Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Mainz (Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz )
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt im 19./20. Jahrhundert 

Hier: Berichte über die (orthodoxe) Israelitische Religionsgesellschaft (bis zur NS-Zeit)     

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Mainz wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.  
    
Texte zu den Rabbinern, Vorbetern, Lehrer und Schochetim der Religionsgesellschaft siehe auf der Textseite zu den Rabbinern und Lehrern.    
      
Übersicht:  

bullet Berichte zur Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Mainz     
-  Die Israelitische Religionsgesellschaft wird durch die Regierung anerkannt (1858)   
-  "Wahlschlacht" innerhalb der Gemeinde zwischen Mitgliedern der Religionsgesellschaft und der Religionsgemeinde (1862)  
-  Vermächtnis von Moses Jeidels für die Religionsgesellschaft und Nachrichten aus der Religionsgesellschaft (1862) 
-  Zum Tod des Toragelehrten und Geschäftsmannes Hirsch Grünebaum (1893 - 1863 bis 1867 Lehrer in der Schule der israelitischen Religionsgesellschaft)    
-  Über die Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Mainz (1901)   
-  Generalversammlung der Israelitischen Religionsgesellschaft (1911) 
bullet Über die Schule der Israelitischen Religionsgesellschaft  
-  Anzeige der Schule der Religionsgesellschaft (1866)  
-  Programmabend der Bondi-Schule (Schule der Religionsgesellschaft, 1931)  
-  Feier zum 75-jährigen Bestehen der Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft (1934)  
-  75-jähriges Bestehen der Schule der Israelitischen Religionsgesellschaft - aus der Festschrift (1935)  

   
   
Berichte zur Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Mainz      
Die israelitische Religionsgesellschaft wird durch die Regierung anerkannt (1858)      

Mainz Jeschurun 031858.jpg (104475 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Jeschurun" vom März 1858: "Mainz, den 7. November. Die Genossenschaft der orthodoxen Israeliten hieselbst war bislang, wiewohl stark durch den Geist und die Opferfähigkeit ihrer Mitglieder, doch eine vom Staate nur geduldete Gesellschaft und als solche in mehr als einer Weise gehindert und gehemmt. Jetzt nun hat unser allergnädigste Landesfürst huldvoll geruht, der genannten religiösen Genossenschaft unter dem Titel israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz Korperationsrechte zu erteilen, die Statuten der Gesellschaft zu genehmigen und dem Prediger derselben die Vollziehung aller religiösen Funktionen zu gestatten.
Es ist dieser allerhöchste Akt von umso größerer Tragweite, als sich daraus ergibt, dass unsere hohe Regierung, die Gerechtigkeit unserer Forderungen anerkennt, was bei den schwebenden Fragen in anderen Rabbinaten des Großherzogtums die Gesetzestreuen mit Mut und Hoffnung erfüllt.
Die Religionsgesellschaft wird nunmehr sofort dazu schreiten, die lang ersehnte Unterrichtsanstalt zu begründen. Schon sind bedeutende Beiträge versprochen. Möge es auch gelingen, recht tüchtige Lehrer zu akquirieren, um so die Saat der Zukunft zu sehen, ohne deren Anbau alle Bemühungen der Gegenwart nutzlos sein würden. Aus dem Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du dir Lob bereitet (Psalm 8,3)"            

    
"Wahlschlacht" innerhalb der Gemeinde zwischen Mitgliedern der Religionsgesellschaft und der Religionsgemeinde (1862)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Dezember 1862: "Mainz, den 2. Dezember. Gestern am 1. Dezember hatten wir hier innerhalb der israelitischen Gemeinde eine Wahlschlacht. Es ist das hier etwas Seltenes, da in der Regel hinsichtlich der Gemeindevorstandswahlen der größtmögliche Indifferentismus herrscht; denn die Minorität der Gemeinde, die Mitglieder der israelitischen (orthodoxen) Religionsgesellschaft, enthalten sich gewöhnlich der Abstimmung, sodass der Sieg der Majorität und die Wahl der von ihr prädestinierten Kandidaten, meistens die Wiederwahl des antretenden Vorstehers, im Voraus feststeht. Diesmal verhielt es sich aber anders.
Die hiesige Gemeinde ist der Verwaltung nach nur eine; die Trennung der Orthodoxen erstreckt sich nur auf Synagoge, Schule, Schechitah etc., während Friedhof, Frauenbad etc. noch gemeinsam sind; es sind daher die Mitglieder der Religionsgesellschaft zugleich Mitglieder der Religionsgemeinde, was umgekehrt nicht der Fall ist. Der Vorstand der Religionsgemeinde besteht aus fünf Personen, von denen alljährlich einer austritt; diesmal war die Reihe auszutreten an Herrn Dr. Reinach, einem der geachtetsten Bürger unserer Vaterstadt. Dieser Mann gehört zwar der modern-religiösen Richtung an, huldigt aber nicht der der Reform so häufig eigenen Intoleranz, die sich mit Gewalt dem strenggläubigen Israeliten aufdringen und ihn in seinem Gewissen behindern will. Sein strenger Gerechtigkeitssinn will die Gewissens-Freiheit nicht nur für die Reform beanspruchen, sondern will sie auch denen zukommen lassen, die treu und fest am Gesetze Gottes halten. Selbstverständlich befindet er sich daher bei allen Konflikten zwischen der Religionsgesellschaft und dem Gemeindevorstande in Opposition mit seinen         
Mainz Israelit 10121862b.jpg (155113 Byte)Kollegen und deren Rabbiner. Es kann daher nicht in Erstaunen setzen, dass man gestern den unbequemen Opponenten los zu werden wünschte. Große Anstrengungen wurden gemacht, Briefe wurden gedruckt und den einzelnen Gemeindegliedern ins Haus geschickt. Diese Briefe sind zu naiv, als dass wir nicht einen hierhersetzen sollten:
'Montag den 1. Dezember ist die Wahl eines Vorstehers für den anstehenden wieder wählbaren Herrn Dr. H. Reinach.
Abgesehen davon, dass es wünschenswert erscheint, allmählich neue Kräfte in den Vorstand zu bringen, vertrauen wir bei Ihrem Interesse für das Gemeindewohl, dass Sie nicht länger einen Mann als Vorstandsmitglied wünschen, welcher, wie allgemein bekannt, in tendenziöser Opposition gegen seine Kollegen und unsern Rabbiner steht.
Damit aber die Stimmen sich nicht zersplittern, wodurch der rüstigen Opposition der Sieg erleichtert würde, empfehlen wir als Kandidaten den Herrn M.E. Oppenheim. Kommen Sie ja, um diese Wahl zu unterstützen. Mehrere Wähler im Namen Vieler.'
Das heißt mit andern Worten: 'Wählt, wen ihr wollt, nur den Dr. H. Reinach nicht.' Auch anonyme Briefe wurden an einzelne Mitglieder der Religionsgesellschaft geschickt, in denen durch religiöse Skrupel die Wiederwahl verhindert werden sollte, so zwar, dass die Wahl eines Gesetzestreuen vorgeschlagen wurde, bloß in der zu Tage liegenden Absicht, die Stimmen zu zersplittern. — Die Beteiligung an der Wahl war nun eine recht lebhafte und H. Dr. Reinach ging mit einer dreifach größeren Stimmenzahl als sein Gegenkandidat aus der Wahlurne hervor. Dieses Resultat konnte natürlich nicht allein durch die Religionsgesellschaft bewirkt werden; es ergibt sich daraus, dass sich auch ein großer Teil der Gemeinde 'in tendenziöser Opposition gegen die Kollegen und deren Rabbiner' befindet".  

    
Vermächtnis von Moses Jeidels für die Religionsgesellschaft und Nachrichten aus der Religionsgesellschaft (1863)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. Oktober 1863: "Mainz, Ende September. Vor einiger Zeit verstarb in Frankfurt a.M. Herr Moses Jeidels und vermachte der israelitischen (orthodoxen) Religionsgesellschaft in Frankfurt ein Legat von 2000 fl. und der israelitischen (orthodoxen) Religionsgesellschaft in Mainz ein Legat von 1000 fl. Man sieht daraus, wie sehr demselben die Erhaltung des echten Judentums am Herzen lag Das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen!
Welche warme Freunde die von uns gegründete und G'tt sei Dank aufs Segensreichste wirkende Unterrichtsanstalt der hiesigen israelitischen Religionsgesellschaft hat, davon erhielten wir dieser Tage einen sprechenden Beweis; wir erhielten nämlich einen Brief mit dem Poststempel Wiesbaden und bloß 'Horace' unterzeichnet, dem zur Unterstützung der erwähnten Anstalt 500 fl. beigeschlossen waren. Möge Gott den edlen Geber segnen und möge ihn die Versicherung erfreuen, dass es keine größere Wohltat gibt, als dazu beizutragen, dass die Kinder zu echten Juden und zugleich zu gebildeten Menschen erzogen werden. Uns war diese Gabe nicht nur deshalb höchst erfreulich, weil sie das Wohl der Anstalt fördert, sondern auch deshalb, weil sie ein Beweis ist von der Anerkennung, die unsere Bestrebungen bei hochherzigen Glaubensgenossen finden. -
Während vor sieben Jahren, als die Synagoge der hiesigen israelitischen Religionsgesellschaft eingeweiht wurde, viele Plätze unvermietet blieben, ist dieselbe jetzt zu klein geworden, so dass während der verflossenen Feiertage Mangel an Plätzen war; der Vorstand wird für eine Vermehrung der Plätze Sorge tragen müssen, was allerdings jetzt noch angeht, was aber, wenn, wie wir hoffen, die Vermehrung in immer steigenden Verhältnissen zunimmt, in wenigen Jahren ohne Um- oder Neubau der Synagoge nicht möglich sein wird. Wir erwähnen das hier, um die sich neu konstituierenden orthodoxen Religionsgesellschaften auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, damit sie bei Erbauungen der Synagogen nicht bloß auf den jetzigen Bestand Rücksicht nehmen, sondern an den künftigen Zuwachs denken; denn die Zukunft des Judentums gehört in demselben Grade uns, wie wir fest in der Vergangenheit desselben wurzeln."       

  
Zum Tod des Toragelehrten und Geschäftsmannes Hirsch Grünebaum (1893 - 1863 bis 1867 Lehrer in der Schule der israelitischen Religionsgesellschaft)   

Schluechtern Israelit 08061893.jpg (159746 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juni 1893: "Mainz, 6. Juni (1893). Schmerzerfüllt greife ich heute zur Feder, um einem wahrhaft frommen Manne, einem langjährigen treuen Mitarbeiter dieser Blätter, dem ich durch die Band der Freundschaft nahe gestanden, einen Nachruf zu widmen. 
Den vergangenen Freitag ist nach mehrjährigem Leiden, aber doch unerwartet Herr Hirsch Grünebaum – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen – in Schlüchtern in einem noch kräftigen Mannesalter in ein besseres Jenseits abberufen worden. In ihm verliert nicht bloß seine Familie den liebenswürdigen, fürsorgenden Gatten, Vater und liebevollen Verwandten, die Gemeinde Schlüchtern eines ihrer geachtetsten Mitgliedern, sondern auch das orthodoxe Judentum einen wackeren Kämpe, der in Wort und Tat, insbesondere durch seine gewandte Feder oft und nachhaltig für die Aufrechterhaltung des unverfälschten Judentums eingetreten ist. 
Hirsch Grünebaum besuchte in seiner Jugend die von Rabbi Eleasar Ottensoser – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen – geleitete Talmud-Tora-Schule in Höchberg bei Würzburg und setzte später das Talmudstudium bei Rabbi Mordechai Wetzlar – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - Rabbiner in Gudensberg bei Kassel fort, in beiden Orten mit großem Erfolge, sodass er zu den hervorragendsten Talmudschülern dieser großen Männer zählte. Nachdem er durch Selbststudium im profanen Wissen sich ausgebildet hatte, übernahm er 1863 an der damals unter der Leitung des Herrn Rabbiner Dr. Lehmann – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen – stehenden Unterrichtsanstalt der israelitischen Religionsgesellschaft dahier (sc. Mainz) die Stelle eines Elementar- und Religionslehrers an und erwarb sich durch seine treue Pflichterfüllung und strenge Gewissenhaftigkeit, sowie durch seine gute Lehrmethode die volle Liebe seiner Schüler und die Anerkennung der Eltern; noch heute ist seine segensreiche Wirksamkeit bei den Mitgliedern der Religionsgesellschaft im besten Andenken. Gleichzeitig war er als Korrektor des 'Israelit' und fleißiger Mitarbeit desselben für die Verteidigung und Erstarkung des orthodoxen Judentums tätig. Die älteren Leser des 'Israelit' werden sich seiner echten Religiosität atmenden, von Herzen kommenden und zu Herzen dringenden Arbeiten wohl noch erinnern. Von Wissensdurst gedrängt legte er 1867 seine hiesige Stelle nieder, um nach Erlangung der erforderlichen Vorkenntnisse auf der Universität München akademischen Studien obzuliegen. Diese musste er jedoch Familienverhältnisse halber unterbrechen und in das väterliche Geschäft eintreten, das er durch strenge Rechtlichkeit und großen Fleiß zu hoher Blüte brachte. Aber auch in diesem Wirkungskreise war er für die Aufrechterhaltung  
Schluechtern Israelit 08061893a.jpg (108404 Byte)unserer heiligen Wahrheit eifrig bemüht; ununterbrochen setzte er nach den Geschäftsstunden das Talmudstudium, eine Lieblingsbeschäftigung, fort und bildete so ein anregendes Beispiel für seine Gemeindemitglieder. 
Mit seiner Gattin, einer Tochter des in Bayern und in den orthodoxen Kreisen aller deutschen Lande rühmlichst bekannten Rabbi Elias Raphael Rosenbaum – das Andenken an den Gerechten ist zum Segen – in Zell bei Würzburg, die ihn in seinem langen Leiden in hingebenster Weise gepflegt, lebte er über zwei Jahrzehnte in glücklichster Ehe und war im Vereine mit ihr ernstlich bestrebt, seine Kinder in echt jüdischer Weise zu erziehen. Während seines ganzen Lebens bemühte er sich, das Mahnwort zu erfüllen, das uns am kommenden Schabbat in der Paraschat Zizit verlesen werden wird: 'dass ihr gedenket und haltet alle meine Gebote', er verbrachte ein echt jüdisches Leben, das sich in einer gewissenhaften Erfüllung der Pflichten gegen Gott und die Menschen betätigte. 
Wer wie ich seine vielen edlen Eigenschaften kennen zu lernen Gelegenheit hatte – und er hatte in weiten Kreisen, in der Heimat und in der Ferne, viele solcher Freunde – wird mit mir den Tod dieses Gerechten betrauern. Hirsch Grünebaum weilt nun in jenen lichten Höhen, in denen die Frommen und Edlen das Verdienst ihrer vollbrachten guten Taten genießen. 
Möge dies der tief gebeugten Familie ein Trost in ihrem großen Schmerze sein, und möge den Kindern das mustergültige Beispiel ihres frommen Vaters ein ernster Sporn bleiben, in seinem Sinne zu leben und ihm ähnlich zu werden. Das Andenken an den Gerechten ist zum Segen. Joseph Kahn."      

 
Über die Geschichte der Israelitischen Religionsgesellschaft in Mainz (1901)    

Mainz Israelit 15041901.jpg (251004 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. April 1901: "Leitender Artikel - Die Israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz. Ein Beitrag zu deren Geschichte
(Zum Jahrzeitstage von Dr. Lehmann, das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen (24. Nissan)
In den Nummern 28 und 29 des Jahrgangs 1868 des 'Israelit' erschienen die beiden unscheinbaren Notizen:
Darmstadt, 27. Juni. Eine Beschwerde der 'Israelitischen Religionsgesellschaft' zu Mainz wegen Beschränkung in Bezug auf die Religionsausübung, wonach besonders dem Rabbinen dieser Gesellschaft das Recht der Trauung auswärtiger Israeliten verweigert wurde, wird von der Zweiten Kammer als begründet anerkannt und der Regierung empfohlen, dass es einzelnen Israeliten freistehen solle, sich zur Vornahme rabbinischer Akte an denjenigen Rabbinen zu wenden, der ihr Vertrauen genieße.
Ferner:
Darmstadt, 4. Juli. Über die Beschwerdevorstellung der 'Israelitischen Religionsgesellschaft', insbesondere auf die ihrem Rabbiner verweigerte Trauung fremder Israeliten, wird von Prälat Zimmermann Bericht erstattet. Derselbe führt aus, dass die alten Juden eine eigentliche Trauung gar nicht gekannt hatten, dass es genügt hätte, wenn das Brautpaar vor zwei Zeugen erklärt habe, sich einander angehören zu wollen. Da dieser Zeuge aber keineswegs ein Rabbiner hätte sein müssen, so sähe er nicht ein, warum es heute nicht einem Braupaare frei stehen sollte, sich an den Rabbiner zu wenden, zu welchem es das meiste Vertrauen habe. Die Erste Kammer sieht die Beschwerde als begründet an und empfiehlt sie der Regierung zur Berücksichtigung.
Welchen unendlichen Kämpfe diesem Erfolge, diesem Siege um das primitivste Recht vorangegangen, möge man aus dem nachfolgenden Bericht ersehen, den der Abgeordnete Dr. Oechsner, nachmaliger Oberbürgermeister von Mainz, in der Kammer erstattet hatte. Bemerkt sei noch, dass der Majoritätsantrag mit allen gegen vier Stimmen angenommen wurde, die Minorität bestand nur aus Oberrechnungsrat Backe.
Der Bericht des Dr. Oechsner hatte folgenden Wortlaut:
Von großem Einfluss auf die Reformbestrebungen unter den Juden war die französische Revolution und die durch Napoleon I. 1806 dekretierte Berufung des Sanhedrin nach Paris, von welcher Versammlung, aus Rabbinen und jüdischen Notabeln bestehend. 12 Fragen über die Familie, das soziale Verhältnis, die geistliche Macht und über gewerbliche Angelegenheiten im Sinne des Fortschritts beantwortet wurden.
Hieran anknüpfend wirkten in Deutschland die späteren Rabbinerversammlungen sowie die Reformvereine und einzelne Judengemeinden auf die innere Reform ein, und so finden wir bei den Juden mit ihren Reformbewegungen den eigentümlichen und umgekehrten Fall wie bei den Bewegungen im Schoße der christlichen Kirchen eintreten, dass nämlich austretende Minoritäten der orthodoxen Richtung, also dem sogenannten Altjudentum angehörten.
In Mainz hatte stets nur eine israelitische 'Religionsgemeinde' bestanden, - als nun in Folge der Reformbestrebungen bei dem Gottesdienste in der neu erbauten Synagoge Neuerungen, wie Orgelspiel, gemischte Chorgesänge etc. eingeführt wurden, so beschloss eine kleinere Anzahl von Mitgliedern, welche hiermit nicht einverstanden waren, eine eigene Synagoge zu bauen und den Gottesdienst nach altherkömmlichem Ritus, unter Leitung eines besonderen Predigers, abzuhalten.
Es bildete sich nunmehr ein Verein, der unter der Benennung 'Israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz', aufgrund besonderer Statuten in einer             
Mainz Israelit 15041901a.jpg (384880 Byte)an des Großherzogs Königliche Hoheit gerichtete Vorstellung vom 5. September 1858 um Verleihung von Korporationsrechten hat, welchem Gesuche noch in demselben Jahre willfahrt wurde. Es dürfte zweckentsprechend sein, hier speziell von zwei Paragraphen der Statuten der israelitischen Religionsgesellschaft Einsicht zu nehmen.
§ 1 lautet: Zweck der israelitischen Religionsgesellschaft ist: Abhaltung des Gottesdienstes und Vornahme religiöser Handlungen nach althergebrachtem Ritus.
Es wird keine Trennung von der israelitischen Religionsgemeinde in Mainz beabsichtigt; es gehört vielmehr zu den Zwecken des Vereins, das alle israelitischen Bewohner hiesiger Stadt bisher umschließende Band zu erhalten und zu befestigen.
§ 26 lautet: Die Funktionen des Predigers und Religionslehrers bestehen in der Entscheidung der bei den Vereinsmitgliedern vorkommenden, kasuistischen Fragen, im Vollzuge der verschiedenen religiösen und rituellen Akte, in der Handhabung der Synagogenordnung, in der Predigt, im feierlichen Vortrage des Gebets für Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin und in der Erteilung des Religionsunterrichtes.
Schon vor Genehmigung der Statuten der israelitischen Religionsgesellschaft und vor der Erteilung der Korporationsrechte an dieselbe war durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern an das Kreisamt Mainz vom 17. August 1858 denselben Petenten die von ihnen erbetene Erlaubnis erteilt worden, 'die bei bei ihnen und ihren Familienangehörigen vorkommenden religiösen Trauungen durch den von ihnen angenommenen Prediger Dr. Marcus Lehmann vornehmen lassen zu dürfen.'
Die Motive in dieser Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern lauten wie folgt:
1) 'dass weder die jüdischen Religionssatzungen, noch irgendeine staatsgesetzliche Bestimmung der Gewährung dieses Gesuches entgegensteht und dass, nachdem den Petenten bereits die Ermächtigung erteilt worden ist, ihren besonderen Gottesdienst nach altherkömmlichem Ritus unter der Leitung eines eigenen Predigers abzuhalten, kein Grund vorliegt, diesem Prediger nicht auch die Vornahme von Trauungen zu gestatten.'
2) dass in der Provinz Rheinhessen die Zivilstandsbeamten, von welchen die Ehen abgeschlossen werden, alle Interessen des Staates in Bezug auf die Eingehung der Ehen zu wahren haben und die Annahme oder Unterlassung der nachfolgenden religiösen Trauungen bei den Juden, ebenso wie bei den Christen, lediglich dem Ermessen und dem religiösen Bedürfnisse der Brautpaare, überlassen ist, ohne dass sich davon irgendwelche bürgerliche Folgen knüpfen, und
3) dass diejenigen Rücksichten auf die Gewissensfreiheit, aus welchen man die sogenannten altgläubigen Juden in Mainz nicht zur Teilnahme an den ihren religiösen Überzeugungen widerstreitenden Reformen des allgemeinen israelitischen Gottesdienstes nötigen zu sollen glaubte, in gleicher Weise dafür sprechen, dass man sie auch nicht nötigt, diesen Reformen sich bei ihren Trauungen in der Synagoge zu unterwerfen.'
Es war nun sehr natürlich, dass, trotz des versöhnenden Charakters des § 1 der Statuten der orthodoxen Religionsgesellschaft zu Mainz, die beschränkten Funktionen des Predigers dieser Gesellschaft Anlass zu einer verschiedenen Auslegung des betreffenden Paragraphen sowohl seitens der Gesellschaft selbst, wie seitens Großherzoglichen Ministeriums geben können, sowie, dass eine Reihe von Denunziationen und in Folge hiervon Misshelligkeiten zwischen den Mitgliedern der israelitischen Religiongesellschaft und der Religionsgemeinde in Mainz hervorgerufen werden mussten!
Zwar ist die Gewissens- und Religionsfreiheit in unserem Großherzogstume verfassungmäßig garantiert, dagegen fehlt es aber an einem Religionsgesetz, welches die Verhältnisse der Kirchen zum Staat regelt und scheint Großherzogliches Ministerium das Verhältnis zwischen dem Staat und dem Judentum nach gewissen Observanzen zu behandeln und hierdurch einer Art Landesrabbinat hervorgerufen zu haben.
Dem Rabbinen der Reformgemeinde ist seitens der Behörde das ausschließliche Rechte zuerkannt, Trauungen und andere rabbinische Funktionen bei sogenannten Ortsfremden vorzunehmen, selbst, wenn solche zur orthodoxen Richtung gehören, der Prediger der orthodoxen Religionsgesellschaft ist bezüglich der Ausübung seiner Funktionen speziell nur auf die Mitglieder seiner Religionsgesellschaft beschränkt.
Auf wiederholte Bitten und Beschwerden der Petenten, dass man ihrem Prediger die Vornahme von Trauungen und religiösen Handlungen bei solchen Ortsfremden gestatten möge, welche ihrer (der orthodoxen) Richtung angehörten und dieses wünschten, erfolgte von Großherzoglichem Ministerium unterm 21. April 1863 der Bescheid, dass es bei der 'bisherigen Observanz' sein Bewenden haben soll.
In Folge hiervon richteten die Petenten unter dem 6. Juni 1867 eine Eingabe an Hohe Kammer, worin sie ersuchen:
'Die Kammer wolle geneigtest uns ihren Beistand gewähren, damit die uns, respektive unserm Rabbinen bei Vollziehung religiöser Akte aufgelegten Beschränkungen aufgehoben und dass unserm Rabbinen das selbe Recht in Bezug auf orthodoxe Israeliten zugestanden werde, wie es dem Reform-Rabbinen in Bezug auf die Anhänger seiner Richtung zusteht, dass es überhaupt den einzelnen Israeliten, Einheimischen oder hierkommenden Fremden frei stehe, sich behufs Vornahme rabbinischer Akten an denjenigen Rabbinen zu wenden, der ihr Vertrauen genießt.' 
Mainz Israelit 15041901b.jpg (387723 Byte)Die Petenten heben zuerst das Drückende und Lästige dieser Religionsbeschränkungen hervor. Wiederholt seien die nächsten Angehörigen der Mitglieder ihrer (Mainzer) Israelitischen Religionsgesellschaft, die daselbst ihr Hochzeitsfest gefeiert, gezwungen worden, nicht die Synagoge der Religionsgesellschaft, sondern die Reformsynagoge und den Reformrabbiner zu benützen. So oft eine derartige Trauung habe stattfinden sollen, sei stets auf geschehene Denunziation hin eine freisamtliche Inhibition erfolgt.
Hierher gehöre auch folgender Vorfall:
Ein schwer erkrankter jüdischer Soldat k. k. Österreichischer Garnison, stets eifriger Besucher ihrer Synagoge, habe vor seinem Sterben den orthodoxen Rabbinen zu sich kommen lassen, damit er ihm geistlichen Zuspruch erteilte, mit ihm betete und einige Aufträge von ihm annahm. Kurz nach dessen Tod kam dem Vorstand der Religionsgesellschaft folgendes freisamtliches Reskript zu, das wir, sowie die Erklärung des Predigers der Religionsgesellschaft, deshalb hier folgen lassen, weil sie am besten die Sachlage charakterisieren.
Mainz, am 10. Januar 1861
Betrifft die unbefugte Vornahme von Amtshandlungen seitens des Predigers der israelitischen Religionsgesellschaft dahier.
Das Großherzogliche Kreisamt Mainz
an
den Vorstand der israelitischen Religionsgesellschaft dahier.
Es ist zu unserer Kenntnis gekommen, dass der von Ihnen angenommene Prediger Dr. Lehmann kürzlich in Folge eines von der k. k. Österreichischen Militärbehörde, welche ihn für einen Rabbiner gehalten, irrtümlich an ihn gerichteten Ersuchens, die Einleitung zu dem Begräbnisse eines österreichischen Soldaten vorgenommen habe, statt die requirierende Behörde sofort an den Rabbiner zu verweisen.
Wir beauftragen Sie, den Prediger Dr. Lehmann anzuweisen, in Zukunft durchaus nur Amtshandlungen in Bezug auf Mitglieder Ihrer Religionsgesellschaft vorzunehmen, da er nach den bestehenden Bestimmungen hierzu allein berechtigt ist, und dass er daher auch auf jedes von anderer Seite an ihn irrtümlicherweise ergehende Ansinnen sofort abzulehnen und die Ansuchenden damit an den angestellten Rabbiner der israelitischen Gemeinde zu verweisen habe.
(Gezeichnet): Schmitt.
Ergebenster Bericht
Betrifft zur Last gelegter, unbefugter Vornahme von Amtshandlungen.
An
den Vorstand der israelitischen Religionsgesellschaft dahier.
Verehrlicher Vorstand hat mich aufgefordert, mich über die Tatsachen zu erklären, welche etwas die Zuschrift Großherzoglichen Kreisamtes vom 10. des Monats unbefugte Vornahme von Amtshandlungen meinerseits betreffend, veranlasst haben mögen und was ich darauf zu erwidern habe. Dieser Aufforderung nachkommend, beehre ich mich Folgendes zu erwidern:
Ich wurde von einem Unteroffizier zu dem schwer erkrankten österreichischen Soldaten Joseph Gottlieb gerufen, der mir persönlich seit längerer Zeit als eifriger Besucher unserer Synagoge bekannt war. Dieser wünschte mich zu sprechen – nicht den Rabbiner - , sondern speziell mich in Person, um mir einige seiner letzten Wünsche mitzuteilen. Als ich hinkam, fand ich ihn dem Tode nahe und war somit verpflichtet, mit ihm die Sterbegebete zu beten, wie dies jeder Jude, sei er Rabbiner oder nicht, in solcher Lage tun muss und wie es immer geschieht. - Ich bitte wohllöblichem Kreisamt zu bemerken, dass in keiner jüdischen Gemeinde und auch nicht in Mainz, es Sache des Rabbiners ist, diese Gebete zu verrichten, sondern, dass dies durch die Beerdigungsbrüderschaft und in Abwesenheit derselben durch jeden andern Israeliten geschieht.
Als mir später ein k. k. Oberleutnant den Tod des Gottlieb mitteilte und mich ersuchte, die Beerdigung zu veranlassen, teilte ich einfach den Fall dem Diener besagter Bruderschaft mit, welche allein – nicht der Rabbiner – die nötigen technischen und rituellen Handlungen bei der Leiche vornimmt. Ich habe keinerlei Anstalten gemacht, die Leiche amtlich zu geleiten oder sonst irgendeine Amtshandlung vorzunehmen.
In Betreff der hier stationierten israelitischen Soldaten ist es einfach meine Pflicht zu erfüllen, ist andrerseits auch mein Recht! Es ist z.B. folgender eklatanter Falll vorgekommen:
Durch ein nicht zu entschuldigendes Versehen war den hohen Vorgesetzten dieser Leute ein unrichtiger Tag als Versöhnungstag jüngsthin mitgeteilt worden und sie befanden sich in Folge davon an diesem unseren heiligsten Feiertage ohne Urlaub. Laut jammernd klagten sie mir dies Unerhörte! Da habe ich mir allerdings erlaubt, selbst zu den höchsten Militärbehörden zu eilen und erwirkte wenige Stunden vor dem Beginne der Feier die nötigen Ordres.
Dies ist der einfache Hergang! So musste ich handeln und so würde jeder wahre Israelit in ähnlichen Fällen gehandelt haben. - Meine Schuld ist es nicht, dass die österreichische Militärbehörde in mir einen Rabbiner sieht, denn so heißen auf dem ganzen Erdballe diejenigen, denen meine Funktionen obliegen, ich allein ausgenommen; und ebenso wenig ist es meine Schuld, dass die fraglichen Soldaten in einem Lande heimisch sind, wo das echte Judentum sich erhalten hat, und dass sie demselben treu, einem der sogenannten Reformpartei angehörigen Rabbiner bei ihren religiösen Angelegenheiten zuzuziehen, sich nicht zwingen  .    
Mainz Israelit 15041901c.jpg (275924 Byte)lassen. Übrigens wird selbst Herr Dr. Aub, wenn er diesen Sachverhalt erfährt, zugeben müssen, wenn er diesen Sachverhalt erfährt, zugeben müssen, dass ich recht gehandelt habe. Das fanatisch aufklärerische Denunziantentum wird jedoch darum nicht aufhören, mit seiner einer besseren Sache würdigen, zähen Ausdauer meine Schritte zu belauern und uneigennützigen Liebesdienst, wie den vorliegenden, zum Gegenstande einer die vorgesetzte Behörde behelligenden Beschwerde zu machen. Das ist, wie es scheint, nicht zu ändern.
Ehrerbietigst gezeichnet:
Dr. Marcus Lehmann
Prediger der israelitischen Religionsgesellschaft dahier.
Mainz, 1. Februar 1861.
Man zwinge die Religionsgesellschaft, außer den Kosten des eigenen Kultus, auch noch sie hierfür eine Gegenleistung beizusteuern, ohne dass sie hierfür eine Gegenleistung erhalte und dabei verbiete man ihr, auswärtigen orthodoxen Glaubensgenossen ihre Synagoge und ihren Prediger zur Verfügung zu stellen.
Ferner suchen die Petenten folgende drei Punkte nachzuweisen:
1) dass die gegen die ausgeübten Religionsbeschränkungen im Widerspruch mit dem verfassungsmäßigen und bürgerlichen Rechte stehen.
Zur Begründung führen sie an, dass man im Großherzogtum, und speziell in Rheinhessen damals, als freie Religionsübung gestattet wurde, nur orthodoxe Religionsübungen gekannt habe; wenn nun ein reformierter Ritus gestattet sei, so sei doch deshalb der frühere orthodoxe nicht verboten. Zu den Religionsübungen gehörten aber auch die religiöse Trauung und die Vornahme der übrigen rabbinischen Funktionen. In Rheinhessen speziell kenne man nur die Zivilehe, es bestehe keine Verpflichtung zur Vornahme der religiösen Trauung, umso weniger könne eine Verpflichtung dazu durch einen bestimmten Geistlichen bestehen. Zum Kopulieren sei im Judentum gar nicht das Offizium eines Rabbiners erforderlich; wie könne man nun gerade dem orthodoxen Rabbinen das verbieten, was jedem jüdischen Privatmanne erlaubt sei
2) dass diese Beschränkungen, die bei der rechtlichen Regulierung der Eheschließung maßgebenden öffentliche und Privatinteressen gefährden?
Der Staat dürfe unmöglich veranlassen, dass die religiöse Weihe der Ehe dadurch gefährdet werde, dass die Einsegnung der Ehe eine aufgezwungene sei. -
Der Christ müsse sich allerdings, so lange er nicht aus der betreffenden Kirche austrete, den Kompetenzvorschriften fügen, bei dem Juden sei das anders, denn das Judentum kenne keine Kompetenzvorschriften; -
3) dass viele Beschränkungen den Prinzipien des Judentums in Betreff der Eheschließung widersprechen; der Rabbiner ist lediglich Religionslehrer und Gesetzeskundiger, graduiert durch das Diplom anderer Gelehrten (Morenu). Das Judentum kennt keine Ordination, welche die Kraft zur Spendung eines Sakramentes oder Gnadenmittels, die ausschließliche Befähigung zur Vornahme einer religiösen Handlung verleiht. Nach dem Rechte der Synagoge bedarf die Eheschließung nicht einmal der Mitwirkung des Rabbiners, um gültig und wirksam zu sein; es gehört dazu nur die in bestimmten Formen und in Gegenwart qualifizierter Zeugen vollzogene Zusage als Begleitung des übergebenen Traurings des Mannes an die Frau, dass sie ihm nach dem Gesetze Moses und Israels angetraut sein solle, und dass diese Frau diese Zusage und den Trauring stillschweigend annimmt. Der Rabbiner wird zugezogen, nicht als Geistlicher oder Priester, sondern als frommer, erleuchteter Mann und Lehrer des Gesetzes. Seine Zuziehung wird als verdienstlich und nützlich bezeichnet, weil seine Gegenwart und Leitung den Interessenten eine Garantie bietet, dass der Akt rite vonstattengeht.
Der Referent Ihres Ausschusses gab dem Großherzogl. Ministerium des Innern Kenntnis und erhielt unterm 21. März 1868, kurz vor der eingetretenen Pause, in den Kammerverhandlungen folgende Ausschlüsse über das Verhalten der Regierung zu dieser Frage. 
(Schluss in der ersten Beilage.)         
Mainz Israelit 15041901d.jpg (300849 Byte)"Leitender Artikel - Die Israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz. Ein Beitrag zu deren Geschichte
(Zum Jahrzeitstage von Dr. Lehmann, das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen (24. Nissan)
[Schluss aus dem Hauptblatt]
Es erscheine auffallend, dass in der Beschwerdeschrift bezüglich der Beitragspflicht der Mitglieder der Religionsgesellschaft zu den Umlagen der Religionsgemeinde jetzt von einem Zwang gesprochen werde, während der oben zitierte § 1 der Statuten ausdrücklich erkläre, dass man keine Trennung von der israelitischen Religionsgesellschaft beabsichtige. Die Religionsgesellschaft habe noch kein Gesuch irgendwie auf Aufhebung dieses Verhältnisses gestellt - sie scheint vorerst nur volle Gewissensfreiheit in Bezug auf solche Dinge erlangen zu wollen, welche mit dem Geldpunkt in keiner direkten Berührung stehen - und sei also eine weitere Erörterung dieses Punktes unnötig – und sei also eine weitere Erörterung dieses Punktes unnötig. -
Das Großherzogliche Ministerium des Innern ist auch heute noch der Ansicht, dass dem Gesuch der israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz keine Folge zu geben sei und bezieht sich auf die Gründe, welche in einer Art Verfügung an das Großherzogliche Kreisamt Mainz am 24. November 1860 sowie in einem Erlasse an dieselbe Behörde dem 21. April 1863 angeführt sind.
In ersterer Verfügung heißt es, dass den Petenten unterm 17. August 1858 die Erlaubnis erteilt worden sei, die bei ihnen und ihren Familienangehörigen vorkommenden religiösen Trauungen durch den von ihnen angenommenen Prediger vornehmen lassen zu dürfen, dass bei der später erfolgten Bestätigung der Statuten der Gesellschaft eine Ausdehnung dieser Erlaubnis auf die Trauung von ortsfremden Brautpaaren nicht beabsichtigt war, auch der oben zitierte Paragraph 26 der Statuten nur von Vereinsmitgliedern handle, und dass endlich keine genügende Veranlassung vorhanden sei, um die Befugnisse des Predigers, wie verlangt, auszudehnen.
Im Erlasse vom 21. April 1863, der wiederholt die dessfallige Vorstellung der israelitischen Religionsgesellschaft in Mainz abschlägig bedeutet, wird auf die angeführten Gründe Bezug genommen und heißt es jetzt wörtlich weiter:
'Namentlich auch in Erwägung, dass nach der im Großherzogtum bestehenden Observanz der Rabbiner zur Vornahme der in seinem Dienstbezirke und zur Ausdehnung vorkommenden Trauungen ausschließlich kompetent ist und zu der dem Prediger der israelitschen Religionsgesellschaft zu Mainz ausnahmsweise gestatteten Erlaubnis zur Trauung von Angehörigen dieser Gesellschaft keine genügende Veranlassung vorliegt, indem ein religiöses Bedürfnis einer größeren Zahl in der Provinz Rheinhessen wohnender Israeliten, welche mit der altgläubigen Religionsgesellschaft zu Mainz übereinstimmten, nicht dargetan ist, auf die aus dem Auslande kommenden Brautpaare aber keine Rücksicht zu nehmen ist, überdies auch Fälle der letzteren Art, da auch bei Ausländern nach den in Rheinhessen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die religiöse Trauung nicht ohne Vorlage des Aktes über den vorherigen Abschluss der Zivilehe vollzogen werden darf, wohl nur selten vorgenommen werden.
Das Großherzogliche Ministerium vermag darin, dass dem Prediger der israelitischen Religionsgesellschaft die Trauung von Ortsfremden, wenn auch in ihrer religiösen Richtung mit ihm  übereinstimmenden Braupaaren nicht gestattet wird, seinem Widerspruch keinen Gewissenszwang zu erkennen, wie dieses in der Einnahme zugewendet werde und dem Verein eine pekunäre Erleichterung gewährt wurde. Diesem Umstande könnte jedoch bei den sonst entgegenstehenden Bedenken kein entscheidendes Gewicht beigelegt werden.
Es handelt sich nun um die Frage, ob die Observanzen, nach welchen die Regierung das Verhältnis des Staates zur jüdischen Kirche regelt mit der garantierten Gewissens- und Religionsfreiheit in Übereinstimmung zu bringen oder nicht.
Hierbei kann es nicht auf Sympathien oder Antipathien, noch darauf ankommen, dass man dem Gesuche etwas pekuniäre Beweggründe unterbreiten zu können glaubt.
Das Gesetz über die Religionsfreiheit vom 2. August 1848 besagt, 'um den Grundsatz der Gewissensfreiheit vollständig durchzuführen', im Art. 1: 'Jedem Einwohner des Großherzogtums steht die freie und öffentliche Ausübung seines religiösen Kultus zu.' In ganz Preußen ist unseres Wissens bei den Juden die Ziviltrauung eingeführt und ein Jeder kann die jüdisch-religiöse Trauung vornehmen, ohne hierzu einer behördlichen Erlaubnis zu bedürfen. So konnte gerade in Folge hiervon der Prediger der orthodoxen Religionsgesellschaft zu Mainz, Herr Dr.     
Mainz Israelit 15041901e.jpg (330107 Byte)Lehmann, wie aus Zeitungsberichten hervorgeht, unbehelligt die Tochter des Freiherrn und Reichstagsabgeordneten M. C. v. Rothschild in Frankfurt, wohin man ihn berufen vorzunehmen, während er in seiner Heimat in Mainz woselbst doch die Zivilehe obligatorisch ist, hierzu unberechtigt gewesen wäre.
Ja, es könnte der abnorme Fall eintreten, eben, weil das Judentum keine Sakramente im christlichen Sinne kennt und jeder Juden religiöse Handlungen nach dem Gesetz der Synagoge vornehmen darf, dass jedes Mitglied der Religionsgesellschaft mehr Rechte ausübe dürfte, als wie der Prediger selbst.
Referent vermag diesen Umstand nicht mit der garantierten Gewissens- und Religionsfreiheit in Einklang bringen. Übrigens scheint aber die Regierung mit ihrer besagten Observanz teilweise selbst in Widerspruch zu stehen, denn in der eingangs dieses Berichtes angeführten Verfügung Großherzogl. Ministeriums des Innern an das Kreisamt Mainz vom 17. August 1858 sind ganz die Anschauungen ausgeführt, welche auch die Petenten bei ihren Beschwerden geleitet haben.
Das Ministerium setzt nämlich in dieser Verfügung auseinander:
1) dass weder die jüdischen Religionsgesetze noch irgend eine staatsrechtliche Bestimmung dem betreffenden Gesuche entgegenstehe.
2) dass, da die Zivilstandsbeamten die Interessen des Staats beim Abschluss der Ehe zu wahren haben, die religiöse Ehe lediglich dem Ermessen der Brautpaare zu überlassen sei,
3) dass im Interesse der Gewissensfreiheit die orthodoxen Juden nicht gezwungen werden dürfen, sich Reformen beim Gottesdienste oder solchen bei Trauungen zu unterwerfen. Da nun ferner im vorher zitierten Erlasse vom 21. April 1863, der das erweiterte Gesuch der Petenten verwarf, ausdrücklich zugestanden wird, dass in Rheinhessen überhaupt niemand kirchlich getraut werden darf, der nicht, selbst, wenn er Ausländer ist, eine Bescheinigung über die vorher stattgehabte Ziviltrauung beibringt, so ist nicht einzusehen, wie dieselben Gründe nicht auch dann vorwalten sollen und müssen, wenn ortsfremde orthodoxe Brautpaar nach Mainz kommen, um sich daselbst von dem orthodoxen Rabbiner oder Prediger der Religionsgesellschaft trauen zu lassen.
Die herrschende Observanz steht also allerdings nicht im Einklang mit den Prinzipien der Gewissens- und Religionsfreiheit.
Auf die kleinere oder größere Anzahl der Fälle, in welchen orthodoxe Brautpaare entgegen der Gewissensfreiheit gezwungen wurden, sich durch den Rabbinen der Reformgemeinde zu Mainz trauen zu lassen, kommt es gar nicht an, ebenso dürfte die Religionsgesellschaft wohl berufen sein, auch im Interesse von solchen ortsfremden orthodoxen Glaubensgenossen zu petitionieren, da solche Fälle meistens die nächsten Verwandten ihrer eigenen Vereinsmitglieder getroffen hat.
Die Mehrheit Ihres Ausschusses glaubt aus den vorstehend entwickelten Tatsachen und Gründen beantragen zu müssen:
Hohe Kammer wolle die Beschwerde der (orthodoxen) israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz wegen Beschränkung in Bezug auf Religionsausübung für begründet erklären und der Großherzoglichen Staatsregierung das Gesuch derselben:
'..dass es den einzelnen Israeliten, Einheimischen oder nach Mainz kommenden Fremden freistehe, sich behufs der Vornahme rabbinischer Akte, also auch der Trauung, an denjenigen Rabbiner zu wenden, der ihr Vertrauen genießt', zur Berücksichtigung empfehlen.
Eine Minderheit dagegen findet den Grund zu der vorliegenden Beschwerde in der eigentümlichen Stellung, in welcher sich die beschwerdeführende Religionsgesellschaft, nach § 1 ihrer Statuten, zu, aber vielmehr in der israelitischen Religionsgemeinde zu Mainz befindet.
Dieser § 1 der 'Statuten der israelitischen Religions-Gesellschaft zu Mainz' lautet nämlich:
I. Zweck des Vereins
'Zweck der 'israelitischen Religionsgesellschaft ist: Abhaltung des Gottesdienstes und Vornahme religiöser Handlungen nach althergebrachtem Ritus.'
'Es wird damit keine Trennung von der 'israelitischen Religionsgemeinde' in Mainz beabsichtigt; es gehört vielmehr zu den Zwecken des Vereins, das alle israelitischen Bewohner hiesiger Stadt bisher einschließende Band zu erhalten und zu befestigen.'
Hiernach besteht in Mainz nur eine israelitische Religionsgemeinde, und der Vorsteher derselben, der Rabbiner, verlangt, dass in dieser seiner Gemeinde nur er befugt sei, Rabbinatsgeschäfte zu vollziehen; und darin schützt ihn die Großherzogl. Regierung, und dies mit Recht. Das ist der Grund der Beschwerde. -
Es besteht nun in der israelitischen Religionsgemeinde ein Verein, der den oben angegebenen Zweck hat. Nach § 2 der Statuten dieses Vereins steht: 'Jedem in Mainz wohnenden Israeliten das Recht des Eintrittes in den Verein zu.' Diese nur in Mainz wohnenden Mitglieder des Vereins haben das Recht, sich einen Prediger und Religionslehrer zu bestellen, nach § 26 der Vereinsstatuten: 'In der Entscheidung der bei den Vereins-Mitgliedern vorkommenden kasuistischen Fragen, im Vollzuge der verschiedenen religiösen und rituellen Akte in der Handhabung der Synagogen-Ordnung etc.'
Dies alles aber doch gewiss nur insoweit, als es die Mitglieder des Vereins angeht, denn für alle anderen ist der Rabbiner der einzigen israelitischen Religionsgemeinde da. Der Verein und seine Mitglieder haben 
Anmerkung: Freiherr Mayer Carl von Rothschild: https://de.wikipedia.org/wiki/Mayer_Carl_von_Rothschild
 
Mainz Israelit 15041901f.jpg (116564 Byte)für sich als solche nur so viel Rechte, als ihnen die genehmigten Statuten für sie geben; für Nichtmitglieder, für solche Israeliten, die nicht in Mainz wohnen, daher auch nicht Mitglieder des fraglichen Vereins sind, geben die betreffenden Statuten keine Rechte.
Andere Rechte, als sie die Statuten den Vereinsmitgliedern geben, können diese vorerst nicht ansprechen. Wollen sie aber solche ausüben, dann müssen sie sie erst erwerben.
Es ist etwas Anormales, dass der Verein, die sogenannte israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz, sich von der dortigen israelitischen Religionsgemeinde, nach § 1 ihrer Statuten, nicht trennen will und doch in der Tat getrennt hat und für getrennt hält, indem sie für sich eine besondere Synagoge gebaut und einen besonderen Prediger hat. Würde daher der § 1 ihrer Statuten nach der Wahrheit und Wirklichkeit mit Genehmigung der betreffenden Behörden umgeändert, was freilich nach § 29 der Statuten nicht soll geschehen dürfen - von dem Vereine somit das Recht einer besonderen israelitischen Religionsgemeinde erworben, dann müssten nach dem Grundsatze der Gewissensfreiheit und freien Religionsübung, ihrem Prediger auch alle Rechte zugestanden werden, und es fiele dann hiermit aller Grund zu der vorliegenden Beschwerde und auch zu dem, wohl stillen, Verlangen, nicht mehr zu den Ausgaben der differierenden Religionsgemeinde beitragen zu müssen, wozu nach § 3 die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, von selbst weg.
Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, kann die Minderheit des Ausschusses vorerst nur den Antrag stellen:
'Hohe Kammer wolle, mit Rücksicht auf die gegenwärtige eigentümliche Stellung des beschwerdeführenden Religions-Vereins, die Beschwerde für nicht begründet erachten, demselben anheimgebend, den Grund zu seiner Beschwerde in der angedeuteten Weise zu beseitigen.'"
Anmerkungen: - Dr. Lehmann: https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Lehmann
- Nissan: https://de.wikipedia.org/wiki/Nisan_(Monat) 
- Dr. Oechsner:https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Oechsner
- Sanhedrin: Gemeint ist der von Napoleon I. in Paris einberufene Sanhedrin https://de.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin, an dem auch der Mainzer Oberrabbiner Samuel Levi, Großvater des Dirigenten Hermann Levi (1839 -1900) teilnahm
- Beerdigungsbruderschaft: https://de.wikipedia.org/wiki/Chewra_Kadischa
- Versöhnungstag: https://de.wikipedia.org/wiki/Jom_Kippur
- Dr. Aub: Rabbiner Dr. Joseph Aub  vgl. Artikel zum Tod des Rabbiner Dr. Joseph Aub und  https://www.youtube.com/watch?v=6DLzKP9D5Xo.   

     
Generalversammlung der Israelitischen Religionsgesellschaft (1911)     

Mainz Israelit 26011911.jpg (243600 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Januar 1911: "Mainz, 17. Januar. Die hiesige Synagogengemeinde 'Israelitische Religionsgesellschaft' hatte auf Sonntag Vormittag in die Räume der Vorhalle ihrer Synagoge eine GeneralVersamm­lung einberufen, die sich eines sehr zahlreichen Besuches erfreute. Nach einigen einleitenden Worten des Vorsitzenden der Gesellschaft, des Herrn Joseph Fulda, ergriff das Vorstandsmitglied, Herr Dr. Gustav Schlesinger, das Wort, um den Mitgliedern einen Rückblick über die abgelaufene Geschäftsperiode zu gewähren.
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder Reiling, Schott, Moritz und Koch ist abgelaufen. Einige Beamte und Funktionäre der Gesellschaft erhielten eine nicht unwesentliche Gehaltserhöhung. Außerdem wurden diese in eine Kasse eingekauft, behufs späterer Auszahlung von Pensions-, Witwen- etc. Geldern. Da hierdurch eine erhebliche Mehrbelastung des Budgets hervorgerufen wurde, fand eine Steigerung der Sesselmieten statt, die glatt durchgeführt wurde. Durch den Einkauf der Beamten in die Kasse wird später wieder eine bedeutende Entlastung der Gemeinde herbeigeführt werden, da sie dann kerne Pensionen zu zahlen haben wird. Die jährlichen Einnahmen und Ausgaben balancieren mit 22.000 Mark. Im vergangenen Jahre konnte die Gemeinde auf ihr 50jähriges Bestehen zurückblicken, das auch im Dezember 1909 durch große Festlichkeiten und Anteilnahme weiter Kreise gefeiert wurde. Die Gesellschaft beabsichtigt in absehbarer Zeit, die Gebäude ihrer Unterrichtsanstalten, die den Anforderungen einer neuen Zeit nicht mehr entsprechen, niederzulegen, damit sie einem modernen Schulhausneubau Platz machen. Es wird späterhin eine Baukommission gewählt werden, die in dieser Sache die vorbereitenden Schritte unternehmen soll. Vorerst sind ca. 30.000 Mark freiwillige Beiträge für den Neubau gezeichnet und es ist begründete Aussicht vorhanden, dass noch mehr wie das doppelte dieses Betrages von Freunden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Einer der Lehrer der Unterrichtsanstalt, Herr Josef Kahn-Hut konnte vor kurzem auf eine 50jährige Dienstzeit an dieser Anstalt zurückblicken, es wurde dieses Ereignis gebührend gefeiert und auch von höchster Stelle ward dem verdienten Manne eine Auszeichnung zuteil. Mit den Gemeinden gleicher Richtung in den Nachbarstädten pflegt die Religionsgesellschaft gute Freundschaft. Bei besonderen Anlässen werden Delegierte dorthin entsandt, ebenso wie bei solchen auch Abgesandte dieser Gemeinden hier vertreten zu sein pflegen. Die Satzungen der Gesellschaft, die seit deren Bestehen die gleichen waren, sollen insofern eine Änderung erfahren, als den Mitgliedern moderner Anschauung gemäß größerer Einfluss auf den Gang der Geschäfte eingeräumt werden sollen. Diese Arbeit wird eine später noch zu wählende Revisions-Kommission vornehmen.
In den Ausschuss der Gesellschaft wurden gewählt die Herren Hermann Reiling, Hermann Süß, Moritz Isaak und Abraham Schott. Herr Siegmund Moritz hatte eine Wiederwahl abgelehnt. Der Eindruck, den die Versammlung auf die Teilnehmer machte, war der, dass die Gesellschaft in einer erfreulichen Entwicklung begriffen ist."       

    
    
    
Über die Schule der Israelitischen Religionsgesellschaft          
Anzeige der Schule der Religionsgesellschaft (1866)     

Mainz Israelit 28031866f.jpg (36701 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. März 1866: "In der Unterrichts-Anstalt
der israelitischen Religionsgesellschaft
zu Mainz

beginnt das Sommersemester am 11. April."    

 
Programmabend der Bondischule (Schule der Religionsgesellschaft, 1931)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Januar 1931: "Mainz, 20. Dez. Die Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft, Mainz, kurz Bondischule nach ihrem unvergesslichen Leiter, Rabbiner Dr. Bondi, genannt, lud ihre Schüler und deren Eltern, sowie die Freunde der Schule zu einer schlichten Feier ein, die sich aus besonders gelungenen Darbietungen der Schüler und Schülerinnen zusammensetzte, und obwohl keinerlei Propaganda stattfand, gar nicht für den Besuch geworben wurde, hat die Teilnahme alle Erwartungen um ein Beträchtliches übertroffen. Es war das erste Mal, dass die Schule eine solche Feier veranstaltete und es darf als ein sehr erfreulicher Beweis für die Achtung vor der Schule und die Liebe zu ihr gebucht werden, dass viele Hunderte den Saal füllten und trotz der engen Verhältnisse den ganzen Abend blieben. — Die Leistungen der sehr jungen Darsteller, darunter auch der jüngsten Klasse verdienten alle Anerkennung, wir waren erstaunt, ob der großen Zahl wirklich schauspielerischer Talente. Besonderes Lob ist der überaus hingebungsvollen Kleinarbeit der Lehrkräfte zu sollen, insbesondere dem Initiator der Feier, Herrn Lehrer Freimark, aber auch Fräulein Lassmann und den Herren Rosenberg und Lomnitz. — Während der Pause nahm einer der ältesten Schüler, der dort vor mehr als 71 Jahren in die Schule eintrat, Herr Bankdirektor Ed. Simon spontan das Wort, und gab seiner lebhaften Freude über die schöne Feier und seinen Wünschen für die Schule Ausdruck. — Vor der letzten Programm-Nummer richtete der Direktor der Schule, Herr Rabbiner Dr. Bamberger herzliche Worte der Begrüßung und des Dankes an die Anwesenden und bat um allseitige Anteilnahme an den Aufgaben der Schule, die zumal jetzt, wo das überlieferte Judentum unter Anfeindungen von innen und außen zu leiden hat, eine hohe Aufgabe zu erfüllen habe. Der sehr lebhafte Widerklang, den seine Worte fanden, lässt hoffen, dass die Feier der Schule die alten Freunde neu verbunden und ihr viele neue hinzugewonnen hat.
Das Buffet stand unter der Leitung des neu niedergelassenen Restaurateurs, Herrn Goldschmidt."         

  
Feier zum 75-jährigen Bestehen der Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft (1934)       

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. Dezember 1934: "Mainz, 7. Dez. Die Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft Mainz begeht demnächst die Feier ihres 75jährigen Bestehens und plant aus diesem Anlass am 20. Januar eine festliche Veranstaltung und die Herausgabe einer Festschrift. Um sämtliche früheren Schüler zu dieser Feier einladen und ihnen die in Aussicht genommene Festschrift zustellen zu können, werden alle Schüler und Schülerinnen der Anstalt gebeten, ihre derzeitige Adresse dem Schulleiter, Herrn Rabbiner Dr. Bamberger, Mainz, Neubrunnenstraße 19 gefl. sofort aufgeben zu wollen. — Bei dieser Gelegenheit sei noch bemerkt, dass unsere Schule, gemäß den Anforderungen der Zeit, ausgebaut wurde. Anmeldungen zum neuen Schuljahr, auch aus den Nachbargemeinden, werden schon jetzt entgegengenommen."       
 
Mainz Israelit 24011935.jpg (227102 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Januar 1935: "Ein Festtag in Mainz.
Mainz, 22. Jan. Die Israelitische Religionsgesellschaft zu Mainz feierte am Sonntag ein Fest, wie es eben nur die Mainzer mit ihrer traditionellen Gastfreundschaft und ihrem rheinischen, heiteren Temperamente zuwege bringen. Die von Rabbiner Dr. Markus Lehmann - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen - 1860 gegründete jüdische Schule, eine Volksschule mit fakultativen Kursen für höhere Bildung, sieht auf ihr 75jähriges Bestehen zurück. Grund genug, in einer Zeit, die wie keine andere die prophetische Schau unserer Führer im vorigen Jahrhundert bei ihren Schulgründungen vollauf bestätigt und gerechtfertigt hat, zu feiern, und Frankfurt durfte mitfeiern und war auch am Feste gut und würdig vertreten.
Die Veranstaltung gliederte sich in drei Teile: Akademische Feier, Kindervorführungen und gemütlicher Abend, so dass der Tag von der Morgenfrühe bis lange nach Mitternacht die nach vielen hunderten zählenden Teilnehmer in steigendem Maße in Feststimmung zusammenhielt.
Die akademische Feier.
Schon lange vor Beginn füllte Vormittag eine festgestimmte Menge den großen Saal im Kettlerhof bis auf den letzten Platz. Es ertönten feierliche Harmoniumklänge (Frl. Sternberg) und Herr Oberkantor Lomnitz sang ein stimmungsvolles Matowu. Darauf richtete vom Vorstände der Mainzer I. R. Q. Herr Hugo Cahn in einprägsamen Worten den Willkommensgruß an die Festversammlung, die Mainzer und  
Mainz Israelit 24011935b.jpg (239594 Byte)die auswärtigen Delegierten und die Ehrengäste, nicht zuletzt an die älteren und ältesten Schüler und Schülerinnen der Schule, die von allen Gauen des Landes gekommen waren, um das Fest ihrer ersten geistigen Nährmutter mitzufeiern.
Nach diesem Auftakt in Ton und Wort ergriff der Rabbiner der Mainzer Israelitischen Religionsgesellschaft, Herr Dr. Bamberger, das Wort zu einer nach Form und Inhalt gleich fesselnden und feinsinnigen Festrede. Er sprach über die Vollendung des Menschen überhaupt und des jüdischen Menschen, der sich nur am Toragedanken orientieren kann. Unsere orthodoxe Welt ist nicht so klein wie sie scheint, wenn man an die Verbundenheit mit dem Klall und mit allen jüdischen Generationen denkt. Nicht die Wissenschaft und auch nicht der Materialismus haben den Niedergang des religiösen Gedankens verschuldet, sondern das Nichterfassen des eigenen Reichtums im jüdischen Kreise, das Fremdsein im eigenen Heime. Markus Lehmann wie andere Führer seiner Zeit sahen die Gefahr und traten ihr entgegen mit der Schaffung von eigenen Schulen, die ein Auseinanderfallen des jüdischen Geistesgutes in Tora und Bildung verhindern und den Einheitscharakter der jüdischen Erziehung sichern sollten. Das könne kein Religionsunterricht neben der modernen Schule, das könne einzig und allein nur die jüdische Schule fertig bringen. Redner legte in großen Zügen Programm und Lehrplan der Schule dar, die über den Rahmen der Volksschule hinaus ein höheres Bildungsziel verfolge und erreiche. Es werde auch tüchtig Hebräisch gelernt, und aller Unterricht gehe darauf hinaus, das Kind mit Liebe zum Judentum zu durchdringen. Ein zu Herzen gehender Appell an die Gemeinde, an der Erhaltung und Ausgestaltung der Schule mitzuwirken, schloss die ausgezeichnete Festrede.
Es folgte eine große Reihe von Begrüßungen. Im Namen des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde zu Mainz grüßte Herr Kommerzienrat Mayer. Herr Rabbiner Dr. Merzbach, Darmstadt überbrachte den Gruß seiner Gemeinde und dar jungen Schwesteranstalt in Darmstadt in der Form einer agadischen Bemerkung zu einem Satze des Liedes am Meere im Wochenabschnitte. Es sprach dann Herr Justizrat Lichten im Namen der vielen Vereine von Mainz, in denen frühere Schüler der Schule tätig sind. Rechtsanwalt Dr. E. Posen, Frankfurt a. M. zeigte in einem Grußworte namens der Frankfurter Jeschiwa die innere Verbundenheit zwischen Mainz und Frankfurt auf. Hatte doch Rabbiner Dr. S. Breuer - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen - die ersten Jahre seiner gesegneten Wirksamkeit in Mainz verlebt und wirkte doch Rabbiner Dr. Bondi - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen - im Dozentenkollegium der Frankfurter Jeschiwa mit. Herr Studienrat M. Munk überbrachte die Festgrüße der 'Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums' und des 'Bundes gesetzestreuer jüdischer Lehrer', und Herr Rektor Ochsenmann fand gute Worte für die Israelitische Volksschule Frankfurt und zugleich (in Vertretung von Direktor Elias) für die Samson Raphael Hirsch-Schule. Herr Hugo Bondi, ehemaliger Schüler der Mainzer Schule, erfreute die Versammlung mit einigen historischen Reminiszenzen an die Schule. Zuletzt entbot Herr Jacob Rosenheim unter Würdigung der Schulstube als Urzelle alles jüdischen Lebens die Grüße der Israelitischen Religionsgesellschaft zu Frankfurt a. M., des Halberstädter Verbandes und insbesondere der 'Agudas Isroel'-Weltorganisation. Mit dem letzten Psalm, von einem Knabenchor unter Leitung des Herrn Oberkantor Lomnitz schön gesungen, schloss die Weihestunde, die uns ein bedeutsames jüdisches Kulturwerk und sein segensvolles Wirken in allen Ausstrahlungen deutlich vor Augen geführt hat.
Der Nachmittag gehörte den Kindern, und die Eltern und Gäste durften sich mitfreuen. Es wurde auf der Bühne ein jüdischer Freitagabend in allen Einzelheiten gezeigt, als breiter Rahmen, in den allerlei Allegorien, hebräische Dialoge und dergleichen mehr hineingebaut wurden. Es war eine Freude, anzusehen, wie eifrig und begeistert die Kinder an der Sache, trotz der großen Länge der Aufführung, waren. Den Lehrern und Lehrerinnen, vorab Herr Lehrer Freimark, die sich der großen Mühe der Einstudierung unterzogen hatten, wurde der Dank durch lebhaften Beifall des Publikums wie auch offiziell vom Vorstande zum Ausdruck gebracht. Ein Tag ging zu Ende, der die Zuversicht brachte, dass Deutschlands Juden noch Jugend habe, und auch Männer, die dieser Jugend den Weg weisen.
Die Abendveranstaltung.
Über den Verlauf des Abends wird uns berichtet: Am Abend sah der Andrang zu dem Festsaale zuerst so bedrohlich aus, dass man um den einheitlichen, ordnungsmäßigen Ablauf der Veranstaltung besorgt sein konnte. Um so überraschender wirkte die bald darauf eingetretene Ruhe und Sammlung, mit der die einzelnen Attraktionen entgegengenommen und auch die zum Teile ausgezeichneten Reden angehört wurden, was nicht zuletzt auch dem energischen und humorvollen Leiter des Abends, Dr. Pikard, zu verdanken ist. Einem Klavierstück von Frl. Sternberg folgten hebräische Lieder aus dem  
Mainz Israelit 24011935c.jpg (114770 Byte)neuen Palästina, vortrefflich vorgetragen von Herrn Fritz Blum. Die Reihe der Reden eröffnete Herr Lehrer Bick, Darmstadt mit einer wirkungsvollen Ansprache im Namen der dortigen Schule und der gesetzestreuen Lehrer Hessens. Eine Rede voll beherzigenswerter religiöser Belehrung hielt Herr Rabbiner Dr. Ansbacher, Wiesbaden. Es folgten Reden und Ansprachen der Herren Holzmann und Fulda und ein zusammenfassendes Schlusswort des Herrn Rabbiner Dr. Bamberger. Besondere Erwähnung verdienen die Worte, die 'Herr Redakteur S. Schachnowitz, Frankfurt der Schule und der Mainzer Religionsgesellschaft gewidmet hat. Trotz der vorgerückten Stunde verstand es Herr Schachnowitz, durch seine geistvollen und zündenden Ausführungen die Hörer in seinen Bann zu schlagen. Herr Schachnowitz überbrachte die Grüße des 'Israelit' als Zwillingsbruder der Unterrichtsanstalt und wies darauf hin, dass auch der 'Israelit' sein 75jähriges Bestehen habe begehen können. Er erinnerte daran, dass noch eine dritte Gründung von Rabbiner Dr. Lehmann - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen -, der Mainzer Lernverein 'Liwjath Chen' vor kurzem auf sein 75jähriges Bestehen habe zurückblicken können und feierte in launigen, aber geistvollen Worten diese drei Kinder Lehmanns. In packender Weise schilderte der Redner, welch hohe Aufgabe der 'Israelit' in den Jeschiwaus des Ostens im Sinne des toratreuen Judentums hatte.
Vorher ging eine 'Schulstunde' über die Bühne, die mit ihren Parodien und genial heiteren Einfällen auf Kosten der Prominenten in Gemeinde und Schule frenetischen Jubel auslöste. —n."   

     
75-jähriges Bestehen der Schule der Religionsgesellschaft - aus der Festschrift (1935)     

Mainz Israelit 28031935.jpg (269447 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 28. März 1935: "Aus der Festschrift anlässlich des 75jährigen Bestehens der Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft zu Mainz.
(Wegen Raummangel verspätet.)

Unter der Leitung ihres großen Gründers, Rabbiner Dr. Marcus Lehmann s.A., und seines kongenialen Nachfolgers, Rabbiner Dr. Jonas Bondi s.A. hat die Schule sich bis auf den heutigen Tag als erfolgreiche Stätte jüdischer und profaner Bildung bewährt. Sie hat im religiösen und kulturellen Leben der Kehilla Magenza und deren Umgebung nunmehr schon dreiviertel Jahrhundert hindurch eine nicht wegzudenkende Rolle gespielt bei der Erziehung jüdischer Jugend zu lebenstüchtigen, verantwortungsbewussten, vom Geiste des unversehrten Judentums erfüllten Persönlichkeiten. — Die Gegenwart weist mit Eindringlichkeit auf den besonderen Zweck der jüdischen Schule hin: eine Jugend zu erziehen, die das Judentum kennt und liebt, in der Tauroh wurzelt und ihr den Weg für die Zukunft bereitet. Lebensvoll muss diese Aufgabe gestaltet werden. Nur so bleibt unsere Schule dem Sinn ihrer Gründer treu.
Dass die Entstehung der Schule einer wirklichen Notwendigkeit entsprach, ergibt sich aus nachfolgenden Ausführungen über die jüdischen Schulverhältnisse in Mainz seit der Zeit der Emanzipation bis zur Gründung unserer Anstalt. Man brauchte eine Erziehungsstätte, die die Forderungen des historischen Judentums mit denen der modernen Bildung zielbewusst vereinte. Mit der Errichtung der Schule schufen die Führer der Religionsgesellschaft Pionierarbeit nicht nur für ihren engeren Kreis, sondern sub specie aeternitatis für die Erhaltung des gesamten jüdischen Lebens in unserer Stadt.
Die jüdischen Schulverhältnisse in Mainz von 1800 bis zur Gründung der Unterrichtsanstalt der Israelitischen Religionsgesellschaft.
Die Pforten des Cheder hatten sich geschlossen. Die Ghettomauern waren im Jahre 1798 gefallen. Die Emanzipation der Juden hatte im Rheinland früher als in anderen Landesteilen Vorurteile beseitigt und für ein neues Leben der Juden Raum geschaffen. Waren bis dahin, bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts, die geistigen Interessen vornehmlich der jüdischen Literatur und der jüdischen Wissenschaft zugewandt, so zögerte man jetzt nicht, auch die moderne Bildung zu erstreben, so wie man auch in Sprache und Kleidung sich der Umwelt anpasste. Die rabbinischen Autoritäten hatten gegen diese Neuerungen keine Einwendungen erhoben.
Gerade in unserer Stadt war frühzeitig allgemein für gute Schulen gesorgt, war doch Mainz bis gegen Ende der kurfürstlichen Herrschaft Universitätsstadt gewesen. Wohl war während der Freiheitskriege mancherlei versäumt worden. Aber sehr bald, nachdem Napoleons Macht gebrochen und Europa zur Ruhe gekommen war, wurde neu aufgebaut. Das Geschlecht, das in den 20er und 30er Jahren die Schule besucht hat, besaß eine Bildung, die gegen diejenige unserer Zeit nicht zurückstand. Außer der allgemeinen Volksschule hatte Mainz ein Gymnasium und eine Realschule, die jüdischen Schülern offen standen und in verhältnismäßig großer Zahl von ihnen besucht waren.
Der Anfangsunterricht der jüdischen Kinder lag in den Händen jüdischer Lehrer, die in größerer Anzahl vorhanden waren und im Verhältnis zur Bevölkerungsziffer die christlichen Lehrer an Zahl übertrafen. Außer den Privatlehrern der Periode von 1800 bis 1850 bestanden eine Anzahl Knaben- und Mädchenschulen.
Darf man diesen Schulen nachrühmen, dass sie Ersprießliches geleistet und die von ihnen gewählte Bildungsaufgabe erfüllt haben, so war ihr Bestand, da sie Privatunternehmen waren, an die Lebensdauer ihrer Schöpfer gebunden. Keine brachte es wohl auf mehr als 30 Jahre.
Die Anstalt, die wir durch G'ttes Gnade in diesen Tagen feiern dürfen, blickt auf eine 75jährige Tätigkeit zurück. Drei bis vier Generationen haben hier ihre Heranbildung im Geiste echten Judentums gefunden. Mögen auch künftige Geschlechter als wackere Juden und Menschen in der Schule der Israelitischen Religionsgesellschaft erzogen werden."      

       
      
      
    
  

       

 

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Stand: 09. August 2026