|
Eingangsseite
Aktuelle Informationen
Jahrestagungen von Alemannia Judaica
Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft
Jüdische Friedhöfe
(Frühere und bestehende) Synagogen
Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale
in der Region
Bestehende jüdische Gemeinden
in der Region
Jüdische Museen
FORSCHUNGS-
PROJEKTE
Literatur und Presseartikel
Adressliste
Digitale Postkarten
Links
| |
Zurück zur Seite über die Jüdische Geschichte/Synagoge
in Würzburg
Würzburg (Unterfranken)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt
Texte zur Geschichte des Rabbinates in Würzburg im 19./20. Jahrhundert
Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit
Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Würzburg wurden in jüdischen Periodika
gefunden.
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt.
Übersicht über die Rabbiner in Würzburg zwischen 1813 und
1940:
Abraham Bing (geb. 1752 in Frankfurt am Main, gest. 1841 in Würzburg): Schüler von Rabbi Nathan Adler aus Frankfurt. Mitschüler von Rabbi Mose Schreiber
("Chatam Sofer"). Seit 1792 amtierte er als Rabbiner/Ober-Rabbiner in Heidingsfeld.
Bing verlegte den Rabbinatssitz 1813 von Heidingsfeld nach Würzburg, wo
damals erst 15 jüdische Familien lebten. Unter seinen Schülern war Rabbi Jakov Ettlinger
("Aruch Laner"). Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in
Höchberg.
Nach Ende des Ober-Rabbinats in Würzburg und Bildung des Distriktsrabbinates
in Würzburg 1840 -
kurzzeitig (1839/40) Rabbinatsverweser Gabriel Hirsch Friedmann
(siehe unter Niederwerrn):
Seligmann Bär Bamberger (geb. 1807 in Wiesenbronn, gest. 1878 in
Würzburg): Rabbiner in Würzburg von 1840 bis 1878. Verfasser von Amirah le Beth Jaakob (1853),
Melechet Schamaijm (1855), Jizchak j’rannen (1861/62), Morej leSobchim (1864),
Nachala deBasch (1867), Kore b’Emeth (1867) zusammen mit Adler/Aschaffenburg und Lehmann/Mainz, Übersetzung des Pentateuch.
Beerdigt auf dem jüdischen Friedhof in
Höchberg.
Nathan Bamberger (geb. 1842 in Würzburg als Sohn von Rabbiner Seligmann
Bär Bamberger s.o., gest. 1919 in Würzburg): Rabbiner in Würzburg
von 1878 (zunächst Rabbinatsverweser, dann Distriktsrabbiner) bis 1919. Verfasser von Pekudat haleviim, Leitfaden für den israelischen Religionsunterricht, zusammen mit seinem Bruder
Rabbiner Simcha Bamberger (siehe Aschaffenburg)
Kommentar über Brachot und Taanith von Ahron
halevi.
Dr. Siegmund Hanover (geb. 1880 in Wandsbek bei Hamburg, gest. 1964 in Haifa/Israel):
Studium in Halberstadt, Hamburg und am Rabbinerseminar Berlin; 1906 bis 1920
zweiter Rabbiner in Köln; Rabbiner in Würzburg
von 1920 bis 1939, emigrierte im März 1939 über England in die USA; 1940 bis
1963 Rabbiner der Gemeinde Shaare Hatikvah in New York, danach im Ruhestand in
Israel.
Dr. Selig S. Auerbach (geb. 1906 in Hamburg, gest. 1997 in Rochester, Monroe
NY): Studium am Rabbinerseminar Berlin und an den Universitäten Marburg, Berlin
und Würzburg, 1932 bis 1934 zweiter Rabbiner (Jugendrabbiner) in Würzburg, von 1934 bis zu seiner Emigration in die USA 1939 letzter Rabbiner
von Recklinghausen; nach England emigriert und dort weitere Studien in London,
1941 in die USA; Rabbiner in verschiedenen Gemeinden (vgl. Strätz I,63), 1958 bis
1961 in Torrington, Conn., ab 1961 Rabbiner in Lake Placid/NY.
Dr. Jakob Jekutiel Neubauer (geb. 1895 in Leipzig, ermordet 22.3.1945 im
KZ
Bergen-Belsen): Studien u.a. in Krakau und Leipzig; seit 1926 Seminarrabbiner an der ILBA Würzburg
(vgl. Texte auf Seite zur ILBA).
Dr. Magnus Weinberg (geb. 1867 Schenklengsfeld, umgekommen 1943 im Ghetto
Theresienstadt): Bezirksrabbiner in der Oberpfalz und Niederbayern (Texte siehe
bei Sulzbürg, Neumarkt
und Regensburg). Pensionierung 1936. Geistliche Betreuung der Würzburger Gemeinde nach der Auswanderung Rabbiner Hanovers.
Hinweis: die meisten Texte auf dieser Seite
müssen noch abgeschrieben werden, können jedoch durch Anklicken der
Textabbildungen bereits gelesen werden.
Verzicht von Rabbiner Bing auf das Rabbinat (1838)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20.
September 1838: |
Zur
Besetzung des Rabbinates (1839)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5. Oktober
1839: |
Zum Tod von Rabbiner Abraham Bing
(1841)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 27. März 1841: |
Würzburg wird nach Ende des Ober-Rabbinates Sitz
eines unterfränkischen Distriktrabbinates (1840)
Artikel
in "Israelitische Annalen" vom 31. Januar 1840: "Königreich Baiern. -
Verordnung über Bildung und Besetzung der Rabbinate in Unterfranken und
Aschaffenburg. - Würzburg, den 31. Dez. 1839.
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Im Vollzuge der §§ 24 mit 27 des Ediktes vom 10. Juni 1813 über die
Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche, sodann des
Ausschreibens vom 28. November 1828 (Intell. Less. S. 2349 et seq.) und in
Berücksichtigung der von dem im Jahre 1836 dahier versammelt gewesenen
israelitischen Kreis-Comité gestellten Anträge, sieht sich die
Unterzeichnete Stelle zu verfügen veranlasst, und verfügt was folgt:
1) Der Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg ist von 1840
anfangend in sechs Distrikts-Rabbinate eingetheilt.
2) Die Distrikts-Rabbinate bilden
I. a. die Stadt Aschaffenburg;
b. die k. Landgerichte Alzenau, Aschaffenburg, Klingenberg, Lohr, Oberburg,
Orb und Rottenburg;
c. die Herrschaftsgerichte Amorbach, Kleinheubach, Kreuzwertheim,
Miltenberg, endlich der mainseitige Teil des Herrschaftsgerichts Rothenfels.
— Der Sitz dieses Distrikts-Rabbinats ist zu
Aschaffenburg. Dasselbe zählt 1915
Seelen in 408 Familien.
II. Die königlichen Landgerichte: Ebern, Gleusdorf, Hofheim, Königshofen,
und vom königlichen Landgerichte Haßfurt die israelitische Kultusgemeinde
Kleinsteinach, mit 2458 Seelen in 562 Familien. Der Sitz dieses Rabbinats
ist zu Burgpreppach, königliches
Landgericht Hofheim.
III. Die königlichen Landgerichte: Neustadt, Münnerstadt, Kissingen,
Euerdorf, Gemünden, Hammelburg; 2467 Seelen in 537 Familien. Der
Rabbinatssitz ist zu Kissingen,
königlichen Landgerichts gleichen Namens.
IV. a. Die königlichen Landgerichte Röttingen, Ochsenfurt, Marktsteft,
Kitzingen, Volkach;
b. die Herrschaftsgerichte: Marktbreit, Rüdenhausen, Sommerhausen,
Wiesenfeld; mit 2136 Seelen in 511 Familien. Der Rabbinatssitz ist zu
Marktsteft, königlichen
Landgerichts gleichen Namens.
V. a. Die königlichen Landgerichte: Arnstein, Werneck, Schweinfurt,
Gerolzhofen, Haßfurt (mit Ausnahme von Kleinsteinach) Eltmann;
b. das Herrschaftsgericht: Sulzheim.
c. die Stadt Schweinfurt; mit 2767 S. in 584 Familien; mit dem
Rabbinatssitz zu Obbach, königliches
Landgericht Werneck.
VI. a. Die k. Landgerichte: Würzburg rechts des Mains, Würzburg links des
Mains, Dettelbach, Homburg, Karlstadt;
b. die Herrschaftsgerichte: Remlingen, und |
von
Rothenfels der linksmainseitige Teil ehemaliges Amt Steinfeld,
c. die Stadt Würzburg; mit 3193 Seelen in 692 Familien und mit dem
Rabbinatssitz zu Würzburg.
3) Das Oberrabbinat Würzburg ist aufgelöst, und dem bisherigen Oberrabbiner
Bing der Rücktritt von seinen Funktionen hiermit gestattet. Bis zur
vollendeten Wahl und Bestätigung der neuen Distrikts-Rabbiner ist zur
Besorgung der vorkommenden Rabbinats-Angelegenheiten in den bisherigen
Oberrabbinat-Sprengel der Rabbinats-Candidat Gabriel Hirsch Friedmann
dahier gegen herkömmliche Gebühren aufgestellt.
4) Der von der ehemaligen altwürzburgischen Landjudenschaft und von der
ehemals ritterschaftlichen Judenschaft an den Oberrabbiner Bing entrichtete
Gehalt von 163 fl. jährlich fällt vom 13. Januar 1849 an hinweg. Dagegen ist
dem Oberrabbiner Bing auf Lebensdauer eine Alimentation von jährlich 300 fl.
in vierteljährigen Raten zugesichert, und durch Abzug an dem Gehalte der
Rabbiner von den aus dem Oberrabbinatssprengel neugebildeten vier Distrikten
(oben III. IV. V. VI.) aufzubringen.
5) Der Gehalt der aufzustellenden Distrikts-Rabbiner zu Kissingen,
Marktsteft und
Obbach hat in Minimo fünfhundert, jener
des Distrikts-Rabbiners zu Würzburg
siebenhundert Gulden zu betragen. Nebstdem hat die Kultusgemeinde
Würzburg dem Rabbiner auf ihre Kosten
freie Wohnung zu stellen. — Bezüglich der bereits bestätigten
Distrikts-Rabbiner zu Aschaffenburg
und Burgpreppach hat es bei den
bisherigen Gehaltsverhältnissen vor der Hand zu verbleiben.
6) Zu obiger Alimentation des Oberrabbiners Bing ist also von den Gehalten
der Distrikts-Rabbiner zu Kissingen,
Marktsteft und
Obbach von jedem 68 fl. — von jenen des
Distrikts-Rabbiners zu Würzburg aber
96 fl. — jährlich beizutragen.
Die königlichen Distrikts-Polizei-Behörden, in deren Amtsbezirk der Sitz
eines der sogenannten Distrikts-Rabbinate sich befinden, haben die
Aufstellung eines Einnehmers zu veranstalten, die obigen Beiträge pünktlich
von viertel zu viertel Jahr portofrei an den dahier aufgestellten, und von
dem Stadtmagistrate obiger Behörden benennenden Einnehmer einzuliefern hat.
7) Binnen acht Wochen haben die Mitglieder der Kirchengemeinde des
betreffenden Sprengels ein vorschriftsmäßiges qualifiziertes Individuum als
Rabbiner in Vorschlag zu bringen, widrigenfalls das Weitere von Amtswegen
verfügt werden wird.
8) Mit der vorzunehmenden Wahl wird für das Distrikts-Rabbinat zu
Kissingen, das königliche Landgericht Kissingen, für das
Distrikts-Rabbinat Marktsteft,
das k. Landgericht Marktsteft, für das Distrikts-Rabbinat zu
Obbach, das k. Landgericht Werneck, für
das Distrikts-Rabbinat zu Würzburg
der Stadtmagistrat zu Würzburg beauftragt; und werden hiezu folgende
Vorschriften erteilt:
a) Zur Eröffnung freier Konkurrenz ist die Wahl unter Festsetzung eines
angemessenen Termins zur Überreichung der Gesuche auszuschreiben.
d) Die einkommenden Gesuche sind zu sammeln, und einige Tage vor und sodann
während der Wahl zu jedermanns Einsicht offen zu legen. Auch ist das
Verzeichnis der Bewerber wenigstens zwei Tage vor, und dann während der Wahl
zu affigiren.
c) Den Gesuchen müssen die entsprechenden Zeugnisse über die Erfüllung der
gesetzlichen Vorbedingungen beiliegen. In dieser Beziehung wird bemerkt:
dass nach Entschließung königlichen Ministeriums des Innern vom 23. Okt.
vorigen Jahres Seine Majestät der König nur gründlich gebildete und zugleich
den echten mosaischen Glaubenslehren und Zeremonial-Satzungen treu
anhängende, nicht verderblicher Neologie huldigende Kandidaten als Rabbiner
fortan bestellt und resp. bestätigt wissen wollen.
Auf diese allerhöchste Willensmeinung ist daher in dem Ausschreiben der Wahl
ausdrücklich aufmerksam zu machen, damit sich die Bewerber mit genügenden
Ausweisen versehen können.
Auch sind vor der Wahl die versammelten Wähler von obiger Bestimmung zur
Nachachtung in Kenntnis zu setzen.
4) Zur Wahl sind sämtliche Stimmberechtigte unter dem Rechtsnachtheile des
Ausschlusses zum persönlichen Erscheinen vorzuladen. Stimmberechtigt
aber sind alle einmatrikulierte Kirchengenossen (§. 26 des Ediktes, und
Ministerial-Entschließung vom 16. Sept. 1835 in Dollingers
Verordnung-Sammlung. Band VI. S. 159.)
e) Die relative Stimmenmehrheit der Erscheiner entscheidet für die Wahl des
vorzuschlagenden Kandidaten, was in der Vorladung zu bemerken ist.
k) Die Befugnis der Kirchengenossen im Ver- |
hinderungsfalle
persönlichen Erscheinens durch Bevollmächtigung ihre Stimmen abzugeben, ist
gesetzlich nicht beschränkt; — (Dollingers Veordnung-Sammlung Band VI. S.
189) daher besonders in sehr ausgedehnten Distrikten das Erforderliche bei
Anordnung der Wahl sogleich zur Nachachtung der Beteiligten zu bemerken ist.
g) Zur Wahlhandlung sind drei Beisitzer aus den Stimmberechtigten
beizuziehen, die Stimmen sind nach Formular VI. und VII. zur
Gemeinde-Wahlordnung zu registrieren, über die ganze Handlung ist ein
Protokoll zu führen und dieses so wie die Verzeichnisse von den Beisitzern
unterzeichnen zu lassen.
h) Das Resultat ist mit dem Insinuat aus Nachweisen zu den Ladungen
vorzulegen.
9) Mit den Wahlakten ist zugleich die Erklärung des Gewählten über die
Annahme der Wahl einzusenden, und
10) zugleich anzuzeigen, was zum Vollzüge des Abschnittes VI. geschehen ist.
11) Von vorstehender Entschließung sind die beteiligten jüdischen
Kultusgemeinden ungesäumt in Kenntnis zu setzen.
Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg. Kammer des
Innern.
Gr. Lerchenfeld, Präsident.
coll. Hübner." |
Über die Schwierigkeiten bei der Besetzung der Distriktrabbinats-Stellen -
insbesondere im Blick auf Würzburg (1840)
Artikel
in "Israelitische Annalen" vom 21. Februar 1840: "Aus Baiern. —
Rabbinerwahlen. In Unterfranken soll jetzt der Kampf auf dem Felde der
Rabbinerwahl eröffnet werden. In fünf Distrikten (Würzburg,
Marktsteft,
Obbach,
Kissingen und
Gersfeld) keiner geringer als 500
Familien und 2000 Seelen, soll jetzt die Entscheidung fallen, welchen
geistlichen Führern auf mehrere Geschlechter hinaus das Seelenheil der
Gemeinden, die religiöse Bildung der Jugend, die würdige Vertretung nach
Außen und die Vermittelung der Parteien im Innern anvertraut werden soll.
Unterfranken umfasst den vierten Teil der gesamten jüdischen Bevölkerung
Bayerns — nahe an 15.000 Seelen — und von der Leitung und zweckmäßigen
Führung der religiösen Sache daselbst hängt ungemein viel für eine bessere
Gestaltung der Dinge in unserem ganzen bayerischen Vaterlande ab. Die
Weisheit unserer hohen Staatsregierung, welche nur verderblicher
Neologie abhold ist, sie ist es durchaus nicht einer in den gehörigen
Schranken bleibenden Reform, welche die Gewissen nicht belastet,
erziehend und stufenmäßig heranbildend ist. Heil darum den israelitischen
Männern von Unterfranken, wenn sie durch ihre Wahl solche Männer an die
Spitze ihrer religiösen Angelegenheiten stellen, wie sie die heilige Schrift
als würdig bezeichnet, Israels Vorgesetzte und Führer zu fein; (hebräisch
und deutsch:) Männer voll Kraft, die weder rechts noch links
schauen, sondern das Gute tun und das Bessere befördern, weil es gut ist und
die Zeit es so dringend verlangt; dann (hebräisch und deutsch:)
gottesfürchtige Männer, denen das wahre Heil der Religion und ihre
Erhaltung in diesen sturmvollen Zeiten vor Allem am Herzen liegt; ferner
(hebräisch und deutsch:) Wahrheitsmänner, welche nicht den Mantel der
Scheinhelligkeit umlegen, sondern aufrichtig, gerade, offen sind in ihren
Worten und Werken; endlich noch (hebräisch und deutsch:) Feinde der
Gewinnsucht, die uneigennützig ihr Amt verwalten und ihren süßesten Lohn
in dem Bewusstsein ihrer getanen Pflicht finden. Ja, gewiss! männliche
Kraft, wahre Frömmigkeit, offenherziges Benehmen und Uneigennützigkeit,
das sind die vier Kardinaltugenden eines jeden geistlichen Führers und tun
besonders der zerrütteten Gemeinde Israels in der jetzigen Zeit
höchst Not.
Auch hat die Nachricht unsern Mut und unsere Hoffnung sehr aufgerichtet,
dass in der Tat mehrere wackere und bessergesinnte Männer in Unterfranken
sich's angelegen sein lassen, die tüchtigeren und gebildeteren unter den
supplicirenden Kandidaten herauszufinden, um sie dem Volke anzuempfehlen.
Möchten sich bei dieser Gelegenheit alle diejenigen in Unterfranken, welche
an ein Besserwerden glauben und es von Herzen wünschen, möchten sie sich,
indem sie ihren Gegnern würdig und ohne Parteihass entgegentreten, in jeder
Beziehung wacker und tüchtig zeigen, ausdauernd, zusammenhaltend,
unermüdlich! denn diese drei letzten Prädikate kann man der gegnerischen
Partei bei ihren Bestrebungen durchaus nicht streitig machen. — Möchten sie
es alle im tiefsten Herzen fühlen, wie viel für sie und ihre Nachkommen in
diesen kritischen Augenblicken davon abhängt, dass ein Jeder von ihnen
seinen Einfluss nah und fern nur und einzig nur für die gute Sache geltend
macht; dass sie alle, die Bessergesinnten, wacker zusammen stehen und ihre
edeln Kräfte, welche nur der Sache angehören, nicht durch Familien- und
Privatrücksichten zersplittern, sondern Eines immer im Auge behalten —
nämlich Rabbiner zu erlangen, welche der Zeit und den Umstanden gewachsen
sind; Männer, welche das religiöse Bedürfnis des Zeitalters zu befriedigen
verstehen und die mit der Daransetzung ihrer ganzen Kraft bemüht sein
werden, mit möglichster Schonung der entgegenstehenden Partei das jüngere
Geschlecht für die Religion zu gewinnen und mit der Lehre unserer Väter
wieder auszusöhnen.
Am meisten möge dieses für die Wähler in dem neuen
Rabbinate Würzburg
gelten. Dieser Bezirk wird sowohl seiner Familienzahl nach, als auch wegen
seines Einflusses als Zentralstelle, immer der bedeutendste bleiben, und
darum sind hier auch Hoffnungen und Befürchtungen am meisten gespannt. Der
Distrikt Würzburg, wohl 10 Stunden im Durchmesser, umfasst an 700 Familien,
von welchen fast der dritte Teil auf die Stadt und ihre nächste Umgebung
kommt. Ein schöner, wohl konzentrierter Wirkungskreis; wo als Muster für die
übrigen Gemeinden und Distrikte manches Gute für Synagoge, Schule und Haus
bezweckt werden kann, wenn der zukünftige Rabbiner seinen Standpunkt in der
Kreishauptstadt begreift und als ein kluger, wohlgesinnter Mann zu benutzen
versteht. — Leider aber hören wir, dass vor allen der in
Würzburg als
Bewerber auftretenden Kandidaten Einer genannt wird, dessen Rabbinatsprüfung
bereits in diesen Blättern Erwähnung geschah; der, ein sehr gelehrter 'und
eifriger Talmudist, von vieljährigen Hausiergeschäften endlich zur
Kandidatur des Rabbinerfaches übergegangen, jetzt an die Spitze der
religiösen Angelegenheiten eines ganzen Kreises treten soll, in einer Zeit,
wo das Steuerruder der Religion, eine so geübte Hand, einen so ungetrübten
Blick, einen so hohen Mut erfordert! Was wird ein Mann, der — wir wollen
seinem Privatcharakter durchaus nicht nahe treten — kaum die ersten Elemente
der Schule, kaum die Kenntnis der deutschen Sprache besitzt, was für eine
Stellung in einer durch Wissenschaft und Bildung ausgezeichneten Stadt
einnehmen; wie wird er seine Glaubensgenossenschaft würdig repräsentieren
können ; wie wird er in einer neu gebauten, gewiss von Andersglaubenden hier
und da besuchten Synagoge das Wort Gottes zur Ehre seiner Religion gehörig
vortragen, wie wird er es seinen Amtsanbefohlenen klar und eindringlich an's
Herz legen können; wie wird er seine Wirksamkeit in der Schule, dem
Pflanzorte unserer Hoffnungen, geltend machen, wo, von den Lehrern gar nicht
zu reden, so manche der Schüler ihn an gemeinnützigen Kenntnissen
übertreffen werden; wie wird er der jüdischen Jugend an den höhern
Bildungs-Anstalten der Stadt einen belebenden Religionsunterricht zu geben
vermögen; wie wird er überhaupt fähig sein, das jüngere Geschlecht durch die
Bande der Achtung und Ehrfurcht zu fesseln, um sie vor den Irrgängen des
zerstreuenden Lebens zu bewahren? - in der Tat! unsere Brüder von der alten
Partei, |
von
denen wir glauben wollen, dass sie nur aus wahrer Anhänglichkeit für die
Religion handeln, gewiss, sie wissen das wahre Interesse unserer Religion
schlecht zu fördern, wenn sie sich einem Manne zuwenden, der den
bedauerlichen Riss nur erweitern und unsere klaffende Wunde nur noch
unheilbarer machen kann. — Doch wir wollen nicht voreilig urteilen und im
Vertrauen auf den Vater des Lichtes einer hellen Zukunft froh entgegen
sehen. So viel jedoch ist gewiss! Wenn irgendwo, so ist bei der Besetzung
dieser ersten Stelle im Kreise allen Wählern, welche ein gemäßigtes
Fortschreiten im Leben und in der Lehre wahrhaft wünschen, das oben
anempfohlene innige Zusammenhalten, die Entäußerung von allen
Privatrücksichten, die Vereinigung aller gleichstrebenden Kräfte auf Ein
Ziel hin — ganz besonders nahe zu legen." |
Überlegungen
zur Gründung eines Rabbiner-Seminars (1846)
Artikel
in der Zeitschrift "Der treue Zionswächter" vom 22. September
1846: |
Besuch von König Ludwig II. in Würzburg - Rabbiner
Bamberger wird empfangen (1866)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 12. Dezember 1866: |
Zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1878)
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. Oktober
1878: |
Berichte zum Tod von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger in der Zeitschrift "Der Israelit"
(1878)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Oktober
1878: |
|
|
|
|
Weiterer Bericht
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 30. Oktober
1878: |
|
|
|
| |
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 5.
November 1878:
"Seeligmann Bär Bamberger.
Wiederum ist ein Mann von hinnen geschieden, der in der Geschichte des
Judentums seinen Platz einnimmt und dessen Mann neben den Persönlichkeiten,
welche im Leben und in der Wissenschaft gewirkt und neue Bahnen
eingeschlagen haben, mit Verehrung genannt zu werden verdient. Weithin ist
die erschütternde Kunde gedrungen, dass der Distriktsrabbiner Bamberger
in Würzburg am Laubhüttenfeste während des Gottesdienstes, ja, wie die
Blätter meldeten, vor der geöffneten Bundeslade (= Toraschrein)
plötzlich verschieden sei; ein Herzschlag machte seinem Leben ein
Ende.
Diesem würdigen Manne ein Wort der Erinnerung in dieser Zeitung zu
widmen, erscheint mir, seinem ehemaligen Schüler, als eine Pflicht, als
ein Akt der Pietät.
Seligmann Bär Bamberger oder R. Jizchak Dob Halewi, unter welchem Namen
er in rabbinischen Kreisen bekannte ist, wurde im Jahre 1909 in Wiesenbronn,
einem Dorfe nicht weit von Würzburg, geboren. Er besuchte die im ersten
Viertel dieses Jahrhunderts noch blühende Fürther Jeschiwah, wo er ganz
nach nach alter Weise unter dem bekannten Wolf Hamburger dem Studium des
Talmud oblag. Hamburger, dessen Lieblingsschüler er war und dessen Werke
er vor der Drucklegung zuweilen kopierte, übte einen wesentlichen
Einfluss auf seine spätere Denk- und Handlungsweise aus. Nach
mehrjährigem Aufenthalte in Fürth kehrte er in die Heimat zurück; er
begründete eine Familie und ward - Geschäftsmann. Schon damals ein
tüchtiger Talmudist, widmete er in seinem frommen Eifer seine Tätigkeit
mehr dem Studium als dem Geschäfte, das er seiner Frau überließ, sodass
das Kapital, das er als Heiratsgut erhielt, in dem Maße abnahm, als seine
Familie sich vergrößerte. Bald waren seine Mittel erschöpft und das
Geschäft löste sich auf. -
Im Jahre 1839 trat der greise Oberrabbiner Abraham Bing von seiner Stelle
zurück, und das große Oberrabbinat Würzburg, zu dem noch verschiedene
Ansbach'sche, Fulda'sche und andere Gemeinden gehörten, wurde gemäß
Erlass des bayerischen Ministeriums in mehrere Distriktsrabbinate geteilt.
Da entschloss sich Bamberger, durch die Verhältnisse gedrängt und durch
seine Freunde ermuntert, als Kandidat für das Rabbinat Würzburg
aufzutreten. Seine Anhänger vermochten es durchzusetzen, dass die
gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, welche sich auch über deutsche
Sprache und Elementargegenstände erstreckte, ihm erlassen und er als
Distriktsrabbiner von Würzburg am 19. März 1840 gewählt wurde. Trotz
mancher Kämpfe, welcher er namentlich in den ersten Jahren seiner
Amtsführung zu bestehen hatte, erwarb er sich die Liebe und Achtung
seiner Gemeinde; auch diejenigen, welche seiner Richtung nicht huldigten
und ihren eigenen Weg gingen, schätzen ihn wegen seiner ungeheuchelten
Frömmigkeit und seines biederen
Charakters..." |
| |
| |
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 6. November
1878: |
|
Publikation
von Rabbiner Nathan Bamberger über seinen Vater Seligmann Bär Bamberger (1897)
Nathan Bamberger: Rabbiner Seligmann Bär Bamberger - dessen Leben und
Wirken. Beigabe zum Jahresberichte pro 1896/97 der von demselben begründeten
und während der ersten dreizehn Jahre geleiteten israelitischen
Lehrerbildungs-Anstalt zu Würzburg vom Sohne und derzeitigen Vorstand Nathan
Bamberger. Würzburg 1897. Eingestellt
als pdf-Datei.
(Pdf-Datei erhalten von W. Schönfeld,
Zaberfeld)
Anregung für ein Gedenkbuch zum 100-jährigen Geburtstag des
Würzburger Raws (1907)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 31. Mai 1907: |
50. Jahrestag des Todes von Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1928)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 27. September 1928: |
|
| |
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 2.
Oktober 1928: |
 |
Gedächtnisfeier für Rabbiner Seligmann Bär Bamberger
(1928)
Artikel
in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung"
vom 15. Oktober 1928: |
Veröffentlichung
zum 50. Todestag von Rabbiner Seligmann Bamberger durch seinen Enkel Rabbiner
Dr. Seckel Bamberger (Bad Kissingen, 1928)
Artikel
in der "Deutsch-Israelitischen Zeitung" (Regensburg) vom 8.
November 1928: "Anlässlich des 50. Todestages des 'alten Würzburger
Raw' veröffentlicht sein Enkel, Herr Rabbiner Dr. S. Bamberger - Bad
Kissingen, unter dem Titel netiah schäl simchah eine Reihe
interessanter Fragen und Antworten, die sich aus einem Briefwechsel
Seligmann Bär Bambergers - das Gedenken an den Gerechten ist zum Segen
- Bad Kissingen ergeben haben. Das Buch, das die erste geschlossene
Sammlung des besonders tiefgründigen und für die halachische Praxis überaus
wichtigen Antworten (Responsen) dieses Großen darstellt, wird
jedem Gelehrten eine Quelle schönsten Genusses sein. Das Werk ist zu
beziehen durch den Verlag J. Rawer, Frankfurt am Main, Batonnstraße 9,
Preis 4
Mark." |
Rede von Rabbinatsverweser Nathan Bamberger in der
Synagoge (1879)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. April 1879:
|
Neue Bemühungen um die Besetzung der Rabbinerstelle
nach Ablauf des Trauerjahres für den verstorbenen Rabbiner Seligmann Bär
Bamberger (1879)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Oktober
1879: |
Ausschreibung der Distrikt-Rabbinerstelle in Würzburg
(1880)
Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 20. Januar 1880: |
Wahl von Dr. Koref als Rabbiner im Distrikt Würzburg
(1880)
Anmerkung: Zur Wahl des Distriktrabbiners am 13. Mai 1880 gab es die Kandidaten:
Nathan Bamberger, Sohn von Seligmann Bär Bamberger und Kandidat der orthodox
geprägten Gemeindeglieder und der liberale Rabbiner Dr. Koref. Zwar erhielt
Nathan Bamberger mehr Stimmen als Dr. Koref, dennoch erklärte der überwiegend
aus Liberalen zusammengesetzte Wahlausschuss einige der Wahlzettel für
ungültig, da auf ihnen der Stand und Wohnort des Kandidaten nicht vermerkt war.
So ging zunächst Dr. Koref als Sieger aus der Wahl hervor, was durch den
königlichen Wahlkommissar bestätigt wurde. Die Anhänger Bambergers legten
hierauf entschieden Protest ein, was zu einer monatelangen Auseinandersetzung
führte, die am 19. April 1881 durch die bayerische Regierung beendet wurde. Nun
wurde Bamberger als gewählt erkannt.
Artikel
in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 8. Juni
1880: "Würzburg, 14. Mai (1880). Gestern fand hier die Wahl
des Rabbiners für den hiesigen Distrikt statt und wurde Herr Dr. Koref
mit Majorität gewählt. Sein Gegenkandidat war ein Sohn des verstorbenen
Rabbiners, der Rabbinatsverweser Nathan Bamberger, zu dessen Gunsten auch
Herr Lehmann in Mainz ein Flugblatt zu versehen so - freundlich war. Die
hiesigen Gemeindemitglieder, welche sich um Lehrmann und Konsorten sehr
wenig kümmern, haben bei der diesmaligen Wahl den Ausschlag." |
Rundschreiben des Wahlkomitees zur Bestätigung von Rabbiner
Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner (1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881: "Würzburg,
11. Mai (1881). Das Komitee, welches es sich zur Aufgabe gemacht hatte,
für die Wahl des Herrn Rabbiner Nathan Bamberger zu wirken, hat ein
Rundschreiben erlassen, in welchem es den Gesinnungsgenossen die erfolgte
Bestätigung des Genannten zum Distrikts-Rabbiner mitteilt und dieselben
ersucht, dahin zu streben, das alte gute Einvernehmen in den Gemeinden zu
erhalten und zu befestigen.
Das Komitee spricht die Überzeugung aus, dass Herr Rabbiner Nathan
Bamberger in gleicher Weise wirken und es ihm gleich seinem
unvergesslichen Vater auch gelingen wird, alle Parteien zu
vereinigen." |
Zur Wahl von Rabbiner Nathan Bamberger
(1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Mai 1881:
"Würzburg, im Mai (1881). Bei dem lebhaften Interesse, das ein
großer Teil Ihres Leserkreises an der Wiederbesetzung der hiesigen
Rabbinatsstelle nimmt und bei der Freude, welche die nunmehrige
Bestätigung des Herrn Nathan Bamberger, als Distrikts-Rabbiner bei so
vielen erregt, dürfte es auch interessieren, den Verlauf der Sache und
die letztinstanzlichen Ausführungen kennen zu lernen.
Bekanntlich wurde Herr Nathan Bamberger bei der am 13. Mai vorigen Jahres
stattgehabten Wahl mit einer Mehrheit von 30 Stimmen gewählt. Da sich
jedoch unter den für ihn abgegebenen Wahlzetteln 43 bloß mit Vor- und
Zunamen ohne Angabe des Standes und Ortes fanden, so erkannte der in
seiner Mehrheit aus der Gegenpartei bestehende Wahlausschuss dieselben
für ungültig, wodurch die Mehrheit der Stimmen auf den Gegenkandidaten
Herrn Dr. Koref kamen und dieser vom königlichen Wahlkommissär, entgegen
seiner früheren Bekanntgebung, für gewählt proklamiert wurde. Gegen
diesen Beschluss des Wahlausschusses wurde von den Wählern Bambergers
sofort und auch später bei königlicher Regierung Protest eingelegt. Die
Kultus-Verwaltung, die etwaigen Folgen dieses Protestes in Betracht
ziehend, bewirkte durch Generalversammlung einen Gemeindebeschluss auf
Lostrennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke und stellte bei
königlicher Regierung den Antrag hierzu mit dem besonderen Bemerken, dass
die Entscheidung hierüber vor der Bestätigung des Wahlresultates
erfolgen möge. Aber auch hiergegen wurde von der Partei Bambergers
Protest erhoben.
Unter dem 16. Dezember vorigen Jahres erfolgte nun, wie seinerzeit
berichtet, von der königlichen Kreisregierung Entschließung dahin, dass
die vom Wahlausschuss für ungültig erklärten Stimmzettel, als
rechtmäßig zu erkennen seien, da es nur darauf ankomme, die Identität
des Gewählten, d.h. die richtige Bezeichnung desselben daraus zu
ermitteln; im vorliegenden Falle könne kein Zweifel bestehen, wer der
Bezeichnete sei und könnte diese Zettel nicht ausgeschieden werden.
Nathan Bamberger sei demnach der durch Majorität Gewählte. Nachdem
jedoch der königliche Wahlkommissär das provisorische Wahlresultat vor
der Prüfung der Zettel, also vor Beendigung der Wahlhandlung bekannt
gemacht, so sei damit eine wesentliche Form, das Wahlgeheimnis, verletzt
worden, in Folge dessen der Wahlausschuss auch in seinem Urteil
beeinflusst worden und es müsse der ganze Wahlakt für ungültig
angesehen und auf Neuwahl erkannt werden. Von der Anordnung desselben
solle aber so lange angesehen werden, als bis dem Antrage der
Kultusverwaltung gemäß, auch über die Trennung, wozu weitere Erhebungen
erforderlich, entschieden sei.
Gegen diesen Regierungsentschluss wurde nun von beiden Seiten Rekurs an
das königliche Staatsministerium ergriffen; von der Kultusverwaltung
wegen der Gültigkeitserklärung der fraglichen Zettel, respektive
Verwerfung der Wahl des Dr. Koref, da man das Urteil des Wahlausschusses
hierüber als allein maßgebend hielt; von der Partei Bambergers wegen der
Erkennung auf Neuwahl und Hereinziehung der hier nicht in Betracht
kommenden Trennungsfrage, respektive der Nichtbestätigung des Gewählten
vor Lösung derselben.
Darauf erfolgte unter dem 19. April im Wesentlichen folgende
Entschließung vom königlichen Ministerium: In Bezug auf die vorwürfigen
Zettel schließt sich dasselbe dem Regierungsentschluss vollständig an
mit der noch weiteren Begründung, dass eine gesetzliche Form für die
für ähnliche Fälle in Verwendung kommende Zettel nicht bestehe, sie
sind nur in dieser Form als 'geschäftsfördernd empfohlen', es
widerspricht hingegen der Ansicht der I. Instanz, dass wegen der
verfrühten Bekanntmachung des provisorischen Wahlresultats, der ganze
Wahlakt für ungültig zu betrachten sei, indem, zugegeben, dass auch eine
Zuwiderhandlung der Wahlordnung darin liege, damit doch keine wesentliche
Form verletzt worden sei. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses bezieht sich
nicht sowohl auf die ganze Wahlhandlung als vielmehr auf die Abstimmung
und zwar mit dem Zwecke, damit der Wähler frei nach der Überzeugung
wählen könne und auf einen andern keine Rücksicht nehmen brauche. Das
Eröffnen, Abzählen und Prüfen der Wahlzettel aber kann öffentlich
geschehen und bleibt es den Anwesenden unbenommen, sich bei diesem
Geschäfte durch Mitzählen Kenntnis von dem provisorischen Resultat zu
verschaffen, was in der Regel geschieht und auch hier ohne die
Bekanntmachung des Wahlkommissärs geschehen sein wird. Auch ist weder von
Seiten der Wähler, noch der |
beiden
Beschwerdeführer ein Bedenken gegen die Handlungsweise des Kommissärs
geltend gemacht worden. Es muss demnach entgegen der
Regierungsentschließung, der Wahlakt für gültig und Bamberger als rite
gewählt betrachtet werden. Ein Beschluss des Wahlausschusses kann nicht
in dem Grade maßgebend sein, dass nicht von Seiten der Wähler
Beschwerden dagegen erhoben und dasselbe nicht von der Behörde kontrolliert
werden könne.
In Bezug auf den Antrag der Kultus-Verwaltung, die Genehmigung der Wahl
bis zum Austrag der Trennung auszusetzen, spricht sich die
Ministerialentschließung des Weiteren folgendermaßen aus: 'Nachdem vom
1. November 1878 kurz nach dem Ableben des seligen Rabbiners Seligmann
Bär Bamberger in einer General-Verstammlung der Kultus-Gemeinde Würzburg
der Antrag auf Trennung der Stadtgemeinde vom Rabbinatsbezirke, respektive
die Anstellung eines eigenen Rabbiners abgelehnt worden, wurde die
Berufung von Delegierten aus sämtlichen Rabbinatsgemeinden, behufs
Vereinbarung über den neu einzustellenden Rabbiner für den bisherigen Rabbinatsbezirk
bei königlicher Regierung von der Würzburger Kultusverwaltung beantragt
und diese auch angeordnet. In den Versammlungen derselben vom 27. Januar
und 15. September 1879 wurde über den Gehalt des für diesen Bezirk neu
aufzustellenden Rabbiners, über die Modalität der zu diesem Behufe
erforderlichen Wahl etc. Vereinbarung getroffen. Die Verhandlungen der
Vertrauensmänner fanden unter der Leitung des Magistrats statt und
führten zu Beschlüssen, welche das allseitige Einverständnis über die
Wiederanstellung eines Rabbiners für den bisherigen
Rabbinatsbezirk Würzburg zweifellos bekunden, den Gehalt des neuen
Rabbiners festsetzen und die Konkurrenz der Kultusgemeinde Würzburg sowie
der ländlichen Kultusgemeinden hierzu regeln. Diese Beschlüsse, welche
die Genehmigung der königlichen Regierung erhalten, sind für die
Beteiligten bindend. Dieselben haben für die wechselseitigen Beziehungen
der zum bisherigen Rabbinatsbezirke gehörigen Kultusgemeinden in Bezug
auf die Wiederanstellung eines Rabbiners einen gemeinsamen Rechtsboden
geschaffen, von dem sich keine Gemeinde einseitig lostrennen kann und zwar
andererseits für jede desselben das Recht begründet auf den Vollzug der
gefassten Beschlüsse zu dringen.
Unter diesen Umständen würde es sich nicht rechtfertigen lassen, dass
dem von einer großen Mehrzahl Landgemeinden bekämpften Trennungsantrag
ein hemmender Einfluss auf die Prüfung der vollzogenen Wahl oder die
Bestätigung des Gewählten eingeräumt werden wollte.'
Auf diese Ministerialentschließung hin, erfolgte unter dem 29. April die
Bestätigung des Nathan Bamberger als Distrikts-Rabbiner durch die
königliche Kreisregierung.
So wäre denn diese seit Jahresfrist offene, die interessierten Kreise in
Spannung haltende Frage, mit Gottes Hilfe glücklich gelöst und hoffen
wir, zum Heile und zur Förderung der guten Sache. Es war ein heißer,
langer Kampf, aber des Preises wert; denn wir hoffen und sind überzeugt,
unser ehrwürdiger Rabbiner wird ganz in die Fußstapfen seines großen
Vaters - das Andenken an den Gerechten ist zum Segen - treten, für
Tora und Gottesfurcht, für Frieden und Wohl tun nach Kräften
wirken und sich die allseitige Liebe und Anerkennung erwerben. Möge der Allgütige
ferner mit ihm sein und seine Wirksamkeit eine recht erfolg- und
segensreiche sein lassen!" |
Antrittsrede des neuen Rabbiners Nathan Bamberger (1881)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Juni 1881: |
Abstimmung über die Teilung des Distrikts-Rabbinates
(1884)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Januar
1884: |
Zur Besetzung der Rabbinate in Unterfranken
(1884)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Januar
1884: |
Rabbiner Nathan Bamberger zur Audienz bei
Kultusminister Dr. von Müller (1890)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. August 1890:
|
Schiur am Schabbat bei Rabbiner Nathan Bamberger
(1902)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Juli 1902: |
Zur
Predigt von Distriktsrabbiner Bamberger am Pessachfest (1903)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 22. April 1903: |
Publikation von M. L. Bamberger
(1905)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 10. März 1905: |
25-jähriges Rabbinatsjubiläum von Rabbiner Nathan Bamberger
(1905)
Artikel
im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 19. Mai 1905: |
|
Publikation von Rabbiner Nathan Bamberger über Lekute
Halevi, die
synagogalen Gebräuche der Gemeinde Würzburg
(1907)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 17. Mai 1907: |
70. Geburtstag von Distriktsrabbiner Nathan Bamberger
(1912)
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums"
vom 22. März 1912: |
Zum viel zu frühen Tod der Frau von Rabbiner Dr. Schweizer,
Tochter von Rabbiner Nathan Bamberger (1913)
Anmerkung: Es handelt sich um Zerline geb. Bamberger (geb. 1880), die sich
1906 mit Rabbiner Dr. Abraham Schweizer verheiratet hatte. Sie war eine Tochter von Rabbiner
Nathan Bamberger (1842-1919) in Würzburg und seiner Frau Hanna geb. Perlstein
(1850-1943). Der 1909 geborene Sohn Aron Schweizer wurde in Auschwitz ermordet.
Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Abraham_Schweizer
Zerline Schweizer wurde im jüdischen Friedhof
in Höchberg beigesetzt.
Artikel in "Das jüdische Blatt" vom 1. August 1913: "Würzburg.
In der Familie unseres hochverehrten Herren Rabbiners ist tiefe Trauer
eingekehrt, da dessen Tochter, die Gattin des Herrn Rabbiners Dr.
Schweizer in Weikersheim im blühenden Lebensalter einem tückischen Leiden
erlegen ist. Das Angedenken der Verklärten gereiche zum Segen, der
Allmächtige tröste die Hinterbliebenen." |
| |
Links Grab von Zerline Schweizer geb. Bamberger im
jüdischen Friedhof in Höchberg. |
Rabbiner Nathan Bamberger ist zur Hoftafel von Königin Maria Theresia von Bayern geladen (1915)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. August 1915: |
Jahrzeitstag für Rabbiner Nathan Bamberger
(1920)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. April 1920: |
Rabbiner
Dr. Hanover wurde zum Distriktsrabbiner in Würzburg gewählt (1920)
Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt"
vom 31. März 1920: "Würzburg. Dr. Adolf Hannover - Köln ist
hier zum Distriktsrabbiner gewählt worden." |
Zur Besetzung des Distriktsrabbinates
(1920)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1920: |
Rabbiner
Dr. Selig Auerbach wird neuer Rabbiner in Recklinghausen (1934)
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September
1934: |
|
Artikel
in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Oktober 1934: |
Tagung
der Arbeitsgemeinschaft der gesetzestreuen Rabbinen Bayerns in Würzburg (1934)
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit"
vom 8. November 1934: |
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August
1936: |
| |
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. August
1936: |
Neujahrsgrüße verschiedener Familien - Verwandte und
Bekannte der Familie Bamberger, Würzburg
(1936)
Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. September
1936: |
Literatur:
 | Herz Bamberger: Geschichte der Rabbiner der Stadt
und des Bezirkes Würzburg. Bearbeitet von Herz Bamberger. Aus seinem
Nachlass herausgegeben, ergänzt und vervollständigt von seinem Bruder S.
Bamberger. Wandsbek 1905.
Online- Ausgabe Frankfurt am Main: Universitätsbibliothek 2009:
Download
möglich über diesen Link. |
 | Weitere Literatur siehe Übersichtsseite |
|