Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Vendersheim (VG Wörrstadt, Kreis Alzey-Worms) 
Jüdische Geschichte / Synagoge 

Übersicht:

bulletZur Geschichte der jüdischen Gemeinde  
bulletBerichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Aus der Geschichte der jüdischen Religionsschule
Aus dem jüdischen Gemeindeleben 
Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde  
Kennkarten aus der NS-Zeit   
bulletZur Geschichte der Synagoge   
bulletFotos / Darstellungen   
bulletLinks und Literatur   

    

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english version)             
    
In Vendersheim bestand eine jüdische Gemeinde bis nach 1933, obwohl sie auf Grund ihrer zurückgegangenen Zahl der Gemeindeglieder bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Auflösung begriffen war. Die Entstehung der Gemeinde geht in das 18. Jahrhundert zurück. 1722 werden in vier jüdischen Familien zusammen 23 Personen gezählt (siehe Dokument unten).    
  
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie folgt: 1824 und 1830 jeweils 49 jüdische Einwohner, 1861 37 (7,5 % von insgesamt 494 Einwohnern), 1880 38 (7,5 % von 509), 1892 26 (in 8 Familien), 1895 25 (in 8 Familien), 1897 26 (in 9 Familien), 1899 26 (in 7 Haushaltungen), 1901 20 (in 8 Haushaltungen), 1905 20 (von 502 Einwohnern), 1910 6 jüdische Einwohner (1,2 % von 482). Um 1910 gab es Bemühungen der jüdischen Einwohner von Vendersheim um einen Anschluss an die Gemeinde Partenheim.   
  
An Einrichtungen bestanden eine Synagoge (s.u.) und eine jüdische Religionsschule. Um 1850 wird berichtet, dass sich die jüdische Gemeinde aus eigenen Mitteln keinen besonderen Vorbeter und Lehrer leisten kann. Vermutlich wurden damals schon die Kinder durch auswärtige Lehrer unterrichtet oder sie besuchten die Religionsschule in einem Nachbarort. Um 1887/1889 wird als Lehrer in Vendersheim L. Löwenstein genannt. Um 1897 erteilte Lehrer Hermann Golding aus Essenheim in Partenheim für die damals vier (1899 drei, 1901 vier) schulpflichtigen jüdischen Kinder aus Vendersheim den Religionsunterricht. Diese Regelung bestand möglicherweise bis zum Tod von Lehrer Golding (1927). Ab 1928 war Lehrer Rosenberg aus Mainz für den Religionsunterricht in Vendersheim und anderen Orten der Umgebung zuständig (siehe unten).  
 
Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen Friedhof in Jugenheim beigesetzt.  
 
Die Gemeinde gehörte zum Rabbinat Alzey.  
 
Von den Gemeindevorstehern werden genannt: um 1881/1891 Nathan Löwenstein (in: "Der Israelit" vom 6. Oktober 1881 S. 7; "Statistische Jahrbücher des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" 1887/89, siehe Artikel von 1891 unten), um 1892/95 Nathan Löwenstein, H. Berger I, B. Simon, um 1897 Nathan Löwenstein, H. Berger I, Hermann Berger II, 1899 H. Berger II, B. Simon und S. Berger, 1901 M. Simon, S. Berger und Hermann Berger.
 
Es gab in der Gemeinde einen Israelitischen Wohltätigkeitsverein (1898/1901 genannt). 
  
Um 1924, als nur noch sechs jüdische Personen in Vendersheim lebten (in drei Haushaltungen, 1,4 % von insgesamt 434 Einwohnern), war Gemeindevorsteher Max Berger. 1928 wird Vendersheim als angeschlossen an Wallertheim genannt (s.u. Artikel vom März 1928 "Wallertheim mit Vendersheim). Doch wird auch 1932 im "Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege" die Gemeinde Vendersheim noch als selbstständige Gemeinde aufgelistet mit weiterhin sechs jüdischen Gemeindegliedern (in zwei Haushaltungen). Vorsteher war weiterhin Max Berger. Die Familie Simon betrieb einen Laden an der Ecke Friedensgasse/Hauptstraße.   
  
1933 lebten weiterhin sechs jüdische Personen am Ort (1,3 % von insgesamt 456 Einwohnern, drei aus Familie Berger, drei aus Familie Simon). In den folgenden Jahren sind auch die Mitglieder dieser letzten Familien auf Grund der Folgen des wirtschaftlichen Boykotts, der zunehmenden Entrechtung und der Repressalien weggezogen beziehungsweise ausgewandert. Der letzte Gemeindevorsteher Max Berger (geb. 24.12.1867) und seine Frau Lina sind 1938 in die USA emigriert; die anderen vier Personen (der Familie Adolf und Friederike Simon mit den Töchtern Elisabeth und Johanna, vgl. unten) sind im April 1937 (Elisabeth) beziehungsweise Ende Juni 1939 (Adolf, Friederike und Johanna) nach Mainz verzogen, von wo letztere (Adolf, Friederike und Johanna) 1942 in das Ghetto Theresienstadt (Adolf gest. 1942), im darauf folgenden Jahr Friederike und Tochter Johanna in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und ermordet wurden. Elisabeth Simon wurde im März 1942 ab Mainz in das Ghetto Piaski deportiert und ist dort umgekommen.
   
Von den in Vendersheim geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Adolf Berger (1871), Salomon Berger (1873)*, Adolf Löwenstein (1887), Bernhard Löwenstein (1873), Jakob Löwenstein (1875, Stolperstein in Berlin, siehe unten), Adolf (Adolph) Simon (1887), Elisabeth Simon (1914), Hermann Simon (1877), Frida (Friederike) Mayer geb. Simon (1875, vgl. Verlobungsanzeige unten)**, Friederike Simon geb. Weis (1884, vgl. Kennkarte unten), Johanna Simon (1926, vgl. Kennkarte unten).     
* für Salomon Berger (geb. 4. Februar 1873 als Sohn von Leopold Berger und Sara geb. Bamberger) ist im Gedenkbuch des Bundesarchives (sicher falsch) als Geburtsort "Wendelsheim" angegeben (eingesehen 22.3.2026). Er wurde deportiert ab Köln 1942 in das Ghetto Theresienstadt, wo er am 8. Januar 1943 umgekommen ist. Im Gedenkbuch Köln steht richtig der Geburtsort Vendersheim https://museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/Details-Gedenkbuch?sfrom=958&id=1327&buchstabe=B Auch das Gedenkblatt Yad Vashem gibt Vendersheim an. Die Todesfallanzeige Theresienstadt liest "Wendershaim Kreis Oppenheim", also auch zu korrigieren in "Vendersheim". 
** für Frida (Friederike) Mayer geb. Simon: im Gedenkbuch des Bundesarchives ist (vermutlich falsch) als Geburtsort "Sondernheim" angegeben (eingesehen 22.3.2026); im Gedenkbuch "Memorial to the Jews Deported from France 1942-1944" by Serge Klarsfeld steht (vermutlich richtig) als Geburtsort Vendersheim (entsprechend bei Verlobungsanzeige als Herkunftsort Vendersheim).
     
    
    
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde 
  
Aus der Geschichte der jüdischen Religionsschule 
Lehrer Rosenberg aus Mainz unterrichtet die jüdischen Kinder in Vendersheim (1928)    

Artikel im Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen Religionsgemeinden Hessens vom März 1928: "Der Unterricht in Wöllstein, Eich, Heßloch mit Monzernheim und Wachenheim wird Herrn Lehrer Salomon - Worms und der in Niedersaulheim, Wallertheim mit Vendersheim, Wörrstadt, Sprendlingen, Bodenheim, Essenheim, Hahnheim, Nieder- und Ober-Olm, Weisenau, Gonsenheim und Mombach Herrn Lehrer Rosenberg - Mainz übertragen".    

 
 
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
  
Dokument von 1722 über die in Vendersheim lebenden jüdischen Familien

Dokument von 1722 aus dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt F 2 Nr. 34/9 über die "Judenschaft ... zu Vendersheim": aufgelistet werden vier Männer und ihre Frauen mit zusammen 6 Söhnen und 9 Töchter, zusammen 23 Personen.       

                    
Gerichtliche Klärung um die Erteilung einer Erlaubnis zum Schächten durch Rabbiner Dr. Rothschild (Alzey) an einen dafür nicht ausgebildeten jungen Mann in Vendersheim (1891)
Anmerkung: Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen liberalen und orthodoxen jüdischen Gruppierungen. Der liberal geprägte Rabbiner Dr. David Rothschild in Alzey wurde auf Grund seiner Gesinnung von orthodoxen Gruppierungen angefeindet. Die orthodoxe jüdische Zeitschrift "Der Israelit" mit ihrem Chefredakteur Dr. Markus Lehmann in Mainz (https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Lehmann) griff den Rabbiner scharf an (Artikel vom 16.10.1890), worauf sich Rabbiner Dr. Rothschild über ein Gerichtsverfahren gegen die Beleidigung seiner Person wehrte. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die von Rabbiner Dr. Rothschild erteilte Erlaubnis zum Schächten an den 16 1/2 jährigen Adolf Berger, der sonst als Lumpensammler tätig war und sich offenbar in religiösen Dingen und in der hebräischen Sprache wenig auskannte.

Aus dem Abschnitt geht hervor: um 1890 hatte Vendersheim - unter dem Gemeindevorsteher Nathan Löwenstein - acht jüdische Familien. Von den acht Familienoberhäuptern hatten - in liberaler Weise äußerst großzügig - sechs von Rabbiner Dr. David Rothschild (in Alzey Rabbiner bis 1891) die Erlaubnis zum Schächten erhalten, dazu der junge Adolf Berger (geb. 1871, umgekommen im Ghetto Theresienstadt 1944). Im Gerichtsverfahren war als Experte Rabbiner Dr. Marx aus Darmstadt geladen. 

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" (bzw. "Israelit und Jeschurun") vom 30. November 1891: "Leitender Artikel.
In eigener Sache!
Mainz, 24. November. In Nr. 61 dieser Zeitschrift vom 16. Oktober vorigen Jahres gelangte der nachfolgende Artikel zum Abdruck:
Alzey, im Oktober. Der bekannte Ausspruch Ben Akiba's findet bei unserer Reform keine Bestätigung. Denn seit ihrer Inszenierung sind wir gewohnt, in kurzen Zwischenräumen 'nie dagewesene' Überraschungen an ihren Führern und Leitern zu erleben. Der Gottfried von der trefenen (= nicht koscheren) Bouillon oder das am Sabbat sein Pfeiflein schmauchende Rabbilein sind zwar nicht mehr im Stande, uns Rufe des Staunens zu entlocken, dagegen dürfte es neu sein, dass ein Schochet die Kaboloh (Befähigungszeugnis) zum Schächten) erhält, der nicht ein Wort Hebräisch lesen kann. Sie fragen, wer denn dies Ungeheuerliche zu Stande gebracht habe? Wenden Sie sich, bitte, an unseren Herrn Rabbiner Dr. Rothschild, er wird Ihnen nähere Aus­kunft darüber geben können.
Ein armer, 16 1/2 jähriger Lumpensammler in dem benachbarten Dorfe Pfennersheim (gemeint: Vendersheim siehe unten) ist der Bevorzugte, der mit der Kaboloh unseres Herrn Rabbiners in der Tasche uns mit 'Koscherfleich' beglücken will. Man nimmt natürlich allenthalben Anstand, diesen jungen Mann, der weder eine höhere jüdische oder nichtjüdische Schule, noch ein Seminar besucht hat, vom Schächtfache selbstredend keine Ahnung hat, und der nicht mehr Bildung besitzt, wie der erste beste Hausbursche, die Schächtfunktion ausüben zu lassen; dennoch soll er an einem kleinen Orte in der Nähe bereits geschächtet haben.
Doch die Bäume wachsen (nicht in den Himmel, und auch der Unwille gegen unser geistliches Oberhaupt hat einen solchen Höhepunkt erreicht, dass dasselbe sich genötigt sah, sein Entlassungsgesuch einzureichen. Wenn man auch hier nicht den orthodoxen Prinzipien huldigt, so wünscht man doch nicht, dass der Rabbiner sich rasiert oder am Sabbat per Eisenbahn die seinem Bezirke unterstellten Ortschaften aufsucht, um den Leuten von der Kanzel aus zu sagen, wie sie Gottes Gebote halten sollen. Herr Dr. Rothschild hat nun Muße, seinem Freunde Rahmer Betrachtungen über die 'starre Neuorthodoxie und das Finsternis um sich her verbreitende Muckerthum' zu liefern. Unserem Rabbinate aber wünschen wir, dass, entgegen dem bekannten Spruche, bald etwas Besseres nachkomme.

Auf Betreiben des Herrn Rabbiners Dr. Rothschild in Alzey hat sich hierauf die Großherzogliche Staatsanwaltschaft veranlasst gesehen, gegen den verantwortlichen Redakteur dieser Zeitung die Anklage wegen Beleidigung zu erheben; als Nebenkläger traten die Herren Berger, Vater und Sohn auf, die sich durch den Artikel in ihrem Gewerbe geschädigt sahen. Bei der heutigen Schöffengerichts-Sitzung gelangte dieser Gegenstand zur Verhandlung.
Auf Befragen des Richters über die Entstehung des Artikels teilte der Redakteur dieser Zeitung ungefähr Folgendes mit: Während des ganzen vorjährigen Sommers sprachen in kurzen Zwischenräumen Leute aus dem Kreise Alzey, Lehrer, Vorstände und auch Privatpersonen bei mir vor, die über die Art und Weise der Ausübung der rabbinatlichen Funktion von Seiten des Herrn Rabbiners Rothschild bittere Beschwerde führten und namentlich darüber klagten, in wie leichtfertiger Weise der Herr Rabbiner Kabolohs (Befähigungen zum Schächten) ausstelle. Man bat mich wiederholt und dringend, doch im 'Israelit' darauf hinzuweisen, wie hierdurch eine unserer heiligsten Institutionen untergraben werde und hoffte, dass wenn die Sache der Öffentlichkeit übergeben werde, H. Rothschild sich vielleicht veranlasst fühle, in Zukunft mit Erteilung seiner Zeugnisse vorsichtiger zu sein. Ich habe mit Rücksicht darauf, dass diese Missstände nicht neueren Datums, sondern bereits während der ganzen langen Amtsdauer des erwähnten Rabbiners vorhanden waren, allen diesen Beschwerden kein Gehör geschenkt, zumal bereits in früheren Jahren vom 'Israelit' mit ziemlich wenig Erfolg dagegen geschrieben worden war. Da kamen die Herbstfeiertage heran, und es wurde mir erzählt, dass ein Herr Isaac, der erst vor Kurzem aus dem Kreise Alzey hierher gezogen war, sich in der Synagoge, während unser Herr Rabbiner Dr. Bondi (sc. Mainz) über die Wichtigkeit und Heiligkeit der Schechitah sprach, sich seinen Nachbarn gegenüber äußerte, es sei zu bedauern, dass sich niemand fände, der        
im Interesse unserer heiligen Religion an diesen Dingen zu rütteln wage. Daraufhin erst ließ ich mir Herrn Isaac rufen, mich genau über die Sache informieren und verfasste hierauf den beregten Artikel. Kurze Zeit darnach empfing ich unter Berufung auf das Gesetz eine Erklärung des Herrn Rabbiners Rothschild, dass die in unserem Blatte über ihn veröffentlichten Mitteilungen einesteils unwahr, anderenteils nicht auf ihn bezüglich seien. Ich brachte diese Erklärung in meinem Blatte Nr. 88 vom 10. November vorigen Jahres zum Abdruck. Ferner ging mir eine längere Erklärung des Herrn Adolf Berger aus Vendersheim zu, in welchem derselbe mir mitteilte, dass mit dem 16 1/2 jährigen Lumpensammler, der in Vendersheim als Schochet angestellt, kein anderer als er gemeint sei und worin ich aufgefordert wurde, in dem 'Israelit' zu veröffentlichen, dass all' das über ihn Gesagte unwahr sei; andernfalls wollte er mir vor Gericht beweisen, dass er wohl ein gebildeter Mensch und im Stande sei, Hebräisch lesen zu können. Dieser Brief des Herrn Berger (von dem er später auch beschwor, dass er ihn selbst geschrieben) wimmelte indes so sehr von orthographischen und grammatikalischen Fehlern und das einzige hebräische Wort, das in dem Briefe vorkam, das Wort Schochet, war auf eine so entsetzlich' lächerliche Art geschrieben (er schrieb es nämlich Schokat) dass ich mich natürlich nicht veranlasst sah, irgendeiner Erklärung des Herrn Berger Aufnahme zu gewähren, dass vielmehr gerade dieser Brief für mich ein Beweis war, wie sehr die Beschwerden aus dem Kreise Alzey gerechtfertigt erschienen.
Es wird nunmehr die Aussage des emeritierten Herrn Rabbiners Dr. Rothschild, welcher in Aachen, dem Orte seines jetzigen Aufenthaltes eidlich vernommen wurde, vorgelesen.
Die Aussage dieses Herrn ging dahin, dass die ganze Fassung des Artikels geeignet sei, ihn zu beleidigen. Es seien ihm darin Dinge nachgesagt, die, wenn er sie getan hätte, geeignet gewesen wären, ihn in seinem Amte unmöglich zu machen. Dem Berger hätte er allerdings nur zu Privatzwecken Kaboloh erteilt, indes ihm nicht verboten auch öffentlich zu schächten. Es sei nicht erforderlich, dass ein Schächter Kenntnis der hebräischen Sprache besitzen müsse, nur müsse er den vor der Schechitah zu sprechenden Segensspruch hersagen können. Es sei unwahr, dass er wegen dieser Vorgänge sein Entlassungsgesuch hätte einreichen müssen, er sei lediglich wegen seines hohen Alters pensioniert worden. In Vendersheim habe er 2, höchstens 3 Personen Erlaubnis zum Schächten erteilt.
Zeuge und Nebenkläger Adolf Berger tritt nunmehr vor. Seine Aussagen sind derart, dass aus denselben kaum Klarheit zu gewinnen war; seine Ausdrucksweise und sein Benehmen riefen die Heiterkeit aller Anwesenden hervor. Derselbe verwickelte sich in verschiedene Widersprüche , indem er einmal behauptete, er sei Lumpensammler, das andere Mal wiederum, er be­treibe dieses Geschäft nicht; auch den an den Beklagten geschriebenen Brief will er einmal selbst geschrieben, einmal diktiert haben, so dass er von dem Richter auf die Heiligkeit des Eides, unter welchem seine Aussage stünde, aufmerksam gemacht werden musste. Auf die Frage des Richters, wie viel jüdische Familienhäupter in Vendersheim wohnen, gibt er deren Zahl mit 8 an und auf die Frage, wie viel hiervon von Herrn Rabbiner Rothschild zum Schächten ernannt wurden, nannte er 6. Für die Erlaubniserteilung zum Schächten habe er sowie die Übrigen an Herrn Rabbiner Dr. Rothschild eine Gebühr von 12 Mk. entrichten müssen. Es folgte hierauf die Vernehmung des oben erwähnten Herrn Isaac, welcher ebenfalls auf Befragen bestätigt, dass von den 8 in Vendersheim wohnenden Familienhäuptern 6 von Herrn Rabbiner Rothschild die Schächtererlaubnis gegeben worden sei. Derselbe bestätigt im Allgemeinen das Vorhandensein der Missstände in religiöser Beziehung im Kreise Alzey, und berichtet unter anderem noch, dass ihm der Vorstand der Gemeinde Vendersheim, Herr Nathan Löwenstein mitgeteilt habe, dass Rothschild, nachdem der Artikel erschienen, ihm (dem Löwenstein) gegenüber geäußert habe, dass er bedauere, dem Berger Kaboloh gegeben zu haben; er habe damit einen Fehler begangen und namentlich damit, dass er nicht vorher sich bei Löwenstein über die Personalien des Herrn Berger erkundigt habe; auch er, (Isaac) gibt zu, dass man allenthalben im Kreise Alzey davon spreche, dass Herr Rothschild sich rasiert habe und am Sabbat mit der Eisenbahn gefahren sei, (was Rothschild bestreitet). Es folgt die Vernehmung des Zeugen Daniel Baum aus Alzey. Er bezeichnet auf die Frage des Richters über die religiöse Führung des Herrn Rabbiners solche als eine lockere. Er persönlich habe ihn nie am Sabbat mit der Eisenbahn fahren sehen, dagegen öfters mit dem Wagen. Auch habe er sich des Öftern davon überzeugt, dass nicht koscher geschächtetes Fleisch und Geflügel in der Haushaltung des Hrn. Rabbiners verwendet worden sei. Er bestätigt, dass von 8 in Vendersheim wohnenden Familienvätern 6 die Schächtererlaubnis des Herrn Dr. Rothschild besaßen.
Als Experte war Herr Rabbiner Dr. Marx aus Darmstadt geladen, der sich in längerer vorzüglicher Rede über die Heiligkeit und Wichtigkeit des Berufs eines Schächters ergeht; wie es strengste 
Pflicht der Rabbinen sei nur charaktervollen, gesetzten Männern mit makellosem Ruf die Befugnis zum Schächten zu gewähren. Namentlich führt er, entgegen der Aussage des Herrn Rabbiner Dr. Rothschild aus, dass ein Schächter wohl der hebräischen Sprache vollkommen mächtig sein müsse. Die existierenden deutschen Hilfsbücher seien alle mehr oder weniger unzulänglich und selbst in dem besten derselben, das in deutscher Sprache mit hebräischen Lettern gedruckt sei, warnt der Verfasser davor, dass man sich ausschließlich auf es verlassen solle, der jüdische Schächter habe vielmehr, die für sein Amt nötige Kenntnis aus den primären hebräischen Quellen zu ziehen. Der Herr Experte weist auch nach, wie wenig sich das Geschäft eines Lumpensammlers mit dem Schächtberufe vertrage, während der Letztere mit schwerem Packen belastet sein Geschäft von Haus zu Haus in Hitze und Kälte treibe, müsste der Schächter eine ausgeruhte, von den Einflüssen der Witterung möglichst bewahrte Hand besitzen, die ihm das überaus feine Gefühl, das zum Herausfinden der Scharten des Messers notwendig sei, stets belasse; er würde niemals dem Berger Kaboloh erteilt haben. Herr Dr. Marx weist auch auf die Tierschutzvereine hin, innerhalb welcher sich vor einigen Jahren eine Strömung gegen das Schächten geltend gemacht habe, wie es ihnen aber in keinem Staate gelungen sei, ein Schächtverbot zu erzielen, denn es habe sich erwiesen, dass einerseits gerade das Schächten die am wenigsten tierquälerische Art der Tötung sei und dass andererseits die Juden in der Berufung der zum Schächten bestimmten Personen die peinlichste Sorgfalt obwalten lassen. Es sei Pflicht der Rabbinen diese Sorgfalt für die Zukunft nicht zu vermindern, sondern sie noch immer zu erhöhen. Zeuge gibt sodann seinem Erstaunen darüber Aus­druck, dass man in einer Gemeinde wie Vendersheim, wo nur 8 Familien wohnen, 6 Schächter ernannt habe.
In der Gemeinde Mainz, in welcher 600 bis 700 jüdische Familien wohnen, fungieren nur 2 Schächter. Auf die Frage des Richters, ob es nicht auf dem Lande etwas leichter genommen werden dürfe, erwiderte Herr Dr. Marx, dass es nur eine Tora für Stadt und Land gebe und dass doch wohl auch der Richter in Alzey nach denselben Grundsätzen und mit derselben Kenntnis des Rechtes richten müsse, wie etwa der Richter in Mainz. Auf Veranlassung des nebenklägerischen Anwalts wurde Herr Dr. Marx noch befragt, ob er der extremen orthodoxen Richtung angehöre, worauf er entgegnete, er stünde auf dem Boden des jüdischen Gesetzes, das allein er als Wahrheit anerkenne; eine extreme orthodoxe Richtung kenne er nicht.
Die in dem Artikel gebrauchten Ausdrücke 'Gottfried von der trefenen (= nichtkoscheren) Bouillon und das am Sabbat sein Pfeiflein schmauchende Rabbilein' seien typische, jedem Leser des 'Israelit" sattsam bekannte Figuren, die Herr Dr. Rothschild unmöglich auf sich habe beziehen können.
Dem Antrag des nebenklägerischen Anwaltes auch noch Hrn. Dr. Saalfeld -Mainz vernehmen zu lassen, der gewiss ganz anders aussagen würde, wurde vom Richter nicht stattgegeben.
Hierauf ergriff der Amtsanwalt das Wort und beantragte die nochmalige Vernehmung des Herrn Rabbiner Dr. Rothschild, da sich in seiner Aussage gegenüber den Aussagen der heute vernommenen Zeugen mannigfache Widersprüche fänden; sollte aber das Gericht seinen Antrag nicht annehmen, so beantrage er den Angeklagten in eine höhere Geldstrafe zu verurteilen, indem, von allem andern abgesehen, schon der ganze Ton des Artikels dazu angetan sei, den Hrn. Rabbiner Dr. Rothschild herabzusetzen und verächtlich zu machen.
Herr Dr. Löb, der Anwalt des Angeklagten, erhielt nunmehr das Wort. Derselbe bemerkt zunächst, dass Herr Dr. Rothschild nicht rechtzeitig Strafantrag gestellt habe und daher die Sache verjährt sei. Das Kreisamt sei nicht berechtigt, Strafantrag zu stellen. Die Beleidigung leite sich aus rituellen Handlungen her und in religiöser Beziehung habe der Rabbiner in Hessen keinen Vorgesetzten. Der Herr Anwalt führt einen analogen Fall vor, in welchem ein Garnisonspfarrer einem Soldaten, weil er kein Kirchgänger gewesen sei, das Geleite versagte. Das Kommando bestrafte den Pfarrer, die Strafe wurde aber vom Reichsgericht wieder aufgehoben, da nur die vorgesetzte geistliche Behörde, in diesem Falle, der Divisionspfarrer, berechtigt gewesen wäre, zu strafen. Weiter sei der Artikel in Wahrung berechtigter Interessen geschrieben, auch sei der Beweis der Wahrheit angetreten und daher Lehmann freizusprechen.
Das Gericht erachtete den Strafantrag des Kreisamtes für zulässig, da dieses Vorgesetzter des Rabbiners auch in der hier zur Entscheidung stehenden Sache sei. Formelle Injurien lägen nicht vor, wohl aber Verteidigung solcher Interessen, denen der 'Israelit' diene, daher sei Lehmann freizusprechen."    

 
Ergebnis einer Spendensammlung (1881)
  

Mitteilung in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1881: "Vendersheim bei Wörrstadt. Durch Vorstand N. Löwenthal: von mehreren Mitgliedern 10 M."     

    
   

Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde 
 
Verlobung von Frida Simon in Vendersheim mit David Mayer in Weisenheim am Sand (1905)   
Anmerkung: beide sind in der NS-Zeit nach den Deportationen umgekommen. 

Mitteilung in der "Neuen Jüdischen Presse" vom 10. November 1905: "Verlobte.
Frida Simon
, Vendersheim, mit David Mayer, Weisenheim am Sand."  

      
85. Geburtstag von Amalie Simon (1929)   

Vendersheim Israelit 18041929.jpg (22261 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. April 1929: "Frankfurt am Main, 12. April (1929), Frau Amalie Simon, früher Vendersheim (Rheinhessen), zur Zeit bei Frau Warschawski, Frankfurt am Main, Uhlandstraße 46, begeht am 25. April ihren 85. Geburtstag."  

     
 Kleine Mitteilungen
- Verlobung von Frida Simon (Vendersheim) mit David Mayer (Weisenheim a.S.) (in "Frankfurter Israelitisches Familienblatt / Neue jüdische Presse" vom 10. November 1905 S.6 s.o. und ebd. vom 24.11.1905 S.11)  
- Geburt einer Tochter bei Adolf Simon und Rikchen geb. Weis in Vendersheim (in "Israelitisches Familienblatt" vom 8. April 1926 S. 7). Anm.: geboren ist die Tochter Johanna (siehe Kennkarte unten). Sie wurde zusammen mit ihren Eltern Adolf und Friederike (= Rikchen) Simon 1942 über das Ghetto Theresienstadt (wo der Vater Adolf starb) und dann in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und ermordet.  
-  85. Geburtstag am 25. April von Amalie Simon (früher in Vendersheim), zur Zeit bei Frau Warschawski, Frankfurt am Main, Uhlandstraße 46 (in "Der Israelit" vom 18. April 1929 S. 7 s.o. und "Israelitisches Familienblatt" vom 29.8.1929).
-  70. Geburtstag am 24. Dezember 1937 vom Max Berger in Vendersheim (in: "Israelitisches Familienblatt" vom 23. Dezember 1937 S. 4)
-  Silberne Hochzeit von Adolf Simon und Frau Friederike (Rikchen) geb. Weis in Vendersheim (in: "Israelitisches Familienblatt" vom 27. Oktober 1938 S. 18)   
      

Kennkarten aus der NS-Zeit  und "Todesfallanzeige" aus dem Ghetto Theresienstadt          
               
Zu den Kennkarten: am 23. Juli 1938 wurde durch den Reichsminister des Innern für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die Kennkartenpflicht eingeführt. Die Kennkarten jüdischer Personen waren mit einem großen Buchstaben "J" gekennzeichnet. Wer als "jüdisch" galt, hatte das Reichsgesetzblatt vom 14. November 1935 ("Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz", "Nürnberger Gesetze") bestimmt. 
Hinweis: für die nachfolgenden Kennkarten ist die Quelle: Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: Bestände: Personenstandsregister: Archivaliensammlung Frankfurt: Abteilung IV: Kennkarten, Mainz 1939" http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/STANDREG/FFM1/117-152.htm. Anfragen bitte gegebenenfalls an zentralarchiv@uni-hd.de       
 
 Kennkarte der in Vendersheim 
geborenen Johanna Simon
 
 Vendersheim KK MZ Simon Johanna.jpg (92901 Byte)
   KK (Mainz 1939) für Johanna Simon (geb. 21. März 1926 in Vendersheim), Schülerin, wohnhaft 
in Vendersheim und Mainz, am 27. September 1942 deportiert ab Darmstadt in das Ghetto Theresienstadt, 
am 29. Januar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz, ermordet    
   
 Kennkarte der in Vendersheim 
wohnhaften Friederike Simon geb. Weis 
 
Nordenstadt KK MZ Simon Friederike.jpg (83961 Byte)
   Kennkarte (Mainz 1939) für Friederike Simon geb. Weis (geb. 21. September 1884 in Nordenstadt), 
wohnhaft in Vendersheim und Mainz, am 27. September 1942 deportiert ab Darmstadt in das 
Ghetto Theresienstadt, am 29. Januar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz,, ermordet 
   
   
 "Todesfallanzeige" für den Kaufmann
Adolf Simon
im Ghetto Theresienstadt
(Archiv https://www.holocaust.cz/de/opferdatenbank/
 
   Adolf Simon ist am 14. August 1887 in Vendersheim geboren als Sohn des Bernhard Simon und seiner Frau Karoline. Er war seit dem 2. November 1913 verheiratet mit Friederike geb. Weis (siehe Kennkarte oben). Adolf Simon ist in Theresienstadt am 8. Oktober 1942 umgekommen.
   
 Deportationsliste Darmstadt - Deportation in das
Ghetto Piaski am 20. März 1942 mit
Name von Elisabeth Simon
   Die Deportationsliste nennt: Elisabeth S. (= Sara, NS-Zusatzname) Simon, Hausangestellte, ledig, geb. 14. November 1914 in Vendersheim, zuletzt wohnhaft Hindenburgstraße 4 o in Mainz. Quelle: Arolsen Archives - https://collections.arolsen-archives.org/de/document/11201572 
   
   
  "Todesfallanzeige" für den Hausierer 
Salomon Berger
im Ghetto Theresienstadt 
(Archiv https://www.holocaust.cz/de/opferdatenbank/)  
 
    Salomon Berger ist am 4. Februar 1873 in Vendersheim geboren als Sohn von Leopold Berger und seiner Frau Sara geb. Bamberger. Er war zum Zeitpunkt der Deportation bereits verwitwet und zuletzt in Köln aus Hausierer tätig. Gedenkbuch Köln: https://museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/Details-Gedenkbuch?sfrom=958&id=1327&buchstabe=B 

 
Zum Lebenslauf von Bernhard Berger (1899 Vendersheim - 1980 Australien)

Bernhard Berger ist am 23. Januar 1899 in Vendersheim geboren. Er war seit Dezember 1921 mit der nichtjüdischen Gertrude geb. Schwenke (geb. 4. Februar 1900 in Dresden) verheiratet, mit der er zwei Söhne hatte: Rolf, geb. 1927 in Krefeld und Werner, geb. 1930 in Dresden. Bernhard Berger war als Elektro-Ingenieur/Technischer Leiter in Heidenau (Sachsen) tätig, wo die Familie im Haus "Platz der Freiheit 6" lebte. Nach dem Novemberpogrom 1938 wurde Bernhard Berger im KZ Buchenwald interniert, am 12. Februar 1939 wieder entlassen. Im Juni 1939 war er für vier Wochen in einem Gefängnis in Dresden. Die Söhne Rolf und Werner kamen 1939 noch über einen Kindertransport nach England. Bernhard und Gertrud Berger überlebten die NS-Zeit in der Illegalität, versteckt an verschiedenen Orten. Nach dem Krieg waren beide zunächst in einem DP-Lager in Schlachtensee (Berlin). Nach der Entlassung war Bernhard Berger zunächst Polizeipräsident in Pirna, später Chef der Kriminalpolizei in Heidenau. Anfang 1948 wanderten Gertrud, Bernhard und der Sohn Werner nach Australien aus. Gertrud Berger starb am 22. Februar 1971 in Australien, Bernhard am 24. November 1980. Informationen nach https://gedenkplaetze.info/juedische-geschichte/familie-berger-heidenau, mit weiteren Quellen/Literaturangaben.   https://www.mappingthelives.org/bio/0cb14157-7cab-45d2-8829-2a140951faf1?language=de  
Nach der Auswanderungskartei der Arolsen Archives bestanden Pläne zur Emigration nach Bolivien, wozu es aber nicht gekommen ist: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/129818529  .   

    
Erinnerung von Nachkommen der Familie Löwenstein 

Schreiben von Dan Löwenstein und Irene Hollander im Dezember 2022 u.a. an Oberbürgermeisterin Elfi Schmitt-Sieben nach seinem Besuch in Vendersheim 2022. Dan Löwenstein sind als Kinder von Helmut Löwenstein in Mainz geboren. Die Familie konnte in der NS-Zeit über England nach Schweden emigrieren.
Ihr Großvater Jakob Löwenstein ist am 19. Dezember 1875 in Vendersheim geboren. Er war mit Louise Lilly geb. Lebrecht aus Mainz verheiratet und in Berlin als Agent für Schauspieler tätig. Die beiden wohnten in der Johann-Georg-Straße 20 in Berlin, zuletzt unfreiwillig in der Nestorstraße 4. Am 18. Oktober 1941 wurden beide nach Łódź/Litzmannstadt deportiert, wo er am 4. März 1942 umgekommen ist.     
Quelle der Abbildung: https://vendersheim.de/Jüdische%20Geschichte.html   
 
    https://www.stolpersteine-berlin.de/de/johann-georg-str/20/jakob-lowenstein  Foto von Jakob Löwenstein sowie der am 15.2.2014 in Berlin - Halensee zum Gedenken an ihn verlegte "Stolperstein". Daneben liegt ein Stolperstein für seine Frau Louise Lilly geb. Lebrecht, die am 29. Januar 1890 in Mainz geboren ist und am 18. Mai 1942 in Chelmno/Kulmhof ermordet wurde: https://www.stolpersteine-berlin.de/de/johann-georg-str/20/louise-lilly-lowenstein. Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Stolpersteine_in_Berlin-Halensee  

  
   
   
Zur Geschichte der Synagoge   
        
  
Mitte des 19. Jahrhunderts war ein Betraum beziehungsweise eine Synagoge vorhanden (1851 oder 1855 genannt, nicht lange davor erbaut, vgl. Beitrag zur Synagoge von W. Klein Lit.). 1932 (Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung) wird als Adresse der Synagoge die Oberstraße 26 (heute Hauptstraße) angegeben. Es wird sich bei der Synagoge um kein selbständiges Gebäude gehandelt haben, sondern vermutlich um einen Betsaal in einem jüdischen Wohnhaus. 
   
Obwohl bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts in der Synagoge keine regelmäßigen Gottesdienste mehr abgehalten werden konnten (nach Angaben von 1905 nur noch an Festtagen), blieb sie dennoch bestehen und wurde erst im Jahr 1935 durch den Gemeindevorsteher Max Berger verkauft
.  
 
Das Synagogengebäude wurde abgebrochen, heute ist auf dem Grundstück ein Parkplatz.
  
  
Adresse/Standort der Synagoge   1932: Oberstraße 26   -  heute Grundstück Hauptstraße 26   
   
    
Fotos  

Es sind noch keine Fotos zur jüdischen Geschichte in Vendersheim vorhanden; 
über Hinweis oder Zusendungen freut sich der Webmaster der "Alemannia Judaica"; Adresse siehe Eingangsseite
  
         

     
     
Links und Literatur

Links:  

bulletWebsite der Gemeinde Vendersheim  

Literatur:  

bulletPaul Arnsberg: Die jüdischen Gemeinden in Hessen. Bd. 2. S. 320.
bulletPinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany Volume III: Hesse -  Hesse-Nassau - Frankfurt. Hg. von Yad Vashem 1992 (hebräisch) S. 279. (englisch)
bulletLandesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz/Staatliches Konservatoramt des Saarlandes/ Synagogue Memorial Jerusalem (Hg.): "...und dies ist die Pforte des Himmels". Synagogen in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Mainz 2005. S. 374 (mit weiteren Literaturangaben).
bulletWolfhard Klein: Die Synagogen in Essenheim, Jugenheim, Nieder-Saulheim, Partenheim, Stadecken und Vendersheim. In: Mandelzweig (Hrsg.: Förderverein der Synagoge Weisenau) Nr. 2 - 2022. Eingestellt als pdf-Datei.     

   
     


 

Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the Holocaust". 
First published in 2001 by NEW YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad Vashem Jerusalem, Israel.

Vendersheim, Hesse.  Numbering 49 in 1828, the community dwindled to six in 1933 and by 1938 no Jews remained.   
      
       

                   
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Stand: 31. Januar 2026