Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Zur Übersicht: Jüdische Friedhöfe in Baden-Württemberg
  

Esslingen
Neuer jüdischer Friedhof im Ebershaldenfriedhof
(mit Gräbern von KZ-Häftlingen des KZ Echterdingen)
     

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde 

Siehe Seite zur Synagoge in Esslingen
  

Zur Geschichte dieses Friedhofes

Nachdem der alte jüdische Friedhof in der Beutau voll belegt war, konnte ein neuer Friedhof 1874 innerhalb des Ebershalden-Friedhofes angelegt werden (Landenberger Straße 50; Fläche 5,72 a). In den Jahren zuvor kam es allerdings zu einer Auseinandersetzung mit den städtischen Behörden, die einen separaten jüdischen Friedhof nicht genehmigen wollten. Erst die Beschlüsse des Oberamt (1867) sowie der Kreisregierung zwangen die städtischen Behörden, der Anlegung eines separaten jüdischen Krieges zuzustimmen. Als Kompromiss wurde innerhalb des Ebershaldenfriedhofes eine Fläche für die Beisetzung der jüdischen Verstorbenen ausgewiesen,  
  
Der neue jüdische Friedhof wurde auch nach 1945 mehrfach belegt. Auf der bis 1945 unbelegten Fläche befinden sich Gräber von 1947 hierher überführten Toten des KZ Echterdingen mit einer Gedenkstätte (1948 eingeweiht).   
 
 

Artikel zur Geschichte des Friedhofes 

 
Die Mehrheit der Esslinger Juden ist mit der Nichtanlegung eines separaten jüdischen Friedhofes einverstanden - 
die Israelitische Oberkirchenbehörde fordert einen separaten Platz (Februar 1867) 

Esslingen Israelit 13021867aa.jpg (135510 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. Februar 1867: "In Esslingen hat die Stiftungsverwaltung die Ablösung der ihr obgelegenen Beschaffung und Erhaltung von Begräbnisplätzen angemeldet; damit traf ein Gesuch der israelitischen Gemeinde zusammen, um Beschaffung eines neuen Begräbnisplatzes, da der seitherige - aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten verlassen werden muss. Der Gemeinderat ließ sich auf die Ablösung ein, um den Begräbnisplätzen ihren reinbürgerlichen Charakter zu geben und den nichtchristlichen Bürgern die erforderlichen Gräber einräumen zu können. Alle Einwohner sollten die Erlaubnis zur Erwerbung von Familiengräbern oder zum Verkaufen der Übergehens einzelner Gräber haben, wenn die Reihe der Wiederbenützung daran käme. Mit diesem Beschluss war die große Mehrzahl der Israeliten, nicht aber die Israelitische Oberkirchenbehörde in Stuttgart einverstanden, welche an der Forderung festhielt, dass die beerdigten Leichnahme nie mehr berührt werden dürfen. Auch ein erneuertes Gesuch der israelitischen Gemeinde um Einräumung eines besonderen, oder mindestens innerhalb des allgemeinen Friedhofs umzäunten Begräbnisplatzes hat der Stadtrat abgewiesen, obgleich einige der Stadträte auch dieses Gesuch bedingt unterstützt hatten. Die Majorität hielt an dem angeblichen Grundsatz der Gleichheit fest und fürchtete die Unantastbarkeit des israelitischen Begräbnisplatzes bei Weganlagen und dergleichen. Anmerkung der Redaktion: Hoffentlich werden die Israeliten ihr Recht auf einen eigenen, unantastbaren Friedhof nicht aufgeben. 

   
"Der Stadt will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden..." (Mai 1867)

Esslingen Chananja 15051867.jpg (79696 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 15. Mai 1867: "Aus Württemberg, im Mai (1867). Die drei größten ehemaligen Reichsstädte Württembergs Ulm, Heilbronn und Esslingen, die durch ihre Judenhetzen und Vertreibungen ihrer Mitbürger berüchtigt waren, beherbergen jetzt große Judengemeinden. In Ulm haben die dortigen Israeliten ein Haus um 30.000 Gulden gekauft, um an dessen Stelle einen israelitischen Tempel zu errichten. In Heilbronn wird eben ein jüdischer Friedhof angelegt, in Esslingen fällt der bisherige Friedhof in den städtischen Bauplan und muss geschlossen werden. Der Stadtrat will der jüdischen Gemeinde das Recht einräumen, ihre Toten in dem allgemeinen städtischen, bis jetzt spezifisch-christlichen Friedhof zu beerdigen, die Juden aber wollen einen besonders abgeteilten Raum, und der Stadtrat will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden. Die Frage ist von der rituellen Seite noch nicht erledigt, man ist auf die Entscheidung gespannt, da Gutachten von Rabbinen eingefordert sind."

  
Das Oberamt anerkennt das Recht der jüdischen Gemeinde auf einen eigenen Friedhof (September 1867)

Esslingen Israelit 11091867.jpg (67192 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. September 1867: "Esslingen. Das Königliche Oberamt hat entschieden, dass die Gemeinde Esslingen schuldig sei, den Israeliten einen besonderen Begräbnisplatz, worüber in diesen Blättern seinerzeit Bericht erstattet wurde, einzuräumen, weil ihr Kultus ihnen verbiete, von dem Anerbieten Gebrauch zu machen, ihre Toten auf dem für alle hiesigen Einwohner eingeräumten Friedhof zu beerdigen. Der Gemeinderat hat den Rekurs gegen diese Entscheidung angemeldet. Sollte die Entscheidung des Königlichen Oberamts auch von den höheren Instanzen bestätigt werden, so hat dieselbe für die übrigen Gemeinden des Landes, wenn nicht rückwirkend, so doch für die Zukunft finanziell wichtige Folgen."

  
Ausführliche Darstellung der Problematik und Wiedergabe des Urteils des Oberamt (Dezember 1867)  

Esslingen Chananja 01121867f.jpg (79076 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 1. Dezember 1867: "In Esslingen ist der israelitische Friedhof in der nächsten Nähe der Stadt; die Sanitätspolizei ordnete die Schließung des Friedhofes an und die Israeliten verlangten als Äquivalent einen geeigneten Platz für die Ruhestätte ihrer Toten. Der Stadtrat erklärte, der allgemeine christliche Friedhof stehe auch den Israeliten offen und sie können ihre Leichen dort in fortlaufender Reihe der Verstorbenen beerdigen. Ein Teil der Israeliten in Esslingen wollte dieses Erbieten ohne religiöse Skrupel annehmen; eine Minorität aber protestierte dagegen und die Sache kam vor die israelitische Oberkirchenbehörde zur Entscheidung. Diese entschied:  
1. dass das Ausgraben von Leichenüberresten bei Israeliten nie und nirgends gestattet;
2. dass das Anerbieten eines besonderen Platzes auf dem christlichen Friedhofe anzunehmen sei, wenn dieser Platz durch eine Mauer oder einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt ist.
Esslingen Chananja 01121867fa.jpg (306807 Byte)Auf diese Entscheidung der königlichen Oberkirchenbehörde hat das zuständige Oberamt folgenden Bescheid gegeben.
Abschrift. Königliches Oberamt Esslingen, den 6./12. August 1867.
Die hiesige israelitische Kirchengemeinde besitzt am Ende der mittleren Beitaustraße einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neu gebauter Häuser liegt, in Folge der im Sommer vorigen Jahres stattgehabten Medizinalvisitation angeordnet worden, und es hat daher das israelitische Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderat um Überlassung eines abgesonderten Platzes auf dem hiesigen allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuche wiederholt abgewiesen und den Israeliten die Benützung des allgemeinen Friedhofes eingeräumt. 
Der Gemeinderat bestreitet nicht, dass die Schaffung eines allgemeinen Begräbnisplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, dass es bei den Toten keinen Glaubensunterschied gebe, dass der vorgeschützte Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie, dass auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller hiesigen Einwohner als obersten Grundsatz auf, während das israelitische Kirchenvorsteheramt bedauert, von dem Anerbieten der Benützung des allgemeinen Begräbnisplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm dies seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem, dass das israelitische Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte, zur Schaffung eines abgesonderten Platzes auf dem Kirchhofe einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine Verständigung unter Parteien nicht zustande und es haben daher dieselben um eine oberamtliche Entscheidung darüber gebeten, ob die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, dem israelitischen Kirchenvorsteheramt einen abgesonderten Begräbnisplatz zu schaffen; die Beitrags- respektive Entschädigungsfrage wollte vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden. 
Darüber, dass die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, Begräbnisplatze herzustellen, ist kein Zweifel, und wird dies von ihr auch nicht bestritten und sagt der Gemeinderat selbst, die Schaffung allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die politische Gemeinde habe für richtige, den polizeilichen Vorschriften entsprechende Bestattung von Leichnamen Sorge zu tragen, von dem bestehenden allgemeinen christlichen Begräbnisplatz Gebrauch zu machen, verbieten den Israeliten ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, dass die Israeliten den Christen in politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu achten und einzuhalten sind, wie denn auch die israelitische Oberkirchenbehörde sich entschieden dahin ausgesprochen hat, dass ein besonderer Platz auf dem christlichen Friedhofe zur Begräbnisstätte für Israeliten nur unter der Bedingung benützt werden dürfe, wenn dieser Platz durch eine Mauer, einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt werde, es ist deshalb den Israeliten nicht möglich, den allgemeinen Friedhof in der angebotenen Weise zu benützen und kann der israelitischen Kirchengemeinde so wenig wie einer Privatperson aus sanitätspolizeilichen Gründen überlassen werden, die Toten zu begraben an einem Orte, wo sie wollen. Es wird deshalb erkannt:
1. die hiesige Stadtgemeinde für verpflichtet zu erklären, den Israeliten einen abgesonderten Platz, sei es auf dem allgemeinen Friedhof oder anderswo zur Bestattung ihrer Toten einzuräumen, und
2. die Tragung der 1 Gulden betragenden Erkenntnissportel dem hiesigen Gemeinderate zuzuscheiden. Königliche Oberamt. Baur.
Der Magistrat in Esslingen hat Berufung an die königliche Kreisregierung eingelegt, wir werden später das Resultat derselben mitteilen. Bei der Beratung des Budgets des Kultusministeriums hat dasselbe 2.000 Gulden für Kultuszwecke der Israeliten mehr erigiert, im Ganzen 9.600 Gulden; die Rabbinen des Landes erhalten neben ihren Alterszulagen je 100 Gulden jährliche Aufbesserung ihrer Gehalte."

  
Die Kreisregierung beschließt einen Kompromissvorschlag (Mai 1869)

Esslingen Israelit 26051869f.jpg (175406 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1869: "Esslingen am Neckar. Auch der 'Israelit' hat seinerzeit darüber berichtet, dass das Königliche Oberamt dahier die politische Stadtgemeinde verurteilt hat, die Kosten der Anlage eines israelitischen Friedhofs auf die Stadtkasse zu übernehmen. Die Königliche Kreisregierung für den Neckarkreis hat auf den Rekurs der bürgerlichen Kollegien eine Entscheidung gegeben, welche in der öffentlichen Gemeinderats- und Bürgerausschusssitzung vom 11. Mai dieses Jahres verlesen wurde. Der Regierungserlass sagt: 1) Nach einer Medizinalrezess-Visitation dürfen in dem bisherigen israelitischen Kirchhof wegen der unmittelbaren Nähe von Wohnhäusern keine Leichen mehr begraben werden; 2) habe die politische Gemeinde für Begräbnisplätze für ihre Angehörigen zu sorgen; 3) sei es nach dem israelitischen Kirchenritual nicht gestattet, die israelitischen Toten neben anderen zu begraben, vielmehr müssen sie einen abgesonderten Begräbnisplatz haben; 4) könne die israelitische Kirchengemeinde dagegen keinen größeren Platz beanspruchen, als sich für ihre Angehörigen im Verhältnis zu den übrigen Einwohnern Esslingens unter Zugrundlegung einer 20jährigen Umgrabungsperiode ergebe, obwohl nach dem israelitischen Kirchengesetz eine Umgrabung nie gestattet ist. In Anbetracht dieser Umstände erkennt die Königliche Kreisregierung, a) dass die Stadt Esslingen verbunden sei, für einen abgesonderten Kirchhof der Israeliten für so viel Gräber zu sorgen, als bei einer 20jährigen Umgrabungsperiode nötig seien, für weiter benötigten Platz wegen Nichtgestattung der Umgrabung habe die israelitische Kirchengemeinde selbst zu sorgen; b) dass letztere Kosten der Umfriedigung zu tragen habe. Der Antrag der Kommission für innere Verwaltung, es solle nun eine Kommission zusammentreten, um das Weitere mit der israelitischen Kirchengemeinde auf Grund obigen Erlasses einleiten, wird zum Beschluss erhoben. 
Ein Gemeinderatsmitglied gab seine verneinende Abstimmung zu Protokoll, da ihm die Konsequenzen dieses Beschlusses bedenklich erschienen, indem hiernach jede religiöse Genossenschaft einen besonderen Kirchhof beanspruchen könne, sobald in ihrem Ritual das Begraben ihrer Toten auf dem allgemeinen Begräbnisplatze verboten wäre."

   

Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen 

Esslingen FriedhofPlan.jpg (111163 Byte)
Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen
(durch Pfeile markiert; der rechte Pfeil bezeichnet den neuen jüdischen Friedhof im Ebershaldenfriedhof)
(Karte kann durch Anklicken vergrößert werden)
Lage des jüdischen Friedhofes innerhalb des Ebershaldenfriedhofes in Esslingen auf dem dortigen Stadtplan: oben anklicken und unter "Behörden und öffentliche Einrichtungen" weiterklicken zu "Ebershaldenfriedhof". Der jüdische Teil ist nicht gesondert eingetragen

  

Neuere Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 12.8.2003)

Esslingen Friedhof n159.jpg (77775 Byte) Esslingen Friedhof n150.jpg (87019 Byte) Esslingen Friedhof n151.jpg (70426 Byte)
Blick über den Friedhof Teilansicht Grabstein für Anna Rothschild geb. Stern, die erste Ehefrau des Waisenhausleiters Theodor Rothschild
Esslingen Friedhof n154.jpg (56356 Byte) Esslingen Friedhof n153.jpg (59478 Byte) Esslingen Friedhof n152.jpg (81778 Byte)
Das älteste Grabmal für den Vorsänger Mayer Levi  Das jüngste Grabmal für Joseph London (geb. Lauchheimer) Grabmal für den Handschuhfabrikanten Daniel Jeitteles und seine Frau Rosalie geb. Hirsch
Esslingen Friedhof n155.jpg (88956 Byte) Esslingen Friedhof n158.jpg (89429 Byte)  
Grabreihe mit steinernem Buch als Grabmal Teilansicht  
Gräber von KZ-Häftlingen aus dem KZ Echterdingen mit Grab- und Denkmal Esslingen Friedhof n157.jpg (79622 Byte) Esslingen Friedhof n156.jpg (69140 Byte)
  Grab- und Denkmal (Stern) für die hier beigesetzten KZ-Häftlinge Inschrift des Grabmales für die KZ-Häftlinge

  

Ältere Fotos  
(Fotos: Hahn, entstanden Mitte der 1980er-Jahre und Anfang der 1990er-Jahre)
Esslingen Friedhofneu01.jpg (169105 Byte)  Esslingen Friedhofneu06.jpg (153452 Byte)  Esslingen Friedhofneu03.jpg (128650 Byte) 
Blick über den neuen jüdischen Friedhof im Frühling; der Magnolienbaum wächst über dem Gräberfeld der KZ-Häftlinge  Ähnliche Ansicht im Winter; rechts ist ein Teil des Grab- und Denkmales (Stern) für die hier beigesetzten KZ-Häftlinge sichtbar  Blick über den Friedhof
Esslingen Friedhofneu04.jpg (138127 Byte) Esslingen Friedhofneu05.jpg (155091 Byte)  Esslingen Friedhofneu02.jpg (164747 Byte)
Eine der Gräberreihen Teilansichten des Friedhofes
Esslingen Friedhofneu07.jpg (140131 Byte)
Inschrift des Grab- und Gedenksteines für die hier beigesetzten KZ-Häftlinge

 

Links und Literatur

Links:

Website der Stadt Esslingen
Website des Zentralarchivs Heidelberg: zum neuen jüdischen Friedhof Esslingen 

Literatur:

BuchHaES.jpg (39268 Byte)Joachim Hahn: Jüdisches Leben in Esslingen. Geschichte, Quellen und Dokumentation.  Esslinger Studien. Schriftenreihe Bd. 14. (Hg. vom Stadtarchiv Esslingen am Neckar). Sigmaringen 1994. ISSN 0425-3086. 
Das Buch enthält eine vollständige Dokumentation der beiden jüdischen Friedhöfe Esslingen und Aufnahme einer 1862-1873 erstellten Dokumentation des alten jüdischen Friedhofes von Mayer Levi

  

                   
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Stand: 17. Februar 2008