Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Basel (Kanton Basel-Stadt, CH) 
Jüdische Friedhöfe   
    

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde   
    
Siehe Seite zu den Synagogen in Basel (interner Link)   
    
    
Zur Geschichte der jüdischen Friedhöfe in Basel           
   
Der erste jüdische Friedhof Basels wurde Anfang des 13. Jahrhunderts eingerichtet. Er wird erstmals 1264 in einer Verkaufsurkunde des Stiftes St. Peter genannt, muss aber schon früher bestanden haben, da sich Grabsteine aus den Jahren 1222 (für Frau Hannah), 1226 und 1231 erhalten haben. Der Friedhof lag (vor der Stadt zu Spalon, im Arsclaf, "zwischen Gnadenthal und St. Petersplatz", neben dem Garten der Kustodie von St. Peter) im Bereich des heutigen Petersplatzes und war mit einer Mauer umgeben. Im Zuge der Verfolgungen Mitte des 14. Jahrhunderts wurde der Friedhof zerstört. Beim Bau des Kollegiengebäudes der Universität Basel (Petersplatz 1) kam 1937-39 eine größere Anzahl jüdischer Gräber zum Vorschein. Damals wurden die Gebeine in den Friedhof an der Theodor-Herzl-Straße verlegt. Im Frühjahr 2003 wurden bei erneuten Bauarbeiten (Unterkellerung des Kollegiengebäudes im Bereich der Cafeteria) weitere Gräber gefunden. Wiederum wurden Gebeine in den Friedhof an der Theodor-Herzl-Straße neu bestattet. 
     
Nachdem in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts nochmals eine jüdische Gemeinde entstehen konnte, legte diese 1394 einen (zweiten) jüdischen Friedhof am Hirschgässlein 17, am Aeschengraben an. Nur wenige Jahre diente dieser Friedhof als jüdischer Begräbnisplatz, da die Juden Basels auf Grund einer Brunnenvergiftungsklage 1397 aus der Stadt geflohen waren und nicht zurückkehren konnten. 
     
Die 1805 neu gegründete jüdische Gemeinde hatte zunächst noch keinen Friedhof. Die Toten wurden auf dem jüdischen Friedhof in Hegenheim beigesetzt. Die Bemühungen, in Basel einen Friedhof einzurichten, waren lange erfolglos. Noch 1888 wollte die Basler Regierung keinen jüdischen Friedhof in der Stadt, weil "kein genügender Grund vorliege, zu Gunsten einer einzelnen religiösen Genossenschaft eine Ausnahme zu machen". Schließlich gelang es nach 1900, Grundstücke direkt an der französischen Grenze zu erwerben, auf denen mit Zustimmung der zuständigen Berner Regierung und der Basler Behörden 1903 ein neuer jüdischer Friedhof angelegt werden konnte (Lage: im Iselin-Quartier zwischen der heutigen Theodor-Herzl-Strasse und der französischen Grenze). Die Einweihung des Friedhofes war im August 1903. Die Friedhofshalle wurde 1969 durch einen Neubau ersetzt. Der Friedhof ist Begräbnisplatz sowohl der Israelitischen Gemeinde in Basel (IGB) wie der Israelitischen Religionsgesellschaft. Auf dem Friedhof ist - nach mehreren Erweiterungen (die ursprüngliche Fläche war bereits 1908 voll belegt) - Platz für etwa 4.800 Gräber, von denen derzeit etwa 3.700 belegt sind. 
   
Vgl. Presseartikel: Basels jüdischer Friedhof lag früher im Elsass (in BZ vom 7. Mai 2015).  
   
Aktuell 2016/17: Im Bereich des jüdischen Friedhofes ist derzeit die Straßenumfahrung Allschwil geplant. Sie wurde 2015 vom Baselbieter Volk angenommen. Der Friedhof könnte betroffen sein, wobei die Linienführung derzeit (Ende 2016) noch offen ist. Möglicherweise wird sie auch über französischen Boden geführt, da das Bachgrabenareal stark verbaut ist. Der Zubringer Allschwil, der das Gewerbegebiet Bachgraben an die Autobahn anschließen soll, könnte auch als Tunnel konzipiert werden, der wegen der Bodenbeschaffenheit allerdings acht Meter unter Grund gebaut werden müsste. Die Israelitische Gemeinde steht im Blick auf die weiteren Planungen in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden. 
  
Vgl. Presseartikel: Sorge um den jüdischen Friedhof (in BZ vom 30. Dezember 2016).     
   
   
Aus der Geschichte der Friedhöfe  
  
Grabungen im Bereich des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes und Überführung der Gebeine (1937)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 8. Juli 1937: "Aufdeckung des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes in Basel. Überführung der Gebeine nach dem jetzigen Friedhof. 
Basel, 3. Juli (1937). Eine überaus seltene Mizwah-Handlung fand am Montag, den 28. Juni in Basel auf dem Areal des ehemaligen Zeughauses (künftiges Kollegiengebäude der Universität Basel) statt. Beim Niederreißen des Zeughauses war vor kurzem der alte jüdische Friedhof, der zur Zeit des Schwarzen Todes und der Judenverfolgung von 1349 an der Stelle des späteren Zeughauses bestanden hat, aufgedeckt worden. Auf ein an den Chef des Baudepartements, Herrn Regierungsrat Dr. Ebi, gerichtetes Ersuchen, zu gestatten, dass die jüdischen Gebeine gesammelt und auf einen anderen jüdischen Friedhof überführt werden, hat derselbe bereitwilligst und in zuvorkommender Weise die Genehmigung gegeben und zugleich die Bauleitung beauftragt, alles zu tun, was im Interesse der Erfüllung dieser religiöse Pietätspflicht sich als notwendig erweisen sollte.  
Es waren bisher ca. 25 Skelette jüdischer Leichen - kenntlich an ihrer nach Misrach (Gebetsrichtung nach Jerusalem) gerichteten Lage und den ausgestreckten Armen - aufgefunden. Unter Leitung des Präsidenten der Chrewra Kadischa (Wohltätigkeits- und Bestattungsverein), Herrn Samuel Eisenmann, und in Anwesenheit der beiden Baseler Rabbiner, Herrn Dr. Weil von der Jüdischen Gemeinde und Herrn Rabbiner Schochet von der Israelitischen Religionsgesellschaft, sowie einiger Mitglieder der Chewra Kadischa sind diese Reste am Montag Nachmittag sachgemäß verpackt nach dem jüdischen Friedhof Basel überführt worden, wohin demnächst noch weitere Knochenreste gelangen werden.   
Soweit bis jetzt verlautet, soll dann am 1. Selichaustag eine würdige Bestattungsfeier in einem Ehrengrab veranstaltet werden. 
Interessant ist, dass man unter dem Schädel eines jeden Begrabenen deutlich die Erez Isroel-Erde, die in der langen Zwischenzeit eine ganz andere Färbung angenommen hatte, zu erkennen vermochte."          
 
Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 15. Juli 1937: "Basel, 14. Juli (1937). Vor Kurzem teilten wir an dieser Stelle mit, dass auf dem Areal des Universitäts-Neubaues eine jüdische Begräbnisstätte aus dem 12.-14. Jahrhundert aufgedeckt wurde. Inzwischen ist es gelungen, die Knochenreste von ca. 150 jüdischen Beerdigten festzustellen und getrennt, verpackt nach dem heutigen Jüdischen Friedhof zu überführen. Am Dienstag, den 13. Juli, hat nunmehr unter zahlreicher Beteiligung seitens der Jüdischen Gemeinde und der Israelitischen Religionsgesellschaft und in Anwesenheit der Rabbiner beider Gemeinden die Beisetzung der Gebeine in einem gemeinsamen Grab stattgefunden."   

        
Schwierigkeiten bei der Anlage eines jüdischen Friedhofes in Basel (1896)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 4. Juni 1896: "Basel, 24. Mai (1896). Die 1200 Seelen zählende israelitische Gemeinde in Basel, welche in unserem städtischen Gemeinwesen eine ziemlich autonome Stellung einnimmt, an die allgemeinen Kultusaufgaben die üblichen Steuerbeträge abliefert, dagegen vom Staat zur Befriedigung ihrer Kultusbedürfnisse keinerlei Unterstützung empfängt, bestattete ihre Toten in der elsässischen Nachbargemeinde Hegenheim. Ein Gesuch der Gemeinde, auf hiesigem Territorium einen privaten Friedhof anlegen zu dürfen, wurde von der Staatsbehörde abschlägig beschieden. Die israelitische Gemeinde wandte sich herauf mit dem gleichen Gesuch an die basellandische Gemeinde Bottmingen, die ihr die Erlaubnis zur Anlage eines besonderen Friedhofes in der Nähe von Binningen erteilte. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Land. der endgültig über die Frage zu entscheiden hatte, hat nun nach Befragung des Sanitätsrates beschlossen, die nachgesuchte Bewilligung abzulehnen. In der Motivierung dieses Beschlusses stützt sich die Regierung von Baselland auf die Bestimmung des Sanitätsgesetzes, die in einer Gemeinde nur einen Friedhof, den öffentlichen kennt, in welchem die in der Gemeinde verstorbenen Personen ohne Ausnahme und ohne Rücksicht auf Religion oder Herkunft der Reihenfolge nach beerdigt werden müssen. Privatfriedhöfe gibt es gesetzlich nicht, ganz besonders nicht für Aufnahme von Personen, die gar nicht im Kanton gewohnt haben. Auch auch der Konsequenzen willen wurde die Anlage eines Privatfriedhofes untersagt. Es stände zu befürchten, dass im Falle der Bewilligung in paritätischen Gemeinden eine Religionsgenossenschaft für ihre Angehörigen ebenfalls einen besonderen Friedhof verlangen würde, welches Verlangen dann nicht abgelehnt werden könnte, wobei Zustände geschaffen würden, die dem Sinn und Geist des Sanitätsgesetztes zuwiderlaufen und den öffentlichen Frieden unter den Angehörigen der verschiedenen Religionsgenossenschaften gefährden könnten."         

 
Weitere Bemühungen um die Bewilligung der Anlage eines Friedhofes (1902)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 2. Januar 1902: "Basel, 30. Dezember (1902). (Israelitischer Gottesacker). Die hiesige israelitische Gemeinde stellt in Gesuch an das Sanitätsdepartement zu Händen der Regierung, um Bewilligung der Anlage eines israelitischen Gottesackers auf baselstädtischem Gebiete. Die Eingabe wird unter anderem motiviert durch ein Edikt des elsass-lothringischen Konsistoriums, welches die bisher üblichen Formalitäten für Überführung der Toten nach dem jüdischen Gottesacker erschwert; auch führt das Gesuch an, dass in vielen Schweizerstädten mit weniger zahlreicher israelitischer Bevölkerung, wie zum Beispiel Baden, La Chaux-de-Fonds, Bern, Zürich und Genf schon seit langer Zeit jüdische Gottesäcker existieren, an letzterem Orte sogar seit 120 Jahren. Der Eingabe sind Gutachten der Herren Professor Dr. Wertheimer, Ober-Rabbiner in Genf, und Dr. Cohn in Basel beigegeben, und die Eingabe ist mit 209 Unterschriften bedeckt, welche mit rechtlicher Vollmacht ca. 2.000 Angehörige der hiesigen israelitischen Gemeinde repräsentieren. Unter Vorbehalt des Eingegenkommens der Regierung hat die israelitische Gemeinde bereits ein passendes Areal als Begräbnisstätte für ihre Toten angekauft."            

 
Stand der Planungen zur Anlage eines Friedhofes - Ratschlag der Regierung (März 1902)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 10. März 1902: "Basel, 27. Februar (1902). (Israelitischer Friedhof). Der Ratschlag der Regierung über diese Angelegenheit ist erschienen. Wir entnehmen ihm Folgendes. Durch eine einlässlich begründete Eingabe haben 209 hiesige Israeliten beim Sanitätsdepartement das Gesuch gestellt, es möchte ihnen die Anlegung eines eigenen Begräbnisplatzes gestattet werden. Es wird           
Basel Israelit 10031902af.jpg (249965 Byte)dargelegt und in den Beilagen von einigen Religionslehrern bestätigt, dass die israelitische Religion vorschreibe, jede Leiche müsse in ein besonderes Grab gelegt werden, das später nicht mehr geöffnet und jedenfalls nicht zur Aufnahme einer weiteren Leiche in Anspruch genommen werden dürfe. Diese Bestimmung wird von den Gliedern der jüdischen Gemeinde für so wichtig gehalten, dass dem hiesigen Bestattungsbüro kein Fall bekannt ist, in dem ein Angehöriger dieser Gemeinde auf einem der städtischen Gottesäcker begraben worden wäre. Alle jüdischen Leichen werden auf den jüdischen Friedhof in der benachbarten elsässischen Gemeinde Hegenheim gebracht und dort nach israelitischem Ritus begraben. Es ist klar, dass dieses Verfahren sehr umständlich und kostspielig ist, und wenn, wie dies in neuerer Zeit der Fall zu sein scheint, von Seiten der elsässischen Behörden noch erschwerende Vorschriften gemacht werden, so ist der Versuch der hiesigen, immer zahlreicher werdenden jüdischen Gemeinde, die Bewilligung zur Errichtung eines eigenen Friedhofes auf dem Kantonsgebiete zu erwirken, durchaus begreiflich. Unser Gesetz, betrettend die Bestattungen, vom 16. November 1885 berücksichtigt nun freilich die Möglichkeit einer solchen Begräbnisstätte, die ausschließlich für die Angehörigen einer bestimmten Religionsgenossenschaft zu dienen hätte, in keiner Weise; es stellt den Satz auf, das Bestattungswesen sei in seinem ganzen Umfang Aufgabe der Sanitätspolizei und die Bestattungen würden nach den Vorschriften des Gesetzes und der bezüglichen Verordnungen unter Aufsicht des Sanitätsdepartements durch die dafür bezeichneten Beamten und Angestellten ausgeführt. Dabei geht das Gesetz von der Voraussetzung aus, dass die Begräbnisplätze von der öffentlichen Verwaltung erworben, eingerichtet und den einzelnen Gemeinden und Stadtteilen zur Benutzung zugewiesen werden, und es bestimmt daher, dass die Beerdigungen in der Regel auf dem Gottesacker der Gemeinde zu erfolgen habe, der der Verstorbene angehört hat, in der Stadt auf dem Gottesacker, der für den betreffenden Stadtteil zugewiesen ist. Ausnahmen sind vorgesehen für die Besitzer eigener Gräber, weitere kann der Vorsteher des Departements bewilligen. die Errichtung eines Privatgottesacker, für den eine allgemeine Ausnahme von diesen Bestimmungen gemacht würde, kann demnach ohne Zustimmung des Großes Rates nichts erfolgen.  
Der Regierungsrat ist nun der Ansicht, es sollte dem Begehren der hiesigen Israeliten entsprochen werden. Sie bilden nachgerade einen sehr bedeutenden Teil unserer Bevölkerung und ihre Zahl ist in stetigem Zunehmen begriffen; dieselbe ist jetzt auf 1.903 Seelen gestiegen.  
Wenn nun ohne Schädigung der öffentlichen Interessen ihren religiösen Anschauungen entgegenkommen werde, so würde die Regierung dies für    
Basel Israelit 10031902bf.jpg (216171 Byte)billig halten, umso mehr, als dies von den meisten anderen größeren Schweizerstädten zum Teil schon seit längerer Zeit geschehen sei. Dem öffentlichen Interesse würde es allerdings nicht entsprechen, wenn der jüdische Gottesacker nicht durch die öffentlichen Behörden verwaltet und beaufsichtigt werden sollte. Das wird jedoch durch die Petenten nicht verlangt, vielmehr wird ausdrücklich die Unterstellung unter die sämtlichen sanitätspolizeilichen Vorschriften zugesichert. Einzig die mehrmalige Benützung eines Grabes soll ausgeschlossen werden. In Beziehung auf diesen Punkt bestimmt das Gesetz: Reihengräber sollen in der Regel erst nach Ablauf von 20 Jahren behufs Wiederbenutzung geöffnet werden. Die Wiederbenutzung ist selbstverständlich nicht aus sanitärischen Gründen vorgesehen, sondern um die dauernde Verwendung desselben öffentlichen Begräbnisplatzes zu ermöglichen. Wird daher die Errichtung eines Begräbnisplatzes, der nicht in öffentlichem Eigentum steht, gestattet, so kann die Ökonomie des vorhanden Raumes den Besitzern überlassen werden, und da das Gesetz nur den Termin bestimmt, vor dem die Gräber nicht geöffnet werden dürfen, ist eine abändernde Bestimmung nicht erforderlich. Der Regierungsbeschluss, der dem Großen Rate vorgeschlagen wird, hat demnach einzig die erwähnte Ausnahme von $ 8 des Gesetzes zu statuieren. Außerdem werden sodann einzelne Bestimmungen der vom Regierungsrate erlassenen Verordnungen über das Bestattungswesen entsprechend abzuändern sein.  
Im Übrigen ist beizufügen, dass, obwohl das Begehren aus internen Gründen nicht von der Vorsteherschaft der jüdischen Gemeinde ausgegangen ist, doch die Erwerbung des Friedhofes, unter Genehmigung des Regierungsrates, durch diese geschehen wird. Mehrkosten, die der öffentlichen Verwaltung durch den Betrieb des Gottesackers erwachsen würden, hatte die Gemeinde zu ersetzen.   
Der Antrag der Regierung lautet: 'Der Große Rat des Kantons Basel-Stadt, in der Absicht, den Kantonsangehörigen israelitischer Konfession die Bestattung ihrer Toten nach den Vorschriften ihrer Religion zu ermöglichen, beschließt: Der Regierungsrat wird ermächtigt, der israelitischen Gemeinde, in Abweichung von $ 8 des Gesetzes betr. die Bestattungen vom 16. November 1885, die Einstellung einer eigenen Begräbnisstätte auf hiesigem Gebiet zu bewilligen, unter dem Vorbehalt, dass die Lage der letzteren dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen ist, und dass sich die israelitische Gemeinde im übrigen allen hier geltenden Bestimmungen betr. die Bestattungen, unter-" (Artikel endet hier).    

  
Stand der Planungen zur Anlage eines Friedhofes (April 1902)   

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 17. April 1902: "Basel, 16. April (1902). (Israelitischer Friedhof). Unter den Traktanden der nächsten Großratssitzung befindet sich auch der Ratschlag betr. die Bewilligung zur Anlegung eines Friedhofes durch die hiesige israelitische Gemeinde. Diese Religionsgenossenschaft hat bekanntlich ihre verstorbenen Angehörigen bisher bei Hegenheim begraben lassen. Ihr Benützungsrecht des dortigen Friedhofes stützte sich auf eine Vereinbarung mit einigen elsässischen Gemeinden, die die Zulassung der Basler dazu benützten, um diesen den größten Teil der Unterhaltungskosten aufzubürden. Diese Vereinbarung wurde in jüngster Zeit durch ein Edikt des jüdischen Konsistoriums von Elsass-Lothringen aufgehoben, und die Basler Gemeinde als solche hat nun gar kein Recht mehr auf den Hegenheimer Friedhof; ihrem Rabbiner wurde, als er bei einer Beerdigung funktionieren wollte, Schweigen geboten, und die Gebühren für Beerdigungen von Basler Juden wurden noch mehr in die Höhe geschraubt. Unter diesen Umständen hat sich in Basel unter dem Vorsitz des Herrn Bloch-Roos ein Initiativkomitee gebildet, das die Errichtung eines eigenen Friedhofes auf unserem Kantonsgebiet anstrebt. Dieses Komitee hat dem Sanitätsdepartement in einer von Gutachten des Basler Rabbiners Dr. Cohn und des schweizerischen Großrabbiners Prof. Wertheimer in Genf begleiteten Eingabe einlässlich die Gründe auseinandergesetzt, die die Juden einen eigenen Friedhof wünschen lassen und es ihnen verbieten, ihre verstorbenen Angehörigen auf den öffentlichen Gottesäckern zu begraben. Sie wollen nicht durch einen eigenen Friedhof den anderen Religionen gegenüber die Besonderheit ihrer religiösen Anschauungen hervorheben und die sie umgehenden Schranken erhöhen. Was sie von der Benützung der öffentlichen Gottesäcker abhält, ist mehr der Umstand, dass auf diesen in einem gewissen Turnus die Gräber aufs neue benützt werden. das Verbot, ein Grab zu öffnen, bildet einen wichtigen und wesentlichen Bestandteil der jüdischen religiösen Vorschriften.          
Basel Israelit 17041902a.jpg (259526 Byte) Das Komitee belegt dies mit dem Hinweis auf den Erzvater Abraham, der nach Genesis 23 ernstlich bemüht war, der verstorbenen Sarah eine von den Gräbern der Kanaanitern abgesonderte Ruhestätte zu sichern. Es beruft sich ferner auf eine Stelle im Schulchan Aruch, einem im sechzehnten Jahrhundert entstandenen Kodex des jüdischen Rechts. Immerhin sagt es ausdrücklich: 'Das Gesetz von der Unverletzbarkeit der Friedhöfe hat nun allerdings eine Einschränkung erlitten, deren Berechtigung von den Juden jederzeit rückhaltlos anerkannt worden ist und welcher sie sich auch jederzeit unterziehen werden: Da wo in Folge von öffentlichen Werken, Straßenanlagen, Überbauungen oder sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Terrainverwendungen die Kassierung eines jüdischen Friedhofes notwendig würde, haben natürlich die religiösen Erwägungen vor den Anforderungen der Allgemeinheit in den Hintergrund zu treten, und es fassen die Petenten ihr Gesuch auch nicht etwa in dem Sinn auf, dass der von ihnen postulierte Friedhof mit der Garantie absoluter Unverletzbarkeit ausgestattet sein soll; wohl aber liegt ihnen daran, dass, so lange ihr Friedhof besteht, das einzelne Grab unangetastet bleibe und nicht dadurch die Ruhe des Bestatteten gestört werde, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit das Grab geöffnet und einem anderen Toten zur vorübergehenden Ruhestätte angewiesen werde, wie dies bei den öffentlichen Friedhöfen Regel ist.'   
Wenn der Staat die Bitte der Juden erfüllt und ihnen einen eigenen Friedhof anlegt, so sind sie bereit, alle daraus entstehenden Kosten zu tragen, das nötige Grundstück unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und sich den hiesigen Gesetzen und Verordnungen über das Bestattungswesen sowie der Kontrolle der staatlichen Organe zu unterziehen. Als für einen jüdischen Friedhof eventuell geeignete Areale betrachten sie ein Landstück an der Hiltalingerstraße beim Kleinhüninger Gottesacker und eines an der Burgfelderstraße und dem Fußweg nach Häsingen, in der Nähe der Landesgrenze. Sie werden sich freilich nicht verhehlen, dass in unserem territorial sind sehr beengten Stadtstaate die Möglichkeit, dass Gründe des öffentlichen Wohls einst die Beseitigung ihres Friedhofes verlangen, nicht durchaus ausgeschlossen ist. Sie erinnern übrigens in ihrer Eingabe auch daran, dass andere schweizerische Städte ähnlichen Bitten ihrer Glaubensgenossen liberal entgegengekommen sind.  
Bei dieser Gelegenheit möge noch an die früheren Judenfriedhöfe in Basel erinnert werden. Ein Friedhof, der schon 1264 in der Gegend des Werkhofes bestand, fiel bei den Judenverfolgungen von 1348 und 1349 der Wut des Volkes zum Opfer. Die Gräber wurden durchwühlt und die mit hebräischen Inschriften versehenen Grabsteine zur Bedeckung der inneren Gräben verwendet. Noch 1658 kannte Tonjola 570 solcher Steine. Als bald nach der großen Verfolgung wieder   
Basel Israelit 17041902bf.jpg (124013 Byte) bessere Zeiten für die Basler Juden kamen, gewährte ihnen der Rat auch wieder einen eigenen Friedhof. Im Jahre 1394 wird beurkundet, dass der Rat erlaubt habe, 'durch derselben Juden bette und kuntlich notdurft willen, denselben Juden und ihren Nachkommen einen Judenkilchoff by uns ze habende'.  Dieser zweite Judenfriedhof lag bei der Vorstand ze Spitalschüren, d.h. bei der St. Elisabethenvorstadt. Auch dieser wurde wieder profaniert, als im Jahre 1543 die Juden für lange Zeit endgültig aus Basel vertrieben wurden. Übrigens muss man nicht glauben, dass 1394 der Rat aus reinem Toleranzgefühl den Juden ihren Friedhof gewährt habe, denn er verfügte, 'dz so unz unsern nachkommen von der jeglichen so begraben wirt und werdent in demselben kirchhof, einen halben Gulden fürderlich und ane verziehen richten und geben söllent, und von fremden Juden und Jüdin und Kindern klein und groß, ouch der jeglichem so daselbs begraben wirt oder werden, einen Gulden Rynschen guten und geben by ons ane verziehen und generde geben und bezalen.' Die Judengräber wurden also zu lukrativen Steuerobjekten. Dass es mit dem Philosemitismus nicht weit her war, geht auch aus der Nachricht hervor, dass im gleichen Jahre 1394 ein Jude, der Gegenbachs Tochter geküsst hatte, drei Tage ins Halseisen gesteckt und dann für immer aus der Stadt gejagt wurde, und dass die judenfreundliche Maid, die sich hatte küssen lassen, auf fünf Jahre 'in die Käfien' gelegt wurde."      

  
Über eine Publikation zur Israelitischen Friedhof (1902)    

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 22. September 1902: "Neu eingegangene Bücher. (Besprechung vorbehalten). Wie die Israelitische Gemeinde in Basel zu einem eigenen Friedhof gekommen ist. Eine Berichterstattung von S. Bloch-Roos. Basel 1902. Basler Handelsdruckerei A. Galliker".          

 
Einwendungen der deutschen Gesandtschaft gegen die Lage des projektierten Friedhofes (1903)      

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 9. Februar 1903: "Bern, 6. Februar (1903). Nach neueren Ermittlungen bestätigt es sich, dass die deutsche Gesandtschaft in Bern beim Bundesrat aus zolltechnischen und hygienischen Gründen gegen den projektierten israelitischen Friedhof im Kanton Baselstadt dicht an der Elsässer Grenze Einwendungen erhoben hat. die Antwort des Bundesrates steht noch aus. Hier bezweifelt man die Verwirklichung des Planes."           

 
Klärung von Einwänden gegen die Anlage des Friedhofes (1903)     

Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 16. Februar 1903: "Basel, 13. Februar (1903). Die internationale Friedhof-Angelegenheit). Der 'Frankfurter Zeitung' wird in Sachen des Israelitischen Friedhofe in Basel geschrieben: 
In sanitärer Beziehung kann ein Hindernis der Anlage nicht bestehen, da das Grundwasser in der Richtung nach dem Rhein abläuft und nicht nach dem Elsass, ferner ist es vom Friedhof bis zum nächsten Wohngebäude auf Elsässer Boden mehr als einen Kilometer Distanz; auf Basler Gebiet sind freilich nähere Wohnhäuser gelegen. Die Reklamationen in dieser Hinsicht stammen von Besitzern des umliegenden Ackerlandes, das sie gern als Bauterrain verwerten möchten. Daher die verschiedenen anonymen Briefe an die Regierung von Basel-Stadt und an den Bundesrat. Vom zollpolitischen Standpunkte aus wird der nur mit eisernem Gitter und Holzhecke umgebene Friedhof, wie es das Zollgesetz verlangt, zwei Meter von der Grenze ferngehalten. Es liegt also ein Grund zu einer Einsprache nicht vor, so wenig, wie bei Erstellung irgend einer anderen Gebäulichkeit. Gegen das Großherzogtum Baden liegt der Kleinhüninger Friedhof genauso nahe an der Landesgrenze. es liegt somit nicht der geringste Anlass vor, die von der hiesigen Regierung erteilte Bewilligung zurückzuziehen.'       

 
Zum Tod von Salomon Lämmle - mit dessen Beisetzung wurde der Friedhof in Basel eingeweiht (1903)        

 Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 20. August 1903: "Basel, 18. August (1903). Dieser Tage verschied nach kurzer Krankheit Herr Salomon Lämmle, der ein Menschenalter hindurch in Mühlhausen als Gemeindediener tätig gewesen und der die letzten wohlverdienten Jahre der Ruhe im Hause seiner hier lebenden Tochter zugebracht hatte. Mit der Beerdigung des Herrn Lämmle wurde nun der neue israelitische Friedhof in Basel eingeweiht. Die Herren Rabbiner Dr. Cohn und Oberkantor Drujan waren aus der Sommerfrische herbeigeeilt, um die Feier würdig zu gestalten. Während die Beerdigung um 19 Uhr vormittags stattfand, versammelten sich schon in aller Frühe die in Basel anwesenden Kohanim, um dem alten, heiligen Brauche gemäß das erste Grab graben zu helfen. Um 10 Uhr setzte sich vom Sterbehause aus      
Basel Israelit 20081903fra.jpg (226748 Byte) das imposante Leichengefolge in Bewegung, zum ersten Male unter Begleitung der staatlichen Beamten. Nach zirka 40 Minuten war der israelitische Friedhof, der an der Grenze Basels gegen Burgfelden hin gelegen ist und der mit seiner musterhaften Einrichtung einen vortrefflichen Eindruck macht, erreicht. Nach einigen Worten des Herrn Rabbiner Dr. Cohn öffnete Herr S. Günzburger-Hirsch, als Vize-Präsident der Gemeinde das Tor, und das Leichengefolge betrat den Friedhof. Hier ordnete sich sogleich der Zug, und die Anwesenden umschritten den ganzen Friedhof, indem Herr Oberkantor Drujan mit seiner wohllautenden Stimme Psalmen rezitierte, während der Chor der Andächtigen laut einfiel. Dann sang Herr Drujan ein stimmungsvolles Solo 'Der Mensch ist wie Gras...', und nunmehr hielt Herr Rabbiner Dr. Cohn nach Verrichtung der üblichen Gebete dem Verstorbenen den ehrenden Nachruf und die Weiherede. Er erinnerte daran, dass vor ca. 500 Jahren die damalige israelitische Gemeinden einen Friedhof in Basel besessen, der bei der Vertreibung der Juden ein Opfer der Volkswut geworden, und pries Gott, der die Zeiten ändern, der die Völker begreifen ließ, dass sie uns die Menschen- und Bürgerrechte nicht vorenthalten dürfen, und der durch eine weise und gerechte Regierung den sehnlichen Wunsch der israelitischen Gemeinde nach Errichtung eines eigenen Friedhofes erfüllen ließ. Er schilderte herauf die Bedeutung des Friedhofes, der zunächst 'der gute Ort' sei, an dem der Erdenpilger nach den Leiden und Kämpfen des Lebens sanft ausruht. Dann aber zeigte der Redner an der Hand einer sinnigen talmudischen Erklärung, dass der Friedhof seinem Namen Beit Olam, 'Haus der Ewigkeit' entsprechend die Pforte sei zu einer anderen Welt, für die dieses Leben nur eine Vorbereitung sei. Endlich knüpfte der Redner an den Ausspruch eines Weisen an, der auch von einem modernen Dichter verwertet worden ist: 'Man fragte ihn, warum lebst Du?' und er antwortete: 'weil ich gestorben bin', um den dritten Namen des Friedhofes Beit HaChajim 'Haus des Lebens' dahin zu erklären, dass dieser Platz uns lehrt, wie wir leben sollen, dass wir nicht leben sollen allein für das, was vergänglich ist; sondern dass wir Taten schaffen, die, wenn einst unser Körper stirbt, leben und unsere Fürsprecher sein sollen am Throne Gottes. Am Ende seiner Rede bat der Rabbiner die Gemeinde mit zu Herzen gehenden Worten, dem jüdischen Friedhof seinen Schmuck, das ist die Schmucklosigkeit der Gräber, und damit das jüdische Prinzip der Gleichheit Aller im Tode, zu erhalten. Mit den herzlichsten Segensworten für die Gemeinde schloss er die erhebende Feier, die allen Teilnehmern unvergesslich bleiben wird. Die Chewra Kadischa war unter Führung des Herrn Eisenmann vollzählig erschienen und das greise Mitglied derselben, Herr S. Dreyfus-Neumann, der Ehrenpräsident der Gemeinde, ließ es sich nicht nehmen, dem Toten, indem er das Erdsäckchen in den Oraun (Sarg) legte, den letzten Liebesdienst zu erweisen."    

      
1911: der Baseler Friedhof ist nach 8 Jahren fast voll belegt - die jüdische Gemeinde Basel möchte ihre Toten wieder in Hegenheim beisetzen    

Hegenheim FrfIsrFambl 22091911.jpg (173219 Byte)Artikel im "Frankfurter Israelitischen Familienblatt" vom 22. September 1911: "Hegenheim. Am 17. September fand hier, wie alljährlich die Generalversammlung der Friedhofskommission statt. Dr. Nordmann erstattete den Jahres- und Kassenbericht. Aus ersterem erfuhren wird, dass im abgelaufenen Jahr 21 Beerdigungen stattgefunden haben (4 aus Hegenheim, 2 aus St. Ludwig, 1 aus Kembs, 1 aus Uffheim, 2 aus Hüningen, 1 aus Langental, 1 aus Nizza, 9 aus Basel), und dass die Bau und Reparaturarbeiten nunmehr beendigt sind. Der Stand der Kasse ist insofern als nicht ungünstig zu bezeichnen, als die Sammlung der seinerzeit subskribierten Jahresbeiträge mit Erfolg fortgesetzt wird. Der definitive Abschluss des Baukontos wird erst im nächsten Jahre vorgelegt werden können. Am 26. Februar hatte in St. Ludwig unter dem Vorsitz des Herrn Dreyfus eine außerordentliche Generalversammlung stattgefunden, deren Haupttraktandum die Besprechung eines Gesuche der Gemeinde Basel um Mitbenutzung des Hegenheimer Friedhofes war. Der Grund zu diesem Gesuche liegt darin, dass der Baseler Friedhof, der erst vor 8 Jahren angelegt worden war, sich für die allernächste Zeit schon als zu klein erwiesen hat, und dass Terrains neben demselben nicht mehr zu haben sind, eventuell nur unter den größten Opfern, Die Verwaltung konnte dem Gesuche nicht entsprechen, da von Seiten Basels in Hegenheim nur Passanten begraben werden sollten und Leute, die sich nur kurze Zeit in Basel aufgehalten haben, weil solches dem Ansehen des Friedhofes schaden könnte und übrigens auch religionsgesetzlich unzulässig ist (Joreh Deah 363,2). 
Zu Beginn dieser Sitzung hatte Herr Dr. Nordmann die traurige Pflicht erfüllt, den Anwesenden Mitteilung zu machen von dem Ableben der beiden ältesten Mitglieder der Verwaltung, des Herrn Emil Weil aus St. Ludwig und des im ganzen Ober-Elsaß und der Provinz unter dem Namen 'Monsieur' bekannt gewesenen, langjährigen Sekretärs Herrn M. H. Günzburger aus Hegenheim."    

   
   
   
Zur Lage der Friedhöfe:    
   
Links zu Stadtplanausschnitten:  

Petersplatz  
Hirschgässlein  
Theodor-Herzl-Straße   

      
   
  
Fotos: 
1. Die mittelalterlichen Friedhöfe
(Fotos: Roger Jean Rebmann, Basel; vgl. Infoseite von www.altbasel.chhier anklicken   

Der erste jüdische Friedhof Basel Friedhof ma 012.jpg (17567 Byte) Basel Friedhof ma 011.jpg (21629 Byte)
    Grabsteine des ersten mittelalterlichen jüdischen Friedhofes, die im Institut für 
jüdische Forschung am Heuberg und im Jüdischen Museum Basel aufbewahrt werden
    
   Basel Friedhof ma020.jpg (28825 Byte) Basel Friedhof ma 010.jpg (23202 Byte)
          
     
Der zweite jüdische Friedhof Basel Friedhof ma 013.jpg (39423 Byte)
   Das heutige Gelände des mittelalterlichen jüdischen Friedhofes (Hirschgässlein), wo sich 
gegen Ende des 14. Jahrhunderts der zweite mittelalterliche Friedhof befand  

   
   
2. Der neue jüdische Friedhof (seit 1903)  
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum: April 2004)   
  
Die Lage des Friedhofes - Link zu den Google-Maps    
(der grüne Pfeil markiert die Lage des Friedhofes)       
   

Größere Kartenansicht  
    

Basel Friedhof 100.jpg (79076 Byte) Basel Friedhof 101.jpg (50461 Byte) Basel Friedhof 102.jpg (53011 Byte)
Hinweistafel am Eingang  Eingangsbereich zum Friedhof  Friedhofshalle 
     
Basel Friedhof 103.jpg (55926 Byte) Basel Friedhof 104.jpg (69648 Byte) Basel Friedhof 105.jpg (66025 Byte)
Denkmal für die in der NS-Zeit 
ermordeten Juden
Zwei einzelne Grabsteine
 
   
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    Teilansichten des Friedhofes  
     
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Links und Literatur

Links:

Website der Stadt Basel  
Website der Israelitischen Gemeinde Basel   
Website des Jüdischen Museums der Schweiz in Basel (Kornhausgasse 8) 
Website von altbasel.ch mit einer Seite über "Der jüdische Friedhof zu Spalen"    
Kurze Infoseite zu den jüdischen Friedhöfen in Basel bei www.rel-news.ch: hier anklicken   
Zur Seite über die Synagogen in Basel (interner Link)   

Literatur:  

Germania Judaica II,1 S. 51-55 (hier Literaturangaben zu den mittelalterlichen Friedhöfen)); III,1 S. 81-91. 
S. Bloch-Roos: Wie die Israelitische Gemeinde in Basel zu einem eigenen Friedhof gekommen ist. Eine Berichterstattung. Basel 1902.   
Israelitische Gemeinde Basel (Hg.): 1868-1968. Zum Zentenarium der Basler Synagoge. Eine Festschrift. Basel 1968. Hierin u.a. Ludwig Kahn, Geschichte der Synagogen in Basel. S. 13-32.
Heiko Haumann (Hrsg.): Acht Jahrhundert Juden in Basel. 200 Jahre Israelitische Gemeinde Basel. Schwabe Verlag Basel 2005. Informationen zu diesem Buch

  
  

                   
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Stand: 30. Dezember 2016