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Hofstetten (Gemeinde
Kleinwallstadt, Kreis Miltenberg)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde
In Hofstetten bestand eine
jüdische Gemeinde bis 1864 beziehungsweise 1931. Ihre Entstehung geht in die Zeit des 18. Jahrhunderts zurück.
1719 wird erstmals eine jüdische Gemeinde in Hofstetten genannt: damals gründeten die
jüdischen Gemeinden Aschaffenburg,
Goldbach,
Mömlingen, Hofstetten,
Großwallstadt, Niedernberg und
Hausen eine "Wohltätigkeits- und
Beerdigungsvereinigung" mit dem Sitz in Aschaffenburg, aus der die spätere
Chewra Kadischa in Aschaffenburg hervorgegangen ist. Demnach wurden die Toten der
jüdischen Gemeinde Hofstetten bereits damals im
jüdischen Friedhof bei Schweinheim
beigesetzt.
Bei der Erstellung der Matrikellisten 1817 werden in Hofstetten auf
insgesamt acht Matrikelstellen die folgenden jüdischen Familienvorstände
genannt (mit neuem Familiennamen): Löw Grünebaum, Salomon Reis, Isack Hirsch,
Mordge Kahn, Jakob Grünebaum, Löw Reis, Maier Grünebaum, Elias Grünebaum.
1831 wurden 48 jüdische Einwohner am Ort gezählt. Nach dem "Statistischen
Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" (Ausgaben 1894 bis 1897) gab
es in Hofstetten 1894/97 eine Höchstzahl von 73 jüdischen Einwohnern (in zwölf Familien). Nach dem
"Statistischen Jahrbuch" (Ausgabe 1899) waren es noch 46 jüdische Einwohner (in
zehn Haushaltungen).
An Einrichtungen hatte die jüdische Gemeinde eine Synagoge mit rituellem
Bad und ein jüdisches Schulhaus.
Zur Besorgung religiöser Aufgaben der Gemeinde war im 19. Jahrhunderts in
Hofstetten zeitweise ein eigener jüdischer Lehrer angestellt,
der zugleich als Vorbeter und Schochet tätig war. Um 1888 erteilte Lehrer Halle
aus Kleinwallstadt den jüdischen
Kindern in Hofstetten den Religionsunterricht. Um 1894 war Lehrer Simon Grünfeld
Lehrer für die Gemeinden in Kleinwallstadt und Hofstetten
zuständig. In Hofstetten waren
1894/1895 16 Kinder zu unterrichten. 1899 beschlossen die jüdischen Gemeinden in
Klingenberg,
Wörth und Hofstetten, einen gemeinsamen
Religionslehrer, Schächter und Kantor anzustellen und schrieben die Stelle
gemeinsam aus (siehe unten). Nach seiner erfolgreichen Bewerkung erteilte
seitdem den Religionsunterricht in
Hofstetten und Klingenberg Lehrer
Friedmann, der in Wörth am Main wohnte.
Die Kombination der Gemeinden hatte sich bewährt, entsprechend
wurde auch 1903 die Stelle gemeinsam von den Gemeinden
in Klingenberg,
Wörth und Hofstetten ausgeschrieben.
Angehörige/Nachkommen der bereits bei der Erstellung der Matrikelliste 1817
genannten jüdischen Familien Grünebaum und Reis lebten - wie aus den
Geburtsorten der Umgekommenen der NS-Zeit hervorgeht - noch mindestens um 1900
am Ort.
Nach Angaben bei Schwierz bestand die jüdische Gemeinde Hofstetten bereits 1864
nicht mehr. Im "Statistischen Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen
Gemeindebundes" von 1892 S. 52 wird Hofstetten zusammen mit Großwallstadt als
der jüdischen Gemeinde Kleinwallstadt zugehörig aufgeführt. In den folgenden
Jahren gab es jedoch teilweise mehr jüdische Einwohner in Hofstetten als in
Kleinwallstadt. Dies mag der Grund sein, dass sich erst 1931 zum offizielle
Beschluss des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden kam,
dass das Gebiet der Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt auf das Gebiet
der Gemeinde Hofstetten ausgedehnt wird (siehe unten).
Von den in Hofstetten geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen
Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Elias Grünebaum
(1855), Leopold Grünebaum (1878), Samuel Grünebaum (1875), Simon Grünebaum
(1880), Johanna Hirsch geb. Grünebaum (1882), Fanny Mannheimer geb. Reis
(1873), Irma Metzger geb. Grünebaum (1900), Malchen Nathan geb. Reis (1877),
Babette Steinhardt geb. Reis (1880), Sara Wolf geb. Grünebaum (1876).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrer
und der Schule
Ausschreibungen der Stelle des Religionslehrers / Vorbeters /
Schochets 1899 / 1903 / 1904 - gemeinsam mit Wörth und
Klingenberg
Anzeige
in "Der Israelit" vom 31. Juli 1899: "Die neu kreierte Stelle eines
Religionslehrers, Schächters und Kantors für
Klingenberg -
Wörth - Hofstetten, mit dem
Sitze in Klingenberg, ist
baldmöglichst zu besetzen. Fixum 600 M. Garantierte Mindestsumme des
Nebeneinkommens 600 im Punkt, welche aber höchst wahrscheinlich weit
überstiegen wird. Bewerbungen sind zu richten an das
Distriktsrabbinat Aschaffenburg: Dr. Wachenheimer."
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Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Oktober 1903:
"Die vakant gewordene Stelle eines
Vorbeters, Religionslehrers und
Schochets
für den Schulsprengel Klingenberg a. Main -
Wörth -
Hofstetten ist neu zu besetzen. Seither betrug das Einkommen Mark 1300
- 1400. Seminaristisch gebildete Reflektanten, die eigenen Hausstand
führen, mögen sich mit Einlegen von Zeugnissen wenden an
M. Fried, Kultusvorstand,
Klingenberg am Main." |
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Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Mai 1904:
"Religionslehrer.
Für den Religionsschulsprengel Klingenberg - Wörth - Hofstetten
ist die Stelle eines Religionslehrers, Schochets und Kantors (für
die Gemeinde Klingenberg) mit einem garantierten Gehalt von Mark 1.300 pro
Jahre, ohne Nebenverdienste, per sofort zu besetzen. Seminaristisch
gebildete Bewerber, die eigenen Haushalt führen können, blieben sich an
den Unterfertigten unter Einsendung der Zeugnisse zu wenden.
Mayer Fried, Vorstand,
Klingenberg am Main". |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Bekanntgabe einer Kollekte "für die
Notleidenden im Heiligen Lande" (1871)
Bekanntgabe
in "Der Israelit" vom 15. Februar 1871 für die Kultusgemeinde
Kleinwallstadt und "dem
angehörigen Schulsprengel
Großwallstadt, Sulzbach,
Hofstetten und Hausen": "Für die
Notleidenden im Heiligen Lande.
Sammlung in der Kultusgemeinde
Kleinwallstadt und des angehörigen Schulsprengels,
Großwallstadt,
Sulzbach, Hofstetten
und Hausen, durch den Kultusvorstand Max
Freund in Kleinwallstadt: Lazarus
Alexander in Kleinwallstadt 24 kr.,
Herz Stern 3 fl. 30 kr., Josef Feldmann 4 fl., Abraham Oppenheimer 24 kr.,
Abraham Stern 1 fl., Max Freund 1 fl., Josef Oppenheimer und Karolina
Oppenheimer Witwe 1 fl. 30 kr., Moses und Salomon Philipp 1 fl. 45 kr.,
Lehrer Kleiner 1 fl., ungenannt durch Lehrer Kleiner 1 fl., ungenannt durch
denselben 12 kr., ungenannt durch denselben 1 fl., ungenannt durch denselben
1 fl. 30 kr., Joseph Siegel 36 kr., Philipp Freund 1 fl., Heyum Oppenheimer
1 fl., Josef Stern 1 fl. 45 kr., Jeanette Stern 1 fl., aus der ständig zu
diesem Zweck aufgestellten Sammelbüchse 7 fl. 32 kr., Abraham Grünebaum in
Großwallstadt 1 fl.,
Lippmann Stern 1 fl. 30 kr., Samuel Stern 1 fl., 30 kr., Moses Strauß in
Hausen zwölf, Leopold Reis in
Hofstetten 12, David Grünebaum 24 kr, Löb Reiß 24 kr. Zusammen 36 fl. 20
kr.. Abzüglich Porto 36 fl. 5 kr." |
Ende eines Rechtsstreites zwischen
der israelitischen Gemeinde Hofstetten und der politischen Gemeinde Hofstetten
zur israelitischen Religionsschule in Hofstetten (1894)
Anmerkung: als Lehrer wird S. Grünthal genannt, sicher verschrieben für S.
Grünfeld (s.o.)
Bekanntgabe
im "Statistischen Jahrbuch des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" 1898
S. 194-195: "Entscheidung der Königlichen Bayerischen Regierung zu
Würzburg betreffend die Nichtverpflichtung für politische Gemeinden, das
Lokal ihrer Volksschule für den jüdischen Religionsunterricht zur Verfügung
zu stellen.
Mitgeteilt durch Herrn Lehrer S. Grünthal in Kleinwallstadt.
No. 22 204. Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer
des Innern. Würzburg den 17. Dezember 1894.
Betreff: die israelitische Religionsschule zu Hofstetten. Auf den Bericht
vom 22. Oktober dieses Jahres, dessen Beilagen zurückfolgen, ergeht nach
Einsichtnahme der Erklärung und Bitte der Gemeindeverwaltung Hofstetten vom
19. desselben Monats was folgt zur Entscheidung: mit Verfügung vom 14.
Oktober dieses Jahres hat das königliche Bezirksamt Obernburg ausgesprochen,
dass die Weigerung des Gemeindeausschusses Hofstetten, das Schulzimmer in
dem der politischen Gemeinde gehörigen Schulgebäude zur Abhaltung des
israelitischen Religionsunterrichtes der Kultusgemeinde Hofstetten zur
Verfügung zu stellen im Hinblicke auf das Gesetz vom 10. November 1861
betreff die Aufbringung des Bedarfes für die deutschen Schulen unter § 10
der Königlichen allerhöchsten Verordnung vom 26. August 1883 betreff die
Errichtung von Volksschulen und die Bildung der Schulsprengel, als
gerechtfertigt nicht erachtet werden könne. Genannte Verfügung erging an die
Königliche Lokalinspektion Hofstetten unter dem Auftrage, dem Vorstande in
der israelitischen Kultusgemeinde und der Gemeindeverwaltung daselbst
geeignete Kenntnis zu geben.
Die letztere hat nun in ihrer Erklärung vom 19. Oktober dieses Jahres sich
gegen die Anschauung des Königlichen Bezirksamts gewendet und falls dasselbe
die ergangene Verfügung aufrecht erhalte, im Wege der Beschwerde zur
Königlichen Regierung gebeten, Entscheidung in der Sache zu treffen.
Die bezeichnete Verfügung steht im Widerspruche mit den Bestimmungen des
Schulbedarfsgesetzes. Hiernach ist die politische Gemeinde nur zu
Aufbringung des Bedarfes für die Volksschulen verpflichtet; hierunter fallen
aber nach den Entscheidungen des Königlichen Verwaltungsgerichtshofes in Bd.
IV S. 159 und Bd. XI S. 493 die Kosten für Erteilung des
Religionsunterrichtes nicht, sofern die politische Gemeinde nicht
vertragsmäßig zur Beschreibung derselben sich verpflichtet hat.
Dies gilt in gleicher Weise und in erhöhtem Maße auch für die Kosten der
Religionsschulen der Israeliten, dieselben fallen ausschließlich der
Kultusgemeinde zur Last, wie sich solches aus den Bestimmungen der
einschlägigen Verordnungen entnehmen lässt. (vergleiche Ziffer 4 lit. der
höchsten Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und
schulangelegenheiten vom 29. Juni 1863 - K.M.Bl. für 1865, S. 220 - Ziff.
XII. und XIII. der höchsten Ministerial-Entschließung vom 28. Januar 1828 -
Döllinger Verordnungensammlung Bd. VI, S. 163ff. - endlich die älteren
Verordnungen vom 18. Juni 1804 in Ziff. II. Abs. 1, vom 22. Dezember 1808,
24. Februar 1809 und 28. März 1810 - Döllinger a.a.I. Seite 200ff.). Hiermit
steht im Einklange die Regierungsentschließung vom 28. November 1929 in Ziff.
1 und 8 Kreisintelligenzblatt S. 2334ff. - ferner vom 4. Dezember 1860 in §
1ff. Kreis-Amtsblatt S. 1425ff.
Steht hiernach fest, dass die politische Gemeinde die Kosten des
Religionsunterrichtes überhaupt und insbesondere des israelitischen nicht zu
bestreiten hat, so kann dieselbe auch nicht angehalten werden, ein Lokal zur
Abhaltung des Religionsunterrichtes zur Verfügung zu stellen. Das königliche
Bezirksamt hat indes in der angefochtenen Verfügung vom 14. Oktober dieses
Jahres das staatsaufsichtliche Verfahren gegen die Gemeinde Hofstetten noch
nicht eingeleitet, sondern lediglich seinen Standpunkt in der obschwebenden
Frage näher präzisiert. Eine Aufhebung der Verfügung ist mithin nicht
geboten. Dagegen wird das Königliche Bezirksamt hiermit angewiesen, auf
Grund der gegebenen Rechtslage von der Einleitung des Zwangsverfahrens gegen
die Gemeinde Hofstetten abzusehen.
Was ferner die in der mehrerwähnten Verfügung vertretene Ansicht betrifft,
dass die israelitische Kultusgemeinde durch kein Gesetz zur Erfüllung ihrer
Obliegenheiten angehalten werden könne, so wird das königliche Bezirksamt
wiederholt auf die Entschließung vom 30. Juni dieses Jahres Nr. 10.230 in
ihrem vorletzten Absatz zur genauen Darnachachtung hingewiesen.
Königlicher Regierungspräsident
gezeichnet Luxburg. gezeichnet Schneider." |
Die in Hofstetten lebenden jüdischen Personen gehören
zur Gemeinde in Kleinwallstadt (1931)
Bekanntmachung
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15.
April 1931: "Bekanntmachung über die Erweiterung des Gebietes der
Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt. Die Israelitische
Kultusgemeinde Kleinwallstadt hat beschlossen, ihr Gebiet auf die Gemeinde
Hofstetten auszudehnen. Es ergeht hiermit die Aufforderung an alle
Religionsgenossen, die in dem von der Ausdehnung betroffenen Gebiete
wohnen oder unabhängig vom Wohnsitz steuerpflichtig sind, etwaige
Einsprüche gegen die Gebietserweiterung bis spätestens 15. Mai 1931 bei
dem Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Kleinwallstadt schriftlich
oder mündlich einzulegen.
München, den 10. April 1931. Verband Bayerischer Israelitischer
Gemeinden. Dr. Neumeyer." |
Berichte
zu einzelnen Personen aus der jüdischen Gemeinde
89. Geburtstag des aus Hofstetten
stammenden Kriegsveteranen Moses Reis in Kettenbach (1936)
Artikel
in "Der Schild - Hrsg. vom Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e.V." vom 18.
November 1936: "Kettenbach
(Nassau). Der Altkriegsveteran Moses Reis, beging am 2. November
seinen 89. Geburtstag in ausgezeichneter körperlicher und geistiger Frische.
Er diente im bayerischen Infanterie-Regiment 9 und nahm am Kriege 1870/71
teil. Als pflichttreuer Soldat kämpfte er in verschiedensten Schlachten mit
und erhielt mehrere Auszeichnungen. Herr Reis wohnte früher in seinem
Geburtsort Hofstetten/Unterfranken und genoss dort wegen seiner
Gradheit und Offenheit großes Ansehen. Seinen Lebensabend verbringt er in
Köln-Ehrenfeld bei seiner Tochter." |
Anzeigen
jüdischer Gewerbebetriebe und Privatpersonen
Anzeige von Rosa Reis Witwe (1890)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Oktober 1890:
"Ich suche für meinen Sohn (Schneider), welcher 3 Jahre
gearbeitet, passende Stellung. Sehe mehr auf gute Behandlung als auf Lohn.
Rosa Reis Witwe, Hofstetten bei
Kleinwallstadt." |
Zur Geschichte der Synagoge
In Hofstetten war eine Synagogengebäude (mit rituellem Bad/Mikwe)
im Untergeschoss vorhanden. 1881 musste ein neuer Kamin eingebaut werden. Zum
Umbau liegen Pläne und Ausführungsbestimmungen vor, u.a.: "Die Ausführung
vorstehenden Planes wird unter folgenden technischen Bedingungen genehmigt: 1.
Der projektierte Kamin, in welchen vom Frauenbad aus ein Rohr eingeleitet werden
soll, ist mit 0,15 m Lichtweite, 0,14 m Wandstärke, 0,15 m Entfernung vom
Holzwerke und mit beiderseitigem Verputze zwei Meter hoch über die Dachfläche
auszuführen. 2. Bei der Ausführung sind die Vorschriften der allgemeinen
Bauordnung vom 19. September 1881 genau einzuhalten... Obernburg, 4.
Januar 1882. Königliche Bezirksamt".
Adresse/Standort der Synagoge: unbekannt
Fotos/Abbildungen
Pläne der Synagoge
anlässlich des Einbaus eines
neuen Kamins (1881)
(Quelle: 6a Zensurbuch, Archiv Hofstetten,
VG Kleinwallstadt; erhalten über Jochen Ratz) |
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Umbauplan |
Vorgaben für den Umbau
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Ausschnitte aus dem
Umbauplan |
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Lageplan von Synagoge
und Israelitischer Schule |
Grundriss des
Untergeschosses
mit rituellem Bad |
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Grundriss des 1. Stockes
mit dem Betsaal |
Querschnitt durch das
Synagogengebäude |
Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in
Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 73-74; 1992² S. 73-74. |
| Dirk Rosenstock: Die unterfränkischen
Judenmatrikeln von 1817. Eine namenkundliche und sozialgeschichtliche
Quelle. Reihe: Veröffentlichungen des Stadtarchivs Würzburg Band 13.
Würzburg 2008. S. 181.
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n.e.
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