Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Würzburg (Unterfranken)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt  

    
Texte zur Geschichte des Rabbinates in Würzburg im 19./20. Jahrhundert 

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Würzburg wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.  
    
Übersicht über die Rabbiner in Würzburg zwischen 1813 und 1940:     

Abraham Bing (geb. 1752 in Frankfurt am Main, gest. 1841 in Würzburg): Schüler von Rabbi Nathan Adler aus Frankfurt. Mitschüler von Rabbi Mose Schreiber ("Chatam Sofer"). Seit 1792 amtierte er als Rabbiner/Ober-Rabbiner in Heidingsfeld. Bing verlegte den Rabbinatssitz 1813 von Heidingsfeld nach Würzburg, wo damals erst 15 jüdische Familien lebten. Unter seinen Schülern war Rabbi Jakov Ettlinger ("Aruch Laner").  Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in Höchberg.
 
Nach Ende des Ober-Rabbinats in Würzburg und Bildung des Distriktsrabbinates in Würzburg 1840 - kurzzeitig (1839/40) Rabbinatsverweser Gabriel Hirsch Friedmann (siehe unter Niederwerrn):
  
Seligmann Bär Bamberger (geb. 1807 in Wiesenbronn, gest. 1878 in Würzburg): Rabbiner in Würzburg von 1840 bis 1878. Verfasser von Amirah le Beth Jaakob (1853), Melechet Schamaijm (1855), Jizchak j’rannen (1861/62), Morej leSobchim (1864), Nachala deBasch (1867), Kore b’Emeth (1867) zusammen mit Adler/Aschaffenburg und Lehmann/Mainz, Übersetzung des Pentateuch. Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in Höchberg.   
  
Nathan Bamberger (geb. 1842 in Würzburg als Sohn von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger s.o., gest. 1919 in Würzburg): Rabbiner in Würzburg von 1878 (zunächst Rabbinatsverweser, dann Distriktsrabbiner) bis 1919. Verfasser von Pekudat haleviim, Leitfaden für den israelischen Religionsunterricht, zusammen mit seinem Bruder Rabbiner Simcha Bamberger (siehe Aschaffenburg) Kommentar über Brachot und Taanith von Ahron halevi. 
  
Dr. Siegmund Hanover (geb. 1880 in Wandsbek bei Hamburg, gest. 1964 in Haifa/Israel): Studium in Halberstadt, Hamburg und am Rabbinerseminar Berlin; 1906 bis 1920 zweiter Rabbiner in Köln; Rabbiner in Würzburg von 1920 bis 1939, emigrierte im März 1939 über England in die USA; 1940 bis 1963 Rabbiner der Gemeinde Shaare Hatikvah in New York, danach im Ruhestand in Israel.
  
Dr. Selig S. Auerbach (geb. 1906 in Hamburg, gest. 1997 in Rochester, Monroe NY): Studium am Rabbinerseminar Berlin und an den Universitäten Marburg, Berlin und Würzburg, 1932 bis 1934 zweiter Rabbiner (Jugendrabbiner) in Würzburg, von 1934 bis zu seiner Emigration in die USA 1939 letzter Rabbiner von Recklinghausen; nach England emigriert und dort weitere Studien in London, 1941 in die USA; Rabbiner in verschiedenen Gemeinden (vgl. Strätz I,63), 1958 bis 1961 in Torrington, Conn., ab 1961 Rabbiner in Lake Placid/NY.
  
Dr. Jakob Jekutiel Neubauer (geb. 1895 in Leipzig, ermordet 22.3.1945 im KZ Bergen-Belsen): Studien u.a. in Krakau und Leipzig; seit 1926 Seminarrabbiner an der ILBA Würzburg (vgl. Texte auf Seite zur ILBA).  
  
Dr. Magnus Weinberg (geb. 1867 Schenklengsfeld, umgekommen 1943 im Ghetto Theresienstadt): Bezirksrabbiner in der Oberpfalz und Niederbayern (Texte siehe bei Sulzbürg, Neumarkt und Regensburg). Pensionierung 1936. Geistliche Betreuung der Würzburger Gemeinde nach der Auswanderung Rabbiner Hanovers.  
   
  
      

bulletÜbersicht über die Texte zur Geschichte des Rabbinates in Würzburg      
-  Verzicht von Rabbiner Abraham Bing auf das Rabbinat (1838)   
-  Zur Besetzung des Rabbinates (1839)    
-  Zum Tod von Rabbiner Abraham Bing (1841) 
Würzburg wird nach Ende des Ober-Rabbinates Sitz eines unterfränkischen Distriktrabbinates (1840)   
Über die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Distriktrabbinats-Stellen - insbesondere im Blick auf Würzburg (1840)   
Ü
berlegungen zur Gründung eines Rabbiner-Seminars (1846)    
-  Besuch von König Ludwig II. in Würzburg - Rabbiner Seligmann Bär Bamberger wird empfangen (1866)   
-  Zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1878)  
Berichte zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger in der Zeitschrift "Der Israelit" (1878) 
-     Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über seinen Vater Seligmann Bär Bamberger (1897)  
-     A
nregung für ein Gedenkbuch zum 100-jährigen Geburtstag des Würzburger Raws (1907)   
-     50. Jahrestag des Todes von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1928)   
-     Gedächtnisfeier für Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1928)   
-     Veröffentlichung zum 50. Todestag von Rabbiner Seligmann Bamberger durch seinen Enkel Rabbiner Dr. Seckel Bamberger (Bad Kissingen, 1928) 
-  Rede von Rabbinatsverweser Nathan Bamberger in der Synagoge (1879)   
-  Neue Bemühungen um die Besetzung der Rabbinerstelle nach Ablauf des Trauerjahres für den verstorbenen Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1879)  
A
usschreibung der Distrikt-Rabbinerstelle in Würzburg (1880)   
-  Wahl von Dr. Koref als Rabbiner im Distrikt Würzburg (1880)   
-  Rundschreiben des Wahlkomitees zur Bestätigung von Rabbiner Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner (1881)   
-  Zur Wahl von Rabbiner Nathan Bamberger (1881)    
-  Antrittsrede des neuen Rabbiners Nathan Bamberger (1881)   
-  Abstimmung über die Teilung des Distrikts-Rabbinates (1884)   
-  Zur Besetzung der Rabbinate in Unterfranken (1884)   
-  Rabbiner Nathan Bamberger ist zur Audienz bei Kultusminister Dr. von Müller geladen (1890)    
-  Schiur am Schabbat bei Rabbiner Nathan Bamberger (1902) 
P
ublikation von Rabbiner Nathan Bamberger über Lekute Halevi, die synagogalen Gebräuche der Gemeinde Würzburg (1907)  
Zur Predigt von Distriktsrabbiner Nathan Bamberger am Pessachfest (1903) 
Publikation von M. L. Bamberger (1905) 
25-jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Nathan Bamberger (1905) 
Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über Lekute Halevi, die synagogalen Gebräuche der Gemeinde Würzburg (1907)    
7
0. Geburtstag von Distriktsrabbiner Nathan Bamberger (1912) 
Zum viel zu frühen Tod der Frau von Rabbiner Dr. Schweizer, Tochter von Rabbiner Nathan Bamberger (1913) 
Rabbiner Nathan Bamberger ist zur Hoftafel von Konigin Maria Theresia von Bayern geladen (1915)  
Jahrzeitstag für Rabbiner Nathan Bamberger (1920) 
Tagung der Arbeitsgemeinschaft der gesetzestreuen Rabbinen Bayerns in Würzburg (1934) 
Z
um Tod von Rabbiner Dr. Selig Bamberger (Hamburg) (1936)    
N
eujahrsgrüße verschiedener Familien - Verwandte und Bekannte der Familie Bamberger, Würzburg (1936)      
  

Hinweis: die meisten Texte auf dieser Seite müssen noch abgeschrieben werden, können jedoch durch Anklicken der Textabbildungen bereits gelesen werden.
     
Verzicht von Rabbiner Bing auf das Rabbinat (1838)    

Wuerzburg AZJ 20091838.jpg (130961 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. September 1838:     

   
Zur Besetzung des Rabbinates (1839)     

Wuerzburg AZJ 05101839.jpg (183517 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Oktober 1839:     

  
Zum Tod von Rabbiner Abraham Bing (1841)    

Wuerzburg AZJ 27031841.jpg (23751 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 27. März 1841:     

   
Würzburg wird nach Ende des Ober-Rabbinates Sitz eines unterfränkischen Distriktrabbinates (1840)   

Artikel in "Israelitische Annalen" vom 31. Januar 1840: "Königreich Baiern. - Verordnung über Bildung und Besetzung der Rabbinate in Unterfranken und Aschaffenburg.   -   Würzburg, den 31. Dez. 1839.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Im Vollzuge der §§ 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des Ausschreibens vom 28. November 1828 (Intell. Less. S. 2349 et seq.) und in Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen israelitischen Kreis-Comité gestellten Anträge, sieht sich die Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlasst, und verfügt was folgt:
1) Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840 anfangend in sechs Distrikts-Rabbinate eingetheilt.
2) Die Distrikts-Rabbinate bilden
I. a. die Stadt Aschaffenburg;
b. die k. Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg, Orb und Rottenburg;
c. die Herrschaftsgerichte Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim, Miltenberg, endlich der mainseitige Teil des Herrschaftsgerichts Rothenfels. — Der Sitz dieses Distrikts-Rabbinats ist zu Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915 Seelen in 408 Familien.
II. Die königlichen Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen, und vom königlichen Landgerichte Haßfurt die israelitische Kultusgemeinde Kleinsteinach, mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats ist zu Burgpreppach, königliches Landgericht Hofheim.
III. Die königlichen Landgerichte: Neustadt, Münnerstadt, Kissingen, Euerdorf, Gemünden, Hammelburg; 2467 Seelen in 537 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu Kissingen, königlichen Landgerichts gleichen Namens.
IV. a. Die königlichen Landgerichte Röttingen, Ochsenfurt, Marktsteft, Kitzingen, Volkach;
b. die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen, Wiesenfeld; mit 2136 Seelen in 511 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu Marktsteft, königlichen Landgerichts gleichen Namens.
V. a. Die königlichen Landgerichte: Arnstein, Werneck, Schweinfurt, Gerolzhofen, Haßfurt (mit Ausnahme von Kleinsteinach) Eltmann;
b. das Herrschaftsgericht: Sulzheim.
c. die Stadt Schweinfurt; mit 2767 S. in 584 Familien; mit dem Rabbinatssitz zu Obbach, königliches Landgericht Werneck.
VI. a. Die k. Landgerichte: Würzburg rechts des Mains, Würzburg links des Mains, Dettelbach, Homburg, Karlstadt;
b. die Herrschaftsgerichte: Remlingen, und   
von Rothenfels der linksmainseitige Teil ehemaliges Amt Steinfeld,
c. die Stadt Würzburg; mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem Rabbinatssitz zu Würzburg.
3) Das Oberrabbinat Würzburg ist aufgelöst, und dem bisherigen Oberrabbiner Bing der Rücktritt von seinen Funktionen hiermit gestattet. Bis zur vollendeten Wahl und Bestätigung der neuen Distrikts-Rabbiner ist zur Besorgung der vorkommenden Rabbinats-Angelegenheiten in den bisherigen Oberrabbinat-Sprengel der Rabbinats-Candidat Gabriel Hirsch Friedmann dahier gegen herkömmliche Gebühren aufgestellt.
4) Der von der ehemaligen altwürzburgischen Landjudenschaft und von der ehemals ritterschaftlichen Judenschaft an den Oberrabbiner Bing entrichtete Gehalt von 163 fl. jährlich fällt vom 13. Januar 1849 an hinweg. Dagegen ist dem Oberrabbiner Bing auf Lebensdauer eine Alimentation von jährlich 300 fl. in vierteljährigen Raten zugesichert, und durch Abzug an dem Gehalte der Rabbiner von den aus dem Oberrabbinatssprengel neugebildeten vier Distrikten (oben III. IV. V. VI.) aufzubringen.
5) Der Gehalt der aufzustellenden Distrikts-Rabbiner zu Kissingen, Marktsteft und Obbach hat in Minimo fünfhundert, jener des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg siebenhundert Gulden zu betragen. Nebstdem hat die Kultusgemeinde Würzburg dem Rabbiner auf ihre Kosten freie Wohnung zu stellen. — Bezüglich der bereits bestätigten Distrikts-Rabbiner zu Aschaffenburg und Burgpreppach hat es bei den bisherigen Gehaltsverhältnissen vor der Hand zu verbleiben.
6) Zu obiger Alimentation des Oberrabbiners Bing ist also von den Gehalten der Distrikts-Rabbiner zu Kissingen, Marktsteft und Obbach von jedem 68 fl. — von jenen des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg aber 96 fl. — jährlich beizutragen.
Die königlichen Distrikts-Polizei-Behörden, in deren Amtsbezirk der Sitz eines der sogenannten Distrikts-Rabbinate sich befinden, haben die Aufstellung eines Einnehmers zu veranstalten, die obigen Beiträge pünktlich von viertel zu viertel Jahr portofrei an den dahier aufgestellten, und von dem Stadtmagistrate obiger Behörden benennenden Einnehmer einzuliefern hat.
7) Binnen acht Wochen haben die Mitglieder der Kirchengemeinde des betreffenden Sprengels ein vorschriftsmäßiges qualifiziertes Individuum als Rabbiner in Vorschlag zu bringen, widrigenfalls das Weitere von Amtswegen verfügt werden wird.
8) Mit der vorzunehmenden Wahl wird für das Distrikts-Rabbinat zu Kissingen, das königliche Landgericht Kissingen, für das Distrikts-Rabbinat Marktsteft, das k. Landgericht Marktsteft, für das Distrikts-Rabbinat zu Obbach, das k. Landgericht Werneck, für das Distrikts-Rabbinat zu Würzburg der Stadtmagistrat zu Würzburg beauftragt; und werden hiezu folgende Vorschriften erteilt:
a) Zur Eröffnung freier Konkurrenz ist die Wahl unter Festsetzung eines angemessenen Termins zur Überreichung der Gesuche auszuschreiben.
d) Die einkommenden Gesuche sind zu sammeln, und einige Tage vor und sodann während der Wahl zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Auch ist das Verzeichnis der Bewerber wenigstens zwei Tage vor, und dann während der Wahl zu affigiren.
c) Den Gesuchen müssen die entsprechenden Zeugnisse über die Erfüllung der gesetzlichen Vorbedingungen beiliegen. In dieser Beziehung wird bemerkt: dass nach Entschließung königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Okt. vorigen Jahres Seine Majestät der König nur gründlich gebildete und zugleich den echten mosaischen Glaubenslehren und Zeremonial-Satzungen treu anhängende, nicht verderblicher Neologie huldigende Kandidaten als Rabbiner fortan bestellt und resp. bestätigt wissen wollen.
Auf diese allerhöchste Willensmeinung ist daher in dem Ausschreiben der Wahl ausdrücklich aufmerksam zu machen, damit sich die Bewerber mit genügenden Ausweisen versehen können.
Auch sind vor der Wahl die versammelten Wähler von obiger Bestimmung zur Nachachtung in Kenntnis zu setzen.
4) Zur Wahl sind sämtliche Stimmberechtigte unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses zum persönlichen Erscheinen vorzuladen. Stimmberechtigt aber sind alle einmatrikulierte Kirchengenossen (§. 26 des Ediktes, und Ministerial-Entschließung vom 16. Sept. 1835 in Dollingers Verordnung-Sammlung. Band VI. S. 159.)
e) Die relative Stimmenmehrheit der Erscheiner entscheidet für die Wahl des vorzuschlagenden Kandidaten, was in der Vorladung zu bemerken ist.
k) Die Befugnis der Kirchengenossen im Ver-
hinderungsfalle persönlichen Erscheinens durch Bevollmächtigung ihre Stimmen abzugeben, ist gesetzlich nicht beschränkt; — (Dollingers Veordnung-Sammlung Band VI. S. 189) daher besonders in sehr ausgedehnten Distrikten das Erforderliche bei Anordnung der Wahl sogleich zur Nachachtung der Beteiligten zu bemerken ist.
g) Zur Wahlhandlung sind drei Beisitzer aus den Stimmberechtigten beizuziehen, die Stimmen sind nach Formular VI. und VII. zur Gemeinde-Wahlordnung zu registrieren, über die ganze Handlung ist ein Protokoll zu führen und dieses so wie die Verzeichnisse von den Beisitzern unterzeichnen zu lassen.
h) Das Resultat ist mit dem Insinuat aus Nachweisen zu den Ladungen vorzulegen.
9) Mit den Wahlakten ist zugleich die Erklärung des Gewählten über die Annahme der Wahl ein­zusenden, und
10) zugleich anzuzeigen, was zum Vollzüge des Abschnittes VI. geschehen ist.
11) Von vorstehender Entschließung sind die beteiligten jüdischen Kultusgemeinden ungesäumt in Kenntnis zu setzen.
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des Innern.
Gr. Lerchenfeld, Präsident.            coll. Hübner."  

 
Über die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Distriktrabbinats-Stellen - insbesondere im Blick auf Würzburg (1840)   

Artikel in "Israelitische Annalen" vom 21. Februar 1840: "Aus Baiern. — Rabbinerwahlen. In Unterfranken soll jetzt der Kampf auf dem Felde der Rabbinerwahl eröffnet werden. In fünf Distrikten (Würzburg, Marktsteft, Obbach, Kissingen und Gersfeld) keiner geringer als 500 Familien und 2000 Seelen, soll jetzt die Entscheidung fallen, welchen geistlichen Führern auf mehrere Geschlechter hinaus das Seelenheil der Gemeinden, die religiöse Bildung der Jugend, die würdige Vertretung nach Außen und die Vermittelung der Parteien im Innern anvertraut werden soll. Unterfranken umfasst den vierten Teil der gesamten jüdischen Bevölkerung Bayerns — nahe an 15.000 Seelen — und von der Leitung und zweckmäßigen Führung der religiösen Sache daselbst hängt ungemein viel für eine bessere Gestaltung der Dinge in unserem ganzen bayerischen Vaterlande ab. Die Weisheit unserer hohen Staatsregierung, welche nur verderblicher Neologie abhold ist, sie ist es durchaus nicht einer in den gehörigen Schranken bleibenden Reform, welche die Gewissen nicht belastet, erziehend und stufenmäßig heranbildend ist. Heil darum den israelitischen Männern von Unterfranken, wenn sie durch ihre Wahl solche Männer an die Spitze ihrer religiösen Angelegenheiten stellen, wie sie die heilige Schrift als würdig bezeichnet, Israels Vorgesetzte und Führer zu fein; (hebräisch und deutsch:) Männer voll Kraft, die weder rechts noch links schauen, sondern das Gute tun und das Bessere befördern, weil es gut ist und die Zeit es so dringend verlangt; dann (hebräisch und deutsch:) gottesfürchtige Männer, denen das wahre Heil der Religion und ihre Erhaltung in diesen sturmvollen Zeiten vor Allem am Herzen liegt; ferner (hebräisch und deutsch:) Wahrheitsmänner, welche nicht den Mantel der Scheinhelligkeit umlegen, sondern aufrichtig, gerade, offen sind in ihren Worten und Werken; endlich noch (hebräisch und deutsch:) Feinde der Gewinnsucht, die uneigennützig ihr Amt verwalten und ihren süßesten Lohn in dem Bewusstsein ihrer getanen Pflicht finden. Ja, gewiss! männliche Kraft, wahre Frömmigkeit, offenherziges Benehmen und Uneigennützigkeit, das sind die vier Kardinaltugenden eines jeden geistlichen Führers und tun besonders der zerrütteten Gemeinde Israels in der jetzigen Zeit höchst Not.
Auch hat die Nachricht unsern Mut und unsere Hoffnung sehr aufgerichtet, dass in der Tat mehrere wackere und bessergesinnte Männer in Unterfranken sich's angelegen sein lassen, die tüchtigeren und gebildeteren unter den supplicirenden Kandidaten herauszufinden, um sie dem Volke anzuempfehlen. Möchten sich bei dieser Gelegenheit alle diejenigen in Unterfranken, welche an ein Besserwerden glauben und es von Herzen wünschen, möchten sie sich, indem sie ihren Gegnern würdig und ohne Parteihass entgegentreten, in jeder Beziehung wacker und tüchtig zeigen, ausdauernd, zusammenhaltend, unermüdlich! denn diese drei letzten Prädikate kann man der gegnerischen Partei bei ihren Bestrebungen durchaus nicht streitig machen. — Möchten sie es alle im tiefsten Herzen fühlen, wie viel für sie und ihre Nachkommen in diesen kritischen Augenblicken davon abhängt, dass ein Jeder von ihnen seinen Einfluss nah und fern nur und einzig nur für die gute Sache geltend macht; dass sie alle, die Bessergesinnten, wacker zusammen stehen und ihre edeln Kräfte, welche nur der Sache angehören, nicht durch Familien- und Privatrücksichten zersplittern, sondern Eines immer im Auge behalten — nämlich Rabbiner zu erlangen, welche der Zeit und den Umstanden gewachsen sind; Männer, welche das religiöse Bedürfnis des Zeitalters zu befriedigen verstehen und die mit der Daransetzung ihrer ganzen Kraft bemüht sein werden, mit möglichster Schonung der entgegenstehenden Partei das jüngere Geschlecht für die Religion zu gewinnen und mit der Lehre unserer Väter wieder auszusöhnen.
Am meisten möge dieses für die Wähler in dem neuen Rabbinate Würzburg gelten. Dieser Bezirk wird sowohl seiner Familienzahl nach, als auch wegen seines Einflusses als Zentralstelle, immer der bedeutendste bleiben, und darum sind hier auch Hoffnungen und Befürchtungen am meisten gespannt. Der Distrikt Würzburg, wohl 10 Stunden im Durchmesser, umfasst an 700 Familien, von welchen fast der dritte Teil auf die Stadt und ihre nächste Umgebung kommt. Ein schöner, wohl konzentrierter Wirkungskreis; wo als Muster für die übrigen Gemeinden und Distrikte man­ches Gute für Synagoge, Schule und Haus bezweckt werden kann, wenn der zukünftige Rabbiner seinen Standpunkt in der Kreishauptstadt begreift und als ein kluger, wohlgesinnter Mann zu benutzen versteht. — Leider aber hören wir, dass vor allen der in Würzburg als Bewerber auftretenden Kandidaten Einer genannt wird, dessen Rabbinatsprüfung bereits in diesen Blättern Erwähnung geschah; der, ein sehr gelehrter 'und eifriger Talmudist, von vieljährigen Hausiergeschäften endlich zur Kandidatur des Rabbinerfaches übergegangen, jetzt an die Spitze der religiösen Angelegenheiten eines ganzen Kreises treten soll, in einer Zeit, wo das Steuerruder der Religion, eine so geübte Hand, einen so ungetrübten Blick, einen so hohen Mut erfordert! Was wird ein Mann, der — wir wollen seinem Privatcharakter durchaus nicht nahe treten — kaum die ersten Elemente der Schule, kaum die Kenntnis der deutschen Sprache besitzt, was für eine Stellung in einer durch Wissenschaft und Bildung ausgezeichneten Stadt einnehmen; wie wird er seine Glaubensgenossenschaft würdig repräsentieren können ; wie wird er in einer neu gebauten, gewiss von Andersglaubenden hier und da besuchten Synagoge das Wort Gottes zur Ehre seiner Religion gehörig vortragen, wie wird er es seinen Amtsanbefohlenen klar und eindringlich an's Herz legen können; wie wird er seine Wirksamkeit in der Schule, dem Pflanzorte unserer Hoffnungen, geltend machen, wo, von den Lehrern gar nicht zu reden, so manche der Schüler ihn an gemeinnützigen Kenntnissen übertreffen werden; wie wird er der jüdischen Jugend an den höhern Bildungs-Anstalten der Stadt einen belebenden Religionsunterricht zu geben vermögen; wie wird er überhaupt fähig sein, das jüngere Geschlecht durch die Bande der Achtung und Ehrfurcht zu fesseln, um sie vor den Irrgängen des zerstreuenden Lebens zu bewahren? - in der Tat! unsere Brüder von der alten Partei,  
von denen wir glauben wollen, dass sie nur aus wahrer Anhänglichkeit für die Religion handeln, gewiss, sie wissen das wahre Interesse unserer Religion schlecht zu fördern, wenn sie sich einem Manne zuwenden, der den bedauerlichen Riss nur erweitern und unsere klaffende Wunde nur noch unheilbarer machen kann. — Doch wir wollen nicht voreilig urteilen und im Vertrauen auf den Vater des Lichtes einer hellen Zukunft froh entgegen sehen. So viel jedoch ist gewiss! Wenn irgendwo, so ist bei der Besetzung dieser ersten Stelle im Kreise allen Wählern, welche ein gemäßigtes Fortschreiten im Leben und in der Lehre wahrhaft wünschen, das oben anempfohlene innige Zusammenhalten, die Entäußerung von allen Privatrücksichten, die Vereinigung aller gleichstrebenden Kräfte auf Ein Ziel hin — ganz besonders nahe zu legen."  

 
Überlegungen zur Gründung eines Rabbiner-Seminars (1846)   

Artikel in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 22. September 1846:    


Besuch von König Ludwig II. in Würzburg - Rabbiner Bamberger wird empfangen (1866)   

Wuerzburg Israelit 12121866.jpg (95133 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1866:     

   
Zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1878)  

Wuerzburg AZJ 29101878.jpg (39700 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Oktober 1878:    

    
Berichte zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger in der Zeitschrift "Der Israelit" (1878)          

Wuerzburg Israelit 23101878a.jpg (156779 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Oktober 1878:    
Wuerzburg Israelit 23101878ab.jpg (369903 Byte)    
Wuerzburg Israelit 23101878b.jpg (372579 Byte)   
Wuerzburg Israelit 23101878c.jpg (404329 Byte)   
Wuerzburg Israelit 23101878e.jpg (439079 Byte)   

   
Weiterer Bericht 

Wuerzburg Israelit 30101878.jpg (160250 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Oktober 1878:   
Wuerzburg Israelit 30101878a.jpg (113299 Byte)   
Wuerzburg Israelit 30101878ab.jpg (390713 Byte)  
Wuerzburg Israelit 30101878b.jpg (202384 Byte)   
    
Wiesenbronn AZJ 05111878.jpg (320389 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. November 1878: 
"Seeligmann Bär Bamberger. 
Wiederum ist ein Mann von hinnen geschieden, der in der Geschichte des Judentums seinen Platz einnimmt und dessen Mann neben den Persönlichkeiten, welche im Leben und in der Wissenschaft gewirkt und neue Bahnen eingeschlagen haben, mit Verehrung genannt zu werden verdient. Weithin ist die erschütternde Kunde gedrungen, dass der Distriktsrabbiner Bamberger in Würzburg am Laubhüttenfeste während des Gottesdienstes, ja, wie die Blätter meldeten, vor der geöffneten Bundeslade (= Toraschrein) plötzlich verschieden sei; ein Herzschlag machte seinem Leben ein Ende. 
Diesem würdigen Manne ein Wort der Erinnerung in dieser Zeitung zu widmen, erscheint mir, seinem ehemaligen Schüler, als eine Pflicht, als ein Akt der Pietät. 
Seligmann Bär Bamberger oder R. Jizchak Dob Halewi, unter welchem Namen er in rabbinischen Kreisen bekannte ist, wurde im Jahre 1909 in Wiesenbronn, einem Dorfe nicht weit von Würzburg, geboren. Er besuchte die im ersten Viertel dieses Jahrhunderts noch blühende Fürther Jeschiwah, wo er ganz nach nach alter Weise unter dem bekannten Wolf Hamburger dem Studium des Talmud oblag. Hamburger, dessen Lieblingsschüler er war und dessen Werke er vor der Drucklegung zuweilen kopierte, übte einen wesentlichen Einfluss auf seine spätere Denk- und Handlungsweise aus. Nach mehrjährigem Aufenthalte in Fürth kehrte er in die Heimat zurück; er begründete eine Familie und ward - Geschäftsmann. Schon damals ein tüchtiger Talmudist, widmete er in seinem frommen Eifer seine Tätigkeit mehr dem Studium als dem Geschäfte, das er seiner Frau überließ, sodass das Kapital, das er als Heiratsgut erhielt, in dem Maße abnahm, als seine Familie sich vergrößerte. Bald waren seine Mittel erschöpft und das Geschäft löste sich auf. - 
Im Jahre 1839 trat der greise Oberrabbiner Abraham Bing von seiner Stelle zurück, und das große Oberrabbinat Würzburg, zu dem noch verschiedene Ansbach'sche, Fulda'sche und andere Gemeinden gehörten, wurde gemäß Erlass des bayerischen Ministeriums in mehrere Distriktsrabbinate geteilt. Da entschloss sich Bamberger, durch die Verhältnisse gedrängt und durch seine Freunde ermuntert, als Kandidat für das Rabbinat Würzburg aufzutreten. Seine Anhänger vermochten es durchzusetzen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, welche sich auch über deutsche Sprache und Elementargegenstände erstreckte, ihm erlassen und er als Distriktsrabbiner von Würzburg am 19. März 1840 gewählt wurde. Trotz mancher Kämpfe, welcher er namentlich in den ersten Jahren seiner Amtsführung zu bestehen hatte, erwarb er sich die Liebe und Achtung seiner Gemeinde; auch diejenigen, welche seiner Richtung nicht huldigten und ihren eigenen Weg gingen, schätzen ihn wegen seiner ungeheuchelten Frömmigkeit und seines biederen Charakters..."    
  
  
Wuerzburg Israelit 06111878.jpg (143162 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. November 1878:  
Wuerzburg Israelit 06111878b.jpg (390852 Byte)  

       
Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über seinen Vater Seligmann Bär Bamberger (1897) 
Nathan Bamberger: Rabbiner Seligmann Bär Bamberger - dessen Leben und Wirken. Beigabe zum Jahresberichte pro 1896/97 der von demselben begründeten und während der ersten dreizehn Jahre geleiteten israelitischen Lehrerbildungs-Anstalt zu Würzburg vom Sohne und derzeitigen Vorstand Nathan Bamberger. Würzburg 1897. Eingestellt als pdf-Datei.   
(Pdf-Datei erhalten von W. Schönfeld, Zaberfeld)             
      
Anregung für ein Gedenkbuch zum 100-jährigen Geburtstag des Würzburger Raws (1907)     

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 31. Mai 1907:        

        
50. Jahrestag des Todes von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1928)    

Wuerzburg Israelit 27091928.jpg (204166 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. September 1928:     
Wuerzburg Israelit 27091928a.jpg (163080 Byte)  
    
Wuerzburg BayrGZ 02101928.jpg (225256 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 2. Oktober 1928:  
Wuerzburg BayrGZ 02101928a.jpg (93158 Byte)

       
Gedächtnisfeier für Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1928)   

Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Oktober 1928:    

       
Veröffentlichung zum 50. Todestag von Rabbiner Seligmann Bamberger durch seinen Enkel Rabbiner Dr. Seckel Bamberger (Bad Kissingen, 1928)     

Artikel in der "Deutsch-Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8. November 1928: "Anlässlich des 50. Todestages des 'alten Würzburger Raw' veröffentlicht sein Enkel, Herr Rabbiner Dr. S. Bamberger - Bad Kissingen, unter dem Titel netiah schäl simchah eine Reihe interessanter Fragen und Antworten, die sich aus einem Briefwechsel Seligmann Bär Bambergers - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen - Bad Kissingen ergeben haben. Das Buch, das die erste geschlossene Sammlung des besonders tiefgründigen und für die halachische Praxis überaus wichtigen Antworten (Responsen) dieses Großen darstellt, wird jedem Gelehrten eine Quelle schönsten Genusses sein. Das Werk ist zu beziehen durch den Verlag J. Rawer, Frankfurt am Main, Batonnstraße 9, Preis 4 Mark."          


Rede von Rabbinatsverweser Nathan Bamberger in der Synagoge (1879)    

Wuerzburg Israelit 23041879.jpg (132226 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. April 1879:    

   
Neue Bemühungen um die Besetzung der Rabbinerstelle nach Ablauf des Trauerjahres für den verstorbenen Rabbiner Seligmann Bär Bamberger (1879)  

Wuerzburg Israelit 15101879.jpg (117864 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Oktober 1879:      

   
Ausschreibung der Distrikt-Rabbinerstelle in Würzburg (1880)   

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. Januar 1880:       

 
Wahl von Dr. Koref als Rabbiner im Distrikt Würzburg (1880)  
Anmerkung: Zur Wahl des Distriktrabbiners am 13. Mai 1880 gab es die Kandidaten: Nathan Bamberger, Sohn von Seligmann Bär Bamberger und Kandidat der orthodox geprägten Gemeindeglieder und der liberale Rabbiner Dr. Koref. Zwar erhielt Nathan Bamberger mehr Stimmen als Dr. Koref, dennoch erklärte der überwiegend aus Liberalen zusammengesetzte Wahlausschuss einige der Wahlzettel für ungültig, da auf ihnen der Stand und Wohnort des Kandidaten nicht vermerkt war. So ging zunächst Dr. Koref als Sieger aus der Wahl hervor, was durch den königlichen Wahlkommissar bestätigt wurde. Die Anhänger Bambergers legten hierauf entschieden Protest ein, was zu einer monatelangen Auseinandersetzung führte, die am 19. April 1881 durch die bayerische Regierung beendet wurde. Nun wurde Bamberger als gewählt erkannt.    

Wuerzburg AZJ 08061880.jpg (43438 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Juni 1880: "Würzburg, 14. Mai (1880). Gestern fand hier die Wahl des Rabbiners für den hiesigen Distrikt statt und wurde Herr Dr. Koref mit Majorität gewählt. Sein Gegenkandidat war ein Sohn des verstorbenen Rabbiners, der Rabbinatsverweser Nathan Bamberger, zu dessen Gunsten auch Herr Lehmann in Mainz ein Flugblatt zu versehen so - freundlich war. Die hiesigen Gemeindemitglieder, welche sich um Lehrmann und Konsorten sehr wenig kümmern, haben bei der diesmaligen Wahl den Ausschlag."    

   
Rundschreiben des Wahlkomitees zur Bestätigung von Rabbiner Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner (1881)   

Wuerzburg Israelit 18051881d.jpg (48119 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881: "Würzburg, 11. Mai (1881). Das Komitee, welches es sich zur Aufgabe gemacht hatte, für die Wahl des Herrn Rabbiner Nathan Bamberger zu wirken, hat ein Rundschreiben erlassen, in welchem es den Gesinnungsgenossen die erfolgte Bestätigung des Genannten zum Distrikts-Rabbiner mitteilt und dieselben ersucht, dahin zu streben, das alte gute Einvernehmen in den Gemeinden zu erhalten und zu befestigen. 
Das Komitee spricht die Überzeugung aus, dass Herr Rabbiner Nathan Bamberger in gleicher Weise wirken und es ihm gleich seinem unvergesslichen Vater auch gelingen wird, alle Parteien zu vereinigen."      

   
Zur Wahl von Rabbiner Nathan Bamberger (1881)   

Wuerzburg Israelit 18051881.jpg (323707 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881: "Würzburg, im Mai (1881). Bei dem lebhaften Interesse, das ein großer Teil Ihres Leserkreises an der Wiederbesetzung der hiesigen Rabbinatsstelle nimmt und bei der Freude, welche die nunmehrige Bestätigung des Herrn Nathan Bamberger, als Distrikts-Rabbiner bei so vielen erregt, dürfte es auch interessieren, den Verlauf der Sache und die letztinstanzlichen Ausführungen kennen zu lernen.  
Bekanntlich wurde Herr Nathan Bamberger bei der am 13. Mai vorigen Jahres stattgehabten Wahl mit einer Mehrheit von 30 Stimmen gewählt. Da sich jedoch unter den für ihn abgegebenen Wahlzetteln 43 bloß mit Vor- und Zunamen ohne Angabe des Standes und Ortes fanden, so erkannte der in seiner Mehrheit aus der Gegenpartei bestehende Wahlausschuss dieselben für ungültig, wodurch die Mehrheit der Stimmen auf den Gegenkandidaten Herrn Dr. Koref kamen und dieser vom königlichen Wahlkommissär, entgegen seiner früheren Bekanntgebung, für gewählt proklamiert wurde. Gegen diesen Beschluss des Wahlausschusses wurde von den Wählern Bambergers sofort und auch später bei königlicher Regierung Protest eingelegt. Die Kultus-Verwaltung, die etwaigen Folgen dieses Protestes in Betracht ziehend, bewirkte durch Generalversammlung einen Gemeindebeschluss auf Lostrennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke und stellte bei königlicher Regierung den Antrag hierzu mit dem besonderen Bemerken, dass die Entscheidung hierüber vor der Bestätigung des Wahlresultates erfolgen möge. Aber auch hiergegen wurde von der Partei Bambergers Protest erhoben. 
Unter dem 16. Dezember vorigen Jahres erfolgte nun, wie seinerzeit berichtet, von der königlichen Kreisregierung Entschließung dahin, dass die vom Wahlausschuss für ungültig erklärten Stimmzettel, als rechtmäßig zu erkennen seien, da es nur darauf ankomme, die Identität des Gewählten, d.h. die richtige Bezeichnung desselben daraus zu ermitteln; im vorliegenden Falle könne kein Zweifel bestehen, wer der Bezeichnete sei und könnte diese Zettel nicht ausgeschieden werden. Nathan Bamberger sei demnach der durch Majorität Gewählte. Nachdem jedoch der königliche Wahlkommissär das provisorische Wahlresultat vor der Prüfung der Zettel, also vor Beendigung der Wahlhandlung bekannt gemacht, so sei damit eine wesentliche Form, das Wahlgeheimnis, verletzt worden, in Folge dessen der Wahlausschuss auch in seinem Urteil beeinflusst worden und es müsse der ganze Wahlakt für ungültig angesehen und auf Neuwahl erkannt werden. Von der Anordnung desselben solle aber so lange angesehen werden, als bis dem Antrage der Kultusverwaltung gemäß, auch über die Trennung, wozu weitere Erhebungen erforderlich, entschieden sei.  
Gegen diesen Regierungsentschluss wurde nun von beiden Seiten Rekurs an das königliche Staatsministerium ergriffen; von der Kultusverwaltung wegen der Gültigkeitserklärung der fraglichen Zettel, respektive Verwerfung der Wahl des Dr. Koref, da man das Urteil des Wahlausschusses hierüber als allein maßgebend hielt; von der Partei Bambergers wegen der Erkennung auf Neuwahl und Hereinziehung der hier nicht in Betracht kommenden Trennungsfrage, respektive der Nichtbestätigung des Gewählten vor Lösung derselben.      
Darauf erfolgte unter dem 19. April im Wesentlichen folgende Entschließung vom königlichen Ministerium: In Bezug auf die vorwürfigen Zettel schließt sich dasselbe dem Regierungsentschluss vollständig an mit der noch weiteren Begründung, dass eine gesetzliche Form für die für ähnliche Fälle in Verwendung kommende Zettel nicht bestehe, sie sind nur in dieser Form als 'geschäftsfördernd empfohlen', es widerspricht hingegen der Ansicht der I. Instanz, dass wegen der verfrühten Bekanntmachung des provisorischen Wahlresultats, der ganze Wahlakt für ungültig zu betrachten sei, indem, zugegeben, dass auch eine Zuwiderhandlung der Wahlordnung darin liege, damit doch keine wesentliche Form verletzt worden sei. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses bezieht sich nicht sowohl auf die ganze Wahlhandlung als vielmehr auf die Abstimmung und zwar mit dem Zwecke, damit der Wähler frei nach der Überzeugung wählen könne und auf einen andern keine Rücksicht nehmen brauche. Das Eröffnen, Abzählen und Prüfen der Wahlzettel aber kann öffentlich geschehen und bleibt es den Anwesenden unbenommen, sich bei diesem Geschäfte durch Mitzählen Kenntnis von dem provisorischen Resultat zu verschaffen, was in der Regel geschieht und auch hier ohne die Bekanntmachung des Wahlkommissärs geschehen sein wird. Auch ist weder von Seiten der Wähler, noch der 
Wuerzburg Israelit 18051881a.jpg (223144 Byte)beiden Beschwerdeführer ein Bedenken gegen die Handlungsweise des Kommissärs geltend gemacht worden. Es muss demnach entgegen der Regierungsentschließung, der Wahlakt für gültig und Bamberger als rite gewählt betrachtet werden. Ein Beschluss des Wahlausschusses kann nicht in dem Grade maßgebend sein, dass nicht von Seiten der Wähler Beschwerden dagegen erhoben und dasselbe nicht von der Behörde kontrolliert werden könne.   
In Bezug auf den Antrag der Kultus-Verwaltung, die Genehmigung der Wahl bis zum Austrag der Trennung auszusetzen, spricht sich die Ministerialentschließung des Weiteren folgendermaßen aus: 'Nachdem vom 1. November 1878 kurz nach dem Ableben des seligen Rabbiners Seligmann Bär Bamberger in einer General-Verstammlung der Kultus-Gemeinde Würzburg der Antrag auf Trennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke, respektive die Anstellung eines eigenen Rabbiners abgelehnt worden, wurde die Berufung von Delegierten aus sämtlichen Rabbinatsgemeinden, behufs Vereinbarung über den neu einzustellenden Rabbiner für den bisherigen Rabbinatsbezirk bei königlicher Regierung von der Würzburger Kultusverwaltung beantragt und diese auch angeordnet. In den Versammlungen derselben vom 27. Januar und 15. September 1879 wurde über den Gehalt des für diesen Bezirk neu aufzustellenden Rabbiners, über die Modalität der zu diesem Behufe erforderlichen Wahl etc. Vereinbarung getroffen. Die Verhandlungen der Vertrauensmänner fanden unter der Leitung des Magistrats statt und führten zu Beschlüssen, welche das allseitige Einverständnis über die Wiederanstellung eines Rabbiners für den bisherigen Rabbinatsbezirk Würzburg zweifellos bekunden, den Gehalt des neuen Rabbiners festsetzen und die Konkurrenz der Kultusgemeinde Würzburg sowie der ländlichen Kultusgemeinden hierzu regeln. Diese Beschlüsse, welche die Genehmigung der königlichen Regierung erhalten, sind für die Beteiligten bindend. Dieselben haben für die wechselseitigen Beziehungen der zum bisherigen Rabbinatsbezirke gehörigen Kultusgemeinden in Bezug auf die Wiederanstellung eines Rabbiners einen gemeinsamen Rechtsboden geschaffen, von dem sich keine Gemeinde einseitig lostrennen kann und zwar andererseits für jede desselben das Recht begründet auf den Vollzug der gefassten Beschlüsse zu dringen.
Unter diesen Umständen würde es sich nicht rechtfertigen lassen, dass dem von einer großen Mehrzahl Landgemeinden bekämpften Trennungsantrag ein hemmender Einfluss auf die Prüfung der vollzogenen Wahl oder die Bestätigung des Gewählten eingeräumt werden wollte.'   
Auf diese Ministerialentschließung hin, erfolgte unter dem 29. April die Bestätigung des Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner durch die königliche Kreisregierung.  
So wäre denn diese seit Jahresfrist offene, die interessierten Kreise in Spannung haltende Frage, mit Gottes Hilfe glücklich gelöst und hoffen wir, zum Heile und zur Förderung der guten Sache. Es war ein heißer, langer Kampf, aber des Preises wert; denn wir hoffen und sind überzeugt, unser ehrwürdiger Rabbiner wird ganz in die Fußstapfen seines großen Vaters - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - treten, für Tora und Gottesfurcht, für Frieden und Wohl tun nach Kräften wirken und sich die allseitige Liebe und Anerkennung erwerben. Möge der Allgütige ferner mit ihm sein und seine Wirksamkeit eine recht erfolg- und segensreiche sein lassen!"

  
Antrittsrede des neuen Rabbiners Nathan Bamberger (1881)   

Wuerzburg Israelit 13061881.jpg (189941 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Juni 1881:     

  
Abstimmung über die Teilung des Distrikts-Rabbinates (1884)  

Wuerzburg Israelit 10011884.jpg (213295 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Januar 1884:    

   
Zur Besetzung der Rabbinate in Unterfranken (1884)   

Wuerzburg Israelit 17011884.jpg (175848 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar 1884:    

   
Rabbiner Nathan Bamberger zur Audienz bei Kultusminister Dr. von Müller (1890)  

Wuerzburg Israelit 07081890.jpg (109283 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. August 1890:    

   
Schiur am Schabbat bei Rabbiner Nathan Bamberger (1902)   

Wuerzburg Israelit 24071902.jpg (104446 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1902:     

   
Zur Predigt von Distriktsrabbiner Bamberger am Pessachfest (1903)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. April 1903:       

  
Publikation von M. L. Bamberger (1905)   

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 10. März 1905:     

   
25-jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Nathan Bamberger (1905)    

Wuerzburg FrfIsrFambl 19051905.jpg (383056 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 19. Mai 1905:     
Wuerzburg FrfIsrFambl 19051905a.jpg (82043 Byte)  

   
Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über Lekute Halevi, die synagogalen Gebräuche der Gemeinde Würzburg (1907)     

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 17. Mai 1907:          

 
70. Geburtstag von Distriktsrabbiner Nathan Bamberger (1912)    

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. März 1912:          

   
Zum viel zu frühen Tod der Frau von Rabbiner Dr. Schweizer, Tochter von Rabbiner Nathan Bamberger (1913)   
Anmerkung: Es handelt sich um Zerline geb. Bamberger (geb. 1880), die sich 1906 mit Rabbiner Dr. Abraham Schweizer verheiratet hatte. Sie war eine Tochter von Rabbiner Nathan Bamberger (1842-1919) in Würzburg und seiner Frau Hanna geb. Perlstein (1850-1943). Der 1909 geborene Sohn Aron Schweizer wurde in Auschwitz ermordet. Vgl.  https://de.wikipedia.org/wiki/Abraham_Schweizer  
Zerline Schweizer wurde im jüdischen Friedhof in Höchberg beigesetzt.  

Artikel in "Das jüdische Blatt" vom 1. August 1913: "Würzburg. In der Familie unseres hochverehrten Herren Rabbiners ist tiefe Trauer eingekehrt, da dessen Tochter, die Gattin des Herrn Rabbiners Dr. Schweizer in Weikersheim im blühenden Lebensalter einem tückischen Leiden erlegen ist. Das Angedenken der Verklärten gereiche zum Segen, der Allmächtige tröste die Hinterbliebenen."      
 
Hoechberg Friedhof 283.jpg (101541 Byte) Links Grab von Zerline Schweizer geb. Bamberger im jüdischen Friedhof in Höchberg

   
Rabbiner Nathan Bamberger ist zur Hoftafel von Königin Maria Theresia von Bayern geladen (1915)    

Wuerzburg Israelit 26081915.jpg (41243 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. August 1915:     

  
Jahrzeitstag für Rabbiner Nathan Bamberger (1920)    

Wuerzburg Israelit 29041920.jpg (77925 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. April 1920:     

   
Rabbiner Dr. Hanover wurde zum Distriktsrabbiner in Würzburg gewählt (1920)         

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 31. März 1920: "Würzburg. Dr. Adolf Hannover - Köln ist hier zum Distriktsrabbiner gewählt worden."    


Zur Besetzung des Distriktsrabbinates (1920)    

Wuerzburg Israelit 08071920.jpg (246346 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1920:     

  
Rabbiner Dr. Selig Auerbach wird neuer Rabbiner in Recklinghausen (1934)
    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September 1934:     
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Oktober 1934: 

   
  
Tagung der Arbeitsgemeinschaft der gesetzestreuen Rabbinen Bayerns in Würzburg (1934)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. November 1934:       

 

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August 1936:    
 
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August 1936:     


Neujahrsgrüße verschiedener Familien - Verwandte und Bekannte der Familie Bamberger, Würzburg (1936)      

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. September 1936:    

  
  
  
Literatur:  

bulletHerz Bamberger: Geschichte der Rabbiner der Stadt und des Bezirkes Würzburg. Bearbeitet von Herz Bamberger. Aus seinem Nachlass herausgegeben, ergänzt und vervollständigt von seinem Bruder S. Bamberger. Wandsbek 1905. 
Online- Ausgabe Frankfurt am Main: Universitätsbibliothek 2009:   Download möglich über diesen Link.   
bulletWeitere Literatur siehe Übersichtsseite   

     

    
     

           

 

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