingen verlegt wurde. Von den Lehrern werden genannt: bis zu seiner Berufung nach Giebelstadt 1844 Samuel Samfeld (vgl. zu seinem Sohn Max unten); um 1862/1889 J. Kirsch (als "Religionslehrer in Marktsteft" u.a. in "Der Israelit" vom 24.4.1862 S. 133; Statistisches Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes 1887 S. 22).
  
Von den Gemeindevorstehern werden genannt: um 1869 Herr Suhler; um 1893/1899 Herr Rosenstein.     
  
Nachdem jüdischen Familien der Zuzug nach Kitzingen und anderen Städten wieder möglich war, haben sie Marktsteft nach der Mitte des 19. Jahrhunderts sehr schnell verlassen. Die jüdische Gemeinde wurde 1862 aufgelöst. Ein Gemeinderegister der Jahre 1812 bis 1862 wurde danach in der Synagoge in Rödelsee aufbewahrt und im Juli 1933 dem Verband der Bayerischen Israelitischen Gemeinden übergeben.   
    
Nach 1900 war nur noch eine jüdische Familie am Ort (Familie Mayer), die zur jüdischen Gemeinde in Marktbreit gehörte. 
  
1933 wurden drei jüdische Einwohner in Marktsteft gezählt, wobei es sich um Hermann Mayer und seine Frau Frieda mit dem Sohn Herbert handelte. Von Ende 1936 bis zu ihrem Tod 1939 beziehungsweise 1940 lebten auch die Eltern von Frieda Mayer geb. Lind in Marktsteft (siehe unten).  
  
In den beiden Nächten, die auf den Novemberpogrom 1938 folgten, legten Unbekannte auf die Schwelle des Hauses von Familie Mayer jeweils eine Torarolle, die aus der Synagoge von Marktbreit beziehungsweise von Rödelsee geraubt worden war. Im Juni 1942 wurden die Angehörigen der Familie Mayer nach Würzburg (Bibrastraße 6) gebracht und von dort am 23. September 1942 in das Ghetto Theresienstadt verschickt. Der zwölfjährige Sohn Herbert Mayer starb am 2. April 1943 in Theresienstadt, seine Eltern Hermann und Frieda Mayer wurden am 18. Mai 1944 in das KZ Auschwitz verbracht und ermordet. 
       
Von den in Marktsteft geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Bertha Katz geb. Mayer (1869, vgl. Seite zu Saalfeld), Frieda Mayer geb. Lind (1891), Herbert Mayer (1931), Hermann Mayer (1872), Max Mayer (1866).     
       
       
       
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde    
  
  
Die Bildung der unterfränkischen Distriktsrabbinate
Marktsteft soll Sitz eines Distriktrabbinates werden (1840)   

Artikel in "Israelitische Annalen" vom 31. Januar 1840: "Königreich Baiern. - Verordnung über Bildung und Besetzung der Rabbinate in Unterfranken und Aschaffenburg.   -   Würzburg, den 31. Dez. 1839.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Im Vollzuge der §§ 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des Ausschreibens vom 28. November 1828 (Intell. Less. S. 2349 et seq.) und in Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen israelitischen Kreis-Comité gestellten Anträge, sieht sich die Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlasst, und verfügt was folgt:
1) Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840 anfangend in sechs Distrikts-Rabbinate eingetheilt.
2) Die Distrikts-Rabbinate bilden
I. a. die Stadt Aschaffenburg;
b. die k. Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg, Orb und Rottenburg;
c. die Herrschaftsgerichte Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim, Miltenberg, endlich der mainseitige Teil des Herrschaftsgerichts Rothenfels. — Der Sitz dieses Distrikts-Rabbinats ist zu Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915 Seelen in 408 Familien.
II. Die königlichen Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen, und vom königlichen Landgerichte Haßfurt die israelitische Kultusgemeinde Kleinsteinach, mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats ist zu Burgpreppach, königliches Landgericht Hofheim.
III. Die königlichen Landgerichte: Neustadt, Münnerstadt, Kissingen, Euerdorf, Gemünden, Hammelburg; 2467 Seelen in 537 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu Kissingen, königlichen Landgerichts gleichen Namens.
IV. a. Die königlichen Landgerichte Röttingen, Ochsenfurt, Marktsteft, Kitzingen, Volkach;
b. die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen, Wiesenfeld; mit 2136 Seelen in 511 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu Marktsteft, königlichen Landgerichts gleichen Namens.
V. a. Die königlichen Landgerichte: Arnstein, Werneck, Schweinfurt, Gerolzhofen, Haßfurt (mit Ausnahme von Kleinsteinach) Eltmann;
b. das Herrschaftsgericht: Sulzheim.
c. die Stadt Schweinfurt; mit 2767 S. in 584 Familien; mit dem Rabbinatssitz zu Obbach, königliches Landgericht Werneck.
VI. a. Die k. Landgerichte: Würzburg rechts des Mains, Würzburg links des Mains, Dettelbach, Homburg, Karlstadt;
b. die Herrschaftsgerichte: Remlingen, und   
von Rothenfels der linksmainseitige Teil ehemaliges Amt Steinfeld,
c. die Stadt Würzburg; mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem Rabbinatssitz zu Würzburg.
3) Das Oberrabbinat Würzburg ist aufgelöst, und dem bisherigen Oberrabbiner Bing der Rücktritt von seinen Funktionen hiermit gestattet. Bis zur vollendeten Wahl und Bestätigung der neuen Distrikts-Rabbiner ist zur Besorgung der vorkommenden Rabbinats-Angelegenheiten in den bisherigen Oberrabbinat-Sprengel der Rabbinats-Candidat Gabriel Hirsch Friedmann dahier gegen herkömmliche Gebühren aufgestellt.
4) Der von der ehemaligen altwürzburgischen Landjudenschaft und von der ehemals ritterschaftlichen Judenschaft an den Oberrabbiner Bing entrichtete Gehalt von 163 fl. jährlich fällt vom 13. Januar 1849 an hinweg. Dagegen ist dem Oberrabbiner Bing auf Lebensdauer eine Alimentation von jährlich 300 fl. in vierteljährigen Raten zugesichert, und durch Abzug an dem Gehalte der Rabbiner von den aus dem Oberrabbinatssprengel neugebildeten vier Distrikten (oben III. IV. V. VI.) aufzubringen.
5) Der Gehalt der aufzustellenden Distrikts-Rabbiner zu Kissingen, Marktsteft und Obbach hat in Minimo fünfhundert, jener des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg siebenhundert Gulden zu betragen. Nebstdem hat die Kultusgemeinde Würzburg dem Rabbiner auf ihre Kosten freie Wohnung zu stellen. — Bezüglich der bereits bestätigten Distrikts- Rabbiner zu Aschaffenburg und Burgpreppach hat es bei den bisherigen Gehaltsverhältnissen vor der Hand zu verbleiben.
6) Zu obiger Alimentation des Oberrabbiners Bing ist also von den Gehalten der Distrikts-Rabbiner zu Kissingen, Marktsteft und Obbach von jedem 68 fl. — von jenen des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg aber 96 fl. — jährlich beizutragen.
Die königlichen Distrikts-Polizei-Behörden, in deren Amtsbezirk der Sitz eines der sogenannten Distrikts-Rabbinate sich befinden, haben die Aufstellung eines Einnehmers zu veranstalten, die obigen Beiträge pünktlich von viertel zu viertel Jahr portofrei an den dahier aufgestellten, und von dem Stadtmagistrate obiger Behörden benennenden Einnehmer einzuliefern hat.
7) Binnen acht Wochen haben die Mitglieder der Kirchengemeinde des betreffenden Sprengels ein vorschriftsmäßiges qualifiziertes Individuum als Rabbiner in Vorschlag zu bringen, widrigenfalls das Weitere von Amtswegen verfügt werden wird.
8) Mit der vorzunehmenden Wahl wird für das Distrikts-Rabbinat zu Kissingen, das königliche Landgericht Kissingen, für das Distrikts-Rabbinat Marktsteft, das k. Landgericht Marktsteft, für das Distrikts-Rabbinat zu Obbach, das k. Landgericht Werneck, für das Distrikts-Rabbinat zu Würzburg der Stadtmagistrat zu Würzburg beauftragt; und werden hiezu folgende Vorschriften erteilt:
a) Zur Eröffnung freier Konkurrenz ist die Wahl unter Festsetzung eines angemessenen Termins zur Überreichung der Gesuche auszuschreiben.
d) Die einkommenden Gesuche sind zu sammeln, und einige Tage vor und sodann während der Wahl zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Auch ist das Verzeichnis der Bewerber wenigstens zwei Tage vor, und dann während der Wahl zu affigiren.
c) Den Gesuchen müssen die entsprechenden Zeugnisse über die Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen beiliegen. In dieser Beziehung wird bemerkt: dass nach Entschließung königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Okt. vorigen Jahres Seine Majestät der König nur gründlich gebildete und zugleich den echten mosaischen Glaubenslehren und Zeremonial-Satzungen treu anhängende, nicht verderblicher Neologie huldigende Kandidaten als Rabbiner fortan bestellt und resp. bestätigt wissen wollen.
Auf diese allerhöchste Willensmeinung ist daher in dem Ausschreiben der Wahl ausdrücklich aufmerksam zu machen, damit sich die Bewerber mit genügenden Ausweisen versehen können.
Auch sind vor der Wahl die versammelten Wähler von obiger Bestimmung zur Nachachtung in Kenntnis zu setzen.
4) Zur Wahl sind sämtliche Stimmberechtigte unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses zum persönlichen Erscheinen vorzuladen. Stimmberechtigt aber sind alle einmatrikulierte Kirchengenossen (§. 26 des Ediktes, und Ministerial-Entschließung vom 16. Sept. 1835 in Dollingers Verordnung-Sammlung. Band VI. S. 159.)
e) Die relative Stimmenmehrheit der Erscheiner entscheidet für die Wahl des vorzuschlagenden Kandidaten, was in der Vorladung zu bemerken ist.
k) Die Befugnis der Kirchengenossen im Ver-
hinderungsfalle persönlichen Erscheinens durch Bevollmächtigung ihre Stimmen abzugeben, ist gesetzlich nicht beschränkt; — (Dollingers Veordnung-Sammlung Band VI. S. 189) daher besonders in sehr ausgedehnten Distrikten das Erforderliche bei Anordnung der Wahl sogleich zur Nachachtung der Beteiligten zu bemerken ist.
g) Zur Wahlhandlung sind drei Beisitzer aus den Stimmberechtigten beizuziehen, die Stimmen sind nach Formular VI. und VII. zur Gemeinde-Wahlordnung zu registrieren, über die ganze Handlung ist ein Protokoll zu führen und dieses so wie die Verzeichnisse von den Beisitzern unterzeichnen zu lassen.
h) Das Resultat ist mit dem Insinuat aus Nachweisen zu den Ladungen vorzulegen.
9) Mit den Wahlakten ist zugleich die Erklärung des Gewählten über die Annahme der Wahl ein­zusenden, und
10) zugleich anzuzeigen, was zum Vollzüge des Abschnittes VI. geschehen ist.
11) Von vorstehender Entschließung sind die beteiligten jüdischen Kultusgemeinden ungesäumt in Kenntnis zu setzen.
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des Innern.
Gr. Lerchenfeld, Präsident.            coll. Hübner."  

  
Rabbiner Faust Löb Thalheimer wird Distriktsrabbiner in Marktsteft (1840) 

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1840: "Aus Bayern, 8. März. (Privatmitteilung.) Über die Würzburger Rabbinenwahl liegen der Redaktion drei verschiedene Berichte vor, aus denen, unserm Grundsätze gemäß, dass eine geschehene Wahl weder mehr zu bekämpfen, noch vor wirklichen, tatsächlichen Schritten zu beloben steht, wir nur Faktisches ziehen. Für die fünf Rabbinatsdistrikte sind gewählt: in Würzburg Herr Seligman Bamberger, gegen welche Wahl noch einige Reklamationen stattfinden sollen; H. Dr. Lazarus Adler in Kissingen, H. J. Thalheimer in Marktsteft, H. M. Lebrecht in Obbach, Herr S. Wormser in Gersfeld (statt Hersfeld). Außer Herrn Bamberger trafen alle Wahlen Männer, welche Studien auf den Universitäten gemacht."  

 
 
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde  
Marktsteft in der Liste der "nicht mehr bestehenden jüdischen Gemeinden" (1903)   

Aus einem Artikel in "Blätter für jüdische Geschichte und Litteratur" Nr.1 1903 S. 12: "Unterfranken:
Altenstein (k. Bezirksamt Ebern), Kraisdorf (k. Bezirksamt Ebern), Pfarrweisach (k. Bezirksamt Ebern),
Mechenried (k. Bezirksamt Hassfurt), Marktsteft (k. Bezirksamt Ochsenfurt), Segnitz (k. Bezirksamt Ochsenfurt)."    

   
Aus der Geschichte der jüdischen Schule und der Lehrer  
Kollekte zum Bau einer Schule (1856)  
Anmerkung: ob die Schule tatsächlich gebaut wurde, ist nicht bekannt.   

Marktsteft Koenbayr Amtsblatt 05121856.jpg (89655 Byte) Anzeige im Königlich Bayerischen Amtsblatt vom 5. Dezember 1856: "Das Gesuch der israelitischen Kultusgemeinde zu Marktsteft um Bewilligung einer Kollekte zur Deckung der für ihren Schulhausneubau erwachsenen Auslagen betreffen). 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
An sämtliche Königlichen Landkommissariate. 
Nachdem inhaltlich höchster Entschließung des Königlichen Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vom 19. laufenden Monats Seine Majestät der König zu Gunsten der israelitischen Kultusgemeinde Marktsteft behufs der Deckung der für ihren Schulhausbau erwachsenen Kosten die Vornahme einer Sammlung in allen Synagogen des Königreiches Allergnädigst zu bewilligen geruht haben, so erhalten die Königlichen Landkommissariate den Auftrag, solche im Regierungsbezirke der Pfalz zu vollziehen und die eingegangenen Sammelgelder an die unterfertigte Stelle einzusenden. 
Speyer, den 26. November 1856. 
Königlich Bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern. Hohe.  Schwenk."    

  
  
Berichte zu einzelnen Personen   
Über Max Samfeld (geb. 1844 in Marktsteft als Sohn des Lehrers Samuel Samfeld)  

Sohn des Lehrers Samuel Samfeld (bis 1844 in Marktsteft, dann in Giebelstadt) und seiner Frau Rosa war Max Samfeld, der in Marktsteft am 23. Januar 1844 geboren ist und dort nach dem Standesregister von seinem Vater beschnitten wurde: StA Würzburg Jüdische Standesregister 74, S. 14. Max Samfeld ließ sich an der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg als Lehrer ausbilden, war um 1861 Lehrer in Estenfeld ("Der Israelit" vom 14.8.1861 S. 400). Max Samfeld wanderte 1867 nach Amerika aus, wo er später Führer der Reformrabbiner wurde (als Max Samfield), vgl. https://memphislibrary.contentdm.oclc.org/digital/collection/p13039coll1/id/339. Er starb am 28. September 1915: Grab und weitere biographische Angaben siehe  https://de.findagrave.com/memorial/126332402/max-samfield sowie https://www.jewishvirtuallibrary.org/samfield-max 
Fotos links aus Wikimedia Commons, Artikel   https://en.m.wikipedia.org/wiki/Temple_Israel_(Memphis,_Tennessee)  
   
   

   
Über die Familie Mayer - Lind in Marktsteft 
Hinweis: über die Bermuthshainer Familie Lind findet sich eine Darstellung der Familiengeschichte in der "Chronik Bermuthshain" von Carsten Eigner M.A. in der Website www.chronik-bermuthshain.de mit Seite zur Familiengeschichte Lind; von hier die Informationen und das Foto.     

Marktsteft ALind 010.jpg (30011 Byte)Links: Alexander Lind und seine Ehefrau Sophie geb. Heß an seinem 80. Geburtstag am 30. Dezember 1936. Das Foto wurde in Marktsteft aufgenommen, wohin das Paar aufgrund der zunehmenden Repressalien gegen die Juden im Vogelsberg gezogen war.
Ihre 1891 geborene Tochter Frieda Lind (geb. 28.4.1891 in Bermuthshain) hatte 1930 Hermann Mayer in Marktsteft geheiratet, mit dem sie einen Sohn hatte: Herbert (geb. 3. Mai 1931 in Marktsteft). Nachdem es für ihre Eltern in Bermuthshain auf Grund der Repressalien durch die örtlichen Nationalsozialisten nicht mehr möglich war, dort zu leben, zogen sie zu ihrer Tochter nach Marktsteft. Sie starben 1939 beziehungsweise 1940 und wurden im Friedhof in Rödelsee beigesetzt. Über das Schicksal von Hermann, Frieda und Herbert Mayer siehe oben.           

    
    
    
Zur Geschichte der Synagoge             
   
1753 wird eine "Judenschule" = Synagoge gebaut bzw. eingerichtet. Ob es dasselbe Gebäude war, in dem auch bis zur Auflösung der Gemeinde 1862 die Gottesdienste abgehalten wurden, ist nicht bekannt. 
  
Um 1900 wurde das Synagogengebäude verkauft, die Mikwe (rituelles Bad) zugeschüttet. 1956 wurde das Synagogengebäude abgebrochen. Auf dem Grundstück, auf dem sich Synagoge, Schule und das rituelle Bad befanden, wurden Garagen erstellte, die zum Haus Güntherstraße 11 gehören.   
   
   
Adresse/Standort der Synagoge:   Güntherstraße 11 (Garagen)   
   
   
Fotos   

Fotos zur jüdischen Geschichte in Marktsteft sind - außer dem oben abgebildeten 
- noch nicht vorhanden.
 
     

    
      

Links und Literatur   

Links:  

bulletWebsite der Stadt Marktsteft   

Literatur:  

bulletBaruch Z. Ophir/Falk Wiesemann: Die jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung. 1979 S. 359.  
bulletIsrael Schwierz:  Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 87; 1992² S. 97.  
bulletDirk Rosenstock: Die unterfränkischen Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche Quelle. Reihe: Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg Band 13. Würzburg 2008. S. 197.     

   
   n.e.      

                   
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Stand: 17. Dezember 2025