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Friedhöfe in der Region"
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der Schweiz"
 
 Basel  (Kanton Basel-Stadt,
CH) Jüdische Friedhöfe
 
 Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   
 Siehe Seite zu den Synagogen in Basel (interner
Link)
 
 
 Zur Geschichte der jüdischen Friedhöfe in Basel
 
 Der   erste jüdische Friedhof Basels wurde Anfang des 13.
Jahrhunderts eingerichtet. Er wird erstmals  1264   in einer
Verkaufsurkunde des Stiftes St. Peter genannt, muss aber schon
früher bestanden haben, da sich Grabsteine aus den Jahren 1222 (für Frau
Hannah), 1226 und 1231
erhalten haben. Der Friedhof lag (vor der Stadt zu Spalon, im Arsclaf, "zwischen Gnadenthal und St.
Petersplatz", neben dem Garten der Kustodie von St. Peter) im Bereich
des heutigen
Petersplatzes und war mit einer Mauer umgeben. Im Zuge der Verfolgungen Mitte des
14. Jahrhunderts wurde der Friedhof zerstört. Beim Bau des Kollegiengebäudes
der Universität Basel (Petersplatz 1) kam 1937-39 eine größere Anzahl
jüdischer Gräber zum Vorschein. Damals wurden die Gebeine in den Friedhof an
der Theodor-Herzl-Straße verlegt. Im Frühjahr 2003 wurden bei erneuten
Bauarbeiten (Unterkellerung des Kollegiengebäudes im Bereich der Cafeteria)
weitere Gräber gefunden. Wiederum wurden Gebeine in den Friedhof an der
Theodor-Herzl-Straße neu bestattet.
 
 Nachdem in der 2. Hälfte des 14.
Jahrhunderts nochmals eine jüdische Gemeinde entstehen konnte, legte diese  1394
einen  (zweiten) jüdischen Friedhof am Hirschgässlein 17, am Aeschengraben an. Nur wenige
Jahre diente dieser Friedhof als jüdischer Begräbnisplatz, da die Juden
Basels auf Grund einer Brunnenvergiftungsklage 1397 aus der Stadt geflohen waren
und nicht zurückkehren konnten.
 
 Die  1805 neu gegründete jüdische Gemeinde hatte zunächst noch keinen
Friedhof. Die Toten wurden auf dem jüdischen
Friedhof in Hegenheim beigesetzt. Die Bemühungen, in Basel
einen Friedhof einzurichten, waren lange erfolglos. Noch 1888 wollte die Basler
Regierung keinen jüdischen Friedhof in der Stadt, weil "kein genügender
Grund vorliege, zu Gunsten einer einzelnen religiösen Genossenschaft eine
Ausnahme zu machen". Schließlich gelang es nach 1900, Grundstücke direkt an
der französischen Grenze zu erwerben, auf denen mit Zustimmung der zuständigen
Berner Regierung und der Basler Behörden 1903 ein  neuer jüdischer Friedhof angelegt werden
konnte (Lage: im Iselin-Quartier zwischen der heutigen Theodor-Herzl-Strasse und der französischen
Grenze). Die Einweihung des Friedhofes war im  August 1903. Die Friedhofshalle wurde 1969 durch einen Neubau
ersetzt. Der Friedhof ist Begräbnisplatz sowohl der Israelitischen Gemeinde in
Basel (IGB) wie der Israelitischen Religionsgesellschaft. Auf
dem Friedhof ist - nach mehreren Erweiterungen (die ursprüngliche Fläche war
bereits 1908 voll belegt) - Platz für etwa 4.800 Gräber, von denen derzeit etwa
3.700
belegt sind.
 
 Vgl. Presseartikel: Basels
jüdischer Friedhof lag früher im Elsass (in BZ vom 7. Mai
2015).
 
 Aktuell 2016/17: Im Bereich des jüdischen
Friedhofes ist derzeit die Straßenumfahrung Allschwil geplant. Sie wurde
2015 vom Baselbieter Volk angenommen. Der Friedhof könnte betroffen sein, wobei
die Linienführung derzeit (Ende 2016) noch offen ist. Möglicherweise wird sie
auch über französischen Boden geführt, da das Bachgrabenareal stark verbaut
ist. Der Zubringer Allschwil, der das Gewerbegebiet Bachgraben an die Autobahn
anschließen soll, könnte auch als Tunnel konzipiert werden, der wegen der
Bodenbeschaffenheit allerdings acht Meter unter Grund gebaut werden müsste. Die
Israelitische Gemeinde steht im Blick auf die weiteren Planungen in engem
Kontakt mit den zuständigen Behörden.
 
 Vgl. Presseartikel: Sorge
um den jüdischen Friedhof (in BZ vom 30. Dezember
2016).
 
 
 Aus der Geschichte der Friedhöfe
 
 Grabungen im Bereich des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes und
Überführung der Gebeine (1937)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli
      1937: "Aufdeckung des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes in
      Basel. Überführung der Gebeine nach dem jetzigen Friedhof. Basel, 3. Juli (1937). Eine überaus seltene Mizwah-Handlung fand
      am Montag, den 28. Juni in Basel auf dem Areal des ehemaligen Zeughauses
      (künftiges Kollegiengebäude der Universität Basel) statt. Beim
      Niederreißen des Zeughauses war vor kurzem der alte jüdische Friedhof,
      der zur Zeit des Schwarzen Todes und der Judenverfolgung von 1349 an der
      Stelle des späteren Zeughauses bestanden hat, aufgedeckt worden. Auf ein
      an den Chef des Baudepartements, Herrn Regierungsrat Dr. Ebi, gerichtetes
      Ersuchen, zu gestatten, dass die jüdischen Gebeine gesammelt und auf
      einen anderen jüdischen Friedhof überführt werden, hat derselbe
      bereitwilligst und in zuvorkommender Weise die Genehmigung gegeben und
      zugleich die Bauleitung beauftragt, alles zu tun, was im Interesse der
      Erfüllung dieser religiöse Pietätspflicht sich als notwendig erweisen
      sollte.
 Es waren bisher ca. 25 Skelette jüdischer Leichen - kenntlich an ihrer
      nach Misrach (Gebetsrichtung nach Jerusalem) gerichteten Lage und den
      ausgestreckten Armen - aufgefunden. Unter Leitung des Präsidenten der
      Chrewra Kadischa (Wohltätigkeits- und Bestattungsverein), Herrn Samuel
      Eisenmann, und in Anwesenheit der beiden Baseler Rabbiner, Herrn Dr.
      Weil von der Jüdischen Gemeinde und Herrn Rabbiner Schochet
      von der Israelitischen Religionsgesellschaft, sowie einiger Mitglieder der
      Chewra Kadischa sind diese Reste am Montag Nachmittag sachgemäß verpackt
      nach dem jüdischen Friedhof Basel überführt worden, wohin demnächst
      noch weitere Knochenreste gelangen werden.
 Soweit bis jetzt verlautet, soll dann am 1. Selichaustag eine würdige Bestattungsfeier
      in einem Ehrengrab veranstaltet werden.
 Interessant ist, dass man unter dem Schädel eines jeden Begrabenen
      deutlich die Erez Isroel-Erde, die in der langen Zwischenzeit eine
      ganz andere Färbung angenommen hatte, zu erkennen
      vermochte."
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    |  |  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Juli
      1937: "Basel, 14. Juli (1937). Vor Kurzem teilten wir an
      dieser Stelle mit, dass auf dem Areal des Universitäts-Neubaues eine
      jüdische Begräbnisstätte aus dem 12.-14. Jahrhundert aufgedeckt wurde.
      Inzwischen ist es gelungen, die Knochenreste von ca. 150 jüdischen
      Beerdigten festzustellen und getrennt, verpackt nach dem heutigen
      Jüdischen Friedhof zu überführen. Am Dienstag, den 13. Juli, hat
      nunmehr unter zahlreicher Beteiligung seitens der Jüdischen Gemeinde und
      der Israelitischen Religionsgesellschaft und in Anwesenheit der Rabbiner
      beider Gemeinden die Beisetzung der Gebeine in einem gemeinsamen Grab
      stattgefunden." |          Schwierigkeiten bei der Anlage eines jüdischen Friedhofes in
Basel (1896)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Juni
      1896: "Basel, 24. Mai (1896). Die 1200 Seelen zählende
      israelitische Gemeinde in Basel, welche in unserem städtischen
      Gemeinwesen eine ziemlich autonome Stellung einnimmt, an die allgemeinen
      Kultusaufgaben die üblichen Steuerbeträge abliefert, dagegen vom Staat
      zur Befriedigung ihrer Kultusbedürfnisse keinerlei Unterstützung
      empfängt, bestattete ihre Toten in der elsässischen Nachbargemeinde Hegenheim.
      Ein Gesuch der Gemeinde, auf hiesigem Territorium einen privaten Friedhof
      anlegen zu dürfen, wurde von der Staatsbehörde abschlägig beschieden.
      Die israelitische Gemeinde wandte sich herauf mit dem gleichen Gesuch an
      die basellandische Gemeinde Bottmingen, die ihr die Erlaubnis zur Anlage
      eines besonderen Friedhofes in der Nähe von Binningen erteilte. Der
      Regierungsrat des Kantons Basel-Land. der endgültig über die Frage zu
      entscheiden hatte, hat nun nach Befragung des Sanitätsrates beschlossen,
      die nachgesuchte Bewilligung abzulehnen. In der Motivierung dieses
      Beschlusses stützt sich die Regierung von Baselland auf die Bestimmung
      des Sanitätsgesetzes, die in einer Gemeinde nur einen Friedhof, den
      öffentlichen kennt, in welchem die in der Gemeinde verstorbenen Personen
      ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf Religion oder Herkunft der
      Reihenfolge nach beerdigt werden müssen. Privatfriedhöfe gibt es
      gesetzlich nicht, ganz besonders nicht für Aufnahme von Personen, die gar nicht
      im Kanton gewohnt haben. Auch auch der Konsequenzen willen wurde die
      Anlage eines Privatfriedhofes untersagt. Es stände zu befürchten, dass
      im Falle der Bewilligung in paritätischen Gemeinden eine
      Religionsgenossenschaft für ihre Angehörigen ebenfalls einen besonderen
      Friedhof verlangen würde, welches Verlangen dann nicht abgelehnt werden
      könnte, wobei Zustände geschaffen würden, die dem Sinn und Geist des
      Sanitätsgesetztes zuwiderlaufen und den öffentlichen Frieden unter den
      Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften gefährden
      könnten." |   Weitere Bemühungen um die Bewilligung der Anlage eines
Friedhofes (1902)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Januar
      1902: "Basel, 30. Dezember (1902). (Israelitischer
      Gottesacker). Die hiesige israelitische Gemeinde stellt in Gesuch an
      das Sanitätsdepartement zu Händen der Regierung, um Bewilligung der
      Anlage eines israelitischen Gottesackers auf baselstädtischem Gebiete.
      Die Eingabe wird unter anderem motiviert durch ein Edikt des
      elsass-lothringischen Konsistoriums, welches die bisher üblichen Formalitäten
      für Überführung der Toten nach dem jüdischen Gottesacker erschwert;
      auch führt das Gesuch an, dass in vielen Schweizerstädten mit weniger
      zahlreicher israelitischer Bevölkerung, wie zum Beispiel Baden,
      La Chaux-de-Fonds, Bern,
      Zürich und Genf schon seit
      langer Zeit jüdische Gottesäcker existieren, an letzterem Orte sogar
      seit 120 Jahren. Der Eingabe sind Gutachten der Herren Professor Dr.
      Wertheimer, Ober-Rabbiner in Genf, und Dr. Cohn in Basel beigegeben, und
      die Eingabe ist mit 209 Unterschriften bedeckt, welche mit rechtlicher
      Vollmacht ca. 2.000 Angehörige der hiesigen israelitischen Gemeinde
      repräsentieren. Unter Vorbehalt des Eingegenkommens der Regierung hat die
      israelitische Gemeinde bereits ein passendes Areal als Begräbnisstätte
      für ihre Toten angekauft." |   Stand der Planungen zur Anlage eines Friedhofes - Ratschlag der Regierung (März
1902)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. März
      1902: "Basel, 27. Februar (1902). (Israelitischer Friedhof).
      Der Ratschlag der Regierung über diese Angelegenheit ist
      erschienen. Wir entnehmen ihm Folgendes. Durch eine einlässlich
      begründete Eingabe haben 209 hiesige Israeliten beim Sanitätsdepartement
      das Gesuch gestellt, es möchte ihnen die Anlegung eines eigenen
      Begräbnisplatzes gestattet werden. Es wird |  
    |  dargelegt
      und in den Beilagen von einigen Religionslehrern bestätigt, dass die
      israelitische Religion vorschreibe, jede Leiche müsse in ein besonderes
      Grab gelegt werden, das später nicht mehr geöffnet und jedenfalls nicht
      zur Aufnahme einer weiteren Leiche in Anspruch genommen werden dürfe.
      Diese Bestimmung wird von den Gliedern der jüdischen Gemeinde für so
      wichtig gehalten, dass dem hiesigen Bestattungsbüro kein Fall bekannt
      ist, in dem ein Angehöriger dieser Gemeinde auf einem der städtischen
      Gottesäcker begraben worden wäre. Alle jüdischen Leichen werden auf den
      jüdischen Friedhof in der benachbarten elsässischen Gemeinde Hegenheim
      gebracht und dort nach israelitischem Ritus begraben. Es ist klar, dass
      dieses Verfahren sehr umständlich und kostspielig ist, und wenn, wie dies
      in neuerer Zeit der Fall zu sein scheint, von Seiten der elsässischen
      Behörden noch erschwerende Vorschriften gemacht werden, so ist der
      Versuch der hiesigen, immer zahlreicher werdenden jüdischen Gemeinde, die
      Bewilligung zur Errichtung eines eigenen Friedhofes auf dem Kantonsgebiete
      zu erwirken, durchaus begreiflich. Unser Gesetz, betrettend die
      Bestattungen, vom 16. November 1885 berücksichtigt nun freilich die
      Möglichkeit einer solchen Begräbnisstätte, die ausschließlich für die
      Angehörigen einer bestimmten Religionsgenossenschaft zu dienen hätte, in
      keiner Weise; es stellt den Satz auf, das Bestattungswesen sei in seinem
      ganzen Umfang Aufgabe der Sanitätspolizei und die Bestattungen würden
      nach den Vorschriften des Gesetzes und der bezüglichen Verordnungen unter
      Aufsicht des Sanitätsdepartements durch die dafür bezeichneten Beamten
      und Angestellten ausgeführt. Dabei geht das Gesetz von der Voraussetzung
      aus, dass die Begräbnisplätze von der öffentlichen Verwaltung erworben,
      eingerichtet und den einzelnen Gemeinden und Stadtteilen zur Benutzung
      zugewiesen werden, und es bestimmt daher, dass die Beerdigungen in der
      Regel auf dem Gottesacker der Gemeinde zu erfolgen habe, der der
      Verstorbene angehört hat, in der Stadt auf dem Gottesacker, der für den
      betreffenden Stadtteil zugewiesen ist. Ausnahmen sind vorgesehen für die
      Besitzer eigener Gräber, weitere kann der Vorsteher des Departements
      bewilligen. die Errichtung eines Privatgottesacker, für den eine
      allgemeine Ausnahme von diesen Bestimmungen gemacht würde, kann demnach ohne
      Zustimmung des Großes Rates nichts erfolgen. Der Regierungsrat ist nun der Ansicht, es sollte dem Begehren der hiesigen
      Israeliten entsprochen werden. Sie bilden nachgerade einen sehr
      bedeutenden Teil unserer Bevölkerung und ihre Zahl ist in stetigem
      Zunehmen begriffen; dieselbe ist jetzt auf 1.903 Seelen
      gestiegen.
 Wenn nun ohne Schädigung der öffentlichen Interessen ihren religiösen
      Anschauungen entgegenkommen werde, so würde die Regierung dies für
 |  
    |  billig
      halten, umso mehr, als dies von den meisten anderen größeren
      Schweizerstädten zum Teil schon seit längerer Zeit geschehen sei. Dem
      öffentlichen Interesse würde es allerdings nicht entsprechen, wenn der
      jüdische Gottesacker nicht durch die öffentlichen Behörden verwaltet
      und beaufsichtigt werden sollte. Das wird jedoch durch die Petenten nicht
      verlangt, vielmehr wird ausdrücklich die Unterstellung unter die
      sämtlichen sanitätspolizeilichen Vorschriften zugesichert. Einzig die
      mehrmalige Benützung eines Grabes soll ausgeschlossen werden. In
      Beziehung auf diesen Punkt bestimmt das Gesetz: Reihengräber sollen in
      der Regel erst nach Ablauf von 20 Jahren behufs Wiederbenutzung geöffnet
      werden. Die Wiederbenutzung ist selbstverständlich nicht aus
      sanitärischen Gründen vorgesehen, sondern um die dauernde Verwendung
      desselben öffentlichen Begräbnisplatzes zu ermöglichen. Wird daher die
      Errichtung eines Begräbnisplatzes, der nicht in öffentlichem Eigentum
      steht, gestattet, so kann die Ökonomie des vorhanden Raumes den Besitzern
      überlassen werden, und da das Gesetz nur den Termin bestimmt, vor dem die
      Gräber nicht geöffnet werden dürfen, ist eine abändernde Bestimmung
      nicht erforderlich. Der Regierungsbeschluss, der dem Großen Rate
      vorgeschlagen wird, hat demnach einzig die erwähnte Ausnahme von $ 8 des
      Gesetzes zu statuieren. Außerdem werden sodann einzelne Bestimmungen der
      vom Regierungsrate erlassenen Verordnungen über das Bestattungswesen
      entsprechend abzuändern sein. Im Übrigen ist beizufügen, dass, obwohl das Begehren aus internen
      Gründen nicht von der Vorsteherschaft der jüdischen Gemeinde ausgegangen
      ist, doch die Erwerbung des Friedhofes, unter Genehmigung des
      Regierungsrates, durch diese geschehen wird. Mehrkosten, die der
      öffentlichen Verwaltung durch den Betrieb des Gottesackers erwachsen
      würden, hatte die Gemeinde zu ersetzen.
 Der Antrag der Regierung lautet: 'Der Große Rat des Kantons Basel-Stadt,
      in der Absicht, den Kantonsangehörigen israelitischer Konfession die
      Bestattung ihrer Toten nach den Vorschriften ihrer Religion zu
      ermöglichen, beschließt: Der Regierungsrat wird ermächtigt, der
      israelitischen Gemeinde, in Abweichung von $ 8 des Gesetzes betr. die
      Bestattungen vom 16. November 1885, die Einstellung einer eigenen
      Begräbnisstätte auf hiesigem Gebiet zu bewilligen, unter dem Vorbehalt,
      dass die Lage der letzteren dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen
      ist, und dass sich die israelitische Gemeinde im übrigen allen hier
      geltenden Bestimmungen betr. die Bestattungen, unter-" (Artikel
      endet hier).
 |    Stand der Planungen zur Anlage eines Friedhofes (April 1902)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. April
      1902: "Basel, 16. April (1902). (Israelitischer Friedhof).
      Unter den Traktanden der nächsten Großratssitzung befindet sich auch der
      Ratschlag betr. die Bewilligung zur Anlegung eines Friedhofes durch die
      hiesige israelitische Gemeinde. Diese Religionsgenossenschaft hat
      bekanntlich ihre verstorbenen Angehörigen bisher bei Hegenheim begraben
      lassen. Ihr Benützungsrecht des dortigen Friedhofes stützte sich auf
      eine Vereinbarung mit einigen elsässischen Gemeinden, die die Zulassung
      der Basler dazu benützten, um diesen den größten Teil der
      Unterhaltungskosten aufzubürden. Diese Vereinbarung wurde in jüngster
      Zeit durch ein Edikt des jüdischen Konsistoriums von Elsass-Lothringen
      aufgehoben, und die Basler Gemeinde als solche hat nun gar kein Recht mehr
      auf den Hegenheimer Friedhof; ihrem Rabbiner wurde, als er bei einer
      Beerdigung funktionieren wollte, Schweigen geboten, und die Gebühren für
      Beerdigungen von Basler Juden wurden noch mehr in die Höhe geschraubt.
      Unter diesen Umständen hat sich in Basel unter dem Vorsitz des Herrn
      Bloch-Roos ein Initiativkomitee gebildet, das die Errichtung eines eigenen
      Friedhofes auf unserem Kantonsgebiet anstrebt. Dieses Komitee hat dem
      Sanitätsdepartement in einer von Gutachten des Basler Rabbiners Dr. Cohn
      und des schweizerischen Großrabbiners Prof. Wertheimer in Genf
      begleiteten Eingabe einlässlich die Gründe auseinandergesetzt, die die
      Juden einen eigenen Friedhof wünschen lassen und es ihnen verbieten, ihre
      verstorbenen Angehörigen auf den öffentlichen Gottesäckern zu begraben.
      Sie wollen nicht durch einen eigenen Friedhof den anderen Religionen gegenüber
      die Besonderheit ihrer religiösen Anschauungen hervorheben und die sie
      umgehenden Schranken erhöhen. Was sie von der Benützung der
      öffentlichen Gottesäcker abhält, ist mehr der Umstand, dass auf diesen
      in einem gewissen Turnus die Gräber aufs neue benützt werden. das
      Verbot, ein Grab zu öffnen, bildet einen wichtigen und wesentlichen
      Bestandteil der jüdischen religiösen Vorschriften. |  
    |  Das
      Komitee belegt dies mit dem Hinweis auf den Erzvater Abraham, der nach
      Genesis 23 ernstlich bemüht war, der verstorbenen Sarah eine von den
      Gräbern der Kanaanitern abgesonderte Ruhestätte zu sichern. Es beruft
      sich ferner auf eine Stelle im Schulchan Aruch, einem im sechzehnten
      Jahrhundert entstandenen Kodex des jüdischen Rechts. Immerhin sagt es
      ausdrücklich: 'Das Gesetz von der Unverletzbarkeit der Friedhöfe hat nun
      allerdings eine Einschränkung erlitten, deren Berechtigung von den Juden
      jederzeit rückhaltlos anerkannt worden ist und welcher sie sich auch jederzeit
      unterziehen werden: Da wo in Folge von öffentlichen Werken,
      Straßenanlagen, Überbauungen oder sonstigen im öffentlichen Interesse
      liegenden Terrainverwendungen die Kassierung eines jüdischen Friedhofes
      notwendig würde, haben natürlich die religiösen Erwägungen vor den
      Anforderungen der Allgemeinheit in den Hintergrund zu treten, und es
      fassen die Petenten ihr Gesuch auch nicht etwa in dem Sinn auf, dass der
      von ihnen postulierte Friedhof mit der Garantie absoluter Unverletzbarkeit
      ausgestattet sein soll; wohl aber liegt ihnen daran, dass, so lange ihr
      Friedhof besteht, das einzelne Grab unangetastet bleibe und nicht dadurch
      die Ruhe des Bestatteten gestört werde, dass nach Ablauf einer gewissen
      Zeit das Grab geöffnet und einem anderen Toten zur vorübergehenden
      Ruhestätte angewiesen werde, wie dies bei den öffentlichen Friedhöfen
      Regel ist.' Wenn der Staat die Bitte der Juden erfüllt und ihnen einen eigenen Friedhof
      anlegt, so sind sie bereit, alle daraus entstehenden Kosten zu tragen, das
      nötige Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und sich den
      hiesigen Gesetzen und Verordnungen über das Bestattungswesen sowie der
      Kontrolle der staatlichen Organe zu unterziehen. Als für einen jüdischen
      Friedhof eventuell geeignete Areale betrachten sie ein Landstück an der
      Hiltalingerstraße beim Kleinhüninger Gottesacker und eines an der
      Burgfelderstraße und dem Fußweg nach Häsingen, in der Nähe der
      Landesgrenze. Sie werden sich freilich nicht verhehlen, dass in unserem
      territorial sind sehr beengten Stadtstaate die Möglichkeit, dass Gründe
      des öffentlichen Wohls einst die Beseitigung ihres Friedhofes verlangen,
      nicht durchaus ausgeschlossen ist. Sie erinnern übrigens in ihrer Eingabe
      auch daran, dass andere schweizerische Städte ähnlichen Bitten ihrer
      Glaubensgenossen liberal entgegengekommen sind.
 Bei dieser Gelegenheit möge noch an die früheren Judenfriedhöfe in
      Basel erinnert werden. Ein Friedhof, der schon 1264 in der Gegend des Werkhofes
      bestand, fiel bei den Judenverfolgungen von 1348 und 1349 der Wut des
      Volkes zum Opfer. Die Gräber wurden durchwühlt und die mit hebräischen
      Inschriften versehenen Grabsteine zur Bedeckung der inneren Gräben
      verwendet. Noch 1658 kannte Tonjola 570 solcher Steine. Als bald nach der
      großen Verfolgung wieder
 |  
    |  bessere
      Zeiten für die Basler Juden kamen, gewährte ihnen der Rat auch wieder
      einen eigenen Friedhof. Im Jahre 1394 wird beurkundet, dass der Rat
      erlaubt habe, 'durch derselben Juden bette und kuntlich notdurft willen,
      denselben Juden und ihren Nachkommen einen Judenkilchoff by uns ze
      habende'.  Dieser zweite Judenfriedhof lag bei der Vorstand ze
      Spitalschüren, d.h. bei der St. Elisabethenvorstadt. Auch dieser wurde
      wieder profaniert, als im Jahre 1543 die Juden für lange Zeit endgültig
      aus Basel vertrieben wurden. Übrigens muss man nicht glauben, dass 1394
      der Rat aus reinem Toleranzgefühl den Juden ihren Friedhof gewährt habe,
      denn er verfügte, 'dz so unz unsern nachkommen von der jeglichen so
      begraben wirt und werdent in demselben kirchhof, einen halben Gulden
      fürderlich und ane verziehen richten und geben söllent, und von fremden
      Juden und Jüdin und Kindern klein und groß, ouch der jeglichem so
      daselbs begraben wirt oder werden, einen Gulden Rynschen guten und geben
      by ons ane verziehen und generde geben und bezalen.' Die Judengräber
      wurden also zu lukrativen Steuerobjekten. Dass es mit dem Philosemitismus
      nicht weit her war, geht auch aus der Nachricht hervor, dass im gleichen
      Jahre 1394 ein Jude, der Gegenbachs Tochter geküsst hatte, drei Tage ins
      Halseisen gesteckt und dann für immer aus der Stadt gejagt wurde, und
      dass die judenfreundliche Maid, die sich hatte küssen lassen, auf fünf
      Jahre 'in die Käfien' gelegt wurde." |    Über eine Publikation zur Israelitischen Friedhof
(1902)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. September
      1902: "Neu eingegangene Bücher. (Besprechung vorbehalten). Wie
      die Israelitische Gemeinde in Basel zu einem eigenen Friedhof gekommen
      ist. Eine Berichterstattung von S. Bloch-Roos. Basel 1902.
      Basler Handelsdruckerei A. Galliker". |   Einwendungen der deutschen Gesandtschaft gegen die
Lage des projektierten Friedhofes (1903)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. Februar
      1903: "Bern, 6. Februar (1903). Nach neueren Ermittlungen bestätigt
      es sich, dass die deutsche Gesandtschaft in Bern beim Bundesrat aus
      zolltechnischen und hygienischen Gründen gegen den projektierten
      israelitischen Friedhof im Kanton Baselstadt dicht an der Elsässer Grenze
      Einwendungen erhoben hat. die Antwort des Bundesrates steht noch aus. Hier
      bezweifelt man die Verwirklichung des Planes." |   Klärung von Einwänden gegen die Anlage des
Friedhofes (1903)
 
  
    |  Artikel
      in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Februar
      1903: "Basel, 13. Februar (1903). Die internationale
      Friedhof-Angelegenheit). Der 'Frankfurter Zeitung' wird in Sachen des
      Israelitischen Friedhofe in Basel geschrieben: In sanitärer Beziehung kann ein Hindernis der Anlage nicht bestehen, da
      das Grundwasser in der Richtung nach dem Rhein abläuft und nicht nach dem
      Elsass, ferner ist es vom Friedhof bis zum nächsten Wohngebäude auf
      Elsässer Boden mehr als einen Kilometer Distanz; auf Basler Gebiet sind
      freilich nähere Wohnhäuser gelegen. Die Reklamationen in dieser Hinsicht
      stammen von Besitzern des umliegenden Ackerlandes, das sie gern als
      Bauterrain verwerten möchten. Daher die verschiedenen anonymen Briefe an
      die Regierung von Basel-Stadt und an den Bundesrat. Vom zollpolitischen Standpunkte
      aus wird der nur mit eisernem Gitter und Holzhecke umgebene Friedhof, wie
      es das Zollgesetz verlangt, zwei Meter von der Grenze ferngehalten. Es
      liegt also ein Grund zu einer Einsprache nicht vor, so wenig, wie bei
      Erstellung irgend einer anderen Gebäulichkeit. Gegen das Großherzogtum
      Baden liegt der Kleinhüninger Friedhof genauso nahe an der Landesgrenze.
      es liegt somit nicht der geringste Anlass vor, die von der hiesigen
      Regierung erteilte Bewilligung zurückzuziehen.'
 |   Zum Tod von Salomon Lämmle - mit dessen Beisetzung
wurde der Friedhof in Basel eingeweiht (1903)
 
  
    |  Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
      vom 20. August 1903: "Basel, 18. August (1903). Dieser Tage
      verschied nach kurzer Krankheit Herr Salomon Lämmle, der ein
      Menschenalter hindurch in Mühlhausen als Gemeindediener tätig gewesen
      und der die letzten wohlverdienten Jahre der Ruhe im Hause seiner hier
      lebenden Tochter zugebracht hatte. Mit der Beerdigung des Herrn Lämmle
      wurde nun der neue israelitische Friedhof in Basel eingeweiht. Die
      Herren Rabbiner Dr. Cohn und Oberkantor Drujan waren aus der
      Sommerfrische herbeigeeilt, um die Feier würdig zu gestalten. Während
      die Beerdigung um 19 Uhr vormittags stattfand, versammelten sich schon in
      aller Frühe die in Basel anwesenden Kohanim, um dem alten, heiligen
      Brauche gemäß das erste Grab graben zu helfen. Um 10 Uhr setzte sich vom
      Sterbehause aus |  
    |  das imposante Leichengefolge in Bewegung, zum ersten Male unter Begleitung
      der staatlichen Beamten. Nach zirka 40 Minuten war der israelitische
      Friedhof, der an der Grenze Basels gegen Burgfelden hin gelegen ist und
      der mit seiner musterhaften Einrichtung einen vortrefflichen Eindruck
      macht, erreicht. Nach einigen Worten des Herrn Rabbiner Dr. Cohn öffnete Herr
      S. Günzburger-Hirsch, als Vize-Präsident der Gemeinde das Tor, und
      das Leichengefolge betrat den Friedhof. Hier ordnete sich sogleich der
      Zug, und die Anwesenden umschritten den ganzen Friedhof, indem Herr
      Oberkantor Drujan mit seiner wohllautenden Stimme Psalmen rezitierte,
      während der Chor der Andächtigen laut einfiel. Dann sang Herr Drujan ein
      stimmungsvolles Solo 'Der Mensch ist wie Gras...', und nunmehr
      hielt Herr Rabbiner Dr. Cohn nach Verrichtung der üblichen Gebete
      dem Verstorbenen den ehrenden Nachruf und die Weiherede. Er erinnerte
      daran, dass vor ca. 500 Jahren die damalige israelitische Gemeinden einen
      Friedhof in Basel besessen, der bei der Vertreibung der Juden ein Opfer
      der Volkswut geworden, und pries Gott, der die Zeiten ändern, der
      die Völker begreifen ließ, dass sie uns die Menschen- und Bürgerrechte
      nicht vorenthalten dürfen, und der durch eine weise und gerechte
      Regierung den sehnlichen Wunsch der israelitischen Gemeinde nach
      Errichtung eines eigenen Friedhofes erfüllen ließ. Er schilderte herauf
      die Bedeutung des Friedhofes, der zunächst 'der gute Ort' sei, an dem der
      Erdenpilger nach den Leiden und Kämpfen des Lebens sanft ausruht. Dann
      aber zeigte der Redner an der Hand einer sinnigen talmudischen Erklärung,
      dass der Friedhof seinem Namen Beit Olam, 'Haus der Ewigkeit'
      entsprechend die Pforte sei zu einer anderen Welt, für die dieses Leben
      nur eine Vorbereitung sei. Endlich knüpfte der Redner an den Ausspruch
      eines Weisen an, der auch von einem modernen Dichter verwertet worden ist:
      'Man fragte ihn, warum lebst Du?' und er antwortete: 'weil ich gestorben
      bin', um den dritten Namen des Friedhofes Beit HaChajim 'Haus des
      Lebens' dahin zu erklären, dass dieser Platz uns lehrt, wie wir leben
      sollen, dass wir nicht leben sollen allein für das, was vergänglich ist;
      sondern dass wir Taten schaffen, die, wenn einst unser Körper stirbt,
      leben und unsere Fürsprecher sein sollen am Throne Gottes. Am Ende seiner
      Rede bat der Rabbiner die Gemeinde mit zu Herzen gehenden Worten, dem
      jüdischen Friedhof seinen Schmuck, das ist die Schmucklosigkeit der
      Gräber, und damit das jüdische Prinzip der Gleichheit Aller im Tode, zu
      erhalten. Mit den herzlichsten Segensworten für die Gemeinde schloss er
      die erhebende Feier, die allen Teilnehmern unvergesslich bleiben wird. Die
      Chewra Kadischa war unter Führung des Herrn Eisenmann vollzählig
      erschienen und das greise Mitglied derselben, Herr S. Dreyfus-Neumann,
      der Ehrenpräsident der Gemeinde, ließ es sich nicht nehmen, dem Toten,
      indem er das Erdsäckchen in den Oraun (Sarg) legte, den letzten
      Liebesdienst zu erweisen." |        1911: der Baseler Friedhof ist nach 8
Jahren fast voll belegt - die jüdische Gemeinde Basel möchte ihre Toten wieder
in
Hegenheim beisetzen
 
  
    |  Artikel
      im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 22. September
      1911: "Hegenheim. Am 17. September fand hier, wie alljährlich
      die Generalversammlung der Friedhofskommission statt. Dr.
      Nordmann erstattete den Jahres- und Kassenbericht. Aus ersterem
      erfuhren wird, dass im abgelaufenen Jahr 21 Beerdigungen stattgefunden
      haben (4 aus Hegenheim, 2 aus  St.
      Ludwig, 1 aus Kembs, 1 aus Uffheim, 2
      aus Hüningen, 1 aus Langental, 1 aus Nizza, 9 aus Basel), und dass die
      Bau und Reparaturarbeiten nunmehr beendigt sind. Der Stand der Kasse ist
      insofern als nicht ungünstig zu bezeichnen, als die Sammlung der
      seinerzeit subskribierten Jahresbeiträge mit Erfolg fortgesetzt wird. Der
      definitive Abschluss des Baukontos wird erst im nächsten Jahre vorgelegt
      werden können. Am 26. Februar hatte in  St. Ludwig unter dem Vorsitz des
      Herrn Dreyfus eine außerordentliche Generalversammlung stattgefunden,
      deren Haupttraktandum die Besprechung eines Gesuche der Gemeinde Basel
      um Mitbenutzung des Hegenheimer
      Friedhofes war. Der Grund zu diesem Gesuche liegt darin, dass der
      Baseler Friedhof, der erst vor 8 Jahren angelegt worden war, sich für die
      allernächste Zeit schon als zu klein erwiesen hat, und dass Terrains
      neben demselben nicht mehr zu haben sind, eventuell nur unter den
      größten Opfern, Die Verwaltung konnte dem Gesuche nicht entsprechen, da
      von Seiten Basels in Hegenheim nur Passanten begraben werden sollten und
      Leute, die sich nur kurze Zeit in Basel aufgehalten haben, weil solches
      dem Ansehen des Friedhofes schaden könnte und übrigens auch
      religionsgesetzlich unzulässig ist (Joreh Deah 363,2). Zu Beginn dieser Sitzung hatte Herr Dr. Nordmann die traurige Pflicht
      erfüllt, den Anwesenden Mitteilung zu machen von dem Ableben der beiden
      ältesten Mitglieder der Verwaltung, des Herrn Emil Weil aus  St.
      Ludwig und des im ganzen Ober-Elsaß und der Provinz unter dem Namen
      'Monsieur' bekannt gewesenen, langjährigen Sekretärs Herrn M. H.
      Günzburger aus Hegenheim."
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 Zur Lage der Friedhöfe:
 
 Links zu
Stadtplanausschnitten:
       
 Fotos:
 1. Die mittelalterlichen Friedhöfe
 (Fotos: Roger Jean Rebmann, Basel; vgl. Infoseite von www.altbasel.ch: 
hier
      anklicken)
 
  
    | Der erste jüdische Friedhof |  |  |  
    |  | Grabsteine des
      ersten mittelalterlichen jüdischen Friedhofes, die im Institut für jüdische Forschung am Heuberg und im Jüdischen Museum Basel aufbewahrt
      werden
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    | Der zweite jüdische Friedhof |  |  
    |  | Das heutige
      Gelände des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes (Hirschgässlein), wo
      sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts der zweite mittelalterliche Friedhof
      befand
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 2. Der neue jüdische Friedhof (seit 1903)
 (Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: April 2004)
 
 Die Lage des Friedhofes - Link zu den Google-Maps
 (der grüne Pfeil markiert die Lage des
Friedhofes)
 
 
 Größere Kartenansicht
 
 
  
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    | Hinweistafel am Eingang | Eingangsbereich zum Friedhof | Friedhofshalle |  
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    | Denkmal für die in der
      NS-Zeit ermordeten Juden
 | Zwei einzelne
      Grabsteine |  
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    |  | Teilansichten des
      Friedhofes |  |  
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 Links und Literatur Links: Literatur:   
  |  | Germania Judaica II,1 S. 51-55 (hier Literaturangaben zu den
    mittelalterlichen Friedhöfen)); III,1 S. 81-91. |  |  | S. Bloch-Roos: Wie die Israelitische Gemeinde in
    Basel zu einem eigenen Friedhof gekommen ist. Eine Berichterstattung. Basel
    1902. |  |  | Israelitische Gemeinde Basel (Hg.): 1868-1968. Zum Zentenarium der
    Basler Synagoge. Eine Festschrift. Basel 1968. Hierin u.a. Ludwig Kahn,
    Geschichte der Synagogen in Basel. S. 13-32. |  |  | Heiko Haumann
    (Hrsg.): Acht Jahrhundert Juden in Basel. 200 Jahre Israelitische Gemeinde
    Basel. Schwabe Verlag Basel 2005. Informationen
    zu diesem Buch. |    
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