|
Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia Judaica
Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und bestehende) Synagogen
Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale
in der Region
Bestehende jüdische Gemeinden
in der Region
Jüdische Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur und Presseartikel
Adressliste
Digitale Postkarten
Links
| |
zurück zur Übersicht "Synagogen in der Region"
zurück zur Übersicht "Synagogen in Unterfranken"
Marktsteft (VG
Marktbreit, Kreis Kitzingen)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In Marktsteft (Stadt seit 1819) bestand eine jüdische Gemeinde bis 1862.
Ihre Entstehung geht in die Zeit des 18. Jahrhunderts zurück. 1668 wird
mit Falck Jud einer erster "Schutzjude" in Steft aufgenommen (Markt
seit 1729). 1729
gab es drei jüdische Familien in der Stadt. Nach Ausweisung der Juden aus
Kitzingen 1763 ziehen mehrere Familien nach Marktsteft; die jüdische Gemeinde
vergrößert sich auf insgesamt 14 Familien.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie
folgt: 1813 56 jüdische Einwohner, 1840 75, 1910 3.
Bei der Erstellung der Matrikellisten 1817 werden in Marktsteft auf
insgesamt 12 Matrikelstellen die folgenden jüdischen Familienvorstände
genannt (mit neuem Familiennamen und Erwerbszweig): Elias Lazarus Lindheim(er)
(Ellenwaren und Weinhandel), Samuel Lazarus Suhler (Viehhandel), Jacob Joel Berg
(Viehhandel), David Isaac Ikelheimer (Schmusen und Viehschlachten), Elias Meier
Farrenbach (Viehhandel), Fradel, Witwe von Hayum Bennheim (Viehhandel), David
Samuel Friedenheim (Schmusen), Lemlein Joseph Lemberger (Ellenwarenhandel),
Moses Isaac Furchtheimer (Schmusen und Schächten), Sara Eisig Hollenbach
(Handel mit kurzen Waren), Heja Vogel Willmers (weibliche Handarbeit), Salomon
Meyer Farrenbach (Viehhandel und Schächten), Eduard Steinert (Weinhandel, seit
1818 auf der Matrikelstelle, die bisher seine Schwiegermutter Fradel Bennheim
innehatte).
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge
(s.u.), eine Schule (Religionsschule) und ein
rituelles Bad. Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof
in Rödelsee beigesetzt. Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war
bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts ein Lehrer angestellt, der
zugleich als Vorbeter und Schochet tätig war. Als 1839 das große
unterfränkische Rabbinat (Oberrabbinat Würzburg-Heidingsfeld) aufgelöst und in sechs
kleinere Distrikte (Würzburg,
Kissingen,
Obbach,
Gersfeld, Marktsteft und
Aschaffenburg) aufgeteilt wurde, erhielt unter Rabbiner Faust Löb
Thalheimer (1806-1867) Marktsteft für einige Jahre den Sitz eines
unterfränkischen Distriktrabbinates,
bis dieser nach Mainbernheim und 1871
nach Kitzingen verlegt
wurde. Von den Lehrern werden genannt: bis zu seiner Berufung nach
Giebelstadt 1844 Samuel Samfeld (vgl. zu
seinem Sohn Max unten); um 1862/1889 J. Kirsch (als
"Religionslehrer in Marktsteft" u.a. in "Der Israelit" vom 24.4.1862 S. 133;
Statistisches Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes 1887 S. 22).
Von den Gemeindevorstehern werden genannt: um 1869 Herr Suhler; um 1893/1899
Herr Rosenstein.
Nachdem jüdischen Familien der Zuzug nach Kitzingen und anderen Städten wieder
möglich war, haben sie Marktsteft nach der Mitte des 19. Jahrhunderts sehr
schnell verlassen. Die jüdische Gemeinde wurde 1862 aufgelöst. Ein
Gemeinderegister der Jahre 1812 bis 1862 wurde danach in der Synagoge in
Rödelsee aufbewahrt und im Juli 1933 dem Verband der Bayerischen Israelitischen
Gemeinden übergeben.
Nach 1900 war
nur noch eine jüdische Familie am Ort (Familie Mayer), die zur
jüdischen Gemeinde in Marktbreit
gehörte.
1933 wurden drei jüdische Einwohner in Marktsteft gezählt, wobei es
sich um Hermann Mayer und seine Frau Frieda mit dem Sohn Herbert handelte. Von
Ende 1936 bis zu ihrem Tod 1939 beziehungsweise 1940 lebten auch die Eltern von
Frieda Mayer geb. Lind in Marktsteft (siehe unten).
In den beiden Nächten, die auf den Novemberpogrom 1938 folgten, legten
Unbekannte auf die Schwelle des Hauses von Familie Mayer jeweils eine Torarolle,
die aus der Synagoge von Marktbreit beziehungsweise von
Rödelsee geraubt worden
war. Im Juni 1942 wurden die Angehörigen der Familie Mayer nach
Würzburg (Bibrastraße 6) gebracht und von dort am 23. September 1942 in das Ghetto
Theresienstadt verschickt. Der zwölfjährige Sohn Herbert Mayer starb am 2. April 1943 in
Theresienstadt, seine Eltern Hermann und Frieda Mayer wurden am 18. Mai 1944 in das KZ Auschwitz verbracht und
ermordet.
Von den in Marktsteft geborenen und/oder
längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Bertha Katz geb. Mayer
(1869, vgl. Seite zu Saalfeld), Frieda Mayer geb. Lind (1891), Herbert Mayer (1931), Hermann Mayer
(1872), Max Mayer (1866).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Die Bildung der
unterfränkischen Distriktsrabbinate
Marktsteft
soll Sitz eines Distriktrabbinates werden (1840)
Artikel
in "Israelitische Annalen" vom 31. Januar 1840: "Königreich Baiern. -
Verordnung über Bildung und Besetzung der Rabbinate in Unterfranken und
Aschaffenburg. - Würzburg, den 31. Dez. 1839.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Im Vollzuge der §§ 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die
Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des
Ausschreibens vom 28. November 1828 (Intell. Less. S. 2349 et seq.) und in
Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen
israelitischen Kreis-Comité gestellten Anträge, sieht sich die
Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlasst, und verfügt was folgt:
1) Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840
anfangend in sechs Distrikts-Rabbinate eingetheilt.
2) Die Distrikts-Rabbinate bilden
I. a. die Stadt Aschaffenburg;
b. die k. Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg,
Orb und Rottenburg;
c. die Herrschaftsgerichte Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim,
Miltenberg, endlich der mainseitige Teil des Herrschaftsgerichts Rothenfels.
— Der Sitz dieses Distrikts-Rabbinats ist zu
Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915
Seelen in 408 Familien.
II. Die königlichen Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen,
und vom königlichen Landgerichte Haßfurt die israelitische Kultusgemeinde
Kleinsteinach, mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats
ist zu Burgpreppach, königliches
Landgericht Hofheim.
III. Die königlichen Landgerichte: Neustadt, Münnerstadt, Kissingen,
Euerdorf, Gemünden, Hammelburg; 2467 Seelen in 537 Familien. Der
Rabbinatssitz ist zu Kissingen,
königlichen Landgerichts gleichen Namens.
IV. a. Die königlichen Landgerichte Röttingen, Ochsenfurt, Marktsteft,
Kitzingen, Volkach;
b. die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen,
Wiesenfeld; mit 2136 Seelen in 511 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu
Marktsteft, königlichen Landgerichts gleichen Namens.
V. a. Die königlichen Landgerichte: Arnstein, Werneck, Schweinfurt,
Gerolzhofen, Haßfurt (mit Ausnahme von Kleinsteinach) Eltmann;
b. das Herrschaftsgericht: Sulzheim.
c. die Stadt Schweinfurt; mit 2767 S. in 584 Familien; mit dem
Rabbinatssitz zu Obbach, königliches
Landgericht Werneck.
VI. a. Die k. Landgerichte: Würzburg rechts des Mains, Würzburg links des
Mains, Dettelbach, Homburg, Karlstadt;
b. die Herrschaftsgerichte: Remlingen, und |
von
Rothenfels der linksmainseitige Teil ehemaliges Amt Steinfeld,
c. die Stadt Würzburg; mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem
Rabbinatssitz zu Würzburg.
3) Das Oberrabbinat Würzburg ist aufgelöst, und dem bisherigen Oberrabbiner
Bing der Rücktritt von seinen Funktionen hiermit gestattet. Bis zur
vollendeten Wahl und Bestätigung der neuen Distrikts-Rabbiner ist zur
Besorgung der vorkommenden Rabbinats-Angelegenheiten in den bisherigen
Oberrabbinat-Sprengel der Rabbinats-Candidat Gabriel Hirsch Friedmann
dahier gegen herkömmliche Gebühren aufgestellt.
4) Der von der ehemaligen altwürzburgischen Landjudenschaft und von der
ehemals ritterschaftlichen Judenschaft an den Oberrabbiner Bing entrichtete
Gehalt von 163 fl. jährlich fällt vom 13. Januar 1849 an hinweg. Dagegen ist
dem Oberrabbiner Bing auf Lebensdauer eine Alimentation von jährlich 300 fl.
in vierteljährigen Raten zugesichert, und durch Abzug an dem Gehalte der
Rabbiner von den aus dem Oberrabbinatssprengel neugebildeten vier Distrikten
(oben III. IV. V. VI.) aufzubringen.
5) Der Gehalt der aufzustellenden Distrikts-Rabbiner zu
Kissingen, Marktsteft und
Obbach hat in Minimo fünfhundert, jener
des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg siebenhundert Gulden zu betragen.
Nebstdem hat die Kultusgemeinde Würzburg
dem Rabbiner auf ihre Kosten freie Wohnung zu stellen. — Bezüglich der
bereits bestätigten Distrikts- Rabbiner zu Aschaffenburg und
Burgpreppach hat es bei den
bisherigen Gehaltsverhältnissen vor der Hand zu verbleiben.
6) Zu obiger Alimentation des Oberrabbiners Bing ist also von den Gehalten
der Distrikts-Rabbiner zu Kissingen,
Marktsteft und Obbach von jedem 68
fl. — von jenen des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg aber 96 fl. — jährlich
beizutragen.
Die königlichen Distrikts-Polizei-Behörden, in deren Amtsbezirk der Sitz
eines der sogenannten Distrikts-Rabbinate sich befinden, haben die
Aufstellung eines Einnehmers zu veranstalten, die obigen Beiträge pünktlich
von viertel zu viertel Jahr portofrei an den dahier aufgestellten, und von
dem Stadtmagistrate obiger Behörden benennenden Einnehmer einzuliefern hat.
7) Binnen acht Wochen haben die Mitglieder der Kirchengemeinde des
betreffenden Sprengels ein vorschriftsmäßiges qualifiziertes Individuum als
Rabbiner in Vorschlag zu bringen, widrigenfalls das Weitere von Amtswegen
verfügt werden wird.
8) Mit der vorzunehmenden Wahl wird für das Distrikts-Rabbinat zu
Kissingen, das königliche
Landgericht Kissingen, für das Distrikts-Rabbinat Marktsteft, das k.
Landgericht Marktsteft, für das Distrikts-Rabbinat zu
Obbach, das k. Landgericht Werneck, für
das Distrikts-Rabbinat zu Würzburg
der Stadtmagistrat zu Würzburg beauftragt; und werden hiezu folgende
Vorschriften erteilt:
a) Zur Eröffnung freier Konkurrenz ist die Wahl unter Festsetzung eines
angemessenen Termins zur Überreichung der Gesuche auszuschreiben.
d) Die einkommenden Gesuche sind zu sammeln, und einige Tage vor und sodann
während der Wahl zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Auch ist das
Verzeichnis der Bewerber wenigstens zwei Tage vor, und dann während der Wahl
zu affigiren.
c) Den Gesuchen müssen die entsprechenden Zeugnisse über die Erfüllung der
gesetzlichen Vorbedingungen beiliegen. In dieser Beziehung wird bemerkt:
dass nach Entschließung königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Okt.
vorigen Jahres Seine Majestät der König nur gründlich gebildete und zugleich
den echten mosaischen Glaubenslehren und Zeremonial-Satzungen treu
anhängende, nicht verderblicher Neologie huldigende Kandidaten als Rabbiner
fortan bestellt und resp. bestätigt wissen wollen.
Auf diese allerhöchste Willensmeinung ist daher in dem Ausschreiben der Wahl
ausdrücklich aufmerksam zu machen, damit sich die Bewerber mit genügenden
Ausweisen versehen können.
Auch sind vor der Wahl die versammelten Wähler von obiger Bestimmung zur
Nachachtung in Kenntnis zu setzen.
4) Zur Wahl sind sämtliche Stimmberechtigte unter dem Rechtsnachtheile des
Ausschlusses zum persönlichen Erscheinen vorzuladen. Stimmberechtigt
aber sind alle einmatrikulierte Kirchengenossen (§. 26 des Ediktes, und
Ministerial-Entschließung vom 16. Sept. 1835 in Dollingers
Verordnung-Sammlung. Band VI. S. 159.)
e) Die relative Stimmenmehrheit der Erscheiner entscheidet für die Wahl des
vorzuschlagenden Kandidaten, was in der Vorladung zu bemerken ist.
k) Die Befugnis der Kirchengenossen im Ver- |
hinderungsfalle
persönlichen Erscheinens durch Bevollmächtigung ihre Stimmen abzugeben, ist
gesetzlich nicht beschränkt; — (Dollingers Veordnung-Sammlung Band VI. S.
189) daher besonders in sehr ausgedehnten Distrikten das Erforderliche bei
Anordnung der Wahl sogleich zur Nachachtung der Beteiligten zu bemerken ist.
g) Zur Wahlhandlung sind drei Beisitzer aus den Stimmberechtigten
beizuziehen, die Stimmen sind nach Formular VI. und VII. zur
Gemeinde-Wahlordnung zu registrieren, über die ganze Handlung ist ein
Protokoll zu führen und dieses so wie die Verzeichnisse von den Beisitzern
unterzeichnen zu lassen.
h) Das Resultat ist mit dem Insinuat aus Nachweisen zu den Ladungen
vorzulegen.
9) Mit den Wahlakten ist zugleich die Erklärung des Gewählten über die
Annahme der Wahl einzusenden, und
10) zugleich anzuzeigen, was zum Vollzüge des Abschnittes VI. geschehen ist.
11) Von vorstehender Entschließung sind die beteiligten jüdischen
Kultusgemeinden ungesäumt in Kenntnis zu setzen.
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des
Innern.
Gr. Lerchenfeld, Präsident.
coll. Hübner." |
Rabbiner Faust Löb Thalheimer wird
Distriktsrabbiner in Marktsteft (1840)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 28. März 1840: "Aus
Bayern, 8. März. (Privatmitteilung.) Über die Würzburger Rabbinenwahl
liegen der Redaktion drei verschiedene Berichte vor, aus denen, unserm
Grundsätze gemäß, dass eine geschehene Wahl weder mehr zu bekämpfen,
noch vor wirklichen, tatsächlichen Schritten zu beloben steht, wir
nur Faktisches ziehen. Für die fünf Rabbinatsdistrikte sind gewählt: in
Würzburg Herr Seligman Bamberger,
gegen welche Wahl noch einige Reklamationen stattfinden sollen; H. Dr.
Lazarus Adler in Kissingen, H.
J. Thalheimer in Marktsteft, H. M. Lebrecht in
Obbach, Herr S. Wormser in
Gersfeld (statt Hersfeld). Außer
Herrn Bamberger trafen alle Wahlen Männer, welche Studien auf den
Universitäten gemacht." |
Aus der Geschichte der
jüdischen Gemeinde
Marktsteft in der Liste der
"nicht mehr bestehenden jüdischen Gemeinden" (1903)
Aus
einem Artikel in "Blätter für jüdische Geschichte und Litteratur" Nr.1 1903
S. 12: "Unterfranken:
Altenstein (k. Bezirksamt Ebern),
Kraisdorf (k. Bezirksamt Ebern),
Pfarrweisach (k. Bezirksamt Ebern),
Mechenried (k. Bezirksamt Hassfurt),
Marktsteft (k. Bezirksamt Ochsenfurt),
Segnitz (k. Bezirksamt Ochsenfurt)." |
Aus der
Geschichte der jüdischen Schule und der Lehrer
Kollekte zum Bau einer Schule (1856)
Anmerkung: ob die Schule tatsächlich gebaut wurde, ist nicht
bekannt.
Anzeige im Königlich Bayerischen Amtsblatt vom 5. Dezember 1856:
"Das Gesuch der israelitischen Kultusgemeinde zu Marktsteft um
Bewilligung einer Kollekte zur Deckung der für ihren Schulhausneubau
erwachsenen Auslagen betreffen).
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
An sämtliche Königlichen Landkommissariate.
Nachdem inhaltlich höchster Entschließung des Königlichen
Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten vom
19. laufenden Monats Seine Majestät der König zu Gunsten der
israelitischen Kultusgemeinde Marktsteft behufs der Deckung der für ihren
Schulhausbau erwachsenen Kosten die Vornahme einer Sammlung in allen
Synagogen des Königreiches Allergnädigst zu bewilligen geruht haben, so
erhalten die Königlichen Landkommissariate den Auftrag, solche im Regierungsbezirke
der Pfalz zu vollziehen und die eingegangenen Sammelgelder an die
unterfertigte Stelle einzusenden.
Speyer, den 26. November 1856.
Königlich Bayerische Regierung der Pfalz, Kammer des Innern. Hohe.
Schwenk." |
Berichte zu einzelnen Personen
Über Max Samfeld (geb. 1844 in
Marktsteft als Sohn des Lehrers Samuel Samfeld)
Sohn
des Lehrers Samuel Samfeld (bis 1844 in Marktsteft, dann in
Giebelstadt) und seiner Frau Rosa war Max Samfeld, der in
Marktsteft am 23. Januar 1844
geboren ist und dort nach dem Standesregister von seinem Vater beschnitten
wurde: StA Würzburg Jüdische Standesregister 74, S. 14. Max Samfeld ließ sich an
der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg als Lehrer ausbilden, war
um 1861 Lehrer in Estenfeld ("Der Israelit"
vom 14.8.1861 S. 400). Max Samfeld wanderte 1867 nach Amerika aus, wo er
später Führer der Reformrabbiner wurde (als Max Samfield), vgl.
https://memphislibrary.contentdm.oclc.org/digital/collection/p13039coll1/id/339.
Er starb am 28. September 1915: Grab und weitere biographische Angaben siehe
https://de.findagrave.com/memorial/126332402/max-samfield sowie
https://www.jewishvirtuallibrary.org/samfield-max
Fotos links aus Wikimedia Commons, Artikel
https://en.m.wikipedia.org/wiki/Temple_Israel_(Memphis,_Tennessee)
Über die Familie Mayer - Lind in Marktsteft
Hinweis: über die Bermuthshainer Familie Lind
findet sich eine Darstellung der Familiengeschichte in der "Chronik
Bermuthshain" von Carsten Eigner M.A. in der Website www.chronik-bermuthshain.de
mit Seite zur
Familiengeschichte Lind; von hier die Informationen und das Foto.
Links:
Alexander Lind und seine Ehefrau Sophie geb. Heß an seinem 80. Geburtstag
am 30. Dezember 1936. Das Foto wurde in Marktsteft aufgenommen, wohin das
Paar aufgrund der zunehmenden Repressalien gegen die Juden im Vogelsberg
gezogen war.
Ihre 1891 geborene Tochter Frieda Lind (geb. 28.4.1891 in Bermuthshain)
hatte 1930 Hermann
Mayer in Marktsteft geheiratet, mit dem sie einen Sohn hatte: Herbert
(geb. 3. Mai 1931 in Marktsteft). Nachdem es für ihre Eltern in
Bermuthshain auf Grund der Repressalien durch die örtlichen
Nationalsozialisten nicht mehr möglich war, dort zu leben, zogen sie zu
ihrer Tochter nach Marktsteft. Sie starben 1939 beziehungsweise 1940 und
wurden im Friedhof in Rödelsee
beigesetzt. Über das Schicksal von Hermann, Frieda und Herbert Mayer
siehe oben. |
Zur Geschichte der Synagoge
1753 wird eine "Judenschule" = Synagoge gebaut bzw.
eingerichtet. Ob es dasselbe Gebäude war, in dem auch bis zur Auflösung der
Gemeinde 1862 die Gottesdienste abgehalten wurden, ist nicht
bekannt.
Um 1900 wurde das Synagogengebäude verkauft, die Mikwe (rituelles Bad)
zugeschüttet. 1956 wurde das Synagogengebäude abgebrochen. Auf dem
Grundstück, auf dem sich Synagoge, Schule und das rituelle Bad befanden, wurden
Garagen erstellte, die zum Haus Güntherstraße 11 gehören.
Adresse/Standort der Synagoge:
Güntherstraße 11 (Garagen)
Fotos
Fotos zur
jüdischen Geschichte in Marktsteft sind - außer dem oben abgebildeten
-
noch nicht vorhanden. |
|
| |
|
|
Links und Literatur
Links:
Literatur:
 | Baruch Z. Ophir/Falk Wiesemann: Die
jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung. 1979
S. 359. |
 | Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in
Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 87; 1992² S. 97. |
 | Dirk Rosenstock: Die unterfränkischen
Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche
Quelle. Reihe: Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg Band 13.
Würzburg 2008. S. 197.
|
n.e.

vorherige Synagoge zur ersten Synagoge nächste Synagoge
|