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in Heidelberg
Heidelberg (Stadtkreis)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt im 19./20. Jahrhundert (bis
nach 1933)
Hier: Berichte zu den Rabbiner, Lehrern,
weiteren Kultusbeamten und zum jüdischen Schulwesen
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Heidelberg wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt..
Die Texte wurden dankenswerterweise von Frau Susanne Reber, Mannheim,
abgeschrieben.
Übersicht:
Übersicht
über die Rabbiner in Heidelberg im 19./20. Jahrhundert (ab 1827:
Bezirksrabbiner; bis nach 1933)
- bis 1815: Rabbiner Löb Herz Richen (auch Löb Richheimer; geb.
1733 in Richen bei Eppingen, gest. 1815 in
Heidelberg), war zunächst Klausrabbiner der Elias-Haium-Stiftung in
Mannheim,
später Stiftsrabbiner in Heidelberg, kurpfälzischer Unterrabbiner und Leiter
der Talmudschule in der Mantelgasse.
- 1816 bis 1824: Rabbiner Jakob-Koppel Bamberger (geb. 1785 in Neckarbischofsheim,
gest. 1864 in Worms): nach Selbststudium Rabbinatsdiplom von Rabbiner Ascher
Löw in Karlsruhe; war bis 1824 an den rabbinischen Gerichtshöfen von
Mannheim
und Karlsruhe tätig; 1816 bis 1824 Stiftsrabbiner und Rabbinatssubstitut in
Heidelberg seit 1824 Rabbiner in Worms, betrieb eine kleine Jeschiwa in
Worms.
- 1825/27 bis 1870: Rabbiner Salomon Fürst (geb. 1799 in
Mannheim, gest. 1870 in Heidelberg): studiert in
Mannheim, dann in
Würzburg;
1825 gemeinsam mit Rabbiner Rabbiner Hirsch Traub Vorsitzender der
Niederrheinischen Provinzsynagoge und Rabbinatsverweser in Heidelberg; ab 1827
Bezirksrabbiner in Heidelberg; war verheiratet mit Therese-Gresel Traub (vier
Söhne, von denen drei Rechtsanwälte und einer Rabbiner wurde; eine Tochter
heiratet den Mainzer Rabbiner Dr. Elias Benedikt Cahn).
- 1872 bis 1899: Rabbiner Dr. Hillel Sondheimer (geb. 1840
in Eppingen, gest. 1899 in Heidelberg):
studierte in Heidelberg, Würzburg und Berlin; war ab 1862 Bezirksrabbiner in
Gailingen, seit 1872 Bezirksrabbiner in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hillel_Sondheimer
- 1900/01 bis 1930/32: Rabbiner Dr. Hermann Pinkuss (geb. 1867
in Nikolai, Oberschlesien, gest. 1936 in Frankfurt am Main): studierte 1886 bis
1896 in Breslau und Berlin; 1894 zweiter Rabbiner an der Neuen Synagoge und
Leiter der II. Religionsschule in Breslau; 1900/01 bis 1930 Bezirksrabbiner in
Heidelberg (auch für die früheren Rabbinate Sinsheim,
Ladenburg und ab 1923
auch Mosbach); 1930 im Ruhestand, vertrat jedoch das Amt weiter, bis es sein
Neffe - Rabbiner Dr. Fritz Pinkuss - 1932 übernehmen konnte; war verh. mit Olga
geb. Mayer (gest. 1927; zwei Söhne: Bruno, der 1943 im KZ Auschwitz ermordet
wurde, und Richard, der in die USA emigrieren konnte). Vgl.
http://steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=2482
- 1932 bis 1936: Rabbiner Dr. Fritz Pinkuss (geb. 1905 in Egeln,
Sachsen-Anhalt, gest. 1994 in São Paulo, Brasilien): war ein Neffe von Rabbiner
Hermann Pinkus; studierte 1925 bis 1928 in Breslau und in Berlin; 1928 Promotion
in Würzburg; 1931 Rabbinerexamen in Berlin. 1930 wurde ihm die Nachfolge seines
Onkels als Bezirksrabbiner in Heidelberg angeboten; er trat die Stelle
nach seinem Examen 1932 an; seit 1934 verheiratet mit Lotte Selma Sternfels (ein
Sohn: Michael); 1936 nach Brasilien emigriert; 1936 bis 1987 Rabbiner an der von
ihm gegründeten Congregação São Paolo, ab 1955 Oberrabbiner, daneben
verschiedene Lehrtätigkeiten u.a.m. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_Pinkuss
- 1936 bis 1938: Rabbiner Ulrich B. Steuer (geb. 1912 in
Breslau, gest. 1973 in Milwaukee, WI, USA): studierte 1930 bis 1935 in Breslau;
Juni 1934 zweiter Rabbiner in Karlsruhe; seit August 1936 Bezirksrabbiner in
Heidelberg; September 1938 in die USA emigriert, wo er Rabbiner der Gemeinde
"Beth Sholom" in Fredericksburg, VA wurde; nach 1945 Rabbiner in
Columbus, OH und verschiedenen anderen Gemeinden in den USA. Vgl.
http://steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=2607
- 1938 bis 1939: Rabbiner Dr. Hans Zucker (geb. 1909 in
Lossen, Schlesien, gest. 1981 in San Leandro, CA, USA): studierte in Breslau und
Berlin; 1936 Promotion; 1931 bis 1936 Prediger an der liberalen jüdischen
Gemeinde in Berlin; 1936 bis 1938 Lehrer am Frankfurter Philanthropin; 1937
Rabbiner in Koblenz; 1938 bis 1939
Bezirksrabbiner und Lehrer in Heidelberg; 1939 über England in die USA
emigriert (nennt sich nun John Zucker); 1942 Rabbiner am "Temple
Beth Or" in Reno, NV; 1946 Rabbiner am "Temple Israel" in Alameda,
CA, USA; 1937 am "Temple Beth Shalom" in San Leandro. vgl.
Artikel zu seinem Sohn Dr. Daniel Zucker
Orthodoxe Rabbiner:
- Rabbiner Hermann Mayer: Talmudgelehrter aus Stuttgart, wurde im September
1929 als Rabbiner der Orthodoxen ("Verein gesetzestreuer Juden in
Heidelberg", "Chewrat Machsike Hadaß") nach Heidelberg
berufen.
Es handelt sich um Rabbi Hermann Chaim Mayer (geb. 8. November 1903 in
Stuttgart, ermordet 1943 Sobibor), genannt:
https://www.joodsmonument.nl/en/page/221413/chaim-hermann-mayer. War
verheiratet mit Berta (Bertha) Mayer geb. Berlinger (geb. 26. September 1909 in
Buttenhausen als Tochter des dortigen
Lehrers Naphtali Berlinger
https://de.wikipedia.org/wiki/Naphtali_Berlinger [1876-1943], Berta wurde
ermordet 1943 Sobibor), Kinder: Abraham (geb. 24. März 1937 in Frankfurt am
Main, ermordet 1943 Sobibor), Hanna (geb. 18. Februar 1938 in Frankfurt,
ermordet 1943 Sobibor), Mirjam (geb. 18. Mai 1940 in Rotterdam, ermordet 1943
Sobibor). Hermann Mayer war nach seiner Zeit in Heidelberg in Frankfurt
tätig, ist dann im Januar 1939 mit seiner Familie in die Niederlande emigriert
(zuletzt Bussumerstraat 41, Hilversum). Im Mai 1943 wurde die Familie verhaftet
und zum Sammellager Westerbork verbracht, von dort aus am 20. Juli 1943 in das
Vernichtungslager Sobibor, wo alle fünf ermordet wurden.
https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/directory.html.de?id=922539 https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/directory.html.de?id=922360
und entsprechend für die Kinder.
Genealogie
https://www.geni.com/people/Hermann-Mayer/6000000004690570681.
Rabbiner,
die in Heidelberg studierten und / oder promovierten
(Anmerkung: hierzu wurde das "Biographische Handbuch der Rabbiner"
von Michael Brocke/Julius Carlebach ausgewertet; es ist möglich, dass einzelne
Rabbiner, die später nicht im Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches als
Rabbiner tätig waren, hier nicht aufgeführt sind). :
- Rabbiner Isaak Alexander (geb. 1722 in Regensburg, gest. 1802 in
Regensburg): studierte in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Isaak_Alexander
- Rabbiner Dr. Naftali Apt (geb. 1888 in Meppen, ermordet 1942 im KZ
Majdanek): Promotion 1911 in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Heimann Auerbach (geb. 1880 in Konin, gest. 1957 in Los
Angeles): Promotion 1906 in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Moses Löb Bamberger (geb. 1869 in
Fischach, gest. 1924 in
Frankfurt am Main): Promotion 1893 in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Selig Pinchas Bamberger (geb. 1872 in
Lengnau, Schweiz,
gest. 1936 in Hamburg): Promotion 1896 in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Selig_Pinchas_Bamberger
- Rabbiner Dr. Heinrich Berger (geb. 1861 in Vasvár/Ungarn, gest. 1937 in
Berlin), studierte 1885 bis 1887 in Heidelberg.
- Rabbiner Eliezer Berlinger (geb. 1904 in
Illingen, gest. 1985 in
Amsterdam): studierte vor 1928 in Heidelberg. Vgl.
https://fr.wikipedia.org/wiki/Eliezer_Berlinger
- Rabbiner Moses Bloch (geb. 1804 in Gailingen, gest. 1841 in
Buchau):
studierte in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Raphael Breuer (1881 in Pápa, Ungarn, gest. 1932 in
Aschaffenburg), studierte u.a. in Heidelberg; 1906 Promotion in
Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Raphael_Breuer
- Rabbiner Dr. Salomon Breuer (geb. 1850 in Neutra, gest. 1926 in
Frankfurt am Main): studierte u.a. in Heidelberg; 1876 Promotion in Heidelberg.
Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Breuer
- Rabbiner Dr. Joseph Zvi Carlebach (geb. 1883 in Lübeck, ermordet 1942
in Jungfernhof bei Riga): studierte u.a. in Heidelberg; 1909 Promotion in
Heidelberg.
https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Carlebach
- Rabbiner Dr. Jecheskel Caro (geb. 1844 in Pniewy, Posen, gest. 1915 in
Wien): studierte u.a. in Heidelberg; 1867 Promotion in Heidelberg. Grab in
Wien:
https://de.findagrave.com/memorial/83556195/jecheskel-caro
- Rabbiner Dr. Emil Moses Cohn (geb. 1881 in Berlin-Steglitz, gest. 1948
in Los Angeles): 1903 Promotion in Heidelberg. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Emil_Bernhard_Cohn
- Rabbiner Dr. Julius Cohn (geb. 1878 in Graudenz, gest. 1940 in Golders
Green/England): Promotion 1906/08 in Heidelberg. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Cohn
- Rabbiner Dr. Moritz Dessauer (geb. 1842 in Balatonfö-Kajár, Ungarn,
gest. 1895 in Meiningen): 1868 Promotion in Heidelberg. Vgl.
http://www.jewishencyclopedia.com/articles/5122-dessauer-moritz
- Rabbiner Dr. Hermann Deutsch (geb. 1856 in Frauenkirchen, Burgenland,
gest. 1932 in Fürth): studierte u.a. in Heidelberg.
Vgl. https://www.fuerthwiki.de/wiki/index.php/Hermann_Deutsch
- Rabbiner Dr. Moritz Deutsch (geb. in Waag-Welsche, Slowakei, gest. nach
1892 vermutlich in Wien): 1861 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Emanuel Dreyfuss (geb. 1805 in Müllheim, Baden, gest. 1886 in
Sulzburg):
studierte in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Heinrich Chanoch Ehrentreu (geb. 1854 in Altofen, Ungarn,
gest. 1927 in München): studierte u.a. in Heidelberg, ca. 1880 Promotion
ebd.
- Rabbiner Moritz Meyer Eller (geb. 1801 in
Mannheim, gest. 1848 in
Celle): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Baruch Hirsch Flehinger (geb. 1809 in
Flehingen, gest. 1891):
studierte u.a. in Heidelberg. Genealogie siehe
https://www.geni.com/people/Baruch-Flehinger/6000000034261824206 und
Seite beim
Steinheim-Institut
- Rabbiner Dr. Naphtali Frankfurter (geb.1810 in
Oberdorf, Württ., gest.
1866 in Hamburg): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl. u.a. http://www.jewishencyclopedia.com/articles/6312-frankfurter-naphtali
- Rabbiner Dr. Samuel Freund (geb. 1868 in Gleiwitz, Oberschlesien, gest.
1939 in Hannover): studierte u.a. in Heidelberg; 1892 Promotion ebd. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Samuel_Freund
- Rabbiner Dr. Salomon Friedländer (geb. 1824 in Brilon, gest. 1860 in
Chicago): studierte u.a. in Heidelberg;1846 Promotion in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Friedländer
- Rabbiner Dr. Isidor Friedmann (geb. 1873 in
Hainsfarth, gest. 1936):
studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Julius Fürst (geb. 1826 in
Mannheim, gest. 1899 in
Mannheim): studierte in Heidelberg; 1847 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Julius Galliner (geb. 1872 in Zinten, Ostpreußen, gest.
1949 in New York): 1901 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Abraham Geiger (geb. 1810 in Frankfurt/Main, gest. 1874 in
Berlin): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Gabriel (Gabor Gedalia) Goitein (geb. 1848 in Högyész,
Ungarn, gest. 1883 in Karlsruhe): er studierte selbst nicht in Heidelberg,
jedoch war seine Tochter Rahel (geb. 1880 in Karlsruhe, gest. 1963 in Jerusalem,
verh. Straus) ab 1900 als erste Frau an der Medizinischen Fakultät der
Universität Heidelberg, 1907 Promotion.
- Rabbiner Dr. Ruben Halpersohn (geb. 1885 in Myslowitz, Oberschlesien,
gest. 1941 in Kowno, Kaunas), studierte u.a. in Heidelberg; 1911 Promotion in
Heidelberg.
- Rabbiner Maier Hilb (geb. 1807 in Haigerloch, gest. 1880 in
Haigerloch):
studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Mayer Samuel Hirsch (geb. 1812 in
Bad Mergentheim, gest.
1860 in Braunsbach): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Leo Jehuda Hirschfeld (geb. 1867 in Posen, gest. 1933 in
Gießen): 1893 Promotion in Heidelberg. https://de.wikipedia.org/wiki/Leo_Jehuda_Hirschfeld
- Rabbiner Dr. Sigmund Jampel (geb. 1874 in Tuchol'ka, Galizien, gest.
1934 in Schwedt an der Oder), studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Joseph Kahn (geb. 1809 in Wawern, gest. 1875 in Amsterdam):
studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Max Bär Kallmann (geb. 1795 in
Kochendorf, gest. 1886 in
Lehrensteinsfeld), studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Georg Kantorowsky (geb. 1883 in Loslau, Oberschlesien,
gest. 1972 in Oakland, CA, USA), studierte u.a. in Heidelberg, 1907 Promotion in
Heidelberg.
- Rabbiner Prof. Dr. Gottlieb Klein (geb. 1852 in Homonna, Slowakei, gest.
1914 in Saltsjöbaden, Schweden), studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Heinrich Kraus (geb. 1856 in Miscoliz, Ungarn, gest.
möglicherweise 1939 beim Einmarsch des deutschen Militärs in der Provinz Posen
(?)): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
Artikel im Handbuch der Rabbiner
- Rabbiner Dr. Friedrich Elias Laupheimer (geb. 1890 in
Buchau, gest.
1965 in Jerusalem): 1913 Promotion in Heidelberg. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_Laupheimer
- Rabbiner Dr. Alfred Levy (geb. 1880 in
Wingersheim, Unterelsass, gest.
1934 in Bonn): 1905 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Adolf Lewin (geb. 1843 in Pniewy, Posen, gest. 1910 in
Freiburg): 1867 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Alexander Lewin (geb. 1888 in Rußland, ermordet 1942 im KZ
Auschwitz [verschollen]): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Louis Lewin (geb. 1868 in Znin, Posen, gest. 1941 in Tel
Aviv), studierte u.a. in Heidelberg; 1892 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Arje Leopold Lichtig (geb. 1873 in Kaschau, Ungarn, gest.
1937 in Hamburg), studierte u.a. in Heidelberg. Sein Grab in Hamburg:
https://de.findagrave.com/memorial/138635567/arje-leopold-lichtig
- Rabbiner Maier Hirsch Löwengard (geb. 1813 in
Rexingen, gest. 1886 in
Basel): studiert u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Leopold Löwenstein (geb. 1843 in
Gailingen, gest. 1923 in
Mosbach), 1872 Promotion in Heidelberg.
Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Leopold_Löwenstein
- Rabbiner Dr. Joseph [von] Mayer (geb. 1797 in
Laudenbach, gest. 1873 in
Stuttgart): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Ralph Neuhaus (geb. 1909 in Ostrowo, Posen, gest. 1990 in New
York): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Moïse Nordmann (geb. 1809 in Hegenheim, Oberelsass, gest. 1884
in Basel), studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Moïse_Nordmann
- Rabbiner Dr. Max Mosche Nussbaum (geb. 1910 in Suczawa, Bukowina, gest.
1974 in Hollywood, CA, USA): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
Artikel
- Rabbiner Dr. Ludwig Pick (geb. 1843 in Komorn, Österreichisch-Ungarn,
gest. 1937 in Berlin): war 1870-71 Prediger in Heidelberg; 1871 Promotion in
Heidelberg.
- Rabbiner Moses Präger (geb. 1817 in Altdorf, gest. 1861 in Mannheim):
studiert u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Kaufmann Roos (geb. 1805 in Lichtenau, gest. 1875 vermutlich in
Schmieheim): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
https://www.geni.com/people/Kaufmann-Roos/6000000019911123724
- Rabbiner Dr. Simon Rosenblüth (geb. 1868 in Ujhely, Slowakai, gest.
1925 in Frankfurt am Main), studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Abraham Rosenfeld (geb. 1806 in
Mannheim, gest. 1867 in
Mannheim): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Arthur Rosenthal (geb. 1885 in Köthen, Anhalt, gest. 1951
in New York): 1913 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Arthur Rosenzweig (geb. 1883 in Teplitz, Böhmen, gest.
1936 in Prag): 1905/07 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Salomon-Salman Rothschild (geb. 1804 in
Randegg, gest. 1877 in
Müllheim, Baden): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Georg Salzberger (geb. 1882 in Kulm, Westpreußen, gest.
1975 in London): studierte u.a. in Heidelberg; 1907 Promotion in
Heidelberg. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Salzberger
- Rabbiner Dr. Hugo Schiff (geb. 1892 in Hoffenheim, gest. 1986 in Red
Bank NJ, USA): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hugo_Schiff_(Rabbiner)
- Rabbiner Dr. Seligmann Schlenker (geb. 1800 in
Fürth, gest. 1860 in
Regensburg): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
Beitrag
https://www.heimatforschung-regensburg.de/2275/1/1107021_DTL1740.pdf
- Rabbiner Leopold Schott (geb. 1807 in Randegg, gest. 1869 in
Bühl):
studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leopold_Schott
- Rabbiner Dr. Emanuel Schreiber (geb. 1852 in Leipnik, Mähren, gest.
1932 in Chicago, IL, USA): 1873 Promotion in Heidelberg. Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Emanuel_Schreiber
- Rabbiner Dr. Simeon Löb Schwabacher (geb. 1819 in
Oberdorf, Württ.,
gest. 1888 in Odessa): studierte u.a. in Heidelberg. Vgl. http://www.steinheim-institut.de:50580/cgi-bin/bhr?id=1629
- Rabbiner Dr. Bernard Émile Schwarz (geb. 1877 in
Ribeauvillé,
Oberelsass, gest. 1956 in Obernai, Unterelsass): 1908 Promotion in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Israel Schwarz (geb. 1829 in
Hürben, gest. 1875 in Köln):
studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Ludwig Seligmann (geb. 1813 in Winzingen, Pfalz, gest. 1879 in
Kaiserslautern): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Dr. Abraham Samuel Benjamin Spitzer (geb. 1872 in
Balassagyarmat, Ungarn, gest. 1934 in Hamburg): studierte u.a. in
Heidelberg.
- Rabbiner Zacharias Issachar Staadecker (geb. 1799 in
Merchingen, gest.
1857 ebd.): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Hayum Süßel Wagner (geb. 1806 in
Jöhlingen, gest. 1892 in
Mannheim): studierte u.a. in Heidelberg.
- Rabbiner Benjamin Willstätter (geb. 1813 in
Karlsruhe, gest. 1895 in
Karlsruhe):
studierte u.a. in Heidelberg. Vgl.
https://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/De:Lexikon:bio-0652
- Rabbiner Dr. Moritz Winter (geb. 1886 in Magdeburg, gest. 1971 in San
Francisco, CA, USA): studierte u.a. in Heidelberg; 1908 Promotion in
Heidelberg. Vgl. Genealogie https://www.geni.com/people/Moritz-Winter/4024036467120121559
Aus der Geschichte der Rabbiner in Heidelberg
Kritik an der Amtsführung von Bezirksrabbiner Salomon Fürst
(anonyme Einsendung) (1844)
Anmerkung: Rabbiner Salomon Fürst widersteht Reformen in der Gemeinde im
Blick auf stärkere liberale Tendenzen und wird dafür in der (liberal geprägten)
"Allgemeinen Zeitung des Judentums" heftig kritisiert.
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 2. September 1844: "Heidelberg, im Juli.
(Privatmitteilung) Ich könnte Ihnen eine ganze chronique scandaleuse
über die hiesigen jüdischen Gemeindezustände, d.h. über die Wirksamkeit des
Herrn Bezirksrabbiners Fürst mitteilen; allein um später wohl zu
erwartender, amtlicher Mitteilung von Seiten des Synagogenrats nicht
vorzugreifen, bringe ich einstweilen nur Folgendes zur Kenntnis des
Publikums. Durch die unsäglichen Bemühungen war es unserem unvergesslichen
Rehfuß (siehe
Text unten von 1841) unter Mithilfe des Staatsministers von Rüdt
gelungen, aus der fast gänzlich verfallenen Talmudtora-Stiftung eine
wohlorganisierte, treffliche Religions- und Elementarschule zu schaffen,
deren herrliche Früchte noch jetzt zu erkennen sind, von der Herr Rabbiner
Fürst aber früher wenig oder gar keine Notiz nahm. Glück nach des seligen
Rehfuß Tode indes hat derselbe um eines äußern Vorteil willen das schöne
Werk wieder zu zerstören gesucht und durch allerlei Mittel es dahin
gebracht, dass jetzt ein Beschluss erfolgte, die Schule solle aufgehoben und
wieder in ein Beth Hamidrasch (vgl.
https://www.wissen.de/lexikon/bet-ha-midrasch) verwandelt werden;
die jüdischen Kinder sollen in die bestehenden christlichen Schulen gehen;
der Religionsunterricht möge durch einen von der Gemeinde eigens zu
besoldenden Lehrer erteilt werden. Herr Fürst solle 150 Gulden jährlich
nebst freier Wohnung im Schulgebäude erhalten, wogegen er sich angeblich im
Sinne des Fundator anheischig machte, den hier studierenden jüdischen
Theologen höheren Unterricht zu erteilen und für ihre weitere rabbinische
Ausbildung zu sorgen. Das übrige Kapital vom Talmudtora-Fonds solle an die
einzelnen Juden der alten Pfalz, von denen jeder nur eine Kleinigkeit
empfangen wird, verteilt, d.h. es solle unnütz zersplittert werden. Ich will
dazu keine Erläuterungen geben, |
sondern
es jedem überlassen, die Randglossen selbst zu machen. – Der Schulinspektor
erklärte, er werde es nie zugeben, dass die jüdischen Kinder bloß die
christliche Schule besuchten, ebenso wenig, als wenn katholische Kinder in
die evangelische oder umgekehrt aufgenommen sein wollten. Alsbald ergibt
sich die bisher etwas lässige Gemeinde Rekurs und die hohe Regierung wird
wohl zu ihren Gunsten entscheiden. Wie die Regierung eine andre Bitte der
Gemeinde um Entfernung des Rabbiners Fürst von hiesiger Stadt
berücksichtigen wird, steht ebenfalls noch in der Schwebe. –
Welche Aussichten nun aber jenes Versprechen des Herrn Fürst den jüdischen
Theologen bietet, möge außer seiner eignen Unwissenschaftlichkeit noch
folgenden Vorfall beweisen. Der stud. theol. Salomon Friedländer (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Friedländer), ein Enkel des
berühmten Landesrabbiners Friedländer in Brilon (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Abraham_Friedländer), hatte
endlich vom Rabbiner Fürst die Erlaubnis erhalten, am Schabbat Chason
(Bedeutung siehe
Artikel bei chabad.org) in hiesiger Synagoge zu predigen, und seine
Arbeit dem Rabbiner einige Tage zuvor vorgelegt. Was erfolgte nun? Statt der
Absprache gemäß die Arbeit mündlich zu besprechen und Einzelnes zu streichen
oder zu bessern, sendet er die Predigt mit dem Bemerken zurück, es sei eine
Tendenzpredigt und dürfe nicht gehalten werden. Mehrfache Bitten des Herrn
Friedländer um Begründung des Verbots blieben unbeachtet. Auf solch'
perfide, wider alle Hodegetik (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hodegetik) sich sträubende Manier
zurückgestoßen, wendet sich nunmehr der Kandidat an den Synagogenrat, der
ihm als die zustehende Behörde die Erlaubnis, den Vortrag zu halten, gerne
erteilte, da man von allen Seiten es sehr wünschte. Am Sabbat den 20sten d.
M. predigte nun Herr Friedländer nach vollendetem Gottesdienst vor der in
ungewöhnlicher Menge versammelten Gemeinde, wobei auch mehrere Christen
zugegen waren. Und sie hat uns gefallen, diese Tendenzpredigt! Das waren
kräftige, anregende Worte, wie wir sie von den Lippen eines jeden
israelitischen Geistlichen hören möchte, aus denen der frische, belebende
Hauch jugendlicher Begeisterung so recht wohltuend entgegenwehete. Die
Predigt, durch elegante Diktion, wie durch Gedankenfülle gleich vorteilhaft
ausgezeichnet, behandelte das Thema: 'Israels Kämpfe in der Gegenwart', über
Text Jeremia 46,3, was in zwei Teilen (Kämpfe nach außen und Kämpfe nach
innen) tüchtig und frei durchgeführt war und worin der Redner auch auf die
Rabbinerversammlung in Braunschweig hinwies. Die Aufgabe, welche sich Herr
Friedländer stellte, war keine 'kleine', da er in der Einleitung auch
andeutete, ganz ex abrupto auftreten musste, ohne einen geeigneten
Standpunkt zu haben, da die hiesige Synagoge einer Kanzel entbehrt. Und
dennoch hat er seine Aufgabe tüchtig gelöst, seine treffliche Rede mit
seltener Gewandtheit und Kraft vorgetragen, sodass die Versammlung, von
Indifferenten bis zum Allerorthodoxesten, im höchsten Grade befriedigt das
Gotteshaus verließ.
Einige Tage darauf wurde Herr Friedländer vor das Universitätsamt geladen,
angeklagt vom Rabbiner Fürst, weil er 'unbefugt' predigte und eine Predigt,
die politisch und religiös verwerfliche Tendenzen enthielte, wirklich
gehalten habe. Gleichzeitig verklagte Herr Fürst auch den Synagogenrat beim
Oberamt, wurde aber, weil dessen Kompetenz, jemanden das Predigen zu
erlauben, unbestritten abgewiesen; dasselbe wird nun auch das
Universitätsamt tun, das bisher an eine vom Rabbiner beigebrachte, veraltete
Verordnung vom Jahre 1824 sich haltend, Abstand genommen, Herr Friedländer
ferneres Halten gottesdienstähnlicher Vorträge ohne Autorisation des
Rabbiners zu gestatten, und die gehässige Anklage wird wohl auch zu klar,
was nämlich Herr Rabbiner Fürst mit den Worten: 'Politisch verwerfliche
Tendenzen' wollte, auf welche offenbar böswillige Insinuation die Behörde
wohl gar nicht einging? Ist Herr Fürst der Seelsorger, der zugleich als
Denunziant besoldet? Das war eine kleinliche, verfehlte Rache,
wahrscheinlich aus Ärger, weil Herr Friedländer von so vielen Zuhörern so
reichlich Beifall erntete, während, wenn Herr Fürst predigt, alle die
Synagoge verlässt und kaum Minjan (sc. Zehnzahl der zum
Gottesdienst nötigen Männer) bleibt. Die hiesigen Israeliten haben Herrn
Friedländer im hiesigen Journal öffentlich gedankt und zur Wiederholung
seiner Vorträge dringendst aufgefordert. Auch wir bitten denselben, uns
öfter so in anziehender und kräftiger Weise zu erbauen und sprechen damit
zugleich den innigen Wunsch aus, Herr Friedländer, dessen Rednertalent zu
den schönsten Hoffnungen berechtigt, möge auf dem betretenen Wege zu einem
großen, herrlichen Ziele mutig fortwandern, trotz der vielen
Schwierigkeiten, die der Studierende, zumal unter solchen Umständen zu
überwinden hat: Denn Jünglinge, die sich, wie dieser, aus bloßer, wahrer
Neigung, aus reiner Liebe dem Dienste unserer heiligen Religion weihen, tun
Not im heutigen Israel!" |
Rabbiner Salomon Fürst nimmt zu der vorgebrachten Kritik Stellung
(1844)
Anmerkung: auch in diesem Text geht es um eine Auseinandersetzung zwischen
dem damals noch studierenden Salomon Friedländer
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Friedländer und Rabbiner Salomon
Fürst.
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. Dezember
1844: "Heidelberg, 7. November (Eingesandt - *Anmerkung)
Seit mehr als zwanzig Jahren versehe ich das Amt der Seelsorge in 22
Gemeinden, und noch nie ist weder über meinen öffentlichen, noch über meinen
Privatcharakter eine Beschwerde an eine Behörde oder an das Forum der
Öffentlichkeit gelangt. Dagegen sucht seit einigen Wochen ein Anonymus in
mehrfachen Zeitungsartikeln mein Wirken und Streben auf alle mögliche Weise
zu verdächtigen. Ich könnte nun zwar der Achtung und Liebe aller derer, die
mich etwas näher kennen, getrost vertrauen, ich könnte mich wegen dieser
Anfeindungen mit dem Bewusstsein, überall meine Schuldigkeit getan zu haben,
hinlänglich trösten, wenn ich solche Dinge halber noch eines Trostes
bedürfte. Allein, wenn tatsächliche Behauptungen mit so kecker Stimme so oft
wiederholt werden, so gewinnen sie am Ende doch bei den minder
Unterrichteten den Schein der Wahrheit – und so kann ich den zahlreichen
Anforderungen viele Freunde nicht ferner widerstehen
*Anmerkung) Erst jetzt durch Buchhändlergelegenheit uns zugekommen. So
sehr es auch unser Wunsch ist, alle Privatstreitigkeiten zu vermeiden, so
lässt es sich doch mit dem besten Willen oder wider unsern Willen öfters
nicht umgehen. Dass dann der Widerpart das Wort nicht vorenthalten werden
kann versteht sich von selbst. Jedoch ist das Schreiben des Herrn
Bezirksrabbiners Fürst auch in mehrer praktischen Beziehung nicht
uninteressant. Jedenfalls wünschen wir, dass dies in dieser Angelegenheit in
unserer Zeitung wenigstens das letzte Wort sei. Redakt.(ion) |
und
muss mein Stillschweigen brechen. Es kann freilich meine Sache nicht sein,
den in Nr. 35 der Allgemeinen Zeitung des Judentums und an anderen Orten
gegen mich angeführten Momenten lediglich zu widersprechen, sondern ich
werde, soweit nur möglich, meine Behauptungen mit Urkunden (von denen einige
auch in anderer Beziehung interessant sein mögen) belegen, gegen die meisten
übrigen aufgebrachten faktischen Behauptungen, beschränke ich mich bloß im
Allgemeinen darauf, den direktesten Widerspruch einzulegen. Meine
Handlungsweise wird in Beziehung auf die hiesige israelitische
Bezirksstiftung und in Beziehung auf Herrn Stud. Friedländer angegriffen.
Die israelitischen Gemeinden der ehemaligen Rheinpfalz bilden eine
Gesamtgemeinde unter dem Namen 'rheinpfälzische Landjudenschaft' (Khal
Medinat Pfalz). Diese hatten ihren Oberrabbiner, dessen Sitz in früheren
Jahren hier, später in
Mannheim
war. Neben diesem Oberrabbiner war hier ein Stiftungsrabbiner, der die
Verpflichtung hatte, in den jüdisch-theologischen Lehrgegenständen
Unterricht zu erteilen. Die Stiftung bestand teils aus Legaten und
Schenkungen zu diesem Zwecke, teils aus Beiträgen der einzelnen
Familienväter der Rheinpfalz – es musste nämlich jeder junge Ehemann 1
Prozent seiner Mitgift in die Stiftungskasse entrichten. Außer dieser
Stiftungskasse hatte die Landjudenschaft auch ihre Gesamtgemeindekasse zum
Zwecke der Entrichtung der Rekognitionsgelder, der Besoldung des
Oberrabbiners und dergleichen mehr. Nachdem diese beiden früher sehr reichen
Kassen durch mehrfache Unglücksfälle ziemlich herabgesunken waren, beschloss
das ehemalige Neckar-Kreisdirektorium im Jahr 1822, dass beide Kassen
zusammengeworfen und zur Errichtung einer Bezirks-Elementarschule dahier
verwendet werden sollen. In continent: Protestierte der großherzogliche
Oberrat der Israeliten gegen diese Maßregel. Dass in deren Begriffe einer
Elementarschule immer etwas Lokales liege, dies zeigte auch der Verlauf der
Sache. Die Schule war dem Namen nach eine Bezirksschule, tatsächlich aber
bloß eine Elementarschule für die hiesige israelitische Gemeinde und
sämtliche Gemeinden müssten sich eigene Schulen ohne Rücksicht auf das
Bestehen jener Bezirksschule errichten. Diese Bezirksschule wurde sogleich
bei ihrer Errichtung dem damaligen Schulkandidaten Rehfuß (vgl.
Artikel zu Dr. Rehfuß) über- |
tragen.
Als ich nicht lange darauf zum Bezirksrabbiner dahier erwählt und ernannt
wurde, äußerte sich in mehreren Gemeinden der Wunsch, die beregte
Veränderung wieder anzufechten, welche Äußerung von Jahr zu Jahr lauter und
allgemeiner wurde. Allein da hierdurch der selige Dr. Rehfuß mit seiner
Familie brotlos geworden wäre, so gab ich mir alle erdenkliche Mühe die
betreffende Gemeinden von ihrem Vorhaben abzubringen, was ich mir mit einer
Menge der bewährtesten Männer bezeugen kann. Als jedoch vor 2 ½ Jahren Dr.
Rehfuß starb, so traten sämtliche Gemeinden des Bezirks zusammen und baten
die hohe Kreisregierung um Rückführung der Stiftung auf ihren ursprünglichen
Zweck und die ursprünglich Berechtigten. Die israelitische Stadtgemeinde
Heidelberg verteidigte den Status quo. Ich wünschte nun diese Sache durch
einen Vergleich erledigt zu sehen; ich gab mir alle erdenkliche Mühe und
suchte deswegen die Vermittlung des Herrn Oberhofgerichtsadvokaten Dr.
Ladenburger, Sohn des Herrn Oberrats Ladenburger in Mannheim, nach. Dieser
wünschte hierauf schriftlich den Plan zu einem solchen Vergleiche ausgeführt
und motiviert zu haben, was auch durch mich geschah. Allein so glücklich ich
in Vergleichsversuchen bin, sodass unter zehn protektierten gerichtlichen
Eidesleistungen von Juden in meinem Bezirke wenigstens neun dadurch
weggefallen, dass ich die streitenden Teile oft durch Geldopfer vereinige, -
so wollte es mir doch leider in dieser Sache nicht gelingen. (Schluss folgt)
. |
Fortsetzung des Artikels in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16.
Dezember 1844: "Heidelberg, den 7. November (Schluss.) Es ward daher
gerichtlich verhandelt, was gütlich nicht beigelegt werden konnte und das
Resultat dieser Verhandlungen war folgender Regierungsbeschluss, der
freilich ganz anders lautet als dessen Inhalt in No. 35 der Allgemeinen
Zeitung des Judentums angegeben wird:
Regierung des Unterrheinkreises.
Mannheim, den 21. Mai 1844
Die Bezirksstiftungsschule in Heidelberg betreffend Beschluss.
In Erwägung, dass die beiden zu Heidelberg israelitischen Fonds, der sogenannte Landjudenschaftsfonds und der israelitische Stiftungsfonds,
vermöge ihrer Entstehungsart als wirkliche Distriktfonds betrachtet werden
müssen, woran der gesamten Judenschaft der vormaligen Rheinpfalz ein
Genussrecht zusteht, in Anbetracht, dass dieselben ihrer natürlichen
Bestimmung gemäß wie bisher zu religiösen und Schulzwecken verwendet werden
können; - in Anbetracht jedoch, dass die Beibehaltung einer Distriktsschule
zu Heidelberg, wie solche im Jahre 1822 errichtet wurde, den gegenwärtigen
Verhältnissen nicht mehr entspricht, wird hiermit nach erstattetem
schriftlichen Vortrage in Folge kollegialischer Beratung verfügt, dass die
obigen Fonds im ungefähren Betrag von 16.300 Gulden und dem Besitze eines
halben Wohnhauses zu Heidelberg bestehend, fortan als ein ungetrenntes
Stiftungsvermögen zu verwalten seien, dessen Ertrag zur Unterstützung der
israelitischen Schulen und zur Hebung des israelitischen
Religionsunterrichts verwendet werden soll, und zwar in folgender Weise:
1) Wird dem jeweiligen Bezirksrabbiner zu Heidelberg neben freier Wohnung im
Stiftungshause für die Erteilung des Unterrichts an angehende Theologen in
den höheren Religionsgegenständen ein jährlicher Gehalt von 150 Gulden, und
2) der Witwe des Oberlehrers Rehfuß daselbst für ihre Lebenszeit eine
Pension von 75 Gulden ausbezahlt.
3) Der Rest des Zinsertrags nach Abzug der ständigen Lasten wird für die
jeweiligen Schulen der israelitischen Gemeinden des vormaligen
rheinpfälzischen Gebiets, diesseitigen Anteils, Behufs der Bestreitung eines
Teils der Lehrergehalte und der Kosten für Schulrequisite bestimmt. Der
Austeiler wird je auf drei Jahre festgesetzt. Die inzwischen neu
entstehenden Schulen werden erst in der folgenden Periode bedacht." |
4) Dem israelitischen Lehrer der Ortsschule von Heidelberg wird gleichfalls
Wohnung im Stiftungshause eingeräumt gegen Anrechnung des gesetzlichen
Anschlags.
5) Es wird von den betreffenden Schulvorständen ein aus fünf Mitgliedern
bestehender Verwaltungsrat gewählt, der seinen Sitz in Heidelberg hat und
einen Verrechner aufstellt.
6) Die Rechnung ist für drei Jahre zu stellen und zur Abhör der
Kreisregierung vorzulegen, nachdem der Verwaltungsrat sie geprüft und sie
den Schulvorständen zur Einsicht mitgeteilt haben wird. (gez.) Wallau
Was an der ganzen Sache Skandalöses ist, weiß ich nicht.
Im verflossenen Frühjahr kam Herr Stud. Friedländer zu mir und ersuchte mich
um Unterricht in den rabbinischen Studien, da er bisher wenig Gelegenheit
gehabt habe, sich die Kenntnisse derselben zu erwerben. Mit der größten
Bereitwilligkeit und, wie sich von selbst versteht, unentgeltlich unterzog
ich mich diesem Unterricht. Ich schlug auch Herrn Friedländer vor, ihm
Unterricht in den philosophisch-rabbinischen Schriften geben zu wollen, und
fing nun auch an, mit Herrn Friedländer den More (sc. More Iudaico =
Judeneid, vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Judeneid) zu lesen. Kurze Zeit
darauf ersuchte mich Herr Friedländer in hiesiger Synagoge zu seiner Übung
predigen zu dürfen, da er mit einem Gesuche, im evangelisch-protestantischen
Predigerseminar predigen zu dürfen, abweislich verbeschieden worden sei. Mit
der größten Bereitwilligkeit ging ich auch hierauf ein, wie ja seit vielen
Jahren jüdische Theologen während ihrer Studienzeit mit meiner Erlaubnis in
hiesiger Synagoge predigten. Ich nenne hier nur den seligen Rabbiner Bloch
in Buchau,
Religionslehrer Flehinger in
Darmstadt,
Prediger Dr. Frankfurter in Hamburg, Rabbinatskandidat Lindemann in
Mannheim,
Rabbiner Rothschild in
Müllheim,
Rabbiner Schott in
Randegg. Und
warum nicht? 'dass doch das ganze Volk des Ewigen Propheten wären, so der
Ewige seinen Geist auf sie legte' (4. Mose 11,29) Herr Friedländer legte
mir wirklich eine Predigt, die sich über den Nutzen des fließenden
Bibellesens verbreitete, zur Beurteilung vor. Ich forderte ihn auf, diese
Predigt in hiesiger Synagoge zu halten. Allein Herr Friedländer entgegnete
mir: 'Wenn ich in der Synagoge dahier predige, will ich eine andere Predigt
halten.' Es kam nun die vielbesprochene zum Vorschein: Als Herr Friedländer
mir dieselbe brachte, sagte ich zu ihm: 'Nach Ihrer vorigen Predigt zu
urteilen, weiß ich schon im Voraus, dass ich Sie diese Predigt halten lassen
kann, und wenn ich auch einzelne Ausstellungen finden werde, so werde ich
dieselben übersehen, da Sie Ihre Predigt schon memoriert haben.' Allein da
ich an derselben nicht bloß Einzelnes zu verbessern, sondern die ganze
Predigt ungeeignet fand, so setzte ich mit folgenden Worten mein Urteil
unter die Predigt:
'Vorstehender Aufsatz entspricht weder der Form, noch dem Inhalte nach den
Anforderungen einer Predigt. Die Aufgabe der Predigt ist, eine religiöse
Wahrheit aus dem Worte Gottes (Text) zu entwickeln. Ihre Arbeit dagegen, ist
eine fertige Volksrede, die nicht aus dem unterlegten Texte fließt, sondern
mit diesem in losem Zusammenhang gesetzt ward. Jener Bibelvers hat
augenscheinlich nicht die Bedeutung, welche Sie demselben unterlegen. Zudem
ist das Ganze zu aufregend, manche Ausdrücke zu wenig limitiert, so dass
eine unrichtige Auffassung, wie namentlich bei dem oft gebrauchten Worte
'Freiheit' bei vielen Zuhörern unvermeidlich ist.
Überhaupt halte ich sogenannte Tendenzpredigten für nicht angemessen.
Zeitfragen, die sich in der Theorie noch nicht durchgebildet haben, sollen
nicht auf die Kanzel gebracht werden, am wenigsten von jüngeren Männern, bei
denen unmöglich eine richtige Auffassung solcher Fragen zu erwarten steht.'
Ich bedaure daher für diese Predigt Ihnen die Erlaubnis der öffentlichen
Abhaltung in hiesiger Synagoge nicht erteilen zu können.'
Heidelberg, den 16. Juli 1844. Fürst.
Hierauf schickte mir Friedländer folgenden Brief zu:
Ew (Ehrwürdige) Hochwürden haben wider alle hodegetische (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hodegetik) Manier über meine Predigt
in einem allgemeinen, unmotivierten schriftlichen Urteil den Stab gebrochen,
statt in mündlicher Besprechung Einzelnes zu verbessern. Wollen Sie, nachdem
letztere vor sich gegangen, das Halten dieser Predigt nicht gestatten, so
werde ich dieselbe |
samt
Ihrem Urteil durch Druck der Öffentlichkeit übergeben. Eine Predigt ohne
Tendenz ist ein Unding, so wie ferner schon der Talmud durch Ausstellung der
verschiedensten Arten von Exegese freie Entwicklung jedes beliebigen Textes
erlaubt.
Einer baldigen Antwort entgegensehend Hochachtungsvoll
Heidelberg, den 17. Juli Salomon Friedländer 1844 Stud. theol. et phil.
Dass ich diesen Brief, den man doch gewiss nicht eine Erläuterung nennen
kann, wie der Verfasser des Artikels in No. 35 der Allgemeinen Zeitung des
Judentums tut, lediglich ad acta legte, lässt sich leicht denken. Nichts
desto weniger hielt Herr Friedländer ohne mein Vorwissen jene Predigt außer
dem gewöhnlichen Gottesdienste vor einer eigens dazu geladenen Versammlung
in hiesiger Synagoge und zwar mit Erlaubnis des Synagogenratsmitglieds Herz
Carlebach (der Vorsteher des Synagogenrats, Herr Adolph Zimmern, welcher zu
dieser Zeit gerade abwesend war, äußerte sich später in meiner und Herrn
Carlebachs Gegenwart sowohl als in seinem Berichte an großherzoglichen
Oberrat der Israeliten, sehr missbilligend gegen diese Erlaubnis von Seiten
des Kollegen). Da nun die Erlaubnis zum Predigen nicht ohne Einstimmung des
Rabbiners gegeben werden kann, so wandte ich mich wegen Friedländer an das
großherzogliche Universitätsamt, wegen des Synagogenrats Herz Carlebach an
das großherzogliche Oberamt dahier, den Sachverhalt einfach vortragend und
mein Urteil über die Predigt beigebend. Zugleich wandte ich mich an
großherzoglichen Oberrat der Israeliten um Unterstützung meiner Beschwerde.
Das großherzogliche Oberamt dahier erließ nun folgende Zuschrift:
Das großherzogliche Oberamt Heidelberg
No. 32368. Dem großherzoglichen Bezirksrabbinate dahier wird auf sein
Schreiben vom 22sten d.(es) M.(onats) erwidert:
Die Aufsicht über die Synagoge steht bekanntlich dem großherzoglichen
Bezirkssrate zu, dasselbe hat es daher in der Hand selbst zu überwachen,
dass nur Individuen Vorträge darin halten, welche dasselbe zulässt. Das
angezeigte Benehmen des Synagogenrats Herz Carlebach wird man näher
untersuchen und ihm zu dem Ende unverzüglich vorladen.
Heidelberg, den 24. Juni 1844 (gez.) Vogel.
Das großherzogliche Universitätsamt dahier beschloss folgendermaßen:
Großherzoglich Badisches Universitätsamt Heidelberg.
Das unbefugte Predigen des hiesigen Akademikers und theolog. Stud. Salomon
Friedländer aus Brilon in der hiesigen Synagoge betreffend
No. 1508. Dem Stud. S. Friedländer wurde eröffnet, dass er ohne Erlaubnis
des Bezirksrabbinats in Zukunft keine Vorträge in der Synagoge und
namentlich außer den Stunden des Gottesdienstes mehr halten dürfe.
Hiervon wird das großherzogliche Bezirksrabbinat benachrichtigt. Heidelberg,
den 26. Juli 1844 (gez.) Löwig.
Auf eingelegten Rekurs des Stud. Friedländer überließ großherzogliche
Kreisregierung die Sache großherzoglichem Oberrat der Israeliten als zu
dessen Kompetenz gehörig. Von dort erfolgte folgender Erlass:
Großherzoglicher Badischer Oberrat der Israeliten Karlsruhe, den 7. Oktober
1844
No. 584-85 Schreiben großherzoglicher Regierung des Unterrheinkreises vom
13ten vorigen Monats No. 24032, das unbefugte Predigen des Stud. theolog.
Salomon Friedländer von Brilon in Westphalen in der Synagoge zu Heidelberg
betreffend
Bericht des Synagogenrats in Heidelberg vom 17ten vorigen Monats auf
dieselbe Verfügung vom 23. August dieses Jahres Nor. 504 und 505 im
genannten Betreffe.
Beschluss. Der Bezirkssynagoge Heidelberg wird hierdurch eröffnet:
Solche studierenden Israeliten an der dortigen Hochschule, welche sich dem
Berufe eines Rabbiners oder israelitischen Predigers widme, sind zwar zum
Behufe der Ausbildung für die Bestimmung zur Abhaltung von
gottesdienstlichen Reden in der Synagoge in geeigneten Fällen zuzulassen.
Damit aber diese Erlaubnis nicht zum Nachteile der Würde des |
Gottesdienstes
oder auf sonst missbräuchliche Weise angewendet werde, sind besondere
Vorsichtsmaßregeln dabei erforderlich, wie solche in ähnlicher Weise in der
christlichen Kirchenverfassung bestehen. In jedem einzelnen Falle ist daher
die Erlaubnis von dem Bezirksrabbiner und dem Synagogenrate erforderlich und
zwar eben sowohl bei Abhaltung von religiösen Vorträgen in der Synagoge
während des Gottesdienstes, als außer demselben.
Auch ist die von dem betreffenden Studierenden der israelitischen Theologie
zu haltende Predigt dem Bezirksrabbiner vorerst vorzulegen, und wenn kein
Anstand gegen dessen Inhalt erhoben wird, mit dessen Unterschrift zu
versehen. Sollte bei Frage über die zu erteilende Erlaubnis zwischen dem
Synagogenrate und dem Bezirksrabbiner eine Meinungsverschiedenheit
stattfinden, so ist die Sache zur Entscheidung diesseitiger Stelle
vorzulegen. Auch soll es dem betreffenden Studierenden freistehen, wenn er
sich durch die Nichtzulassung zum Predigen überhaupt oder durch Verwerfung
eines Predigtentwurfes beschwert glaubt, die Berufung an diesseitige Stelle
zu ergreifen.
Die Bezirkssynagoge wird beauftragt hiernach den Synagogenrat dortselbst auf
seine Bericht vom 17ten vorigen Monats zu verbescheiden und demselben dabei
zu bemerken, dass es wohl keinem Zweifel unterliegen kann, dass der
vorwürfige Gegenstand zu Religionssachen gehört, welche nach § 1 der
höchsten Verordnung vom 11. Februar 1824 No. 65 und der Vorschrift des § 4
der höchsten Verordnung vom 15. Mai 1833 zu behandeln sind. *)
Der Ministerialkommissar (gez.) Christ (gez.)
Epstein.
Dies der urkundlich belegte Sachverhalt. Begreiflicherweise werde ich mich
nicht auf die Schimpfworte der beregten Art einlassen. Ich könnte diese wohl
am besten widerlegen, so ich das Urteil großherzoglichen Oberrats der
Israeliten über mein Wirken und über meine Leistungen an großherzogliche
Regierung in Betreff der Sitzungsangelegenheit anführte, welches zu
veröffentlichen mir die Bescheidenheit aber verbietet! Ich habe mich
lediglich auf Angabe von Tatsachen, die ich sämtlich urkundlich belegte,
beschränkt. Denn, wem die Wahrheit und ein gutes Gewissen zur Seite stehen,
der bedarf solch' unredlicher Waffen, wie Lüge und Verleumdung sind, nicht.
Ich kann es zwar entschuldigen, wenn Herr Friedländer als etwa
achtzehnjähriger Jüngling in jugendlicher Gereiztheit gegen mich losfährt,
ich kann es entschuldigen, wenn dessen Skribent in brüderlicher Liebe und
Eintracht den Ritten und Schildknappen in sich vereinigt, doch wäre wohl
einem Manne gegenüber, dem noch eine gereiftere Erfahrung und eine
langjährige Beschäftigung mit den Angelegenheiten der Religion zur Seite
stehen und der noch von keinem seiner zahlreichen Schüler irgend einen
Vorwurf erhielt, etwas mehr Mäßigung und auch etwas mehr Wahrheitsliebe am
Platze gewesen.
Dies mein erstes und letztes Wort über die beregten Artikel und ihre
etwaigen Nachfolger. Fürst, Rabbiner.
Anmerkung *) Durch die erste Verordnung ist dem Rabbiner die Leitung und
Aufsicht des Gottesdienste übertragen. Nach der zweiten soll in allen
Religionssachen der Rabbiner den Vorsitz beim Synagogenrat führen.
|
Zum Tod von Rabbiner Salomon Fürst (1870)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 24. Mai 1870: " Nekrolog. Rabbiner Salomon Fürst.
Heidelberg den 14. April Ein unfassbarer Trauerzug geleitete heute die
irdische Hülle eines würdigen, hoch betagten Mannes zur letzten Ruhestätte.
Bezirks- und Konferenzrabbiner Salomon Fürst entschlief am 12. dieses
Monats nach kurzem Leiden schmerzlos und ohne jeglichen Todeskampf, sanft
und friedlich, wie sein ganzen Leben war. Im Jahre 1792, in der Zeit der
erwachenden Morgenröte der geistigen und gesellschaftlichen Wiedergeburt des
Judentums von armen, aber rechtschaffenen Eltern geboren, verlor er schon im
frühesten Kindesalter seinen Vater. Indessen vertrat nach der
Wiederverheiratung der Mutter der zweite Vater so vollständig den Mangel des
Abgeschiedenen, dass die Verehrung des Verstorbenen für dessen Andenken ein
so kindliches war, wie die väterliche Hingebung desselben es verdiente. Er
studierte nach damaliger Sitte zuerst die jüdische Talmudwissenschaft, in
welcher er sich bald aufs Rühmlichste auszeichnete. Im Jahre 1816
verehelichte er sich mit einer durch hohen Geist und tiefes Gefühl
ausgezeichnete Frau, Therese geb. Traub, welche bis zu ihrem Tode in
treuer Hingebung sein höchstes Lebensglück begründete. Nachdem durch die
Neugestaltung der Verhältnisse der jüdischen Bekenntnisgenossenschaft in
Baden auch anderen Geistlichen Forderung wissenschaftlicher Bildung
herangetreten war, bezog der Verblichene im Jahr 1822 als Gatte und Vater
dreier Kinder die Hochschule Würzburg und
ersetzte durch eisernen Fleiß in einem Zeitraum von drei Jahren, was in
früherer Zeit versäumt war. Auch hier stand ihm seine Gattin hilfreich zur
Seite, indem sie Tag und Nacht mit den feinsten weiblichen Arbeiten
beschäftigt, den Unterhalt der Familie mit herschaffen half, dadurch aber
auch zugleich den Keim zu einer langwierigen Krankheit und zu ihrem
frühzeitigen Tode legte. Nach seiner Rückkehr von der Hochschule bestand er
im Jahre 1824 die Staatsprüfung in allen Fächern mit solcher Auszeichnung,
dass er sofort zum Dienstverweser für die beiden nach der Landeshauptstadt (gemeint
Karlsruhe)
wichtigsten Bezirke des Landes,
Mannheim
und Heidelberg, ernannt wurde. Im Jahre 1827 erhielt er seine feste
Anstellung für den Bezirk Heidelberg, welchen er unermüdlich und in
ungebrochener Kraft bis zu seinem Ende vorstand. Sein Bestreben war in
dieser langen Zeit ausschließlich darauf gerichtet, das geschichtlich
Gewordene, soweit es Berechtigung hatte, mit den Forderungen der Zeit und
den Ergebnissen der Wissenschaft in Einklang zu bringen. Dazu diente ihm
nicht nur das persönliche Wirken in seiner Gemeinde und seinem Bezirke,
sondern vorzugsweise der Unterricht an israelitische Studierende der
Gottesgelehrtheit in Heidelberg, in welchen er das gleiche Streben zu
erwecken suchte. Im Jahre 1842 zum Mitgliede des israelitischen Oberrats mit
der Bezeichnung Konferenzrabbiner ernannt, benutzte er diese Erweiterung
seines Wirkungskreises zur ausgiebigeren Geltendmachung dieser seiner
Anschauungen. Im Jahre 1845 wirkte er für Abschaffung des Judeneides (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Judeneid), zerstörte durch eine unter
seiner Leitung von allen seinen badischen Amtsgenossen mit ihm eingerichtete
Bittschrift an die Ständekammer die vielfach verbreitete Meinung, als
stünden seine Glaubensgenossen in sklavischer Unterwürfigkeit selbst einer
Besserstellung ihrer bürgerlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse
entgegen. Er beförderte die Einführung der deutschen Sprache, des
Chorgesangs und der Musik in den jüdischen Gottesdienst; er war überaus
wohltätig und beachtete dabei weder einen Unterschied des Glaubens noch |
eine
erwiesene Gegnerschaft gegen seine Bestrebungen. Im Jahre 1847 verlor er
seine treue Gattin. Er hinterlässt vier Söhne, von denen drei dem
Anwaltsstande, einer dem Berufe des Vaters sich widmeten, eine verheiratete
Tochter und zehn Enkel. Die gesamte katholische und protestantische
Geistlichkeit, Bürgermeister und Gemeinderat, die Staatsbehörden, ein großer
Teil der Bürgerschaft, sowie zahlreiche Abordnungen aus den Landgemeinden,
geleiteten ihn zum Friedhof. Diesem Wirken entsprach auch sein Tod. Fest und
ruhig, fast heiter ging er demselben entgegen. Er starb, von allen verehrt,
von vielen geliebt, von niemandem gehasst, ein echtes Bild redlichen
Strebens, echter, werktätiger Liebe. Möge es ihm der himmlische Vater
lohnen!" |
Publikation von Bezirksrabbiner Dr. Hillel Sondheimer
(1886)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. März
1886 (innerhalb eines Abschnittes "Literarische Notizen", in dem
verschiedene neue Publikationen vorgestellt werden: "'Der Pentateuch (sc.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tora) für den Schulgebrauch. Urtext,
Übersetzung neben dem einzelnen Worte oder Satze, Erklärung und Präparation.
Nebst einem Anhange: Das Wichtigste aus der hebräischen Elementar- und
Formenlehre. Von Dr. H. Sondheimer, Bezirksrabbiner in Heidelberg, Frankfurt
a. M., J. Kauffmann, 1886'. Die Auswahl der Stücke ist nach den Bestimmungen
des großherzoglich badischen israelitischen Oberrats getroffen und nur durch
einige Kapitel ergänzt. Der Zusammenhang ist überall gewahrt durch
Inhaltsangabe aller Kapitel und durch Beigabe der Präparation zu allen nicht
aufgenommenen, also nicht übersetzten Kapiteln. Die beigefügten Erklärungen
sind passend für die Jugend abgefasst, und die Elemente der hebräischen
Grammatik am Schlusse des Werkes zweckmäßig. So wird dieses im Druck bestens
ausgeführte Buch für den Unterricht im Pentateuch sowohl in der Schule, als
beim Privatunterricht aufs Nützlichste verwendet werden."
Über Rabbiner Dr. Hillel Sondheimer siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Hillel_Sondheimer |
Zum Tod von Bezirksrabbiner Dr. Hillel Sondheimer
(1899)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 21. Juli
1899: "Heidelberg, 16. Juli. Spät, doch hoffentlich nicht zu spät,
sende ich Ihnen über unseren verstorbenen Bezirksrabbiner Dr. Sondheimer
noch biographische Notizen. Derselbe ist, wie Sie schon mitgeteilt haben, am
16. vorigen Monats, erst 59 Jahre alt, verschieden. Ein Mann von
hervorragender Befähigung, ein erfolgreicher Vorkämpfer für die innige
Durchdringung altjüdischer und deutsch-nationaler Kultur unter seinen
Glaubensgenossen, ist mit ihm dahingegangen. Seine Begabung wurde schon früh
erkannt. In dem jugendlichen Alter von 22 Jahren wurde er bereits
Bezirksrabbiner in Gailingen. Nach
Inkrafttreten der neuen Staatsverwaltungsorganisation von 1869 ernannte ihn
das Ministerium des Inneren zum Mitglied des Bezirksrats, ein Amt, zu dem
höchst selten Geistliche berufen zu werden pflegen. Seit 1872
Bezirksrabbiner in Heidelberg, vereinigte er bald auch die
Bezirksrabbinate Sinsheim und
Ladenburg in seiner Hand. Besonders
warm nahm er sich der Schulen und Lehrer an. Mehrere von ihm verfasste
Schulbücher, die zum Teil zahlreiche Auflagen erlebten und in fremde
Sprachen übersetzt wurden, trugen seinen Namen bis in die fernsten Gegenden.
Seine königliche Hoheit der Großherzog anerkannte seine Verdienste 1884
durch Verleihung des Zähringer Löwenordens 1. Klasse (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Orden_vom_Zähringer_Löwen) und 1889
durch Ernennung zum Mitglied der Religionskonferenz des großherzoglichen
Oberrats, in welcher Stellung er den umfassenden Aufgaben, die diese Behörde
durch die Einführung der Synodalverfassung erwachsen sind, mit Hingebung und
Tatkraft sich gewidmet hat. Bei der am 19. vorigen Monats stattgehabten
Beerdigung des allzu früh verstorbenen beteiligten sich alle Kreise der
Heidelberger Bürgerschaft sowie eine große Zahl von Verehrern aus Nah und
Fern. Der Oberrat war durch mehrere Mitglieder vertreten. Auch die
staatlichen und städtischen Behörden sowie die protestantische und
katholische Geistlichkeit Heidelbergs erwiesen dem Heimgegangenen die letzte
Ehre. Die Grabrede hielt der dem Verstorbenen befreundete Bezirksrabbiner
Dr. Eschelbacher (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Josef_Eschelbacher) von
Bruchsal. Mit warmen Worten schilderte
derselbe Charakter, Leben und Wirken des Entschlafenen, insbesondere dessen
Verdienste, durch Herausgabe der erwähnten Schulschriften. Hierauf widmete
Konferenzrabbiner Dr. Steckelmacher von
Mannheim namens des
großherzoglichen Oberrats und der Kollegen dem Verblichenen Worte der Trauer
und des Dankes. Er rühmte namentlich die auch in der Stellung eines
Konferenzrabbiners stets bekundete musterhafte Pflichttreue des Verewigten,
seine organisatorische Begabung und sein redliches Bestreben, das Judentum
in unserem Lande im Sinne des Lichtes und der Läuterung zu fördern.
Insbesondere hob der Redner auch die Unerschrockenheit hervor, mit der der
Hingeschiedene allerwegen für seine Überzeugung eingetreten ist. Nachdem
noch Bezirksältester Netter in Heidelberg für die Bezirkssynagoge und
Synagogenrat Carlebach (vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ernst_Carlebach) für die israelitische
Gemeinde Heidelberg und deren mannigfach Vereine dem verehrten geistlichen
Führer dankerfüllte Abschiedsworte nachgerufen hatten, wurde die irdische
Hülle der Erde übergeben. Die Gewissheit aber nahm wohl jeder, der an der
erhebenden Feier teilgenommen, mit, dass das Andenken des Verklärten ein
gesegnetes bleiben wird. – Die im Synagogenbezirk Heidelberg, mit Ausnahme
der israelitischen Gemeinden des Amtsbezirks
Weinheim, und im Synagogenbezirk
Sinsheim vorkommenden Rabbinatsfunktionen werden vom Bezirksrabbiner Dr.
Eschelbacher in Bruchsal,die im
Synagogenbezirk Ladenburg, sowie in den
israelitischen Gemeinden des Amtsbezirks Weinheim vorkommenden
Rabbinatsfunktionen werden vom Rabbiner Dr. Oppenheim in
Mannheim versehen." |
|
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 28. Juli 1899: "Ladenburg, 31. Juli. Die 'Allgemeine Zeitung
des Judentums' brachte die Nachricht vom Ableben unseres verehrten
Rabbiners Dr. Hillel Sondheimer und einen warmen Nachruf für denselben
aus Heidelberg. Bei der Bestattung war es leider keinem Vertreter des
Lehrerstandes ermöglicht, zu reden, um Worte des Dankes und der Verehrung
für den Verstorbenen auszusprechen, wie es nicht nur geziemend, sondern
höchst erwünscht gewesen wäre. Der Religionslehrer des von Dr. Sondheimer
bisher verwalteten Bezirks Heidelberg,
Ladenburg und Sinsheim beschlossen
daher, der Familie Sondheimer noch während der Trauerzeit eine Adresse zu
überreichen. Lehrer Friedmann - Hockenheim
hat deren Ausführung übernommen und sämtliche Lehrer haben dieselbe
unterzeichnet übernommen und sämtliche Lehrer haben dieselbe unterzeichnet.
Am 13. des Monats begaben sich die Lehrer Billigheimer,
Feudenheim, Eichstetter,
Schwetzingen, Freitag,
Ladenburg, Friedmann,
Hockenheim, Hanauer,
Steinsfurt, Heinemann,
Rohrbach, Hahn,
Walldorf, Rosenberg und Sinsheimer ins
Trauerhaus, woselbst von der Familie die Witwe Frau Dr. Sondheimer, Fräulein
Sondheimer und Herr Dr. med. Sondheimer auf Frankfurt a. M. zugegen waren
Friedmann hielt eine kurze Ansprache, verlas die Adresse, die im Wortlaut
hier unten folgt und überreichte sie der Familie. Herr Dr. Sondheimer
erstattete wärmste Dankesworte und gab auf Anregung der Lehrer die Zusage,
solche s. Z. zu einer Trauerfeier am Grabe einzuladen, wenn das Grabmal
errichtet würde. Nachdem jeder Anwesende noch Worte des Beileids und Dankes
an die trauernden Hinterbliebenen gerichtet, verließen sie das Haus, in
welchem sie jederzeit einen erfahrenen, treuen und wohlmeinenden Berater und
Freund gefunden hatten. Die Adresse lautete: 'Hochgeehrte Frau Dr.
Sondheimer! Am offenen Grabe unseres innigst geliebten Bezirksrabbiners
Herrn Dr. Sondheimer seligen Angedenkens konnte es nicht ermöglicht werden,
dass ein offizieller Vertreter der Lehrerschaft von der hohen Verehrung
Zeugnis ablegte, die uns alle für denselben beseelt; deshalb haben sich
heute ein in ehrerbietiger Weise sämtliche Lehrer des Rabbinatsbezirkes, um
Ihnen mit Ihrer verehrlichen Familie auf diesem Wege vor allem die wärmsten
Gefühle innigster Teilnahme auszusprechen und dann wehmutsvoll zu bekennen,
dass auch uns der beste Freund und liebevolle Berater entrissen wurde. Herr
Dr. Sondheimer seligen Angedenkens bewährte sein warmfühlendes Herz und die
rührendste Sorgfalt für die Interessen des Lehrerstandes. Er kämpfte und
stritt in erster Reihe, um die Zukunft des Lehrers sorgenfreier zu gestalten
und mit Befriedigung erfüllte ihn der Beschluss der jüngst getagten Synode
als wesentlicher Schritt zum Ziele. Im Verkehr mit ihm schwand die Schranke,
die sonst zwischen Vorgesetztem und Untergebenem besteht, ohne die geringste
Verletzung der Autorität. Er sprach es oft aus, dass die Organe, denen die
Jugend anvertraut ist, nicht mit den Sorgnissen des Lebens kämpfen dürfen,
und wer sich von uns mit sorgender Miene ihm genähert hatte, ging leichteren
Herzens und frohen Mutes wieder an die berufliche Tätigkeit. Von der weisen
Erkenntnis durchdrungen, dass ein gut erteilter Religionsunterricht zur
sittlich-religiösen Kräftigung der Menschheit nötig ist, und in Anbetracht
des Umstandes, dass diesem Unterrichtszweige infolge der anderweitigen
Anforderungen der Schule an die Jugend nur kurze Zeit gewidmet wird,
verwertete der praktische Schulmann seine pädagogischen Erfahrungen zu einer
Ausgabe von nützlichen Schulbüchern – eine Ruhmestat, die allein schon im
Stande ist, die literarische Ehrenstellung des Verewigten zu verkünden, für
uns Lehrer zu einer erlösenden Tat wurde, indem es nun dem gewissenhaften
Jugendbildner leichter werden konnte, die Jugend vertraut zu machen mit dem
heiligen Schatz, den die Religion bietet. Wie freuten sich ferner Gemeinde,
Lehrer und Jugend, wenn die jährlichen Prüfungstage angesetzt waren; das
waren keine Qual-, sondern wahre Feiertage. Durch sein liebevolles Wesen
eroberte er sich die Herzen der Jugend, die gleich einer Offenbarung seinen
Worten lauschte. Dem Lehrer gegenüber geizte der gewissenhafte Visitator
niemals mit seinem Lobe, woselbst es verdient war, und, wenn der Tadel nicht
unterdrückt werden konnte, so war er in verbindliche, nicht verletzende Form
gekleidet. Das Charakter- und Wirkungsbild von dem teueren Dahingeschiedenen
– nicht von der Parteien Gunst und Hass entstellt – ist die Tafel unserer
Herzen eingeschrieben. Die unterfertigten Lehrer werden es als eine heilige
Aufgabe betrachten, ein dankbares und gutes Gedenken von ihrem allverehrten
Rabbiner zu bewahren. Sie setzten ihm im Geiste ein Denkmal, dauernder als
Erz, das die Inschrift führen wird: 'Ihrem guten, sorgenden und
hilfsbereiten Dr. Sondheimer die dankbaren Lehrer der Rabbinatsbezirke
Heidelberg, Ladenburg und Sinsheim."
Anmerkungen: Grab von Dr. Sondheimer auf dem Heidelberger Bergfriedhof:
http://www.memoju.de/press_events_de.asp?itemID=170&type=0
Rabbiner Dr. Moritz Steckelmacher, Stadtrabbiner in Mannheim, 23.06.1851 in
Boskowitz (Mähren) – 23.05.1920, Bad Dürkheim
Rabbiner Dr. Oppenheim – Gustav Oppenheim, geb. 1862, gest. 1940
(Australien), Stadt- und Konferenzrabbiner in Mannheim |
Rabbiner
Dr. Hermann Pinkuss aus Breslau wurde als Bezirksrabbiner für Heidelberg gewählt (1900)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. Februar
1900: "Aus Baden. Der Tierschutzverein Mannheim
beschäftigte sich mit der Schächtfrage und kam nach den eingeholten
Gutachten 'hierüber zur Überzeugung, dass das Schächten die 'humanste und
entsprechendste Tötungsart' sei - Als Bezirksrabbiner für Heidelberg
wurde Herr Dr. Pinkus Breslau gewählt." |
Eine
Ansprache von Rabbiner Dr. Hermann Pinkuss wird veröffentlicht
(1915)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 12. Februar 1915: "Ansprache, gehalten am Bitt- und Bettage.
Samstag, den 8. August 1914 in der Synagoge zu Heidelberg, von Dr. H.
Pinkuß, Bezirksrabbbiner. Auf vielfaches Verlangen gedruckt. Der Ertrag
ist für die Verwundeten bestimmt." |
Bezirksrabbiner
Dr. Hermann Pinkuss nimmt an der Landesschulkonferenz teil (1920)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 20. Februar 1920: "Bezirksrabbiner Dr. Pinkuß in Heidelberg
nimmt als Vertreter des Oberrats der Israeliten an der in Karlsruhe tagenden
Landesschulkonferenz teil." |
Zum Tod der Frau von Bezirksrabbiner Dr. Hermann Pinkuss
(1927)
Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des
"Central-Vereins") vom 11. Februar 1927: "In diesen
Tagen ist in Heidelberg Frau Olga Pinkuß, die Gattin unseres
verehrten alten Freundes, Bezirksrabbiners Dr. Hermann Pinkuß, verstorben.
Die Verschiedene erfreute sich in jüdischen und nichtjüdischen Kreisen
größter Beliebtheit und hohen Ansehens. Die Ortszeitungen heben hervor, wie
wohltätig die Verewigte in feiner, stiller Wiese für alle Armen und
Bedürftigen ohne Unterschied des Glaubens gewirkt hat und wie sie darüber
hinaus in verschiedenen Wohlfahrtsorganisationen hingebungsvoll und dem
Geiste der Zeit entsprechend führend tätig war. Friede ihrer Asche!" |
Grab und Foto siehe:
https://de.findagrave.com/memorial/137822784/olga-pinkuss
|
60.
Geburtstag von Bezirksrabbiner Dr. Hermann Pinkuss (1927)
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Wiesbaden und
Umgebung" vom 26. September 1927: "60. Geburtstag von
Bezirksrabbiner Dr. Pinkuss (1927) Heidelberg. 25jähriges
Dienstjubiläum. Am ersten Rosch Haschanah (vgl. zum jüdischen
Neujahrsfest
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosch_ha-Schana) begeht Herr
Oberkantor Julius Krämer sein 25jähriges Dienstjubiläum. Seit 17 Jahren
wirkt der Jubilar in der Heidelberger Gemeinde. Sein künstlerisches Können
hat ihn nicht nur auf synagogalem Gebiete zu einem würdigen Vertreter des
Chasonus (liturgische Musik in der Synagoge) gemacht, sondern auch im
Musikleben Heidelbergs wurden seine Verdienste gebührend anerkannt." |
|
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung" für Kassel, Kurhessen
und Waldeck"
vom 23. September 1927: "Heidelberg. 60. Geburtstag. Herr
Bezirksrabbiner Dr. H. Pinkuß begeht am ersten Neujahrstage (vgl.
zum jüdischen Neujahrsfest
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosch_ha-Schana) seinen sechzigsten
Geburtstag. Seine fruchtbare Tätigkeit in der Gemeinde und sein Wirken auf
sozialem Gebiete ist bestens bekannt. Mögen seine ferneren Lebensjahre ihm
und der Gemeinde, die seiner hingebungsvollen Tätigkeit dankbar gedenkt, zum
weiteren Segen gereichen." |
Der orthodoxe Verein stellt mit Hermann Mayer einen eigenen Rabbiner an
(1929)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. September
1929: "Heidelberg, 24. August. Als erfreuliches Symptom der
Erstarkung des gesetzestreuen jüdischen Lebens in Heidelberg ist die
Tatsache zu bewerten, dass der Verein 'Machsike Hadaß' (Verein
gesetzestreuer Juden, a.V.) sich nunmehr entschlossen hat, einen eigenen
Vereinsrabbiner anzustellen. Herr Hermann Meier, welcher seine Ausbildung
bei der Frankfurter Jeschiwah (vgl.
https://collections.ushmm.org/search/catalog/pa1097069)
genoss, wurde auf diesen Posten berufen und wird sein Amt noch vor Rosch
Haschono (bzw. Rosch Haschana, jüdisches Neujahrsfest, vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosch_ha-Schana) antreten. " |
|
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. September 1929: "Heidelberg,
16. Sept. Vor 8 Jahren schloss sich die geringe Anzahl der hier ansässigen
orthodoxen Juden (bzw. G"ttesfürchtiger) zu einem Verein
gesetzestreuer Juden Chaweret Machsike Hadaß (wörtlich: Verein der
Festiger des Glaubens) zusammen, um in erster Linie die Möglichkeit zu einem
geregelten, den Anforderungen des Rabbinatsgerichtes entsprechenden
Gottesdienstes zu schaffen. Ein Teil der Mitglieder dieses Vereines hat sich
zwar später zu einem eigenen Minjan (= Zehn Männer für einen
eigenen Gottesdienst) zusammengeschlossen, um ihren von der Heimat
mitgebrachten Traditionen nicht untreu zu werden (gemeint: ostjüdische
Gruppen mit eigenen Traditionen). Doch darüber waren sich all
diejenigen, denen die Tora Richtschnur ihres Lebens ist, einig, dass
endlich ein Führer gefunden werden musste, der der religiösen Anarchie
unserer Kinder ein Ende zu setzen und auch die erforderlichen religiösen
Einrichtungen auszubauen verstehe. Unendlicher Opfer aller orthodoxer
Juden bedurfte es, um dieses Ziel zu erreichen, da von auswärts uns fast
gar keine Hilfe zustoß. Mit umso größerer Freude können wir deshalb
berichten, dass sich die gestern stattgefundene Amtseinführung des Herr
Rabbiner Mayer - sein Licht leuchte - zu einer eindrucksvollen
Kundgebung für die Idee des gesetzestreuen Judentums gestaltet hat.
Nach dem Mincha-Gebete, das nebst einigen religiösen Liedern
feierlichst durch Herrn Lang, einen Hörer der Thora-Lehranstalt Jeschiwa
zu Frankfurt a. M. vorgetragen wurde, setzte unser neuer Raw
(Rabbiner) in großangelegter Rede an Hand eines Sifre-Wortes (vgl.
https://en.wikipedia.org/wiki/Sifre) zur kommenden Sidra
(Wochenabschnitt der Tora) die Ziele und Aufgaben des orthodoxen Judentums
auseinander. Der Hoffnung, dass das Verdienst seiner großen Lehrer,
eines R. Breuer - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - (gemeint
wohl Raw Breuer = Salomon breuer, vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Salomon_Breuer) und die lehawdil
ben chaim le chaim eines Rabbiners Dr. Josef Breuer - sein Licht
leuchte -, des jetzigen Frankfurter Leiters der Jeschiwa ihm bei
der Überwindung der dornengleichen Schwierigkeiten, die eines Rabbiners am
hiesigen Orte harren, beistehen wird, schloss er in eindringlichen Worten
die Bitte an seine Gemeinde an, auch ihrerseits diese Hindernisse überwunden
zu helfen. Möge seine Tätigkeit für die Interessen des orthodoxen Judentums
in Heidelberg eine ersprießliche sein." |
Rabbiner
Hermann Mayer warnt vor einem "Verein gesetzestreuer Juden e.V. Abt. Talmud
Tora" (1931)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Januar
1931: "Heidelberg, 5. Jan. Herr Rabbiner Mayer in Heidelberg
schreibt uns: 'Ein hiesiger Verein geht neuerdings unter dem Titel 'Verein
gesetzestreuer Juden e.V. Abt. Talmud Tora' angeblich für Zwecke orthodoxen
Religionsunterrichtes, Private sowie auch Organisationen um Unterstützung
an. Es sei deshalb darauf hingewiesen, dass besagter Verein laut
Rundschreiben des orthodoxen Rabbinats Heidelberg vom 10. Elul 5690 wegen
taurowidriger (= Tora-widriger) Generalversammlungsbeschlüsse, auf Grund von
Gutachten orthodoxer Rabbiner und mit deren Einverständnis für
religionsgesetzlich verboten erklärt wurde. Dieses Verbot erstreckt sich
ausdrücklich auch auf Spenden und Beiträge jeglicher Art. Man lasse sich
daher durch die vollständig unberechtigt fortgeführte Bezeichnung
'gesetzestreu' keineswegs irreleiten.
Bezeichnend für die 'Gesetzestreue' dieses Vereins ist übrigens, dass dessen
Verstand sich grundsätzlich weigert, wegen der diesen Verbots
bedingenden Angelegenheiten vor einem Rabbinatsgericht zu erscheinen.
" |
Rabbiner
Ulrich Steuer wurde zum Bezirksrabbiner gewählt (1936)
Artikel in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des
"Central-Vereins") vom 27. August 1936: "Rabbiner
Ulrich Steuer wurde nach Fortgang von Bezirksrabbiner Dr. Fritz
Pinkuß vom Synagogenrat und der Bezirkssynagoge Heidelberg zum
Bezirksrabbiner gewählt. Der neu gewählte Bezirksrabbiner, der Absolvent
des Jüdisch-Theologischen Seminars zu Breslau ist, hat bisher etwa
zweieinhalb Jahre das Amt des zweiten Rabbiners in Karlsruhe
bekleidet." |
Aus
der Geschichte der jüdischen Lehrer, der Schule und der weiteren Kultusbeamten
Dr.
Carl Rehfuß kann seinen Diensten nach längerer
Krankheit wieder nachgehen (1841)
Anmerkung zu Dr. Carl Rehfuß: Pädagoge; geb. 1792 in
Altdorf als Sohn des Rabbiners und Lehrers
Jakob Kleiser und der Bella geb. Günzburg (Tochter des Rabbiners in Schmieheim);
starb 1842 in Heidelberg. Nach der Schule besuchte er die Pestalozzische
Erziehungsanstalt in Yverdon (Schweiz),
danach das Lyceum in Rastatt. Von 1809 bis 1816 war er jüdischer Lehrer in
Gailingen,
Basel und in Bühl. 1819 wurde er vom
Großherzog von Baden zum "Israelitischen Oberlehrer und Prediger" ernannt; 1834
erhielt er von der Universität Heidelberg den Doktortitel.
Zu seinen Werken gehören: "Imre Emet". über die Zulässigkeit der Bestätigung
unter den Israeliten (Heidelberg, 1830); Leshon Yehudit, "Handbuch des
Judäo-Deutschen (Heidelberg 1833);" Sefer ha-Hayim ", ein Buch der Andachten für
die Betroffenen (Heidelberg 1839). Carl Rehfuß war seit 1824 verheiratet mit
Sophia geb. Altschul.
Vgl. Artikel von Milan Chlumsky in der "Rhein-Neckar-Zeitung" vom 22. Januar
2014: "Ein kostbares Geschenk zum Jubiläum der Jüdischen Gemeinde. Der
Heidelberger Verleger Klaus Kehrer übergab des Druck einer
Rosch-ha-Schanah-Predigt von 1839 an die Jüdische Kultusgemeinde".
Link zum Artikel
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 2. Oktober 1841: "Heidelberg, 29. August (1841). Wir
hatten gestern einen so schönen, gottesdienstlichen Genuss gehabt, dass
ich nicht umhin kann, einige wenige Worte der Öffentlichkeit darüber zu übergeben.
Nach dreivierteljährigem körperlichen Leiden betrat gestern unser Dr.
Rehfuß die Kanzel zum ersten Male, und konfirmierte vier Knaben aus dem
hiesigen Lyceum und der höhern Bürgerschule. Die Feierlichkeit, welcher
eine große Menge Zuhörer beiwohnte, ging mit einer solchen Begeisterung,
mit einem so erhebenden Eifer und warmer Liebe für Religion und
Gerechtigkeit vor sich, dass alle Herzen durchdrungen wurden, und das
Andenken an diese Stunde bleibend sein wird." |
Regierungsbeschluss zur Bezahlung von Diensten der
Kultusbeamten (1844)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Dezember
1844: "Heidelberg, 7. November (Schluss.) Es ward daher gerichtlich
verhandelt, was gütlich nicht beigelegt werden konnte und das Resultat
dieser Verhandlungen war folgender Regierungsbeschluss, der freilich ganz
anders lautet, als dessen Inhalt in No. 35 der Allgemeinen Zeitung des
Judentums angegeben wird:
Regierung des Unterrheinkreises - Mannheim, den 21. Mai 1844 Die
Bezirksstiftungsschule in Heidelberg betreffender Beschluss.
In Erwägung, dass die beiden zu Heidelberg israelitischen Fonds, der
sogenannte Landjudenschaftsfonds und der israelitische Stiftungsfonds,
vermöge ihrer Entstehungsart als wirkliche Distriktfonds betrachtet werden
müssen, woran der gesamten Judenschaft der vormaligen Rheinpfalz ein
Genussrecht zusteht; in Anbetracht, dass dieselben ihrer natürlichen
Bestimmung gemäß wie bisher zu religiösen und Schulzwecken verwendet werden
können – in Anbetracht jedoch, dass die Beibehaltung einer Distriktschule zu
Heidelberg, wie solche im Jahre 1822 errichtet wurde, den gegenwärtigen
Verhältnissen nicht mehr entspricht, wird hiermit nach erstattetem
schriftlichem Vortrage in Folge kollegialischer Beratung verfügt, dass die
obigen Fonds im ungefähren Betrag von 16.300 Gulden und dem Besitze eines
halben Wohnhauses zu Heidelberg bestehend, fortan als ungetrenntes
Stiftungsvermögen zu verwalten seien, dessen Ertrag zur Unterstützung der
israelitischen Schulen und zur Hebung des israelitischen Religionsunterricht
verwendet werden soll, und zwar in folgender Weise:
1) Wird dem jeweiligen Bezirksrabbiner zu Heidelberg neben freier Wohnung im
Stiftungshause für die Erteilung des Unterrichts an angehende Theologen in
den höheren Religionsgegenständen ein jährliches Gehalt von 150 Gulden, und
2) der Witwe des Oberlehrers Rehfuß* daselbst für ihre Lebenszeit eine
Pension von 75 Gulden ausbezahlt
3) Der Rest des Zinsertrags nach Abzug der ständigen Lasten wird für die
jeweiligen Schulen der israelitischen Gemeinden des vormaligen
rheinpfälzischen Gebiets, diesseitigen Anteils, Behufs der Befreiung des
Teils der Lehrergehalte und der Kosten für Schulrequisite bestimmt. Der
Austeiler wird je auf drei Jahre festgesetzt. Die inzwischen neu
entstehenden Schulen werden erst in der folgenden Periode bedacht. |
4)
Dem israelitischen) Lehrer der Ortsschule von Heidelberg wird gleichfalls
Wohnung im Stiftungshause eingeräumt gegen Anrechnung des gesetzlichen
Anschlags.
5) Es wird von den betreffenden Schulvorständen ein aus fünf Mitgliedern
bestehender Verwaltungsrat gewählt, der seinen Sitz in Heidelberg hat und
einen Verrechner ausstellt.
6) Die Rechnung ist für drei Jahre zu stellen und zur Abhör der
Kreisregierung vorzulegen, nachdem der Verwaltungsrat sie geprüft und sie
den Schulvorständen zur Einsicht mitgeteilt haben wird. (gez.)
Wallau...". |
*zu Lehrer Dr. Carl Rehfuß: vgl. Artikel
oben von 1841. |
Ausschreibung der Hauptlehrerstelle an der israelitischen
Bezirks-Stiftungsschule (1847)
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 3. Februar 1847 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Die Hauptlehrerstelle an der israelitischen Bezirks-Stiftungsschule
in Heidelberg soll ihre endliche Besetzung erhalten.
Nach hoher Ministerialverfügung vom 23. Juni 1846, Nr. 8843-45, hat der
Hauptlehrer auch bei dem Religionsunterrichte der israelitischen Schüler
des großherzoglichen Lyzeums und der höheren Bürgerschule in Heidelberg
mitzuwirken und sein Gehalt besteht
a) in einem festen aus dem Schulstiftungsfond zu beziehenden jährlichen
Betrage von 350 fl.;
b) einem jährlichen Schulgelde von 4 fl. von jedem die
Bezirks-Stiftungsschule besuchenden Kinde;
c) einem jährlichen Schulgelde von 2 fl. von jedem israelitischen
Schüler des großherzoglichen Lyzeums und der höhern Bürgerschule
Heidelberg und
d) einer Dienstwohnung oder dem gesetzlichen Wertanschlage dafür im
Betrage von 100 fl.
Hierbei wird jedoch bemerkt, dass die Schüler und Schülerinnen aus groß0herzoglich
badischen israelitischen Gemeinden, welche dem ehemaligen
Rheinpfälzischen Landjudenschaftsverbande angehörten, mit Ausnahme
jener von der israelitischen Gemeinde Heidelberg, durchaus frei vom Schulgelde
sind.
Die berechtigten Bewerber werden daher aufgefordert, mit ihren
Bewerbungsgesuchen, unter Anfügung ihrer Aufnahmescheine und der
Zeugnisse über ihren sittlichen und religiösen Lebenswandel, durch die
betreffende großherzogliche Bezirksschulvisitatur bei der
großherzoglichen Visitatur der israelitischen Bezirks-Stiftungsschule in
Heidelberg, binnen 6 Wochen, sich zu melden." |
Ausschreibung
der Stelle des Vorsänger bei der israelitischen Religionsgemeinde (1852)
Anzeige im "Großherzoglich Badischen Anzeige-Blatt für den
See-Kreis" vom 14. August 1852 (Quelle: Stadtarchiv Donaueschingen):
"Heidelberg. [Vakanter Vorsängerdienst]. Der mit einem festen
Gehalte von 300 fl. samt den davon abhängigen Gefällen erledigte
Vorsängerdienst bei der israelitischen Religionsgemeinde Heidelberg ist
wieder zu besetzen.
Die Bewerber um diese Stelle, welche namentlich der Leitung des
Choralgesanges in der Synagoge vorzustehen im Stande sind, werden daher
aufgefordert, mit ihren Gesuchen, unter Vorlage ihrer Zeugnisse über
Befähigung, sittlichen sowie religiösen Lebenswandel, binnen 4 Wochen
bei dem Unterzeichneten sich zu melden.
Heidelberg, den 6. August 1852.
Der Synagogenrat der israelitischen Religionsgemeinde
Heidelberg." |
Ausschreibung der Stelle des Synagogendieners
(1891)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. Juli
1891: " In der israelitischen Gemeinde Heidelberg wird
demnächst die Synagogendienerstelle frei, welche an einen
unverheirateten jungen Mann israelitischer Konfession, der gute Zeugnisse
aufweisen kann, vergeben werden soll. Das Einkommen beträgt mit
Nebeneinkünften etwa 1.200 Mark.
Anmeldungen sind an den Unterzeichneten zu richten.
Heidelberg, 29. Juni 1891. Der Synagogenrat." |
Chanukkafeier
für die Schuljugend (1901)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember
1901: |
Ausschreibung
der Stelle eines Hilfsvorsängers (1904)
Anzeige
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Mai
1904: |
Über Lehrer Raphael Jacob
(1877-1942)
Raphael Jacob (geb. 1.
Oktober 1877 in Sierck / Diedenhofen in Lothringen) war (zweiter) Lehrer,
Kantor und Schochet der jüdischen Gemeinde in Heidelberg bis 1940 (wohnhaft
Bluntschlistr. 4; unterrichtete auch die jüdischen Kinder in
Rohrbach). Er wird hier in den Listen
der Gemeindeverwaltung 1924 und 1932/33 genannt. Vor Heidelberg war er von
1899 bis 1908 Lehrer und Kantor in
Lambsheim, danach in Malsch (HD).
Raphael Jacob war verheiratet mit Ernestine geb. Fromm (geb. 21. Juni
1881 in Großlangheim). Die beiden
hatten zwei Kinder: Rita (geb. 1904 in
Lambsheim, verheiratet mit Kurt
Silberpfennig aus Thorn/Westpreußen, wohnhaft in Heidelberg, Frankfurt am
Main und Steckelsdorf; beide ermordet in Auschwitz); Bella (geb. 1905 in
Lambsheim, weitere Geschichte nicht
bekannt). Raphael Jacob und seine Frau Ernestine wurden am 22. Oktober 1940
in das südfranzösische Internierungslager Gurs deportiert. Am 14. August
1942 wurden sie in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert, wo sie
ermordet wurden. |
Dokumente zu
Raphael und Ernestine Jacob
(Quelle: Archiv Yad Vashem Jerusalem) |
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Kennkarten für
Raphael Jacob und Ernestine geb. Fromm,
ausgestellt am 3. Mai 1939 von der Polizeidirektion
Heidelberg (mit eingedrucktem "J" für Juden) |
Gedenkblätter
in Yad Vashem Jerusalem für Raphael Jacob
und Ernestine geb. Fromm, ausgestellt von einer Nichte
Raphael Jacobs 1984 in Mannheim (Ilse Lewin) |
25-jähriges Dienstjubiläum von Oberkantor Julius Krämer
(1927)
Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung für Wiesbaden und
Umgebung" vom 26. September 1927: "Heidelberg. 25jähriges
Dienstjubiläum. Am ersten Rosch Haschanah (vgl. zum jüdischen
Neujahrsfest
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosch_ha-Schana) begeht Herr
Oberkantor Julius Krämer sein 25jähriges Dienstjubiläum. Seit 17 Jahren
wirkt der Jubilar in der Heidelberger Gemeinde. Sein künstlerisches Können
hat ihn nicht nur auf synagogalem Gebiete zu einem würdigen Vertreter des
Chasonus (liturgische Musik in der Synagoge) gemacht, sondern auch im
Musikleben Heidelbergs wurden seine Verdienste gebührend anerkannt. |
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Artikel in der "Jüdischen Wochenzeitung" für Kassel, Kurhessen
und Waldeck"
vom 23. September 1927: wie oben |
Anmerkung: Oberkantor Julius Krämer
wohnte in Heidelberg in der Unteren Neckarstraße 54.
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70. Geburtstag
von Hauptlehrer Samuel Müller (1935)
Anmerkung: Samuel Müller ist am 12. Januar 1865 in
Krautheim geboren und am 5. Dezember 1939
in Heidelberg gestorben. Seine Frau Rosa / Rachel geb. Mannheimer ist am 7. März
1867 geboren und am 19. April 1937 gestorben. Ihr Grab ist im jüdischen Teil des
Bergfriedhofes in Heidelberg
(Grabstein 432).
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2400636
Artikel
in "Jüdische Schulzeitung" vom 1. März 1935: " Persönliches.
Hauptlehrer i.R. Samuel Müller - Heidelberg zu seinem 70. Geburtstage.
Am 12. Januar vollendete Samuel Müller seinen 70. Lebensjahr. Er wurde in
Krautheim geboren, erhielt seine
Ausbildung an dem Lehrerseminar in Karlsruhe unter Leitung des berühmten
Pädagogen Leutz, war mit Unterbrechung von einigen Jahren zuerst in
Müllheim (Baden) tätig und wirkte seit
1901 als städtischer Lehrer in
Heidelberg. Müller ist als Methodiker wohl zur Zeit der bekannteste
jüdische Lehrer Deutschlands. Es erschienen von ihm 1. (1897) Ein Buch für
unsere Kinder, 2. Kleine Bibel (1902, als Fortsetzung des eben genannten
Buches), 3. Überblick über die biblische und nachbiblische Geschichte, 4.
Jüdische Geschichte von der Zerstörung des ersten Tempels bis zur Gegenwart
in Charakterbildern. Diese Lehrbücher sind - ich kann wohl sagen - in den
meisten jüdischen Schulen eingeführt und alle in mehreren Auflagen, das
zuerst genannte sogar schon in 11. Auflage, erschienen. Darüber hinaus hat
Müller auch als fruchtbarer Schriftsteller für das gesamte jüdische Leben
sich bewährt. So erschien von ihm 'Ein Buch für unsere Mütter, Sabbat und
Feste im Garten der Kindheit', ferner 'Jüdischer Kunstkalender' und
schließlich 'Von jüdischen Bräuchen und jüdischem Gottesdienst'. Auch für
den Zusammenschluss der jüdischen Lehrerschaft Deutschlands hat Müller
vorbildlich gewirkt. Es war hauptsächlich sein und des verewigten Direktors
Driesen (Karlsruhe) Verdienst, dass der badische Lehrerverein sich schon
1901 dem Verbande anschloss, und mehrere Jahre gehörte er dem Vorstand des
Lehrerverbandes an. Lange Zeit verwaltete er als Vorsitzender den
Naphtalie-Eppstein-Verein, dessen Ehrenvorsitzender er jetzt ist, und hat in
dieser Tätigkeit viele bedürftige Lehrerfamilien segensreich betreut. Er
begründete in Heidelberg eine jüdische Gemeindebibliothek, die er viele
Jahre verwaltet hat, war mehrere Jahre Mitglied der Landessynode, war
Präsident der Heidelberger (Friedrich-) Loge, die er wiederholt bei den
Großlogentagungen vertreten hat und gehörte dem Sonderausschuss der Großloge
für geistige Interessen an.
So ist sein Leben ein vorbildliches für jeden strebenden jüdischen Lehrer,
so beglückwünschen wir ihn dankbaren Herzens zur Vollendung des 70.
Lebensjahres und wünschen ihm noch weitere Jahrzehnte gesegneten Schaffens
zum Wohle der Schule, des Lehrerstandes und der gesamten Judenheit. Und ein
Gleiches wünschen wir seiner verehrten Gattin, die ihm bei allen sein
Bestrebungen als wahre Eser k'negdo (Hilfe an seiner Seite)
treu-fürsorglich zur Seite gestanden und durch ihr stilles Wohltun an Arme,
durch eine so überaus sympathisch berührende vornehme Gastlichkeit sein Heim
zu einer Sammelstätte für Kollegen, Schüler und Studenten der Heidelberger
Hochschule gemacht hat. M. Steinhart." |
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Oben: die
"Jüdische Geschichte" von Samuel Müller erschien auch noch in der
Nachkriegszeit: rechts in einer Ausgabe von 1961 im Verlag des Zentralrates
der Juden in Deutschland. |
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Ausschreibung der Lehrerstelle für die jüdische
Abteilung der Volksschule (1937)
Anzeige in der "CV-Zeitung" (Zeitschrift des
"Central-Vereins") vom |
Berichte
zu jüdischen Erziehungs- und Unterrichtsinstituten
Anzeige der Lehr- und Erziehungsanstalt Dr. H. Reckendorf (1861)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom |
Über
ein talmudisches Seminar in Heidelberg (1911)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 29. September
1911: |
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Kurse
im Talmudischen Seminar im Wintersemester 1912/13 (1912)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 11.
Oktober 1912: |
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Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 18. Oktober 1912: |
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