Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Grebenstein mit Immenhausen und (Immenhausen-)Holzhausen (Kreis Kassel)
Jüdische Geschichte / Synagoge

Übersicht:  

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule    
Aus dem jüdischen Gemeindeleben   
Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen  
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletFotos / Darstellungen  
bulletErinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte  
bulletLinks und Literatur   

      

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english version)     
    
In Grebenstein bestand eine jüdische Gemeinde bis 1938/42. Ihre Entstehung geht in die Zeit des 17. Jahrhunderts zurück. Doch gab es bereits im Mittelalter einzelne jüdische Personen in der Stadt und im benachbarten Immenhausen: 1345 werden bei einem Streit drei Juden genannt (Gumpracht Sercken [?] aus Immenhausen, Bonefant, jüdischer Bürger aus Grebenstein und Bonefant, der Arzt, die letzteren französischer Herkunft.   
  
Im 17. Jahrhundert sind 1629/31 einzelne Juden in der Stadt genannt (namentlich Wolf der Jude bzw. Wolff Ganß), gleichfalls 1663 und 1696 (Simson Bacharach und sein Vater Ruben Bacharach). 1704 werden vier Juden bzw. jüdische Familien genannt (Ruben Bacharach, Levin Samuel, Abraham Ganß und Simson Bacharach), 1730 waren es bereits 19 "Schutzjuden", die meisten wohl mit Familie. Sie lebten u.a. vom Garn- und Lederhandel. Grebenstein spielte damals offenbar eine zentrale Rolle für die Regen: 1773, 1776 und 1800 fanden hier die hessischen Judenlandtage statt. 
  
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie folgt: 1812 13 jüdische Familien, 1826 98 jüdische Einwohner, 1835 105 (4,1 % von insgesamt 2.535), 1871 85 (3,6 % von 2.387), 1885 86 (3,8 % von 2.249), 1895 90 (in 24 Familien), 1896 96 (in 22 Familien), 1898 92 (in 21 Haushaltungen; von 2221 Einwohnern), 1899 79 (in 19 Haushaltungen), 1905 50 (2,2 % von 2.252). Zur Gemeinde Grebenstein gehörten die in Holzhausen (1835 10, 1861 15, 1905 18) und Immenhausen (1835 9, 1861 13, 1905 7) lebenden jüdischen Personen.   
   
Die jüdischen Familien lebten bis Mitte des 19. Jahrhunderts überwiegend vom Vieh- und Warenhandel, einige waren als Metzger tätig (bereits 1776 werden 6 jüdische Metzger in der Stadt genannt). Mitte des 19. Jahrhunderts gab es inzwischen mehrere jüdische Handwerker, darunter einen Färbermeister (Simon Brandenstein), einen Schreinermeister (Michael Rosenbaum), einen Schneidermeister (Jacob Rosenbaum) und einen Buchbindermeister (Nathan Wolf Gans, der zugleich Gemeindevorsteher war). In Immenhausen wird damals ein jüdischer Tischlermeister genannt.  
  
An Einrichtungen bestanden eine Synagoge (s.u.), eine jüdische Schule (von 1831 bis 1911 als Israelitische Elementarschule), ein rituelles Bad sowie einen Friedhof. Dazu wird um 1897/1903 eine Schülerbibliothek als Einrichtung der jüdischen Gemeinde genannt. Um 1865 wird als Lehrer an der Israelitischen Elementarschule J. Gans (Quelle), um 1868 Jacob Plaut genannt. 1877 besuchten die jüdischen Kinder vorübergehend die Stadtschule. Seit 1878 war Heinemann Plaut Lehrer in Grebenstein (siehe Artikel unten zu seiner Person). Er unterrichtete 1878 20, 1882 21, 1898 15, 1899 13, 1908 noch 6 Kinder. Gleichzeitig mit seiner Zurruhesetzung 1911 wurde die israelitische Elementarschule aufgelöst. Danach bestand zunächst noch eine Privat-Elementarschule der jüdischen Gemeinde (siehe Ausschreibung von 1911 unten) und spätestens ab 1919 noch eine Religionsschule (s.u. Ausschreibung von 1919), bis schließlich die nur noch wenigen jüdischen Kinder der Gemeinde durch auswärtige Lehrer unterrichtet wurden (1924 s.u. durch den Lehrer aus Meimbressen).
    
Die Gemeinde gehörte zum Rabbinatsbezirk Niederhessen mit Sitz in Kassel. Kreisvorsteher des Kreises Hofgeismar innerhalb des Rabbinatsbezirkes war über viele Jahre Salomon Rosenbaum aus Grebenstein (genannt in dieser Funktion seit 1899; vgl. zu seinem Tod 1930 siehe Artikel unten).  
 
Als Gemeindevorsteher werden genannt: um 1894/1896 A. Mandelstein und H. Neuhahn, um 1898 S. Rosenbaum und A. Mandelstein, um 1919 Herr Voremberg.
 
Von den jüdischen Vereinen werden genannt: der Israelitische Wohltätigkeitsverein (um 1894/1897 unter Leitung von S. Neuhahn) und der Israelitische Frauen-Verein (um 1894/1897 unter Leitung der Frau von S. Rosenbaum).
 
Bis in die 1930er-Jahre gab es an jüdischen Gewerbetreibenden insbesondere: Willi Möllerich (Gemischtwarenhandel), Lion Katz (Viehhandel), Louis Katzenberg (Viehhandel), Bernhard Mandelstein (Friseur, Textilhandel), Rosalie Gans (Getränkehandel), Jacob Simson Rosenbaum (Zahnarzt, Getreide-, Futter- und Düngemittelhandel), Wilhelm David (Textilhandel), Goldwein (Pferdehandel), David Adler (Viehhandel), Regenstein (Viehhandel, Michael Neuhahn (Frucht- und Getreidehandel, Textil- und Möbelhandel), Willi Vorenberg (Viehhandel), Erwin Machol (Verkäufer bei Familie Rosenbaum).   
 
Um 1924, als 53 jüdische Einwohner gezählt wurden (2,1 % von 2.493), waren die Gemeindevorsteher Gustav Neuhahn, Lion Katz und B. Möllerich. Der Religionsunterricht der damals drei schulpflichtigen jüdischen Kinder wurde durch Lehrer Herbold Löwenstein aus Meimbressen erteilt. 1932 waren die Gemeindevorsteher Leo Katz (1. Vors.), Baruch Wormser (2. Vors., Vorbeter der Gemeinde bis 1938) und Bernhard Mandelstein (Schatzmeister). An jüdischen Vereinen bestand insbesondere der Israelitische Frauenverein (Chevroth Noschim; 1932 unter Leitung von Flora Rosenbaum; Zweck und Arbeitsgebiete: Hilfeleistung bei Krankheiten, Todesfällen und Unterstützung jüdischer einheimischer Armer.  
 
1924 gehörten aus Immenhausen 4 jüdische Personen, aus Holzhausen 8 zur Gemeinde in Grebenstein. 1932 waren es 7 beziehungsweise 5 Personen. 
 
1933 lebten noch 50 jüdische Personen in Grebenstein. In den folgenden Jahren ist ein Teil der jüdischen Gemeindeglieder auf Grund der zunehmenden Entrechtung und der Repressalien weggezogen beziehungsweise ausgewandert. Beim Novemberpogrom 1938 kam es in der Stadt zu schlimmen Ausschreitungen: die Synagoge wurde verwüstet (s.u.), zahlreiche Wohn- und Geschäftshäuser jüdischer Familien fast völlig zerstört. Eine fanatisierte Menge prügelte jüdische Geschäftsinhaber durch die Stadt.  1939 wurden noch 10 jüdische Personen am Ort gezählt (0,3 % von 2.865), die gleichfalls alsbald aus der Stadt verzogen sind. Von den ausgewanderten Personen konnte eine Familie mit 4 Personen bereits 1934 nach Palästina, einzelne Personen sind in die USA, in die Tschechoslowakei, nach Polen. Viele verzogen nach Kassel und in andere Städte.    

Grebenstein Hofgeismar Museum 100.jpg (92712 Byte)Von den in Grebenstein geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945" sowie nach der Gedenktafel im Stadtmuseum Hofgeismar, Jüdische Abteilung, siehe Foto links):  Rosalie Gans (1868), Moritz Grünklee (1880), Helene Hamberg (1879), Lotte Jakobs geb. Rosenbaum (1887), Marga Katz (1920), Selma Kahn geb. Neuhahn (1885), Gerson Katz (1887), Helma (Helene) Katz (1922), Ida Katz geb. Möllerich (1888), Ingeborg Katz (1926), Lion Katz (1887), Louis Katzenberg (1881), Mathilde Katzenberg geb. Möllerich (1892), Albert Katzenstein (1869), Klara Kaufmann geb. Weil (1889), Sally  Levi (1893), Johanna Mandelbaum (1864), Bernhard Mandelstein (1883), Else (Ettel) Mandelstein geb. Kugelmann (1889), Erwin Meier (1908), Adolf Meyer (), Hermann Meyer (1880), Jenny Meyer geb. Vorenberg (1880), Auguste Möllerich geb. Gumbert (),  Ludwig Möllerich (1935), Martha Möllerich geb. Plaut (1909), Willi Möllerich (1893), Emmy Neuhahn geb. Stein (1887), Frieda Neuhahn (1890), Moritz Neuhahn (1882), Dina Oberdorff geb. Neuhahn (1890), Fritz Oberdorff (1890), Hildegard Petzal geb. Bieber (1898), Flora Rosenbaum geb. Wertheim (1858), Max Rosenbaum (1882), Antonie (Toni) Sassen geb. Katzenberg (1873), Emma Schnitzler geb. Katzenberg (1878), Willi Vorenberg (1883), Frieda Weil geb. Rosenbaum (1889, von Köln nach Lódz deportiert), Clara Wormser geb. Rosenbaum (1884). 
   
Holzhausen Hofgeismar Museum 100.jpg (55415 Byte)Von den in Holzhausen geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Bertha Blumenthal geb. Hammerschlag (1881),m Else Hammerschlag (1887), Jenny Hammerschlag (1889), Julius Hammerschlag (1883), Meta Hammerschlag geb. Heilbrunn (1885), Richard Hammerschlag(1886), Sara Hammerschlag geb. Stern (1893), Lieselotte (Liesel) Hammerschlag (1920), Alfred Hammerschlag (1893), Siegmund Hammerschlag (1874).  
    
Immenhausen Hofgeismar Museum 100.jpg (33684 Byte)Von den in Immenhausen geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Lilli Jahn geb. Schlüchterer (1900, siehe Literatur unten), Hedwig Uhlmann geb. Rosenbaum (1882). 

     
Nach 1945 kehrten mehrere frühere jüdische Personen in die Stadt zurück (Familie Wilhelm David). In den 1970er-Jahren war nur noch der jüdische Textilkaufmann Erwin Machol in der Stadt (hatte 1949 das ehemalige Geschäft von Bernhard Mandelstein übernommen und als Textilgeschäft geführt; gest. 1. April 1980, beigesetzt im jüdischen Friedhof).  
   
   
   
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde      
   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer und der Schule            
 
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers, Vorbeters und Schochets (1911 / 1919)     

Anzeige in "Der Israelit" vom 7. September 1911: "Für die neu einzurichtende israelitische
Privat-Elementarschule in Grebenstein
wird ein seminaristisch gebildeter
Lehrer gesucht
, der zugleich Vorbeter sein muss und das Schächteramt ausüben kann. Meldungen mit Zeugnisabschriften an das
Vorsteheramt der Israeliten zu Kassel.
"    
  
Anzeige in der "Jüdischen Rundschau" vom 8. August 1919: "In der Synagogen-Gemeinde Grebenstein (Bezirk Kassel)
soll die Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schochets alsbald besetzt werden. Festes Jahresgehalt 2000 Mk. Dem Stelleninhaber ist eventuell Gelegenheit geboten, durch Erteilung des Religionsunterrichts und Ausübung der Schechita in Nachbargemeinden sein Einkommen wesentlich zu erhöhen. Bewerbungen sind zu richten an den Gemeindeältesten Voremberg."    

    
Die Entlassung des offenbar geisteskranken Lehrer Rosenhausel (Rosenhansel?) wird bei der Regierung beantragt (1848)
      

Artikel in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 27. Juni 1848: "Ein anderes, fast possierliches Stückchen ist Folgendes: Lehrer Rosenhausel, ein sogenannter Freigeist, welcher früher in Jesberg, später aber in Grebenstein Lehrer, Schochet und Vorbeter war, welche Stellen er noch bekleidete, ist bei den Ständen mit den Bitte eingekommen, 'da er schon so viele Jahre Lehrer auf dem Lande sei, und die Händel der Jehudim genau kenne, wonach dieselben noch 10 Mal mehr Verfolgungen verdienten als in der Tat über sie hereingebrochen seien, ihn als 'geheimen Polizeiagenten' anzustellen, wodurch die Kriminalbehörde Gelegenheit hätte, das Treiben der Jehudim am Genauesten kennen zu lernen.' Der Ausschuss der Stände trug nach Vorlesung dieser Eingabe an, da dieser Mensch entweder geisteskrank oder im  höchsten Grade demoralisiert sein müsse, in beiden Fällen aber sich so wenig zum Lehrer und Jugenderzieher als zum Vorsänger eigne, diesen Gesuch der Staatsregierung zu übergeben, mit der Bitte, die sofortige Absetzung des Lehrers Rosenhausel von seinen bisherigen Funktionen, anzuordnen."    

      
Lehrer Heinemann Plaut geht in den Ruhestand - die israelitische Schule wird aufgelöst (1911) 

Grebenstein Israelit 11051911.jpg (29794 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Mai 1911: Grebenstein, 27. April (1911). Herr Lehrer H. Plaut trat am 1. April nach 33jährigem Wirken am hiesigen Platze – vorher amtierte er schon an anderen Orten – in den Ruhestand. Gleichzeitig wurde die israelitische Schule mit Genehmigung des Herrn Ministers aufgelöst." 

  
Zum 85. Geburtstag von Lehrer L. Plaut (1927) 
Anmerkung: bei Lehrer L. Plaut könnte es sich um einen älteren Bruder von Lehrer Heinemann Plaut gehandelt haben, der jedoch vermutlich nicht in Grebenstein unterrichtet hatte.

Grebenstein Israelit 03111927.jpg (16193 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. November 1927: "Grebenstein, 28. Oktober (1927). Sein 85. Lebensjahr vollendete der pensionierte Lehrer L. Plaut dahier in geistiger und körperlicher Frische."  

  
80. Geburtstag von Lehrer Heinemann Plaut - sowie Goldene Hochzeit von ihm und seiner Frau Jeanette geb. Werthan (1925) 
Anmerkung: genealogische Informationen siehe  https://www.geni.com/people/Heinemann-Plaut/6000000007948897798  

Grebenstein Israelit 14051925.jpg (36242 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 14. Mai 1925: "Grebenstein, 2. Mai (1925). In diesem Monat begeht der Nestor der jüdischen Lehrerschaft Kurhessens, Herr Lehrer H. Plaut, der am 12. Oktober 80 Jahre alt geworden ist, mit seiner Ehefrau, geb. Werthahn, das seltene Fest der goldenen Hochzeit. Beide sind gebürtig aus Rotenburg a.d. Fulda und erfreuen sich noch körperlicher Gesundheit und geistiger Frische."  

  
77. Geburtstag der Lehrergattin Jeanette Plaut geb. Werthahn (1928)  
Anmerkung: es handelt sich um die Frau von Lehrer Heinemann Plaut; genealogische Informationen siehe  https://www.geni.com/people/Jeanette-Schönchen-Plaut/6000000003947095017.   

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 20. Januar 1928: "Grebenstein. Am 13. Januar feierte die Lehrersgattin Frau Jeanette Plaut ihren 77. Geburtstag. Sie ist noch von bewundernswerter Geistesfrische. Sie betätigt sich noch heute in ihrem Haushalt."     

 
85. Geburtstag von Lehrer i.R. Heinemann Plaut (1928)  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. November 1928: "Grebenstein, 8. Oktober (1928). Am 12. Oktober feierte Lehrer Plaut i.R. seinen 85. Geburtstag in größter Rüstigkeit und Geistesfrische. Am 1. Oktober waren 50 Jahre verflossen, dass er als junger Lehrer hierher kam."   

     
Zum Tod von Lehrer Heinemann Plaut (1929)  
Anmerkung: Genealogische Informationen zu Heinemann Plaut siehe https://www.geni.com/people/Heinemann-Plaut/6000000007948897798 
Zu Dr. Karl Rosenthal siehe http://steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=2515
Bei dem genannten Ortspfarrer Uffelmann handelt es sich um den evangelischen Pfarrer Rudolf Uffelmann (1873 Trendelburg - 1948 Grebenstein), der von 1905 bis 1937 2. Pfarrer in Grebenstein und Burguffeln war.  

Artikel in der "Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 15. März 1929: "Grebenstein (Persönliches). Hier wurde der im Ruhestand lebende Lehrer H. Plaut, der im 85. Lebensjahr nach längerer Krankheit verschied, unter allgemeiner Teilnahme weiter Kreise zu Grabe geleitet. vier Jahrzehnte hat der Verewigte das Amt des Lehrers und Kantors mit seltener Pflichttreue und ersprießlichen Erfolgen bekleidet. Sein bescheidenes Wesen, seine Friedfertigkeit und Hilfsbereitschaft haben ihm überall Freude erworben. Dies bezeugte die rege Beteiligung an der Trauerfeier, die in der Synagoge stattfand."        
 
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 8. März 1929:  "Grebenstein. Beerdigung des Lehrers Heinemann Plaut in Grebenstein. Es ist für den Berichterstatter eine schwere Aufgabe, über das Begräbnis des Seniors der jüdischen Lehrerschaft unserer Provinz zu berichten. Gar zu viel stürmte auf alle Teilnehmer ein, als sie von dem inhaltsreichen Leben und der Persönlichkeit des Verstorbenen in der Synagoge so herrliche Worte hörten, und jeder Anwesende hatte das Gefühl, dass alle Worte aus dem Herzen kamen und zu Herzen gingen. Das schöne Gotteshaus konnte die Trauergemeinde nicht fassen; wir sahen die Vertreter des Magistrats, der Kreislehrerschaft, der Gemeinden aus der Umgegend und viele andere Persönlichkeiten aus der Ferne, die ihrem früheren Lehrer das letzte Geleit geben wollten. In längerer, Inhaltsreicher Rede schilderte Lehrer (Herbold) Löwenstein aus Meimbressen die Verdienste Plauts um seine Gemeinde und das Gesamtjudentum, als Bürger, Führer der Lehrerschaft und für seine Familie. Nach ihm betrat Dr. Karl Rosenthal, ein Neffe des Verstorbenen und Prediger an der jüdischen Reformgemeinde in Berlin, die Kanzel und dankte seinem Onkel für die ihm geschenkte Fürsorge, wie er die Keime echten religiösen Lebens in ihm gepflanzt und für sein Fortkommen im Leben gesorgt hatte. Waren die Herzen der Trauergemeinde durch Rosenthals beredte Ausführungen schon erhoben, wurden sie es noch in erhöhtem Maße, als der Ortspfarrer Uffelmann die Kanzel der Synagoge betrat und das langjährige amtliche und persönliche Verhältnis zwischen ihm und Heinemann Plaut schilderte. Diese Rede hatte reinste Humanität als Inhalt. Wie wirkte es doch, als der Pfarrer den Anwesenden zurief: 'wir wollen nicht fragen, was du bist, welcher Religion oder politischen Partei gehörst du an, sondern nur, wie bist du!' So etwas hat man wohl selten in einer Synagoge von einem Pfarrer gehört. Lehrer Nagel aus Kassel sprach den Dank der freien Vereinigung jüdischer Lehrer bis Regierungsbezirks aus. Kantor Horwitz umrahmte die Feier mit zwei hebräischen Gesängen. Vor drei Jahren konnte Plaut noch seine Goldene Hochzeit feiern. Alt und lebenssatt schied er im 85. Lebensjahre von uns. L. Hz."     

  
Zum Tod von Lehrer Meier Rothschild (1930)    
Anmerkung: genealogische Informationen siehe https://www.geni.com/people/Meier-Rothschild/6000000082722988108. Demnach ist Meier Rothschild am 9. Mai 1861 in Zimmersrode geboren als Sohn von Simon Rothschilde und der Gelle (Karoline) geb. Blumenfeld. Er war verheiratet mit Bertha (Baechen) geb. Lorge (1863 Harmuthsachsen - 1931 Kassel).     

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 8. August 1930: "Grebenstein. Lehrer Rothschild wurde gestern hier bestattet. Ein zahlreiches Gefolge, besonders aus Kassel, wie viele Amtsgenossen begleitete ihn zur Grabstätte. Landrabbiner Dr. Walter schilderte unter Bezugnahme auf ein Prophetenwort Rothschilds Leben und Wirken. Den guten Gatten, den treusorgenden Vater und Lehrer. - Der Vorsitzende des Kreislehrervereins Grebenstein-Hofgeismar, dankte dem Verstorbenen für die warme Anteilnahme an allen Vereinsbestrebungen."      
 
Anzeige in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 8. März 1930: "Statt besonderer Anzeige.
Plötzlich und unerwartet entschlief in Geestemünde mein geliebter Mann, unser guter, treusorgender Vater, Schwiegervater und Großvater, der
Lehrer i.R. Herr Meier Rothschild im 70. Lebensjahr.
Im Namen der Tieftrauernden: Berta Rothschild geb. Lorge.
Grebenstein, den 4. August 1930. Frankfurt, Kassel, Geestemünde, Volkmarsen
"    

 
   
Aus dem jüdischen Gemeindeleben    
Die Zeitschrift "Der Israelit" berichtet über eine Auseinandersetzung zwischen dem Provinzialvorsteheramt Kassel und Gemeindegliedern in Grebenstein (März 1878)  
Anmerkung: Die nachstehenden Berichte aus dem Jahr 1878 beschäftigen sich mit einem Streit, der zwischen den beiden Gemeindevorstehern in Grebenstein ausgebrochen war und in kurzer Zeit eskalierte, zumal verschiedene Behörden und Einrichtungen in den Streit hineingezogen wurden. Die Dokumente zu diesem Streit werden hier wiedergegeben, da eine Vielzahl von darin angegebenen Einzelheiten Informationen enthalten: über das jüdische Gemeindeleben, über das Eingebundensein in die damaligen Verwaltungsstrukturen wie über Entscheidungskompetenzen, über einzelne Sitten und Gebräuche im gottesdienstlichen Leben, über die Situation der jüdischen Schule in Grebenstein u.a.m..  Als Einführung in die gesamte Problematik empfiehlt sich, zunächst den Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Mai 1878 (siehe Bericht unten) zu lesen.

Grebenstein Israelit 27031878.jpg (223352 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. März 1878: "Aus Hessen. In unserer Provinz werden bekanntlich die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden durch besondere Behörden verwaltet, die Israelitischen Provinzialvorsteherämter. Die Organisierung dieser Ämter gründet sich auf ein veraltetes, aus verflossenen kurfürstlichen Zeiten und Anschauungen stammendes Gesetz von Jahre 1823. – Ein großer Teil dieses Gesetzes ist durch neuere gesetzliche Bestimmung faktisch aufgehoben, die Vorsteherämter aber existieren noch weiter. – Es soll nun nicht in Abrede gestellt werden, dass eine derartige Behörde unter Umständen ganz segensreich wirken kann, tatsächlich aber muss sie oft mit den billigsten Forderungen der Neuzeit, welche überall auf das freie Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden dringt, in Widerspruch geraten. Dazu kömmt noch, dass bei der tiefen Kluft, welche die Bekenner des gesetzestreuen Judentums, von den Reformjuden trennt, der Zwang einer Behörde, die der einen oder anderen Richtung ausschließlich angehört, doppelt drückend empfunden wird. – Am ausgeprägtesten tritt dieser Missstand bei dem Provinzialvorsteheramt zutage, welches in Kassel seinen Sitz hat. – Die religiöse Richtung seiner Mitglieder ist genügend gekennzeichnet, wenn man weiß, dass Herr Landrabbiner Dr. Adler den Vorsitz hat, und dass ebenso sämtliche übrigen Mitglieder derselben Richtung angehören. Die jüdischen Landgemeinden der Provinz gehören der großen Mehrzahl nach, dem gesetzestreuen Judentum an. Das Vorsteheramt, welches die Ältesten dieser Gemeinden ernennt und absetzt, Religionslehrer bestellt und die religiösen Institutionen überwacht, muss, selbst wenn es bestrebt ist, bona fide zu handeln, oft die Autonomie der Gemeinden verletzende Missgriffe tun. Dazu kommt, dass die niederhessischen Gemeinden, das Bewusststein ein derartiges Vorsteheramt zu  besitzen, noch mit ihrem Gelde durch eine besondere Provinzialsteuer, bezahlen müssen, ein Umstand, der jedenfalls nicht geeignet ist, die Begeisterung für dieses Institut zu erhöhen. Schon vor mehreren Jahren traten die einzelnen Landgemeinden zusammen, um über Mittel und Wege zu beraten, die sie am sichersten und leichtesten von dieser lästigen, ein freies Gemeindeleben im Keime erstickenden Obervormundschaft befreiten. Doch hatten diese Bestrebungen damals keinen greifbaren Erfolg. Seit dem Inkrafttreten des Austrittsgesetzes, wurde die Eventualität eines Ausscheiden aus dem Gemeinde-, respektive Provinzialverbande wiederholt von einzelnen Landgemeinden ins Auge gefasst, und dieser Tage erklärte ein Teil der Gemeinde Grebenstein, offiziell seinen Austritt. Die Ausgetretenen haben bereits ein eigenes Lokal für ihren Gottesdienst, und werden demnächst auch einen Lehrer berufen, sowie die übrigen Institutionen beschaffen. Bei der Unbeliebtheit des Vorsteheramtes besonders bei den Landgemeinden, bei der Sympathie, welche diese Austrittserklärung in der ganzen Gegend als das einziger Mittel findet, um diesen widernatürlichen, kostspieligen Zwang zu brechen, steht sicher zu erwarten, dass dieses Beispiel schon in allernächster Zeit, vielfache Nachahmung finden wird. F.K."   

  
Stellungnahme zu den Auseinandersetzungen von Seiten des Provinzial-Vorsteheramtes in Kassel (April 1878)        

Grebenstein Israelit 17041878.jpg (123417 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. April 1878: "Kassel, 8. April (1878). Die Korrespondenz 'Aus Kurhessen' in Nr. 13 dieser Zeitschrift wegen des Austritts von Mitgliedern der Synagogengemeinde Grebenstein veranlasst uns zu nachstehender Berichtigung:  
1. Wir haben, im Einverständnis mit den staatlichen Aufsichtsbehörden, einen Ältesten der Synagogengemeinde Grebenstein wegen fortwährender Konflikte mit dem Kreisvorsteher und Mitgliedern der Gemeinde entlassen müssen, obschon nicht zu bezweifeln war, derselbe werde nach verfügter Entlassung, in Gemäßheit der desfallsigen mündlichen Drohung, nebst einigen Anhängern aus der Gemeinde austreten. Diese Drohung konnte umso weniger berücksichtigt werden, als überdies auf Anregung des Gemeindeältesten, welcher der Höchstbesteuerte ist und schulpflichtige Kinder nicht mehr hat, die Gemeinde, wenngleich mit nur einigen Stimmen Majorität, beschlossen hatte, die seit dem Jahre 1831 bestehende, dermalen erledigte Schulstelle eingehen zu lassen und die schulpflichtigen Kinder in Folge dessen schon seit längerer Zeit ohne Unterricht in Religion und im Hebräischen sind. Nachdem die betreffenden Personen nunmehr ausgetreten, wird die Schulstelle voraussichtlich alsbald wieder besetzt werden. 
2. Die Würdigung der die Wirksamkeit des Landrabbinern Herrn Dr. Adler betreffenden Bemerkung ergibt sich aus dem vom entlassenen Gemeindeältesten und anderen Mitgliedern der Gemeinde Grebenstein am 20. Mai vorigen Jahres gelegentlich des 25jährigen Dienstjubiläums desselben an Herrn Dr. Adler gerichteten Gratulations- und Anerkennungsschreiben, dessen Inhalt mit der betreffenden Bemerkung im direkten Widerspruch steht.
 
Grebenstein Israelit 17041878b.jpg (269362 Byte)Dasselbe lautet: 'Am heutigen Tage, an welchem Euer Hochwürden mit froher Genugtuung und stolzem Bewusstsein auf die Früchte eines segensreichen 25jährigen Wirkens in einem so verantwortlichen, aber ehrenvollen Beruf herabblicken, zu dessen Feier aus allen Gegenden der Provinz und weit darüber hinaus Glückwünsche und Adressen einlaufen werden, sei es auch uns vergönnt, Ihnen zu ihrem 25jährigen Jubiläum unsere herzlichsten Glückwünsche darzubringen und durch folgendes kleine Gedenk unsere Verehrung für Sie Ausdruck zu geben. Möge es Ihnen beschieden sein, auch gerner Ihrem Amte mit aller bisherigen Willenskraft und Ausdauer obzuliegen und Ihr 50jähriges Jubiläum in gleicher Frische und Gesundheit zu feiern."   
3. Den Kultus betreffende Anordnungen erlassen wir nicht nach eigenem Ermessen, sondern auf Grund von Gutachten des Provinzial-Rabbinen bzw. des Landrabbinats, bestehend aus dem Landrabbinen und den Provinzial-Rabbinen zu Marburg, Fulda und Hanau.
4. An die Provinzial-Kasse, aus welcher die Kosten der hiesigen Lehrerbildungsanstalt, die nach dem diesjährigen Voranschlag 'fünftausend Mark' betragenden Zuschüsse zu den Kosten der israelitischen Schulen unseres Bezirks, die Ausgaben für die Schulvisitationen des Herrn Landrabbinen, dessen Gehalt als Provinzial- und Landrabbiner usw. bestritten werden, zahlt die Synagogengemeinde Grebenstein nach Maßgabe der Steuerrollen pro 1876/78 jährlich 124 Mark 75 Pfg., erhält dagegen aus derselben, wenn die Schulstelle besetzt ist, als Beitrag zum Lehrergehalt jährlich 100 Mark. Die Leistung der Gemeinde an die Provinzialkasse beträgt daher nur 24 Mark 75 Pfennig mehr als diejenige der letzteren an die Gemeinde.
Derartige Ergebnisse werden nur dadurch ermöglicht, dass auf eine Anzahl größere Synagogengemeinden, welche Leistungen zu ihren speziellen Gunsten nicht bedürfen, der bei weitem bedeutendste Teil der Provinzial-Abgaben entfällt. (Die Synagogengemeinde Kassel allein zahlt mehr als die Hälfte.) Die kleineren Synagogengemeinden erhalten je nach bedarf und Tunlichkeit Subventionen zu den Kosten ihrer Schulen, welche nicht selten deren Provinzial-Steuern nicht nur ausgleichen, sondern solche um mehr als das Vierfache und Fünffache übersteigen. Der bei weitem größte Teil wird in dieser Weise subventioniert und hierdurch allein zur Erhaltung der Schulen in den Stand gesetzt, weshalb der Provinzialverband in finanzieller Beziehung denselben nicht zum Nachteil, sondern im Gegenteil zum entschiedensten Vorteil gereicht.
Bei Aufhebung desselben würden die betreffenden Gemeinden aber nicht nur ohne Schulen, sondern weil in der Regel die Lehrer allein zum ordnungsgemäßen Vorbeten befähigt sind, in sehr vielen Fällen auch ohne würdigen und erhebenden Gottesdienst sein und überdies die schulpflichtigen Kinder den Unterricht in Religion und im Hebräischen entbehren müssen.
Nach im Jahre 1876 erfolgter Mitteilung Königlicher Staatsregierung an den Landtag hat das Institut der Provinzial-Vorsteherämter sich vollständig bewährt und sind auch aus anderen Provinzen Gesuche um Errichtung von solchen eingegangen.
5. Die Ausgaben der diesseitigen Gemeinden und der Provinzial-Kasse betreffen zum bei Weitem größten Teil diejenigen Etat-Positionen, zu welchen die Ausgetretenen nach wie vor dauernd beizutragen gesetzlich verpflichtet sind. Ob der Inhalt der Korrespondenz auf Mangel an Sachkenntnis oder auf tendenziöser Absicht beruht, lassen wir dahin gestellt. Vorsteheramt der Israeliten. Büding."   

    
Stellungnahme aus der Sicht des entlassenen Gemeindevorstehers Rosenbaum (Mai 1878)   

Grebenstein Israelit 15051878.jpg (372437 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Mai 1878: "Grebenstein (Provinz Hessen). Der 'Israelit' brachte in Nr. 13 einen Bericht über Vorgänge in der hiesigen Gemeinde, und in Nr. 16 und 17 eine sich Berichtigung nennende Darstellung seitens des Kasseler Vorsteheramtes. Dieser letzteren Darstellung gegenüber drängt es mich, die bedauerlichen Vorgänge innerhalb unserer Gemeinde und die Motive meines und meiner Gesinnungsgenossen Austritts in aller Kürze der Wahrheit gemäß der Beurteilung der jüdischen öffentlichen Meinung zu unterbreiten. Die hiesige, aus ungefähr 20 Familien bestehende Gemeinde, als deren Gemeindeältester ich 17 Jahre lang fungierte, lebte stets in Frieden und Eintracht. Das gute Einvernehmen wurde erst gestört durch ein vor wenigen Jahren hierher verzogenes Gemeindemitglied, das den Keim zu allen Zwistigkeiten dadurch legte, dass es eine Änderung des Gebrauchs verlangte, nach welchem bis jetzt zur Tora aufgerufen wurde. Um seine Pläne durchzusetzen, wandte das Mitglied alle Mittel an, um Gemeindeältester zu werden. Da das Gesetz vom Jahre 1823 die hessischen Gemeinden mundtot macht, und die Wahl der Gemeindeältesten nicht der Gemeinde, sondern dem Kreisvorsteher zusteht, so braucht ein Gemeindeältester in erster Reihe nicht das Vertrauen der Gemeinde, sondern nur dasjenige des Kreisvorstehers zu besitzen. Jede Gemeinde kann jeden Tag gewärtig sein, von dem Vorsteheramte die Mitteilung zu erhalten, auf Vorschlag des Kreisvorstehers sei von nun an Herr N.N. Ältester der Gemeinde. So erfuhr die Gemeinde ganz zufällig, dass das oben genannte Mitglied vom Kreisvorsteher als zweiter Gemeindeältester in Vorschlag gebracht sei. Fast die ganze Gemeinde erhob sich gegen diese gewaltsame Aufoktroyierung. Eine Deputation der Gemeinde veranlasste den Präsidenten des Vorsteheramtes, Herrn, Dr. Adler, hierher zu kommen und einer ad hoc berufenen Gemeindeversammlung beizuwohnen. In dieser Versammlung, welcher auch unser in Hofgeismar domizilierter Kreisvorsteher beiwohnte, erklärte Herr Dr. Adler, dass er sich überzeugt habe, das vom Kreisvorsteher vorgeschlagene Mitglied könne und dürfe kein Gemeindeältester werden. Wir waren durch die Versprechungen des Herrn Landrabbiners beruhigt und betrachteten die Angelegenheit als erledigt.
Nur wenige Wochen waren seitdem verflossen, als wir hörten, dass auf wiederholten Antrag des Kreisvorstehers das Vorsteheramt in seiner nächsten Sitzung den von seinem Präsidenten als unmöglich erklärten Gemeindeältesten installieren wolle. Der Unterstützung der staatlichen Behörden hatten wir es ausschließlich zu verdanken, dass auch dieses Mal der Plan unseres Kreisvorstehers und seines Schützlings vereitelt wurde. – Woher die Sympathien unseres Kreisvorstehers für das betreffende Gemeindemitglied datieren, kann hier unerörtert bleiben, sowie dasjenige, was die Volksstimme darüber urteilt. Es  soll hier nur hervorgehoben werden, dass der Kreisvorsteher öffentlich den Sabbat entweiht, die Speisegesetze übertritt, nur ganz wenige Male im Laufe des Jahres die Synagoge besucht etc. Das genügt zur richtigen Würdigung unserer jüdischen Verhältnisse, die durch solche Hände geleitet und geschützt werden sollen.
Die Willkür, mit welcher unsere religionsgesetzlichen Vorschriften gehandhabt werden, mag durch folgendes Faktum dargelegt werden. Der Kreisvorsteher verbietet uns – angeblich im Namen des Vorsteheramtes – die Haftora von demjenigen sagen zu lassen, der zu Maftir aufgerufen wird, und dekretiert ein Monopol auf das Vorlesen der Haftora, dessen einziger Inhaber der zeitweilige Lehrer und Vorbeter ist. Als derselbe über Samstag verreist war, kam es in Folge dessen vor, dass die Haftora gar nicht gesagt wurde. Als Gemeindeältester war ich selbstverständlich verpflichtet, solche irreligiöse Willkürlichkeiten zur Ausführung zu bringen; über die Schwierigkeiten und schikanösen Nörgeleien, die mir dabei gemacht wurden, habe ich einen ganzen Stoß amtlicher Korrespondenz, durch deren Veröffentlichung unsere religiösen Zustände, wie kaum sonst, treffend charakterisiert würden. Wiederholt erhielt ich ohne jede begründete Veranlassung Strafandrohungen, falls ich die Vorschriften meiner vorgesetzten Behörde nicht zu Ausführung brächte, wiederholt bat ich um detaillierte Aufzählung dessen, was ich eigentlich begangen, und um eine Gelegenheit, mich verantworten zu können. Ich erhielt nicht einmal eine Antwort.
So sehr mir auch auf diese Weise mein Amt als Gemeindeältester verleidet wurde, so hielt ich es dennoch für heilige Pflicht, in demselben so lange auszuharren, bis ich desselben entsetzt wurde. Da ich aber mit größter Vorsicht bedacht war, mir keine Pflichtverletzung zuschulden kommen zu lassen, so schien eine solche Absetzung unmöglich. Inzwischen nahmen die Agitationen gegen mich und meine Amtsführung einen immer schärferen Charakter an. Da ein Teil der hiesigen Gemeinde aus armen Mitgliedern besteht, so gelang es, dieselben im laufe der Zeit in eine Opposition zu drängen, welche eine tiefe Spaltung unserer  
Grebenstein Israelit 15051878b.jpg (352426 Byte)kleinen Gemeinde zur Folge hatte. Wenn ich erwähne, dass, wenn einer meiner Gesinnungsgenossen vorbetete, nicht einmal mehr baruch hu ubaruch schmo ('gepriesen sei ER und gepriesen sein Name') und Amen erwidert wurde, so kann man aus diesem einen Faktum die Schärfe folgern, zu welcher sich der Konflikt zugespitzt hatte. Es blieb uns, da mehrere versuchte Vermittlungsvorschläge erfolglose geblieben waren, nichts übrig als die bestehende Spaltung durch eine faktische Trennung erträglich zu machen. Schon hatten wir die nötigen vorbereitenden Schritte dazu getan, als durch meine vom Vorsteheramt verfügte Entlassung die letzte Rücksicht gefallen war, welche meine Gesinnungsgenossen bis jetzt noch zum Verbleib in der Gemeinde bestimmte. Die religiösen Bedenken, die jeden Juden erfüllen, wenn er seine heiligsten Anliegen Behörden überantwortet weiß, deren einzelne Mitglieder mit dem positiven Judentum grundsätzlich mehr oder weniger entschieden gebrochen haben, diese religiösen Bedenken erreichten für uns ihren höchsten Grad durch die Installierung eines Gemeindeältesten, welcher der ausgesprochene Protegé eben dieser Behörden ist. Diese religiösen Bedenken hatten unsere Austrittserklärung zur Folge. Obwohl wir keinen Augenblick die Bedeutsamkeit und die Tragweite unseres Schrittes unterschätzten, obwohl wir wussten, welche pekuniären Opfer diese Konsequenz unserer religiösen Bedenken uns auferlegt, obwohl wir endlich auch nicht darüber im Zweifel waren, dass unser Vorgehen verdächtigt, unsere wahren Motive entstellt und uns unlautere insinuiert würden; - wir könnten nicht anders handeln, als wir eben handelten.
Was wir aber nicht wussten, was wir nicht für möglich gehalten hätten, wenn es nicht schwarz auf weiß vorläge, das ist die Art und Weise, wie eine amtliche Behörde, wie das Vorsteheramt in Nr. 16 und 17 dieses Blattes sich erkühnt, uns und unser Tun zu diskreditieren, speziell mich zu verleumden, und das Alles eine Berichtigung zu nennen. Gestatten Sie mir, einige handgreifliche Unwahrheiten dieser Berichtigung hier folgen zu lassen. Das Vorsteheramt behauptet I., man hätte mich wegen fortwährender Konflikte mit dem Kreisvorsteher und den Gemeindemitgliedern entlassen müssen, - so lautet die Berichtigung; meine Entlassungsurkunde dagegen lautet: 'Nr. 128 V.V.A.Pr.  Nachdem Herr Isaac Rosenbaum zu Grebenstein seit dem Jahre 1861 das Amt eines Ältesten der israelitischen Gemeinde zu Grebenstein, Kreises Hofgeismar verwaltet, ist derselbe vom 15. März laufenden Jahres an, da eine weitere Erstreckung der in der Regel drei Jahre betragenden Amtsdauer untunlich ist, von diesem Amte entbunden und ihm darüber die gegenwärtige Entlassungsurkunde ausgefertigt worden. Kassel, am 18. Februar 1878. Vorsteheramt der Israeliten: Dr. Adler. F. Traube. Hirsch. Rinald. E. Goldschmidt.  Berger.'
Kommentar ist überflüssig; es wird sich jeder Einsichtsvolle selber sagen, wenn mir ein unzulässiger Konflikt mit meine Vorgesetzten nachzuweisen gewesen wäre, hätte man nicht nötig gehabt, sich so lächerlich zu machen, und einen beamten nach 17jähriger Amtstätigkeit deshalb abzusetzen, weil er eigentlich nur 3 Jahre amtieren sollte!
II. Die Behauptung, als hätte ich je mit meinem Austritt gedroht, falls ich als Gemeindeältester entlassen würde, ist erloben. Dagegen entspricht es der Wahrheit, dass ich mit einigen Gemeindemitgliedern Herrn Dr. Adler zu seinem Dienstjubiläum beglückwünscht habe. Ich bedauere, erst seit Kurzem eine richtige Ansicht über unseren Herrn Landrabbiner bekommen zu haben; der größte Teil der Kasseler Gemeindemitglieder sowie die Mehrzahl der Landgemeinden, welche sich an jenem Jubiläum nicht beteiligten, haben Herr Dr. Adler jedenfalls schon damals richtiger zu beurteilen gewusst.
III.  Die Behauptung, als ob auf meine Anregung die Schule eingehen solle, ist ebenfalls unwahr, was aktenmäßig festzustellen ist. – In den von mir in Gemeinschaft mit dem anderen Gemeindeältesten am 4. Juni 1877 und 15. Oktober 1877 an das königliche Landratsamt zu Hofgeismar gerichtete Eingaben habe ich um Beibehaltung der Schule gebeten. Die Gestattung zur Errichtung einer eigenen öffentlichen Elementarschule ist vielmehr laut Verfügung königlicher Regierung zu Kassel vom 6. Dezember 1877 in Folge des Berichtes des Vorsteheramtes vom 29. Oktober 1877 zurückgezogen. – Alle Eingaben, Berichte etc., in Betreff der Schule sind nur unter Mitwirkung und im Einverständnis mit dem anderen Gemeindeältesten und der Majorität der Gemeindemitglieder gemacht. Auf Veranlassung des Vorsteheramtes hat am 11. Dezember 1877 in Betreff der Elementarschule eine Gemeindeversammlung stattgefunden (während die Schule bereits wie oben erwähnt am 6. Dezember 1877 aufgelöst war). In dieser Versammlung hat zwar die Majorität der Mitglieder, deren Kinder teils bereits schulpflichtig sind, teils es in der nächsten
Grebenstein Israelit 15051878c.jpg (192741 Byte) Zeit werden, gegen die Errichtung einer öffentlichen Elementarschule jedoch für eine Religionsschule gestimmt, während ich mich für die Beibehaltung der Schule ausgesprochen habe, aber gleichzeitig dem Bedenken Ausdruck gab, dass die Gemeinde nicht imstande sei, die Kompetenz aus eigenen Mitteln aufzubringen. – Obgleich seit dem Jahre 1874 keines meiner Kinder die hiesige Schule besucht hat, so ist doch seit 1875 die Kompetenz des Lehrers auf meine Veranlassung um 90 Mark erhöht worden. 
Die Lehrerstelle ist seit dem 1. Oktober 1877 unbesetzt – und wenn bis jetzt die Kinder ohne Unterricht im Hebräischen sind – so kann mich sicherlich die Schuld hieran nicht treffen. Trotz meiner oben ausgesprochenen Ansicht über Herrn Dr. Adler rufe ich denselben als Zeugen dafür auf, wie ich mich wiederholt bemüht habe, dass den Kindern wenigstens der nötigste Unterricht im Hebräischen erteilt werde, und war es mir auch gelungen, einen geprüften Religionslehrer in Kassel zu veranlassen, sich beim Vorsteheramt um die Erteilung des Religionsunterrichts etc. an der hiesigen Schule zu bewerben – und in Folge dessen derselbe auch vom Vorsteheramte unter Zustimmung der Regierung hiermit beauftragt. – Wenn nun trotzdem der Religionsunterricht bis jetzt noch nicht beginnen hat, so kann mich sicherlich hierüber kein Vorwurf treffen.  IV. Wenn behauptet wird, dass das Vorsteheramt den Kultus betreffende Anordnungen nicht nach eigenem Ermessen, sondern nur auf Grund von Gutachten der Provinzialrabbinen und des Landrabbinats erlässt, so erlaube ich mir die Frage, ob denn die widergesetzliche Anordnung des Vorsteheramts, welche dem zu Maftir Aufgerufenen das Vortragen der Haftorah verbietet, auch durch ein Gutachten des Landrabbinats sanktioniert ist? Auf den übrigen Teil der Berichtigung, soweit er die Gepflogenheit und Verwaltungsusancen des Vorsteheramts im Allgemeinen zu rechtfertigen sucht, gehe ich hier nicht ein, obwohl auch hier Manches zu berichten wäre. Ich beschränke mich – da ich keine Veranlassung habe, den mir unbekannten Verfasser der Korrespondenz in Nr. 13 zu verteidigen – auf die Konstatierung der Tatsache, dass die Gemeinde zwar richtig ihre Abgaben an die Provinzialkasse alljährlich leistet, aber noch nie einen Beitrag aus derselben zum Lehrergehalt empfangen hat. Ich habe mich bei dieser meiner Darstellung auf das Allernotwendigste beschränkt; doch hoffe ich, dass das Mitgeteilt genügt, um den geschätzten Lesern des 'Israelit' ein objektives Urteil über die vorliegenden Angelegenheit zu ermöglichen. J.S. Rosenbaum."  

     
Das Provinzialvorsteheramt möchte die aus der Gemeinde Ausgetretenen von der Beisetzungserlaubnis im Friedhof Grebenstein ausschließen 

Grebenstein israelit 15051878d.jpg (74805 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Mai 1878: "Aus Hessen. Die väterliche Sorgfalt des Kasseler Vorsteheramtes dauert noch über das Grab hinaus. Wer daran zweifeln wollte, verweisen wir auf zwei Anfragen desselben an das Königliche Amtsgericht und die Bürgermeisterei zu Grebenstein vom 25. März, beziehungsweise 15. April. Wir lassen dieselben hier wörtlich folgen: 'An das königliche Amtsgericht zu Grebenstein. Nach § 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1876 verbleibt den aus einer Synagogengemeinde Ausgetretenen das Recht der Mitbenutzung des Begräbnisplatzes der Synagogengemeinde nur so lang, als ihnen nicht die Berechtigung zur Benutzung eines andern Begräbnisplatzes zusteht. Nachdem je 3 in Grebenstein und in Immenhausen wohnende Mitglieder der Synagogengemeinde Grebenstein aus derselben ausgetreten sind, erlauben wir uns in Folge dessen das ergebenste Ersuchen um gefällige Auskunft, ob nach den Grundbüchern die Stadtgemeinde Grebenstein und Immenhausen oder wer sonst Eigentümer der Be-   
Grebenstein Israelit 15051878e.jpg (180475 Byte)gräbnisplätze ist, auf welchen die christlichen Einwohner daselbst beerdigt werden. Kassel, am 25. März 1878. Vorsteheramt der Israeliten: Dr. Adler  vdt. Berger. 
S.p.! 2.n.a. Herrn Bürgermeister Tenne zu Grebenstein mit dem Ersuchen um gefällige Auskunft, 1) wer Eigentümer des dortigen Totenhofes ist, und 2) ob und welche Bedenken der Beerdigung auf demselben der aus der dortigen Synagogengemeinde ausgetretenen Kaufleute Isac und Abraham Rosenbaum und des Handelsmanns Levi Brandenstein dortselbst und deren Angehörigen entgegenstehen. Dagegen, dass falls dies angemessen erachtet wird, die betreffenden Personen auf einer besonderen Abteilung des Totenhofes beerdigt werden haben wir nichts zu erinnern. Kassen, 15. April 1878. Vorsteheramt der Israeliten: Büding. 
Bei der bereits von uns hervorgehobenen destruktiven Tendenz der Mitglieder des Vorsteheramtes wird man sich nicht über die Ungeheuerlichkeit wundern, dass es gegen die Beerdigung von Juden auf christlichem Totenhof nichts zu erinnern hat. Es bedarf keines Hinweises, wie jeden jüdischen Gefühles bar, eine Behörde sein muss, die eben gegen ein solches Verfahren nicht nur nichts zu erinnern hat, sondern es auch dieses Weise auch indirekt empfiehlt. Da der in Rede stehende christliche Friedhof ein rein konfessionell christlicher, also kein Kommunal-Friedhof ist, so hat die Sorgfalt des Vorsteheramtes, für den vorliegenden Fall weiter keine praktischen Folgen, als dass sie einen Neuen Beitrag zur Charakterisierung der religiösen Anschauung dieser Behörde liefert. Eine Frage sei jedoch hier zum Schluss noch gestattet. – Es ist ja nicht nur die Gefühlssphäre, es ist ja das jüdische Religionsgesetz selbst, das durch die Erklärung verletzt wird, es sei gegen die Bestattung von Juden auf christlichen Friedhöfen, seitens einer jüdischen Behörde nichts zu erinnern. Wie lässt sich eine derartige Erklärung mit der in nr. 16 und 17 dieses Blattes abgegebene in Einklang zu bringen: 'Den Kultus betreffende Anforderungen erlassen wir nicht nach eigenem Ermessen, sondern auf Grund von Gutachten des Provinzialrabbinen bzw des Landrabbbinats.'?!  
Solange das Vorsteheramt nicht ein Gutachten des Landrabbinats veröffentlicht, welches die Beerdigung von Juden auf nichtjüdischen Totenhöfen für religionsgesetzlich statthaft erklärt, darf es sich angesichts dieses Widerspruchs seiner Erklärungen nicht wundern, wenn man in der Provinz einstweilen glaubt, die Erklärungen des Vorsteheramts hätten kurze Beine. F.K."
  

    
Objektive Stellungnahme zu den Vorfällen in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" 

Grebenstein AZJ 21051878.jpg (247441 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Mai 1878. "Aus Hessen, 8. Mai. (Privatmitteilung). Das Austrittsgesetz hat wiederum eine zwar längst ausgesprochene, jedoch in unserer Zeit fast ganz vergessene biblische Lehre bestätigt, nämlich die Lehre: 'Viele Gedanken sind in des Menschen Herz, aber des Ewigen Ratschluss, er hat Bestand' oder: 'Der Herr zerstört die Pläne der Arglistigen.' Es ist nämlich kein Zweifel und wird von ihnen selbst nicht geleugnet werden wollen, dass die Urheber und Verteidiger des genannten Gesetzes damit lediglich die Reform haben vernichten wollen. Sie dachten nämlich so: 'Die reformistisch gesinnten Gemeindeglieder sind nur von niedriger Gesinnung und werden schon darum scher austreten, weil sie ihr Geld sparen wollten, denn – so dachten sie – die Reformleute haben ja gar keine Religion und bleiben in der Gemeinde nur, weil sie müssen. Die Religion haben, also unsere Leute, die treten gewiss aus, weil sie nicht in einer Gemeinde bleiben dürfen, die wir – wenn auch mit Unrecht – als eine götzendienerische bezeichnen. Wenn aber so von beiden Seiten der Austritt erfolgt, so hören die Reformgemeinden auf und mit ihnen die Reform. Wir Separatisten sind alsdann die jüdischen Gemeinden und wir Separatisten-Rabbiner haben unser Ziel erreicht. Weil sie selbst so dachten und in ihrem Sinne nur die Reform durch das Gesetz gefährdet war: so waren sie taub gegen alle Vorstellungen, wie nachteilig das Gesetz für die kleinen Gemeinden und wie demoralisierend sein Einfluss sein könne. Wir glaubten bei den Gegnern ebenso die Erhaltung als Motiv annehmen zu sollen, wie die Vernichtung der Reform für sie das einzige bestimmte Motiv war. Wie ganz anders ist es gekommen! Wie beschämt wurden die Vertreter des Gesetzes in ihren falschen Voraussetzungen! In Staub und Asche müssten sie den Reformern in den Gemeinden Abbitte tun! In keiner der größeren Gemeinden ist ein die Gemeinde beunruhigender oder nur nennenswerter Austritt erfolgt. Kein Mensch wird mehr in Zweifel sein, wie recht die Gegner hatten, wenn sie nachdrücklich hervorgehoben, dass nur die kleinen Gemeinden, ob orthodox oder reformistisch, bedroht seien, dass aber im Allgemeinen das Gesetz korrumpierend und demoralisierend in den jüdischen Gemeinden dadurch wirken müsse, weil gar Mancher der Versuchung nicht werde widerstehen können, durch den Vorwand eines 'religiösen Bedenkens' von seiner Kultussteuer sich zu befreien oder als Hochbesteuerter die Gemeinde tyrannisieren zu wollen. Ein recht sprechendes Beispiel für das Letztere bietet ein Vorgang in unserem Kreise, nämlich in der Gemeinde Grebenstein, Kreis Hofgeismar, Regierungsbezirk Kassel. Ich teile das Tatsächliche mit und zwar mich auf dieses beschränkend, zugleich die Personen mit Namen anführend, damit dieselben einen etwaigen Irrtum berichtigen können und wenn es nicht geschieht, hierdurch die Wahrheit der Mitteilung anerkannt sei. In Folge der Freizügigkeit waren einige Israeliten aus Meimbressen nach Grebenstein übergesiedelt. Einer derselben, Herr Neuhahn, war mit dem damaligen Gemeindeältesten (Vorsteher sehr befreundet. Letzterer, Herr J. Rosenbaum, nahm daher keinen Anstand, die zugezogenen Gemeindemitglieder, wie sie gleichmäßig besteuert wurden, auch gleichmäßig in die Liste der Aufzurufenden (zur Tora) einzureihen, d.h. wohin sie ihrem Alter nach gehörten. Damit waren alle übrigen Gemeindeglieder auch einverstanden. Nach 1-2 Jahren entstand wegen einer Geschäftsangelegenheit zwischen den beiden Genannten eine Disharmonie, die zur Feindschaft ausartete. War tut nun Herr Rosenbaum? Er lässt die Zugezogenen nicht mehr wie bisher in der Reihe nach ihrem Alter aufrufen, sondern als die später Eingetretenen hinter die jüngeren Gemeindeglieder.
Die Beteiligten führen darüber Beschwerde beim Vorsteheramte. Dieses wendet sich an das Landrabbinat, bestehend aus dem Landrabbiner Dr. Adler, Provinzial-Rabbiner Felsenstein, Dr. Enoch s.A.,  Gersfeld s.A. und dem jetzt pensionierten vormaligen Kreisrabbiner Wetzlar. Einstimmig erklärte das Landrabbinat das Verfahren des Rosenbaum für ungültig und wurde dieser in Folge des Landrabbinatsbeschlusses vom Vorsteheramte angewiesen, die frühere Reihenfolge fernerhin einzuhalten. Rosenbaum wusste wohl, dass er hiergegen nichts machen könne,
Grebenstein AZJ 21051878b.jpg (149115 Byte)versah seine Funktion aber so, dass er fort und fort zu Beschwerden Anlass gab, die nach stattgehabten Ermittlungen als begründet sich erwiesen. Der Kreisvorsteher, Herr Sterner, beantragte die Bestellung eines zweiten Gemeindeältesten und schlug einen Freund des Rosenbaum vor. Kaum waren einige Wochen vergangen, so war Rosenbaum auch mit seinem Kollegen, weil ihm dieser nicht in Allem willfahrte, verfeindet, Rosenbaum, der keine schulpflichtigen Kinder mehr hat, der Höchstbesteuerte ist und auch dem Lehrer der mit Neuhahn befreundet war, seine Gunst entzog, machte sich nämlich zur Aufgabe, die Auflösung der Elementarschule herbeizuführen, was jedoch sein Kollege Voremberg nicht wollte. Da nun zur Gemeinde Grebenstein auch Israeliten aus Immenhausen und Holzhausen gehören, welche teils keine schulpflichtigen Kinder haben, auch von Grebenstein zu entfernt wohnen, um für ihre Kinder die Schule benutzen zu können, so gelang es ihm einen Majoritätsbeschluss zu erzielen, der die Auflösung der Schule zur Folge hatte. Der Lehrer bewarb sich um eine andere Stelle, die er auch bekam und die Israeliten zu Grebenstein hatten und haben weder Lehrer noch Vorbeter. Das gewalttätige, eigenmächtige Benehmen von Rosenbaum führte nach oftmaligen Ermahnungen auf gesetzlichem Wege dessen Entlassung als Gemeindeältesten herbei und die Bestellung eines anderen Gemeindeältesten in der Person des oben genannten Neuhahn. In Folge seiner Entlassung als Gemeindeältester erklärten er, sein Bruder und einige Vettern in Immenhausen ihren Austritt aus der Gemeinde wegen 'religiösen Bedenkens'. Weder in der Liturgie noch in irgendeiner anderen Beziehung ist eine Veränderung vorgenommen worden. Dass er seine Gewalttätigkeit nicht ausführen, seine Rachsucht nicht hat befriedigen und seine amtliche Stellung nicht hat missbrauchen können, das nennt er: religiöses Bedenken. Die Behörden, die sehr wohl unterrichtet sind, dass auch nicht eine Spur religiöser Differenz vorhanden ist, schütteln bedenklich den Kopf und – denken sich ihren Teil. Die Gemeindeglieder aber, in Grebenstein und in den benachbarten Gemeinden, die größtenteils der orthodoxen Richtung angehören, sprechen es offen aus: Herr Rabbiner Hirsch in Frankfurt mag ein recht frommer Mann sein, durch dieses Gesetz (sc. das Austrittsgesetz) aber hat er sich schwer am Judentume versündigt."  

  
Beschluss der Königlichen Regierung im Blick auf die Beisetzungrechte auf den Friedhöfen (1879)   

Grebenstein Israelit 08011879.jpg (363372 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Januar 1879: "Aus Hessen. Die Furcht vor einer Ausschließung von der Benutzung des jüdischen Begräbnisses hat bis jetzt Manchen zurückgehalten, seinen religiösen Bedenken gerecht zu werden und aus einer Gemeinde auszuscheiden, die diese Bedenken geschaffen hat. Für Hessen ist diese Furcht nunmehr vollständig gegenstandlos geworden, in Folge einer Eröffnung der Königlichen Regierung in Kassel. Diese erfolgte auf Grund folgender Beschwerde der Herren Rosenbaum und Brandenstein zu Grebenstein.
Da diese Eingabe auch in hohem Grade geeignet ist, das Kasseler Vorsteheramt der Israeliten zu charakterisieren, so möge sie hier wörtlich folgen.
Grebenstein, 29. Juli 1878. Wir waren veranlasst notgedrungen unseren Austritt aus der hiesigen Synagogengemeinde nach Maßgabe des Gesetzes vom 28. Juli 1876 zu erklären und auszuführen. Die Gründe zu diesem Schritte mögen hier unerhört bleiben, die selben sind in den betreffenden Akten dargelegt und motiviert.
Seit dieser Zeit sucht uns das Vorsteheramt in gehässiger Weise zu verfolgen und scheut sich nicht (?), um diesen Zweck zu erreichen. Dasselbe hat unterm 17. vorigen Monats an die hiesigen Ältesten der jüdischen Gemeinde einen Beschluss erlassen, wonach wir von der Mitbenutzung des hiesigen jüdischen Totenhofes ausgeschlossen sein sollten. Wir müssen annehmen, dass dieser Beschluss im Bewusstsein des zu begehenden Unrechts gegen uns geschehen ist.
Nach § 6 des Gesetzes vom 28. Juli 1876 ist dem aus einer jüdischen Gemeinde Ausgetretenen ausdrücklich das Recht der Mitbenutzung des Begräbnisplatzes so lange gewährt, bis dieselben eine Berechtigung zur Benutzung eines anderen Totenhofes erworben haben. - Trotzdem, dass das Vorsteheramt durch seine desfallsigen Korrespondenzen mit dem königlichen Grundbuchamt dahier, über die Eigentumsverhältnisse des hiesigen christlichen Friedhofes, mit dem hiesigen Bürgermeisteramt über die Frage, ob der Letztere im Kommunaleigentum stehe von dem königlichen Konsistorium in Kassel, respektive dem königlichen Landratsamte zu Hofgeismar belehrt worden war, dass uns kein Recht zur Mitbenutzung des hiesigen christlichen Totenhofes zusteht und zugestanden wird; hat sich das Vorsteheramt nicht gescheut, den Beschluss vom 17. vorigen Monats zu erfassen.
Wir sind nicht aus dem Judentum ausgeschieden, haben vielmehr in Gemeinschaft mit den in Immenhausen und Holzhausen wohnenden, aus der hiesigen Synagogengemeinde ausgetretenen Personen eine zweite Synagogengemeinde ausgebildet und halten unseren Gottesdienst nach gesetzlicher Vorschrift; wir haben auch, abgesehen von der uns durch das Gesetz gegebenen Befugnis ein erzwingbares Recht zur Mitbenutzung des jüdischen Totenhofes; dieser steht nicht im Eigentum der hiesigen älteren Gemeinde, der Grund und Boden ist nicht von der Synagogengemeinde erworben, vielmehr haben teils wir selbst, teils unsere Vorfahren den Grund und Boden erworben und bezahlt und ihn zum Begräbnisplatz bestimmt. Diese Rechtsfrage wird erst praktisch werden, wenn in späteren Zeiten ein konfessionsloser Kommunaltotenhof geschaffen sein sollte und die alte jüdische Gemeinde uns oder unsere Nachkommen von der Mitbenutzung unseres Totenhofes ausschließen würde.
Dieser Beschluss des israelischen Vorsteheramts (welche auch in öffentlichen Blättern, namentlich im 'Israelit', der verbreitetsten jüdischen Zeitung, seine wohlverdiente Rüge gefunden hat) ist umso auffallender als diese jüdische Behörde weiß und wissen müsste, dass es nach den jüdischen Religionsgesetz nicht erlaubt ist, einen Juden auf einem christlichen Totenhofe zu beerdigen. Diese Behörde hat sogar in einem Erlass vom 15. April dieses Jahres an das hiesige Bürgermeisteramt gelegentlich der Anfrage über unsere Mietbenutzung des hiesigen christlichen Totenhofs den Ausdruck gebracht:
'Dagegen, dass falls dieses angemessen erachtet wird, die betreffenden Personen auf einer besonderen Abteilung des Totenhofes beerdigt werden, haben wir nichts zu erinnern'.
Wir sollen nach diesem frommen Wunsche und dieser hochherzigen Erlaubnis nach unserem Tode eine Behandlung erfahren, wie sie früher in Kurhessen nach bestandener Vorschrift gegen die Selbstmörder eingehalten wurde. Nachdem wir es noch sehr bezweifeln, dass dem israelischen Vorsteheramt gesetzlich überhaupt ein Verwaltungs- oder Aufsichtsrecht über die Totenhöfe der einzelnen Synagogengemeinden zusteht, bitten wir ganz gehorsamst:
'um Aufhebung des fraglichen Beschlusses des Vorsteheramtes und um Schutz in unserer Berechtigung.
Einer ferneren diesbezüglichen Eingabe der genannten Aktenten vom 10. Oktober 1878 entnehmen wir folgenden Passus:
Wir erwähnen gleichzeitig, dass inzwischen ein Sterbefall vorgekommen war; und die Beerdigung auf dem israelitischen Totenhofe nur infolge des Beistandes seitens des Herrn Bürgermeisters dahier ohne Störung stattgefunden hat - nachdem zuvor die Gemeindeältesten ohne Genehmigung des Vorsteheramtes die Beerdigung nicht zugeben wollten.
Grebenstein Israelit 08011879c.jpg (104390 Byte)Hierauf erfolgte der oben erwähnte Bescheid der Regierung:
Königliche Regierung. Kassel, den 19. Oktober 1878.   Auf die Vorstellung vom 10. dieses Monats wird Ihnen zum Bescheide und zur Mitteilung an die übrigen Beschwerdeführer eröffnet, dass wir ihre Beschwerde vom 20. August dieses Jahres für begründet erachtet und das hiesige Vorsteheramt angewiesen haben, dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen des § 6 ad b Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Juli 1876 betreffend den Austritt aus den jüdischen Synagogengemeinden in Anwendung gebracht und Ihnen das Recht der Mitbenutzung des Begräbnisplatzes nicht verschränkt werde.
Obschon die zur aus Ausführung unseres Bescheides erforderliche Anweisung seitens des hiesigen Vorsteheramtes durch entschuldbare Umstände sich bis zum 26. vorigen Monats verzögert hat, ist in dem von Ihnen zur Anzeige gebrachten Falle, wegen Beerdigung der totgeborenen Tochter des Aaron Rosenbaum zu Immenhausen dennoch eine Mitwirkung des Bürgermeisters nicht nötig gewesen, weil das Vorsteher telegraphisch die Zulassung der Beerdigung sofort angeordnet hat.
Wir erachten hiermit die Sache für erledigt. Abteilung des Innern gezeichnet Kühne.
Wir glauben nicht, dass das Vorsteher durch dieses Erkenntnis der königlichen Regierung an Opportunität im Lande gewonnen hat.  F.K."
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Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde 
Zum 100. Geburtstag von Selig Goldschmidt (geb. 1828 in Grebenstein, gest. 1896 in Frankfurt; große Verdienste um den Neubau der Synagoge, siehe unten) 
Anmerkung: Der Bruder des im Artikel Genannten - Jakob Goldschmidt - hatte 1853 in Frankfurt am Main eine Antiquitätenhandlung gegründet, in die vier Jahre später Selig Goldschmidt eintrat (Firma J. & S. Goldschmidt). Nach dem frühen Tod von Jakob Goldschmidt wurde dessen Sohn Julius Goldschmidt Mitinhaber. Nach dem Tod von Selig Goldschmidt war Julius Goldschmidt Alleininhaber der Firma. Die Firma J. & S. Goldschmidt gehörte viele Jahre in eine Reihe mit den berühmten Londoner, Paris und New Yorker Häusern des Antiquitätenhandels (Zweigstellen in Berlin, Paris und New York). Durch die Aktivitäten der Firma wurde Frankfurt zum Kunsthandelsplatz von internationaler Bedeutung. Julius Goldschmidt starb 1932 in Frankfurt (im jüdischen Friedhof Eckenheimer Landstraße beigesetzt).
Literatur: Paul Arnsberg: Die Geschichte der Frankfurter Juden Bd. 3 S. 160-161. 
Link: Zur Geschichte der Familie Goldschmidt aus Grebenstein (englische Seite) mit Seite zur Familie Selig Goldschmidt und seinen Nachkommen   
Genealogische Informationen (mit Foto) https://www.geni.com/people/Selig-Goldschmidt/6000000001435760609    

Grebenstein Israelit 15031928.jpg (567413 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. März 1928: "Selig Goldschmidt. Ein Gedenkblatt zum 100. Geburtstag am 16. März 1928.
Stufenweise baut sich menschliche Erinnerung Entwicklung auf. Nur eines ist, der aus dem Nichts unmittelbar Vollkommenheit schaffen kann. Wir schwache Sterbliche müssen Ziegel auf Ziegel setzen, um unser inneres Wesen zu vollenden. Glück und Vorteil werden dem zuteil, der im Elternhause, im Umkreis seiner Jugendeindrücke einen fertigen Musterbau sieht. Selig Goldschmidt, dem diese Zeilen in ehrfurchtsvollem Gedenken gewidmet sind, besaß dieses Glück, diesen Vorteil. Sein Vater, Meyer Goldschmidt in Grebenstein, war mit äußeren Schätzen nicht sehr reich beladen. Er führte ein mühseliges Leben. Ein Leben mächtiger Kraftanstrengung, um Frau und viele Kinder zu ernähren. Aber es gelang ihm. Innerlich jedoch war er reich. Er hatte ein felsenfestes Gottvertrauen. Und konnte vor Gott und Menschen jeden Pfennig als ehrlich erworben verantworten. Spendete auch aus der tröstlichen Güte seines Gemütes allen fein und freudig, die irgendwie seelisch belastet zu ihm und zu seiner ihn in linder Weichheit ergänzenden Gattin kamen. Genoss verdientes hohes Ansehen über das Lebensende hinaus. Schloss dieses Lebensende würdig und rühmlich damit, dass er sich aus dem ihn zutiefst erquickenden Milieu Frankfurts und aus der ihn beglückenden Umgebung seiner Kinder losriss, um einen erblindeten Freund in Eschwege, dem seine Worte bereits vorher Lebenselixier war, physisch und seelisch zu betreuen.
In harter Arbeit hatten seine Söhne Jacob und Selig ihm den äußeren Lebensweg gangbar und angenehm gemacht. Auch sie waren dem Drucke nicht erlegen, sondern der Druck hatte eine stärkere Kraftanspannung in ihnen hervorgerufen. Die sie auch befähigte, die Welt Firma J. und S. Goldschmidt zu gründen. Ihr Urtrieb, den Vater der Bürde der Sorgen zu entledigen, zeitigte herrliche Erfolge. Gottes Segen ruhte auf dem Werke ihre Hände. Und Selig Goldschmidt vergaß auch diesen Gott nie. Sprach es hundertmal aus, dass nur Gott Glück und Geschick gestaltet, dass es den Juden höchstes Bestreben und unverlierbares Bewusstsein bleiben soll, so zu handeln und zu leben, dass Gott beruhigt und freudig bei ihm weilen kann. Vielleicht war das das Grundelement seines Wesens, um das sich andere überkommene, ausgebaute und selbsterrungenen Tugenden schlossen. So der davon beeinflusste unerschütterliche Gleichmut. Weiß man sich nur eins mit seinem Schöpfer und Herrn, so erscheint einem ja alles nur als Ausfluss himmlischer Liebe. Hier wuchs die Gestalt Seligs einmal ins Große, Heldenhafte. In seinem tiefsten Schmerz, beim Tode seiner Gattin, fasste er seine gewaltigste Kraft zusammen, stöhnte keine Klage, sondern dankte nur Gott für die Gnade, ihm ein solches Glück solange gewährt zu haben. Dieser große Rundblick über das Ganze des jüdischen Daseins war ihm auch im Erwerbsleben Wegweiser. Es ließ ihn gleichgültig, ob eine Einzelunternehmung glückte oder misslang. Nur redlich musste alles unternommen sein. Geschäftliche Winkelzüge waren ihm fremd. Er war ja seines Vaters Sohn. Ging immer schnurstracks und gradeaus. Seiner äußeren fürstlichen Erscheinung entsprechend. Und er ging seinen Weg fröhlich. 'Gott in Freuden dienen' - diesen köstlichen Ratschlag befolgte er. Diese köstliche Pflicht erfüllte er. Heiterte damit auch auf und spornt an, was mühselig und armselig schlich. Nähere und Fernere. Diese Fröhlichkeit quoll nicht nur aus dem Gleichmut seiner Lebensanschauung. Nein, auch aus einer unendlichen inneren Güte. Es beseligte ihn, sie walten zu lassen, je mehr, je lieber. Es sind Dokumente seines Wohltuns vorhanden, die erhebend und zugleich erschütternd sind. Nicht nur die öffentlichen, nicht nur die heute noch tragenden Säulen. Wie etwa nur die Israelitische Volksschule (sc. in Frankfurt), die er mit großer Hand schuf. Oder das Israelitische Mädchenwaisenhaus. Oder alle die anderen hunderte von Institutionen hier und auswärts, denen er Hauptförderer war. Vielleicht noch ergreifendere und wertvollere Dokumente sind die verkümmerten Gräser, die er aufrichtete, sind sie nach vielen tausenden zählenden Bedürftigen und Bedrückten, die ihm nahten und denen er in einer sich bis zur äußersten Grenze herb bewahrten Verschwiegenheit milde half. So als ob er nicht der großmütige Spender, sondern der demütige Empfänger wäre. Die Mindestforderung, die er in diesem Betracht geldlich an sich stellte und seinen ebenbürtigen Kindern und Enkeln als edle Hinterlassenschaft einprägte, war die Absonderung und Verbindung des Maaser (der "Zehnte", vgl. https://en.wikipedia.org/wiki/Terumat_hamaaser). Er war splendid, natürlich auch darüber hinaus. Aber er betrachtete dieses Zehntgeld als Hekdeschgeld (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Heqdesh), wog darum, ehe er gab.
Eine besondere Gottes Fügung gab ihm die Möglichkeit, sich innerlich immer mehr zu befruchten, zu weiten, zu stolzer Höhe zu führen; ein Aufenthalt in Frankfurt und seine Beziehungen zu Samson Rafael Hirsch (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Samson_Raphael_Hirsch). Er war sein verehrungsvoller Bewunderer. Und wurde auf Schritt und Tritt von ihm beeinflusst. Die Vertiefung und Vereinigung seiner immerhin ursprünglich in einem Landstädtchen entstandenen Weltanschauung ist zum großen Teil Samson Rafael Hirsch zuzuschreiben. Er war es auch, der Selig Goldschmidt Impuls, der Israelitischen Religionsgesellschaft Freund, Gönner, hervorragendster Förderer zu sein, stärksten und stets neuen Antrieb gab. Die Geschichte der Religionsgesellschaft, ihrer Schule, ihres Hörsaals, ihres Matzenbackhauses, ihre gesamten Einrichtungen kann mit tausend Zungen künden, was Selig Goldschmidt war. Hier trafen sich glücklich adäquate Neigungen und ihre räumlich-geistige Verwirklichung. So mögen denn am Schlusse dieser Betrachtung, die den Goldgehalt eines so reichen Lebens nur flüchtig in Umrissen aufglänzen, keineswegs aber im entferntesten ganz herausschälen kann, als Ehrentafel einige der herrlichen Worte stehen, die Samson Rafael Hirsch ihm zu seiner silbernen Hochzeit widmete:
'Ihnen Glück wünschen heißt doch: Glück wünschen allen den leidenden, gedrückten Menschenherzen, denen sie als der Trost und Hilfe, Beistand und Rettung bringende Wohltäter in so seltener Großartigkeit sich bewähren; heißt doch alle dem Edeln und Guten Glück wünschen, für dessen Stütze und Förderung Sie zu jeder Zeit die opferfreudigste Bereitwilligkeit in hochherzigster Weise betätigen; heißt ja Glück wünschen all den Vereinen und Anstalten wohltätiger Menschenliebe, die in Ihnen ihren hochherzigen Gründer, ihren treuesten Verwalter, ihren hingebungsvollsten Mitträger begrüßen; heißt vor allem ja unserer Religionsgesellschaft Glück wünschen, die so glücklich ist, den Herrn Selig Goldschmidt als dasjenige Mitglied ihres Gemeinwesens und ihrer Verwaltung zu zählen, dessen begeisterungsvolle Hochherzigkeit überall voranleuchtet, wo es gilt, für ihre hochheiligen Zwecke mit tatkräftiger Opferfreudigkeit einzutreten'.    

      
Zum Tod von Selig Goldschmidt (geb. 1827 in Grebenstein, gest. 1896)     

Artikel in "Der Israelit" vom 16. Januar 1896: "Selig Goldschmidt - seligen Andenkens.
Frankfurt am Main, 14. Januar. So ist nun der schwere Schlag gefallen! Selig Goldschmidt, um dessen Leben eine ganze Gemeinde seit acht Tagen bangte, dessen Genesung von so vielen erfüllt und ersehnt wurde, weilt nicht mehr unter den Lebenden, gestern hauchte er seine reine Seele aus, und heute hat ein unübersehbares Trauergefolge, Trauergefolge im wahren Sinne des Wortes, seine sterbliche Hülle zu Grabe geleitet.
Selig Goldschmidt - seligen Andenkens - war eine Persönlichkeit, wie sie nicht häufig im Laufe der Zeiten als Wohltäter der Menschheit erscheinen. Die Laufbahn seines Lebens war eine merkwürdige, aber noch merkwürdiger war das Zusammentreffen großartiger Herzenseigenschaften in diesem Manne, bei dessen Hintritt sich eine ganze Gemeinde verwaist fühlt, der weit, weit über Frankfurts Weichbild hinaus vermisst werden wird. Unter sehr bescheidenen Verhältnissen im Jahre 1827 zu Grebenstein im ehemaligen Kurhessen geboren, musste er schon früh für seinen Lebensunterhalt sorgen. Er erzählte es oft selbst, und hatte dessen gar kein Hehl, wie er als 15- oder 16-jähriger Knabe, wenn er um des Verdienstes willen über Land musste, die Stiefel auf seinen Gängen auszog, um sein Schuhwerk zu schonen. Zum Jüngling herangewachsen, ging er mit seinem älteren, dem vor 20 Jahren verstorbenen Bruder nach Frankfurt, und aus sehr kleinen Anfängen wuchs ein Handelshaus heran, das achtunggebietend in der Welt dasteht, und welches regierende und nicht regierende Fürsten mit ihrer Kundschaft beehren. Ich erinnere mich genau des Falles, wie der hochselige Kaiser Friedrich, der oft dieses Haus mit seinen Einkäufen beehrte, als Kronprinz einmal auf der Durchreise durch Frankfurt die kurze Zeit seines Aufenthaltes dazu benutzte, in eigener Person in dem Geschäfte von J. und S. Goldschmidt einen antiken Schmuck für seine Gemahlin auszuwählen. Talent, unermüdlicher Fleiß und strenge Rechtlichkeit - das waren die treibenden Kräfte, die unter Gottes sichtlichem Segen das Haus zu der großen Blüte brachte, deren es sich heute erfreut. Und wie verhielt sich der Mann nun in den Wechsel seines äußerlichen Geschickes? Er, der über Reichtümer Gebietende, vergaß nie die Zeit, als er noch genötigt war, auf seinen Gängen seine Stiefel zu schonen, und darum wusste er mit den Armen zu fühlen, und je größer sein Reichtum wurde, desto fürstlicher wurden seine Spenden. Wer hätte je, sei es für sich selbst, sei es für einen Armen Selig Goldschmidt - seligen Andenkens - um eine Gabe gebeten und wäre unbefriedigt und unerhört von ihm gegangen? Wo wäre irgendwo bei einer öffentlichen Kalamität die Mithilfe wohltätiger Menschen in Anspruch genommen worden, ohne dass von ihm eine fürstliche Spende eingesandt worden wäre? Welcher hiesige Verein, ob jüdischer oder nichtjüdischer, der im Dienste allgemeiner Humanität wirkt, zählte nicht ihn zu seinen vornehmsten und meistleistenden Mitgliedern? Wo hätte er je gefehlt, wenn es galt vaterländische Interessen zu fördern, oder die Liebe zum Vaterlande in patriotischen Opfern zu betätigen?
Was war aber dieser Mann der Stadt Frankfurt, was war er in seiner Gemeinde? Noch kürzlich konnte man in den Zeitungen lesen, welche kostbare Spenden er in hochherziger Weise dem Archive und der Gewerbekunstschule zuwendete; wie er sich an den wohltätigen und allgemein nützlichen Vereinen beteiligte, ist schon erwähnt worden. Aber nicht nur spendend, ratend und tatend beteiligte er sich am Vereinsleben, so war er Mitglied der Verwaltung der israelitischen Waisenanstalt, ferner des Vereins, der für das Schulgeld armer Schüler und Schülerinnen sorgt, der Kirchheim'schen Stiftung usw.. Seine ganz besondere Fürsorge wendete er aber der israelitischen Volksschule zu; wie er schon bei deren Gründung, in die Verwaltung gewählt, eine reiche Spende für sie hergab, so ließ er auf seine Kosten das prächtige Schulhaus erbauen, das      
sich an der Bärenstraße erhebt. Alljährlich am Chanukka bereitete er den 400 Zöglingen dieser Schule ein schönes Fest und beschenkte die Kinder. Wie froh weilte er noch diesen Chanukka unter dieser kleinen Schar, wie weidete er sich an der Lust dieser Kleinen, hier musste man ihn sehen, und auch wer ihn früher nie gekannt, musste den Eindruck empfangen: dieser Mann ist erst dann recht glücklich, wenn er andere glücklich machen kann. Und so war es auch in der Tat. Je höher er empor stieg, desto mehr suchte er seinen Dank gegen Gott durch engeren Anschluss an seine Tora und seine Mizwot auszudrücken. Er ehrte die Tora und ihre Träger und daher fühlte er sich besonders zu dem Mann hingezogen, der hier der Tora wieder Achtung und Anerkennung verschaffte, zu Rabbiner Hirsch seligen Andenkens und seinem Werke, der israelitischen Religionsgesellschaft. Was er als eifriger Förderer der selben getan, wird ewig unvergesslich bleiben alle Institutionen der selben wurden von ihm königlich unterstützt, eine fürstliche Summe, die er spendete, ermöglichte die Erbauung des prächtigen Höhersaales und der unter dem selben befindlichen Matt so Bäckerei. Seit einer langen Reihe von Jahren gehörte als Mitglied den verschiedenen Zweigen der Verwaltung der Religionsgesellschaft an und sie durch sein ersprießliches Wirken gefördert. Zu dieser vielseitigen opferfreudigen Tätigkeit kommt noch die hinzu, die er im Dienste der Wohltätigkeit der Wahrheit übte, er war ein Mitglied der Chewra Kadischa (heiligen Bruderschaft), in welcher er in Eifer und Hingebung seine persönlichen Dienste leistete. Doch nicht nur die religiösen Institutionen seiner Stadt unterstützte eher, wo anderswo die Geldmittel fehlten, solche Einrichtungen herzustellen, wie es die jüdische Gemeinde als unerlässlich verlangt, da war er es, der seine spendende Hand auftat und mit großen Summen eingriff. Viele kleine Gemeinden wissen davon zu erzählen, auch die heilige Stadt hat die Opferwilligkeit des Verstorbenen in reichem Maße erfahren.
Und wie spendete er? Freundlich und freudig, leutselig und liebenswürdig, so war er ein Tröster und Berater der Armen, er spendete nicht nur mit der Hand, er spendet ihm mit dem Herzen. So war dieser Mann die Verkörperung der Güte und Menschen´liebe der wahrhaft Unfreundlichkeit und der Liebe zu Tora, die sich nicht nur in der Verehrung zeigte, welche er den Benei Tora (Toraschülern) entgegenbrachte, sondern in dem Eifer, die Tora kennen zu lernen, in ihre Gänge sich einweihen zu lassen. Wie ergriff er jede Gelegenheit, die sich ihm bot, Tora zu lernen, wie dankbar war er, wenn man ihm eine Frage in den Worten der Tora beantwortete oder ihm irgendeine treffende Erklärung, einen schönen Gedanken aus dem Gebiete der Tora mitteilte. Mehr aber als in allem zeigte sich seine unbegrenzte Liebe zur Tora darin, dass es ihm gelungen ist, alle seine Kinder zu ernsten und pflichttreuen Juden zu erziehen.
Er ist dahin, den Verlust fühlen weite, weite Kreise. Die Familie beweint die ihr entrissene Krone, die Gemeinde ihren Berater und Förderer, die Stadt einen ihrer besten Bürger, die Armen ihren Helfer und Tröster, der große Kreise der Bekannten ihren warmen Freund, in dessen Nähe man sich wohlig und angeheimelt fühlte, so bezauberte er durch seine heitere Liebenswürdigkeit, welche er jedem, hoch oder niedrig, entgegenbrachte.
Bei seinem Leichenbegängnis, da zeigte es sich, wieviel Liebe er genossen, in welch großer Achtung und in welchem Ansehen er in der Bevölkerung der Stadt, bei Juden und Christen, gestanden. Der Oberbürgermeister sandte ein inniges Beileidsschreiben an die Familie, aus aristokratische Kreisen kamen vornehme Kranzspenden und es war wohl kein Stand, der beim Leichensbegängnisse nicht vertreten gewesen wäre.
Die Trauer ist eine allgemeine, viele Tränen flossen; wie viele mögen es sein, die ungesehen von der großen Menge, in kahlen Dachstübchen die Armut geweint hat. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens."  

     
Zum 90. Geburtstag von M. Neuhahn (1911)   

Grebenstein Israelit 09111911.jpg (21526 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. November 1911: "Grebenstein, 7. November (1911). Übermorgen begeht Herr Rentier M. Neuhahn dahier in seltener Körper- wie Geistesfrische seinen 90. Geburtstag. Der angesehene, überall geachtete Greis ist ein gewissenhafter Jehudi."

   
82. Geburtstag von Rickchen Rosenbaum (1927)      

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 18. Februar 1928: "Grebenstein. Fräulein Rickchen Rosenbaum, genannt das 'Perlenrickchen', feiert am 22. Februar ihren 82. Geburtstag. Sie ist die älteste Jüdin von Grebenstein und besitzt trotz ihres hohen Alters eine erstaunliche geistige und körperliche Rüstigkeit: Lange Zeit unterrichtete sie alle jüdischen und christlichen Kidner im Stricken und Häkeln. Wir wünschen ihr, dass sie ihren Lebensabend in ungetrübter Freude verbringen möge."      

   
74. Geburtstag von Kaufmann R. Rosenbaum (1927)     

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 18. März 1927: "Grebenstein. Am 18. März feiert der Kaufmann R. Rosenbaum hier seinen 74. Geburtstag. Herr Rosenbaum, der bei Juden und Christen weit und breit beliebt und geachtet ist, ist trotz seines hohen Alters noch früh und spät im Geschäft tätig. Er bekleidet viele Ehrenämter, unter anderen das als Stadtverordneter, wo er sehr segensreich wirkte. Auch als Kreisvorsteher ist er noch heute zur größten Zufriedenheit aller tätig. Möge ihm, der sich noch in seltener geistiger und körperlicher Frische befindet, noch lange Jahre in Gesundheit beschieden sein. - Dank gütiger Spenden erhielt der Friedhof in Grebenstein ein neues Tor."       

  
Auszeichnung des "Roten Kreuzes Grebenstein" für Moritz Neuhahn, Hermann Meyer und Gustav Neuhahn sowie 72, Geburtstag von Kaufmann Benjamin Möllerich (1927) 

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 29. April 1927: "Aus Grebenstein. Anlässlich des 15jährigen Bestehens der Freiwilligen Sanitäts-Kolonne vom Roten Kreuz Grebenstein wurden aus der hiesigen Gemeinde ausgezeichnet mit dem Ehrenzeichen des Preußischen landesvereins vom Roten Kreuz für 10jährige Tätigkeit im Dienst des Roten Kreuzes Moritz Neuhahn, Hermann Meyer, Gustav Neuhahn. - am 23. April feierte der Kaufmann ´Benjamin Möllerich in geistiger und körperlicher Rüstigkeit seinen 72. Geburtstag."       

   
Zum Tod von Rickchen Rosenbaum (1927)   

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 17. Juni 1927: 

  
76. Geburtstag von Joseph Neuhahn (1927)     

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 17. Juni 1927:    

   
 
76. Geburtstag von Rika Vorenberg geb. Möllerich (Köln, 1927)   

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 18. November 1927: "Grebenstein. Ihren 76. Geburtstag feierte am 16. November das ehemalige Mitglied der Grebensteiner Gemeinde, Frau Rika Vorenberg geb. Möllerich, wohnhaft in Köln. Sie beging diesen Tag in seltener körperlicher und geistiger Frische im kreise ihrer Kinder und Enkelkinder, geehrt und geliebt von allen wegen ihrer großen Herzensgüte."     

   
Zum Tod von Max Klee (geb. in Grebenstein, gest. in Chicago (1928)    

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 3. Februar 1928: "Max Klee.
Kassel
. Am 29. Januar dieses Jahres ist nach längerem Leiden Max Klee in Chicago verschieden, ein treuer Sohn des Hessenlandes, ein Philanthrop von seltener Art. Er war im benachbarten Grebenstein geboren, besuchte das israelitische Lehrerseminar in Kassel, begleitete noch kurze Zeit eine Lehrstelle in Hausberge bei Minden (vgl. Informationen) und siedelte dann nach Chicago über, wo er in das Geschäft seiner Verwandten eintrat. Er wurde später Mitinhaber und hat das Unternehmen durch seine Klugheit, seinen rastlosen Fleiß und strengste Reellität zu großer Blüte gebracht. Aber das allein würde keinen Anlass geben, in diesen Blättern voller Trauer dieses seltenen Menschen zu gedenken. Viele Deutsche wandern nach Amerika aus und kommen dort zu Ansehen und Vermögen. Aber wenige nur haben, wie er, in umfassendem Maße der alten Heimat und der hilfsbedürftigen Menschheit drüben und hier ihre Mittel zur Verfügung gestellt. In unzähligen Familien werden Tränen der Trauer fließen um diesen edlen Wohltäter, der schon bald nach dem Kriege, ehe man an die offiziellen amerikanischen Liebesgabensendungen dachte, nach wohldurchdachtem Plane ein privates Hilfswerk inszenierte, das Unzähligen einen Lichtstrahl in schweren Tagen brachte. Sendungen mit Garderobe, Lebensmitteln und reiche Dollarspenden wanderten nach Deutschland zur Linderung der Not. Seine engere Heimat wurde dabei natürlich in verstärktem Maße bedacht und seine besondere Sorge galt dem Kreise seiner ehemaligen Berufskollegen, ihren Witwen und Waisen, sowie allen denen, die vor dem Kriege bessere Zeiten gesehen. Mit einer Herzensgüte und einem Zartgefühl, die nicht zu übertreffen waren, auch wenn Undank oder Unverstand ihm zu begegnen schien, mit einer nicht alltäglichen Menschenkenntnis und Verstandesschärfe nahm er sich jedes einzelnen Falles an und war jeder schematischen Behandlung abholt. Und dieses Hilfswerk, bei dessen Durchführung ihm Freunde aus seiner Jugendzeit zur Seite standen, führte er fort bis in die jüngste Gegenwart, und aus seinen Anweisungen die er gab, konnte man entnehmen, wie dieser belesene und feingebildete Mann auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse Deutschlands auf das Genaueste unterrichtet war, besser und weitblickender als mancher Deutsche. Alle paar Jahre trieb es ihn in die alte Heimat zurück, mit der er aber auch jenseits des Ozeans durch deutsche Zeitungen und Bücher in engster geistiger Fühlung stand. Auch zahlreichen Wohlfahrtsinstitutionen unserer Stadt und unserer Gemeinde hat er seine Fürsorge zugewendet und bei seinem Verweilen in Kassel mit seinem Besuche Freude bereitet. Es bedarf wohl keines besonderen Hinweises, dass er auch in seiner neuen Heimat als ein Vorbild werktätiger Nächstenliebe allgemein geschätzt war und dass seine Geschwister und alle Familienmitglieder - er selbst blieb unvermählt - zu ihm als dem Haupt der Familie voller Verehrung und Liebe aufblickten. Nun hat das Herz, dass so viel Liebe und Güte ausstrahlte, das so viel Glück und Hilfe bereitete, zu schlagen aufgehört. Uns bleibt nur die Erinnerung an einen der besten und günstigsten Menschen, der, ohne von sich reden zu machen, viel Leid gestillt und viele Tränen getrocknet hat.
Er war ein Mann, nehmt alles nur in allem, ich werde niemals seinesgleichen sehen!    Dr. K."       

  
77. Geburtstag von Fruchthändler J. Neuhahn (1928)    

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 29. Juni 1928: "Grebenstein. Am 23. Juni feierte der überaus beliebte Fruchthändler J. Neuhahn seinen 77. Geburtstag in selten schöner Geistes- und Körperfrische. "       

  
86. Geburtstag von Minna Stern in Holzhausen (1928)     

Mitteilung in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. November 1928: "Kassel, 8. Oktober (1928). Ihren 86. Geburtstag beging Frau Minna Stern im benachbarten Holzhausen."    

  
Curt Mandelstein erhielt bei den Jugendwettkämpfen ein Ehrendiplom (1929)      

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 13. September 1929: "Grebenstein. Bei den Jugendwettkämpfen, welche am 25. August sämtliche Schulen des Kreises Hofgeismar veranstalten, erhielt von sämtlichen Knaben der hiesigen Bürgerschulen als einziger der Schüler Kurt Mandelstein des siebenten Schuljahres das vom Reichspräsidenten von Hindenburg gestiftete Ehrendiplom für beste Leistung."      

 
Zum Tod des langjährigen Kreisvorstehers Salomon Rosenbaum (1930)   

Grebenstein Israelit 04121930.jpg (96020 Byte)Artikel in der "Israelit" vom 4. Dezember 1930: "Grebenstein, 1. Dezember (1930). Am 20. November dieses Jahres starb in Grebenstein Salomon Rosenbaum inmitten seiner Tätigkeit. Er bekleidete über 35 Jahre das Amt eines Kreisvorstehers der Israeliten für den Kreis Hofgeismar, bekleidete außerdem verschiedene öffentliche Ehrenämter. Jahrelang war er Stadtverordneter, gehörte bis zu seinem Lebensende dem Vorstand der Städtischen Sparkasse an, sowie dem Steuerausschusse des Kreises. In den Nachrufen, die ihm von verschiedene Behörden gewidmet wurden, wurden seine umfassenden wirtschaftlichen Kenntnisse, sein objektives Urteil hervorgehoben, es kam darin zum Ausdruck, dass er nicht nur mit dem Verstand, sondern auch mit dem Herzen den Nöten unserer Zeit gerecht zu werden suchte. In 48-jähriger glücklicher Ehe an der Seite seiner ihm würdigen Gattin Flora geb. Wertheim, entsprossen dem Hause drei Töchter, die in echt jüdischer Weise erzogen wurden und mit Männern verheiratet sind, die streng auf dem Boden unserer heiligen Tradition stehen. Ehre dem Andenken eines solchen Mannes, den wir mit Stolz als eine Zierde des Judentums betrachten durften. Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens."  
 
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 28. November 1930: "Kreisvorsteher Salomon Rosenbaum. Von Landrabbiner Dr. Walter. Der Kasseler Vorsteheramtsbezirk hat einen schweren Verlust erlitten. Zu Grebenstein ist am 20. dieses Monats im Alter von 78 Jahren der Kreisvorsteher Salomon Rosenbaum plötzlich in seinen Arbeitsräumen verschieden. Unsere alten Lehrer bezeichnen diese Todesart damit, dass sie sagen, Gott habe die Seele im Kusse zu sich genommen, und erblicken in einem solchen Sterben das Vorzugslos der Frommen. Tiefe Frömmigkeit und Religiosität bis ins einzelne hinein waren allerdings hervorstechende Wesensseiten des Entschlafenen. Sie sind, wenn man sieht, was die Fremdheit auf diesem Gebiete alles zuwege bringt, auch gar nicht zu unterschätzende Eigenschaften bei jedem, der für unsere Glaubensgemeinschaft zu wirken haben soll. Aber sie waren bei weitem nicht die einzigen, die ihn zu dem Amte befähigten, das er über drei Jahrzehnte hindurch für die israelitischen Gemeinden des Kreises Hofgeismar innegehabt hat. Das überragende Ansehen, das er bei seinen Berufsgenossen des Getreide-, Futter- und Düngermarktes genoss, die hohe Vertrauensstellung, die er bei den weltlichen Behörden einnahm - auch den Landrat folgte seinem Sarge, seit der Begründung der Reichsfinanzverwaltung gehörte er dem Steuerausschuss des Hofgeismarer Finanzamtes als Mitglied an, er war lange Stadtverordneter und im Vorstand der städtischen Sparkasse - schlugen unwillkürlich auf sein Wirken in der im Glaubensgemeinschaft zurück, verstärkten dort die Kraft seines Wortes und schärften andererseits seinen Blick für jede Verwaltungsarbeit. Seiner hochragenden Gestalt entsprach ein aufrechter innerer Charakter. So wird Salomon Rosenbaum in der Reihe der Kreisvorsteher des Kasseler Vorsteheramtsbezirk ist stets einen Ehrenplatz behalten."     

   
Anstelle des verstorbenen Salomon Rosenbaum wird Louis Heilbrunn aus Hofgeismar zum Kreisvorsteher gewählt (1931)     

Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung" für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 9. Januar 1931: "Hofgeismar. Neuer Kreisvorsteher. Anstelle des verstorbenen Herrn Salomon Rosenbaum, Grebenstein, wurde der bisherige Gemeindeälteste Herr Louis Heilbrunn (Hofgeismar) zum Kreisvorsteher ernannt und vom Vorsteheramt bestätigt."             

      
Silberne Hochzeit von Wilhelm David und seine Frau (1937)  
Anmerkung:  Wilhelm David war im Ersten Weltkrieg hoch dekoriert worden. Zur Auszeichnung vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Goldenes_Militär-Verdienst-Kreuz.       

Artikel in "Das Schild" (hrsg. vom '"Reichsbund jüdischer Frontsoldaten") vom 30. Juli 1937: "Ehrentafel jüdischer Familien. Grebenstein. Am 1. August begeht unser Kamerad Wilhelm David mit seiner Gattin hier den Tag der Silbernen Hochzeit. Ihm gelten unsere herzlichsten Glückwünsche. Über den Frontsoldaten Wilhelm David braucht nicht mehr gesagt zu werden, als dass er Inhaber des preußischen Goldenen Militärverdienstkreuzes ist, der höchsten und seltensten Tapferkeitsauszeichnung, die es in der alten Wehrmacht für Unteroffiziere und Mannschaften überhaupt gab."  "    

    
Wegzug der Familie Rosenbaum nach Kassel (1938)
   

Artikel im "Jüdischen Gemeindeblatt Kassel" vom 16. September 1938: "Grebenstein. Durch den Wegzug der Familie Rosenbaum von hier nach Kassel, hat unsere Gemeinde einen großen Verlust erlitten. Frau Rosenbaum (gemeint: Flora Rosenbaum geb. Wertheim, siehe Artikel oben) hat die Gelegenheit als Gattin des verstorbenen langjährigen Kreisvorstehers Herrn Salomon Rosenbaum nicht nur an Freud und Leid unserer Gemeinde, sondern an dem aller Gemeinden des Kreises Hofgeismar regen Anteil zu nehmen, im weitesten Sinne stets Rechnung getragen; sie stand so vielen mit ihrem Rat zur Seite. 
Lange Jahre war sie Vorsitzende des hiesigen Frauenvereins und hat viel Not gelindert. Auch ihr Schwiegersohn, Herr Baruch Wormser (sc. war verheiratet mit Clara Wormser geb. Rosenbaum), unser verehrter Chasen (Vorbeter) soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, welcher in den 10 Jahren seiner Zugehörigkeit zu unserer Gemeinde den Vorbeterdienst, Religionsunterricht und das allsabbatliche Tora-Lernen mit großem Eifer sich zur Lebensaufgabe gemacht hat. An seiner Gattin fand er auch diesem Gebiete stets gute Unterstützung. Seit 1931 gehörte er dem Vorstande unserer Gemeinde an. 
Wir wünschen der ganzen Familie Rosenbaum in ihrem neuen Heim viel Glück und Segen. Der Vorstand."    

  
Hinweis auf Dr. Jakob Voremberg (1896 in Grebenstein - 1973 in Trier; 1962 bis 1973 Vorsitzender der jüdischen Gemeinde in Trier)
(Quelle: https://www.trier-mitgestalten.de/node/11494)  vgl. Beitrag von Günter Heidt: "Es war eine fürchterliche Überfahrt" - Gerd Vorembergs Emigration und Rückkehr nach Trier (eingestellt als pdf-Datei).
  
Dr. Jakob Voremberg, geb. am 3. Juli 1896 in Grebenstein, eröffnete 1926 in Trier eine erfolgreiche Anwaltspraxis. Nachdem er Ende März 1933 wegen seines jüdischen Glaubens für kurze Zeit in "Schutzhaft" genommen wurde, konnte er aufgrund seiner Mitwirkung am Ersten Weltkrieg als sog. Frontkämpfer seine Zulassung als Rechtsanwalt zunächst noch behalten. Weil aber die Verhältnisse in Deutschland zunehmend unerträglicher wurden, emigrierte er im August 1938 mit seiner Frau Liselotte und Sohn Gerd nach Palästina, kehrte jedoch schon bald nach dem Krieg mit der Familie nach Trier zurück und nahm seine Rechtsanwaltstätigkeit wieder auf. Dort war er vornehmlich auf dem Gebiet des Restitutions- und Entschädigungsrechts tätig, vertrat also die Interessen seiner überlebenden jüdischen Mitbürger gegenüber den deutschen Behörden. 1969 wurde er zum Justizrat ernannt. Von 1962 bis 1973 war er Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde in Trier, außerdem war er mehrere Jahre Vorsitzender des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden von Rheinland-Pfalz. Dr. Jakob Voremberg engagierte sich besonders für den interreligiösen Dialog. So gehörte er zu den Initiatoren der Trierer Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit, deren Vorsitz er nach der Gründung 1969 zusammen mit Oberbürgermeister Josef Harnisch und Andreas von Schubert übernahm. Als Jakob Voremberg am 31. Oktober 1973 starb, würdigte ihn Josef Harnisch im Namen der Stadt Trier als "Beispiel an Menschlichkeit und gerechtem Denken". Er, Harnisch, habe selbst immer wieder feststellen können, wie sehr Jakob Voremberg geholfen habe, "Brücken zwischen Juden- und Christentum zu bauen".
   
   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen   
Anzeige des Manufaktur- und (Landes-)produkten-Geschäftes J. S. Rosenbaum (1881 / 1885)       
Anmerkung: es handelt sich um Salomon Rosenbaum, den oben genannten langjährigen Kreisvorsteher (siehe Berichte zu seinem Tod 1930)   

Anzeige in "Der Israelit" vom 2. Februar 1881: "Für mein Manufaktur- und Produkten-Geschäft (am Sabbat und an Feiertagen geschlossen) suche ich zum als baldigen Eintritt einen tüchtigen Kommis, der auch zeitweise Landkundschaft zu besuchen hat, sowie einen Lehrling mit guten Schulkenntnissen.
J.S. Rosenbaum, Grebenstein
."   
 
Anzeige in "Der Israelit" vom 13. Juli 1885: "Für mein Manufaktur- und Getreidegeschäft, Sabbat und Feiertage geschlossen, suche ich zum als baldigen Eintritt einen tüchtigen Kommis, der auch Landkundschaft zu besuchen hat.
J.S. Rosenbaum, Grebenstein. "  
  
Anzeige in "Der Israelit" vom 2. Dezember 1886: "Für mein Manufaktur- und Getreidegeschäft Klammer Sabbat und Feiertage geschlossen) suche ich zum baldigen Eintritt einen jungen Mann aus achtbarer Familie als Lehrling.
J.S. Rosenbaum, Grebenstein.
"   
 
Anzeige in "Der Israelit" vom 21. November 1889: "Für mein Manufaktur- und Getreidegeschäft - Sabbat und Feiertage geschlossen - suche ich zum baldigen Eintritt per 1. Januar 1890 einen tüchtigen jungen Mann für Reise und Komptoir. Bevorzugt werden solche, die bereits Land Kundschaft mit Erfolg besucht haben.
J.S. Rosenbaum, Grebenstein
."   

    
Anzeige des Manufakturwaren- und Produktengeschäftes Levi Katzenstein (1884)    

Anzeige in "Der Israelit" vom 17. Juli 1884: "Ich suche für mein Manufakturwaren- und Produktengeschäft per 1. August oder später einen jungen Mann, welcher besonders im Stande ist, Landkundschaft zu besuchen. Sonn- und Feiertage geschlossen. Kost und Logis im Hause.
Levi Katzenstein, Grebenstein
bei Kassel."  
 
Anzeige in "Der Israelit" vom 23. September 1886: "Ich suche per 1. Oktober dieses Jahres für mein Manufaktur- und Produktengeschäft, welches Samstag und Feiertage streng geschlossen ist, einen tüchtigen erfahrenen Kommis, der Landkundschaft mit Muster zu besuchen hat.
Levi Katzenstein, Grebenstein
bei Kassel. "       
 
Anzeige in "Der Israelit" vom 11. Januar 1894: " Für mein Manufaktur- und Getreidegeschäft, welches Schabbat und Feiertag streng geschlossen, suche ich per sofort oder später einen tüchtigen Kommis, welche auch Landtouren zu machen hat.
Levi Katzenstein, Grebenstein
bei Kassel. " 

     
Lehrerin als Nachfolgerin der bisherigen Lehrerin gesucht (Familie Rosenbaum, Immenhausen 1889)       

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Mai 1889: "Für eine für höhere Töchterschule geprüfte Lehrerin, musikalisch, welche seit 4 1/2 Jahren durch Erziehen und den Unterricht meiner Kinder mit dem besten Erfolge leitet, suche passende Stellung per Monat Juli oder später. 
M. Rosenbaum. Immenhausen - Kassel
."       
 
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. Mai 1889: 
"Eine geprüfte israelitische Lehrerin (musik.), 
zur Erziehung von 5 Mädchen im Alter von 6-14 Jahren findet dauernde Stellung bei 
M. Rosenbaum, Immenhausen bei Kassel."            

  
Anzeige von Frau Rosenbaum (Immenhausen, 1898)  

Immenhausen Israelit 11101898.jpg (43928 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. Oktober 1898: "Suche sofort ein tüchtiges, braves, jüdisches Mädchen, welches selbständig der bürgerlichen und feineren Küche vorstehen kann. Dasselbe wird mit zur Familie gerechnet. Frau Rosenbaum, Immenhausen bei Kassel."  

   
Anzeige von S. Katz (1898)
     

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. September 1898: "Ein junger, tüchtiger Bäckergeselle, 19 Jahre alt, sucht zum 1. Oktober oder später Stellung. Auch ist derselbe in Konditorei bewandert. 
S. Katz,
bei M. Rosenbaum, Grebenstein, bei Kassel."   

        
Anzeige des Manufakturwarengeschäftes von Selig Neuhahn (1899)           

Anzeige in "Der Israelit" vom 30. November 1899: "Für mein an Sabbat und Feiertagen geschlossenes Manufakturwaren-Geschäft suche ich zum 1. Januar 1900 eine tüchtigen jungen Mann, der wöchentlich einige Tage mit Mustern kleine, gut eingeführte Touren, bei Landkundschaft zu machen hat.
Derselbe muss das Geschäft ziemlich selbstständig leiten können und insbesondere auch vollständig mit der Buchführung und den vorkommenden schriftlichen Arbeiten vertraut sein. Offerten erbitte mit Angabe der Gehaltsansprüche und unter Einsendung der Zeugnisabschriften und der Fotografie Selig Neuhahn, Grebenstein."    

 
Verlobungs- und Heiratsanzeige von Baruch Wormser und Cläre geb. Rosenbaum (1926)     

Anzeige in "Der Israelit" vom 7. September 1926: "Statt Karten
Cläre Rosenbaum   -  Baruch Wormser
Verlobte
Grebenstein    Zürich - Karlsruhe"   
 
Anzeige in "Der Israelit" vom 18. November 1926:
"Baruch Wormser   -  Cläre Wormser geb. Rosenbaum
Vermählte
Grebenstein bei Kassel Trauung 23. November 1926
in Marburg (Lahn) bei Samuel Bacharach." 

    
Todesanzeige für Recha Neuhahn (1927)   

Anzeige in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 4. März 1927: "Statt besonderer Anzeige.
Gestern abend entschlief sanft meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante, Frau
Recha Neuhahn im 59. Lebensjahre.
Im Namen der Hinterbliebenen:
Joseph Neuhahn. Grebenstein, 24. Februar 1927."      

 
Danksagung von J. Meyer und Frau Jenny für die Glückwünsche zur Silbernen Hochzeit (1928)   

Anzeige in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 29. Juni 1928: "Danksagung.
Für die uns anlässlich unserer silbernen Hochzeit erwiesenen Aufmerksamkeiten sagen wir auf diesem Wege allen unseren Freunden und Bekannten herzlichsten Dank.
Grebenstein, (Markt 123), den 26.6.1928.
J. Meyer und Frau Jenny."        

   
Verlobungsanzeige von Dina Neuhahn und Fritz Oberdorff (1928)    

Anzeige in der "Jüdischen Wochenzeitung für Kassel, Kurhessen und Waldeck" vom 16. November 1928: "Statt Karten!
Dina Neuhahn  -  Fritz Oberdorff  

Verlobte  
Grebenstein   Düsseldorf  -  zur Zeit Kassel."       

          
          
          
Zur Geschichte der Synagoge   
        
    
Bereits im 18. Jahrhundert war angesichts der Zahl der jüdischen Einwohner ein Betraum, vermutlich in einem der jüdischen Häuser vorhanden.  

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1840) kaufte die jüdische Gemeinde das Haus des Schmiedes Wilhelm Persch und richtete darin die Israelitische Elementarschule (seit 1831) und eine Synagoge ein. Es handelte sich bei dem Gebäude um einen einfachen Fachwerkbau.   
 
Eine neue Synagoge konnte 1895 auf Grund einer Spende des Frankfurter Bankiers Goldschmidt (Sohn von Meyer Goldschmidt aus Grebenstein) auf dem Grundstück des im Jahr zuvor abgebrochenen alten jüdischen Schul- und Bethauses erbaut werden. Die Synagoge wurde am 28. Oktober 1895 eingeweiht. Es handelte sich um einen imposanten Backsteinbau.
 
Dank einer großzügigen Spende durch Selig und Falk Goldschmidt konnte der Synagogenbau erstellt werden (1893)     

Artikel in "Die jüdische Presse" vom 16. November 1893: "Grebenstein, 8. November (eigene Mitteilung) unsere Gemeinde befand sich in bedrängter Lage, weil der missliche Bauzustand der Synagoge deren alsbaldige Schließung durch die Baupolizei befürchten ließ. Der Gemeinde allein wäre es nicht möglich, die Synagoge (in welcher auch ein Raum für die Volksschule, sowie die Mikwe ist) zu erhalten, wenn nicht die Herren Selig und Falk Goldschmidt in Frankfurt am Main in hochherzigster Weise unserer Gemeinde zum Neubau einer Synagoge, Schule und Mikwe die Summe von fünftausend Mark bewilligt hätten. Den Herren Goldschmidt, deren ganzes Leben eine ununterbrochene Kette wahren Wohltuns ist, haben wir fortan die Existenz unserer Gemeindeinstitutionen zu verdanken, denn ohne deren edle Beihilfe wäre es nicht möglich, den Bau zu errichten. In Anerkennung dieses hohen Verdienstes um die hiesige Gemeinde haben die Mitglieder derselben die Herren Selig und Falk Goldschmidt zu Ehrenmitgliedern der Synagogengemeinde ihrer Vaterstadt Grebenstein ernannt."   
 
Grebenstein Israelit 16111893.jpg (166618 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. November 1893: "Grebenstein. In unserer Jetztzeit, in welcher man oft in der traurigsten Weise bestrebt ist, an unseren heiligsten Institutionen zu rütteln, um zersetzend auf das Judentum einzuwirken, ist es mehr denn je die Aufgabe einer jeden jüdischen Gemeinde alles aufzubieten, um den religiösen Sinn in ihrem Kreise anzufachen und zu beleben, damit eine Generation heranwachse, welche gewappnet und gefeit ist gegen alle Anfeindungen von außen. Um dieses letztere aber zu erreichen, ist es die heiligste Pflicht eines jeden einzelnen Jehudi, dahin zu wirken und zu streben, dass in seiner Gemeinde Tora und Gottesdienst blühe und gedeihe. Zu diesem Zwecke nun ist es ein Haupterfordernis, dass jeder Gemeinde Schule, Synagoge und Mikwe erhalten bleibt, damit allen religiösen Leuten Gelegenheit geboten ist, zu leben und zu wirken, wie es unsere heilige Religion vorschreibt. Um so betrübender ist es für eine Gemeinde, in welcher noch wahrhaft religiöser Sinn vorwaltet, wenn jene heiligen Institutionen, welche die Stützen eines jeden jüdischen Gemeindelebens bilden, dem Verfalle nahe und nicht die Mittel vorhanden sind, diese Gefahr abwenden zu können. In dieser so bedrängten Lage befand sich die hiesige Gemeinde, deren Synagoge sich in so misslichem Bauzustand befand, dass eine alsbaldige Schließung derselben seitens der Baupolizei in Aussicht stand. Der Gemeinde allein wäre es nicht möglich die Synagoge, (in welcher auch ein Raum für die Volksschule, sowie die Mikwe-Einrichtung vorhanden) zu erhalten, wenn nicht die Herren Selig und Falk Goldschmidt in Frankfurt am Main, diese in weiten Kreisen als überaus wohltätig bekannte Herren, in hochherzigster Weise unserer Gemeinde zum Neubau einer Synagoge, Schule und Mikwe die Summe von fünftausend Mark bewilligt hätten. Den Herren Goldschmidt, deren ganzes Leben eine ununterbrochene Kette wahren Wohltuns ist, haben wir fortan die Existenz unserer Gemeindeinstitutionen zu verdanken, denn ohne deren edle Beihilfe wäre es nicht möglich, den Bau zu errichten. Mit dieser guten Tat haben die Herren Goldschmidt sich hier in ihrer Vaterstadt ein ewiges Denkmal gesetzt und gleichzeitig damit eine wahre Heiligung des Gottesnamens ausgeübt. In Anerkennung dieses hohen Verdienstes um die hiesige Gemeinde haben die Mitglieder derselben, die Herren Selig und Falk Goldschmidt zu Ehrenmitgliedern der Synagogengemeinde ihrer Vaterstadt Grebenstein ernannt."  

  
Einweihung der Synagoge (1895)   

Artikel in "Allgemeine Israelitische ´Wochenschrift" vom 8. November 1895: "Am 27. Oktober erfolgte in feierlicher Weise die Einweihung der in Grebenstein errichteten neue Synagoge. Den Feierlichkeiten wohnten der Regierungspräsident und der Landrat bei. Die Festpredigt hielt Landrabbiner Dr. Prager aus Kassel."   

    
Beim Novemberpogrom 1938 wurde die Synagoge geschändet; die Inneneinrichtung zerstört und auf die Straße geworfen. 1940 wurde das Gebäude abgebrochen, das Grundstück verkauft. Auf ihm wurde 1941 eine Scheune errichtet.  
    
Eine Gedenktafel ist seit 1988 vorhanden (angebracht auf Initiative des Förderkreises des Ackerbürgermuseums Grebenstein). Sie enthält den Text: "Hier stand die im Jahre 1895 erbaute Synagoge der Jüdischen Gemeinde Grebenstein. Das Gebäude wurde 1938 innen zerstört und später abgerissen".  Die aus Keramik hergestellte Gedenktafel wurde 1994 durch einen Ortsbewohner zerstört, der jedoch schnell festgestellt werden konnte. Wenig später wurde eine Bronzetafel zur Erinnerung an die Synagoge angebracht. Von der alten Synagoge sind noch drei Dachziegel, ein Original-Fenster und die ehemalige Eingangstüre vorhanden, die sich im Museum der Stadt ("Alte Meierei") befinden. Im Zusammenhang mit einer Ausstellung 1995 wurden die Gegenstände erstmals gezeigt
      
      
Adresse/Standort der Synagoge Schachtener Straße 2  
     
     
Fotos         
(Quelle: Foto obere Fotozeile links aus der Website von Achim Hähnert s.u. bei Links; obere Fotozeile rechts aus der u. der Lit. genannten Encyclopedia of Jewish Life Bd. I S. 452; Dokumente zweite Fotozeile: Museum Hofgeismar; neuere Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: 16.6.2008)  

Historische Darstellungen  Grebenstein Synagoge 01.jpg (38661 Byte)   Grebenstein Synagoge 340.jpg (75518 Byte)
     Die Synagoge in Grebenstein  
     
Grebenstein Hofgeismar Museum 139.jpg (60748 Byte) Grebenstein Hofgeismar Museum 140.jpg (53275 Byte) Grebenstein Hofgeismar Museum 140a.jpg (59698 Byte)
Programm für die Einweihungs-Feier 
der Synagoge Grebenstein am Montag, 
den 28. Oktober 1895 
Die Synagoge in Grebenstein Die zerstörte Synagoge
   
          
Das Synagogengrundstück 
im Juni 2008  
Grebenstein Synagoge 152.jpg (76768 Byte) Grebenstein Synagoge 153.jpg (113436 Byte)
  Am Fachwerkgebäude links sind die unten stehenden Hinweistafeln angebracht  
   
  Grebenstein Synagoge 150.jpg (79405 Byte) Grebenstein Synagoge 151.jpg (79117 Byte)
  Hinweistafel zur Erinnerung 
an die Synagoge 
Hinweistafel auf eine vor der Synagoge 
auf dem Grundstück stehende 
mittelalterliche Kirche  
   
     

     
     
Erinnerungsarbeit vor Ort - einzelne Berichte  

November 1977: Gedenkstunde an den Novemberpogrom mit dem Folklorechor aus Grebenstein   
Artikel in "Yedi'ot shel Irgun 'Ole Breslau be-Yiśra'el - ידיעת של ארגון עולי ברסלאו בישראל von 1978 S. 37: Zum Lesen des Textes bitte Textabbildung anklicken.        
 
1981: Über den Maler Alfred Goette in Grebenstein und seine Beziehungen nach Israel    
Artikel in "Yedi'ot shel Irgun 'Ole Breslau be-Yiśra'el - ידיעת של ארגון עולי ברסלאו בישראל von 1981 S. 33: Zum Lesen des Textes bitte Textabbildung anklicken.  
Zur Person Alfred Goette (1916-2005, Zahnarzt in Grebenstein) siehe https://regiowiki.hna.de/Alfred_Götte    
 
April 2010: Die Verlegung von "Stolpersteinen" ist geplant  
Artikel in der "Hessischen Allgemeinen" (hna.de) vom 24. April 2010 (Artikel): 
"Erinnerung an jüdische Mitbürger wach halten. Stolpersteine gegen das Vergessen. 
Hofgeismar.
Mit so genannten Stolpersteinen soll die Erinnerung an ermordete jüdische Mitbürger in mehreren Kommunen im Landkreis Kassel wachgehalten werden. 
Noch in diesem Jahr sollen in Grebenstein, Calden, Immenhausen und Espenau die ersten Steine verlegt werden...".   
   
Dezember 2010: "Stolpersteine" werden verlegt   
Artikel aus dtoday.de vom 1. Dezember 2010 (Artikel): "Stolpersteinverlegung in Grebenstein
Am Donnerstag, dem 9. Dezember, werden in Grebenstein durch den Künstler Gunter Demnig zwanzig Stolpersteine verlegt, die an jüdische Menschen erinnern sollen, die einst in Grebenstein gelebt haben..."    
   
Artikel in der "Hessischen Allgemeinen" vom 10. Dezember 2010 (Artikel): 
"Stolpersteine erinnern an ermordete jüdische Nachbarn. 41 Tote haben ihre Namen zurück. 
Grebenstein/Hofgeismar.
Bis vor 70 Jahren betrieben Else und Bernhard Mandelstein im Haus Hochzeitsberg 6 in Grebenstein ein Textil-, Schuh- und Möbelgeschäft. Als die Repressalien der Nationalsozialisten immer schlimmer wurden, gelang es ihren Kindern Walter, Irma und Rudolf, nach Amerika und Palästina zu entkommen. Alle Versuche, ihre Eltern nachkommen zu lassen, scheiterten jedoch. Das Ehepaar Mandelstein musste Grebenstein 1939 verlassen, flüchtete nach Thüringen. 1942 wurden sie nach Leipzig befohlen und dann im Vernichtungslager Belzyce ermordet..."      
Link: Weiterer Bericht mit Fotos in "Deutschland today" (dtoday.de).  
 
Mai 2011: Auch in Immenhausen werden "Stolpersteine" verlegt   
Artikel von Thomas Thiele in der "Hessischen Allgemeinen" vom 26. Mai 2011 (Artikel): 
"Namenssteine erinnern an verfolgte jüdische Mitbürger - Ein Platz blieb leer. Mit Kopf und Herz stolpern
Immenhausen. Nach den Städten Grebenstein und Hofgeismar hat seit gestern auch Immenhausen seine Stolpersteine: Pflastersteine mit glänzender Namensplakette, die auf drei ehemalige Mitbürger hinweisen, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden. Clara Haase, Gerhard Czaplinski und Dr. Lilli Jahn wurden zuvor in einer Feierstunde in der Gesamtschule gewürdigt..."      
Link: Weiterer Bericht zur Verlegung der "Stolpersteine" in Immenhausen mit Fotos und Kurzvideo (dtoday.de)   Link zum Video     
      
Januar 2019: Erinnerung an die Synagoge in Grebenstein  
Artikel in der "Hessischen Allgemeinen" vom 2019: "Das historische Foto. Gedenktafel erinnert: Synagoge Grebenstein wurde 1940 abgerissen
Grebenstein.
Fast 80 Jahre ist es her, dass die Synagoge in Grebenstein abgerissen wurde. Früher hatten sich dort rund 80 Juden getroffen, um zu beten.
Bevor es in Grebenstein eine Synagoge gab, hatte sich die damalige jüdische Gemeinde im Schulhaus getroffen, um Gottesdienste zu feiern. Diese Schule hat in unmittelbarer Nachbarschaft zur später errichteten Synagoge an der Schachtener Straße gestanden. 1895 wurde durch eine Spende des Frankfurter Bankiers Goldschmidt, ein Sohn eines in Grebenstein lebendem Juden, der Bau der Synagoge ermöglicht, berichtet Wolfgang Tölle vom Ackerbürgermuseum Grebenstein. Um 1900 gehörten rund 80 Personen der 'Israelitischen Gemeinde Grebenstein' an. Juden aus Grebenstein, Immenhausen und Holzhausen kamen hier zum Gebet zusammen. Da man keinen eigenen Rabbiner hatte, wurde die Gemeinde von einem Kreisrabbiner geführt. Außerdem soll man sich mit einem Vorsänger beholfen haben, der auch gleichzeitig Lehrer an der Judenschule war. In der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten im Jahre 1938 wurde das Gebäude stark beschädigt und die Bestuhlung auf die Straße geworfen, zwei Jahre später wurde das Gotteshaus schließlich abgerissen und das Grundstück verkauft.
Nur eine Tafel erinnert an die Synagoge. Heute erinnert an die Synagoge nur noch eine metallene Gedenktafel, die 1994 am Nachfolgebau angebracht worden ist. Die vorherigen aus Keramik waren Jahrzehnte zuvor zerstört worden.
1345 wurden erstmals Juden in Grebenstein erwähnt. Erst 1631 ist in Dokumenten wieder von ihnen die Rede. Seit dieser Zeit lebten bis 1939 Juden in der Kleinstadt. 1933 gab es noch 13 jüdische Geschäfte. Neben der Synagoge gab es im Ort auch ein rituelles Bad, der jüdische Friedhof am Burgberg existiert heute noch."  
Link zum Artikel 
 

     

   
Links und Literatur

Links:   

bulletWebsite der Stadt Grebenstein  
bulletZur Seite über den jüdischen Friedhof in Grebenstein (interner Link)   
Private Website vom Achim Hähnert (Startseite im Internetarchiv) mit: 
bullet Seite zur jüdischen Geschichte in Grebenstein  (Internetarchiv) 
bullet Seite zur "Judenschule" in Grebenstein  (Internetarchiv)     
bullet Sammlung "Jüdische Kultur" im Museum Hofgeismar  

Quellen:  

Hinweis auf online einsehbare Familienregister der jüdischen Gemeinde Grebenstein mit Immenhausen und Holzhausen  
In der Website des Hessischen Hauptstaatsarchivs (innerhalb Arcinsys Hessen) sind die erhaltenen Familienregister aus hessischen jüdischen Gemeinden einsehbar: 
Link zur Übersicht (nach Ortsalphabet) https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/llist?nodeid=g186590&page=1&reload=true&sorting=41              
Zu Grebenstein sind vorhanden (auf der jeweiligen Unterseite zur Einsichtnahme weiter über "Digitalisate anzeigen"):    
HHStAW 365,376   Trauregister der Juden von Grebenstein  1827 - 1881; enthält auch Angaben zu Holzhausen und Immenhausen; die chronologische Reihenfolge ist durcheinander, die älteren Einträge seit 1827 sind ab S. 27 nachgetragen 
https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v3271670       
HHStAW 365,377   Sterberegister der Juden von Grebenstein  1827 - 1882; enthält auch Angaben zu Holzhausen und Immenhausen; die chronologische Reihenfolge ist durcheinander, die älteren Einträge seit 1827 sind ab S. 51 nachgetragen 
https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5494588    
HHStAW 365,375   Geburtsregister der Juden von Grebenstein  1827 - 1900, enthält auch Angaben zu Holzhausen und Immenhausen   https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v2924718                       
HHStAW 365,378   Gräberverzeichnis des jüdischen Friedhofs auf dem Burgberge in Grebenstein, aufgenommen im November 1936 und März 1937 durch Baruch Wormser von Grebenstein; Laufzeit 1851- 1934 (1936-1937); enthält hebräische und deutsche Grabinschriften; enthält auch Angaben zu Holzhausen und Immenhausen; darin auch: Hinweis auf die Anlegung des jüdischen Friedhofs in Grebenstein 1851 und vorherige Nutzung des jüdischen Friedhofs der Kultusgemeinde in Membressen    https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v5319767       

Literatur:  

bulletUmfassende Literaturhinweise siehe bei Michael Dorhs [Zsst.]: Bibliographie zur Kultur und Sozialgeschichte der Jüdinnen und Juden im Bereich der alten Landkreise Hofgeismar, Kassel, Wolfhagen und in der Stadt Kassel. Ausführliche Zusammenstellung. 200 S. Eingestellt als pdf-Datei (Stand November 2023).   
bulletPaul Arnsberg: Die jüdischen Gemeinden in Hessen. Anfang - Untergang - Neubeginn. 1971. Bd. I S. 276-277.   
bulletStudienkreis Deutscher Widerstand (Hg.): Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933-1945. Hessen II Regierungsbezirke Gießen und Kassel. 1995 S. 76.  
bulletPinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany Volume III: Hesse -  Hesse-Nassau - Frankfurt. Hg. von Yad Vashem 1992 (hebräisch) S. 413-415. 
bullet Anke Schwarz: Jüdische Gemeinden zwischen bürgerlicher Emanzipation und Obrigkeitsstaat. Studien über Anspruch und Wirklichkeit jüdischen Lebens in kurhessischen Kleinstädten im 19. Jahrhundert. 2002. S. 128-131. 
bulletDoerrie Lit 020.jpg (21810 Byte)Hinweis auf das Buch von Martin Doerry: "Mein verwundetes Herz". Das Leben der Lilli Jahn 1900-1944. Deutscher Taschenbuch Verlag 2004. ISBN 13: 978-3423341462. 384 S. 
Erschien auch in der SPIEGEL-Edition Band 27. 2007 (Abbildung links)
Zu diesem Buch: Lilly Jahn geb. Schlüchterer stammte aus einer wohlhabenden jüdischen Familie, wurde Ärztin, heiratete einen nicht-jüdischen Studienkollegen und gründete mit ihm eine erfolgreiche Arztpraxis in Immenhausen bei Kassel. Das Paar bekommt fünf Kinder, doch dem zunehmenden Druck der Nazis auf die 'Mischehe' hält Lillys Mann nicht stand. 1942 lässt er sich scheiden und heiratet eine Kollegin. 
Lilly Jahn wird in einem 'Arbeitserziehungslager' inhaftiert, und es beginnt ein umfangreicher Briefwechsel, der den verzweifelten Kampf der Mutter und ihrer Kinder um den Zusammenhalt der Familie, um die Aufrechterhaltung von »Normalität« und gegen die Hoffnungslosigkeit veranschaulicht. Doch 1944 ist das Schicksal der Familie besiegelt: Lilly Jahn wird nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.
Lilli Jahn geb. Schlüchterer war die Mutter von Gerhard Jahn, Justizminister im Kabinett von Willi Brandt (siehe Wikipedia-Artikel Gerhard Jahn). 
Die Eltern von Lilli Jahn waren der Kölner Fabrikant Josef Schlüchterer (Sohn des Herrenschneiders Anselm Schlüchterer in Zeitlofs) und seine Frau Paula geb. Schloß (Tochter des Viehhändlers - in Oberlauringen, dann in Halle an der Saale - Moritz Schloß).   
bulletMichael Dorhs: Der Mann mit den Inschriften. Eine Erinnerung an Baruch Wormser (1873-1959) aus Grebenstein. Veröffentlicht (ohne Anmerkungen) im Jahrbuch 2024 Landkreis Kassel. S. 64-680. Eingestellt als pdf-Datei.       

     
      


 

Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the Holocaust". 
First published in 2001 by NEW YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad Vashem Jerusalem, Israel.

Grebenstein  Hesse-Nassau. In nearby Immenhausen Jews fell victim to the Black Death persecutions of 1348-49 and a community was not established in Grebenstein until the 18th century. It numbered 105 (4 % of the total) in 1835. The Jews maintained an elementary school (1831-1911) and dedicated a new synagogue in 1894. Affiliated with Kassel's rabbinate, the community dwindled to 50 in 1932 and the last ten Jews disposed of their synagogue before Kristallnacht (9-10 November 1938). A few emigrated, but 34 of those who remained in Germany perished during the Holocaust. 
       
        

                   
vorherige Synagoge  zur ersten Synagoge nächste Synagoge   

                

 

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Stand: 30. Juni 2020