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Jahrestagungen von Alemannia Judaica Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Frühere und bestehende) Synagogen Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale in der Region Bestehende jüdische Gemeinden in der Region
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Horb (Kreis
Freudenstadt) Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde siehe Seite zur Synagoge in Horb
(interner Link) Zur Geschichte des Friedhofes Im 17./18. Jahrhundert wurden die Toten der jüdischen Gemeinde Horb in Mühringen beigesetzt (1629 genannt). 1904 wurde ein eigener Friedhof an der Mühlener Straße angelegt (ca. 1 km außerhalb Horbs; Parzellen 969 und 970; Fläche 13,11 a). Die hierin befindliche Friedhofshalle wurde vermutlich 1938 zerstört. Zur Geschichte in und nach der NS-Zeit s.u. Text Im Spätherbst 1999 wurde auf dem Gelände
des Friedhofes ein Gedenkstein zur Erinnerung an die Geschichte der Horber
jüdischen Gemeinde aufgestellt.
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Aus "Schattenrisse" - Die jüdische Gemeinde in Horb (s. Lit.)
S. 23f: "Besucher des jüdischen Friedhofs von Horb fragen immer wieder, warum auf mehreren Gräbern nur schlichte Betonplatten an die Verstorbenen erinnern. Die eigentlichen Grabsteine wurden schlichtweg gestohlen. Im November 1941 waren 20 Baisinger Juden auf einem offenen Leiterwagen nach Horb gebracht worden, um von hier aus per Bahn unter Polizeibewachung in das Sammellager auf dem Stuttgarter Killesberg transportiert zu werden. Auf dem Rückweg nach Baisingen machte der Fuhrmann Bleicher "einen Umweg über den jüdischen Friedhof in Horb. Er wollte retour keine Leerfahrt machen: 'Und wir haben rauswärts noch grad vom israelitischen Friedhof Grabsteine mit raus, die umgeworfen sind. Konnt' man raussuchen, was man hat wollen, und wir haben die Steine noch mit raus nach Vollmaringen. Wie hat der geheißen, der Steinhauer? Dem haben wir vom Horber Friedhof Steine mit raus'". Noch vor der Deportation der letzten jüdischen Einwohner versuchte die Stadt, den kleinen Friedhof und das angrenzende Grundstück möglichst günstig in ihren Besitz zu bringen: "Nach einer Anordnung des Herrn Württembergischen Wirtschaftsministers müssen die in jüdischem Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Grundstücke an Arier veräußert werden. Die jüdische Kultusvereinigung Württemberg e.V. ... besitzt hier Parz. Nr. 969 Friedhofacker, Anlage und Öde und Parz. Nr. 970 Acker und Öde in der Froschlachen. Beide Grundstücke sind 1904 erworben worden. Die Parz. Nr. 969 war städtischer Besitz und musste teilweise unentgeltlich abgetreten werden. Der Bürgermeister beabsichtigt, die Grundstücke für die Stadt zu erwerben und zwar mit dem Friedhof, der solange als nötig erhalten und unterhalten wird. Der Wert der Grundstücke wird auf 250 RM angenommen, die durch Übernahme der Verpflichtung zur Friedhofunterhaltung abgegolten werden. Die Ratsherrn wenden nichts ein" (Gemeinderatsprotokoll vom 19.6.1941). Ein Kommentar zu diesem Gemeinderatsbeschluss erübrigt sich. Die staatliche "Aufsichtsbehörde", die der "jüdischen Kultusvereinigung" als Kontrollorgan übergeordnet war, wollte zumindest nach außen hin den Anschein einer rechtmäßigen Eigentumsübertragung wahren und verweigerte daher ihre Zustimmung zu diesem Geschäft: "Voraussetzung für eine Genehmigung sei, dass ein angemessener Kaufpreis bezahlt werde. Lediglich die Verpflichtung zum Unterhalt des Friedhofs genüge nach Auffassung der Aufsichtsbehörde als angemessene Entschädigung nicht." Der Horber Bürgermeister war da anderer Ansicht: die - 1939 aufgelöste - jüdische Gemeinde sei noch die Grundsteuer schuldig und habe schließlich bislang auch nur den Friedhof unterhalten. "Das Angebot der Stadt sei daher genügend". Nach einmütiger Zustimmung der Ratsherren "verfügte" der Bürgermeister, "kein anderes Angebot zu machen". Er kam damit aber nicht durch: die Aufsichtsbehörde legte im Dezember 1942 als Kaufpreis den lächerlich geringen Betrag von 350 RM fest, wovon 100 RM zu bezahlen waren und der "Rest" für die Pflege des Friedhofes in Anrechnung gebracht werden durfte, ohne dass dabei jedoch Art und Umfang der Pflegearbeiten schriftlich festgelegt wurden. Es bedarf keiner großen Phantasie, um sich ein Bild vom jüdischen Friedhof Horbs während dieser Zeit zu machen: unkrautüberwucherte Grabstellen, umgeworfene und zerbrochene Grabsteine, zerstörte Namensinschriften... Nach dem Zusammenbruch des "Dritten Reiches" fühlte sich die Stadt, de jure noch Eigentümerin des Friedhofes, zu einer gewissen Fürsorge verpflichtet: "Im jüdischen Friedhof sind vor längerer Zeit, anscheinend bereits in den Tagen des Zusammenbruchs, jüdische Grabsteine umgeworfen worden. Die Täten werden in den Kreis etlicher früherer Nationalsozialisten vermutet. Es wird beschlossen, dieselben festzustellen und zur Instandsetzung des Friedhofs heranzuziehen" (Gemeinderatsprotokoll vom 27.4.1949). Ob diesem Beschluss ein Erfolg beschieden war, mag bezweifelt werden. Im April 1949 verlangte die Israelitische Kultusvereinigung als Rechtsnachfolgerin der Horber jüdischen Gemeinde von der Stadt die "Nichtigkeitserklärung" des Kaufvertrags vom 4.12.1942 und "die Herausgabe dieser Grundstücke". Der Gemeinderat zeigte sich einsichtig und verzichtete auf einen Prozess in der Hoffnung, "dass durch die Nichtigkeit der Verträge auch die Unterhaltslast des Friedhofs hinfällig geworden" sei. Im Oktober wurde durch "rechtskräftiges Urteil der Restitutionskammer beim Landgericht Rottweil... die Stadt zur Herausgabe der beiden Grundstücke verpflichtet". Die Stadt akzeptierte das Urteil. Darüber hinaus beschloss der Gemeinderat "nach Beratung... einstimmig, die Betreuung des Judenfriedhofs durch die Stadt zu übernehmen, falls der Eigentümer hiezu aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist" (Gemeinderatsprotokoll vom 24.8.1950). Dabei blieb es bis zur Gegenwart. Im Spätherbst 1999 wurde von der Stadt Horb auf dem Gelände des Friedhofs ein Gedenkstein aufgestellt. Mit ihm soll nicht nur an die jüdischen Opfer des Nazi-Terrors, sondern auch an die lange und wechselvolle Geschichte der Horber Juden erinnert werden.
Links und Literatur
Literatur:
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