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Vendersheim (VG
Wörrstadt, Kreis
Alzey-Worms)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english
version)
In Vendersheim bestand eine jüdische
Gemeinde bis nach 1933, obwohl sie auf Grund ihrer zurückgegangenen Zahl der
Gemeindeglieder bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts in Auflösung begriffen
war. Die Entstehung der Gemeinde geht in das 18. Jahrhundert
zurück. 1722 werden in vier jüdischen Familien zusammen 23 Personen
gezählt (siehe Dokument unten).
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Zahl der jüdischen Einwohner wie
folgt: 1824 und 1830 jeweils 49 jüdische Einwohner, 1861 37 (7,5 % von
insgesamt 494 Einwohnern), 1880 38 (7,5 % von 509), 1892 26 (in 8 Familien),
1895 25 (in 8 Familien), 1897 26 (in 9 Familien), 1899 26 (in 7 Haushaltungen),
1901 20 (in 8 Haushaltungen), 1905 20 (von 502 Einwohnern), 1910 6 jüdische
Einwohner (1,2 % von 482). Um
1910 gab es Bemühungen der jüdischen Einwohner von Vendersheim um einen
Anschluss an die Gemeinde Partenheim.
An Einrichtungen bestanden eine Synagoge (s.u.) und eine jüdische
Religionsschule. Um 1850 wird berichtet, dass sich die jüdische Gemeinde aus
eigenen Mitteln keinen besonderen Vorbeter und Lehrer leisten kann. Vermutlich
wurden damals schon die Kinder durch auswärtige Lehrer unterrichtet oder sie
besuchten die Religionsschule in einem Nachbarort. Um 1887/1889 wird als Lehrer
in Vendersheim L. Löwenstein genannt. Um 1897 erteilte Lehrer Hermann
Golding aus Essenheim in
Partenheim für die damals vier (1899 drei,
1901 vier) schulpflichtigen jüdischen Kinder aus Vendersheim den
Religionsunterricht. Diese Regelung bestand möglicherweise bis zum Tod von
Lehrer Golding (1927). Ab 1928 war Lehrer Rosenberg aus Mainz für den
Religionsunterricht in Vendersheim und anderen Orten der Umgebung zuständig
(siehe unten).
Die Toten der Gemeinde wurden auf dem jüdischen
Friedhof
in Jugenheim beigesetzt.
Die Gemeinde gehörte zum Rabbinat Alzey.
Von den Gemeindevorstehern werden genannt: um 1881/1891 Nathan Löwenstein (in:
"Der Israelit" vom 6. Oktober 1881 S. 7; "Statistische Jahrbücher des
Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes" 1887/89, siehe Artikel von 1891
unten), um 1892/95 Nathan Löwenstein, H. Berger I, B. Simon, um 1897 Nathan
Löwenstein, H. Berger I, Hermann Berger II, 1899 H. Berger II, B. Simon und S.
Berger, 1901 M. Simon, S. Berger und Hermann Berger.
Es gab in der Gemeinde einen Israelitischen Wohltätigkeitsverein
(1898/1901 genannt).
Um 1924, als nur noch sechs jüdische Personen in Vendersheim lebten (in
drei Haushaltungen, 1,4 % von insgesamt 434 Einwohnern), war Gemeindevorsteher
Max Berger. 1928 wird Vendersheim als angeschlossen an Wallertheim genannt (s.u.
Artikel vom März 1928 "Wallertheim mit Vendersheim). Doch wird auch 1932
im "Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung und Wohlfahrtspflege" die Gemeinde
Vendersheim noch als selbstständige Gemeinde
aufgelistet mit weiterhin sechs jüdischen Gemeindegliedern (in zwei
Haushaltungen). Vorsteher war weiterhin Max Berger. Die Familie Simon betrieb
einen Laden an der Ecke Friedensgasse/Hauptstraße.
1933 lebten weiterhin sechs jüdische Personen am Ort (1,3 % von insgesamt 456 Einwohnern,
drei aus Familie Berger, drei aus Familie Simon).
In
den folgenden Jahren sind auch die Mitglieder dieser letzten Familien auf Grund der Folgen des wirtschaftlichen Boykotts,
der zunehmenden Entrechtung und der
Repressalien weggezogen beziehungsweise ausgewandert. Der letzte
Gemeindevorsteher Max Berger (geb. 24.12.1867) und seine Frau Lina sind 1938 in die USA emigriert; die
anderen vier Personen (der Familie Adolf und Friederike Simon mit den
Töchtern Elisabeth und Johanna, vgl. unten) sind im April 1937
(Elisabeth) beziehungsweise Ende Juni 1939 (Adolf, Friederike und Johanna) nach
Mainz verzogen, von wo letztere (Adolf, Friederike und Johanna) 1942 in das
Ghetto Theresienstadt (Adolf gest. 1942), im darauf folgenden Jahr Friederike
und Tochter Johanna in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert und ermordet wurden. Elisabeth
Simon wurde im März 1942 ab Mainz in das Ghetto Piaski deportiert und ist dort
umgekommen.
Von den in Vendersheim geborenen und/oder
längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen Personen sind in der NS-Zeit
umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Adolf Berger (1871),
Salomon Berger (1873)*, Adolf
Löwenstein (1887), Bernhard Löwenstein (1873), Jakob Löwenstein (1875,
Stolperstein in Berlin, siehe unten), Adolf
(Adolph) Simon (1887), Elisabeth Simon (1914), Hermann Simon (1877), Frida
(Friederike) Mayer geb. Simon (1875, vgl. Verlobungsanzeige unten)**, Friederike Simon geb. Weis (1884, vgl.
Kennkarte unten), Johanna
Simon (1926, vgl. Kennkarte unten).
* für Salomon Berger (geb. 4. Februar 1873 als Sohn von Leopold Berger
und Sara geb. Bamberger) ist im Gedenkbuch des Bundesarchives (sicher falsch)
als Geburtsort "Wendelsheim" angegeben (eingesehen 22.3.2026). Er wurde
deportiert ab Köln 1942 in das Ghetto Theresienstadt, wo er am 8. Januar 1943
umgekommen ist. Im Gedenkbuch Köln steht richtig der Geburtsort Vendersheim
https://museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/Details-Gedenkbuch?sfrom=958&id=1327&buchstabe=B
Auch das Gedenkblatt Yad Vashem gibt Vendersheim an. Die Todesfallanzeige
Theresienstadt liest "Wendershaim Kreis Oppenheim", also auch zu korrigieren in
"Vendersheim".
** für Frida (Friederike) Mayer geb. Simon: im Gedenkbuch des
Bundesarchives ist (vermutlich falsch) als Geburtsort "Sondernheim" angegeben
(eingesehen 22.3.2026); im Gedenkbuch "Memorial to the Jews Deported from France
1942-1944" by Serge Klarsfeld steht (vermutlich richtig) als Geburtsort
Vendersheim (entsprechend bei Verlobungsanzeige als Herkunftsort
Vendersheim).
Berichte aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Aus der Geschichte
der jüdischen Religionsschule
Lehrer Rosenberg aus Mainz unterrichtet
die jüdischen Kinder in Vendersheim (1928)
Artikel
im Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Israelitischen
Religionsgemeinden Hessens vom März 1928: "Der Unterricht in
Wöllstein,
Eich, Heßloch mit
Monzernheim und
Wachenheim wird Herrn Lehrer Salomon -
Worms und der in
Niedersaulheim,
Wallertheim mit Vendersheim,
Wörrstadt,
Sprendlingen,
Bodenheim,
Essenheim,
Hahnheim,
Nieder- und
Ober-Olm,
Weisenau, Gonsenheim und Mombach Herrn
Lehrer Rosenberg - Mainz
übertragen". |
Aus dem jüdischen Gemeindeleben
Dokument von 1722 über die
in Vendersheim lebenden jüdischen Familien
Dokument
von 1722 aus dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt F 2 Nr. 34/9 über die "Judenschaft
... zu Vendersheim": aufgelistet werden vier Männer und ihre Frauen mit
zusammen 6 Söhnen und 9 Töchter, zusammen 23 Personen. |
Gerichtliche Klärung um die
Erteilung einer Erlaubnis zum Schächten durch Rabbiner Dr. Rothschild (Alzey) an
einen dafür nicht ausgebildeten jungen Mann in Vendersheim (1891)
Anmerkung: Hintergrund ist die Auseinandersetzung zwischen liberalen und
orthodoxen jüdischen Gruppierungen. Der liberal geprägte Rabbiner Dr. David
Rothschild in Alzey wurde auf Grund seiner
Gesinnung von orthodoxen Gruppierungen angefeindet. Die orthodoxe jüdische
Zeitschrift "Der Israelit" mit ihrem Chefredakteur Dr. Markus Lehmann in
Mainz (https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Lehmann)
griff den Rabbiner scharf an (Artikel vom 16.10.1890), worauf sich Rabbiner Dr.
Rothschild über ein Gerichtsverfahren gegen die Beleidigung seiner Person
wehrte. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die von Rabbiner Dr.
Rothschild erteilte Erlaubnis zum Schächten an den 16 1/2 jährigen Adolf
Berger, der sonst als Lumpensammler tätig war und sich offenbar in
religiösen Dingen und in der hebräischen Sprache wenig auskannte.
Aus dem Abschnitt geht hervor: um 1890 hatte Vendersheim - unter dem
Gemeindevorsteher Nathan Löwenstein - acht jüdische Familien. Von den acht
Familienoberhäuptern hatten - in liberaler Weise äußerst großzügig - sechs von
Rabbiner Dr. David Rothschild (in Alzey
Rabbiner bis 1891) die Erlaubnis zum Schächten erhalten, dazu der junge Adolf
Berger (geb. 1871, umgekommen im Ghetto Theresienstadt 1944). Im
Gerichtsverfahren war als Experte Rabbiner Dr. Marx aus Darmstadt geladen.
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" (bzw. "Israelit und Jeschurun") vom 30.
November 1891: "Leitender Artikel.
In eigener Sache! Mainz, 24. November. In Nr. 61 dieser Zeitschrift vom
16. Oktober vorigen Jahres gelangte der nachfolgende Artikel zum Abdruck:
Alzey, im Oktober. Der bekannte Ausspruch Ben Akiba's findet bei
unserer Reform keine Bestätigung. Denn seit ihrer Inszenierung sind wir
gewohnt, in kurzen Zwischenräumen 'nie dagewesene' Überraschungen an ihren
Führern und Leitern zu erleben. Der Gottfried von der trefenen (= nicht
koscheren) Bouillon oder das am Sabbat sein Pfeiflein schmauchende Rabbilein
sind zwar nicht mehr im Stande, uns Rufe des Staunens zu entlocken, dagegen
dürfte es neu sein, dass ein Schochet die Kaboloh (Befähigungszeugnis) zum
Schächten) erhält, der nicht ein Wort Hebräisch lesen kann. Sie
fragen, wer denn dies Ungeheuerliche zu Stande gebracht habe? Wenden Sie
sich, bitte, an unseren Herrn Rabbiner Dr. Rothschild, er wird Ihnen
nähere Auskunft darüber geben können.
Ein armer, 16 1/2 jähriger Lumpensammler in dem benachbarten Dorfe
Pfennersheim (gemeint: Vendersheim siehe unten) ist der Bevorzugte,
der mit der Kaboloh unseres Herrn Rabbiners in der Tasche uns mit 'Koscherfleich'
beglücken will. Man nimmt natürlich allenthalben Anstand, diesen jungen
Mann, der weder eine höhere jüdische oder nichtjüdische Schule, noch ein
Seminar besucht hat, vom Schächtfache selbstredend keine Ahnung hat, und der
nicht mehr Bildung besitzt, wie der erste beste Hausbursche, die
Schächtfunktion ausüben zu lassen; dennoch soll er an einem kleinen Orte in
der Nähe bereits geschächtet haben.
Doch die Bäume wachsen (nicht in den Himmel, und auch der Unwille gegen
unser geistliches Oberhaupt hat einen solchen Höhepunkt erreicht, dass
dasselbe sich genötigt sah, sein Entlassungsgesuch einzureichen. Wenn man
auch hier nicht den orthodoxen Prinzipien huldigt, so wünscht man doch
nicht, dass der Rabbiner sich rasiert oder am Sabbat per Eisenbahn die
seinem Bezirke unterstellten Ortschaften aufsucht, um den Leuten von der
Kanzel aus zu sagen, wie sie Gottes Gebote halten sollen. Herr Dr.
Rothschild hat nun Muße, seinem Freunde Rahmer Betrachtungen über die
'starre Neuorthodoxie und das Finsternis um sich her verbreitende Muckerthum'
zu liefern. Unserem Rabbinate aber wünschen wir, dass, entgegen dem
bekannten Spruche, bald etwas Besseres nachkomme.
Auf Betreiben des Herrn Rabbiners Dr. Rothschild in
Alzey hat sich hierauf die Großherzogliche
Staatsanwaltschaft veranlasst gesehen, gegen den verantwortlichen Redakteur
dieser Zeitung die Anklage wegen Beleidigung zu erheben; als Nebenkläger
traten die Herren Berger, Vater und Sohn auf, die sich durch den
Artikel in ihrem Gewerbe geschädigt sahen. Bei der heutigen
Schöffengerichts-Sitzung gelangte dieser Gegenstand zur Verhandlung.
Auf Befragen des Richters über die Entstehung des Artikels teilte der
Redakteur dieser Zeitung ungefähr Folgendes mit: Während des ganzen
vorjährigen Sommers sprachen in kurzen Zwischenräumen Leute aus dem Kreise
Alzey, Lehrer, Vorstände und auch Privatpersonen bei mir vor, die über die
Art und Weise der Ausübung der rabbinatlichen Funktion von Seiten des Herrn
Rabbiners Rothschild bittere Beschwerde führten und namentlich darüber
klagten, in wie leichtfertiger Weise der Herr Rabbiner Kabolohs
(Befähigungen zum Schächten) ausstelle. Man bat mich wiederholt und
dringend, doch im 'Israelit' darauf hinzuweisen, wie hierdurch eine unserer
heiligsten Institutionen untergraben werde und hoffte, dass wenn die Sache
der Öffentlichkeit übergeben werde, H. Rothschild sich vielleicht veranlasst
fühle, in Zukunft mit Erteilung seiner Zeugnisse vorsichtiger zu sein. Ich
habe mit Rücksicht darauf, dass diese Missstände nicht neueren Datums,
sondern bereits während der ganzen langen Amtsdauer des erwähnten Rabbiners
vorhanden waren, allen diesen Beschwerden kein Gehör geschenkt, zumal
bereits in früheren Jahren vom 'Israelit' mit ziemlich wenig Erfolg dagegen
geschrieben worden war. Da kamen die Herbstfeiertage heran, und es wurde mir
erzählt, dass ein Herr Isaac, der erst vor Kurzem aus dem Kreise
Alzey hierher gezogen war, sich in der Synagoge, während unser Herr
Rabbiner Dr. Bondi (sc. Mainz) über die Wichtigkeit und Heiligkeit der
Schechitah sprach, sich seinen Nachbarn gegenüber äußerte, es sei zu
bedauern, dass sich niemand fände, der
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im
Interesse unserer heiligen Religion an diesen Dingen zu rütteln wage.
Daraufhin erst ließ ich mir Herrn Isaac rufen, mich genau über die Sache
informieren und verfasste hierauf den beregten Artikel. Kurze Zeit darnach
empfing ich unter Berufung auf das Gesetz eine Erklärung des Herrn Rabbiners
Rothschild, dass die in unserem Blatte über ihn veröffentlichten
Mitteilungen einesteils unwahr, anderenteils nicht auf ihn bezüglich seien.
Ich brachte diese Erklärung in meinem Blatte Nr. 88 vom 10. November vorigen
Jahres zum Abdruck. Ferner ging mir eine längere Erklärung des Herrn
Adolf Berger aus Vendersheim zu, in welchem derselbe mir mitteilte, dass
mit dem 16 1/2 jährigen Lumpensammler, der in Vendersheim als
Schochet angestellt, kein anderer als er gemeint sei und worin ich
aufgefordert wurde, in dem 'Israelit' zu veröffentlichen, dass all' das über
ihn Gesagte unwahr sei; andernfalls wollte er mir vor Gericht beweisen, dass
er wohl ein gebildeter Mensch und im Stande sei, Hebräisch lesen zu können.
Dieser Brief des Herrn Berger (von dem er später auch beschwor, dass er ihn
selbst geschrieben) wimmelte indes so sehr von orthographischen und
grammatikalischen Fehlern und das einzige hebräische Wort, das in dem Briefe
vorkam, das Wort Schochet, war auf eine so entsetzlich' lächerliche
Art geschrieben (er schrieb es nämlich Schokat) dass ich mich
natürlich nicht veranlasst sah, irgendeiner Erklärung des Herrn Berger
Aufnahme zu gewähren, dass vielmehr gerade dieser Brief für mich ein Beweis
war, wie sehr die Beschwerden aus dem Kreise Alzey gerechtfertigt
erschienen.
Es wird nunmehr die Aussage des emeritierten Herrn Rabbiners Dr.
Rothschild, welcher in Aachen, dem Orte seines jetzigen Aufenthaltes
eidlich vernommen wurde, vorgelesen.
Die Aussage dieses Herrn ging dahin, dass die ganze Fassung des Artikels
geeignet sei, ihn zu beleidigen. Es seien ihm darin Dinge nachgesagt, die,
wenn er sie getan hätte, geeignet gewesen wären, ihn in seinem Amte
unmöglich zu machen. Dem Berger hätte er allerdings nur zu Privatzwecken
Kaboloh erteilt, indes ihm nicht verboten auch öffentlich zu schächten. Es
sei nicht erforderlich, dass ein Schächter Kenntnis der hebräischen Sprache
besitzen müsse, nur müsse er den vor der Schechitah zu sprechenden
Segensspruch hersagen können. Es sei unwahr, dass er wegen dieser Vorgänge
sein Entlassungsgesuch hätte einreichen müssen, er sei lediglich wegen
seines hohen Alters pensioniert worden. In Vendersheim habe er 2,
höchstens 3 Personen Erlaubnis zum Schächten erteilt.
Zeuge und Nebenkläger Adolf Berger tritt nunmehr vor. Seine Aussagen
sind derart, dass aus denselben kaum Klarheit zu gewinnen war; seine
Ausdrucksweise und sein Benehmen riefen die Heiterkeit aller Anwesenden
hervor. Derselbe verwickelte sich in verschiedene Widersprüche , indem er
einmal behauptete, er sei Lumpensammler, das andere Mal wiederum, er
betreibe dieses Geschäft nicht; auch den an den Beklagten geschriebenen
Brief will er einmal selbst geschrieben, einmal diktiert haben, so dass er
von dem Richter auf die Heiligkeit des Eides, unter welchem seine Aussage
stünde, aufmerksam gemacht werden musste. Auf die Frage des Richters, wie
viel jüdische Familienhäupter in Vendersheim wohnen, gibt er deren
Zahl mit 8 an und auf die Frage, wie viel hiervon von Herrn Rabbiner
Rothschild zum Schächten ernannt wurden, nannte er 6. Für die
Erlaubniserteilung zum Schächten habe er sowie die Übrigen an Herrn Rabbiner
Dr. Rothschild eine Gebühr von 12 Mk. entrichten müssen. Es folgte hierauf
die Vernehmung des oben erwähnten Herrn Isaac, welcher ebenfalls auf
Befragen bestätigt, dass von den 8 in Vendersheim wohnenden Familienhäuptern
6 von Herrn Rabbiner Rothschild die Schächtererlaubnis gegeben worden sei.
Derselbe bestätigt im Allgemeinen das Vorhandensein der Missstände in
religiöser Beziehung im Kreise Alzey, und berichtet unter anderem noch, dass
ihm der Vorstand der Gemeinde Vendersheim, Herr Nathan Löwenstein
mitgeteilt habe, dass Rothschild, nachdem der Artikel erschienen, ihm (dem
Löwenstein) gegenüber geäußert habe, dass er bedauere, dem Berger Kaboloh
gegeben zu haben; er habe damit einen Fehler begangen und namentlich damit,
dass er nicht vorher sich bei Löwenstein über die Personalien des Herrn
Berger erkundigt habe; auch er, (Isaac) gibt zu, dass man allenthalben im
Kreise Alzey davon spreche, dass Herr Rothschild sich rasiert habe und am
Sabbat mit der Eisenbahn gefahren sei, (was Rothschild bestreitet). Es folgt
die Vernehmung des Zeugen Daniel Baum aus Alzey. Er bezeichnet auf
die Frage des Richters über die religiöse Führung des Herrn Rabbiners solche
als eine lockere. Er persönlich habe ihn nie am Sabbat mit der Eisenbahn
fahren sehen, dagegen öfters mit dem Wagen. Auch habe er sich des Öftern
davon überzeugt, dass nicht koscher geschächtetes Fleisch und Geflügel in
der Haushaltung des Hrn. Rabbiners verwendet worden sei. Er bestätigt, dass
von 8 in Vendersheim wohnenden Familienvätern 6 die Schächtererlaubnis des
Herrn Dr. Rothschild besaßen.
Als Experte war Herr Rabbiner Dr. Marx aus
Darmstadt geladen, der sich in
längerer vorzüglicher Rede über die Heiligkeit und Wichtigkeit des Berufs
eines Schächters ergeht; wie es strengste
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Pflicht der Rabbinen sei nur charaktervollen, gesetzten Männern mit
makellosem Ruf die Befugnis zum Schächten zu gewähren. Namentlich führt er,
entgegen der Aussage des Herrn Rabbiner Dr. Rothschild aus, dass ein Schächter
wohl der hebräischen Sprache vollkommen mächtig sein müsse. Die
existierenden deutschen Hilfsbücher seien alle mehr oder weniger unzulänglich
und selbst in dem besten derselben, das in deutscher Sprache mit hebräischen
Lettern gedruckt sei, warnt der Verfasser davor, dass man sich ausschließlich
auf es verlassen solle, der jüdische Schächter habe vielmehr, die für sein
Amt nötige Kenntnis aus den primären hebräischen Quellen zu ziehen. Der
Herr Experte weist auch nach, wie wenig sich das Geschäft eines
Lumpensammlers mit dem Schächtberufe vertrage, während der Letztere mit
schwerem Packen belastet sein Geschäft von Haus zu Haus in Hitze und Kälte
treibe, müsste der Schächter eine ausgeruhte, von den Einflüssen der
Witterung möglichst bewahrte Hand besitzen, die ihm das überaus feine
Gefühl, das zum Herausfinden der Scharten des Messers notwendig sei,
stets belasse; er würde niemals dem Berger Kaboloh erteilt haben. Herr Dr.
Marx weist auch auf die Tierschutzvereine hin, innerhalb welcher sich vor
einigen Jahren eine Strömung gegen das Schächten geltend gemacht habe, wie
es ihnen aber in keinem Staate gelungen sei, ein Schächtverbot zu erzielen,
denn es habe sich erwiesen, dass einerseits gerade das Schächten die am wenigsten tierquälerische Art der
Tötung sei und dass andererseits die Juden in der
Berufung der zum Schächten bestimmten Personen die peinlichste Sorgfalt
obwalten lassen. Es sei Pflicht der Rabbinen diese Sorgfalt für die Zukunft
nicht zu vermindern, sondern sie noch immer zu erhöhen. Zeuge gibt sodann
seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass man in einer Gemeinde wie
Vendersheim, wo nur 8 Familien wohnen, 6 Schächter ernannt habe.
In der Gemeinde Mainz, in welcher 600 bis 700 jüdische Familien wohnen,
fungieren nur 2 Schächter. Auf die Frage des Richters, ob es nicht auf dem
Lande etwas leichter genommen werden dürfe, erwiderte Herr Dr. Marx, dass es nur eine
Tora für Stadt und Land gebe und dass doch wohl auch der Richter in Alzey
nach denselben Grundsätzen und mit derselben Kenntnis des Rechtes richten
müsse, wie etwa der Richter in Mainz. Auf Veranlassung des nebenklägerischen Anwalts wurde Herr Dr. Marx noch befragt, ob er der
extremen orthodoxen Richtung angehöre, worauf er entgegnete, er stünde auf
dem Boden des jüdischen Gesetzes, das allein er als Wahrheit anerkenne; eine
extreme orthodoxe Richtung kenne er nicht.
Die in dem Artikel gebrauchten Ausdrücke 'Gottfried von der trefenen (=
nichtkoscheren)
Bouillon und das am Sabbat sein Pfeiflein schmauchende Rabbilein' seien
typische, jedem Leser des 'Israelit" sattsam bekannte Figuren, die Herr Dr.
Rothschild unmöglich auf sich habe beziehen können.
Dem Antrag des nebenklägerischen Anwaltes auch noch Hrn. Dr. Saalfeld -Mainz vernehmen zu lassen, der
gewiss ganz anders aussagen würde, wurde vom
Richter nicht stattgegeben.
Hierauf ergriff der Amtsanwalt das Wort und beantragte die nochmalige
Vernehmung des Herrn Rabbiner Dr. Rothschild, da sich in seiner Aussage
gegenüber den Aussagen der heute vernommenen Zeugen mannigfache Widersprüche
fänden; sollte aber das Gericht seinen Antrag nicht annehmen, so beantrage
er den Angeklagten in eine höhere Geldstrafe zu verurteilen, indem, von
allem andern abgesehen, schon der ganze Ton des Artikels dazu angetan sei,
den Hrn. Rabbiner Dr. Rothschild herabzusetzen und verächtlich zu machen.
Herr Dr. Löb, der Anwalt des Angeklagten, erhielt nunmehr das Wort.
Derselbe bemerkt zunächst, dass Herr Dr. Rothschild nicht rechtzeitig
Strafantrag gestellt habe und daher die Sache verjährt sei. Das Kreisamt
sei nicht berechtigt, Strafantrag zu stellen. Die Beleidigung leite sich
aus rituellen Handlungen her und in religiöser Beziehung habe der Rabbiner
in Hessen keinen Vorgesetzten. Der Herr Anwalt führt einen analogen Fall
vor, in welchem ein Garnisonspfarrer einem Soldaten, weil er kein
Kirchgänger gewesen sei, das Geleite versagte. Das Kommando bestrafte den
Pfarrer, die Strafe wurde aber vom Reichsgericht wieder aufgehoben, da nur
die vorgesetzte geistliche Behörde, in diesem Falle, der Divisionspfarrer,
berechtigt gewesen wäre, zu strafen. Weiter sei der Artikel in Wahrung
berechtigter Interessen geschrieben, auch sei der Beweis der Wahrheit
angetreten und daher Lehmann freizusprechen.
Das Gericht erachtete den Strafantrag des Kreisamtes für zulässig, da dieses
Vorgesetzter des Rabbiners auch in der hier zur Entscheidung stehenden
Sache sei. Formelle Injurien lägen nicht vor, wohl aber Verteidigung
solcher Interessen, denen der 'Israelit' diene, daher sei Lehmann freizusprechen." |
Ergebnis einer Spendensammlung (1881)
Mitteilung
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1881:
"Vendersheim bei Wörrstadt. Durch Vorstand N. Löwenthal:
von mehreren Mitgliedern 10 M." |
Berichte
zu einzelnen Personen aus der Gemeinde
Verlobung von Frida Simon in
Vendersheim mit David Mayer in Weisenheim am Sand (1905)
Anmerkung: beide sind in der NS-Zeit nach den Deportationen umgekommen.
Mitteilung
in der "Neuen Jüdischen Presse" vom 10. November 1905:
"Verlobte.
Frida Simon, Vendersheim, mit David Mayer,
Weisenheim am Sand." |
85. Geburtstag von Amalie Simon
(1929)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. April 1929:
"Frankfurt am Main, 12. April (1929), Frau Amalie Simon, früher
Vendersheim (Rheinhessen), zur Zeit bei Frau Warschawski, Frankfurt am
Main, Uhlandstraße 46, begeht am 25. April ihren 85.
Geburtstag." |
Kleine Mitteilungen
- Verlobung von Frida Simon (Vendersheim) mit David Mayer (Weisenheim
a.S.) (in "Frankfurter Israelitisches Familienblatt / Neue jüdische
Presse" vom 10. November 1905 S.6 s.o. und ebd. vom 24.11.1905 S.11)
- Geburt einer Tochter bei Adolf Simon und Rikchen geb. Weis in
Vendersheim (in "Israelitisches Familienblatt" vom 8. April 1926 S. 7). Anm.:
geboren ist die Tochter Johanna (siehe Kennkarte unten). Sie wurde
zusammen mit ihren Eltern Adolf und Friederike (= Rikchen) Simon 1942 über das
Ghetto Theresienstadt (wo der Vater Adolf starb) und dann in das
Vernichtungslager Auschwitz deportiert und ermordet.
- 85. Geburtstag am 25. April von Amalie Simon (früher in
Vendersheim), zur Zeit bei Frau Warschawski, Frankfurt am Main, Uhlandstraße 46
(in "Der Israelit" vom 18. April 1929 S. 7 s.o. und "Israelitisches
Familienblatt" vom 29.8.1929).
- 70. Geburtstag am 24. Dezember 1937 vom Max Berger in Vendersheim
(in: "Israelitisches Familienblatt" vom 23. Dezember 1937 S. 4)
- Silberne Hochzeit von Adolf Simon und Frau Friederike (Rikchen) geb.
Weis in Vendersheim (in: "Israelitisches Familienblatt" vom 27. Oktober
1938 S. 18)
| Kennkarten
aus der NS-Zeit und "Todesfallanzeige" aus dem Ghetto
Theresienstadt |
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Zu den Kennkarten: am 23. Juli 1938 wurde
durch den Reichsminister des Innern für bestimmte Gruppen von
Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die Kennkartenpflicht
eingeführt. Die Kennkarten jüdischer Personen waren mit einem großen
Buchstaben "J" gekennzeichnet. Wer als "jüdisch"
galt, hatte das Reichsgesetzblatt vom 14. November 1935 ("Erste
Verordnung zum Reichsbürgergesetz", "Nürnberger Gesetze") bestimmt.
Hinweis: für die nachfolgenden Kennkarten ist die Quelle: Zentralarchiv
zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: Bestände:
Personenstandsregister: Archivaliensammlung Frankfurt: Abteilung IV:
Kennkarten, Mainz 1939" http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/STANDREG/FFM1/117-152.htm.
Anfragen bitte gegebenenfalls an zentralarchiv@uni-hd.de |
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Kennkarte
der in Vendersheim
geborenen Johanna Simon |
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KK (Mainz 1939) für Johanna
Simon (geb. 21. März 1926 in Vendersheim), Schülerin, wohnhaft
in Vendersheim und Mainz, am 27. September 1942 deportiert ab Darmstadt in
das Ghetto Theresienstadt,
am 29. Januar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz,
ermordet |
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Kennkarte
der in Vendersheim
wohnhaften Friederike Simon geb. Weis |
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Kennkarte (Mainz 1939) für Friederike
Simon geb. Weis (geb. 21. September 1884 in Nordenstadt),
wohnhaft in Vendersheim und Mainz, am 27. September 1942 deportiert ab
Darmstadt in das
Ghetto Theresienstadt, am 29. Januar 1943 in das Vernichtungslager
Auschwitz,, ermordet |
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"Todesfallanzeige"
für den Kaufmann
Adolf Simon im Ghetto Theresienstadt
(Archiv
https://www.holocaust.cz/de/opferdatenbank/) |
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Adolf
Simon ist am 14. August 1887 in Vendersheim geboren als Sohn des
Bernhard Simon und seiner Frau Karoline. Er war seit dem 2. November 1913
verheiratet mit Friederike geb. Weis (siehe Kennkarte oben). Adolf Simon ist
in Theresienstadt am 8. Oktober 1942 umgekommen. |
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Deportationsliste
Darmstadt - Deportation in das
Ghetto Piaski am 20. März 1942 mit
Name von Elisabeth Simon |
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Die
Deportationsliste nennt: Elisabeth S. (= Sara, NS-Zusatzname)
Simon, Hausangestellte, ledig, geb. 14. November 1914 in Vendersheim,
zuletzt wohnhaft Hindenburgstraße 4 o in Mainz. Quelle: Arolsen Archives -
https://collections.arolsen-archives.org/de/document/11201572
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"Todesfallanzeige" für den Hausierer
Salomon Berger im Ghetto Theresienstadt
(Archiv
https://www.holocaust.cz/de/opferdatenbank/) |
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Salomon
Berger ist am 4. Februar 1873 in Vendersheim geboren als Sohn von
Leopold Berger und seiner Frau Sara geb. Bamberger. Er war zum Zeitpunkt der
Deportation bereits verwitwet und zuletzt in Köln aus Hausierer tätig.
Gedenkbuch Köln:
https://museenkoeln.de/ns-dokumentationszentrum/Details-Gedenkbuch?sfrom=958&id=1327&buchstabe=B
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Zum Lebenslauf von Bernhard Berger
(1899 Vendersheim - 1980 Australien)
Bernhard Berger ist am 23. Januar
1899 in Vendersheim geboren. Er war seit Dezember 1921 mit der
nichtjüdischen Gertrude geb. Schwenke (geb. 4. Februar 1900 in
Dresden) verheiratet, mit der er zwei Söhne hatte: Rolf, geb. 1927 in
Krefeld und Werner, geb. 1930 in Dresden. Bernhard Berger war als
Elektro-Ingenieur/Technischer Leiter in Heidenau (Sachsen) tätig, wo die
Familie im Haus "Platz der Freiheit 6" lebte. Nach dem Novemberpogrom 1938
wurde Bernhard Berger im KZ Buchenwald interniert, am 12. Februar 1939
wieder entlassen. Im Juni 1939 war er für vier Wochen in einem Gefängnis in
Dresden. Die Söhne Rolf und Werner kamen 1939 noch über einen
Kindertransport nach England. Bernhard und Gertrud Berger überlebten die
NS-Zeit in der Illegalität, versteckt an verschiedenen Orten. Nach dem Krieg
waren beide zunächst in einem DP-Lager in Schlachtensee (Berlin). Nach der
Entlassung war Bernhard Berger zunächst Polizeipräsident in Pirna, später
Chef der Kriminalpolizei in Heidenau. Anfang 1948 wanderten Gertrud,
Bernhard und der Sohn Werner nach Australien aus. Gertrud Berger starb am
22. Februar 1971 in Australien, Bernhard am 24. November 1980. Informationen
nach
https://gedenkplaetze.info/juedische-geschichte/familie-berger-heidenau,
mit weiteren Quellen/Literaturangaben.
https://www.mappingthelives.org/bio/0cb14157-7cab-45d2-8829-2a140951faf1?language=de
Nach der Auswanderungskartei der Arolsen Archives bestanden Pläne zur
Emigration nach Bolivien, wozu es aber nicht gekommen ist: https://collections.arolsen-archives.org/de/document/129818529
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Erinnerung von Nachkommen der Familie
Löwenstein
Zur Geschichte der Synagoge
Mitte des 19. Jahrhunderts
war ein Betraum beziehungsweise eine Synagoge vorhanden (1851 oder 1855
genannt, nicht lange davor erbaut, vgl. Beitrag zur Synagoge von W. Klein
Lit.). 1932 (Führer durch die jüdische Gemeindeverwaltung) wird als Adresse
der Synagoge die Oberstraße 26 (heute Hauptstraße) angegeben. Es wird sich bei der Synagoge um
kein selbständiges Gebäude gehandelt haben, sondern vermutlich um einen
Betsaal in einem jüdischen Wohnhaus.
Obwohl bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts in der Synagoge keine regelmäßigen
Gottesdienste mehr abgehalten werden konnten (nach Angaben von 1905 nur noch an
Festtagen), blieb sie dennoch bestehen und
wurde erst im Jahr 1935 durch den Gemeindevorsteher Max Berger verkauft.
Das Synagogengebäude wurde abgebrochen, heute ist auf dem Grundstück ein
Parkplatz.
Adresse/Standort der Synagoge: 1932:
Oberstraße 26 - heute Grundstück Hauptstraße 26
Fotos
Es sind noch keine
Fotos zur jüdischen Geschichte in Vendersheim vorhanden;
über Hinweis
oder Zusendungen freut sich der Webmaster der "Alemannia
Judaica"; Adresse siehe Eingangsseite. |
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Links und Literatur
Links:
Literatur:
 | Paul Arnsberg: Die jüdischen Gemeinden in Hessen. Bd. 2. S.
320. |
 | Pinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish
Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany Volume
III: Hesse - Hesse-Nassau - Frankfurt. Hg. von Yad Vashem 1992
(hebräisch) S. 279. (englisch) |
 | Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz/Staatliches Konservatoramt
des Saarlandes/ Synagogue Memorial Jerusalem (Hg.): "...und dies
ist die Pforte des Himmels". Synagogen in Rheinland-Pfalz und dem
Saarland. Mainz 2005. S. 374 (mit weiteren Literaturangaben).
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 | Wolfhard Klein: Die Synagogen in Essenheim,
Jugenheim, Nieder-Saulheim, Partenheim, Stadecken und Vendersheim. In:
Mandelzweig (Hrsg.: Förderverein der Synagoge Weisenau) Nr. 2 - 2022.
Eingestellt als pdf-Datei. |

Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the
Holocaust".
First published in 2001 by NEW
YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad
Vashem Jerusalem, Israel.
Vendersheim, Hesse.
Numbering 49 in 1828, the community dwindled to six in 1933 and by 1938 no Jews
remained.

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