Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Hohenems (Vorarlberg, Österreich)
Texte/Berichte zur jüdischen Geschichte des Ortes

Die nachstehend wiedergegebenen Texte mit Beiträgen zur jüdischen Geschichte in Hohenems wurden in jüdischen Periodika gefunden. 
Bei Gelegenheit werden weitere Texte eingestellt
    
    
    
Übersicht:

bullet Allgemeine Berichte zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   
-  
Beseitigung einiger rechtlicher Einschränkungen (1849) 
Der jüdische Bürgermeister und die jüdischen Gemeinderäte werden gewählt (1850)     
-  
Die Gemeinde Hohenems muss sich mit der "Blutbeschuldigung gegen Juden" befassen (1862)    
Gemeinsame Feier der israelitischen und der christlichen Gemeinde zum 100-jährigen Jubelfest der Vereinigung der Reichsgrafschaft Hohenems mit Österreich (1865)    
-  Die jüdische Gemeinde als politisch selbständige Gemeinde wird aufgelöst (1878)   
-  
Diskussion über die Situation der jüdischen Gemeinde in Hohenems (1878)   
-  Reisebericht aus Hohenems (1926)  
Weiterer Reisebericht aus Hohenems (1926)     
bulletAus der Geschichte des Rabbinates in Hohenems   
-  Rabbinatskandidat Samuel Holdheim (1833; Beitrag von Rabbiner Dr. Tänzer von 1898 und ergänzender Leserbrief)  
Über die Herkunft von Rabbiner Abraham Kohn (1901, Rabbiner in Hohenems von 1833 bis 1844)   
Anonyme Verleumdungen aus Hohenems gegen den Rabbiner und Prediger in Libochovice (Nordböhmen) Aaron Günzburg (1844)     
-  Rabbiner Daniel Ehrmann über "Die mathematischen Wissenschaften unter den Juden" (Beitrag von 1852)   
-  Ausschreibungen der Stelle des Rabbiners, Predigers und Religionslehrers 1883 / 1887  
Rabbiner Dr. Tänzer hält einen Vortrag in Wien (1900)   
-  Vorträge von Rabbiner Dr. Tänzer in St. Gallen und Zürich (1901) 
Dr. Adolf Frankl-Grün wird Rabbiner in Hohenems (falsche Meldung von 1884, gemeint war Rabbiner Dr. Samuel Grün)    
-  Über Rabbiner Dr. Samuel Grün aus Hohenems - entlassen aus dem Dienst in Württemberg (1893)    
Rabbiner Dr. Tänzer verlegt seinen Amtssitz von Hohenems nach Meran (1905)    
Das Rabbinat wird nach Innsbruck verlegt (1914)     
Auszeichnung für Rabbiner Tänzer (1916)  
bullet Aus der Geschichte der jüdischen Lehrers und der Schule  
-  
Ausschreibungen der Stelle des Kantors (Religionslehrer, Schochet) 1852 / 1872   
Ausschreibung der Stelle eines Lehrer an der israelitischen höheren Bürgerschule (1861)      
-  
Über die Israelitische Volksschule (1896)   
  
bullet Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben    
Eine Deputation der jüdischen Gemeinde überbringt eine Dankadresse an den Kaiser (1850)   
-  Fahnenweihe des israelitischen Männergesangvereins 1857 (gegründet 1841)    
-  
100jähriges Jubelfest der Vereinigung der Reichsgrafschaft Hohenems mit Österreich (1865)     
-  
Über die "Karolinen-Stiftung" von S. Wolheim (1868)    
-  
Ausschreibung der Stelle der Wirtschafterin für das israelitische Armenhaus (1871)  
-  
Der Kaiser besucht Hohenems und trifft die Vertreter der jüdischen Gemeinde (1881)    
-  
Besuch von Erzherzog Eugen in der Synagoge (1900)    
  
bullet Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde     
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Gemeinderat Samuel Menz wird mit der silbernen Verdienst-Kreis mit der Krone ausgezeichnet (1859)  
Erinnerungen an den Kantor Salomon Sulzer (Beitrag von 1901) 
Erinnerung an den Kantor Salomon Sulzer (weiterer Beitrag von 1901)       
Feier des 100. Geburtstages von Salomon Sulzer (1904) 
Beitrag von Adolph Kohut über Salomon Sulzer zu dessen 100. Geburtstag (1904)   
-  Über Salomon Sulzer (Auszug aus einem Beitrag von 1930)   
-  
Über die aus Hohenems stammenden Wiener Fabrikanten Gebrüder Rosenthal (1897)  
80. Geburtstag von Henriette Eßlinger geb. Brettauer (1931 in Stuttgart)    
bulletWeitere Dokumente 
Postkarte von Amalie Hess an Kitty Hoffgaard bei Ivan Rosenthal in Hohenems (1898)  
Postkarte von Clara Loewenberg an ihre Mutter Betty Loewenberg (1912)
Postkarte von Charlotte Rosenthal und Claire Heimann (1924)   
Erinnerung an die Auswanderungen im 19. Jahrhundert  - Grabstein für Adolph Brentano aus Hohenems in New Orleans (1847-1878)  

     
 
    
     
Allgemeine Berichte zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   
Beseitigung einiger rechtlicher Einschränkungen (1849)  

Hohenems AZJ 24121849a.jpg (118325 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 24. Dezember 1849: "Hohenems (Tirol), 14. November (1849). Es freut uns, Ihnen einen Fall berichten zu können, der zwar als solcher allein nicht von allgemeinem Interesse ist, jedoch nichtsdestoweniger wegen seiner gewichtigen und erfreulichen Konsequenzen wohl Verbreitung und Beachtung verdient. Seit 1813 bestand nämlich die Verordnung, dass die jüdische Gemeinde Hohenems, die einzige in Tirol und Vorarlberg, aus höchstens 90 Familien bestehen dürfe. Nur der älteste Sohn seines Hauses war zum Heiraten berechtigt; den folgenden konnte nur das Aussterben einer Familie die Berechtigung verschaffen, sich ein eigenes Hauswesen zu gründen. Alles Remonstrieren gegen eine Beschränkung, die der Gemeinde nicht nur die Aufnahme von Fremden verbot, sondern auch einer inneren Entwicklung hemmend entgegentrat, war vergebens; durch ein System, das jenem pharaonischen der Knabenvertilgung im Prinzipe vollkommen gleichstand, war ein großer Teil unserer Jugend zum Zölibat verurteilt. Als nun das Patent vom 4. März dieses Jahres den Grundsatz aussprach, dass der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte vom Religionsbekenntnis unabhängig sei, durfte die Gemeinde natürlich seine Beschränkung als aufgehoben betrachten, und verlangte für das erste Brautpaar, das die Matrikelzahl überstieg, die Heiratsbewilligung der Provinzialbehörde. 
Hohenems AZJ 24121849b.jpg (208678 Byte)Diese glaubte jedoch in den bestehenden Verordnungen Grund zur Verweigerung zu finden, und der Betreffende sah sich genötigt, in einer direkten Eingabe beim Ministerium des Innern gegen das verfassungswidrige Verfahren der Provinzialbehörden zu protestieren; während die Gemeinde sich in gleichem Sinne ans Ministerium wandte. Die Berücksichtigung jedoch, die den Tirolern in Bezug auf ihre Konfessionellen Verhältnisse zugesagt war, stellte ein ungünstiges Resultat in ziemlicher Sicherheit in Aussicht; umso angenehmer war die Gemeinde überrascht, als das nachfolgende Reskript des Landgerichts Dornbirn jeden Zweifel auf das Befriedigendste löste.   
‚An den D.M. in Hohenems. Laut Eröffnung des hohen Guberniums von 22. letzten Monats hat das hohe Ministerium des Innern über das Ehelichungsgesuch des Israeliten D.M. und über die Vorstellung der Israelitengemeinde zu Hohenems vom 22. Juni laufenden Jahres wegen Handhabung der Verfassung und der Grundrechte hinsichtlich der Israelitenangelegenheiten mit Erlasse vom 13. diesen Monats Folgendes eröffnet: 
‚Durch das allerhöchste Patent vom 4. März dieses Jahres über die politischen Rechte der österreichischen Staatsbürger ist der Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte von dem Religionsbekenntnisse unabhängig. Es sind demnach die Juden zur Verehelichung vollkommen gleichgestellt und es unterliegt keinem Anstande, dass dem Israeliten D.M. von Hohenems die angesuchte Bewilligung zur Verehelichung mit der Israelitin H.B. ohne Rücksicht auf die früher bestandenen Matrikelrechte erteilt werde. Hiervon wird D.M. in Erledigung seines Gesuches um Bewilligung zur Verehelichung mit H.B. von Ems vom 7. Mai dieses Jahres und die Israelitengemeinde über ihre beim hohen Ministerium gemachte Vorstellung vom 22. Juni dieses Jahres in Folge hohen kreisamtlichen Dekrets vom 26. Oktober dieses Jahres zum angenehmen Wissen verständigt. K.k. Landgericht Dornbirn, am 2. November 1849. J.G. Katz, Landrichter.’  
Das vorliegende Schreiben bedarf keines Kommentars. Der redliche Wille unserer Regierung, den Juden die ihnen garantierten Rechte zu sichern, spricht sich in demselben auf das Unzweideutigste aus, und dürfen wir getrost der Erwartung und sichern Hoffnung Raum geben, die Vorurteile, mit denen wir noch zu kämpfen haben, nun da sie jeden gesetzlichen Anhaltspunkt verloren, in kurzer Zeit ebenfalls besiegt zu haben."

  
Der jüdische Bürgermeister und die jüdischen Gemeinderäte werden gewählt (1850)   

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 9. September 1850: 
Der Artikel ist noch auszuschreiben  


Die Gemeinde Hohenems muss sich mit der "Blutbeschuldigung gegen Juden" befassen (1862)  

Hohenems AZJ 29041862.jpg (49751 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 29. April 1862: "Die Blutbeschuldigung in Tirol. Ein widerwärtiger Prozess wird nächstens abermals in Szene besetzt. Er war nicht zu vermeiden; die ihn mit Charakterfertigkeit eingeleitet haben, verdienen unseren wärmsten Dank. Teilen wir zuvörderst den Sachverhalt nach folgendem uns zugekommenen Schreiben mit.   Hohenems, den 16. April 1862. Wie es aus Zeitungen bekannt geworden, hat eine periodische Zeitschrift ‚Die Tiroler Stimme’ in einem Artikel aus Wien, betitelt: ‚Religionsedikt und Konstitution im Rechtsstaate’ und zwar in Nr. 60 von 13. März 1862 folgende Stelle in durchschossener Schrift enthalten. 
‚Der Staat hat es nicht notwendig erachtet, durch
  
Hohenems AZJ 29041862a.jpg (297612 Byte)ein Religionsedikt die Judeneinbürgerung zu begleiten, um den Christen die Garantie zu bieten, dass die geschichtlich erwiesene Praxis die jüdischen Ostern mit Christenkinderblut zu feiern, nicht in Anwendung komme, oder dass die lehre des Talmud, wie sie sich in einigen Katechismen offenbarte, nicht als Religionspraxis Geltung erlange, nach welcher Lehre Gott die Juden bei ihrem Auszuge aus Ägypten für immer berechtiget haben solle, von den Heiden (alle Nichtjuden) Geld, Edelsteine und allerlei Pretiosen zu leihen, zu nehmen, und dann mit ihrem Eigentume fortzuziehen.’   Da sich nun jeder Israelit in seiner Person und in seinen Altvordern aufs Empfindlichste gekränkt fühlen muss, so hat der gesamte Bürgerausschuss der hiesigen politischen Israelitengemeinde als der einzigen des Kronlandes Tirol und Vorarlberg bei der k.k. Staatsanwaltschaft in Innsbruck Klage eingereicht, dass der Redakteur Friedrich Graf, der Verfasser und Verleger wegen Vergehen gegen die Sicherheit und Ehre gerichtlich verfolgt und bestraft worden.   In einem neuen Artikel derselben ‚Tiroler Stimme’ sagt der Verfasser des ersteren, dass sich die Judenschaft obigen Artikels wegen gekränkt fühle, Klage eingereicht haben solle; dass er aber in diesem Falle Belege darbringen werde, nämlich Druckschriften, die in Wien unter der Ägide desselben Pressgesetzes im Jahre 1860 frei und ungeahndet gedruckt wurden und die Beweise enthielten, dass obige Behauptungen eine richtige Praxis gewesen seien. Wir müssen also gegen eine solche Anklage zur Verhandlung, die namentlich in Tirol von größter Wichtigkeit ist, wohl bewaffnet kommen. Der Beweismittel gegen diese schändlichen mittelalterlichen Beschuldigungen gibt es genug. Und wir bedürfen derselben umso mehr, als in Tirol zwei solche Fälle heute noch als wichtig gefeiert werden; nämlich Andreas von Rinn und Simon von Trient. Wenn auch die Beteiligten ohne Zweifel gestraft werden, so ist der Eindruck einer verfolgungswütigen Verteidigung immerhin folgenschwer. – Soweit unser Korrespondent. Bekanntlich ist in Tirol eine furchtbare Agitation gegen den Entwurf eines Religionsediktes, der im österreichischen Abgeordnetenhause ausgearbeitet worden, und der das ultrakatholische Tirol mit der Einwanderung von Protestanten und Juden bedroht, im Werke. Die Jesuiten sind es insonders, welche die Volksmasse aufzuwiegeln suchen und die jetzige Regierung selbst nicht schonen. Zu den alten Vorurteilen der Tiroler gehört nun insonders die außerordentliche Furcht vor den Juden, denen der Eingang in die Grafschaft streng verwehrt ist. Dass dieser nun ausgebeutet wird, um die Akatholiken überhaupt fern zu halten, ist natürlich. Das Gravierende in den Auslassungen der ‚Tiroler Stimmen’ ist nun nicht sowohl das Wiederkäuen der alten Beschuldigung, denn das sähe man so gearteten Hassern wohl nach, wohl aber die Erklärung, dass es ein ‚geschichtlich erwiesenes Faktum’ und eine ‚Praxis’ des Judentums sei. Man kennt den Klatsch und Quatsch, den hierbei jene Sorte von Judenfeinden vorzubringen pflegen. Er muss gründlich zurückgewiesen werden. Eine ‚Praxis’ kann nur auf legalem Boden wörtlicher Vorschrift bestehen, und muss daher aus den Religionsquellen nachgewiesen werden. Anschuldigungen der Pfaffen und durch Foltern und Martern hervorgerufene Aussagen sind keine geschichtlichen Beweise. Wir können daher bei diesem Prozesse auf viel Dunst und Qualm rechnen, aber wird er männlich durchgeführt, so ist sein Ausgang nicht zweifelhaft. Freilich ist die Führung eines solchen Prozesses vor einem Gerichtshofe in Innsbruck misslich; denn in einem vorurteilsvollen Lande sind es nur selten Menschen, die nicht schon in einem gewissen Grade durchtränkt sind, und gar zu leicht wirken, wo eine Partei die volle Herrschaft so in Händen hat, Rücksichten auf die Entscheidung ein. Dies muss jedoch Anstrengung und Ausdauer nur anfeuern. Die Wahrheit erlangt endlich doch den Sieg.   Dass die ‚Wiener Kirchenzeitung’ die ‚Tiroler Stimmen’ kräftig unterstützt, kann man sich denken. Uns verwundert nur, dass israelitische Schriftstellen in Wien hiervon nur noch Notiz nehmen. Wir dächten, Herr Sebastian Brunner und sein Blatt hätten sich allzu bloß gestellt, um noch eines ‚Protestes’ gewürdigt zu werden."            

    
Gemeinsame Feier der israelitischen und der christlichen Gemeinde zum 100-jährigen Jubelfest der Vereinigung der Reichsgrafschaft Hohenems mit Österreich (1865)  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom  11. April 1865: 
Der Beitrag ist noch abzuschreiben 
      

 
Die jüdische Gemeinde als politisch selbständige Gemeinde wird aufgelöst (1878)  

Hohenems AZJ 19021878.jpg (149591 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 19. Februar 1878: "St. Gallen, im Februar (1878). Unsere österreichische, einst sehr zahlreiche, gegenwärtig aber auf 20-30 Familien zusammengeschmolzene Nachbargemeinde Hohenems, die bekanntlich bis jetzt eine selbstständige politische Gemeinde mit ihrem eigenen Bürgermeister an der Spitze bildete, hat es endlich nach jahrelangem Prozessieren mit der Orts- und Bezirksbehörde dahin gebracht, dass sie dieses ihres politischen Charakters entkleidet und ihre Mitglieder in den Ortsbürgerverband aufgenommen werden. Trotz einer diesbezüglichen Entscheides von Seiten des Ministeriums des Innern, widersetzte sich der Vorarlberger Landesauschuss einer Verschmelzung beider (der christlichen und jüdischen) Ortsgemeinden auf das Hartnäckigste und erhob schließlich beim Reichsgerichtshofe in Wien Beschwerde gegen die Kompetenz des Ministeriums in der Frage über die ortsbürgerliche Stellung der Hohenemser Juden. Am 24. und 25. vorigen Monats fanden betreffende Verhandlungen beim genannten Reichsgerichtshofe statt, und seinen auf denselben die historischen und juristischen Ausführungen, die der Vertreter des Landesausschusses vorbrachte, wenig Eindruck gemacht zu haben, denn der Beschwerdeführer wurde mit seinem Rekurs in formeller und sachlicher Hinsicht vollständig zurückgewiesen und die Kompetenz des Ministeriums, dessen Entscheid sich besonders darauf gründete, dass der jüdischen Kultusgemeinde in Hohenems in Folge der bedeutenden Abnahme die Bedingungen einer ‚Ortsgemeinde’ ganz und gar abgehen, aufrecht erhalten.  
Wer einst Zeuge war der Blüte dieser ansehnlichen wohlhabenden Gemeinde unter der Leitung des wackeren strebsamen, leider (in Lemberg) zu früh vollendeten Rabbiners Abraham Kohen und des allbeliebten und hoch geachteten, von der Kaiserlichen Gnade mit mehreren Orden dekorierten, erst vor 1 ½ Jahren verschiedenen Bürgermeisters Samuel Menz, der hat sich wohl nicht träumen lassen, dass sie einem so jähen Verfall entgegen gehe. – Sic transit gloria mundi!  E."
 
Hohenems AZJ 23041878.jpg (198375 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 23. April 1878: "Hohenems, 8. April (1878). In der Korrespondenz von hier in nr. 11, S. 168 ist bereits mitgeteilt, dass der Verwaltungsgerichtshof in der zwischen der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde und der politischen Ortsgemeinde schwebenden Angelegenheit, wonach jenes von der Zeit vor 1848 herrührende Truggebilde einer gesonderten politischen Gemeinde, welches man den Juden insinuierte, um ihnen die ortsbürgerlichen Rechte zu versagen, endlich hinweggeräumt werden solle, die Entscheidung zu treffen habe. Die Verhandlung fand am 8. April zu Wien statt, und wird darüber Folgendes mitgeteilt: 
Die Entscheidung des Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1877, wonach die Judengemeinde in Hohenems einen integrierenden Bestandteil der Ortsgemeinde bilde, war bereits Gegenstand einer Verhandlung vor dem Reichsgerichte; die Beschwerde des vorarlbergischen Landesausschusses, welcher die Kompetenz der staatlichen Verwaltung bestritt und das Selbstbestimmungsrecht des Landes als verletzt erachtete, wurde durch die Erkenntnis des Reichsgerichtes vom 24. Januar laufenden Jahres als unbegründet zurückgewiesen. Heute gelangte diese Ministerial-Entscheidung auf Grund einer Beschwerde der Ortsgemeinde Hohenems zur Verhandlung vor dem Verwaltungs-Gerichtshofe.   
Dr. Johann Bergmeister, Advokat in Feldkirche, machte als Vertreter der Beschwerdeführenden Gemeinde geltend, die Juden in Hohenems bilden eine eigene Gemeinde, die in keinem akzessorischen Verhältnisse zur Christengemeinde stehe, sondern selbst ein vermögensrechtliche Subjekt sei. Sogar die am 16. Juni 1877 intimierte Ministerial-Entscheidung spreche von zwei Gemeinden, indem es am Schlusse heißt, dass wegen Durchführung dieser Entscheidung eine Vereinigung beider Gemeinden im Wege des Landesausschusses einzuleiten sei. Es liege demnach ein Eingriff in die Autonomie vor: die Verwaltungsbehörden dürfen nicht die Vereinigung von Gemeinden anbefehlen. Die Christengemeinde in Hohenems lasse sich nicht durch Intoleranz leiten, wohl aber hege sie die Besorgnis, das Gemeindevermögen könnte von den handeltreibenden Juden zum Schaden der christlichen Ackerbauern veräußert werden. 
Der Vertreter des belangten Ministeriums, Sektionsrat Dr. Maldoner, bemerkte zunächst, dass in der Ministerial-Entscheidung von einer Vereinigung beider Gemeinden nicht gesprochen werde und dies nur ein Beisatz der intimierenden Behörde der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch sei. Die Judengemeinde in Hohenems, mag auch deren Vorstand den Titel ‚Bürgermeister’ führen, sei nichts Anderen als zu rituellen Zwecken bestehender Verein; zu einer politischen Gemeinde mangle ihr jede gesetzliche Qualifikation, sowohl bezüglich des Katasters, als auch des abgesonderten Territoriums. Schließlich beruf sich der Regierungsvertreter auf die Entscheidung des Verwaltungs-Gerichtshofes in einem analogen die mährische Stadt Gaya betreffenden Falle.    
Diesen Ausführungen trat Dr. Philipp Mauthner, welcher die jüdische Kultusgemeinde von Hohenems repräsentierte, vollinhaltlich bei und fügte noch hinzu, dass er gegen die Insinuation des Vertreters der Beschwerde, die Juden in Hohenems, welche bloß die Anerkennung ihrer Rechte als Insassen der Ortsgemeinde begehren, würden das Gemeindevermögen verschachern, entschieden Verwahrung einlegen müsse.   
Der Verwaltungs-Gerichtshof (Vorsitzender: Senatspräsident 
Hohenems AZJ 23041878a.jpg (37963 Byte)Dr. von Schmerling) wies die Beschwerde als gesetzlich unbegründet zurück mit dem Bemerken, dass, insofern dieselbe sich auf den Beisatz der intimierenden Behörde betreffs Durchführung der Ministerialentscheidung erstrecke, der Instanzenzug noch nicht erschöpft sei.  
Hiernach muss jetzt die israelitische Gemeinde, abgesehen von ihren religiösen Zwecken, der Ortsgemeinde einverleibt werden. Aber über die Art und Weise des Vollzugs scheint noch manches Kreuz- und Querzug geführt werden zu können. Der Schluss des Urteils deutet dies an."


Diskussion über die Situation der jüdischen Gemeinde in Hohenems (1878)   

Hohenems AZJ 12031878a.jpg (188326 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 12. März 1878: "Hohenems, 28. Februar. (Wir erhalten vom löblichen Gemeindevorstande folgende Berichtigung, die wir mit Vergnügen aufnehmen, und welche auch unserem betreffenden geschätzten Korrespondenten nur genehm sein wird. Redaktion.  
Ihre geschätzte Zeitung brachte in Nr. 8 dieses Jahres eine Korrespondenz aus St. Gallen, die in mancher Hinsicht der Berichtigung bedarf. 
Was den Kern der darin besprochenen Angelegenheit anbelangt, so verhält sich dieselbe in Kürze geschildert, folgendermaßen.  Die israelitische Gemeinde Hohenems hatte zwar bisher den Anschein einer selbstständigen politischen Gemeinde, ohne jedoch die wesentlichen, gesetzlichen Bedingungen der Ortsgemeinde, nämlich den vollen Wirkungskreis und eigenes Gemeindeterritorium zu besitzen. – Die Regierungsorgane wollten schon im Jahre 1848 die Gemeinde dieses Flitters entkleiden und die ortsbürgerliche Stellung der Hohenemser Juden nach den allgemein in Österreich geltenden Gesetzen regeln. Denn wenn man der Sache auf den Grund sieht, so herrschte in Hohenems ein Ausnahmezustand, wodurch den Juden die Ausübung der ortsbürgerlichen Rechte versagt blieb. 
Die Reaktionszeit der fünfziger Jahre war der Regelung dieser Angelegenheiten begreiflicherweise nicht günstig, und erst mit Erlass der Staatsgrundgesetze von 1867 konnte auf gesetzlicher Grundlage an das Werk der ortsbürgerlichen Gleichberechtigung der Hohenemser Juden geschritten werden. 
Wenn nun nach jahrelangen Kämpfen dieses Werk dem Ziele nahe ist, so ist es uns nicht recht begreiflich, dass das Bestreben, die scheinbare Selbstständigkeit der Judengemeinde der wirklichen Errungenschaft der Gleichstellung zu opfern, fast vorwurfsweise kritisiert wird.   
Eine fernere Berichtigung bedarf die Behauptung, die Bezirksbehörde hätte sich den Bestrebungen der Juden widersetzt. Nur die christliche Gemeindevertretung und der Vorarlberger Landesausschuss, letzterer freilich ein sehr wichtiger Faktor, sind zumeist aus religiösen und politischen Parteigründen als unsere Gegner aufgetreten. 
Der mit dieser Angelegenheit nicht vertraute Leser der St. Galler Korrespondenz könnte glauben, die Streitfrage wäre schon vollständig erledigt. Dem ist aber nicht so. Denn das Hohe Reichsgericht hatte nur den Kompetenzkonflikt zwischen Ministerium und Vorarlberger Landesausschuss zu entscheiden; die meritorische Entscheidung liegt in Händen des Hohen Verwaltungsgerichtshofes und dürfte in den nächsten Wochen erfolgen. 
Wenn wir nun den Schluss der Korrespondenz, der in eine Jeremiade über den Verfall der hiesigen Gemeinde ausklingt, in Betracht ziehen, müssen wir wohl zugeben, dass die Judengemeinde an Population angenommen hat, gegen den Ausdruck aber, als steure sie einem ‚jähen Verfall’ entgegen, müssen wir auf das Lebhafteste protestieren. Die Menschen vergehen, die Institutionen aber bestehen, und ohne unbescheiden zu sein, dürfen
 
Hohenems AZJ 12031878b.jpg (136749 Byte)wir behaupten, dass es wenige Kultusgemeinden geben wird, deren Institute auf so solide Basis gestellt sind, wie die unsrigen.  
Wir besitzen durch die Hochherzigkeit verschiedener Hohenemser gestiftete und durch Ordnung und Sparsamkeit der Kultusgemeindeverwaltung gestärkte Fonds, so einen Schulfonds, einen Kultus- und Armenfonds, ein wohl eingerichtetes israelitisches Versorgungshaus für Verpflegung armer und kranker Juden; eine Chewra-Kadischa, einen Wohltätigkeitsverein, einen Frauen- und Mädchenverein und einen Verein zur Unterstützung armer Handwerkslehrlinge. Unsere Kultusbeamten hängen nicht von dem Wohl- oder Übelwollen einzelner Personen oder Parteien ab, sind somit individuell vollständig unabhängig.  
Wo in einer Gemeinde das religiöse Vereinswesen in einer solchen Weise gepflegt wird, da lebt gewiss auch hohes Interesse für unsere heilige Religion, welches sich auch durch den in hiesiger Synagoge eingeführten zeitgemäßen und höchst erbauenden Gottesdienst am nachdrücklichsten bekundet.  
Wir besitzen einen geistvollen und pflichteifrigen Seelsorger und einen tüchtigen Volksschullehrer, und ist auf diese Weise für die religiöse und intellektuelle Bildung der Jugend bestens gesorgt.  
Wir wissen wohl und erkennen es dankbarst an, dass die jetzige Generation nicht alle diese schönen und bleibenden Institute geschaffen hat, sie ist aber bemüht, dieselben zu erhalten und nach Kräften zu erweitern. Wenn wir daher auch zugeben, dass die hiesige Gemeinde manches von ihrem äußeren Flitter und an Population eingebüßt hat, so ist sie doch in ihrem inneren Organismus besser konsolidiert als früher. 
Mag demnach dem geehrten St. Galler Korrespondenten der Kampf, den die gegenwärtige Generation ausficht, der dahin zielt, die Hohenemser Juden aus ihrer deprimierenden Ausnahmestellung und von dem Reste mittelalterlichen Ghettowesens zu befreien, zwar nicht gloriös dünken, so dürfte dieser keinesfalls jene missliebigen Beigeschmack haben, den der geehrte Korrespondent daran zu finden scheint."
   
   
Hohenems AZJ 02041878.JPG (212815 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. April 1878: "St. Gallen, Mitte März. Erwiderung. Die ‚Berichtigung‘ seitens des verehrlichen Gemeindevorstandes in Hohenems in Nr. 11 dieser Zeitung kann mir, wie Sie, hochgeehrter Herr Redakteur, voraussetzten, so weit sie nämlich meine Mitteilung selbst betrifft, nur erwünscht und willkommen sein. Dagegen ersehe ich aus den sich daran knüpfenden Bemerkungen mit Bedauern, dass der löbliche Gemeindevorstand weit mehr aus meinen Worten gelesen, als darin enthalten ist. So findet er seine Bestrebungen in der fraglichen Bürgerrechtsangelegenheit in meinem Bericht ‚fast vorwurfsweise kritisiert’, während letzterer – vollkommen kritiklos – sich lediglich auf das Faktum, den betreffenden Prozess und die beim österreichischen Reichsgerichtshofe stattgehabten Verhandlung, beschränkte. Dass es sich in diesem Kampfe mit dem der Majorität nach klerikalen (diese nähere Bezeichnung ist voriges mal wahrscheinlich aus Versehen des Setzers ausgelassen worden) Vorarlberger Landesausschusse um Vervollständigung der ortsbürgerlichen Gleichberechtigung handelt, war ich mir sehr wohl bewusst und hielt es daher auch nicht für nötig, meinen Lesern erst die Versicherung zu geben, dass ich nicht zu jenen klerikalen Gegnern stehe. Gerade weil ich das Verfahren der verehrlichen Gemeindevertretung als vollkommen korrekt, ja sogar als selbstverständlich erachtete, habe ich dasselbe weder als ‚gloriös’ darstellen, noch irgendwelcher Kritik unterwerfen zu müssen geglaubt. 
Wie ein missbilligendes Urteil, so lag mir auch der Gedanke weit fern, durch meine Schlussbemerkung die Hohenemser Gemeinde- und religiösen Zustände und Institutionen in ein ungünstiges Licht stellen oder den dortigen Kultusbeamten und besonders dem mir persönlich bekannten und in allseitiger Hochachtung stehenden Gemeindevorstand irgendwie zu nahe treten zu wollen. Dieselbe bezieht sich einzig und allein auf die anfangs erwähnte und zuletzt als Motiv des ministeriellen Entscheides hervorgehobene rapide Abnahme der Gemeinde, die noch in den vierziger Jahren aus ca. 2.000 Seelen bestand und gegenwärtig kaum 200 Seelen zählt. Nur auf dieses tragische Geschick, was übrigens Hohenems mit so vielen Gemeinden und kleineren Ortschaften teilt und zu dem sich noch die unerquickliche, eine Regelung obiger Bürgerrechtsangelegenheit umso wünschbarer machende Aussicht gesellt, dass in nächster Zukunft ein Stillstand in dieser Bewegung kaum eintreten und möglicherweise schon in wenigen Dezennien die schöne Synagoge und die vorzüglich konsolidierten Gemeindeinstitute nur noch für wenige Familien vorhanden sein dürfen, ist jener verstimmende Misston zurückzuführen. Von unlauteren Absichten und lieblosen Gesinnungen gegen unsere Nachbargemeinde und deren weltliche und geistliche Spitze wusste ich mich – das kann ich hier nochmals beteuern – ganz und gar frei und hoffe ich sonach zuversichtlich, dass jedes vorwaltende Missverständnis durch diese meine offene Erklärung vollständig beseitigt wird, ohne auch nur die geringste Spur einer trübenden Wirkung auf unser freundnachbarliches Verhältnis zurückzulassen.  E."

   
Reisebericht aus Hohenems (1926)  

Hohenems Israelit 21091926.jpg (193500 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September 1926: "Hohenems. Mit Bild. Anlässlich einer Fußtour nach Vorarlberg führte mich mein Weg nach Hohenems bei Feldkirch. Hohenems ist die einzige jüdische Gemeinde Vorarlbergs. Einst eine blühende jüdische Gemeinde von etwa 100 Familien zählt sie jetzt nur noch 28 Seelen. Es befindet sich dort eine herrliche Synagoge, im Jahre 1773 erbaut; der Gottesdienst selbst wird in einem Nebenraum verrichtet, da es nur am Neujahr und Jom Kippur noch Minjan gibt. Während der Woche findet nur Freitagabend Gottesdienst statt, den der seit 45 Jahren dort befindliche Kaufmann Jacob Weil abhält. Früher Sitz eines Rabbinats – der letzte Rabbiner Hauser ist nach Judenburg bei Wien verzogen – und einer orthodoxen Schule – der letzte Lehrer Federmann starb vor sieben Jahren – ist der Rest dieser Gemeinde leider nicht mehr in der Lage, sich emporzuschwingen, und die schwierigen Lebensverhältnisse lassen keine Aussicht zu, dass diese Gemeinde wieder größer wird. Die hier ansässig gewesenen Juden stammen beziehungsweise stammten seinerzeit aus dem nahen Sulz; da der Friedhof bereits im Jahre 1617 erwähnt wurde, ist diese Gemeinde sehr alt. Ihr entstammt auch der berühmte Prof. Sulzer, der in Wien amtierte und dessen Bild, in Stein gehauen, sich im Aufgang zur Synagoge befindet." 

   
Weiterer Reisebericht aus Hohenems (1926)      

Artikel in der "Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs" vom 16. Oktober 1926   
Zum Lesen bitte Textabbildungen anklicken   
Hohenems GemZeitung Wue 16101926a.jpg (152407 Byte) Hohenems GemZeitung Wue 16101926b.jpg (72647 Byte)


  
Aus der Geschichte des Rabbinates   
Rabbinatskandidat Samuel Holdheim (1833; Beitrag von Rabbiner Dr. Tänzer von 1898 und ergänzender Leserbrief) 
Anmerkung: Samuel Holdheim (1806 in Kempen Provinz Posen - 1860 in Berlin), wurde nach seiner missglückten Bewerbung in Hohenems seit 1836 Rabbiner in Frankfurt (Oder), seit 1840 Landesrabbiner von Mecklenburg-Schwerin, 1847 bis zu seinem Tod Prediger bei der Reformgenossenschaft zu Berlin.  

Hohenems AZJ 14011898.jpg (70455 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. Januar 1898: "Samuel Holdheim als Rabbinatskandidat. Von Dr. A. Tänzer, Rabbiner in Hohenems. 
Es darf wohl mit Recht angenommen werden, dass alles auf den Namen Holdheim Bezügliche auch heute noch in engeren oder weiteren kreisen Anspruch auf Interesse erheben darf, und eben diese Annahme bestimmt mich, einen Brief Holdheims vom Jahre 1833 der Öffentlichkeit zu übergeben. Im begriffe, die nahezu drei Jahrhunderte umfassende ‚Geschichte der Juden in Hohenems’ auszuarbeiten, fand ich im Archiv unserer Kultusgemeinde einen an die damalige Vorstehung gerichteten Brief Holdheims, in welchem er sich um das erledigte Rabbinat bewirbt. Ich lasse diesen Brief nunmehr unverkürzt folgen, indem ich nur noch vorausschicke, dass er in hebräischer, sehr schöner und klarer Schrift geschrieben ist.     
Herrn Herrn Vorsteher der Israeliten-Gemeinde zu Hohenems. Prag, den 19. Juni 1833. 
Hochverehrte Herrn Vorsteher! Verzeihen Sie die Freiheit, die ein Unbekannter sich herausnimmt, an Sie, meine hoch verehrten Herrn, dieses Schreiben ergehen zu lassen.
Hohenems AZJ 14011898a.jpg (244977 Byte)Vielleicht dürfte dessen Inhalt, wenn auch nicht eine solche Kühnheit rechtfertigend, doch dieselbe einigermaßen entschuldigen. 
In Gemäßheit des hier allgemein bekannten Vernehmens soll die würdige Rabbinerstelle in Ihrer löblichen Gemeinde, in Folge der bereits vom Gubernium getroffenen Wahl des Herrn Kafka als Prochiner Kreisrabbiner erledigt worden sein. Wenn Sie, meine Herrn, willens sind, dieselbe mit einem Andern ausfüllen zu wollen, bin ich so frei, mich zu diesem Behufe Ihnen als Kandidat ganz ergebenst zu proponieren. Es ist freilich, da ich nicht die Ehre habe, von Ihnen weder persönlich noch dem Namen nach gekannt zu werden, ein sehr kühnes Ansinnen; allein ich hoffe in dieser Rücksicht Ihnen völlige Satisfaktion geben zu können. Ich bin im Besitze vieler Qualifikationszeugnisse von entschiedenem Rufe und Ansehen – genannt werden die Rabbiner Löw Schlesinger, Schmuel Landau, Itzig Spitz, Chaim Deutschmann – und noch mehrerer Andern, die sämtlich einmütig meine zum Behufe eines Rabbiners notwendigen Fähigkeiten sowohl als moralischen Charakter auf das Unzweideutigste beurkunden. Um dem Gesetze, welches an einen Rabbiner die billige Forderung stellt, die Philosophie studiert zu haben, völlig Genüge zu leisten, habe ich mich mit der üblichen Weise auf privatem Wege zur Prüfung zu gelangen, nicht begnügen mögen, sondern mich einem strengen öffentlichen Studium der theoretischen und praktischen Philosophie unterzogen, um meinem künftigen berufe nicht nur der Form, sondern auch der Sache nach gewachsen zu sein. Überdies kann ich mich auch auf einige Männer von literarischem Rufe und Ansehen, als die rühmlichst bekannten Verfasser mehrere Schriften, Herr Moses Landau und Herr Ernst Wehli, wie auch Herrn Rosenbach, Doktor der Philosophie, und das Handlungshaus Kalmus et Compagnie, berufen, woselbst Sie über meine zu einer solchen Bewerbung mich berechtigenden Ansprüche Erkundigung einzuziehen belieben mögen. 
Da ich noch ledigen Standes bin, so dürften die zu einer mäßigen, standesgemäßen Abstinenz erforderlichen Bedürfnisse für die Gemeinde keinesfalls drückend werden. Ich bin auch erbötig, falls Sie es verlangen, eine Reise dahin zu unternehmen, so Sie meine etwaige Tüchtigkeit in Bezug auf meinen Beruf nach eigener Ansicht beurteilen könne. 
Es war immer seit meiner frühen Jugend mein Streben dahin gerichtet, in diesem Fache etwas Tüchtiges zu leisten, und ich erfreue mich Gottlob sowohl in altrabbinischer Wissenschaft als in Bezug auf zeitgemäße Formen nicht ganz geringer Resultate, welche nebst vieler Aufmunterung von Sachkennern meinen Mut bis zur Bewerbung um diese Ehrenstelle erhöhen. 
Mögen Sie, meine hoch verehrten Herrn, mein ergebenstes Gesuch beherzigen und mich mit einer geneigten Antwort beehren wollen. 
Es verharret hochachtungsvollst Ihr ganz ergebenster Samuel Holdheim. m.p.  Meine Adresse ist nur mein Name.’
 
  
Holdheim hatte damals mit mehreren Konkurrenten zu kämpfen, unter denen der nachmals so bekannt gewordene Abraham Kohn den Sieg davon trug. Der Vollständigkeit halber mögen hier noch die Briefe Erwähnung Platz finden, die, von anerkannten Größten an die Hohenemser Gemeinde gerichtet, Samuel Holdheim empfahlen. 
Der erste ist von dem von Holdheim in obigem Briefe an erster Stelle erwähnte Oberrabbiner Samuel Landau. 
Wohl beachtenswert ist die reiche Fülle von Lob und Anerkennung, die der berühmte Briefschreiber hier dem damals kaum 27-jährigen Holdheim zollte. Ebenso fällt merkwürdigerweise auf, dass sich Holdheim selbst als ledigen Standes bezeichnet, während ihn sein Protektor einen Witwe und Vater eines Knaben nennt. Freilich zum vorliegenden Zwecke, der mäßigen Lebensbedürfnisse Holdheims, ist dies wohl gleichbedeutend.   
Ebenso ehrenvoll für Holdheim ist ein zweiter, direkt an die Gemeindevorstehung adressierter, in deutscher Sprache abgefasster und in hebräischer Schrift geschriebener Empfehlungsbrief für Holdheim aus der Feder des von Holdheim an zweiter Stelle erwähnten
Hohenems AZJ 14011898b.jpg (106938 Byte)Bezirksrabbiners von Braunau, Juda Schlesinger, dem wir im Folgenden die bezeichnendsten Stellen entnehmen.  
… 27. Adar 5593:  
…ein Mann, der sich seit seiner frühesten Jugend mit größtem Eifer auf das Studium der rabbinisch-theologischen Wissenschaften gelegt und sich in diesem Fache durch Anstrengung mit Nachhilfe seines angeborenen Scharfsinnes und großer Denkungsart ein so ausgebreitetes und gründliches Wissen erworben, dass er jede dunkle und verwickelte Stelle in dieser tiefen Lehre nach richtigen Begriffen auseinander zu setzen versteht und ein Mann in seinem Alter so selten sich ihm zur Seite stellen dürfte. Nicht minder war er auch um seine anderweitige Ausbildung in wissenschaftlicher Hinsicht bemüht und auch hier ist es seinem umfassenden Geiste gelungen, sich auf eine bedeutende Stufe zu erheben. Mit welchen Kenntnissen er zugleich einen religiösen, moralischen und ganz uneigennützigen Charakter und unbescholtenen Lebenswandel verbindet. Da ich überdies noch überzeugt bin, dass er all sein Wissen nur dazu anwenden wir, um unter seinen Glaubensgenossen echte Religiosität und Moralität zu verbreiten und da er es wirklich versteht, sich den Weg zum Herzen der ihn Umgebenden zu bahnen, und für diese edle Gesinnungen empfänglich zu machen, so glaube ich…     
Schon der 27-jährige Holdheim wusste sich derart die Anerkennung großer Männer zu erwerben. Warum trotzdem die Wahl auf einen anderen Kandidaten fiel… eine Rabbinerwahl hängt von gar vielen Umständen, Zufällen und Nebensächlichkeiten ab, die ein groß angelegter Geist in der Regel verschmäht… Samuel Holdheim kam nicht nach Hohenems, weil die Vorsehung dieser bedeutenden Kraft auch den geeigneten Wirkungskreis vorbehalten. – Hohenems die Ehre der Bewerbung, Berlin aber der Segen des Wirkens."
 
Hohenems AZJ 11021898.jpg (169763 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. Februar 1898: "Geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie mir, zu dem Aufsatze des Herrn Dr. Tänzer über S. Holdheim eine Ergänzung zu geben, die freilich etwas anders klingt, aber nur vollkommen Tatsächliches enthält, für dessen Authentizität ich einstehe.   Holdheim war Hofmeister in einer jüdischen Familie in Nachod, einer Stadt an der Nordgrenze Böhmens. In der Nähe Nachods, in Dobreschka, lebte damals als kaiserlicher Tabakverleger R. Wolf Wertheimer, ein Urenkel Samson Wertheimers, weit und breit gekannt und verehrt, als die größte talmudische Autorität, die es neben R. Aron Kornfeld in Böhmen gab. An einem Pessachfeste kam nun einmal Holdheim zu Wertheimer auf Besuch und wurde, da ihm der Ruf als tüchtiger Talmudist vorausgegangen war, freundlich aufgenommen. Aber als er sich am 7. Pessachtage wegen einer unbedeutenden Indisposition Tee aus der Apotheke holen ließ, wurde Wertheimer, obwohl er nichts darüber sagte, kühl gegen ihn, brach alles talmudische Diskutieren ab und entließ ihm nach dem Feste.    Mehrere Jahre später kam Holdheim auch nach Goltsch-Jenikau zu Rabbiner Aron Kornfeld, der ihn ebenfalls sehr freundlich bei sich aufnahm und den ganzen Tag mit ihm über talmudische Themata diskutierte. Oft noch spät in der Nacht, wenn sie sich schon getrennt hatten, kam Kornfeld noch zu Holdheim, klopfte an der Tür, um ihm zu sagen, dass er jetzt noch eine Stelle gefunden habe, die für seine Ansicht spreche. Aber während dieses Aufenthaltes kam es doch auch Kornfeld zu Ohren, dass Holdheim ein ‚Kal’ sei, d.h. es mit dem Zeremonialgesetze nicht genau nehme. Kronfeld, der bei all seinem umfassenden Wissen ein rührend kindliches Gemüt hatte, teilte Holdheim sofort dieses Gerückte mit, mit dem beifügen, er könne es nicht glauben, dass ein Mann von so reichem talmudischem Wissen nicht auch ein gesetzestreue Jude sei. Holdheim bezeichnete diese Gerüchte als lügenhafte Verdächtigungen und bat ihn, sich bei Wertheimer nach ihm zu erkundigen. Kornfeld tat das sofort, bekam aber von Wertheimer keine Antwort.   Lange Jahre nachher wollten die Notabeln Böhmens eine jüdisch-theologische Lehranstalt errichten und luden die beiden größten talmudischen Autoritäten Böhmens, Wertheimer und Kornfeld ein, zusammenzukommen um einen Entwurf auszuarbeiten. Sie trafen wirklich zu diesem Zwecke in Pardubitz zusammen, und bei dieser Gelegenheit sagte Wertheimer zu Kornfeld: ‚Sie werden sich gewiss gewundert haben, dass ich vor Jahren Ihre Anfrage wegen Holdheim nicht beantwortet habe. Böses wollte ich nicht, Gutes konnte ich nicht sagen, darum schwieg ich lieber und dachte Tage berichten’.   Ich hatte in meiner Jugend das Glück, die beiden großen Männer kennen zu lernen, und namentlich Wertheimer, in dessen hause ich die letzten 1 ½ Jahre seines Leben zubrachte, nahe zu treten; von ihm selbst habe ich auch die vorstehende Mitteilung gehört.  Wien, 18. Januar   S. Hammerschlag."

   
Über die Herkunft von Rabbiner Abraham Kohn (1901, Rabbiner in Hohenems von 1833 bis 1844)      
Anmerkung: Rabbiner Abraham Kohn (geb. 1807 in Zaluzany bei Písek, Böhmen, ermordet 1848 in Lemberg): studierte in Prag, wo er 1832 ordiniert wurde; war seit September 1833 Rabbiner in Hohenems, wo er zunächst auf drei Jahre angestellt war. Er engagierte sich in der Umgestaltung von Gottesdienst, Schule, Vereinsleben, jedoch ohne liberal-reformerische Ambitionen. 1836 erste Konfirmation. War seit 1844 Religionslehrer und Prediger in Lemberg, seit 1846 provisorischer Kreisrabbiner ebd.; wurde 1848 vergiftet aufgefunden.       

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 25. Januar 1901: "Geehrter Herr Redakteur! In Ihrem geschätzten Blatte vom 14. dieses Monats S. 596, heißt es mit Bezug auf Abraham Kohn, dass er aus Hohenems, dem Geburtsorte Sulzers, stammte. Das ist nicht richtig. Kohn stammte aus einem kleinen böhmischen Orte und war in Hohenems nur Rabbiner....  
Cincinnati, 26. Dezember (1901). G. Deutsch."       

 
Anonyme Verleumdungen aus Hohenems gegen den Rabbiner und Prediger in Libochovice (Nordböhmen) Aaron Günzburg (1844)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Orient" vom 23. Juli 1844: "Öffentliche Ehrenrettung und Aufforderung. 
Einige Ehrlose, die ihrer Namen sich gewiss schämen müssen, haben sich vermessen, unter der Maske der Anonymität, an die achtbare Gemeinde zu Hohenems einen Brief voll der niederträchtigsten Verleumdungen auf unsern allgemein geachteten und ehrwürdigen Herrn Rabbiner und Prediger, Aaron Günzburg zu richten, in der Absicht, um unsern genannten ehrwürdigen Herrn Rabbiner von der Wahl des daselbst aufzunehmenden Rabbiners zu verdrängen.   
Wenn es die gefertigte Gemeinde weit unter ihrer Würde hält, diesen giftigen Blindschleichen öffentlich entgegen zu treten; andererseits aber der Gewissheit lebt, dass an der Spitze einer so achtbaren Gemeinde als jene zu Hohenems, gewiss Männer stehen, die die Glaubwürdigkeit anonymer Schmach-Schriften gehörig zu beurteilen wissen werden, so erachtet sie es dennoch für heilige Pflicht, sowohl zur Steuer der Wahrheit, als aus Hochachtung und schuldiger Dankbarkeit gegen einen Mann, der nun ungefähr sechs Jahre als wahrhaft würdiger Lehrer der Religion in ihrer Mitte lebt, und sowohl hinsichtlich seines Charakters, als seiner Leistungen nichts zu wünschen übrig lässt, für denselben öffentlich das Wort zu führen, und vor aller Welt es bezeugen: 'dass der genannte Herr Rabbiner während der ganzen Zeit seiner dasigen Anstellung sich stets als ein Muster einer ungeheuchelten Frömmigkeit und Tugend bewährt, uns Allen ein treffliches Vorbild alles Guten, insbesondere aber der Verträglichkeit und Unparteilichkeit ist, seinem Berufe gemäß, Frieden und Eintracht möglichst fördert, und mit einer fast beispiellosen Uneigennützigkeit sein Amt verwaltet, so, dass derselbe sich durch dieses sein rühmliches Wohlverhalten, verbunden mit der Gediegenheit seines vielseitigen Wissens, besonders aber durch seine sehr erbaulichen Predigten nicht nur in der hiesigen Stadt, sondern in der ganzen hiesigen Gegend für immer einen Ruf begründet hat.' 
Es gehört daher zu den sehnlichsten Wünschen der hiesigen Gemeinde, dass dieser als Mensch sowie als Volkslehrer höchst achtbare Herr Rabbiner noch lange in ihrer Mitte    
weile, und den Samen des Guten und Edlen hier noch ferner ausstreue, doch kann selbe nicht umhin, da es sich nicht nur um eine Beförderung, sondern um die Ehre und Achtung eines ihrer Liebe und Verehrung würdigen Religionsoberhauptes handelt, Vorstehendes zu veröffentlichen. 
Da aber die Schreiber jenes verleumderischen Briefes aufs Bestimmteste versprechen, auf Verlangen sich im 'Orient' namhaft zu machen; so fordern nicht nur wir sie hiermit öffentlich auf, sondern ersuchen auch dienstfreundlich den geehrten Vorstand zu Hohenems, um sich von der Lügenhaftigkeit dieser Aussage vollkommen zu überzeugen, ebenfalls die Schreiber jenes Briefes zur Bekanntmachung ihrer Namen, gefälligst auffordern zu wollen; sollten sie aber dieser ihrer Zusicherung nicht nachkommen, so erklären wir dieselben als der Niederträchtigsten Niederträchtigste!  
Und wer sie auch sein mögen, so fluchen wir ihren Namen mit jenem Fluche, den einst nach Deut. 27,17 und 18 ganz Israel ausgesprochne; weil sie entweder aus nicht zu entschuldigender Bosheit, oder aus schändlichem Brotneide, einen so achtbaren Mann, der nur geliebt und geehrt zu werden verdient, aufs Empörendste verleumdet.  
Schließlich bemerken wir noch, dass wir demjenigen, der den Schreiber jenes Briefes gehörig ausfindig macht, eine bedeutende Remuneration zusichern, um jenen verkappten Schuften zur verdienten Strafe ziehen zu können.  
Diese Aufforderung und Erklärung ergeht nicht bloß von Seiten des gesamten Vorstandes, sondern auch der mitgefertigten achtbaren Gemeindeglieder. 
Libochowitz, den 19. Juni 1844. 
Simon Koch, Synagogen-Vorsteher. Jakob Gundelfinger, Kontrolleur. Marcus Stern. Wilhelm Lövy. Moses Kohn. Leopold Lederer. Hermann Steiner. Herschl Bloch. Joseph Lewill. Markus Getemier."   

 
Rabbiner Daniel Ehrmann über "Die mathematischen Wissenschaften unter den Juden" (Beitrag von 1852)  
Anmerkung: der Beitrag von Rabbiner Ehrmann wird nicht abgeschrieben, da er keine Bezüge zur jüdischen Geschichte in Hohenems enthält.  

1. Teil  Hohenems AZJ 08031852a.jpg (21513 Byte) Hohenems AZJ 08031852b.jpg (338964 Byte) Hohenems AZJ 08031852c.jpg (15791 Byte)
              
4. Teil (Schluss) Hohenems AZJ 16081852.jpg (95397 Byte) Hohenems AZJ 16081852a.jpg (172768 Byte)

   
Ausschreibungen der Stelle des Rabbiners, Predigers und Religionslehrers 1883 / 1887  

Hohenems AZJ 31071883.jpg (75126 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 31. Juli 1883: "Konkurs. In der Kultusgemeinde Hohenems (Vorarlberg) ist die Stelle eines Predigers und Religionslehrers, womit die Führung des Rabbinats und der Matriken der Kultusgemeinden von Tirol und Vorarlberg verknüpft ist, neu zu besetzen. 
Der Gehalt beträgt 1.000 Gulden ö.W. (= österreichischer Währung) nebst freier schöner Wohnung und den üblichen Emolumenten. 
Reflektanten wollen sich bis 15. August dieses Jahres unter Beibringung ihrer Befähigungszeugnisse bei gefertigter Kultusgemeinde-Vorstehung melden, welche gerne bereit ist, nähere Aufschlüsse zu erteilen. 
Kultusgemeinde-Vorstehung Hohenems. Anton Rosenthal, Kultusvorstand."
  
Hohenems AZJ 02061887.jpg (96731 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Juni 1887: "Konkurs
In der israelitischen Kultusgemeinde Hohenems in Vorarlberg ist die Stelle eines Predigers und Religionslehrers, mit welcher das Rabbinat und die Matrikenführung für die Israeliten in Tirol und Vorarlberg verbunden ist, neu zu besetzen. Der Gehalt beträgt 1.000 Golden Ö.W. (= österreichischer Währung) pro Jahr nebst mehreren für das Rabbinat votierten Stiftungserträgnissen, freier schöner Wohnung und den üblichen Emolumenten. 
Zu den gottesdienstlichen Funktionen des Predigers gehört auch der Vortrag des wöchentlichen Bibelabschnittes nach dem dreijährigen Zyklus (ohne traditionelle Betonung), sowie das Vorlesen der im Joel’schen Gebetbuche enthaltenen deutschen Gebete. Bewerber wollen ihre mit den Befähigungszeugnissen belegten Gesuche bis Ende Juni dieses Jahres bei der unterzeichneten Vorstehung einreichen. 
Die Vorstehung der israelitischen Kultusgemeinde Hohenems. 
Hermann Hirsch, Kultusvorsteher."

   
Dr. Frankl-Grün wird Rabbiner in Hohenems (falsche Meldung von 1884)      
Anmerkung: Es handelt sich um eine Verwechslung zwischen Rabbiner Dr. Samuel Grün und Rabbiner Adolf Abraham Frankl-Grün. Rabbiner Dr. Adolf Abraham Frankl-Grün (geb. 21841 in Ungarisch Brod = Uherský Brod; Mähren, gest. Wien 1916) studierte am jüdisch-theologischen Seminar in Breslau und an den Universitäten Breslau und Jena. Er wurde Rabbiner in Kremsier (Kromĕříž), wo er  bis 1911 geblieben ist. Rabbiner Dr. Samuel Grün (geb. 1841 gleichfalls in Ungarisch-Brod  = Uherský Brod, Mähren, gest. in Wien) war 1877 bis 1882 Religionslehrer in Znaim, Mähren, 1884 bis 1887 Rabbiner in Hohenems und von 1887 bis 1894 Rabbiner in Oberdorf

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 1. Januar 1884: "Aus Wien wird geschrieben: Die Stelle als Rabbiner in Hohenems (Vorarlberg) hat Dr. Frankl-Grün, gegenwärtig Rabbiner in Znaim (Mähren), angenommen."           

 
Über Rabbiner Grün aus Hohenems - entlassen aus dem Dienst in Württemberg (1893)  

Hohenems Israelit 24041893.jpg (173719 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 24. April 1893: "Die neueste cause célèbre innerhalb des württembergischen Rabbinerstandes knüpft sich an den kürzlich abgesetzten Rabbiner Grün, der das Rabbinat zu Oberdorf im Ries inne hatte. Man muss es zur Entschuldigung unserer Oberkirchenbehörde einräumen, dass es für sie keine leichte Aufgabe ist, Kandidaten ihrer abgewirtschafteten Reformreligion zu finden, die noch so weit Juden sind, als es gerade zum Rabbinergeschäft notwendig erforderlich ist, sonst aber mit dem Christentum, Freidenkertum und allen möglichen andern –tümern kokettieren und liebäugeln. Das Reformjudentum ist so im Niedergang begriffen, dass die Rabbiner, welche ihm aus Bequemlichkeit oder aus Überzeugung noch zugetan sind, sich nicht einmal mehr Reformrabbiner nennen. Der Titel, auf den seine Träger vor 20-30 Jahren noch so stolz waren, ist so stark in Misskredit gekommen, dass man ihn sorgfältig verleugnet und man daher den Vogel nur an seinen Federn, oft nur an seinem Nest erkennen kann.
Ein solches Nest ist Hohenems im Vorarlberg (Tirol), das schon seit langer Zeit als Domäne des radikalsten Reform, männiglich bekannt ist. Wenn man daher von einem Rabbiner weiter nichts weiß, als dass er in Hohenems amtiert, so setzt unserer Oberkirchenbehörde nicht mit Unrecht voraus, der Mann müsse für Württemberg reif sein und beruft ihn. Sie würde vielleicht noch lieber einen Prediger der Berliner Reform, der Posener Brüdergemeinde oder des Hamburger Tempelvereins berufen, aber die Innehaber jener Pfründen gehen natürlich nicht aus purer Liebe für unseren Oberkirchenrat nach Oberdorf im Ries. Sie hat also Herrn Rabbiner Grün von Hohenems berufen. Derselbe zeigte sich nicht nur reif, sondern sogar überreif und fiel ab, respektive wurde abgefallen. Warum? Darüber sind die Gelehrten nicht ganz einig. Der abgesetzte Rabbiner Grün gibt an, seine Absetzung sei die Folge einer Predigt, welche die Abschaffung der Gebete um Rückkehr nach Palästina zum Gegenstand hatte."  
 
Rabbiner Samuel Gruen 010.jpg (163286 Byte)Das Foto links des Rabbiners Samuel Grün ist aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim / Ries.   

    
Rabbiner Dr. Tänzer hält einen Vortrag in Wien (1900)        

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 2. Februar 1900: "Wien, 29. Januar (1900). ... Am 1. nächsten Monats hält Rabbiner Dr. Tänzer aus Hohenems in der 'Gesellschaft für Sammlung und Konservierung von Kunst und historischen Denkmälern des Judentums' einen Vortrag: 'Aus Sulzers Heimat', Beitrag zur Geschichte der Juden in Vorarlberg..."        

  
Vorträge von Rabbiner Dr. Tänzer in St. Gallen und Zürich (1901)
  

Hohenems Israelit 10011901.jpg (41479 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 1. Januar 1901: "Hohenems (Vorarlberg). Herr Landesrabbiner Dr. Tänzer wird im Laufe dieses Winters folgende wissenschaftlichen Vorträge halten: In St. Gallen, am 9. Januar 1901, über ‚die Stellung der Frau im Judentume’. In Zürich im Laufe des Monats Februar über ‚Börne, Heine und Saphir’. Ferner bald darauf über ‚Esther im Drama’. Die Vorträge werden sämtlich auch in Buchform erscheinen."

  
Rabbiner Dr. Tänzer verlegt seinen Amtssitz von Hohenems nach Meran (1905)
  

Mitteilung im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 31. März 1905: "Hohenems (Tirol). Rabbiner Dr. Tänzer hat seinen Amtssitz von Hohenems nach Meran verlegt."   
    
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. März 1905: "Herr Landrabbiner Dr. Tänzer hat seinen Wohnsitz von Hohenems nach Meran verlegt, wo die jüdische Gemeinde in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen hat."    

      
Das Rabbinat wird nach Innsbruck verlegt (1914)  

Hohenems FrfIsrFambl 06021914.jpg (23763 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 6. Februar 1914: "Innsbruck. Das ‚Rabbinat für Tirol und Vorarlberg’ ist auf Ansuchen der Kultusgemeinde Innsbruck von Hohenems nach Innsbruck verlegt und Rabbiner Dr. J. Link, bisher in Hohenems als Landesrabbiner mit dem Sitze in Innsbruck genehmigt worden."  

   
Auszeichnung für Rabbiner Tänzer (1916)      

Hohenems FrfIsrFambl 29121916.jpg (54809 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 29. Dezember 1916: "Dem Armeerabbiner der kaiserlich deutschen Bugarmee Dr. Tänzer ist von Seiner Majestät dem Kaiser von Österreich das Ritterkreuz des Franz Josef-Ordens verliehen worden. Armeerabbiner Dr. Tänzer stammt aus Preßburg und ist bereits früher durch Verleihung des Eisernen Kreuzes 2. Klasse und des Ritterkreuzes des königlichen württembergischen Friedrichsordens 1. Klasse mit Schwertern ausgezeichnet worden. Er war früher Landesrabbiner von Tirol und Vorarlberg."   


  
   
   
Aus der Geschichte der jüdischen Lehrers und der Schule  
Ausschreibungen der Stelle des Kantors (Schochet, Religionslehrer) 1852 / 1872  

Hohenems AZJ 22111852.JPG (92656 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. November 1852: "Konkurs. Die hiesige Israelitengemeinde beabsichtigt die hier vakant gewordene Kantorstelle in kürzester Zeit wieder zu besetzen. Mit dieser Stelle ist ein fixer Jahresgehalt von 300 Gulden Reichswährung nebst der Hälfte der Schlachtgebühren im Werte von 120 Gulden bis 150 Gulden Reichswährung und gewisse, nicht zu bestimmende Nebengefälle verbunden. Der Kantor muss auch Schlachter, dann musikalisch gebildet und imstande sein, einen Gesangchor gehörig zu unterrichten und zu leiten und – wo möglich – auch die Qualifikation zum Elementarlehrer besitzen, welche Letztere aber nicht als Hauptbedingung zu betrachten ist. Die Kantorstelle wird vor der Hand nur auf ein Jahr provisorisch besetzt und unverheiratete Kompetenten werden besonders berücksichtigt werden. Hierauf Reflektierende wollen ihre diesfälligen, mit den erforderlichen Zeugnissen motivierten Gesuche bis längstens Ende dieses Monats dem gefertigten Vorstande portofrei vorlegen. Hohenems im Vorarlberg, am 1. November 1852. Der Vorstand der Israelitengemeinde. Philipp Rosenthal, Bürgermeister. Samuel Merz, Gemeinderat."  
 
Hohenems AZJ 14051872.jpg (130046 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 14. mai 1872: "Konkurs. In der israelitischen Kultusgemeinde zu Hohenems ist die Stelle eines Religionslehrers, der zugleich den Kantordienst zu versehen hat, zu besetzen. Derselbe soll die Befähigung besitzen, am Sabbat und an hohen Festtagen einen religiösen Vortrag in der Synagoge zu halten, und den Religionsunterricht in der zweiklassigen israelitischen Volksschule dahier zu erteilen. Als Vorbeter, wobei er durch einen Organisten und einen gut geschulten Synagogenchor unterstützt wird, hat der Bewerber genügende Kenntnisse in der hebräischen Sprache, sowie musikalische Kenntnisse nachzuweisen, und soll im Besitze einer angenehmen Stimme sein. Es wird bei der Besetzung dieser Stelle, da der Gottesdienst im reformatorischen Sinn geregelt und gekürzt ist, vorzüglich auf solche Männer Rücksicht genommen, die dem Fortschritte huldigen. Als Gehalt für diese Stelle sind Tausend Gilden Österreichischer Währung bestimmt, ohne die üblichen Emolumente. Bewerber um diese Stelle wollen sich bis längstens Ende Mai unter Beibringung ihrer Zeugnisse über Charakter und Befähigung bei der gefertigten Vorstehung anmelden, wobei ausdrücklich bemerkt wird, dass sie sich einem Probevortrag zu unterziehen haben, und dass nur dem Akzeptierten die Reisekosten vergütet werden. Hohenems (Vorarlberg), im April 1872. israelitische Kultus-Gemeinde-Vorstehung. Der Bürgermeister: Anton Rosenthal."

    
Ausschreibung der Stelle eines Lehrer an der israelitischen höheren Bürgerschule (1861)     

Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. November 1861: "Konkurs
Bei der hiesigen israelitischen höheren Bürgerschule (welche einer vierklassigen Hauptschule gleichgestellt ist) kommt die Stelle eines Lehrers für die 1. und 2. Klasse, verbunden mit einem Jahresgehalt von Fl. 300, Reichswährung oder Fl. 22, 50 Kr. Österreichische Währung, zu besetzen.  
Bewerber hierum haben ihre mit der Nachweisung über die Befähigung als Hauptschullehrer, über ihre bisherige Verwendung und mit dem Zeugnisse über Sittlichkeit und politische Haltung belegten Kompetenz-Gesuche längstens bis Ende Dezember dieses Jahres bei dem gefertigten Vorstande portofrei einzubringen.  
Die Befähigung zum Unterrichte in der italienischen oder französischen Sprache wird zur besonderen Empfehlung dienen.  
Kompetenten, welche auch die Befähigung zum hebräischen Unterricht nachweisen, erhalten den Vorzug mit einer Gehaltserhöhung von Fl. 137 50 Kr. Österreichische Während für die Erteilung des hebräischen Unterrichtes; sodass dann dessen Gesamtjahresgehalt sich auf Vierhundert Gulden Österreichische Währung beziffert. 
Der Vorstand der Israeliten-Gemeinde Hohenems.  
Am 10. November 1861.  Samuel Menz, Bürgermeister. Joseph Rosenthal, Gemeinderat, Emmanuel Brellauer, Gemeinderat."            


Über die Israelitische Volksschule (1896)  

Hohenems Israelit 21091896.jpg (66505 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 21. September 1896: "Aus Vorarlberg, 18. September (1896). (Israelitische Volksschule). Der industriereiche Ort Hohenems in Vorarlberg hat eine vorzügliche israelitische Volksschule, die auch von christlichen Kindern seit mehr als 40 Jahren besucht wird. Der Landesschulrat von Vorarlberg hat nun den Beschluss gefasst, fürderhin den Besuch dieser Volksschule nicht mehr zu gestatten, beziehungsweise dieser Volksschule die Aufnahme christlicher Kinder zu untersagen. Begründet wird dieser Beschluss damit, dass der dortige Ortspfarrer Anstoß an dem Weiterbesuche seitens christlicher Kinder der Hohenemser israelitischen Volksschule genommen habe."  

   
   
Berichte aus dem jüdischen Gemeinde- und Vereinsleben  
Eine Deputation der jüdischen Gemeinde überbringt eine Dankadresse an den Kaiser (1850)
  

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 4. November 1850: "Hohenems, 16. Oktober (1850). Die hiesige Israelitengemeinde, die einzige in Tirol und Vorarlberg, benützte die Anwesenheit Seiner Majestät des Kaisers im nahen Bregenz, um ihm einen schwachen Ausdruck ihrer unbegrenzten Dankbarkeit für die durch dessen Geheiß ins Leben getretene bürgerliche Gleichberechtigung aller Konfessionen darzubringen. Zu diesem Behufe verfügten sich vorgestern, den 14. dieses, drei aus deren Mitte gewählte Deputierte mit ihrem Rabbiner in das kaiserliche Hoflager, um in einer nachzusuchenden Audienz Seiner Majestät dem Kaiser eine Dankadresse zu überreichen."   


Fahnenweihe des israelitischen Männergesangvereins 1857 (gegründet 1841)

Hohenems AZJ 03081857a.jpg (76587 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 3. August 1857: "Hohenems, im Juli (1857). Eine Feier eigentümlicher Art, die Pfingstmontag hier stattfand, veranlasst Schreiber dieses, Sie, geehrter Herr Redakteur, um Aufnahme folgender Zeilen in Ihr geschätztes und so weit verbreitetes Blatt zu bitten. – Dieser Bericht möge als Beleg dienen von dem schönen Geistes, der in unserem Jahrhundert in Deutschland und besonders in dieser vielleicht minder bekannten Gegend herrscht. Der Hohenemser israelitische Männergesangsverein, seit 16 Jahren in Bestand, hatte sich zunächst die Aufgabe gestellt, den Gottesdienst zu heben, was ihm im Vereine mit dem so tüchtigen Rabbiner und dem strebsamen Sinne sämtlicher Gemeindemitglieder, besonders des Vorstandes, zum großen Teil gelungen ist. – Durch die günstigen Erfolge gelockt, schlossen sich auch nach und nach christliche Mitglieder (zum deutschen Gesange) diesem Vereine an, und es gelang diesem, wenn auch kleinem Vereine, sich mit bedeutenden Kosten ein prachtvolle Fahne anzuschaffen
Hohenems AZJ 03081857b.jpg (257830 Byte)deren Einweihung am 1. Juni in Verbindung mit Gesangsproduktion, einem Festessen und Balle stattfand. Zu dieser Feierlichkeit stellten sich aus den Nachbarlängern (der Schweiz 4, Bayern 1, und den benachbarten Orten Bregenz und Feldkirch je 1) Vereine ein, und beteiligten sich bei Allem. Wer diese Brüderlichkeit der so verschiedenen Nationalitäten und Konfessionen gesehen, wer wie Schreiber dieses bemerken konnte, welch innige Teilnahme alle beseelte; wer bemerken konnte, wie ganz und gar kein Unterschied zwischen Glauben, Rang und Besitz statthatte: der wird den Hochgenuss auch erfassen können, den die hiesigen Israeliten an diesem Tage feierten; der wird sich auch eine richtige Vorstellung machen können von dem guten Geiste der uns umgebenden Nationen. Ja, Schreiber dieses feiert einen seiner schönsten Lebensmomente, indem er dieses niederschreiben kann, da er der Welt Beweis und Beispiel aus der Wirklichkeit geben kann, dass es nicht nur möglich ist, sondern auf schönste Art verwirklicht war, wie Menschen verschiedenen Glaubens echte Brüder sein können. O, Ihr Ungläubigen, Ihr Kopfschüttler, kommt, wenn Ihr das Unmögliche nicht glauben wollet, und überzeugt Euch selbst, ja, Ihr werdet noch mehr erfahren, als Schreiber dieses Euch sagen kann, als die tote Feder zu schreiben vermag.  Gestatten Sie nun, den Hergang dieses Festes zu erzählen. Zur Ausführung desselben ward zuerst ein Komitee, dann 2 Festordner zur Leitung und Anordnung des Festzuges etc., Festführer für die auswärtigen Gesangsvereine, die das Fest mit ihrer Anwesenheit erhöhten, 12 Jungfrauen (wovon 6 die Schärpe stickten), ferner ein Kind zum Tragen der Schärpe und 1 Fahnenträger bestimmt. 
Um 8 Uhr morgens des Festtages (der durch Tagesreveille [d.h. einen Weckruf] angekündigt ward) versammelte sich der hiesige Männerchor in der durchaus festlich geschmückten Synagoge zum Morgengottesdienst, welcher mit Choralgesang abgehalten wurde. Im Laufe des Vormittags wurden die auswärtigen Gesangsvereine, ihre Fahne an der Spitze des Zuges, von ihren Festführern empfangen und in das elegant geschmückte Gesangslokal geführt. Um 3 Uhr setzte sich der Zug vom Festlokal zur Einweihung der Fahne in die Synagoge in Bewegung. Diesen Zug eröffnete die tüchtige Kapelle des hiesigen Schützenkorps und eine Abteilung der Schützen, dann kamen der jüdische und christliche Bürgermeister und die Gemeinderäte (beider Konfessionen), die zwei Festordner mit dem Kinde, das die Schärpe trug, die 12 weiß gekleideten Festjungfrauen, der Fahnenträger mit der einzuweihenden Fahne, von 2 Schützenmeistern geleitet, die Direktion des hiesigen Gesangvereins, das Festkomitee, die aktiven und passiven Mitglieder, die fremden Vereine mit ihren Fahnen und ihren Festführern und die Gäste. Zum Schlusse wieder eine Abteilung des Schützenkorps.   Sechs Böllerschüsse zeigten an, dass sich der Zug in Bewegung setze. In der Synagoge waren alle Vereine um die Kanzel, auf welcher die Fahnen aufgepflanzt waren, die Gäste auf ihren bestimmten Plätzen, und nachdem die ‚Ehre Gottes’ von Beethoven abgesungen ward, hielt der Herr Rabbiner eine so würdige, weihe- und gehaltvolle Rede, dass alle Anwesenden tief ergriffen waren. Der Text war aus Mischna Aboth: ‚Auf drei Dingen beruht die Welt: auf Glauben, Gottesdienst und Menschenliebe.’ Der Herr Rabbiner zeigte, wie in der Fahne diese Dinge versinnlicht werden können. Die Fahne mit ihrem Stabe ist der Glaube, dem man nachgehen, an den man sich halten müsse. Die auf der Fahne gestickte Lyra, die Leier des göttlichen Sängers, deutet auf den edlen Zweck des Vereines (die Verherrlichung des Gottesdienstes), endlich das Band auf die Liebe hin, mit welcher sich alle Menschen ohne Unterschied des Glaubens vereinigen mögen. Gleich erhebend war die darauf folgende Weihe der Fahne. Nachher ward sie vom Herrn Rabbiner und die Schärpe vom Herrn Bürgermeister dem Fahnenträger übergeben. Anhaltendes Schießen und Ehrensalven des Schützenkorps verkündigten diesen Akten nach Außen und dann wurde das ‚Bundeslied’ von Mozart von allen Vereinen zusammen gesungen. Wie erhebend war es, diese an sich großartige Komposition von Sängern der protestantischen, reformierten calvinischen und katholischen Religion mit Juden in einem jüdischen Gotteshause vortragen zu hören. Hierauf wurde bei offener Lade das Gebet für den Kaiser vorgetragen und nachher unter abermaligem Schießen die Volkshymne mit Musikbegleitung gesungen. Dann fanden die Produktionen der gesamten Ver-
      
Hohenems AZJ 03081857c.jpg (73395 Byte)eine statt, wo das ‚Abendgebet’ und die ‚Frühlingsandacht’ von Kreuzer, das ‚Schwertlied’ von Weber und ‚der Wald’ von Mendelssohn-Bartholdy vorkamen.  In den Zwischenräumen sangen einzelne auswärtige Vereine passende und gewählte Stücke. In der gleichen Weise wie hinein, zog Alles unter Schießen und Musik aus der Synagoge durch die wichtigsten Gassen, und dann in das Festlokal zum Mahle. Das letztere war besonders interessant durch die Produktionen der einzelnen Vereine, die schönen Reden und Deklamationen Einzelner während der Pausen. Nach dem Mahle wurde die Fahne in die Wohnung des Vereinsdirektors in Begleitung aller anwesenden Gesangsvereine, die hierbei Gesänge produzierten, getragen und bei Rückkunft der Ball eröffnet. So schloss dieses so denkwürdige Fest, das Menschen der verschiedensten politischen und religiösen Richtung brüderlich vereinte, und das Band unter diesen nur umso fester knüpfte."

  
100jähriges Jubelfest der Vereinigung der Reichsgrafschaft Hohenems mit Österreich (1865)  

Hohenems AZJ 11041865.jpg (118574 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 11. April 1865: "Hohenems, 20. März (1865). Wo Menschen verschiedener Abstammung und verschiedenen Glaubens in Eintracht beisammen wohnen, da lebt’s sich herrlich auf Erden. In diesen glücklichen Verhältnissen befinden sich die Israeliten unserer Gemeinde zu ihren christlichen Mitbürgern. Geographisch von ihren Glaubensbrüdern isoliert, haben sie sich in Brüderlichkeit mit ihren nichtjüdischen Mitbürgern geeinigt, und wirken, obschon in der Verwaltung in 2 politische Gemeinden getrennt, gemeinsam für das Wohl des Ganzen. So feierten sie auch in brüderlichem Vereine am 11. dieses Monats das 100-jährige Jubelfest der Vereinigung der ehemals unmittelbaren Reichsgrafschaft Hohenems mit den Erbländern unseres a.h. Kaiserhauses, und wenn auch die Begehrung einer solchen Feier speziell mehr die demselben Staate Angehörigen interessiert, so sind doch viele Momente hervorzuheben, die als von allgemein jüdischem Interesse den Lesern dieser ‚Allgemeinen Zeitung des Judentums’ vorgeführt werden dürften. In Kirche und mit allem Festschmucke ausgestatteter Synagoge erschienen die Vertreter der kaiserlich königlichen Regierung und beider Gemeinden, sowie eine zahlreiche Volksmenge, um für das Wohl Ihrer k.k. Majestäten zu beten. Herr Rabbiner Simon Popper hielt eine treffliche Festrede, die schöne Zeit schildernd, wo unsere Vorfahren vor 100 Jahren auch an dieser Stätte gestanden, Gott dankend, der sie Untertanen des erleuchteten Kaisers Joseph II., des edlen Verleihers des Toleranzediktes werden ließ, und verrichtete ein inniges Gebet für seinen erhabenen Nachkommen, unserem allergnädigsten Kaiser Franz Joseph I., der uns die lange entbehrten Menschenrechte zuteil werden  
Hohenems AZJ 11041865a.jpg (212996 Byte)ließ. Herr Kantor E. Fränkel, der Gesangverein ‚Frohsinn’ und die hiesige Musikkapelle trugen durch ihre musikalischen Leistungen zur erhöhten Feier des Gottesdienstes bei. An dem Festabende saßen im Festlokale vereinigt die geistlichen und weltlichen Vertreter der jüdischen und christlichen Gemeinden, die Honoratioren und Gesangsvereine des Ortes. Die Feier des Abends wurde mit einem vom Festordner Herr Leopold Reichenbach gedichteten und vom Referenten vorgetragenen Festprologe eröffnet, und nachdem der Bürgermeister der Christengemeinde Herr Spieler und der wegen seiner Verdienste allgemein geachtete Bürgermeister der Israelitengemeinde Herr Samuel Menz Toaste auf das Wohl Ihrer k.k. Majestäten und der k.k. Staatsbehörden gesprochen hatten und der als Ehrengast hier weilende Vorstand des h. Landesausschusses, Herr Baron von Seyffertitz eine Festrede gehalten, in der er unter anderem die israelitischen Bürger erinnerte, dass sie zu einer Zeit unter Österreichs Szepter kamen, wo ihre Glaubensbrüder in den übrigen Ländern Deutschlands unter dem Drucke großer und kleiner Herren schmachteten, während sie in Kaiser Franz Joseph II. einen gütigen Beschützer fanden; führte der Oberschützenmeister Herr Dr. Ullmann die Geschichte der Grafschaft Hohenems vor, die der Israeliten daselbst besonders beleuchtend. Er erzählte, wie die zu Ende des Mittelalters aus Böhmen angekommenen Juden, überall zurückgewiesen, von den menschenfreundlichen Grafen gastlich aufgenommen und Milde behandelt wurden, wie die im vorigen jahrhunderte aus Sulz im Oberlande vertriebenen Juden hier Schutz und Aufnahme gefunden, und in nie gestörter Eintracht mit der christlichen Bevölkerung lebten. Ein Monument der brüderlichen Gesinnung unserer christlichen Mitbürger ist unsere Synagoge. Hatte nicht der edle Graf Harrach von Hohenems die Steine zum Baue gespendet und waren nicht Kapitalien, die erst in jüngster Zeit gänzlich zurückgezahlt worden, von edelgesinnten Christen vorgestreckt worden, niemals hätten die damals armen Juden unserer Gemeinde einen solch kostspieligen Bau ausgeführt. – Der obgenannten Herr Festordner brachte hierauf einen sinnigen Toast auf die Wohlfahrt, Brüderlichkeit und Einigkeit beider Gemeinden, sie mit dem österreichischen Doppelaar vergleichend. Zwei Köpfe und doch ein Körper sind beide Schwestergemeinden, sagte er, wo es sich um das Gemeinwohl handelt; gegenseitig brüderlich mit dem eisernen Schwerte gemeinnütziger Arbeit und dem goldenen Apfel sich unterstützend, umschlungen vom Bande der Eintracht und Bruderliebe, erringen sie sich die Krone des Verdienstes und wahren Bürgertums. So verlief ein Fest, das die Bande, die uns seit jeher mit unseren christlichen Mitbürgern verknüpft, noch fester schloss. O, mögen sie nie durch egoistische Sonderinteressen gelockert werden!   M. Federmann."

    
Über die "Karolinen-Stiftung" von S. Wolheim (1868)  

Hohenems Israelit 18111868.jpg (174451 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. November 1868: "Aus Hohenems wird berichtet: In den vierziger Jahren starb hier Fräulein Karoline Wolheim aus Triest, Tochter des dortigen Kaufmannes S. Wolheim und der Frau Henriette Bernheimer von Hohenems. Zum Andenken an seine verstorbene Tochter errichtete Herr Wolheim eine Stiftung, welche in den fünfziger Jahren ins Leben trat, und betraute mit der Verwaltung derselben die jeweilige Vorstehung der israelitischen Gemeinde; Herr Wolheim setzte ein Kapital von 2.000 Gulden aus, dessen jährliches Zinsenerträgnis als Aussteuerbeitrag für arme und sittlich würdige Bräute aus Hohenems verwendet werden soll. Dabei traf er noch die besondere Bestimmung, dass von dem Momente an, als die staats- und ortsbürgerliche Gleichberechtigung in Kraft trete, das Zinserträgnis zugewendet werden dürfe, sondern dass von da an abwechselnd das eine Jahr eine israelitische, das andere Jahr eine christliche Braut des Genusses dieser Stiftung teilhaftig werden solle. In Erwägung, dass durch die kaiserliche Sanktion der Staatsgrundgesetze und namentlich der Gesetze am 25. Mai 1868 die staatsbürgerliche Gleichheit für die Bekenner sämtlicher Konfessionen zur Tatsache geworden ist, hat nun der Ausschuss der Israeliten-Gemeinde Hohenems in einer seiner letzten Sitzungen den Beschluss gefasst, schon in diesem Jahre eine Braut aus der Christengemeinde Hohenems, in Gemäßheit des Stiftungsbriefes, mit der Karolinen-Stiftung zu beteilen. Das Zinserträgnis beträgt im heurigen Jahre 156 Gulden, indem in jenen Jahren, in welchen keine israelitische Bewerberin aufgetreten ist, die Zinsen zum Kapitale geschlagen wurden. Das Recht der Verleihung bleibt jederzeit der israelitischen Vorstehung gewahrt und zwar je nach der Konfession der Bewerberinnen unter Zuziehung des Ortsgeistlichen oder Ortsrabbiners. Letzten Sonntag wurde die Aufforderung zur Bewerbung von der Kanzel verlesen und es verlautet, dass sich schon mehrere Bewerberinnen zu dem Bezuge dieser unerwarteten Aussteuer gemeldet haben."   

  
Ausschreibung der Stelle der Wirtschafterin für das israelitische Armenhaus (1871)  

Hohenems AZJ 17101871.jpg (103177 Byte)Anzeige in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. Oktober 1871: "Für das israelitische Armen haus zu Hohenems wird eine Wirtschafterin gesucht. Dieselbe soll in der Führung einer größeren Wirtschaft geübt, des Schreibens und Rechnens wohl kundig sein und hat sich allen Arbeiten, die mit der Besorgung der Anstalt verbunden sind, zu unterziehen, wobei sie die Mithilfe der Pfleglinge beanspruchen kann. – Übrigens wird ausdrücklich bemerkt, dass dermalen die Anstalt von höchstens 15 Personen besetzt ist, und dass mit derselben weder Ökonomie- noch Industrie-Betrieb verbunden ist. – Als Gehalt für diesen Posten wird nebst freier Kost und Logis vorläufig 125 Gulden Österreichischer Währung pro anno bestimmt. Bewerberinnen wollen sich bis längstens Ende Oktober mit Nachweisung ihrer Befähigung und bisherigen Verwendung sowie ihres soliden Charakters und Alters bei der israelitischen Armenverwaltung in Hohenems in Vorarlberg anmelden."

  
Der Kaiser besucht Hohenems und trifft die Vertreter der jüdischen Gemeinde (1881)

Hohenems AZJ 30081881.jpg (71888 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 30. August 1881: "Hohenems, 10. August (1881). Die heutige Anwesenheit unseres Kaisers in unserem Orte wird als ein freudiges Ereignis in den Annalen unserer Gemeinde verzeichnet. Wie die Gemeindevertretung und der Klerus, erwartete auch eine Deputation unserer Gemeinde mit dem Rabbiner die Ankunft des Herrschers. Auf die Ansprache des Rabbiners Gutmann, der den Herrscher der Anhänglichkeit und Treue der Israeliten Tirols und Vorarlbergs versicherte, erwiderte der Monarch, dass ihn diese Kundgebung aus dem Munde eines geistlichen Vertreters sehr freue und dass er von der Loyalität der Israeliten überzeugt sei. Auch an den Gemeindevorsteher Herrn Rosenthal richtete der Kaiser freundliche Worte."  

  
Besuch von Erzherzog Eugen in der Synagoge (1900)   

Hohenems Israelit 04101900.jpg (199785 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Oktober 1900: "Hohenems, Vorarlberg. (Erzherzog Eugen in einer Synagoge). Es wird uns berichtet: Es war eine hohe Auszeichnung, die der hiesigen sehr alten Israelitengemeinde, der einzigen in Tirol und Vorarlberg, am 20. vorigen Monats zuteil ward. Seine königliche Hoheit, Erzherzog Eugen, der neu ernannte Corpskommandant in Innsbruck, der während mehrerer Stunden hier weilte, zeichnete zunächst die ihm vorgestellte Deputation der Israelitengemeinde, bestehend aus dem Rabbiner Dr. Tänzer und den beiden Vorstehern, Michael Menz und Ivan Rosenthal, durch huldvolle Ansprache aus, wobei er sich des Näheren nach den Verhältnissen der Gemeinde erkundigte und den Besuch der  imposanten, alten Synagoge in Aussicht stellte. Nach Besichtigung der hiesigen Pfarrkirche fuhr denn auch Seine königliche Hoheit in Begleitung seines Adjutanten, des Greisgerichtspräsidenten von Larchen, des k.k. Bezirkshauptmannes von Ziegau, des hiesigen Bürgermeisters und Gemeinderates vor der Synagoge vor. An deren Eingang vom Rabbiner mit begeisterten Worten begrüßt, dankte der Erzherzog zunächst für den Empfang und unterzog sodann unter Führung des Rabbiners das schöne, große Gotteshaus einer eingehenden Besichtigung. Lebhaftes Interesse brachte der hohe Besucher den jüdischen Kultuseinrichtungen entgegen, von denen ihm einzelne bereits bekannt waren. Der Rabbiner öffnete vor ihm das Allerheiligste, entrollte eine Torarolle, wobei sich der Erzherzog Einiges über die Schriftzeichen und die Lesart erklären ließ. Ebenso ließ sich der Erzherzog einen so genannten ‚Schofar’ bringen und verlangte die Erklärung, warum dies eben ein Widderhorn sein müsse. Auf die Erzählung des Rabbiners war dem Erzherzog die biblische Erzählung von der Opferung Isaaks sofort in Erinnerung. Mit Interesse vernahm der hohe Gast auch die historischen Erörterungen des Rabbiners über die Deckengemälde in der Synagoge, ein Geschenk des ersten in der ehemaligen Reichsgrafschaft Hohenems amtierenden österreichischen Amtmannes. Die Mitteilung, dass der Rabbiner in einigen Monaten eine Geschichte der dortigen Israelitengemeinde veröffentlichen werde, bereitete dem Erzherzog Befriedigung. Mit sehr schmeichelhaften Dankesworten für die gehaltvollen Erklärungen des Rabbiners Dr. Tänzer schied der Erzherzog nach längerem Verweilen sichtlich befriedigt aus der Synagoge. Zur Mittagstafel im ‚Hotel Post’ dahier ward auch der Kultusvorsteher, Herr Michael Menz, zugezogen."

   
  
Berichte zu einzelnen Personen aus der Gemeinde  
Gemeinderat Samuel Menz wird mit der silbernen Verdienst-Kreis mit der Krone ausgezeichnet (1859)  
Hohenems-Genealogie: https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I1107&tree=Hohenems   

Hohenems AZJ 17101859.jpg (204281 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 17. Oktober 1859: "Hohenems, am 2. Oktober 1859. 
Dem Verdienste seine Kronen! 
Wir haben gestern am Schabbat Teschuwa in unserer Gemeinde, die einzige israelitische in Tirol und Vorarlberg, ein höchst erfreuliches, hierorts noch nie vorgekommenes Ereignis erlebt, das in allen Gemütern die innigste Teilnahme und Begeisterung erregte. Es verdient dieser Vorgang umso mehr eine Aufnahme in diesem weit verbreiteten, viel geschätzten Blatte, als hierdurch der Öffentlichkeit ein Beweis mehr geliefert wird, wie die Huld Seiner Majestät, unseres allergnädigsten Kaisers, in gerechtester Anerkennung der Gleichberechtigung aller Kulte und der Würdigung des Verdienstes, wo es sich auch befindet, auch seine israelitischen Untertanen beglückt, und wie sein Gnadenstrahl nach allen Gegenden seines großen Kaiserreiches auch auf sie ausströmt. Neben anderen verdienstvollen, hochgestellten Männern christlicher Konfession, die sich verschiedener Auszeichnungen erfreuten, hat Seine Majestät auch unserem allenthalben beliebten und hoch geachteten israelitischen Gemeinderat Herrn Samuel Menz mit Dekret gegen Schönbrunn den 23. September laufenden Jahres unter den huldvollsten Ausdrücken der Anerkennung für seine bei der Landesverteidigung mannigfach geleisteten Dienste, vorzüglich aber für sein mehrjähriges unermüdetes ersprießliches Wirken zum Besten der Wohltätigkeitsanstalten in unserer Gemeinde das silberne Verdienst-Kreuz mit der Krone allergnädigst zu verleihen geruht. Wenn schon diesen allgemein verehrten Mann für sein stetes uneigennütziges Streben und rastloses Wirken an der Spitze unserer Gemeinde, zur Seite unseres würdigen und verdienstvollen Bürgermeisters Herrn Rosenthal, einzig und allein das Bewusstsein befriedigte, Gemeinnütziges gewirkt zu haben, und die Saaten seiner Bemühungen zur Reife gelangt zu sehen, so war diese allergnädigste Auszeichnung auch für unsere Gemeinde die schönste Genugtuung und Veranlassung, dem Gefeierten die herzlichsten Glückwünsche darzubringen. Auch ich rufe ihm zu: es gibt eine Belohnung für dein Wirken, den größten Lohn findet er bei Gott. Möge er ihn lange noch gesund und kräftig erhalten zum Heile seiner Familie, zur Zierde unserer Gemeinde. St."

  
Erinnerungen an den Kantor Salomon Sulzer (Beitrag von 1901)   

Hohenems AZJ 15011891.jpg (387164 Byte)Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 15. Januar 1891: 
Artikel ist noch nicht ausgeschrieben.       
   

   
Erinnerung an den Kantor Salomon Sulzer (weiterer Beitrag von 1901)     

Hohenems Israelit 19121901.jpg (273099 Byte) Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Dezember 1901 - Belletristische Beilage:    
Titelbild: Oberkantor Salomon Sulzer    
(aus 'Berühmte Israelitische Männer etc.' von Dr. A. Kohut. Verlag von Payne. Leipzig"  
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 19. Dezember 1901: "Zu unserem Bilde. Der berühmteste Kantor, den die Synagoge m 19. Jahrhundert aufzuweisen hatte, war Salomon Sulzer, Oberkantor der israelitischen Gemeinde und Professor am Musikkonservatorium in Wien. Dieser große Reformator des Synagogengesanges war als Sänger sowohl, wie als Komponist von hervorragender Bedeutung. Durch seine in Wien (1845-1866) in zwei Bänden veröffentlichen gottesdienstlichen Gesänge 'Schir Zion', die sich in allen Synagogen einbürgerten, hat er sich als ein Pfadfinder voll Geschmack und hoher Begabung bekundet. Am 27. Dezember 1890, anlässlich der 50-jährigen Jubelfeier seiner amtlichen Tätigkeit, erhielt er das Prädikat Professor. Wie volkstümlich dieser Meister war, beweist schon der Umstand, dass selbst anlässlich der Wiederkehr seines Todestages am 20. Januar 1900 die 'Gesellschaft für Sammlung und Konservierung von Kunst- und historischen Denkmälern des Judentums' in Wien eine Gedenkfeier seinen Manen zu Ehren veranstaltete, die von der Elite der geistigen Aristokratie besucht war und wobei der berühmte Schauspieler Adolf Sonnenthal die Gedenkrede hielt."    

  
Feier des 100. Geburtstages von Salomon Sulzer (1904) 
  

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 29. März 1904:  
Artikel ist noch nicht ausgeschrieben.  

   
Beitrag von Dr. Adolph Kohut über Salomon Sulzer zu seinem 100. Geburtstag (1904)   
Anmerkung: Über den Verfasser des Beitrages, den Journalisten, Literatur- und Kulturhistoriker Adolph Kohut (1848-1917) informiert der Wikipedia-Artikel "Adolph Kohut".     

Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 18. März 1904.
Zum Lesen des Beitrages bitte Textabbildungen anklicken.         
Hohenems AZJ 18031904b.jpg (393203 Byte) Hohenems AZJ 18031904b.jpg (393203 Byte) Hohenems AZJ 18031904d.jpg (171994 Byte)

 
Über Salomon Sulzer (Auszug aus einem Beitrag von 1930)  

Hohenems BayrGZ 15061930.jpg (539030 Byte)Artikel in der "Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" vom 15. Juni 1930 (es wird nur der Abschnitt zu Salomon Sulzer abgeschrieben): "Die geschichtliche Entwicklung des Synagogengesanges seit Anfang des 19. Jahrhunderts. Von Oberkantor Wilhelm Heimann (Augsburg). Fortsetzung und Schluss.    Die Melodien dieser Heroen begeisterten alle Welt und ihre erhabenen Schöpfungen beflügelten auch die im Judentum vorhandenen musikalischen Kräfte zu künstlerischem Schaffen. Von deutschen Gemeinden nahm zuerst die unserer bayerischen Metropole die Umgestaltung ihres gottesdienstlichen Gesanges vor. Bereits 1839 erschienen in den von dem Lehrer Maier Cohn herausgegebenen ‚Münchener Gesängen’ die alten Melodien in moderner, musikalischer Form. Diese hauptsächlich in Süddeutschland verbreiteten Gesänge sollten aber nur die Vorläufer des bahnbrechenden Lebenswerkes eines modernen Kantors sein, der mit ihm alle im Synagogengesang begangenen Sünden getilgt hat. Der Name Salomon Sulzer bedeutet für den jüdischen Gottesdienst und den Träger desselben, den Kantor, ein hohes Ideal. Sulzer wurde 1804 in Hohenems geboren und starb 1890 in Wien. Der mit einer geradezu bezaubernden, göttlichen Stimme begnadete Sänger und Chasan hatte bei großen Meistern seine musikalische Ausbildung erhalten. Schon mit siebzehn Jahren als Kantor in seiner Vaterstadt Hohenems angestellt, wurde er im Alter von einundzwanzig Jahren zum ersten Kantor der bedeutenden Wiener Kultusgemeinde gewählt. Von Idealismus und heiliger Begeisterung für seinen Beruf erfüllt, erkannte Sulzer frühzeitig die Notwendigkeit einer Reorganisation des Synagogengesanges und bereits 1839 erschien der I. Teil seines monumentalen Werkes ‚Schir Zion’ (‚Lied Zions’), dessen II. Teil fünfundzwanzig Jahre später folgte. Sulzer hatte bei seinen Bestrebungen anfänglich keinen leichten Stand; denn es galt ja, wie er selbst in der Vorrede zum II. Teil des Schir Zion sagt, ‚einen Kampf gegen die Mächte der Gewohnheit, der ererbten Missbräuche und des Vorurteils aufzunehmen’. Aber mit rücksichtsloser Energie verfolgte er sein Ziel, den synagogalen Gesang auf edler Kunst aufzubauen. Die zeigt sich nicht nur bei der Wiedergabe der alten, traditionellen Melodien, die er in moderner Notenschrift möglichst getreu zu erhalten suchte, sondern auch in seinen eigenen Kompositionen, die ihn, vornehmlich in seinen gediegenen, kunstvollen Chören, als vollendeten Musiker zeigen. Sulzer hat einen synagogalen Musikstil geschaffen. Durch die Institution des modernen Synagogenchors, der in Wien selbst zu höher Blüte gelangte, hat er Ordnung in die Synagogen gebracht und damit eine Regelung des Gottesdienstes erzielt. Mit Sulzer hub die Blütezeit des Synagogengesanges an. Seine Tonschöpfungen kamen überall in der Welt in den Synagogen zum Erklingen und vor allem gaben sie vielen anderen begabten Kantoren Anregung, in seinem Geiste zu wirken und zu schaffen."
  
Hohenems Dok Sulzer 010.jpg (186961 Byte)Todesanzeige für Salomon Sulzer - Wien 17. Januar 1890: "Von tiefem Schmerze erfüllt, geben die Unterzeichneten im eigenen Namen und im Namen aller Verwandten Nachricht von dem Ableben ihres geliebten Vaters, Schwiegervaters, Groß- und Urgroßvaters, des Herrn Salomon Sulzer, Oberkantor i.P. der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, Bürger ad honores der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, Ritter des kaiserlich österreichischen Franz Josefs-Ordens, Offizier des ottomanischen Medschidje-Ordens, Besitzer der großen österreichischen goldenen, der großen und kleinen goldenen russischen Medaille und der Medaille vom Herzoge Max in Bayern für Kunst und Wissenschaft, emeritierter Professor des Konservatoriums in Wien, Ehrenmitglied, der Reale Academia di S. Cecilia in Rom und anderer gelehrter Gesellschaften etc. etc., welcher Freitag, den 17. Jänner 1890, um 11 Uhr Nachts, im 86. Lebensjahre sanft entschlafen ist..."

   
Über die aus Hohenems stammenden Wiener Fabrikanten Gebrüder Rosenthal (1897)  

Hohenems Israelit 18071897.jpg (111594 Byte)Artikel in der  Zeitschrift "Der Israelit" vom 18. Juli 1897: "Hohenems. (Jüdische Fabrikherren). Die weit über die Grenzen unseres Vaterlandes hinaus, und besonders in Wien bekannten und berühmten Großindustriellen und Fabrikanten Gebrüder Rosenthal beschäftigen in ihren großartigen Fabriken Hunderte von christlichen Arbeitern, von denen eine stattliche Anzahl nahezu sechzig Jahre unter dieser Firma arbeiten und fast kindliche Liebe für ihre jüdischen Arbeitgeber hegen. In glänzender Weise kam dies zum Ausdrucke, als in Rankweil, wo diese Firma eine bedeutende Fabrik etabliert hat, ein Arbeiter, namens Philipp Knecht auf Antrag seiner Brotherren, aus Anlass seines 50-jährigen Arbeitsjubiläums in dieser Fabrik von Seiner Majestät mit dem silbernen Verdienstkreuz ausgezeichnet wurde. Der Bezirkshauptmann Herr Schaffotsch überreichte demselben mit einer schönen Ansprache diese Auszeichnung, worauf der Jubilar unter Tränen dankte und nur sein hohes Alter bedauerte, das ihn kaum erwarten lasse, eine noch ebenso lange Zeit im Dienste seiner jüdischen Herren zu arbeiten. Ein Wunsch, den all seine Genossen aufrichtigst teilen. Hieran schloss sich ein herrliches Fest, das die derzeitigen Chefs der Firma, die Herren Anton und Ivan Rosenthal, den Arbeitern veranstalteten und an dem sie sowohl selbst wie auch die kirchlichen und staatlichen Würdenträger der Umgegend teilnahmen. Ein bedeutendes Geschenk ward dem Jubilar auch seitens der Firma zuteil."     

    
80. Geburtstag von Henriette Eßlinger geb. Brettauer (1931 in Stuttgart)    
Hohenems-Genealogie: https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I0234&tree=Hohenems 
   
Constantin und Henriette Eßlinger verstarben am 11. Juni 1922 bzw. am 17. Juni 1932 in Stuttgart und wurden im israelitischen Teil des dortigen Pragfriedhofes beigesetzt.  

Artikel in der "Gemeinde-Zeitung für die israelitischen Gemeinden Württembergs" vom 1. Juli 1931: "Stuttgart. Am 14. Juni 1931 durfte Frau Henriette Eßlinger geb. Brettauer, Witwe des 1922 verstorbenen Privatmanns Constantin Eßlinger, in voller Gesundheit und körperlicher und geistiger Frische ihren 80. Geburtstag feiern. Die Jubilarin entstammt einer weitverzweigten Familie aus Hohenems, aus der zahlreiche führende Männer der Finanz- und Bankwelt hervorgegangen sind. Schon im Elternhause wurde sie neben der Pflege des Familiensinns auch auf die größeren Aufgaben für die Allgemeinheit hingewiesen. Dieser Tradition ist sie stets als stille Wohltäterin der Armen und Bedrückten treu geblieben. Möge es ihr vergönnt sein, noch lange Jahre in dieser Art weiterzuwirken."             

 
     
Weitere Dokumente  
(aus der Sammlung von Peter Karl Müller, Kirchheim/Ries; die Anmerkungen auf Grund der Recherchen von Peter Karl Müller)    

Postkarte von Amalie Hess an 
Kitty Hoffgaard bei Ivan Rosenthal 
in Hohenems (1898)
        
Hohenems Dok 1209.jpg (295498 Byte) Hohenems Dok 1209a.jpg (263280 Byte)

Hohenems Hess_Rosenthal.jpg (185269 Byte)Die obige Karte wurde am 29. November 1898 von Zürich nach Hohenems geschickt. Über die Adressatin Miss Kitty Hoffgaard liegen keine Informationen vor. Sie war möglicherweise im Haus von Ivan Rosenthal in Hohenems tätig: Ivan Rosenthal (geb. 9. September 1842 in Hohenems;  gest. im Alter von 86 Jahren am 15. Juli 1929) war in Hohenems als Industrieller tätig. Er war verheiratet mit Franziska geb. Brettauer (geb. 15. Januar 1853; gest. im Alter von 78 Jahren am 26. März 1931). Das Foto links zeigt Ivan Rosenthal (2. von rechts) und seine Frau Franziska (links neben ihm) in der "Villa Franziska" in Hohenheim (Quelle: Beitrag "Rosenthals - Collage einer Familiengeschichte" im Gemeindeblatt Hohenems usw. vom 8. Juni 2002 S. 16-17 [als pdf-Datei eingestellt]).     
Bei Amalie Hess aus Zürich handelte es sich vermutlich um eine Nichte: die Schwester von Franziska Rosenthal geb. Brettauer - Regina - heiratete in Zürich Jakob Hess; Amalie könnte eine Tochter der Beiden sein. Auf dem Foto links (Quelle: jüdisches Museum Hohenems) ist sie links zu sehen; die Frau rechts ist Regina Hess-Brettauer.  
Hohenems-Genealogie: https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I13484&tree=Hohenems  

     
Postkarte von Clara Loewenberg an ihre Mutter
Betty Loewenberg (1912)
   

Die Postkarte wurde am 16. Mai 1912 von München nach Hohenems geschickt. Empfängerin war Betty Loewenberg - Absenderin der Karte war ihre Tochter Clara.
Betty Loewenberg ist am 1. Mai 1858 in St. Gallen in der Schweiz geboren. Sie war mit dem am 25. Juli 1840 in Hohenems geborenen Josef Loewenberg verheiratet. Das Ehepaar hatte drei Kinder: 27. Januar 1881 ein totgeborener Knabe (27. Januar 1881), Emanuel Erwin Loewenberg (geb. 27. Juni 1882) und Clara (Klara) Loewenberg (geb. 22. April 1886). Betty Loewenberg leitete 1880 zusammen mit Charlotte Rosenthal und Karoline Bernheimer den neu gegründeten "Israelitischen Frauen- und Mädchen-Wohltätigkeitsverein" in Hohenems. Dieser entstand in der Verschmelzung des vorher alleine bestehenden "Frauenvereins der Hebräer zu Hohenems", gegründet Ende des 18. Jahrhundert und dem Israelitischen Mädchenverein. Betty Loewenberg starb am 6. Juli 1929 in St. Gallen und wurde beigesetzt im jüdischen Friedhof in St. Gallen. Ihr Ehemann Josef Löwenberg, "Hausbesitzer, Bankier und Privatier" - Mitglied des Hohenemser Synagogenchores und des Gesangsvereins "Frohsinn" starb bereits am 26. Mai 1909 in Hohenems und wurde auf dem jüdischen Friedhof in Hohenems begraben.
Clara Loewenberg arbeitete während des 1. Weltkriegs als Pflegerin in Innsbruck und Landeck. Ab 1918 lebte sie wieder in Hohenems und bestritt ihren Lebensunterhalt als Pflegerin und Zeichenlehrerin. 1929 erfolgte ihr Umzug nach Wien. Um 1936 trat Sie aus der jüdischen Religionsgemeinschaft aus. Am 6. Februar 1941 schied sie vermutlich unter dem Druck der Verfolgung freiwillig aus dem Leben.
Quellen: https://x.facebook.com/176723205742584/photos/a.3690646867683516/3729266253821577/?type=3&source=48
http://altneu.han-solo.net/osfia/tng_wordpress/getperson.php?personID=I0496&tree=Hohenems   
Hohenems-Genealogie: https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I0849&tree=Hohenems  
https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I0855&tree=Hohenems    

     
Postkarte von Charlotte Rosenthal 
und Claire Heimann (1924)
    
Hohenems Dok 26061924.jpg (174171 Byte) Hohenems Dok 26061924a.jpg (208725 Byte)

Absender der Karte waren Frau Charlotte Rosenthal (zum damaligen Zeitpunkt 81 Jahre alt) und ihre Tochter Claire (Clara) Heymann (58 Jahre alt) - Empfänger der Karte waren Oskar Hirschel und seine Frau in Berlin. Die Mutter Charlotte Rosenthal zum damaligen Zeitpunkt bereits 81 Jahre, ihre Tochter Claire 58 Jahre. Der Text der Karte, in dem auch zwei weitere Personen aus der jüdischen Gemeinde genannt werden: 
"Hohenems 26.6.24. Lieber Oskar Hirschel. 
Es drängt mich Euch einige Zeilen zu senden, um Euch nochmals zu versichern, wie sehr uns Euer Besuch gefreut hat, und daß wir die liebe junge Frau Hirschel kennen lernten; bedauerten, daß Ihr nur so kurze Zeit bleiben konntet und wir Euch deshalb keine Aufmerksamkeit schenken konnten und nicht zum Essen einladen. Du lieber Oscar hast den Gemeindediener Weil noch so schön beschenkt, wovon auch der Cultus-Vorstand für die Gemeinde Gabe erhielt und läßt dir Herr Landauer noch bestens dafür danken. Seid Ihr von Eurer Reise befriedigt und habt Ihr Euer liebes Kind wohl angetroffen. S. G. w. (So Gott will) sehen wir uns wieder einmal und grüßen Euch herzlichst. 
Eure Charlott Rosenthal und Claire Heimann."
 
Zu den einzelnen Personen: Charlotte Rosenthal wurde am 8. März 1842 in Hohenems geboren und war verheiratet mit dem Fabrikanten und Vorsteher der jüdischen Gemeinde Hohenems Anton Rosenthal, geboren am 13. Februar 1840 in Hohenems. Die Beiden heirateten am 15.8.1864. Charlotte Rosenthal starb 1927 im Alter von 84 Jahren. 1880 leitete Sie zusammen mit Karoline Bernheimer und Betty Löwenberg den neu gegründeten "Israelitischen Frauen- und Mädchen-Wohltätigkeitsverein" in Hohenems. Dieser entstand in der Verschmelzung des vorher alleine bestehenden "Frauenverein der Hebräer zu Hohenems", gegründet Ende des 18. Jahrhundert und dem Israelitischen Mädchenverein, gegründet 1854. Vgl. www.onb.ac.at/ariadne/vfb/fv_ifwvhe.htm.  Der Ehemann Anton Rosenthal starb am 9.12.1912 in St. Gallen im Alter von 73 Jahren.
Das Ehepaar hatte zwei Kinder: Clara, geboren am 5. Nov. 1866 und Rudolf, geboren 1873.
Hohenems-Genealogie:  https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I1305&tree=Hohenems

Clara Sarah Heymann - Rosenthal, geboren am 5. Nov. 1866 heiratete 1891 in Brüssel den Belgier Josef Heymann. Nach dessen Tod 1906 kam Clara wieder zurück nach Hohenems in ihr Vater - und Geburtshaus, die Villa Heymann-Rosenthal in der Israelitengasse 54, heute "Jüdisches Museum Hohenems", Schweizer Straße 5. Am 1. Juli 1940 erfolgt ihre Zwangsumsiedlung nach Wien. 1942 wurde Clara Sara Heymann im Alter von 75 Jahren in Theresienstadt ermordet. Vgl. in der Website des Jüdischen Museums Hohenems mit Bild unter der Rubrik "Exemplarische Biografien". 
Hohenems-Genealogie:  https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I1331&tree=Hohenems    

Gemeindediener Weil, - Jakob Weil, geb. 24. Sept. 1853, gestorben am 30. Dez. 1933 im Alter von 80 Jahren: Jakob Weil war ab 1878 Schneider und Metzger und nebenbei als Synagogendiener tätig. 1886 wird er Gemeindediener und Schächter. Ab 1896 übernimmt er auch noch das Amt des Kantors in der Synagoge. 1900 eröffnet er einen Spielwarenladen. Er verkauft allerdings nicht nur Spielwaren, sondern auch Kleidung und später auch Lebensmittel. Er ist Mitglied im Hohenemser Kapselschützenverein, hat dort die Stelle als Rechnungsrevisor inne. Auch als Auslandskorrespondent für das Israel. Wochenblatt für die Schweiz ist er aktiv. 1926 erscheint dort ein Artikel über seine Ehrung für 40 jährige Amtstätigkeit als Gemeindediener der Israel. Kultusgemeinde Hohenems. Im jüdischen Friedhof von Hohenems gibt es ein Familiengrab. 
Vgl. den Reisebericht von 1926 auch der Hinweis, dass der Kaufmann Jakob Weil den Freitagabend-Gottesdienst in einem Nebenraum der Synagoge abhält.
Dazu auch Informationen zu Jakob Weil unter www.lettertothestars.at/uploads/pdf/Weil.pdf 
Hohenems-Genealogie: https://www.hohenemsgenealogie.at/gen/getperson.php?personID=I1637&tree=Hohenems   

Zu Herrn Landauer vom Kultusvorstand in Hohenems und zur Familie Oskar Hirschel in Berlin konnten noch keine Informationen gefunden werden.    

     

         
Erinnerung an die Auswanderungen im 19. Jahrhundert  - Grabstein für Adolph Brentano aus Hohenems in New Orleans (1847-1878)       
Anmerkung: das Foto wurde von Rolf Hofmann (Stuttgart) im April 1994 im 1860 eröffneten Hebrew Rest Cemetery in New Orleans, 2100 Pelopidas at Frenchman Street, near Elysian Fields and Gentilly Blvd., aufgenommen     

Grabstein im "Hebrew Rest Cemetery" in New Orleans: 
"Hier ruht Adolph Brentano, 
gestorben am Freitag, 6. Elul (5)638. 
Seine Seele sei eingebunden in den Bund des Leben
s. 
To the memory of Our brother 
Adolph Brentano. 
Born in Hohenems Austria March 5th 1847. 
Died at New Orleans, September 6th 1878..."       

      

      

      

      

      

 

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Stand: 30. Juni 2020