Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte der Stadt

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Zweibrücken wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte ergänzt. 
Neueste Ergänzung vom 11.4.2015. 
  
Übersicht:   

bulletAus der Geschichte der Lehrer / Vorbeter / Schächter und der jüdischen Schule  
Ausschreibung der Stelle des Lehrers / Vorbeters / Schochet 1889  
Zum Tod des Lehrers Salomon Reitlinger (Lehrer in Zweibrücken 1867-1889) 
Anzeige der Frau von Lehrer Max Bachenheimer (1901)   
Zum 40-jährigen Dienstjubiläum von Max Bachenheimer (Lehrer in Zweibrücken 1889-1929) 
Erhöhung des Zuschusses der Stadt zum Gehalt des Religionslehrers (1911)  
Lehrer Bernstein übernimmt die jüdische "Sonderklasse" in Kaiserslautern (1936) 
R
eligionsprüfung in der jüdischen Schule (1938)     
bulletDie Zeitschrift "Der Israelit" macht sich über die neue Gemeinde- und Synagogenordnung von 1879 lustig   
bullet Aus der Geschichte des Rabbinates Zweibrücken 
Ausschreibung der Stelle des Bezirksrabbiners 1879  
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Israel Mayer an seine Gemeinden (1884) 
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zu Jom Kippur (1886)   
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zur Gründung eines israelitischen Zufluchtshauses für die Platz (1887)  
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zu den hohen Feiertagen (1890)   
Rabbiner Dr. Mayers Stammbaum (Beitrag von 1898)   
Zum Tod von Rabbiner Dr. Israel Mayer (1898)  
Wahl von Rabbinatskandidat Dr. Eugen Meyer zum Bezirksrabbiner (1898)     
1901-1911: Der Konflikt zwischen Rabbiner Dr. Eugen Meyer und der Israelitischen Gemeinde   
Bericht über den Streit im November 1903             
Schwierige juristische Wege zur Entlassung des Rabbiners (1904)   
Prozess vor dem Gericht im März 1904 
Zum Stand der Rabbinatsangelegenheit (1904)      
Der Rabbiner findet die Synagoge verschlossen vor - Oktober 1905 
Stand des Konflikts Anfang 1906    
Stand des Konflikts im Januar 1907  
Stand des Konflikts im Sommer 1907  
Entlassung von Rabbiner Dr. Mayer als Stadtrabbiner, aber nicht als Bezirksrabbiner (November 1907)   
Angedachte Verlegung des Rabbinatssitzes von Zweibrücken nach Homburg (1908)   
Stand des Konflikts im Mai 1908  
F
reisprechung von Rabbiner Dr. Meyer nach Behandlung einer Privatklage wegen Beleidigung (Juli 1908)  
Wieder ist die Synagogentüre verschlossen (September 1908)   
Suspendierung von Bezirksrabbiner Dr. Meyer im August 1909   
Herbst 1909: Eine Lösung des Konflikts bahnt sich an 
Der Rabbinatsbezirk Zweibrücken wird nach Pirmasens verlegt (1911)  
bulletAus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
G
emeinde-Sederabend zum Pessachfest (1938)     
bulletBerichte zu einzelnen Personen in der Gemeinde  
Über den in Zweibrücken geborenen Psychiater Gustav Aschaffenburg (geb. 1866 in Zweibrücken, gest. 1944 in Baltimore, 
    zusätzlich eingestellter Artikel von 2009) 
   
D
er Redakteur eines Antisemitenblattes wird wegen Beleidigung des Fabrikanten Stern (Zweibrücken) verurteilt (1883)    
Zum Tod von Rechtsanwalt Dr. Stern (1894) 
Der seitherige Rat am Königlichen Oberlandesgericht in Zweibrücken Theodor Meyer - jüdischer Abstammung - wurde zum Reichsgerichtsrat ernannt (1906) 
Staatsanwalt Dr. Silberschmidt wird Oberlandesgerichtsrat (1906)    
Ernennung von Dr. Hermann Oppenheimer zum Professor an der Realschule Zweibrücken (1913)  
Zum 80. Geburtstag des langjährigen Gemeindevorsitzenden Ludwig Marcus (1934) 
8
0. Geburtstag von Frau H. Altschüler (1937)  
Z
um Tod des langjährigen Gemeindedieners David Anathan (1937) 
Z
um Tod des langjährigen Gemeindevorsitzenden Ludwig Marcus (1938)    
bulletAnzeigen jüdischer Gewerbebetriebe 
Anzeige des Manufaktur- und Konfektionsgeschäftes L. Hené (1901)    
Anzeige von Fa. Neu & Blumenthal (1903)  
bulletSonstiges 
Bezirksrabbiner J. Oppenheimer (Pirmasens) lehnt eine Trauerrede am Feiertag in Zweibrücken ab (1870)  
Konferenz der Lehrer des Rabbinatsbezirkes Zweibrücken (1890)  
Erinnerungen an die Auswanderungen im 19. Jahrhundert: Grabstein in New York für Philipp Dahl aus Zweibrücken (1891-1891)  
Kennkarte aus der NS-Zeit - Kennkarte für den in Zweibrücken geborenen Heinrich Lesem   

    
    
    
Aus der Geschichte der Lehrer / Vorbeter / Schächter und der jüdischen Schule   
Ausschreibung der Stelle des Religionslehrers, Kantors und Schochet (1889)     

Zweibruecken Israelit 01041889.jpg (66707 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. April 1889: "Lehrerstelle
Die Stelle eines Religionslehrers, Kantors und Schächters für die israelitische Kultusgemeinde Zweibrücken ist zu besetzen. Die Bezüge sind folgende: 
1. Gehalt inklusive Wohnungsentschädigung aus der Synagogenkasse  830 Mark, 
2. Kasualien  70 Mark, 
3. Schächtergebühren ca. 900 Mark. 
Zusammen 1.800 Mark. 
Seminaristisch und musikalisch gebildete Bewerber wollen ihre Gesuche mit Zeugnissen bis längstens 1. Mai beim Synagogen-Ausschuss einreichen. Zweibrücken, 24. März 1889. Der Synagogenausschuss." 

  
Zum Tod des Lehrers Salomon Reitlinger (Lehrer in Zweibrücken 1857-1889)    

Zweibruecken Israelit 08061892.jpg (87066 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juni 1892: "Zweibrücken. 20. Mai (1892). Unser greiser Mitbürger Herr Salomon Reitlinger, israelitischer Lehrer in Pension, welcher noch vor einigen Tagen unter allgemeiner Anteilnahme seiner zahlreichen Freunde und Bekannten aus Nah und Fern in aller erfreulicher Frische seinen 80. Geburtstag beging, ist gestern Nachmittag nach kurzem Krankenlager entschlafen. Mit seinem Dahinscheiden hat ein arbeitsames, im Beruf, wie in der Familie reich gesegnetes Leben seinen Abschluss gefunden. Geboren am 12. Mai 1812 zu Wallerstein bei Nördlingen, widmete sich Herr Reitlinger dem Lehrerberuf und kam 1849 von Feuchtwangen in die Pfalz, wo er in Pirmasens, Edenkoben, Brücken, Thaleischweiler, Essingen und von 1857 bis 1889 in unserer Stadt mit hingebender Treue des Amtes eines israelitischen Lehrers und Kantors waltete. Einen ergreifenden Beweis von der großen Liebe und Achtung, welche er sich während der langen Zeit seiner Wirksamkeit in hiesiger Stadt zu erwerben verstand, bildeten die herzlichen Kundgebungen zu seinem 80. Geburtsfeste, des Tates, welcher sich für den alten Herrn zu einem Ehrentage gestaltete."

  
Anzeige der Frau von Lehrer Max Bachenheimer (1901)
   

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. April 1901: 
"Ein tüchtiges 
Mädchen
 
wird für Haus und Küche für eine hiesige kleine Familie per sofort gegen guten Lohn gesucht. Ein zweites Mädchen ist vorhanden. Offerten mit Gehaltsansprüchen sind zu richten an Frau 
Lehrer Bachenheimer
, Zweibrücken." 

   
Zum 40jährigen Dienstjubiläum von Max Bachenheimer (Lehrer in Zweibrücken 1889-1929)   

Zweibruecken BayrGZ 01101929.jpg (78680 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 11. Januar 1929. "Zweibrücken. Ein allgemein bekannter Kultusbeamter, Lehrer und Kantor Max Bachenheimer, tritt nach jahrzehntelanger Berufsarbeit am 1. Oktober in den wohlverdienten Ruhestand. In diesen Tagen sind gerade 40 Jahre verflossen, seitdem er im September 1889 seine Wirksamkeit in Zweibrücken begann. Bereits vorher hatte er sechs Jahre Dienst als Volksschullehrer getan. In Zweibrücken, seiner zweiten Heimat war der nun aus dem Amt Scheidende während der ganzen Zeit als israelitischer Religionslehrer an den Volksschulen tätig, ferner über 30 Jahre an der Oberrealschule, 16 Jahre am humanistischen Gymnasium. Daneben versah er den Kantordienst in seiner Kultusgemeinde, den er unter dem inzwischen gestorbenen Bezirksrabbiner Dr. Mayer begann. Für seine Verdienste im Seelsorgerdienst während der Kriegsjahre erhielt er das König-Ludwig-Kreuz. Auf schwierigem Posten hat er ein Lebenswerk geschaffen, das ihm reiche Anerkennung einbrachte. Möge ihm noch ein langer, glücklicher Ruhestand beschieden sein."

  
Erhöhung des Zuschusses der Stadt zum Gehalt des Religionslehrers (1911)  

Zweibruecken FrfIsrFambl 24031911.jpg (45220 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 24. März 1911: "Zweibrücken. Die Stadt erhöhte den Zuschuss zum Gehalt des jüdischen Religionslehrers von 400 Mark auf 800 Mark. Dieser Zuschuss ist ein Äquivalent für die Umlagen, die die jüdischen Bürger für die allgemeinen Schulzwecke zahlen, zumal ja aus den Umlagen der Juden auch der Religionsunterricht der Katholiken und der Protestanten mitbezahlt wird."  

  
Lehrer Bernstein übernimmt die jüdische "Sonderklasse" in Kaiserslautern (1936)   
Anmerkung: Lazar Bernstein ist am 20. Mai 1903 in München geboren als Sohn des Kaufmanns Jakob Bernstein und seiner Frau Witte (Victoria) geb. Obstfeld. Lazar Bernstein war zunächst Religionslehrer in Aub. Nach seinem Wechsel nach Wilhermsdorf heiratete er hier am 20. März 1929 Martha geb. Uhlfelder (geb. 21. Dezember 1908 in Burgpreppach als Tochter des Lehrers Jonathan Uhlfelder und seiner Frau Eva Erna geb. Frießner. Die beiden hatten drei Kinder. Lazar Bernstein wurde nach 1930 Lehrer in Zweibrücken, im Zusammenhang mit den Ereignissen beim Novemberpogrom 1938 wurde er verhaftet, kam jedoch mit Hilfe des späteren Kriegsverbrechers Curt Trimborn (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Curt_Trimborn#) frei und konnte über Frankreich in die USA emigrieren (Geschichte siehe https://www.marksalter.org/historys-true-warning/?print=print). Hier ist Lazar Bernstein am 3. Juli 1988 in Miami FL verstorben; seine Frau ist ebd. schon am 30. Dezember 1983 verstorben. Seine in Deutschland geborenen Söhne waren als Ingenieure tätig, seine Tochter als Lehrerin. Genealogische Informationen mit Fotos siehe  https://www.geni.com/people/Eleazar-Bernstein/6000000022501542508

Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Dezember 1936: "Sonderklassen. Im Nachtrage zu unseren Mitteilungen vom 15. vorigen Monats berichten wir, dass die Sonderklasse in Kaiserslautern nunmehr dem Kollegen Bernstein in Zweibrücken übertragen worden ist, während die zweite Stelle in Ludwigshafen vom Kollegen Langstädter in Venningen übernommen wurde."    

       
Religionsprüfung in der jüdischen Schule (1938)          

Zweibruecken JG Rheinpfalz 01051938.jpg (41697 Byte)Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz" vom 11. Mai 1938: "Zweibrücken (Religionsprüfung). Am 8. April nahm Herr Bezirksrabbiner Dr. Nellhaus im Auftrage des Verbandsausschusses und im Beisein des Vorstandes die Religionsprüfung von 5 Knaben und 5 Mädchen der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken vor. Der in den Händen von Herrn Lehrer Bernstein liegende Religionsunterricht hat auch in dem abgelaufenen Schuljahre erfreulich Ergebnisse gezeitigt. Die Schüler wiesen gute Fortschritte im Hebräisch-Lesen und im Übersetzen des Pentateuch und der Gebete, sowie hinreichende Kenntnisse in der biblischen und jüdischen Geschichte und in der Religionslehre auf. Herr Lehrer Bernstein und seinen Zöglingen wurde darum auch seitens des Rabbiners und des Vorstandes die wohlverdiente Anerkennung zuteil."         

   
   
   
Die Zeitschrift "Der Israelit" macht sich über die neue, liberale Synagogenordnung von 1879 lustig 
Vorbemerkung:
Die Zeitschrift "Der Israelit" war das Organ der orthodox-geprägten jüdischen Gemeindeglieder. Heftig wurden von ihr die liberalen Gemeinde-, Synagogen- und Gottesdienstordnungen kritisiert; Orgel, gemischte Chöre u.a.m. waren verpönt. 

Der nachstehende Artikel ist in der Abschrift nicht ganz vollständig wiedergegeben. Einige hebräische Wendungen sind noch nicht (teilweise eventuell nicht ganz korrekt) übersetzt, bitte bei Interesse den Originalartikel vergleichen!

Zweibruecken Israelit 17121879a.jpg (308977 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. Dezember 1879: "Von den Ufern des Erlbachs. Die jüdische Literatur ist in den jüngsten Monaten durch ein Werk bereichert worden, das es wohl lediglich seinem bescheidenen Äußern verdankt, wenn es bis jetzt noch nicht die Würdigung gefunden hat, die es in hohem Grade verdient; 'Die Synagogen- und Gebetordnung der israelitischen Kultusgemeinde zu Zweibrücken!' Es hat nur 15 Oktavseiten, aber die Größe respektive Länge macht's ja bei klassischen Schriften nicht aus. Und klassisch ist der Unsinn, der da geboten wird.
Die Zeiten sind ernst, und der Zweibrückener Gemeindeausschuss verdient alle Anerkennung, dass er ein wenig für die Erheiterung besorgt ist. Folgen wir diesem Winke durch einige Glossen, mit denen wir die blühendsten Teile dieser Synagogenordnung einem größeren Publikum zugänglich machen möchten; sie verdient es. Dass wir es nur gleich sagen, wir haben es mit keiner Synagogen-, sondern mit einer Reformsynagogen-Ordnung zu tun. 
Die Zweibrückener haben nämlich ein neues so genanntes Gotteshaus mit Orgel, zeitgemäßem Singsang, einem Breslauer Rabbiner und sonstigem Luxus, warum sollten sie nicht auch eine neue Gebetordnung haben? In dem Schlusssatz des § 3 der vorliegenden Synagogenordnung heißt es: 'Der an manchen Orten übliche Gebrauch, dass einjährige Kinder die so genannte Wimpel oder Mappe in die Synagoge tragen, ist untersagt.' Warum? Was haben die Kleinen verbrochen, auf deren Hauch Gott die Zeiten und Menschen gewinnende Macht der Tora so fest gegründet hat, dass die sinnige jüdische Sitte durch ihre zarten Händchen das Band reichen lässt, das unsere Tora zusammenhält?
Nein, das kann kein fanatischer Hass gegen jüdische Bräuche sein, denn die tiefe Innigkeit gerade dieses Brauches musste selbst vor dem fanatischsten Reformjudentum Gnade finden, wenn nicht aller Sinn für Tora und ihre jugendlichen Träger aus dem Herzen der Zweibrückener Synagogenausschussmitglieder geschwunden ist, also waren?
In § 8 wird dekretiert: 'Während der Vorlesung der Tora bleibt die Gemeinde sitzen, beim Vortrage der zehn Gebote aber hat sie sich zu stellen etc.' Das jüdische Gesetz und die Zweibrückener Synagogenordnung kollidieren in diesen Bestimmungen. Ersteres spricht sich wörtlich so aus: 'Man muss beim Vorlesen aus der Tora nicht stehen. Einige legen jedoch die Erschwerung auf, zu stehen; so tat es auch unser Lehrer R. Meir.' (Schulchan Aruch O.Ch. 146,4). Die für die religionsgesetzliche Entscheidung maßgebenden Kodizes bemerken noch hierzu, dass während der Segenssprüche über der Tora die Gemeinde jedenfalls eine stehende Haltung einzunehmen habe.
Der Zweibrückener Ausschuss dekretiert dagegen: Die Gemeinde bleibt sitzen! Haben die Herren Diktatoren bei dieser Weisung an die religionsgesetzliche Seite der Bestimmung gedacht, so möchten wir uns die bescheidene Frage gestatten: Wie kommt ein Statuten dekretierenden Ausschuss dazu, es den etwaigen Machmirim seiner Gemeinde unmöglich zu machen, eine ihren Wünschen entsprechende Stellung beim Vorlesen aus der Tora einzunehmen? War er sich aber gar nicht bewusst, dass er sich hier auf religionsgesetzlichem Gebiete bewegt, wird wie in einem Wachsfigurenkabinett in der Zweibrückener Synagoge gestanden und gesessen, je nachdem an dem Schnürchen dieses oder jenes Paragraphen gezogen wird, sind die Synagogenbesucher nichts als Statisten, als bloße Staffage, die auf Kommando sitzt und aufsteht, um das ganze Ensemble der Szenerie noch harmonischer zum Ausdruck zu bringen, wie will man dann die Entwürdigung rechtfertigen, die in diesem Paradespiel liegt, nicht nur für die Gemeinde sondern auch für die gewissenhafte Observanz des jüdischen Religionsgesetzes?
'Beim Vortrag der Zehngeboten aber hat sie sich zu stellen.' Von wann stammt diese Weisung? Unsere Weisen haben die sog. Zehngebote nicht ins Gebet aufgenommen, um dem Wahn der Minim keinen Vorschub zu leisten, die zu jeder Zeit in den Dekalog einen bevorzugteren Teil unserer Tora erblickten, 
Zweibruecken Israelit 17121879b.jpg (291218 Byte)um so die übrige Tora noch tiefer herabwürdigen zu können. So lange es eine Tora gibt, besaß jeder Satz derselben eine gleich große Heiligkeit, sind z.B. die Worte aus Esau's Geschlechtsregister 'und die Schwester Lotans Timna' (1. Mose 36,22) nicht weniger heilig als der Dekalog ist, warum muss in der Zweibrückener Reform-Synagoge die Gemeinde während des Vorlesens der Zehn Gebote sich stellen? 
Alle derartigen Vorschriften in den modernen Tempeln, die über die diesbezüglichen religionsgesetzlichen Bestimmungen hinausgehen und ein Stehen und Sitzen, womöglich nach dem Takte vorschreiben, machen ja diese Vornahmen nicht von dem inneren Gehalte der Gebete abhängig, nicht einmal von der Bequemlichkeit der Gemeinde, sondern lediglich von Anstandsrücksichten, die man törichter Weise den nichtjüdischen Besuchern des jüdischen Gotteshauses schuldig zu sein glaubt. Noch hat kein Christ oder Mohammedaner die Gebetordnung seiner Kirche oder Moschee mit Rücksicht drauf eingerichtet, dass sie den Beifall jüdischer Besucher habe, warum soll denn für unsere Synagogen unjüdische Geschmacksrichtung maßgebend sein? Diese Mittelchen helfen auch nichts. In vielen Synagogen hat man sich Wunder welche Erfolge versprochen von der Ausmerzung unserer jüdischen Bräuche und Gebete, was haben wir damit erreicht? Wir? Nichts. Das Rischuß (Antisemitismus) aber hat einen Höhepunkt erreicht, der mit den Orgeln, gemischten Chören, deutschen Gebeten, mit denen man alle Rischußgeister bannen zu können vermeinte, in einem gar merkwürdigen Gegensatz steht.
Kehren wir zu der Zweibrückener Synagogenordnung zurück: 'Es ist niemandem gestattet, auch dem Kantor und dem Hilfsvorbeter nicht, am 9. Aw und Versöhnungstage die Schuhe oder Stiefel auszuziehen; ebenso wenig ist es gestattet, sich mit dem Totenhemd zu bekleiden.'
Warum! Nun, der Ausschuss will es so. Aber etwas Sinn musste doch eigentlich auch in diesem kindlichen Spiele liegen. Fürchtet man eine Erkältung der Gemeinde? Am 9. Aw dürfte das doch nicht zu befürchten sein, und dass es die Zweibrückener in Tekufat Tamus selbst frieren sollte, ist eine Zumutung, die ein einigermaßen anständiger Ausschuss doch nicht voraussetzen dürfte. Ist etwa der bekannte liebe Friede mit ihm Spiel, der eben möchte, dass die ganze Gemeinde auf gutem Fuße steht, und deshalb die Schuhe und Stiefel selbst an den Füßen des Kantors und Hilfsvorbeters nicht missen will? Aber warum wäre dann das Totenhemd am Versöhnungstag verpönt, dieses ergreifende Symbol des keine feindlichen Gegensätze mehr kennenden Todes?
Es bleibt kein Ausweg, man scheint in Zweibrücken das Entschuhen der Füße und das Anlegen des Totenhemdes für etwas Unanständiges, gegen den guten Ton verstoßendes, den christlichen Synagogenbesuchern unangenehm Berührendes zu halten. Ohne Zweifel werden die Verstorbenen der Zweibrücker Kultusgemeinden in Frack und Glacéhandschuhen beerdigt, damit sie einst salonfähig vor ihrem himmlischen Richter erscheinen, denn was für die Lebenden recht ist, ist für die Toten billig. Ohne Zweifel weiß man dort nichts mehr von dem Wissen Moses und Israels, in welchem Gottes heiliger Wille die Entschuhung sogar gesetzlich vorschreibt, z.B. bei dem Chalizah-Akte, was doch nicht gut möglich wäre, wenn es wirklich eine Unanständigkeit wäre. Gewiss weiß man dort ebenso wenig davon, dass ein Moses, ein Josua gerade in besonders gehobenen Momenten die Schuhe vom Fuße lösten, das Alles muss man dort vergessen haben, denn sonst müsste man sich doch in die Seele hinein schämen, sich einer Verrichtung zu schämen, die der größte Mensch auf Erden zu verrichten nicht nur nicht unter seiner Würde hielt, sondern mit welche er gerade der Heiligkeit des Augenblicks den entsprechenden Ausdruck gab."
Zweibruecken Israelit 24121879a.jpg (318575 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Dezember 1879: "Von den Ufern des Erlbaches (Schluss). Besonders belehrend ist der § 5 dieser Synagogenordnung: 'Während des Gottesdienstes dürfen sich nur der Kantor und die zur Tora zu Rufenden mit dem Gebetmantel (Talit) bekleiden, und können nur Diejenigen zur Tora gerufen werden, die anständig gekleidet sind.'
Nach § 17 dürfen auch die Leidtragenden oder die den Todestag ihrer Eltern Feiernden mit einem Gebetmantel bedeckt sein. Aus der Fülle dessen, was der denkende Jude bei solchen bestimmungen einer sich Synagogen-Ordnung nennenden Synagogen-Unordnung empfindet, möge hier folgendes seine Stelle finden. 
Gottes heiliger Wille schreibt Fäden für jeden Zipfel eines viereckigen Gewandes vor. Der Zweibrückener Synagogen-Ausschuss verbietet es, sogar während des Gottesdienstes. Warum? Nun, die Bestimmung der Zizoth ist: durch ihren Anblick sich Gottes Gesetze in Erinnerung zu rufen und das ist in Zweibrücken störend oder mindestens überflüssig. Zizoth mahnen den Juden, nicht seinem Auge und Herzen zu folgen; wer aber herzlos ist, kann seinem Herzen ohnedies nicht folgen, und wem der ganze Gottesdienst nur Ohrenschmaus und Augenweide ist, der muss gerade beim Gottesdienst seinen Augen folgen.
Freilich lehrt der Talmud, wer auf das Gebot der Zizoth achtet, zieht Gottes Schechinah in seinen Kreis. Der Talmud? Der macht dem wohllöblichen Ausschuss der israelitischen Zweibrücker Kultusgemeinde wenig Skrupel, aber es ist dort doch auch ein Rabbiner, ein Breslauer sogar, von dem freilich nur ein Parteiorgan erzählt hat, dass er orthodoxe Reformen eingeführt habe? Nach dem Wortlaut dieser Synagogenordnung darf ja selbst der Rabbiner nicht einmal während des Gottesdienstes ein Tallit tragen! Hier hält nicht einmal jene Universalausrede für Alles, der bekannte 'liebe Friede' her, dass der Herr Rabbiner etwa hinterher zu dem talithlose Gottesdienste hätte deshalb Amen und Plazet sagen müssen, um eben kein Wässerchen zu trüben.
Die Synagogenordnung ist nämlich, wie das Datum ausweist, älter als die Amtszeit des Rabbiners, er hätte also, wenn er wirklich so orthodox fühlt, dem Frieden mit seiner orthodoxen Überzeugung, dem Frieden mit seiner Gemeinde gar nicht besser dienen können, als wenn er dieser seiner Überzeugung Rechnung tragend, auf eine Stelle verzichtet hätte, in der er sich dem Verdachte der Heuchelei umso sicherer aussetzt, je stärker der Geruch der Orthodoxie ist, den man um ihn verbreitete.
Bei solchen Zuständen ist er erklärlich, dass ein Breslauer in Zweibrücken Rabbiner wird, ein anderer bekäme ein solches Kunststück nicht fertig, orthodox mit einer solchen Synagogen- und Gebetordnung zu sein oder doch gelten zu wollen. Als Frankel wegen seiner Auffassung von Tora vom Himmel bekämpft wurde, wurde unter anderem zu seinen Gunsten geltend gemacht, dass er das Talit doch über den Kopf ziehe. Dieser armselige Trost fällt bei seinen Schülern Bipontini generis also auch weg!
Die Vorschrift, anständig gekleidet zu sein, wenn man zur Tora gerufen wird, enthält, indem sie voraussetzt, dass die Gemeindemitglieder unanständig gekleidet die Synagoge besuchen, eine so flagrante Beleidigung der ganzen Gemeinde, dass man es der letzteren überlassen kann, sich deshalb mit ihrem Ausschuss auseinander zu setzen.
Die neue Zweibrückener Tora scheint jedenfalls noch nicht so allgemein von der Gemeinde anerkannt zu sein, dass man ohne weiteres auf ein anständiges Entgegenkommen seitens der einzelnen Mitglieder rechnen durfte, und man muss dies ganz natürlich finden.
Man irrt nämlich sehr, wenn man auf Grund der bisher mitgeteilten Proben, die neue Zweibrückener Tora nun für ein alltägliches Duodez-Torachen hielt. Mag sie auch an Geist und Sinn mit der Tora Moses und Israels wenig gemeinsam haben, an Ausdehnung scheint sie ihr, soweit diese Synagogen-Ordnung eine vernünftige Folgerung zulässt, ums Dreifache überlegen zu sein. Sie brauchen nämlich dort drei Jahre um ihre Tora zu Ende zu lesen, oder wie man das vornehm
Zweibruecken Israelit 24121879b.jpg (318884 Byte)nennt, der dreijährige Zyklus ist dort eingeführt. Der betreffende Passus lautet: 'Das Vorlesen der Tora hat von Schabbat Bereschit 640 (wohl an 1879 gedacht, insofern nach der neuen Regelung der Schabbat Bereschit zu Beginn des neuen jüdischen Jahres sein soll) an nach dreijährigem Zyklus zu geschehen'. Wir haben dem Leser den Wortlaut nicht vorenthalten zu sollen geglaubt, weil man doch selten eine solche Ankündigung von einem salbungsvollen … begleitet zu finden pflegt. – Gegen solche pastoralkluge Ausschussweisheit sind doch selbst die Breslauer Stümper! In dem 'der Gottesdienst Kol Nidrei'  überschriebenen Schlusskapitel wird übrigens zur allgemeinen Beruhigung beigefügt, dass trotz des dreijährigen Zyklus, dennoch alljährlich Simchat Tora stattfinden kann. Aus dieser Gruppierung scheint hervorzugehen, dass das Simchat-Tora-Fest in Zweibrücken am Kol-Nidre-Abend gefeiert wird. Das ist eine sehr praktische Idee. Die Beschwerden des Fastens machen sich einerseits an diesem Abend noch nicht so fühlbar, während man andererseits wahrscheinlich an diesem Abend in Zweibrücken die Geschäfte geschlossen und so die nötige Zeit zur Simchat Tora-Feier hat. – Wieso es aber bei dreijährigem Zyklus trotz alledem möglich ist, alljährlich Simchat Tora zu halten, ist hier nicht angegeben. Ich denke, dem Ausschuss hat eine Abhandlung von Lichtenberg vorgeschwebt, in welcher diejenigen, welche am 29. Februar geboren und daher in der traurigen Meinung sind, nur alle vier Jahre einen Geburtstag zu haben, mit ihrem Schicksal durch den Beweis ausgesöhnt werden, dass sie dennoch alljährlich den Tag ihrer Geburt feiern können.
Wenn ich vom dreijährigen Zyklus höre, wundere ich mich immer, dass seine Gevattern, diesen Gedanken nicht konsequent durchgeführt haben, dass sie z.B. Jom Kippur, Rosch Haschana kurz alle Feiertage nicht ebenfalls nur alle drei Jahre zu feiern empfehlen, Schabbat alle drei Wochen etc. etc. -  Ich muss jedoch gestehen, dass die Zweibrücker Manier, wie sie sich aus der Synagogen-Ordnung ergibt, nämlich mehrere Feiertage auf einen zu vereinigen, noch viel praktischer ist.
Aber ich sehe, dass meine Bemerkungen schon fast so lange sind, wie die ganze Synagogen- und Gebetordnung zusammen, und ich habe noch nicht einmal die Hälfte des Köstlichen vorgeführt, ja ich fühle es, dass ein solches Werk so zu schildern, dass jeder eine treue Vorstellung des Ganzen erhält, meine Feder zu schwach ist. – Habe ich doch selber die ganze Zeit geglaubt, der Kultus in Zweibrücken bestehe aus Gebet, Toralesen, Orgelspiel; Predigt etc. und ersehe soeben aus dem § 20, dass die Kultusgemeinde-Mitglieder selber zum Kultus gehören.
'Jedem Kultusmitgliede soll ein Exemplar der Synagogen- und Gebetordnung zur Danachordnung zugestellt werden.' Wahrlich: die ganze Gemeinde, es sind alles Geweihte. Also, nur das Allergröbste!
Der Freitagabend-Gottesdienst beginnt mit dem Orgelspiel, in der Mitte ebenfalls Orgelspiel, während der Schmone Esre (Achtzehnbittengebet) sanftes Orgelspiel. Anmerkung: nach Schma Jisrael spricht der Kantor laut weahawta…, dann sanftes Orgelspiel.' Es möge gestattet sein zu dieser Anmerkung, folgende bescheidene Frage anzumerken: wenn die Ankündigung des dreijährigen Zyklus mit einem gottesfürchtigen … verbrämt wird, wäre dann zwischen weahawta und dem sanften Orgelspiel, nicht ein sanftes lehawdil am Platze gewesen.
Magen awot fällt aus; haben die Zweibrücker scheint's nicht mehr nötig. Lechu nirannena, Lecha dodi und bama madlikin, die dasselbe Schicksal teilen, befinden sich also in guter Gesellschaft. 
Vom 'Gottesdienst am Sabbatmorgen' genügen die zwei einleitenden Sätze, um sich den übrigens Nonsens von selbst ausmalen zu können. 'Schacharit wird in der Frühe allein gebetet. (d.h. gar nicht gebetet). Der Hauptgottesdienst Musaf beginnt mit Orgelspiel.'
Nun heißt Musaf aber Zusatz-Gottesdienst in Zweibrücker Ausschussdeutsch: Nebengottesdienst, während Schacharit der eigentliche Morgengottesdienst ist. Der Gottesdienst an Sabbatmorgen besteht also in Zweibrücken darin, dass der eigentliche Morgengottesdienst nicht abgehalten wird, dagegen nennen sie den Zusatz-Gottesdienst zu dem nicht abgehaltenen und also auch nicht zusetzungsfähigen Morgengottesdienst, Hauptgottesdienst und last not least – beginnen ihn mit Orgelspiel. Dann folgt noch ein wenig laute und stille Andacht mit lautem und sanftem Orgelspiel, und schließlich wird von den Leidragenden ein Kaddisch auf diesen Singsang gesagt.
Hallel hat noch ein Plätzchen in Musaf gefunden, (was sich die verehrlichen Kultusmitglieder wohl bei den Worten denken: Lobet den Herrn, all ihr Völker?), dagegen ist das Jozer der Razzia des hochweißlichen Ausschusses sämtlich erlegen. Das muss eine Jagd gewesen sein, so wild, dass die sonst so langatmigen Sätze nicht nur den Atem, sondern sogar Prädikat resp. Subjekt verloren haben. Man überzeuge sich:
'Anmerkung. An keinem der Sabbate, an welchen früher ein Jozer gesagt wurde, wird mehr ein solches gebetet. Auch Eloheichem (euer Gott) nicht.'"   

     
     
Aus der Geschichte des Rabbinates Zweibrücken 
   
Ausschreibung der Stelle des Bezirksrabbiners 1879

Zweibruecken Israelit 07051879.jpg (99202 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. Mai 1879: "Bekanntmachung. Anstellung eines Rabbiners für den Rabbinatsbezirk Zweibrücken (Rheinbayern) betr. die Rabbinerstelle für den Rabbinatsbezirk Zweibrücken, umfassend die israelitischen Kultusgemeinden der drei Bezirksämter Homburg, Pirmasens und Zweibrücken, ist durch den Tod des bisherigen Rabbiners in Erledigung gekommen und soll nunmehr wieder besetzt werden. 
I. Der Rabbiner hat seinen Wohnsitz in der Stadt Zweibrücken zu nehmen. 
II. Der jährliche fixe Gehalt des Rabbiners beträgt  Mark 1.100, wozu die Kultusgemeinde Zweibrücken noch einen jährlichen Beitrag als Gehaltszulage von Mark 50 bewilligt hat. 
Außerdem bezieht der Rabbiner einen jährlichen Zuschuss aus der Staatskasse von Mark 540. 
Summa Mark 1.690.  
Auf den Staatszuschuss hat der Rabbiner jedoch nur solange Anspruch, als die Mittel zu solchen staatlichen Aufbesserungszuschüssen gewährt werden. 
III. Zu dem vorbemerkten fixen Gehalte kommen nun noch die auf mindestens 600 Mark jährlich anzuschlagenden Kasualien. Bewerber um die Rabbinatsstelle haben ihre Gesuche samt Zeugnissen innerhalb vier Wochen bei der unterfertigten Behörde einzureichen. Zweibrücken, 1. Mai 1879. Königliches Bezirksamt. Damm, königlicher Regierungsrat."

    
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Israel Mayer an seine Gemeinden (1884)  

Zweibruecken AZJ 30091884.jpg (218664 Byte) Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 30. September 1884: "Korrespondenz. Ein sehr zu empfehlender Brauch wäre es, das die Rabbiner, die einem Sprengel vorstehen, an die Gemeinden desselben zu jedem hohen Festtage einen sog Hirtenbrief richteten, der in den Synagogen zum Festtage verlesen würde. Allerdings wäre es angemessen, dieses Rundschreiben nicht bloß aus schönen Phrasen bestehen zu lassen, sondern darin auch praktische Ratschläge zu geben. Als ein Beispiel dessen folgt hier ein solcher, uns zugekommener Erlass. 
Brief der Buße
. Worte der Ermahnung an meine Gemeinden. Da in der Bußwoche das Ohr der Israeliten besonders geneigt ist, Belehrung anzunehmen, und das Herz willfährig, gute Vorsätze zu fassen, so möchte ich am heutigen Tage die Gemeinden meines Bezirks auf einen Übelstand aufmerksam machen, und hoffe ich, dass meine Worte ihre Wirkung nicht verfehlen mögen. 
Es heißt in der Haphtorah (Prophetischer Abschnitt), welche am Jom-Kippur zu Schachris (Morgengebet) gelesen wird: 'Wenn du zurückhältst am Schabbat deinen Fuße, dass du nicht ausübest dein Gelüste an meinem heiligen Tage, wenn du nennest den Schabbat eine Lust, dem heiligen Gotte zu Ehren, wenn du ihn ehrest, nicht auszuführen an ihm deine Wege, nicht aufzusuchen deine Lust und nicht davon zu reden, dann wirst du Lust haben an dem Ewigen.' (Jesaja 58,13-14). 
Der Schabbat wird genannt ein Bundeszeichen zwischen Gott und seinem Volke Israel; allein dieser Bund wird leider auch in meinem Rabbinatsbezirk gar mannigfach verletzt. Aus dem vielen Schabbatsünden will ich dieses Mal das Spielen in Wirtshäusern hervorheben. Die Stunden aber, die der Schabbat nicht durch Gottesdienst in Anspruch nimmt, sollten eine andere und edlere Bestimmung haben. Im Midrasch heißt es: 'Die Tora sprach zu Gott: 'Herr der Welt! Wenn das Volk Israel das heilige Land in Besitz nimmt, was wird da aus mir werden? Jeder Einzelne wird sein Feld pflügen und besäen und für mich keine Zeit haben!' Da sprach Gott zur Tora: 'Ich gebe dir den Sabbat zum Genossen; an diesen Tage verrichten die Israeliten keine Arbeit, sondern besuchen die Gottes- und Lehrhäuser und beschäftigen sich mit der Tora.' In diesen Worten ist ausgesprochen, wie wir die freie Zeit des Schabbat ausfüllen sollen. Nicht durch Kartenspiel, welches eine Entweihung das Sabbat ist, sondern durch Lesen in der heiligen Schrift. Ich empfehle darum, den alten gebrauch nicht untergehen zu lassen, am Schabbat den Wochenabschnitt (Sidroh) des betreffen Schabbat sowohl im Urtexte als auch in deutscher Übersetzung genau und aufmerksam durchzulesen, damit so die Kenntnis der heiligen Schrift nicht schwinde aus den Gemeinden Israels und der Schabbat zu seinem Rechte komme. Ebenso sollten die Mütter, statt auf Luxus ihr Augenmerk zu richten, am Schabbat ebenfalls den Wochenabschnitt in deutscher Übersetzung lesen, und Vater und Mutter die Kinder zu gleichem Tun veranlassen. 
Weiterhin möchte ich empfehlen, dass in den Gemeinden meines Bezirks sich Chebros (Lehr- und Lesevereine) bilden, und dass in denselben am Schabbat aus irgend einer anständigen und belehrenden jüdischen Zeitung vorgelesen wird, damit Jeder mit der laufenden Geschichte seiner Glaubensgenossen vertraut wird, Anregung erhält, bald an diesem, bald an jenem guten Werke sich beteiligen und die dort gebotene Belehrung in sich aufzunehmen. Zu solcher Lektüre 
Zweibruecken AZJ 30091884a.jpg (68449 Byte)empfehle ich: 'Allgemeine Zeitung des Judentums' von Dr. Philippson, die 'Jüdische Presse' von Dr. Hildesheimer, 'Israelitische Wochenschrift' von Dr. Rahmer und 'Jeschurun' von Hirsch, welche bei jeder Postanstalt bezogen werden können. 
Wenn Ihr, meine lieben Gemeinden, meiner Ermahnung folgend, Eure Gelüste zähmet und dem Schabbat statt dessen wieder eines seiner alten Urrechte zurückgebet, wenn Ihr, statt am Schabbat dem Spiele zu frönen, mit dem Psalmisten saget: 'Deine Zeugnisse, o Gott, seien mir Lust', wenn Ihr nicht ausübet Euer Gelüste, sondern Lust haben an Gott und an seinen heiligen Worten, dann wird wahre Sabbatlust wieder in Eure Häuser einkehren und der Segen Gottes möge Euch dafür zu Teil werden! 
Leschana towa tekatewu!
(Zu einem guten Jahr möget ihr eingeschrieben sein!). 
Zweibrücken, zu Rosch-Haschonoh 5645 (1884). (Datum hebräisch). Dr. J. Mayer, Bezirksrabbiner. 
An sämtliche Gemeinden des Bezirksrabbinats zum Vorlesen in der Synagoge am ersten Tage Rosch-Haschonoh vor Mussaph."  

   
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zu Jom Kippur (1886)  

Zweibruecken AZJ 19101886.jpg (266541 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Oktober 1886: "Zweibrücken, 30. Oktober (1886). Der hiesige Bezirksrabbiner, Herr Dr. J. Mayer, versendet jährlich einen 'Bußbrief zum Verlesen seines Bezirks am Kol Nidre (sc. zum Versöhnungstag Jom Kippur). Das ist interessant genug, um hier wiedergegeben zu werden. 
Etwas über häuslichen Gottesdienst. 'Gewöhne den Knaben nach seiner Weise, auch wenn er alt wird, weicht er nicht davon.' (Sprüche Salomos 22,7). In meinem vorjährigen 'Bußbriefe' habe ich über Synagogenbesuch und Synagogenzucht zu Euch geredet und euch aufgefordert, die Jugend zum besuche des Gotteshauses anzuhalten, damit sie dem Gotteshause nicht entfremdet werde. Heute will ich ergänzend auf die noch bedeutsamere Wichtigkeit des häuslichen Gottesdienstes für die Jugend aufmerksam machen. 
Auf meinen Rundreisen durch den Rabbinatsbezirk tönt vielfach die Klage der Familienväter an mein Ohr, dass die Kinder im Gebethause sich nicht zurechtfinden, dass sie die einzelnen Ereignisse im leben nicht religiös zu behandeln verstehen, dass überhaupt Knaben sowohl als Mädchen nicht gehörig vorbereitet in das Jahr der religiösen Mündigkeit eintreten. Einer allgemeinen menschlichen Schwäche nachgebend, sucht man die Ursachen dieser betrübenden Erscheinung nicht bei sich, sondern schiebt die volle Schul der Schule zu. Allein, selbst der gewissenhafteste, in seinem Lehramt von heiligstem Eifer erglühte Lehrer vermag nur zu lehren, nicht aber das Kind zum Tun anhalten. 'Wichtiger aber als das Lehren, ist die Betätigung der religiösen lehren' (Talmud Berachot 7). Letztere aber herbeizuführen, ist die Aufgabe des Elternhauses; dieses muss die Jugend zum religiösen Tun heranziehen, dieselbe daran gewöhnen, durch sorgfältige Handhabung des häuslichen Gottesdienstes. 'Mit den ersten Sprechversuchen des Kindes beginne auch schon der Unterricht des Vaters' (Talmud Sukkah 42). Auf Schritt und Tritt bietet dann die Religion dem Vater Gelegenheit, das Kind an Gott und seine heilige Lehre zu erinnern und zu gewöhnen. Die Natur mit ihren Wundern, die Pflanzenpracht der Erde, der Himmel mit seiner Sternenwelt, die Genüsse des Lebens, die Erfüllung der göttlichen Gebote, die besondere Fürsorge Gottes für den Menschen – all dieses bietet Anlass zur Belehrung des Kindes, wobei man es je nach Alter und Fassungskraft mit den einschlägigen religiösen Gebräuchen und Segenssprüchen bekannt macht. Mit zunehmendem Alter wird das Kind in das Gebetbuch einzuführen sein. Wohl kann ihm die Schule die Kenntnis und Bedeutung der Gebete beibringen, nicht aber die völlige Gewandtheit und Sicherheit, sich in den verschiedenen Gebetbüchern zurechtzufinden. Aus diesem Grunde dürfte auch die in verschiedenen Synagogen der Ordnung wegen getroffene Einrichtung der Absonderung der Kinder nicht zu empfehlen sein. Wer soll da die Kinder im richtigen Gebrauch des Gebetbuchs unterweisen? Es soll der Vater das Kind bei sich haben, damit er ihm seine Führung angedeihen lassen kann. Und wie erhebend wäre es weiterhin für den Vater, wenn er an Sabbat- und Festtage, anstatt die freien Nachmittage zu unerlaubten und unedlen Vergnügungen zu missbrauchen, mit den Kindern die Wochenabschnitte durchlese, um lehrend zu lernen und verwirklichen das Wort des Schema-Gebetes: 'du sollst die Lehre deinen Kindern einschärfen!' – Ebenso ist es heilige Pflicht der Mutter, die Mädchen zu ihrem künftigen Berufe als jüdische Hausfrauen anzuleiten, indem sie dieselben mit den verschiedenen, dem Pflichtenkreise des Weibes obliegenden Betätigungen religiöser Vorschriften vertraut macht. 'Wie das Tun der Mutter, wird dann das Tun der Tochter sein' (Talmud Ketubot 63).
Pflege des häuslichen Gottesdienstes ist eines der wirksamsten Mittel zur Förderung des religiösen Sinnes und Lebens unserer Jugend. Entsprechend dem talmudischen Erziehungsgrundsatze: 'Erst lernen, dann verstehen', wird das also der Jugend angewöhnte Leben derselben zur zweiten Natur werden, um allmählich auch den Verstand des reiferen Menschen zu befriedigen und gefangen zu nehmen. Darum rufe ich Euch am heutigen Versöhnungstage zu: 'Gewöhnt den Knaben nach seiner Weise, auch wenn er alt wird, weicht er nicht davon.'  Dr. Israel Mayer, Bezirksrabbiner."

   
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zur Gründung eines israelitischen Zufluchtshauses für die Pfalz (1887)     

Zweibruecken AZJ 18081887.jpg (244919 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. August 1887: "Zweibrücken, 7. August (1887). Von hier aus ist folgendes Zirkular versandt worden: 'In einer am 20. April dieses Jahres hier stattgehabten Versammlung der israelitischen Kultusvorstände des Rabbinatsbezirkes Zweibrücken wurde auf Anregung des Unterzeichneten beschlossen, die Gründung eines israelitischen Zufluchtshauses für die Pfalz ins Leben zu rufen, in welchem erwerbsunfähige, hilfsbedürftige und würdige Israeliten der Pfalz beiderlei Geschlechts - Waisen inbegriffen - Aufnahme finden sollen. 
Eine solche Anstalt wird mit jedem Tage mehr ein Bedürfnis besonders für die kleineren Gemeinden, die in Folge der Übersiedlung ihrer reicheren Mitglieder in die Städte kaum imstande sind, ihre notwendigsten Kultusbedürfnisse zu bestreiten, geschweige solchen hilfsbedürftigen Personen in ihrer Mitte die unerlässliche Unterstützung zu gewähren. Solche Anstalten bestehen zwar bereits in der Pfalz, die jedoch, weil konfessionell, dem Israeliten nicht zugänglich sind. Außerdem würde für streng religiöse Israeliten das Leben in denselben nach den Anforderungen unserer Religion kaum zu ermöglichen sein. durch Gründung einer solchen Anstalt für die Israeliten der Pfalz würden wir in solchen Werken tätiger Nächstenliebe unseren Mitbürgern anderen Bekenntnissen nicht mehr nachstehen, unseren Armen ein Asyl bieten und zugleich ein einigendes Band für alle Israeliten der Pfalz herstellen.  
Zur Ausführung der notwendigsten Vorarbeiten wurde zunächst aus der Mitte der Versammlung ein engerer Ausschuss, bestehend aus den Herren L. Bloch, Kultusvorsteher in Rodalben, W. Kahn, Kultusvorsteher in St. Ingbert, M. Mai, Kultusvorsteher in Zweibrücken und dem Unterzeichneten gewählt. Dieser engere Ausschuss soll nach Bewältigung der unerlässlichen Vorarbeiten zu einem geschäftsführenden Ausschuss, bestehend aus gewählten Vertrauensmännern aus den vier Rabbinatsbezirken der Pfalz, erweitert werden.
In Verfolg der uns obliegenden Vorarbeiten richten wir an sämtliche Gemeindevorstände der Pfalz folgende Fragen, um deren bald gefällige Beantwortung an die Adresse des unterzeichneten Bezirksrabbiners Dr. Mayer in Zweibrücken wir bitten. 
1. Ist Ihre Gemeinde, respektive Ihr Synagogen-Ausschuss überhaupt einverstanden mit der Gründung eines derartigen Zufluchtshauses? 
2. Wie viele hilfsbedürftige Personen im oben angegebenen Sinne befinden sich in Ihrer Gemeinde und deren Filialen? Wie viele ältere hilfsbedürftige Personen und welches Geschlechts? Wie viele Doppelwaisen und welches Geschlechts?  
3. Ist Ihr Synagogen-Ausschuss bereit, sich auf einer allgemeinen Versammlung (etwa in Neustadt als dem geeignetsten Mittelpunkte der Pfalz) vertreten zu lassen, behufs Beratung über den Sitz der Anstalt, über die Geldbeschaffungsfrage und zur Vornahme der Wahl des geschäftsführenden Ausschusses? 
Im Auftrage des engeren Ausschusses: Dr. J. Mayer, Bezirksrabbiner in Zweibrücken.'  
Dass wir dem schönen Werke den besten und baldigsten Erfolg wünschen, brauchen wir nicht erst hinzuzufügen."     
   
Die Idee des Israelitischen Altersheimes wurde 27 Jahre später in Neustadt an der Weinstraße realisiert (Einweihung des Heimes 1914).  

       
Rundschreiben von Rabbiner Dr. Mayer zu den hohen Feiertagen (1890)   

Zweibruecken Israelit 22091890.jpg (46865 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. September 1890: "Zweibrücken, 10. September (1890). Herr Dr. Mayer, Bezirksrabbiner in Zweibrücken, versendet an die Gemeinden seiner Bezirks ein Rundschreiben, indem er sich über das Thema 'unsere Umgangssprache' also ergeht: Eine talmudische Vorschrift verlangt, dass wir Gott für das Böse nicht minder loben sollen als für das Gute. Auch das, was uns böse erscheint, trägt oft Keime zu unserer Besserung und Veredlung in sich. Einen schmerzlichen, aber triftigen Beweis für diese Wahrheit liefert uns die schon seit Jahren in unserem Vaterlange
Zweibruecken Israelit 22091890a.jpg (223477 Byte)gegen uns gerichtete feindliche Bewegung. Dieselbe hat das eingeschlummerte jüdische Bewusstsein wieder geweckt und gekräftigt und reinigend und läuternd nach verschiedenen Richtungen gewirkt. Auch schlecht Werkzeuge fertigen oft gutes und brauchbares. Die Erreger und Führer dieser judenfeindlichen Bewegung sannen auf unser Verderben, aber Gott wird es zu unserem Heil sein lassen. (hebräisch und deutsch:) 'Ihr habt es böse gemeint, Gott aber gut (1. Mose 50,20).' Makellose Lebensführung, sittliche Veredlung werden feindlicher Rede und Tat stets am wirksamsten begegnen. Aber auch manche Äußerlichkeiten, welche geeignet sind, uns verächtlich erscheinen zu lassen, und uns gar oft Spott und Hohn zuziehen, müssen weichen, damit wir auch hierin vor Gott und Menschen rein und tadellos erscheinen. Ich meine besonders die mannigfachen Missbräuche, welche wir uns in unserer Umgangssprache zuschulden kommen lassen. 
Indem wir in meist unrichtiger und geschmackloser Form die Sprache der heiligen Schrift und unsere Landessprache durcheinander mengen, versündigen wir uns in gleicher Weise an dem Geiste dieser Sprachen, an unserer und unserer Religion Würde und an den Geboten des Anstandes und der Schicklichkeit. Die Sprache ist das Kleid des Gedankens. So aber ein Mensch sich hüllen würde in Kleidungsstücke, welche verschiedene Nationaltrachten oder Geschmackrichtungen angehören -, würde er da nicht dem Fluche der Lächerlichkeit verlassen? Und wir wollten dasselbe mit der Einkleidung unserer Gedanken tun und uns dadurch versündigen an uns selbst und zugleich an der Reinheit und dem Wohllaut der deutschen und an der Keuschheit und einfachen Hoheit der hebräischen Sprache! Man ist jetzt mehr denn früher bestrebt, den Besitzstand der deutschen Sprache zu wahren und zu mehren und gerade wir sollten diesen Bestrebungen nicht auch entgegenkommen, indem wir einer reinen Sprache uns befleißen? Die Zeiten und Verhältnisse, unter welchen unser Sprachgemengsel entstand, sind Gottlob vorüber, und darum wollen wir auch unserer Zeit hierin den schuldigen Tribut nicht länger vorenthalten und nur deutsch sprechen. Und wenn wir noch das hebräische rein und richtig sprächen! So aber wie wir diese Sprache, die uns doch so heilig sein sollte, sprechen, verzerren und verrenken wir dieselbe in so geschmackloser und gesetzwidriger Weise, dass der unkundige Hörer nur ein abfälliges Urteil über sie fällen kann. Die Sprache, in der uns unsere höchsten Religionslehren offenbart wurden, in der wir zu Gott beten, missbrauchen wir zu hässlichen, unangemessenen Ausdrücken, die Sprache der Tora wird zum Dolmetsch niedriger Denkweise,   
Zweibruecken Israelit 22091890aa.jpg (72942 Byte)zur Magd der Märkte. Und welchen Eindruck muss es auf Unkundige machen, wenn wir in ihrer Gegenwart und Gesellschaft Ausdrücke gebrauchen, die ihnen unverständlich sind? Werden sie sich nicht von uns abgestoßen fühlen und daraus ein Recht herleiten, uns als Fremde zu betrachten und von ihrer Gesellschaft auszuschließen? Es ist ein Zeichen mangelnden Schicklichkeitsgefühls, wenn wir als Deutsche unter Deutschen nicht reindeutsch reden, sondern unsere Gedanken zu verhüllen trachten. Wahre Duldung besteht in der Anerkennung auch der Ungleichheiten, so dieselben berechtigt sind. Niemand aber wird behaupten wollen, dass diese Ungleichheit ein Recht auf Duldung habe. Darum lasst uns dieses Erbstück früherer uns auferlegten Abgeschlossenheit ablegen eingedenk der talmudischen Mahnung: 'Immer befleiße sich der Mensch einer reinen Sprache!'"

  
Rabbiner Dr. Mayers Stammbaum (Beitrag von 1898)    

Zweibruecken Israelit 23021898.jpg (95857 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 23. Februar 1898:  "Zweibrücken. (Die Familie des Hauptmann Dreyfus) stammt aus dem Dorfe Rixheim bei Mülhausen im Elsass. Dort lebte der Großvater des Hauptmanns als armer Händler. Ein Bruder desselben war der vor etwa einem Jahrzehnte verstorbene Rabbiner Emanuel Dreyfus in Sulzburg (Baden), der Verfasser des Orach Meischorim; eine ältere Schwester war nach Müllheim (Baden) verheiratet; diese ist meine Großmutter väterlicherseits. Eine weitere Schwester war an den Rabbiner Raphael Wurmser in Sultz (Oberelsass) verheiratet und ein Sohn derselben war der vor etwa zwei Jahren verstorbene Rabbiner Wurmser in Thann (Oberelsass). Der Vater des Hauptmanns, der vor einigen Jahren gestorben, siedelte in jungen Jahren als armer Mensch nach dem nahen Mülhausen über, wo er durch Intelligenz, Tatkraft und Ausdauer es aus sehr kleinen Anfängen allmählich zum Großfabrikaten brachte. Dieser, Raphael Dreyfus hieß er, war noch Jude durch und durch, seine Söhne jedoch, der Hauptmann sowohl wie die beiden Inhaber der Fabrik, Matthieu und Léon, sind nur dem Namen nach Juden. In alter Zeit war in der Familie immer Tora-Gelehrsamkeit zu Hause, und in diesem Jahrhundert entstammten derselben, wie aus obigem zu ersehen, vier Rabbiner. Dr. Mayer, Bezirksrabbiner."


Zum Tod von Rabbiner Dr. Israel Mayer (1898)  

Zweibruecken Israelit 26051898.jpg (97153 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1898. "Zweibrücken, 24. Mai (1898). Die Pfälzische Presse schreibt: Dieser Tage verschied nach kurzem Krankenlager infolge einer schweren Lungenentzündung Bezirksrabbiner Dr. Israel Mayer. Der Trauerfall ruft hier in allen Kreisen die größte Teilnahme hervor, zumal der Verblichene allgemein hoch geschätzt und ein sehr toleranter Mensch war. Der Verstorbene erreichte ein Alter von 55 Jahren. Er war geboren am 14. Januar 1843 in Müllheim in Baden, besuchte die Mittelschule und das Lyceum in Karlsruhe, bezog dann die Universität in Breslau, machte 1869 das Doktorexamen in Freiburg im Breisgau und wurde 1870 Rabbiner in Meisenheim. 1879 wurde er nach Zweibrücken berufen und verblieb dann daselbst als Bezirksrabbiner. Er war Mitarbeiter verschiedener wissenschaftlicher und populärer Zeitschriften, Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglied mehrerer von ihm begründeter Wohltätigkeitsvereine. Zahlreiche Beileidsbekundungen auswärtiger Korporationen und Freunde sind bereits

 
Wahl von Rabbinatskandidat Dr. Eugen Meyer zum Bezirksrabbiner (1898)  

Zweibruecken AZJ 15071898.jpg (41989 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. Juli 1898: "Der Rabbinatskandidat Dr. Eugen Meyer vom Breslauer jüdisch-theologischen Seminar, der nach dem Tode des Rabbiners Dr. Perles in München während der Sedisvakanz das Predigtamt der Gemeinde verwaltet hatte, ist zum Bezirksrabbiner in Zweibrücken gewählt worden".

   
1901 - 1911: Der Konflikt zwischen Rabbiner Dr. Eugen Meyer und der Israelitischen Gemeinde 
Eine für die jüdische Gemeinde und den Rabbinatsbezirk Zweibrücken jahrelange schwere Belastung war der Streit zwischen Bezirksrabbiner Dr. Meyer und Mitgliedern der Gemeinde beziehungsweise des Gemeindevorstandes. Diese Streit eskalierte seit 1901 immer mehr eskalierte und wurde schließlich nur noch vor Gericht verhandelt. Sehr schwierig scheint sich insbesondere die Beziehung zwischen dem Bezirksrabbiner und dem damaligen Lehrer der Gemeinde Max Bachenheimer gestaltet zu haben, die offenbar überhaupt nicht zusammen arbeiten konnten. Dass es mehr um persönliche Schwierigkeiten zwischen einzelnen Personen und nicht um ein grundsätzliches Problem gegangen ist, wird daran deutlich, dass der Rabbinatsbezirk insgesamt zu Rabbiner Dr. Meyer stand und die Lösung des Problems schließlich darin gefunden wurde, den Rabbinatssitz von Zweibrücken nach Pirmasens zu verlegen, von wo aus Dr. Meyer noch bis in die 1920er-Jahre gute Arbeit als Bezirksrabbiner geleistet hat. Die jüdische Öffentlichkeit nahm großen Anteil an dem Streit, was sich in ausführlichen Artikeln in den jüdischen Periodika von 1903 bis 1911 zeigte.

 
Bericht über den Streit im November 1903  

Zweibruecken FrfIsrFambl 06111903.jpg (120001 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 6. November 1903: "Zweibrücken. Ein eigenartiger, äußerst seltener Rechtsstreit schwebt zurzeit vor dem hiesigen Landgericht. Die israelitische Gemeinde Zweibrücken, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Justizrat Rosenberger hat gegen den Bezirksrabbiner Dr. E. Meyer die Klage auf Auflösung des Dienstvertrages angestellt, weil nach Behauptung der Gemeinde der Herr Bezirksrabbiner die ihm obliegenden dienstlichen Verpflichtungen nicht erfüllt und auch andere nicht näher gegebene Gründe für die Lösung des Vertragsverhältnisses vorliegen. Wie wir der 'Pfälzischen Presse' entnehmen, hat die Kultusgemeinde sich zunächst beschwerdeführend an die königliche Regierung und an das Kultusministerium gewandt, woraufhin die königliche Regierung dem Bezirksrabbiner ihre entschiedene Missbilligung kundgegeben und schließlich auch angedroht habe, dass die Genehmigung zur eventuellen Dienstentlassung nicht versagen werde. Dabei wurde aber von Seiten der Verwaltungsbehörden zugleich entschieden, dass das zwischen dem Bezirksrabbiner und den Kultusgemeinden bestehende Vertragsverhältnis rein zivilrechtlicher Natur sei und dass die Dienstentlassung nur nach den zivilrechtlichen Normen erfolgen könne. Die Kultusgemeinde hat darauf dem Bezirksrabbiner die Dienstentlassung erklärt und, da derselbe nicht hiermit einverstanden war, Auflösungsklage beim Zivilgericht erhoben."
  
Ähnlicher Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. November 1903.   

 
Schwierige juristische Wege zur Entlassung des Rabbiners (1904)  

Zweibruecken AZJ 01011904.jpg (93693 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1904: "Zweibrücken, 26. Dezember (1903). Der Konflikt zwischen Rabbiner und Gemeinde, von dem ich Ihnen jüngst berichtet, ist leider noch nicht beigelegt. Die Klage der Gemeinde Zweibrücken gegen den Bezirksrabbiner Dr. Eugen Meyer wegen Vertragsauflösung wurde zwar durch Urteil der ersten Zivilkammer des königlichen Landgerichts dahier wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen. Leider aber wird gegen dieses Urteil von Seiten der Kultusgemeinde Berufung beim königlichen Oberlandesgerichte dahier eingelegt werden. Entscheidet das letztere gleich dem Landgerichte, so liegt der Fall vor, dass die Verwaltungsbehörde – Regierung und Ministerium – sich für unzuständig erklärt haben, weil die Sache zivilrechtlicher Natur und deshalb den Gerichten unterstellt sei, während andererseits die Gerichte wieder entschieden hätten, dass nicht sie, sondern die Verwaltungsbehörden zuständig seien. Es müsste alsdann von Seiten der Klägerin bei dem Kompetenz-Konfliktshofe in München beantragt werden, dass dieser die Stelle bezeichnet, welche in der Sache Recht zu sprechen hat. Diese also bestimmte Stelle hätte dann endgültig über den Rechtsstreit zu entscheiden. (Ist denn eine friedliche Einigung absolut unmöglich? Die Red.)."  


Prozess vor dem Gericht im März 1904
(dieser Artikel ist auf Grund der beleidigenden Vorwürfe gegen Rabbiner Dr. Meyer nur teilweise wiedergegeben)  

Zweibruecken FrfIsrFambl 30031904.jpg (75736 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 30. März 1904: "Zweibrücken, 22. März (1904). Unter starkem Andrange des Publikums fanden heute die Verhandlungen in Sachen der Privatklage des Bezirksrabbiners Dr. Meyer dahier gegen drei Mitglieder der hiesigen jüdischen Kultusgemeinde statt. Die israelitische Kultusgemeinde hat zuerst beim Bezirksamte und der Regierung und dann beim Verwaltungsgerichtshofe gegen Dr. Meyer auf Auflösung des zwischen beiden Parteien bestehenden Vertrages geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich dann für unzuständig erklärt, und die Sache an das Landgericht Zweibrücken verwiesen. Letzteres hat sich jedoch auch für unzuständig erklärt. Nun steht die Gemeinde mit dem Rabbiner auf gespanntem Fuße. Etliche Mitglieder erlaubten sich dann während der letzten Zeit anderen Personen gegenüber beleidigende Äußerungen, was den Herrn Bezirksrabbiner zu den Privatklagen veranlasste..."  

   
Zum Stand der Rabbinatsangelegenheit (1904)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. April 1904: "Zweibrücken. In letzter Zeit wurden bezüglich der Angelegenheiten des Bezirks-Rabbinats dahier und zwar insbesondere in auswärtigen Blättern Nachrichten verbreitet, welche einer Richtigstellung bedürfen. Zunächst ist es unrichtig, dass die Sache überhaupt bei dem Verwaltungsgerichtshofe anhängig gewesen und von diesem an das königliche Landgericht dahier verwiesen worden ist. Die Sache war bisher nur bei der königlichen Regierung, sowie dem königlichen Kultusministerium und andererseits bei dem königlichen Landgerichte dahier anhängig. Die Verwaltungsbehörden hatten sich für unzuständig erklärt, ebenso aber auch das königliche Landgericht, weshalb die Sache in dem Instanzenwege fortgesetzt und zu dem Kompetenz-Konfliktshofe gebracht werden sollte. Aus diesem Grund wurde auch gegen das Urteil des königlichen Landgerichtes Berufung zum königlichen Oberlandesgerichte eingelegt. Mittlerweise hat aber auf eine neuerliche Vorstellung der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken das königliche Kultusministerium und zwar zu Folge seiner Entschließung vom 17. Januar 1904 erkannt, dass in eine Würdigung der einschlägigen Verhältnisse einzutreten sei. Die königliche Regierung hat deshalb über die Sachlage zu befinden und die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist bis dahin zurückgestellt. Im Verlaufe der durchgeführten Klagesachen hat sich aber auch ergeben, dass die Anstellung des derzeitigen Rabbiners in ungesetzlicher Weise erfolgt ist, indem seine Wahl nicht, wie vorgeschrieben, durch die steuerpflichtigen Mitglieder der einzelnen Gemeinden, sondern nur durch die Vorstände dieser Gemeinden erfolgt ist. Die hiesige Kultusgemeinde hat deshalb auch den Antrag auf Aufhebung der Wahl und Zurücknahme der Bestätigung bei der königlichen Regierung eingebracht, welche hierüber gleichfalls zu befinden hat. Die leidige Angelegenheit, welche schon seit der im Jahre 1899 erfolgten definitiven Anstellung des derzeitigen Rabbiners spielt, wird somit in Bälde auf die eine oder andere Weise ihre Erledigung finden. Im allseitigen Interesse wäre es gelegen, wenn hierdurch die Sache ein für allemal aus der Welt geschaffen würde, da die derzeitigen Zustände geradezu unhaltbar sind."               

  
Der Rabbiner findet die Synagoge verschlossen vor - Oktober 1905  

Zweibruecken AZJ 03111905.jpg (43180 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. November 1905: "In Zweibrücken dauert der Konflikt zwischen Rabbiner und Gemeinde fort. Eines Morgens fanden die Mitglieder der Gemeinde die Synagoge geschlossen, weil der Vorstand nicht die Schlüssel herausgeben wollte. Wie die 'Zweibrückener Volkszeitung' hierzu bemerkt, dürfte die Ursache in einem zwischen dem Rabbiner und einzelnen Gemeindemitgliedern schwebenden Streit zu suchen sein. Unerhört!"

  
Stand des Konflikts Anfang 1906
  

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 9. Februar 1906: "München. Verwaltungsgerichtshof. Der Bezirksrabbiner Dr. Meyer von Zweibrücken verweigerte der dortigen israelitischen Kultusgemeinde die Bezahlung der Umlage, weil dieselbe ihm die vertragsmäßige Gehaltsaufbesserung nicht gewährt und auch nicht ein rituelles Bad eingerichtet habe. Das Bezirksamt Zweibrücken und nunmehr auch der Verwaltungsgerichtshof verurteilten ihn zur Zahlung der Kultusumlage, nachdem diese als eine öffentlich rechtliche Leistung mit den auf Privatverträgen beruhenden Gehaltsansprüchen nicht kompensiert werden könne."     

  
Stand des Konflikts Januar 1907   

Zweibruecken Israelit 10011907.jpg (193386 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. Januar 1907: "München, 4. Januar. Das Ministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten hat am 29. November 1906 betreffs der israelitischen Kultusgemeinden und ihrer Rabbiner eine Entschließung erlassen, welche in einer viel erörterten Frage Klarheit geschaffen hat und für alle israelitischen Kultusgemeinden Bayerns von größter Wichtigkeit ist. Bekanntlich hat die Kultusgemeinde Zweibrücken schon vom Jahre 1899 an die Entlassung des von dem Rabbinatsbezirke Zweibrücken angestellten Bezirksrabbiners angestrebt. Die Königliche Regierung der Pfalz hat sich für unzuständig erklärt und die Gemeinde auf den ordentlichen Rechtsweg der Zivilgerichte verwiesen. Das Königliche Landgericht Zweibrücken hat aber die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges gleichfalls zurückgewiesen und die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde betont. Gegen dieses Urteil wurde Berufung zum Königlichen Oberlandesgerichte Zweibrücken eingelegt. Noch vor der Entscheidung dieses Gerichts hat die Gemeinde sich an das Königliche Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten um Abhilfe gewendet. Dieses hat mit Erlass vom 29. November 1906, wie der Pfälzischen Presse berichtet wird, im wesentlichen folgende Grundsätze aufgestellt: Die Königliche Regierung kann, wenn sich Gründe hierfür ergeben, jederzeit die von ihr erteilte Bestätigung des Rabbiners zurücknehmen. Es kann dies selbst gegen den Willen der Gemeinden verfügt werden. Im vorliegenden Falle wurden die vorgebrachten Gründe für genügend erachtet, dass die beteiligten 16 Gemeinden, bzw. deren Mitglieder die Entlassung erklären. Da die Mehrheit dieser Mitglieder sich aber gegen die Entlassung ausgesprochen hat, so konnte dem Antrage der Gemeinde Zweibrücken eine Folge nicht gegeben werden. Bezüglich des von dieser Gemeinde eingebrachten Eventualantrages, die Entlassung nur für ihren Teil er erklären, wurde die Verfügung der Königlichen Regierung, welche hierzu ihre Zustimmung versagte, aufgehoben. Zugleich wurde die Königliche Regierung angewiesen, falls die Gemeinde Zweibrücken auf ihrem Antrage bestehe, neuen Beschluss zu fassen. Der Antrag der Gemeinde hat durch die stimmberechtigten Gemeindemitglieder unter amtlicher Leitung zu erfolgen. Das Königliche Staatsministerium hat ausdrücklich betont, dass vor der Zurücknahme der Bestätigung eine Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die Zivilgerichte nicht zu erfolgen brauche. Es ist somit im Prinzip entschieden, dass für ähnliche Fälle die Verwaltungsbehörden zuständig sind."  
 
Zweibruecken FrfIsrFambl 25011907.jpg (171519 Byte)Ähnlicher Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 25. Januar 1907.    

  
Stand des Konfliktes im Sommer 1907  

Zweibruecken AZJ 26071907.jpg (258806 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 26. Juli 1907: "Zweibrücken, im Juli (1907). Die Verhältnisse in unserer Gemeinde spitzen sich immer mehr zu. Der Synagogenausschuss glaubte sich berechtigt, dem Rabbiner Dr. E. Meyer die Ausübung seiner Funktion in der Synagoge zu untersagen; er tut auch alles, um ihn an der Ausübung seines Amtes zu verhindern. Es wurde sogar der Amtsplatz aus der Synagoge entfernt. Vor dem 12. März dieses Jahres – Prinzregentengeburtstag – teilte der Rabbiner mit, er werde an diesem Tage Festgottesdienst abhalten. Als er sich nun an dem erwähnten Tage in die Synagoge begeben wollte, fand er die Tür verschlossen. Dieses Vorkommnis gab dem Lehrer der israelitischen Gemeinde, Bachenheimer, Anlass zur Veröffentlichung eines Artikels in den hiesigen Zeitungen, der dann auch in verschiedene auswärtige Blätter übernommen wurde. 'Das Königliche Bezirksamt hat laut Beschlusses vom 28. Februar dieses Jahres dem Bezirksrabbiner jegliche Ausübung seiner Funktion in der Synagoge untersagt, auch die Regierungsentschließung vom 6. März 1907 hob auf eine diesbezügliche Beschwerde hin den bezirksamtlichen Beschluss nicht auf. Trotzdem versuchte der Rabbiner in dem am gestrigen Tage angesetzten Festgottesdienst die Predigt zu halten. Um Ruhestörungen vorzubeugen und zu vermeiden, wurde die Synagoge nicht geöffnet, und als der Rabbiner im Talar erschien, fand er dann geschlossene Türen. Hoffentlich wird jetzt die Behörde diesen Zuständen ein Ende bereiten.' Der Rabbiner erblickte hierin, da die Darstellung nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspreche, eine Beleidigung und erhob gegen den Verfasser, den Lehrer Bachenheimer, Privatklage, die nun vor dem Schöffengericht dahier zur Verhandlung gelangte. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, hat der Bezirksrabbiner bereits im März vorigen Jahres bei der Königlichen Regierung darum nachgesucht, dass in der Synagoge sein Amtsstuhl, der vom Synagogenausschuss entfernt worden war, wieder angebracht werde. Die Regierung hat auch diesem Nachsuchen stattgegeben. Trotzdem weigerte sich der Synagogenausschuss, der Weisung nachzukommen. Dr. Meyer wandte sich dann im Februar 1907 an das königliche Bezirksamt hier, damit dieses mit Zwangsmaßregeln gegen den Synagogenausschuss vorgehe und der Amtsstuhl wieder angebracht werde, da er beabsichtige, am 12. März Gottesdienst zu halten. Das Bezirksamt wies dieses Ansuchen zurück mit der Begründung, dass, da zurzeit wieder Ruhe in der israelitischen Kultusgemeinde sei, diese nicht gestört werden solle, also aus Zweckmäßigkeitsgründen. Die von Dr. Meyer gegen diese Entscheidung eingelegte Beschwerde wurde mit Entscheidung vom 6. März 1907 von der Königlichen Regierung gleichfalls zurückgewiesen, da das Gesetz keine Anhaltspunkte dafür gebe, gegen den Synagogenausschuss mit Zwangsmitteln vorzugehen; allein von einer Untersagung der Verrichtung der Funktion seitens des Rabbiners enthält keine der Entscheidungen etwas. – Der Angeklagte Bachenheimer bestreitet heute, eine beleidigende Absicht gehabt zu haben; er macht geltend, er habe sich für berechtigt gehalten, als Religionslehrer die Sache der Öffentlichkeit beziehungsweise Kultusgemeinde mitzuteilen, insbesondere auch, da er Berichterstatter der betreffenden Zeitung sei. Er beruft sich auf Wahrung berechtigter Interessen und will in gutem Glauben gehandelt haben, da von dem Synagogenausschuss immer gesagt worden sei, die Regierung habe entschieden, dass dem Rabbiner die Ausübung seiner Funktion untersagt worden sei seitens der Regierung. Die betreffende Entscheidung will er nur oberflächlich gelesen haben. Die Synagogenausschussmitglieder sprachen sich auch dahin aus als Zeugen, dass sie mit dem Passus, der in der Entscheidung enthalten sei, 'dass dem Rabbiner die Ausübung seines Amtes zu ermöglichen sei', gemeint hätten, es sei ihnen überlassen, dem Rabbiner sein Amt ausüben zu lassen oder nicht. Der Rechtsbeistand des Privatklägers, Rechtsanwalt Dr. Rau, beantragte Bestrafung des Angeklagten, der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt König, plädierte auf Freisprechung. Das Urteil lautete auf Freisprechung des Angeklagten. In den Gründen wurde ausgeführt, es liege zwar eine objektive Beleidigung vor, es hätte jedoch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass dieselbe wider besser Wissen gemacht worden sei, dem Angeklagten müsse auch der Schutz des § 192 Strafgesetzbuch – Wahrung berechtigter Interessen – zugebilligt werden, da Bachenheimer als Religionslehrer die Befugnis hatte, über den Grund des Ausfallens des Gottesdienstes der Gemeinde Mitteilung zu machen, auch weder in den Umständen, noch in der Form des Artikels zu weit gegangen sei. – Das sind doch geradezu unerhörte Zustände in einer jüdischen Gemeinde!"
   
Zweibruecken Israelit 01081907.jpg (130326 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. August 1907: "Zweibrücken, 30. Juli (1907). Die gespannten Verhältnisse zwischen der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde und dem Bezirksrabbiner Dr. Meyer, die schon seit Jahren bestehen, haben wie schon oft auch kürzlich wieder zu einem recht unliebsamen Zwischenfall geführt. Am 12. März, dem Geburtstag des Prinzregenten, gedachte der Rabbiner, einen Festgottesdienst abzuhalten, fand aber, als er sich zur Synagoge begab, trotz vorheriger Benachrichtigung des Synagogenausschusses den Eingang verschlossen. Der Ausschuss hatte schon früher den Amtsstuhl Dr. Meyers aus der Synagoge entfernen lassen. Über den Vorfall vom 12. März berichtete der Lehrer der israelitischen Gemeinde, Bachenheimer, in der Presse, machte dabei aber die nicht den Tatsachen entsprechende Mitteilung, das Königliche Bezirksamt habe dem Rabbiner die Ausübung seiner Funktionen in der Synagoge untersagt. Durch diese Angabe fühlte sich Dr. Meyer beleidigt und erhob Privatklage, deren Verhandlung vor dem Schöffengericht jedoch mit der Freisprechung Bachenheimers endete, da, wie das Gericht ausführte, zwar eine objektive Beleidigung vorliege, jedoch der Angeklagte in Wahrung berechtigter Interessen, unter dem Schutz des § 193 gehandelt habe, wenn er als Religionslehrer der Gemeinde Mitteilung über den Grund des Ausfalls des Gottesdienstes machte. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein, die am 25. Juli vor der hiesigen Strafkammer verhandelt wurde. Es waren 13 Zeugen geladen und die Verhandlungen dehnten sich bis in die Nachmittagsstunden aus. Die Verkündigung des Urteils erfolgt am 31. Juli."
   
Zweibruecken Israelit 24101907.jpg (255524 Byte) Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. Oktober 1907: "München, 12. Oktober (1907). Zwischen dem weitaus größten Teile der Mitglieder der Kultusgemeinde Zweibrücken und dem Bezirksrabbiner Dr. Eugen Meyer in Zweibrücken bestehen seit mehreren Jahren ernste Differenzen. Die Erbitterung stieg immer mehr und zeitigte schließlich den Entschluss, Dr. Meyer die Ausübung seiner Funktionen als Rabbiner in der Synagoge unmöglich zu machen. Schon im Oktober 1905 kam es während des Gottesdienstes zu einer erregten Szene zwischen dem Rabbiner und dem Kantor, Religionslehrer und Schächter Max Bachenheimer wegen der Berechtigung zur Vornahme gewisser Handlungen, was sogar ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge hatte, das jedoch eingestellt wurde. Am 14. März dieses Jahres erschien in den Zweibrückener Blättern eine vom 13. März datierte Notiz folgenden Inhalts: 'Wie unhaltbar das Verhältnis zwischen der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken und dem Bezirksrabbiner Meyer ist, zeigte wieder der gestrige Tag. Die Synagoge musste an diesem Tage wegen der Befürchtung, dass das unerwünschte Amtieren des Rabbiners Störungen verursachen würde, geschlossen werden. Das Bezirksamt hatte laut Beschluss vom 28. Februar dem Bezirksrabbiner jegliche Ausübung v0on Funktionen in der Synagoge untersagt. Auch die Regierungsentscheidung vom 6. März hob auf eine diesbezügliche Beschwerde hin den bezirksamtlichen Beschluss nicht auf. Trotzdem versuchte der Bezirksrabbiner, im gestrigen Festgottesdienste Predigt zu halten. Um eine Ruhestörung zu vermeiden, wurde die Synagoge nicht geöffnet und als der Rabbiner im Talar erschien, fand er geschlossene Türen. Hoffentlich wird jetzt die Behörde diesen traurigen Zuständen ein Ende bereiten.' Wegen dieses Artikels stellte Dr. Meyer gegen den Verfasser, Kantor Bachenheimer, Privatklage und Strafantrag wegen Beleidigung; er fühlte sich beleidigt, dass ihm Auflehnen gegen ein behördliches Verbot vorgeworfen und dass er selbst in einer Situation dargestellt wurde, die ihn lächerlich machen müsse. Ein behördliches Verbot der Ausübung seiner Funktionen in der Synagoge ist nicht ergangen. Die Behauptung des Artikels, dass der Rabbiner trotz eines solchen Verbots im Festgottesdienste vom 12. März (Geburtstag des Regenten) zu erscheinen und zu predigen versucht habe, entbehrt der Wahrheit. Der Rabbiner ist überhaupt nicht an die Synagoge gekommen, konnte also keine geschlossenen Türen finden. Kantor Bachenheimer wusste, dass das Bezirksamt dem Rabbiner nicht die Ausübung jeglicher Funktionen in der Synagoge untersagt habe. Das Schöffengericht sowohl als die Strafkammer sprechen den Beklagten trotzdem frei, da sie ihm den Schutz des § 193 Strafgesetzbuch zubilligten. Nun legte der Kläger Revision beim Obersten Landesgericht ein; er ergriff in unzulässiger Weise die Feststellungen der Vorinstanz an. Der Strafsenat erkannte auf kostenfällige Verwerfung der Revision, da diese, soweit sie nicht unzulässig ist, als unbegründet erscheint."

  
Entlassung von Rabbiner Dr. Meyer als Stadtrabbiner, aber nicht als Bezirksrabbiner -  November 1907   

Zweibruecken Israelit 21111907.jpg (53396 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. November 1907: "Zweibrücken, 12. November (1907). Die von der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken im Februar dieses Jahres beschlossene Entlassung des Rabbiners Dr. Eugen Meyer ist nunmehr von der Königlichen Regierung durch Schreiben vom 27. Oktober bestätigt worden. Es ergibt sich damit der eigenartige Zustand, dass die Funktionen von Dr. Meyer als Rabbiner für die Stadt Zweibrücken aufgehört haben, während er für den übrigen Bezirk Zweibrücken auch weiterhin als Rabbiner tätig bleibt."   

        
Angedachte Verlegung des Rabbinatssitzes von Zweibrücken nach Homburg (1908) 
Anmerkung: Ob dieser Beschluss der Synagogenvorstände des Rabbinatsbezirkes umgesetzt wurde, ist nicht wahrscheinlich. Tatsächlich wurde der Sitz des Rabbinates Zweibrücken 1911 nach Pirmasens verlegt.

Homburg FrfIsrFambl 14021908.jpg (36378 Byte)Artikel in "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 14. Februar 1908: "Zweibrücken. Die Synagogenvorstände des Rabbinatsbezirks genehmigten einstimmig den Antrag des Bezirksrabbiners Dr. Meyer auf Verlegung des Rabbinatssitzes nach Homburg (Pfalz). - Der Beschluss bedarf noch der Genehmigung der Regierung." 

    
Stand des Konfliktes im Mai 1908     

Zweibruecken Israelit 07051908.jpg (62067 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. Mai 1908: "Zweibrücken, 29. April (1908). Zu der Meldung über die Belassung des Rabbinats in Zweibrücken teilt der dortigen Synagogenausschuss mit. Durch ministerielle Entschließung ist die Sache aus lediglich nicht entsprechend angewendeten Rechtsbestimmungen an die königliche Regierung zur anderweitigen Erledigung zurückgewiesen worden; die Entschließung liegt noch bei der königlichen Regierung. Es ist durchaus unrichtig, dass Rabbiner Dr. Meyer durch Ministerialentschließung gerechtfertigt sei, oder dass die Gemeinde Zweibrücken beim hiesigen königlichen Bezirksamte beantragt habe, dass der Rabbinatssitz nicht nach Homburg verlegt wird, ebenso dass Dr. Mayer seine Funktionen hier wieder aufnehmen möge. Laut Regierungsbeschluss muss der Sitz des Rabbinatssitzes längstens am 1. Oktober nach Homburg erfolgt sein."  

   

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 17. Juli 1908: "Zweibrücken. Der Synagogenausschuss der jüdischen Gemeinde, sowie zwei weitere Mitglieder derselben, hatten gegen Bezirksrabbiner Dr. Meyer Privatklage wegen Beleidigung erhoben. Dr. Meyer wurde beschuldigt, die Privatkläger dadurch beleidigt zu haben, dass er in einem von dem Schreiner Schmidt unter seiner angeblichen Mitwirkung und Anstiftung geschriebenen Briefe, der vervielfältigt und in größerer Anzahl an Mitglieder der israelitischen Kultusgemeinde versandt wurde, die Mitglieder des Synagogenausschusses in ironischem Sinne als unparteiisch und gerecht bezeichnete und ihr Vorgehen gegen den Beklagten als solches bezeichnete, durch welches sie dem Gespötte und dem Abscheu der Christen anheim fielen; ferner, dass er einzelnen Mitgliedern der Kultusgemeinde schwer beleidigende Vorwürfe machte. Dr. Meyer bestritt vor dem Schöffengericht entschieden, irgendwie auf Schmidt eingewirkt oder ihn angestiftet zu haben Schmidt verweigert die Aussage. Das Gericht gelangt nac dreistündiger Beratung zur Freisprechung des Dr. Meyer."             


Wieder ist die Synagogentüre verschlossen - September 1908  

Zweibruecken Israelit 08101908.jpg (48576 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Oktober 1908: "Zweibrücken, 2. Oktober (1908). Der Streit in der israelitischen Gemeinde dahier scheint aufs Neue entbrannt zu sein. Am Rosch-Haschonoh (Neujahrstag) fanden der Rabbiner und seine Anhänger, als sie in die Synagoge wollten, verschlossene Türen. Dieser ließ die Synagoge durch einen Schlosser gewaltsam öffnen, wobei sich stürmische Szenen abspielten. Die Lokalzeitungen berichten alle über diesen Vorfall. Wer diesen Chilul Haschem (Entweihung des göttlichen Namens) heraufbeschworen, hat eine große Verantwortung auf sich geladen."  
 
Zweibruecken AZJ 16101908.jpg (52945 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 16. Oktober 1908: "Der Streit in der israelitischen Gemeinde Zweibrücken scheint aufs Neue entbrannt zu sein. Anlässlich des Neujahrsfestes war die Synagoge verschlossen, und zwar vermutlich, um den Rabbiner an der Ausübung seiner Funktion zu hindern. Dieser in Gemeinschaft mit einer großen Anzahl Israeliten ließ die Synagoge an beiden Feiertagen durch einen Schlosser gewaltsam öffnen, und es soll hierbei zu stürmischen Szenen gekommen sein. Wird denn dieser Chilul-Haschem kein Ende nehmen?"    

     
Suspendierung von Bezirksrabbiner Dr. Meyer im August 1909  

Zweibruecken Israelit 02091909.jpg (20644 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. September 1909: "Zweibrücken, 28. August (1909). Laut Entschließung der Königlichen Regierung vom 24. August ist der Bezirksrabbiner von seiner Tätigkeit für Zweibrücken und Bezirk suspendiert worden."   

  
Herbst 1909: Eine Lösung des Konfliktes bahnt sich an   

Zweibruecken Israelit 18111909.jpg (175244 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. November 1909: "Zweibrücken, 10. November (1909). In der unerquicklichen Angelegenheit des Rabbiners Dr. Meyer ist nun neuerdings eine Ministerialentscheidung ergangen, die in der Hauptsache folgendes besagt: Die königliche Regierung, Kammer des Innern, hat mit Verfügung vom 24. August dieses Jahres in Anbetracht der Erbitterung und Missstimmung, die eine weitere Amtstätigkeit des Bezirksrabbiners Dr. Meyer von Zweibrücken insbesondere während der hohen israelitischen Festtage hervorrufen könnte, und im Hinblick auf die Schwere der ihm zur Last fallenden Verfehlungen die Regierungsentschließung vom 20. Juni 1909 vorläufig in Vollzug gesetzt und demgemäß dem Rabbiner bis zur Entscheidung über seine Beschwerde die Vornahme von Amtshandlungen untersagt. Nunmehr hat Dr. Meyer unterm 7. dieses Monats bei dem königlichen Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten die Erklärung zu Protokoll gegeben, dass er bis zur Entscheidung über seine Beschwerde gegen die Regierungsentschließung vom 20. Juni 1909 auf die Ausübung aller Funktionen eines Rabbiners in der Synagoge zu Zweibrücken verzichte, sich auch verpflichte, die dortige Synagoge nicht in Amtskleidung zu besuchen, und sich überhaupt in der Kultusgemeinde Zweibrücken aller öffentlichen Amtshandlungen als Rabbiner enthalten werde. Solange Dr. Meyer die in dieser Erklärung übernommenen Verpflichtungen gewissenhaft beobachtet, dürfte der Friede in der Kultusgemeinde Zweibrücken vorläufig gesichert sein, zumal da auch von der Partei des Synagogenausschusses bestimmt erwartet werden muss, dass bis zur endgültigen Entscheidung über die von der königlichen Regierung, Kammer des Innern, ausgesprochene Zurücknahme der Bestätigung des Dr. Meyer als Bezirksrabbiner alles vermieden werden wird, was zur weiteren Verschärfung der Gegensätze beitragen würde. Die gegen Dr. Meyer erhobenen Beschuldigungen sind allerdings ernster Natur und können geeignet sein, die Zurücknahme der Bestätigung zu rechtfertigen. Es kommt aber in Betracht, dass Dr. Meyer jede Schuld mit Entschiedenheit bestreitet und dass er ungeachtet der schwerwiegenden Verdachtsgründe nicht als überführt gelten kann, da er gegen die Regierungsentschließung vom 20. Juni 1909 Beschwerde erhoben hat und die Entscheidung über diese Beschwerde noch nicht erfolgt ist. Aus diesen Erwägungen wird die vorläufige Verfügung der königlichen Regierung, Kammer des Innern, vom 24. August 1909 im Hinblick auf die durch Dr. Meyers Erklärung veränderte Sachlage hiermit außer Wirksamkeit gesetzt."   

 
Der Rabbinatsbezirk Zweibrücken wird nach Pirmasens verlegt (1911)  

Zweibruecken Israelit 08061911.jpg (89526 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juni 1911: "Zweibrücken, 4. Juni. Der mehrjährige Konflikt zwischen dem Synagogenausschuss der israelitischen Gemeinde Zweibrücken und dem hier ansässigen Bezirksrabbiner Dr. Meyer ist soeben endgültig erledigt worden. Nach eingehender Prüfung und Würdigung aller gegen Dr. Meyer vorgebrachten Gründe erließ das Königliche Kultusministerium unterm 19. dieses Monats eine Entschließung, wonach die Entschließung der Königlichen Regierung vom 20. Juni 1909 endgültig aufgehoben ist, die, wie bekannt, die Bestätigung Dr. Meyers zum Bezirksrabbiner zurücknahm. Aus freier Entschließung hat Dr. Meyer, der durch den Entscheid des Ministeriums sich nunmehr für rehabilitiert hält, den Antrag gestellt, den Rabbinatssitz von Zweibrücken nach der Hauptgemeinde des Bezirks Pirmasens zu verlegen. Im Auftrag des Kultusministeriums hat die Königliche Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, über diesen Antrag zu entscheiden."   
  
Zweibruecken Israelit 05101911.jpg (24661 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 5. Oktober 1911: "Pirmasens, 13. September (1911). Die Verlegung des Bezirks-Rabbinatssitzes von Zweibrücken nach Pirmasens ist jetzt durch die Regierung verfügt worden. Bezirksrabbiner Dr. Eugen Meyer wird jetzt seinen Wohnsitz in Pirmasens nehmen."  
   
Zweibruecken AZJ 20101911.jpg (57994 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 20. Oktober 1911: "Durch Entschließung der Königlichen Regierung der Pfalz vom 14. September Nr. 29 750 T. ist der Sitz des Rabbinatsbezirks Zweibrücken nach Pirmasens verlegt worden. Die Zuständigkeit des Rabbiners sowie die Zugehörigkeit der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken zum Rabbinat und die Aufsicht über die dortigen Kultusinstitutionen und Kultusdiener bleibt ausdrücklich aufrechterhalten. Hiermit sind die zehnjährigen Differenzen in befriedigender Weise erledigt."  

  
  
Aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
 
Gemeinde-Sederabend zum Pessachfest (1938)          

Zweibruecken JG Rheinpfalz 01061938.jpg (60137 Byte)Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz" vom 11. Juni 1938: "Aus Zweibrücken. Ein Seder in Zweibrücken. Am zweiten Pessachabend vereinte sich fast unsere ganze Gemeinde zur Sederfeier in unserem neuen, geräumigen Heim. Unser verehrter Herr Lehrer Bernstein hatte in bewundernswerter Weise alles dazu angeordnet, um diesen harmonischen Seder unter seiner Leitung so feierlich zu gestalten, dass ein jedes Gemeindemitglied, ob einst fern oder nah, sich immer in Dankbarkeit dieser erhebenden Feier erinnern wird. Das Motto des Abends: Wer hungrig ist, komme und esse mit uns, wer bedürftig ist, komme und feiere mit uns Pessach dieses Jahr hier, künftiges Jahr in Erez Israel - (oder, wie viele wehmütig dachten, in Amerika oder sonst wo in der Ferne) wird innigst empfunden. Auch besondere Dankbarkeit sei den Damen bezeugt, die sich in liebenswürdiger Weise zur Bereitung des vorzüglichen Essens zur Verfügung stellten, das allen in gastlicher Weise kostenlos geboten wurde. In tiefem Pessacherleben verrannen die Stunden und dankerfüllten Herzens trennten wir uns, als die letzten Melodien verklungen waren in mitternächtlicher Stunde.   B.E."        

  
 
Berichte zu einzelnen Personen in der Gemeinde   
Über den in Zweibrücken geborenen Psychiater Gustav Aschaffenburg (geb. 1866 in Zweibrücken, gest. 1944 in Baltimore; 
zusätzlich eingestellter Bericht von 2009)
  
(Artikel erhalten von Fred G. Rausch)  

Zweibruecken GAschaffenburg 010.jpg (181090 Byte)Artikel im "Lohrer Echo" vom 2. September 2009 (online im "Main-Netz.de" vom 2.9.2009): "Acht Gramm für die moderne Zeitungsforschung. Jubiläen: Heute vor 65 Jahren starb der Psychiater Gustav Aschaffenburg - Pionier der Kriminologie und ganz nebenbei Visionär von Mediennutzung.  
Aschaffenburg. Die Vermutung liegt nahe, dass die Wurzeln dieses Mannes in der Stadt liegen: Warum sonst sollte seine Familie deren Namen tragen? Gustav Aschaffenburg kam Aschaffenburg aller Voraussicht nach aber nie näher als bis Würzburg. Dort studierte der am 23. Mai 1866 in Zweibrücken Geborene zeitweise Medizin, hier begann seine Karriere als ein Pionier der Forensischen Psychiatrie und der Kriminologie.
Dass der Todestag von Gustav Aschaffenburg heute vor 65 Jahren - am 2. September 1944 - nahezu vergessen ist, begründet sich im Elend des Dritten Reichs: Der Sohn eines Talmud-Lehrers wurde 1934 wegen seiner jüdischen Vorfahren aus dem Dienst an der Uniklinik Köln entlassen...."          zum weiteren Lesen bitte Textabbildung anklicken oder oben angegebenem Link folgen.       
Hinweis: Artikel zu Gustav Aschaffenburg bei Wikipedia  
weiterer Hinweis: Gustav Aschaffenburg ist (wann?) zur evangelischen Konfession konvertiert.   

      
Der Redakteur eines Antisemitenblattes wird wegen Beleidigung des Fabrikanten Stern (Zweibrücken) verurteilt (1883)          

Artikel in der Zeitschrift "Jeschurun" vom März 1883 S. 155: "Mannheim, 27. Februar (1883). In der heutigen Sitzung des Großherzoglichen Schöffengerichts, schreibt die 'Pfälzische Presse', wurde der Redakteur des in Mannheim erscheinenden Antisemitenblattes wegen Beleidigung des Fabrikanten Stern zu Zweibrücken in eine Geldstrafe von 50 Mark und zu den Kosten verurteilt. Der Gegenstand der Beleidigung ist in Kürze folgender: Am 10. Dezember vorigen Jahres wurde in neustadt der Delegiertentag der Pfälzischen Gewerbevereine abgehalten, bei welchem der Verein Frankenthal durch die Kaufleute Haschott und Perron (beide Christen), der Verein Zweibrücken durch Fabrikant Stern (Israelit) vertreten waren. Wenige Tage darauf brachte nun der 'Mannheimer Bote' in seinem redaktionellen Teile folgende Notiz: 'Judenspiegel. Bei der am Sonntag zu Neustadt a.H. im Saalbau abgehaltenen Delegierten-Versammlung der Pfälzischen Gewerbevereine waren die Vereine Zweibrücken und Frankenthal durch je einen Handelsjuden vertreten; es wurden die Vorlagen der Reichsregierung, das Kranken- und Unfallgesetz beraten. Ist das kein Hohn auf die Gesellschaft?' - Während nun die beiden Frankenthaler Herren diese gemeine Auslassung einfach ignorierten, strengte Herr Stern jenen Beleidigungsprozess gegen die Redaktion an, welcher den obererwähnten Ausgang hatte."      

  
Zum Tod von Rechtsanwalt Dr. Stern (1894)   

Zweibruecken AZJ 07091894.jpg (23643 Byte)Meldung in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 7. September 1894: "In Zweibrücken ist Rechtsanwalt Dr. Stern, ein bekannter juristischer Schriftsteller, Vorstand des freisinnigen Vereins, 42 Jahre alt, gestorben."

   
Der seitherige Rat am Königlichen Oberlandesgericht in Zweibrücken Theodor Meyer - jüdischer Abstammung - wurde zum Reichsgerichtsrat ernannt (1906)   

Anmerkung (von Paul Theobald, Frankenthal): Theodor Ludwig Meyer (geb. 2. September 1853 in Edenkoben, gest. 13. Juli 1936 in Leipzig;  beigesetzt in einem nichtjüdischen Friedhof in Leipzig) war seit dem 3. Mai 1888 in Frankenthal verheiratet mit Hermine Eleonore geb. David (geb. 15. Juli 1869 in Frankenthal, gest. 18. Juli 1942 in Ludwigshafen am Rhein; in LU erinnert seit dem 13. Oktober 2015 ein Stolperstein an sie). Hermine Eleonore Meyer hatte an ihrem 73. Geburtstag die Aufforderung erhalten, sich zur Deportation nach Theresienstadt zu melden. Sie nahm sich mit einer Überdosis Schlaftabletten das Leben. Da die Beisetzung in der Stadt Ludwigshafen am Rhein nicht genehmigt wurde, musste sie auf dem Jüdischen Friedhof Mannheim beerdigt werden.
Theodor Ludwig Meyer, königlicher Staatsanwalt in Frankenthal wurde 1891 zum Landgerichtsrat ernannt und an das Kgl. Oberlandesgericht der Pfalz in Zweibrücken versetzt. Deshalb verzog die Familie Theodor Ludwig Meyer im November 1891 von Frankenthal nach Zweibrücken.  
Aus der Ehe Theodor Ludwig und Hermine Eleonore Meyer geb. David gingen drei Kinder hervor, und zwar:
- Dr. Marie Regina, Chemikerin (geb. 5. März 1890 in Ludwigshafen am Rhein, verheiratet mit Dr. Curt Eduard Schuster, umgekommen am 14. März 1944 im KZ Auschwitz; für die Familie Schuster wurden am 13. Oktober 2015 in Ludwigshafen am Rhein Stolpersteine verlegt).
- Dr. Elise Franziska, Ärztin (geb. 12. April 1892 in Zweibrücken, gest. 26. Oktober 1972 in London) 
- Dr. Hedwig Luise (geb. 29. Februar 1896 in Zweibrücken, starb am 25. Februar 1977 in Freiburg im Breisgau).
Die gesamte Familie Meyer (also auch die Kinder) hatten die evangelische Konfession. 
Von 1906 bis 1923 war Theodor Ludwig Meyer Richter am Reichsgericht in Leipzig. Als er dorthin berufen wurde, verzog die Familie von Zweibrücken nach Leipzig, wo er dann auch verstarb. Nach dem Tode ihres Ehemannes zog seine Witwe zu ihrer Tochter Marie Regina Schuster nach Ludwigshafen am Rhein, wo sie sich 1942 das Leben nahm.        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Dezember 1891: "Der zweite Staatsanwalt am Landgerichte Frankenthal, Herr Mayer, ist zum Landgerichtsrat ernannt worden".     
     
Mannheim Grab Meyer Hermine.jpg (109692 Byte)Grabsteinplatte für Hermine Meyer geb. David 15. Juli 1869 - 18. Juli 1942 (jüdischer Friedhof Mannheim).    Mannheim Grab Meyer Hermine 02.jpg (152329 Byte)      
   
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 6. April 1906: "München, 30. März (1904). Zum zweitenmal seit Bestehen des Reichsgerichts ist ein Jude zum Reichsgerichtsrat ernannt worden; abgesehen selbstverständlich von dem seinerzeit vom Reichsoberhandelsgerichte übernommenen berühmten Handelsrechtslehrer und Professor Goldschmidt, war Professor Behrendt der erste jüdische Reichsgerichtsrat. Jetzt ist der seitherige Rat am Königlichen Oberlandesgericht Zweibrücken, Theodor Meyer, zum Reichsgerichtsrat ernannt worden. Leider ist dieser Herr aber seit etwa vier Jahren nur noch der Abstammung nach Jude, nachdem er durch Übertritt zum Christentum dieses Hindernis seiner Beförderung beseitigt hat."   
Anmerkung: Theodor Meyer wird genannt als Mitglied im VI. Zivilsenat des Reichsgerichts (Wikipedia-Artikel), dem er bis zu seinem Ruhestand 1923 angehörte. 

    
Staatsanwalt Dr. Silberschmidt wird Oberlandesgerichtsrat (1906)         

Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 27. April 1906: "München. Dem Staatsanwalt Dr. Silberschmidt in Zweibrücken ist unter Belassung in diesem Amte der Rang und Gehalt eines Oberlandesgerichtsrates verliehen worden. Er ist zurzeit der einzige Jude, der in Bayern als Staatsanwalt tätig ist."       

  
Ernennung von Dr. Hermann Oppenheimer zum Professor an der Realschule Zweibrücken (1913

Zweibruecken AZJ 01081913.jpg (18143 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. August 1913: "Herr Dr. Hermann Oppenheimer in Neustadt a. Haardt ist zum Professor an der Realschule Zweibrücken ernannt worden."

 
Zum 80. Geburtstag des langjährigen Gemeindevorsitzenden Ludwig Marcus (1934)   

Zweibruecken BayrGZ 17091934.jpg (91769 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 17. September 1934: "Zweibrücken. Am 19. August (1934) fand in der Synagoge der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde im Rahmen des Sabbat-Morgengottesdienstes eine erhebende Feier zu Ehren des früheren Vorsitzenden Herrn Ludwig Marcus statt, welcher an diesem Tage sein 80. Lebensjahr vollendete. Nach dem Einheben würdigte Herr Lehrer Bernstein die Verdienste des Jubilars um die seit 1920 unter seiner Leitung stehende Gemeinde und überreichte ihm als Zeichen des Dankes und der Verehrung außer einem Tallis mit Silbertresse eine die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden aussprechende Urkunde. Daran anschließend hielt Herr Bezirksrabbiner Dr. Nellhaus die Festrede, in welcher er auf die Forderungen hinwies, welche an Führer und Gemeinde gestellt werden müssen, damit das rechte Vertrauensverhältnis und eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen beiden herbeigeführt werde. Herrn Marcus wurde in Anerkennung seines segensreichen Wirkens im Dienste des Judentums der Chowertitel verliehen. Mit einer Ansprache des Jubilars selbst, in welcher er tief bewegt den Dank für die mannigfachen Ehrungen aussprach, schloss die würdige Feier, an welche er und alle Gemeindemitglieder sich stets gern erinnern werden."   

    
80. Geburtstag von Frau H. Altschüler (1937)     
Anmerkung: im Adressbuch für die Westpfalz 1911 wird genannt: Henriette Altschüler, Privatiere, Witwe von Kaufmann Isidor Altschüler, Lammstraße 8 (Quelle).    

Zweibruecken JG Rheinpfalz 06101937.jpg (13387 Byte)Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz" vom 6. Oktober 1937: "Zweibrücken. Frau H. Altschüler feierte am 5. Oktober ihren 80. Geburtstag. Wir wünschen der Jubilarin einen weiteren gesegneten Lebensabend. (Alles Gute) bis 120 Jahre."       

  
Zum Tod des langjährigen Gemeindedieners David Anathan (1937)   
Anmerkung: David Anathan war beruflich als Schneider und Versicherungsagent tätig und lebte nach dem Adressbuch für die Westpfalz 1911 zusammen mit (seiner Frau?) der Kleidermacherin Berta Anathan in der Lammstraße 3 (Quelle).   

Zweibruecken JG Rheinpfalz 01111937.jpg (49420 Byte) Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz" vom 1. November 1937: "Zweibrücken. Am 21. Oktober, eine Woche vor seinem 86. Geburtstage, verschied hier nach schwerem Leiden unser treuer Gemeindediener Herr David Anathan. Viele Jahre hindurch hat der Verstorbene in gewissenhafter Weise seine Obliegenheiten erfüllt, bis das hohe Alter und körperliche Gebrechen ihn zwangen, seinen Dienst aufzugeben. Herr Anathan erfreute sich in unserer Gemeinde dank der Gradheit und Zuverlässigkeit seines Charakters allgemeiner Wertschützung und Beliebtheit. Davon legte auch die große Beteiligung der Gemeindemitglieder an seiner Beerdigung Zeugnis ab, die am 25. Oktober hierselbst stattfand, und bei welcher Herr Bezirksrabbiner Dr. Nellhaus dem Verewigten einen ehrenvollen Nachruf hielt. Die Gemeinde wird ihrem treuen Diener ein dankbares Andenken bewahren."      

      
Zum Tod des langjährigen Gemeindevorsitzenden Ludwig Marcus (1938)    

Zweibruecken JG Rheinpfalz 01111938.jpg (51987 Byte)Artikel in "Jüdisches Gemeindeblatt für das Gebiet der Rheinpfalz" vom  1. November 1938: "Zweibrücken. Am  13. Oktober verschied nach kurzem Leiden der frühere langjährige Vorsitzende unserer Gemeinde, Herr Ludwig Marcus, im gesegneten Alter von 84 Jahren. Für seine hervorragende Bewährung in der Leitung der Gemeinde war ihm an seinem 80. Geburtstag von dem Vorstand der Titel eines Ehrenvorsitzenden, von dem Bezirksrabbiner der Chowertitel verliehen worden. Die allgemeine Beliebtheit und Verehrung, die der Heimgegangene ob seiner großen Vorzüge als Mensch und als Jude genoss, zeigte sich noch einmal gelegentlich seiner Beerdigung, welche am 14. Oktober unter der Teilnahme fast aller Gemeindemitglieder auf dem Friedhof in Zweibrücken stattfand. Herr Bezirksrabbiner Dr. Nellhaus widmete dem Verstorbenen einen herzlichen Nachruf, in welchem er ihm im Namen der Gemeinde, des Rabbinatsbezirks und des Verbandes für seine Bemühungen und Verdienste um das Gemeinwohl dankte. Herrn Marcus bleibt ein ruhmvolles Blatt in der Geschichte der Gemeinde Zweibrücken für alle Zeiten gesichert. Ehre seinem Andenken!"        

 
   
Anzeigen jüdischer Gewerbebetriebe   

Anzeige des Manufaktur- und Konfektionsgeschäftes L. Hené (1901)   

Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. August 1901: "Ein Lehrmädchen gesucht 
für Manufaktur- und Konfektionsgeschäft. Kost und Logis frei. 
L. Hené
, Zweibrücken, Pfalz."   

 
Anzeige von Fa. Neu & Blumenthal (1903)  

Zweibruecken Israelit 07121903.jpg (44492 Byte)Anzeige in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 7. Dezember 1903: "Koscher Palmbutter Koscher
feinstes Pflanzenfett. Vielfach prämiiert - ärztlich empfohlen. Bestes, gesündestes Koch-, Brat- und Backfett. 50 % Ersparnis. 
Ein Viertel weniger erforderlich, als von Kochbutter oder sonstigen Speisefetten. General Depót für Deutschland: 
Neu & Blumenthal, Zweibrücken (Pfalz)."

    
   
Sonstiges
    
Bezirksrabbiner J. Oppenheimer (Pirmasens) lehnte eine Trauerrede am Feiertag in Zweibrücken ab (1870)    

Zweibruecken Israelit 25051870.jpg (74587 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit " vom 25. Mai 1870: "Aus dem Westrich (Pfalz). Wenn alle Rabbinen ihr tun und Lassen dem Schulchan Aruch unterordnen und für Gott und seine heilige Religion wirken würden, ja dann würde es im Judentume noch nicht so traurig aussehen, wie es leider jetzt der Fall ist, wo selbst Rabbiner mit dem unlöblichen Beispiele vorangehen, des Mammons willen einen Din (Vorschrift) nach dem anderen über Bord zu werfen und zu tun, was nicht dem Willen Gottes entspricht
In Zweibrücken sollte am 2. Pessach-Tage eine jüdische Frau beerdigt werden und ward der Bezirksrabbiner Herr J. Oppenheimer in Pirmasens, dem nebenbei gesagt die Bestimmungen des Schulchan Aruch noch bekannt und heilig sind – telegraphisch berufen, am Feiertag die Leichenrede zu halten. Derselbe wollte aber weder nach L. reisen, noch die Trauerrede halten. Was geschah aber? Herr Seligmann, Rabbiner in Kaiserslautern … fuhr am Feiertage per Eisenbahn von Kaiserslautern nach Zweibrücken 8 Wegstunden) und hielt eine Trauerrede. – Was man doch für Geld alles haben kann!"  

  
Konferenz der Lehrer des Rabbinatsbezirkes Zweibrücken (1890)   

Zweibruecken Israelit 03041890.jpg (229306 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 3. April 1890: "Aus den Lehrervereinen. Aus der Pfalz. Post festum. Am 25. Dezember 1889 versammelten sich die israelitischen Lehrer des Rabbinatsbezirks Zweibrücken zu einer freien Konferenz. Ein allgemeiner israelitischer pfälzischer Lehrerverein besteht bisher noch nicht. Hier stehen sich überhaupt die Lehrer aus den verschiedenen Rabbinatsbezirken fremd gegenüber. Der Eine kennt den Andern nicht, und es ist deshalb wünschenswert, vielleicht auch möglich, dass der Lehrerverein sich über die ganze Pfalz ausdehne. Doch gut Ding will Weile haben; der Anhang ist gemacht und - so Gott will - wird es schon gelingen. - Um 11 Uhr wurde die Konferenz eröffnet, und mit herzlichen Worten begrüßte unser allverehrter Rabbiner Dr. Mayer die anwesenden Lehrer, sowie die Vertreter der israelitischen Kultusgemeinde Zweibrücken. In der Begrüßungsrede stellte Herr Bezirksrabbiner sich gleichsam als Kollege vor, indem derselbe in seiner humorvollen Rede mit treffenden und kernigen Worten bemerkte, dass ja auch ein großer Teil der Wirksamkeit des Rabbiners der Neuzeit der Schule angehöre. Der Zweck der heutigen Konferenz sei, so führte Herr Bezirksrabbiner Dr. Mayer weiter aus. 1. Feststellung eines Lehrplanes für den israelitischen Religionsunterricht an der Volksschule. 2. gegenseitiges Kennenlernen der Lehrer des Rabbinatsbezirkes selbst, (was bisher größtenteils noch nicht der Fall war). 3. Mittel und Wege zur Befestigung der Stellung der Religionslehrer. Dieser Punkt konnte nicht mehr in der heutigen Beratung zur Erledigung kommen, musste deshalb für eine der nächsten Konferenzen aufgeschoben werden. - Das Thema, welches sodann besprochen wurde, was ein 'Normallehrplan für den jüdischen Religionsunterricht'. Die Referate hierzu hatten die Herren Moses, Rodalben und Bachenheimer, Zweibrücken übernommen; jene zeugten von großem Fleiß und tiefem Verständnis der Sache. Die sich an die Vorträge knüpfenden Verhandlungen waren äußerst lebhaft und führten zu dem Ergebnisse, dass es einem Ausschusse von vier Mitgliedern bestehend aus dem Herrn Bezirksrabbiner Dr. Mayer als Vorsitzenden, den Herren Lehrern Moses Rodalben, Bachenheimer Zweibrücken und Wolf Blieskastel aufgegeben wurde, auf Grund der heutigen Beschlüssen einen entgültigen Lehrplan festzustellen und der nächsten Konferenz zur Genehmigung vorzulegen. Ein Weiteres über den Lehrplan, erlaube ich mir nach definitiver Feststellung desselben zu berichten. Ein gemeinsames Mittagessen vereinigte die Teilnehmer noch auf einige vergnügte Stunden, wobei Herr Bezirksrabbiner Dr. Mayer ein begeistert aufgenommenes Hoch auf Seiner Königlichen Hoheit den Prinzregenten Luitpold ausbrachte. - Obgleich bis jetzt dem Verein nur Lehrer aus dem Rabbinat Zweibrücken beigetreten sind, so hoffen wir doch, dass bei der nächsten Konferenz sich auch Kollegen aus den übrigen Bezirken beteiligen. Concordia res parvae crescunt."    

   
   
Erinnerungen an die Auswanderungen im 19. Jahrhundert: Grabstein in New York für Philip Dahl aus Zweibrücken (1819-1891)      
Anmerkung: das Grab befindet sich in einem jüdischen Friedhof in NY-Brooklyn.      

Zweibruecken NY Cyprus 1754.jpg (100345 Byte)   Grabstein 
"In Memory of 
our beloved Father  
Philip Dahl
, Born in 
Zweibrücken  Rhein-Pfalz  
November 19th 1819  
Died January 18th 1891".     

      

Kennkarte aus der NS-Zeit            
               
Am 23. Juli 1938 wurde durch den Reichsminister des Innern für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches die Kennkartenpflicht eingeführt. Die Kennkarten jüdischer Personen waren mit einem großen Buchstaben "J" gekennzeichnet. Wer als "jüdisch" galt, hatte das Reichsgesetzblatt vom 14. November 1935 ("Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz") bestimmt. 
Hinweis: für die nachfolgenden Kennkarten ist die Quelle: Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland: Bestände: Personenstandsregister: Archivaliensammlung Frankfurt: Abteilung IV: Kennkarten, Mainz 1939" http://www.uni-heidelberg.de/institute/sonst/aj/STANDREG/FFM1/117-152.htm. Anfragen bitte gegebenenfalls an zentralarchiv@uni-hd.de       
 
 Kennkarte für den in Zweibrücken 
geborenen Heinrich Lesem
 
 Zweibruecken KK MZ Lesem Heinrich.jpg (88612 Byte)   
   Kennkarte (ausgestellt in Mainz 1939) für Heinrich Lesem (geb. 9. Januar 1873 in Zweibrücken), 
Kaufmann, wohnhaft in Mainz, am 27. September 1942 ab Darmstadt in das Ghetto Theresienstadt 
deportiert, wo er am 7. Januar 1943 umgekommen ist.   
 

      

      

     

     

     

 

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Stand: 30. Juni 2020