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Ullstadt (Gemeinde
Markt Sugenheim, Kreis Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim)
Jüdische Geschichte / Synagoge
Übersicht:
Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde (english
version)
In Ullstadt bestand eine jüdische
Gemeinde bis 1936, deren Entstehung in die Zeit des 17. Jahrhunderts zurückgeht.
Anfang des 17. Jahrhunderts (ältester Grabstein von 1627) wurde der
jüdische Friedhof der Gemeinde angelegt, der als Verbandsfriedhof von elf
weiteren Gemeinden in der Umgebung belegt wurde.
Über die Entwicklung der jüdischen Gemeinde im 19. Jahrhundert geben
die folgenden Zahlen Auskunft: 1811/12 40 jüdische Gemeindeglieder (6,7 % von
insgesamt 592), 1833/37: 50 (9,7 % von 530), 1867 42 (6,8 % von 620), 1880 30
(4,4 % von 687), 1890 23 (3,9 % von 586), 1900 20 (3,4 % von 579), 1910 13 (2,3
% von 563).
Die Gemeinde gehörte zum Distriktsrabbinat in Fürth.
An Einrichtungen hatte die Gemeinde eine Synagoge (s.u.), eine
Religionsschule, eventuell ein rituelles Bad. Um 1871 war Gemeindevorsteher Herr
Thalheimer, um 1876 Leopold Lüneburger. Um 1892/1898 war Gemeindevorsteher ein
Herr Mondschein. In diesem Jahr erteilte den Religionsunterricht für die Schüler
der Gemeinde Lehrer Weißmann aus Sugenheim.
Da die Zahl der jüdischen Gemeindeglieder seit Ende des 19. Jahrhunderts zu
klein geworden war, um regelmäßig Gottesdienste abhalten zu können, schlossen
sich die in Ullstadt noch lebenden jüdischen Einwohner der Gemeinde in Sugenheim
an. Um 1925 lebten noch sieben jüdische Personen in Ullstadt, um 1932 noch
sechs. Zur offiziellen Auflösung der jüdischen Gemeinde in Ullstadt kam es
jedoch erst 1936.
1933 lebten noch fünf jüdische Personen in Ullstadt. 1934
verzogen drei von ihnen nach Ansbach, zwei nach Nürnberg, sodass zum 31.
Dezember 1934 Ullstadt keine jüdischen Einwohner mehr hatte. Dennoch wurde
Ullstadt noch 1936 offiziell der jüdischen Gemeinde in Sugenheim zugeteilt.
Von den in Ullstadt geborenen und/oder längere Zeit am Ort wohnhaften jüdischen
Personen sind in der NS-Zeit umgekommen (Angaben nach den Listen von Yad
Vashem, Jerusalem und den Angaben des "Gedenkbuches
- Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft in Deutschland 1933-1945"): Sigmund Ehmann
(1866), Lina Federlein geb. Sternschein (1874), Martha Handburger geb.
Engelhardt (1904), Rosa Löw geb. Sämann (1873, "Stolperstein" in
Eichstätt, Marktgasse 3), Gustav Sämann (1876),
Jeanette (Jenny) Schülein geb. Sternschein (1876), Max Sternschein (1879).
Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinde
Eine Ritualmordbeschuldigung vor 100 Jahren
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. April 1903:
"Eine Ritualmordbeschuldigung vor 100 Jahren. Zu den Vorurteilen,
welche wie eine unheilbare Krankheit sich forterben von Geschlecht zu
Geschlecht, ohne dass es der fortschreitenden Aufklärung bis jetzt
wenigstens gelingen will, ihre Fortpflanzung und Ausbreitung zu verhüten
und zu verhindern, gehört in erster Reihe auch das Vorurteil des
‚Ritualmordes’ oder die Beschuldigung, dass die Juden oder eine Sekte
derselben zu rituellen Zwecken, besonders bei Gelegenheit ihres
Osterfestes, Christenblut gebrauchen. Ehemals zwar, im 2. und 3.
Jahrhundert gewöhnlicher Zeitrechnung, da waren es die Kirchenväter,
welche ihre Religion verteidigen mussten gegenüber der Beschuldigung des
Ritualmordes, die von heidnischer Seite gegen das Christentum erhoben
wurden. Seit dem 13. Jahrhundert wurde nun diese wahnwitzige Verleumdung
bald hier und bald dort in irgendeinem Winkel der Erde gegen die Juden
gerichtet, und dadurch unsägliches Elend über sie gebracht. Heinrich
Heines fragmentarische Dichtung ‚Der Rabbi von Bacharach’ gibt ein
ergreifendes Bild von den panischen Schrecken, welche um die Osterzeit
durch das Märchen vom Ritualmord in den Judengassen des Mittelalters
verbreitet wurden. Dass aber auch noch in unseren Tagen, im Zeitalter des
elektrischen Lichtes, das Gespenst des krassesten Aberglaubens in weiten
Kreisen des Volkes umgeht, und die Massen wahnbetört, das beweisen die
noch nicht vergessenen Affären von Xanten und Konitz.
In einer solchen Zeit dürfte es leider nicht unzeitgemäß sein, aus
staubbedeckten Akten eine ‚Affäre’ auszugraben, die sich jetzt vor
genau hundert Jahren auf dem damals unter preußischer Landeshoheit
stehenden Gebiete von Bayreuth zugetragen, um an diesem Beispiel zu zeigen
und zu beweisen, wie durch das rasche und energische Einschreiten von Behörden
das Aufkommen von solchen verhängnisvollen Anklagen und Beschuldigungen
im Keime unterdrückt werden können. Die ‚Affäre’ ist kurz erzählt
folgende.
‚Im März 1803 verschwand in der Nähe von Neustadt a. Aisch ein
christliches Kind im Alter von zwei Jahren. Nach 12 bis 13 Tagen wurde
dasselbe auf einem Acker tot aufgefunden. Nach Aussage des über die
stattgehabte Sektion aufgenommenen Protokolls war das Kind einfach
erfroren. Das verhinderte aber nicht das Entstehen des Gerüchtes, dass
das Kind das Opfer eines ‚Ritualmordes’ geworden. Wie ein Lauffeuer
verbreitete sich die Schauermär in der ganzen Gegend. Vergebens war die
Intervention der lokalen Behörden, vergebens waren die aufklärenden
Vorträge der Prediger auf den Kanzeln. Das Volk ließ sich den einmal
gefassten Glauben nicht nehmen. Aufreizende Pasquille wurden gegen die
Juden verbreitet und kein Jude, der sich auf den Straßen zeigte, war mehr
seines Lebens sicher, bis endlich die Kultusgemeinde von Bayreuth im
Interesse ihrer bedrohten Glaubensgenossen mit einer dringlichen
Bittschrift an die Majestät des Königs von Preußen sich wandte, und
dadurch die Provinzialbehörde zur Ergreifung energischer Maßregeln
veranlasste. Von diesen Maßregeln verdient das folgende Publikandum, das
wie ein kalter Strahl auf den entstandenen Brand der Leidenschaften
wirkte, zur Kenntnis der Mitwelt gebracht zu werden.
‚Es ist der unterzeichneten Landes-Polizei-Stelle zur Kenntnis gekommen,
dass zwischen den christlichen Untertanen und jüdischen Eingesessenen zu Ullstadt
und Sugenheim im Neustädter-Kreise
darüber Misshelligkeiten entstanden sind, dass man den Gedanken gefasst,
es sei der im letzt abgewichenen Monat März vermisst und nach einigen
Tagen auf einem Acker tot gefunden wordenen 2jährigen Knabe des von
Frankensteinl. Pächters Matthäus Makel auf dem Buchhof unweit Ullstadt
von Juden behufs der Feier ihres Osterfestes ermordet worden.
‚Je törichter dieses längst widerlegte Vorurteil einer intoleranten
Vorzeit’ schon an sich ist, und so wenig dessen Fortpflanzung dem gegenwärtigen
helleren Zeitalter zur Ehre gereicht, desto weniger hätte man in dem
vorliegenden Fall, wo durch eine gerichtliche Untersuchung des Kindes die
Überzeugung gegeben wurde, dass dasselbe auf dem Felde erfroren ist,
erwarten sollen, dass jemand auf diese unvernünftige Vermutung verfallen
und sich in solcher soweit verlieren und zu solchen Ausschweifungen
verleiten lassen könne, wodurch sogar die öffentliche persönliche
Sicherheit der jüdischen Bewohner jener Gegend in Gefahr zu kommen
scheint.
Es kann diese veranlasste Ruhestörung wohl nur allein das Werk einzelner
boshafter Menschen sein, die vom Hass gegen einzelne jüdische
Glaubensgenossen angetrieben, Rache üben und dazu andere leichtgläubige
Menschen missbrauchen und irre führen wollen, ohne zu überlegen, welches
Ungemach sie sich selbst und anderen dadurch bereiten.
Die Ausmittelung dieser Ruhestörer wird indessen den Polizei-, vereinigt
mit den Justizbehörden, nach den bereits gegen sie vorliegenden Anzeigen
nicht schwer, und es wird eines jeden Teilnahme an der Sache nach dem
Grade seines Verschuldens mit aller Strenge des Gesetzes geahndet werden,
welche Strafen umso empfindlicher werden müssen, als dabei Vergehungen
auf Vergehungen gehäuft worden sind.
|
Indem dieses hierdurch zu jedermanns Wissenschaft bekannt gemacht und
zugleich jeder dortige christliche Einwohner ernstlich gewarnt wird, sich
nicht die mindesten weiteren Kränkungen gegen die jüdischen
Eingesessenen zu erlauben; so verhofft die königliche Kriegs- und
Domainen-Kammer, dass dieser Warnung Gehör gegeben und durch ein
entgegengesetztes Benehmen, welches überdies eine Widergesetzlichkeit
gegen obrigkeitliche Verfügungen bezeichnen und den Grad der Strafbarkeit
erhöhen würde, nicht die Notwendigkeit werde veranlasst werden, dass
die, den Unterbehörden des Kreises wegen ihres weiteren Verfahrens
gegebenen ernsten Instruktionen zum Vollzug gebracht werden müssen.’
Gegeben Bayreuth, den 25. April 1803. Königliche Preußische Kriegs- und
Domainen-Kammer.
Das vorstehende Publikandum verdanken wir Herrn Antiquar B. Seligmann in
Bayreuth, der uns außerdem die Mitteilung macht, dass in Bayreuth noch
weitere Aktenstücke in dieser Angelegenheit vorhanden sind." |
Ortsbeschreibung von Ullstadt (1833)
Beschreibung
von Ullstadt in: Joseph Anton Eisenmann: Geographische Beschreibung
des Erzbistums Bamberg. Bamberg 1833. S. 399: "Ullstadt
(Uhlstadt), Pfarrdorf mit dem Pfarrsitze, der Pfarrkirche, 194
(katholische) Seelen in 26 Häusern), 1 Schloss und 1 Kapelle, 1 Schule, 1
gemeinschaftlicher Gottesacker, dem Sitze eines Freiherren von
Frankenstein... [Die dasigen 196 Protestanten bilden eine eigene Pfarrer. Die
50 Juden daselbst haben ihre Synagoge und seinen Begräbnisplatz.]." |
Auflösung der jüdischen Gemeinde Ullstadt und Zuteil der letzten jüdischen
Einwohner nach Sugenheim (1936)
Bekanntmachung
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15.
September 1936: "Bekanntmachung über Auflösung der
Israelitischen Kultusgemeinde Ullstadt.
Der Rat des Verbandes hat in seiner Sitzung vom 28./29. Juni
1936 nach Anhörung des zuständigen Bezirksrabbinats auf Grund des § 28
der Verbandsverfassung beschlossen:
1. Bei der Kultusgemeinde Ullstadt sind die Voraussetzungen dafür
gegeben, dass diese Kultusgemeinde als aufgelöst anzusehen ist.
2. Die Auflösung der Kultusgemeinde Ullstadt wird als eingetreten
erklärt.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht unter Hinweis
auf § 28 der Verbandsverfassung, laut welchem gegen den Beschluss jedem
Gemeindemitglied binnen einer Frist von einem Monat nach dieser
Bekanntmachung die Beschwerde zum Landesschiedsgericht des Verbandes
zusteht. Die Beschwerdefrist beginnt mit Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung.
München, den 4. September 1936. Verband Bayerischer Israelitischer
Gemeinden. I.V.: Dr. Oestreich." |
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Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. September
1936: "München. Nach einer Bekanntmachung des Verbandes
Bayerischer Israelitischer Gemeinden ist die Kultusgemeinde Ullstadt
als aufgelöst erklärt worden". |
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Mitteilung
im "Gemeindeblatt der Israelitischen Gemeinde Frankfurt" Oktober
1936 S. 18: "München. Nach einer Bekanntmachung des Verbandes
Bayerischer Israelitischer Gemeinden ist die Kultusgemeinde Ullstadt als
aufgelöst erklärt worden." |
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Mitteilung
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. November
1936: Bekanntmachung über Ausdehnung des Gebietes der Israelitischen
Kultusgemeinde Sugenheim auf das Gebiet der politischen Gemeinde Ullstadt.
Die Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Sugenheim, zugleich Steuerverbandsvertretung,
hat am 25. Januar 1936 folgenden Beschluss gefasst:
Gemäß Artikel 2 des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes dehnt die
Israelitische Kultusgemeinde Sugenheim ihr Gebiet auf das Gebiet der
politischen Gemeinde Ullstadt aus.
Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Den an der Umbildung Beteiligten, insbesondere den von der Umbildung
betroffenen umladenpflichtigen Bekenntnisgenossen, wird hiermit
Gelegenheit zur Einsprache gegeben. Die Einsprache soll genau die Gründe
darlegen, welche gegen die bekanntgegebene Umbildung angeführt werden
wollen. Die Einsprache muss binnen einer vom 20. November 1936 ablaufenden
Frist von zwei Wochen bei der Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde
Sugenheim schriftlich eingereicht werden.
Sugenheim, den 11. November 1936. Der Vorstand der Israelitischen
Kultusgemeinde Sugenheim. Louis Sämann." |
Zur Geschichte der Synagoge
Bereits in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts war eine Synagoge
vorhanden. Sie wurde bis 1743 auch von den Sugenheimer Juden besucht. Doch gab
es immer wieder Streit, da sich die Sugenheimer Juden in ihren Plätzen und
Ehrenfunktionen zurückgesetzt fühlten, worauf sie sich um eine Genehmigung zur
Einrichtung einer eigenen Synagoge bemühten. Sie erhielten die Erlaubnis im Januar 1743.
Eine neue Synagoge wurde 1823 erbaut (eingeschossige Bauanlage). Nachdem
auf Grund der zurückgegangenen Zahl der jüdischen Gemeindeglieder seit Ende
des 19. Jahrhunderts keine regelmäßigen Gottesdienste in der Ullstadter
Synagoge abgehalten werden konnten, besuchten die Ullstadter Gemeindeglieder die
Gottesdienste in Sugenheim.
1925 wurde die Synagoge an einen Einwohner aus Sugenheim auf Abbruch verkauft.
Doch blieb das Gebäude stehen.
Bei der Auflösung der jüdischen Gemeinde 1936 wurden die Ritualien aus
der Synagoge nach Sugenheim
gebracht, wo sie beim Novemberpogrom 1938 zerstört wurden. Das
Synagogengebäude in Ullstadt überdauerte den Krieg und ist bis heute erhalten
(eingetragen in der Bayerischen Denkmalliste).
Teile der Bausubstanz sind noch gut erhalten. Reste von Wandfresken um den Ahron
Hakodesch und die Ahron-Hakodesch-Nische sind noch gut erhalten (Schwierz,
1988).
Adresse/Standort der Synagoge: Buchstraße 10.
Foto
(Quelle: U. Metzner, Feuchtwangen, veröffentlicht in www.synagogen.info)
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Die ehemalige Synagoge in
Ullstadt |
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Links und Literatur
Links:
Literatur:
| Baruch Z. Ophir/Falk Wiesemann: Die
jüdischen Gemeinden in Bayern 1918-1945. Geschichte und Zerstörung. 1979
S. 237-238. |
| Israel Schwierz: Steinerne Zeugnisse jüdischen Lebens in
Bayern. Eine Dokumentation der Bayerischen Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit. A 85. 1988 S. 185-186. |
| Pinkas Hakehillot: Encyclopedia of Jewish
Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany -
Bavaria. Hg. von Yad Vashem 1972 (hebräisch) S. 308.
|
| "Mehr als
Steine...." Synagogen-Gedenkband Bayern. Band II:
Mittelfranken.
Erarbeitet von Barbara Eberhardt, Cornelia Berger-Dittscheid,
Hans-Christof Haas und Angela Hager, unter Mitarbeit von
Frank Purrmann und Axel Töllner. Hg.
von Wolfgang Kraus, Berndt Hamm und Meier Schwarz.
Reihe: Gedenkbuch der Synagogen in Deutschen. Begründet und
herausgegeben von Meier Schwarz. Synagogue Memorial Jerusalem. Bd. 3:
Bayern, Teilband 2: Mittelfranken. Lindenberg im Allgäu 2010.
Kunstverlag Josef Fink Lindenberg im
Allgäu.
ISBN 978-3-89870-448-9. Abschnitt zu Ullstadt S. 705-711. |
Article from "The Encyclopedia of Jewish life Before and During the
Holocaust".
First published in 2001 by NEW
YORK UNIVERSITY PRESS; Copyright © 2001 by Yad
Vashem Jerusalem, Israel.
Kurzer Hinweis innerhalb des Artikels von Sugenheim Middle Franconia Jews are known from the
early 17th century, and a synagogue was built in 1756. At the time, the Jews
inhabited a special quarter (Judengasse). In 1837 the Jewish population
stood at 160 (total 760), dropping to 42 in 1933 and 15 by 1938. On Kristallnacht
(9-10 November 1938) the synagogue and Jewish school was vandalized. The
remaining Jews left by 11 January 1939. The five Jews of the attached community
of Ullstadt (a community of 40-50 in the first half of the 19th century
whose cemetery served 11 other communities) left in 1934.
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